Heizkostenverordnung 2024: Das müssen Hausverwaltungen & Vermieter jetzt wissen

Welche zentralen Änderungen bringt die Heizkostenverordnung 2024?
Die Heizkostenverordnung 2024 bringt für Hausverwaltungen mehrere verbindliche Neuerungen, die vor allem Transparenz, Effizienz und Klimaziele fördern sollen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation: Bewohner müssen monatlich über ihren Energie- und Wasserverbrauch informiert werden – digital und verbrauchsbasiert.
- Einsatz fernauslesbarer Messgeräte: Neu installierte Zähler für Wärme, Wasser, Strom und Gas müssen funkbasiert und fernauslesbar sein – Funkzähler Strom. Bis Ende 2026 müssen auch bestehende Geräte entsprechend nachgerüstet werden.
- Interoperabilität und offene Schnittstellen: Neue Messsysteme müssen mit anderen Systemen kommunizieren können – für mehr Anbieterfreiheit und Datentransparenz.
- Datenschutz stärker im Fokus: Die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten unterliegt klaren DSGVO-Vorgaben. Hausverwaltungen müssen sichere technische Lösungen nachweisen.
- Erweiterte Informationspflichten: Neben Verbrauch und Kosten sind auch CO₂-Werte und Vergleichsdaten in den Abrechnungen und Monatsinfos zu integrieren.
Diese Änderungen erfordern technische Anpassungen, Vertragsprüfungen mit Abrechnungsdienstleistern sowie eine gute interne Prozessstruktur, um rechtssicher und wirtschaftlich effizient zu handeln.
Für wen gilt die Verordnung auf Landesebene verbindlich?
Die Heizkostenverordnung 2024 gilt bundesweit einheitlich und ist für alle Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften verpflichtend, die zentrale Heiz- oder Warmwasserversorgungsanlagen betreiben – Funkzähler Heizung gesundheitsschädlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private, gewerbliche oder öffentliche Gebäude handelt. Auch länderspezifische Regelungen treten hinter die bundesweite Verordnung zurück, da es sich um eine Bundesverordnung handelt, die übergeordnet Anwendung findet. Ausnahmen bestehen nur in sehr engen Sonderfällen, etwa bei baulichen oder technischen Unzumutbarkeiten.
Welche Pflichten treffen Hausverwaltungen konkret?
Hausverwaltungen tragen laut Heizkostenverordnung 2024 eine zentrale Verantwortung für die rechtssichere Umsetzung der neuen Vorgaben. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
- Technische Ausstattung prüfen: Alle Zähler für Wärme, Wasser, Gas und Funkzähler Strom müssen fernauslesbar sein – bei Neugeräten sofort, bei Altgeräten spätestens bis Ende 2026.
- Monatliche Verbrauchsinformation: Nutzer sind ab Einbau der Funkzähler monatlich über ihren Verbrauch zu informieren, inklusive Vergleichs- und CO₂-Daten.
- Datensicherheit gewährleisten: Verbrauchsdaten dürfen nur DSGVO-konform erhoben und verarbeitet werden – inklusive geeigneter IT-Sicherheit und Dokumentation.
- Verträge anpassen: Dienstleistungsverträge mit Messdienstleistern oder Softwareanbietern müssen den neuen Anforderungen entsprechen (z. B. offene Schnittstellen, Interoperabilität).
- Dokumentations- und Informationspflichten: Alle Maßnahmen und Systemwechsel sind nachvollziehbar zu dokumentieren und transparent gegenüber Eigentümern und Mietern zu kommunizieren.
Diese Pflichten bedeuten einen erhöhten organisatorischen Aufwand, der frühzeitig geplant und strukturiert umgesetzt werden sollte.
Wie Heidi Systems Hausverwaltungen unterstützt:
Heidi Systems ermöglicht die vollständige Umsetzung dieser Pflichten mit einem modernen Komplettpaket:
- Kostenfreier Einbau aller Funkzähler (für Wärme, Wasser, Strom): zertifiziert und ohne Montagekosten für die Hausverwaltung oder Eigentümer.
- Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive:
- Gerätebereitstellung, Montage und Wartung
- Fernauslesung und monatliche Verbrauchsinformation mit Vergleichswerte und CO₂-Auswertung
- DSGVO-konforme Datenübertragung und Speicherung
- Schnittstellen zu Verwaltungssoftware für Abrechnung und Datenintegration
- Automatisiertes Fristen- und Compliance-Management:
- Systeme überwachen Eichfristen, Umstellungspflichten und Verbrauchsentwicklung
- Dienstleistermeldungen erfolgen rechtzeitig, manuelle Überwachung entfällt
- Transparente Datenkommunikation:
- Nutzerzugriff per Portal, klare Darstellung aller Verbrauchsdaten und CO₂-Angaben
- Integration für Mieter- und Eigentümerinformationen inklusive Protokolle oder Auswertungsfunktionen
Fazit: Hausverwaltungen stehen vor anspruchsvollen Pflichten im Rahmen der Heizkostenverordnung und DSGVO. Anbieter wie Heidi Systems bieten eine strukturierte, sichere und finanzierbare Lösung: mit kostenfreiem Einbau, klar kalkuliertem Fixpreis und umfassender technischer sowie rechtlicher Unterstützung für die digitale Abrechnung.
Welche Fristen gelten für die Umrüstung auf Funkzähler?

Für die Umrüstung auf fernauslesbare Funkzähler gilt eine klare gesetzliche Frist: Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen alle bisherigen Heizkosten- und Wasserzähler in zentral beheizten Gebäuden entsprechend umgerüstet sein – Pflicht Funkzähler. Bereits seit 1. Dezember 2021 dürfen nur noch Geräte eingebaut werden, die fernauslesbar und interoperabel sind. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen gilt diese Vorgabe sofort. Verzögerungen können zu Rechtsverstößen und Sanktionen führen – daher ist eine frühzeitige Planung entscheidend.
Welche Wohnungen sind von der Novelle der Heizkostenverordnung ausgenommen?
Grundsätzlich gilt die Heizkostenverordnung 2024 für alle zentral beheizten Gebäude, doch es gibt klar definierte Ausnahmen. Eine Wohnung kann von den Pflichten der Verordnung ausgenommen sein, wenn:
- keine zentrale Heiz- oder Warmwasserversorgung vorliegt (z. B. Einzelöfen, dezentrale Geräte),
- der technische Einbau von Funkzählern unzumutbar oder nicht möglich ist (z. B. bei baulichen Hindernissen in denkmalgeschützten Gebäuden),
- es sich um zeitlich befristete Nutzungen handelt (z. B. Ferienwohnungen mit saisonaler Nutzung),
- der Aufwand der Umrüstung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis steht (§ 11 HKVO – Wirtschaftlichkeitsgebot).
Ist die Heizkostenverordnung Pflicht?
Ja, die Heizkostenverordnung 2024 ist verbindliches Bundesrecht und somit für alle betroffenen Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften pflichtig umzusetzen. Sie regelt gesetzlich, wie Heiz- und Warmwasserkosten erfasst, verteilt und abgerechnet werden müssen. Verstöße gegen die Verordnung – etwa durch fehlende Verbrauchsinformationen oder nicht fernauslesbare Zähler – können zu rechtlichen Konsequenzen und Kürzungsrechten der Mieter führen – Heizkostenverordnung Abrechnung. Eine freiwillige Anwendung ist nicht vorgesehen, es besteht gesetzlicher Umsetzungszwang.
Welche technischen Anforderungen müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler, die im Rahmen der Heizkostenverordnung 2024 eingesetzt werden, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen – Funkzähler Pflicht. Diese sichern die rechtliche Konformität, den Datenschutz und die Systemkompatibilität:
- Fernauslesbarkeit: Der Zähler muss ohne Wohnungszutritt ausgelesen werden können – per Funk, mindestens monatlich.
- Interoperabilität: Das Gerät muss mit Systemen unterschiedlicher Anbieter kommunizieren können – offene Schnittstellen sind Pflicht.
- Sichere Datenübertragung: Die Verbrauchsdaten müssen verschlüsselt übermittelt werden und dürfen nicht manipulierbar sein.
- Eichrechtliche Zulassung: Nur geeichte und zertifizierte Geräte gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) dürfen verwendet werden.
- DSGVO-Konformität: Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Daten muss datenschutzrechtlich abgesichert sein – mit klaren Zugriffsregelungen.
“Nur Zähler mit offener Schnittstelle, sicherer Funkübertragung und zertifizierter Datenerfassung sind zukunftsfähig und gesetzeskonform.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Messgeräte sind laut Eichrecht und HKVO 2024 zulässig?
Zulässig sind ausschließlich geeichte Messgeräte, die den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der aktuellen Heizkostenverordnung 2024 entsprechen. Das betrifft alle Zähler für Wärme, Wasser, Gas und Strom, die zur Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Neu installierte Geräte müssen zusätzlich fernauslesbar und interoperabel sein – Heizkostenverordnung neueste Fassung. Der Einsatz von ungeeichten oder veralteten Geräten ist nicht erlaubt und kann zu Rechtsnachteilen bei der Abrechnung führen. Hausverwaltungen sollten daher auf zertifizierte Systeme mit gültiger Eichfrist achten und die Einhaltung regelmäßig überprüfen.
Wie unterscheiden sich Funkzähler für Strom, Wasser, Gas und Wärme?
Funkzähler für Strom, Wasser, Gas und Wärme erfüllen zwar alle die Anforderungen der Heizkostenverordnung 2024, unterscheiden sich jedoch in Funktionsweise, Auswertung und Einbauart. Ein Überblick:
Stromzähler (Smart Meter):
- Messen elektrische Energie in Echtzeit
- Übermitteln Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber
- Besonders relevant für Energieeffizienz und Netzstabilität
Wasserzähler:
- Erfassen den Volumenstrom von Kalt- und Warmwasser – Funkzähler Wasser
- Funkmodule senden Daten regelmäßig an ein zentrales Gateway
- Wichtig für die verursachungsgerechte Abrechnung
Gaszähler:
- Messen Gasvolumen in m³, teilweise mit Temperaturkorrektur
- Funknachrüstungen meist über externe Module möglich
- Vergleichsweise seltener in Mehrfamilienhäusern mit Einzelmessung
Wärmezähler:
- Erfassen sowohl Volumenfluss als auch Temperaturdifferenz
- Berechnen daraus die tatsächliche Wärmemenge in kWh
- Essenziell für die Heizkostenverteilung bei Zentralheizung – Wärmemengenzähler
Wie erfolgt die monatliche Verbrauchsinformation in der Praxis?
Die monatliche Verbrauchsinformation erfolgt automatisiert über fernauslesbare Funkzähler, die die Verbrauchsdaten direkt an ein zentrales System übermitteln. Von dort aus erhalten Mieter oder Eigentümer monatlich eine digitale Übersicht, die folgende Pflichtangaben enthalten muss: Verbrauchswerte, Vergleich zum Vormonat und Vorjahr, Wetterbereinigung sowie CO₂-Emissionen. Die Information erfolgt idealerweise per App, Onlineportal oder E-Mail. Wichtig ist, dass sie verständlich, transparent und datenschutzkonform aufbereitet wird. Für Hausverwaltungen bedeutet das: technische Systeme müssen kompatibel, Dienstleister entsprechend zertifiziert und Prozesse klar strukturiert sein.
Mit Anbietern wie Heidi Systems ist diese gesetzliche Vorgabe einfach umzusetzen:
Alle Funkzähler werden kostenfrei installiert, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhalten Nutzer monatlich eine rechtskonforme Verbrauchsinformation, bereitgestellt über ein Onlineportal – inklusive Vergleichsdaten, CO₂-Angaben und visualisierter Verläufe. Für Hausverwaltungen entfällt der manuelle Aufwand vollständig.
Welche digitalen Systeme unterstützen die neue Datenpflicht?
Zur Erfüllung der monatlichen Verbrauchsinformation nach Heizkostenverordnung 2024 benötigen Hausverwaltungen digitale Systeme, die Verbrauchsdaten automatisch erfassen, verarbeiten und bereitstellen. Wichtige Systemarten im Überblick:
Gateway-Systeme (z. B. OMS oder LoRaWAN):
- Empfangen Funkdaten von Zählern
- Leiten sie sicher an zentrale Server weiter
Abrechnungs- und Verbrauchsportale:
- Stellen monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter bereit
- Ermöglichen Webzugang oder App-Nutzung
Schnittstellenfähige ERP- oder Verwaltungssoftware:
- Integriert Messdaten in die Hausverwaltungsprozesse
- Spart Zeit bei Abrechnung, Kommunikation und Dokumentation – Hausverwaltung Software
Systeme mit zertifizierter DSGVO-Konformität:
- Sorgen für sichere Datenverarbeitung und klare Rechteverwaltung
Wie lassen sich Funkzähler in bestehende Abrechnungssysteme integrieren?
Funkzähler lassen sich in der Regel problemlos in bestehende Abrechnungssysteme integrieren, wenn diese über offene Schnittstellen und interoperable Softwarelösungen verfügen. Die Verbrauchsdaten werden automatisch ausgelesen und direkt an das Abrechnungstool übertragen – ohne manuelle Zwischenschritte. Wichtig ist, dass sowohl die Zählerhersteller als auch die Abrechnungsdienstleister die Anforderungen der Heizkostenverordnung 2024 erfüllen. Bei älteren Systemen kann eine Schnittstellenanpassung oder Softwareaktualisierung erforderlich sein. Eine enge Abstimmung mit dem IT-Dienstleister sorgt für eine störungsfreie und rechtssichere Umsetzung.
Heidi Systems bietet kompatible Funkzähler und Gateways, die sich problemlos an bestehende Abrechnungssoftware anbinden lassen. Durch die offenen Schnittstellen ist eine Integration sowohl in klassische Verwaltungsprogramme als auch in cloudbasierte Abrechnungslösungen möglich. Der Einbau ist kostenfrei, und der Betrieb kostet lediglich 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive Datenbereitstellung und Service.
“Eine moderne Verwaltung braucht Systeme, die sich ohne Brüche verbinden lassen – Interoperabilität ist kein Extra, sondern Pflicht.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was ist bei der Auswahl von Abrechnungsdienstleistern zu beachten?

Bei der Auswahl von Abrechnungsdienstleistern im Rahmen der Heizkostenverordnung 2024 sollten Hausverwaltungen auf folgende entscheidende Kriterien achten:
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben:
- Anbieter muss HKVO 2024-konform arbeiten – Heizkostenverordnung neueste Fassung
- Monatliche Verbrauchsinformation und CO₂-Werte müssen integriert sein
Technische Kompatibilität:
- Systeme müssen interoperabel sein und offene Schnittstellen bieten
- Integration in bestehende Verwaltungssoftware sollte reibungslos funktionieren
Datenschutz und Sicherheit:
- DSGVO-konforme Datenverarbeitung
- Klare Zugriffsregelungen und gesicherte Übertragung
Transparente Kostenstruktur:
- Keine versteckten Gebühren für Zusatzleistungen
- Nachvollziehbare Preisgestaltung pro Liegenschaft oder Einheit
Service und Erreichbarkeit:
- Fester Ansprechpartner für Hausverwalter
- Schnelle Reaktionszeiten bei technischen Problemen
Ein zuverlässiger Partner spart langfristig Zeit, Kosten und rechtliche Risiken – besonders bei wachsenden Anforderungen durch die Digitalisierung der Verbrauchserfassung.
Vorteile mit Heidi Systems
- Kostenfreier Einbau sämtlicher Funkzähler und Messtechnik – ohne Aufwand oder Anschaffungskosten für Verwaltung und Eigentümer.
- Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive:
- Gerätebereitstellung, Installation, Wartung und Support
- Datenerfassung via fernauslesbare Zähler
- DSGVO-konforme Verbrauchsdatenbereitstellung (inkl. Monatsreports & CO₂-Vergleich)
- Nahtlose Integration über standardisierte Schnittstellen in bestehende Abrechnungssysteme
- Automatisierte Überwachung von gesetzlichen Fristen (z. B. Tausch- oder Eichfristen) und Systemmeldungen
- Transparente Plattform für Verwaltung, Eigentümer und Mieter mit Zugriff auf Verbrauchsdaten und digitale Dokumentation
Ein moderner Abrechnungsdienstleister sollte nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch technisch zuverlässig, transparent und nutzerfreundlich arbeiten. Anbieter wie Heidi Systems bieten durch ihr Komplettpaket mit kostenfreiem Einbau und klar kalkuliertem Preis genau diese Kombination – ohne versteckte Kosten und mit minimalem Verwaltungsaufwand.
Welche Kosten sind auf Mieter umlagefähig – und welche nicht?
Laut Heizkostenverordnung 2024 sind alle Betriebskosten für die Erfassung, Verbrauchsinformation und Abrechnung grundsätzlich umlagefähig, sofern sie regelmäßig anfallen und vertraglich vereinbart sind. Dazu zählen etwa Miete für Zähler, Ablesekosten, Abrechnungskosten sowie Systempflege. Nicht umlagefähig sind hingegen einmalige Investitionen, wie der Ersteinbau von Funkzählern oder Hardwareanschaffungen – diese trägt der Vermieter. Wichtig ist, dass die Abrechnung transparent und getrennt nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten erfolgt – Betriebs und Heizkostenabrechnung. Welche Kosten sind auf Mieter umlagefähig – und welche nicht?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Investitionskosten je Einheit?
Die Investitionskosten für die Umrüstung auf fernauslesbare Funkzähler hängen von Zählertyp, Gebäudegröße und Anbieterwahl ab. Hausverwaltungen sollten jedoch mit folgenden durchschnittlichen Kosten je Wohneinheit rechnen:
Heizkostenverteiler (Funk):
- ca. 20 – 30 € pro Gerät
- meist zwei pro Wohnung erforderlich
Wasserzähler (Warm/Kalt):
- ca. 40 – 80 € pro Zähler
- in der Regel zwei bis vier pro Einheit
Wärmezähler (zentrale Anlagen):
- ca. 150 – 300 € je Gerät
- seltener pro Wohnung, meist pro Strang oder Etage
Installations- und Systemkosten:
- Einbau und Inbetriebnahme: ca. 100 – 250 € pro Wohnung
- Funk-Infrastruktur (Gateways, Software): einmalige Kosten je Gebäude ab ca. 500 €
Die Gesamtkosten pro Wohneinheit liegen damit realistisch zwischen 300 € und 600 €, je nach technischer Ausstattung und Aufwand. Wichtig: Diese Investitionen sind nicht umlagefähig, sollten jedoch als Modernisierungsmaßnahme bilanziert und ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Eine frühzeitige Ausschreibung und Vergleich mehrerer Anbieter kann die Wirtschaftlichkeit verbessern.
Kostenvorteil mit Heidi Systems:
Heidi Systems bietet eine besonders wirtschaftliche Lösung: Der Einbau der Funkzähler erfolgt kostenfrei, und der Betrieb inklusive Datenübertragung und Systemintegration ist zum Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhältlich. Das reduziert nicht nur die Anfangsinvestition, sondern erleichtert auch die Kostenplanung für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.
Gibt es Förderprogramme oder steuerliche Vorteile für die Umrüstung?
Ja, für die Umrüstung auf fernauslesbare Funkzähler und die damit verbundene digitale Verbrauchserfassung stehen Hausverwaltungen verschiedene Fördermöglichkeiten und steuerliche Anreize zur Verfügung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Investitionen in messtechnische Systeme teilweise gefördert werden – besonders dann, wenn sie im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen erfolgen. Zusätzlich können die Kosten in vielen Fällen als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder abschreibungsfähige Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Auch Landesförderprogramme oder kommunale Klimafonds bieten je nach Region Zuschüsse für digitale Mess- und Steuertechnik. Entscheidend ist, dass die Maßnahme technisch förderfähig und vor Umsetzung beantragt wird. Es lohnt sich, mit einem Energieberater oder Steuerexperten zusammenzuarbeiten, um Förderfähigkeit und steuerliche Effekte individuell zu prüfen. So lässt sich die Umrüstung nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich optimiert gestalten.
Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für Funkzähler?

Funkzähler unterliegen den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sie personenbezogene Verbrauchsdaten erfassen. Hausverwaltungen sind daher verpflichtet, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit dieser Daten sicherzustellen. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
Zweckbindung und Datensparsamkeit:
- Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für Abrechnung und Verbrauchsinformation erforderlich sind.
- Eine Weiterverarbeitung für andere Zwecke ist unzulässig.
Transparente Information der Nutzer:
- Bewohner müssen über Art, Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie ihre Rechte (z. B. Auskunft, Widerspruch) klar informiert werden.
- Dies erfolgt z. B. im Rahmen der Betriebskostenabrechnung oder über das Verwaltungsportal.
Sichere Datenübertragung und -speicherung:
- Funkdaten müssen verschlüsselt übertragen und auf geschützten Servern gespeichert werden.
- Der Zugriff darf nur autorisierten Personen möglich sein.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO:
- Externe Dienstleister (z. B. Messdienstunternehmen) müssen vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet sein.
- Hausverwaltungen bleiben verantwortliche Stelle und haften für Datenschutzverstöße.
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs):
- Es müssen dokumentierte Maßnahmen zur IT- und Datensicherheit bestehen – z. B. Firewalls, Zugriffskontrollen, Protokollierungen.
Ein Datenschutzkonzept ist somit nicht optional, sondern verpflichtender Bestandteil der Betriebsorganisation.
Wie Heidi Systems Hausverwaltungen unterstützt:
Heidi Systems bietet eine DSGVO-konforme Komplettlösung mit folgenden Merkmalen:
Kostenfreier Einbau aller Funkzähler durch zertifizierte Partner – ohne Mehrkosten für Eigentümer oder Verwaltung.
- Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit/Jahr, inklusive:
- Bereitstellung, Installation und Wartung der Zähler
- Fernauslesung und sichere Datenübertragung
- DSGVO-konforme Speicherung und Dokumentation
- Monatliche Verbrauchsinformationen mit CO₂‑Angaben
- Verschlüsselung, rollenbasiertes Zugriffsmanagement und Auditierung sind integraler Bestandteil der Lösung.
- Standardisierte Schnittstellen ermöglichen die Integration in bestehende Verwaltungssoftware, ohne zusätzlichen IT-Aufwand.
Fazit: Ein modernes Funkzählsystem erfordert umfassende Datenschutzmaßnahmen. Hausverwaltungen können mit Heidi Systems einen sicheren, rechtskonformen und kostenplanbaren Dienstleister nutzen – inklusive kostenfreiem Einbau und modernem Datenschutz.
Wie kann die Datensicherheit in der Hausverwaltung gewährleistet werden?
Die Datensicherheit bei der Nutzung fernauslesbarer Funkzähler ist ein zentraler Bestandteil der Heizkostenverordnung 2024 und eng mit der DSGVO verknüpft. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Verbrauchsdaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation geschützt sind. Das gelingt nur durch ein technisch-organisatorisches Gesamtkonzept, das sowohl Software als auch interne Abläufe einbezieht.
Wichtige Maßnahmen sind die Verschlüsselung der Funkdatenübertragung, der Einsatz von sicheren Servern mit Zugriffsbeschränkung, sowie die regelmäßige Aktualisierung von Software und Firmware. Alle Beteiligten – auch externe Dienstleister – sollten durch Vertraulichkeitsvereinbarungen und Verträge zur Auftragsverarbeitung rechtlich gebunden sein. Zusätzlich empfiehlt sich eine rollenbasierte Rechtevergabe, sodass nur autorisierte Personen auf sensible Daten zugreifen können.
Auch im Alltag muss Datensicherheit mitgedacht werden: durch dokumentierte Prozesse, regelmäßige Schulungen und die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Hausverwaltung. Nur so lässt sich dauerhaft ein hohes Sicherheitsniveau erreichen, das gesetzlichen Anforderungen entspricht und das Vertrauen der Mieter stärkt.
Wie unterstützt Heidi Systems bei der Umsetzung?
Heidi Systems bietet eine vollständig rechtssichere Lösung mit folgenden Vorteilen:
- Kostenfreier Einbau der gesamten Funkmesstechnik durch zertifizierte Installateur-Partner – komplett ohne Investitionskosten für Eigentümer oder Verwaltung
- Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, der Folgendes abdeckt:
- Zählerbereitstellung, Montage und Wartung
- Fernauslesung und sichere Datenübertragung
- DSGVO-konforme Speicherung und Dokumentation
- Monatliche Verbrauchsinformation (inkl. CO₂-Vergleichswerte)
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und rollebasierter Zugriffsschutz – direkt in der Plattform integriert
- Standardisierte Schnittstellen zur Verwaltungs- und Abrechnungssoftware
- Automatischer Nachweis aller Datenschutzmaßnahmen (z. B. AVV, Wartungsprotokolle, Zugriffskontrollen)
Mit Heidi Systems erhalten Hausverwaltungen eine sichere, datenschutzkonforme Komplettlösung – inklusive kostenfreiem Einbau und planbaren Jahreskosten. So lassen sich sowohl gesetzliche Anforderungen als auch organisatorische Pflichten effizient und transparent erfüllen.
Welche Risiken bestehen bei Verstößen gegen die Verordnung?
Verstöße gegen die Heizkostenverordnung 2024 können für Hausverwaltungen rechtliche, finanzielle und organisatorische Risiken mit sich bringen. Diese betreffen sowohl das Mietverhältnis als auch die interne Haftung und Außenwirkung. Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick:
Kürzungsrecht der Mieter:
- Werden Verbrauchskosten nicht korrekt erfasst oder abgerechnet, dürfen Mieter bis zu 15 % der Heizkosten kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung Funkzähler).
- Dies gilt auch bei fehlender monatlicher Verbrauchsinformation oder bei Verwendung nicht zulässiger Messgeräte.
Abmahnungen und Bußgelder:
- Datenschutzverstöße durch unsichere Datenverarbeitung oder fehlende Informationspflichten können gemäß DSGVO zu hohen Bußgeldern führen.
- Auch Verstöße gegen das Mess- und Eichrecht sind bußgeldbewehrt.
Haftungsrisiken für die Verwaltung:
- Kommt es zu Schäden oder Klagen, haftet im Zweifel die Hausverwaltung – auch bei Delegation an Dienstleister.
- Fehlende Nachweise über fristgerechte Umrüstung, Schulung oder Datenschutzmaßnahmen erhöhen das Haftungsrisiko.
Reputationsschäden:
- Unprofessionelle Umsetzung oder Beschwerden über fehlerhafte Abrechnungen können das Vertrauen der Eigentümer und Mieter dauerhaft beeinträchtigen.
- Dies kann zu Vertragskündigungen oder dem Verlust von Verwaltungsmandaten führen.
Um diese Risiken zu vermeiden, sollten Hausverwaltungen alle Pflichten aus der HKVO 2024 sorgfältig dokumentieren, Dienstleister verbindlich einbinden und interne Qualitätssicherungsmaßnahmen etablieren. Eine proaktive Umsetzung schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern verbessert auch die Wirtschaftlichkeit und das Image der Verwaltung.
“Wer die neuen Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Mietkürzungen, sondern auch Bußgelder und den Verlust von Vertrauen bei Eigentümern.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Informationspflichten bestehen gegenüber Mietern?
Hausverwaltungen sind laut Heizkostenverordnung 2024 verpflichtet, Mieter regelmäßig, transparent und rechtzeitig über alle verbrauchsrelevanten Informationen zu unterrichten. Dazu zählt insbesondere die monatliche Verbrauchsinformation, die spätestens ab dem Einbau fernauslesbarer Zähler erfolgen muss. Diese muss folgende Inhalte enthalten: aktuelle Verbrauchswerte, Vergleiche zum Vormonat und Vorjahr, klimabereinigte Daten sowie CO₂-Emissionen.
Zudem sind Mieter über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung gemäß DSGVO zu informieren – z. B. durch Datenschutzhinweise im Mietvertrag, im Portal oder als separates Schreiben. Auch bei Umrüstungen, Wartungen oder Systemwechseln müssen Bewohner rechtzeitig informiert werden, insbesondere wenn ein Wohnungszutritt erforderlich ist.
Bei der jährlichen Heizkostenabrechnung besteht die Pflicht, alle verwendeten Abrechnungsmaßstäbe, Gerätemodelle und Berechnungsgrundlagen offenzulegen. Werden diese Informationspflichten nicht erfüllt, kann das zu Kürzungsrechten der Mieter und rechtlichen Beanstandungen führen. Eine gut strukturierte Kommunikation schützt daher nicht nur vor Konflikten, sondern schafft auch Vertrauen und Transparenz im Mietverhältnis.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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Gesetzeskonform
§ 229 Artikel 3

Datenschutzkonform
Nach DSGVO

SSL Verschlüsselung
Zertifiziert und Sicher

Server in Europa
EU Datenschutz