Funkzähler Wasser: Digitale Erfassung für transparente Verbrauchswerte

Wie funktioniert der Funk Wasserzähler?
Ein Funk-Wasserzähler misst den Wasserverbrauch wie ein herkömmlicher Zähler, überträgt die Daten jedoch automatisch per Funk. Das ermöglicht eine berührungslose Ablesung – ohne Zutritt zur Wohnung.
Funktionsweise im Überblick:
- Messung: Der Zähler erfasst den Wasserverbrauch mechanisch oder elektronisch.
- Datenaufzeichnung: Die Verbrauchswerte werden im Gerät gespeichert (meist täglich).
- Funkübertragung: In regelmäßigen Intervallen (z. B. täglich oder monatlich) sendet der Zähler die Daten per Funksignal an ein Empfangsgerät.
- Empfangseinheit: Entweder mobil (bei manueller Ablesung per Walk-by/Drive-by) oder stationär (per Gateway in der Immobilie).
- Abrechnung: Die gesammelten Daten fließen automatisch in die Verbrauchsabrechnung ein.
Vorteile für Hausverwaltungen:
- Kein Betreten der Wohnungen nötig
- Deutlich geringerer Ableseaufwand
- Zeitnahe, fehlerfreie Verbrauchsdaten
- Kompatibel mit gesetzlicher Verbrauchsinformation nach EED
- Hausverwaltung in der Nähe
“Ein Funk-Wasserzähler misst den Verbrauch präzise und überträgt die Daten automatisch, ohne dass jemand die Wohnung betreten muss – das spart Zeit, Kosten und Nerven.“ – Experte bei Heidi Systems
Sind Funk-Wasserzähler Pflicht?
Ja, Funk-Wasserzähler sind in vielen Fällen verpflichtend, insbesondere im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Seit dem 25. Oktober 2020 dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Ab 1. Januar 2027 müssen alle bereits verbauten Zähler und Verteiler in Bestandsgebäuden ebenfalls fernablesbar sein - Funkzähler Wasser Pflicht.
Für Hausverwaltungen bedeutet das:
Ein schrittweiser technischer Umrüstungsbedarf ist gesetzlich vorgegeben. Wer neu installiert oder austauscht, muss Funktechnik verwenden. Diese Verpflichtung gilt bundesweit und unabhängig vom Bundesland.
Einzige Ausnahme: Wenn die Umrüstung technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist – was jedoch dokumentiert und begründet werden muss.
Wie funktioniert die Fernablesung von Wasserzählern?

Die Fernablesung ermöglicht die automatisierte Erfassung des Wasserverbrauchs – ohne Zutritt zur Wohnung. Sie basiert auf Funktechnik und einem zentralen Datenerfassungssystem.
Ablauf der Fernablesung:
- Datenerfassung im Zähler:
Der Wasserzähler misst den Verbrauch und speichert die Daten intern. - Funkübertragung:
In festgelegten Intervallen (z. B. täglich) sendet der Zähler die Verbrauchsdaten per Funk. - Stationär: Ein fest installiertes Gateway sammelt die Daten kontinuierlich und überträgt sie automatisch an das Dashboard von Heidi Systems.
- Datenverarbeitung:
Die erfassten Daten fließen direkt in das Abrechnungssystem und können für monatliche Verbrauchsinformationen genutzt werden.
Vorteile für Hausverwaltungen:
- Kein Aufwand für Wohnungszugang
- Automatisierte Ablesung spart Zeit und Kosten
- Höhere Genauigkeit und weniger Ablesefehler
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Verbrauchstransparenz
Welche Reichweite hat ein Funkwasserzähler?
Die Reichweite eines Funkwasserzählers hängt von der Bauweise des Gebäudes, der verwendeten Funktechnologie und den baulichen Gegebenheiten ab. In der Regel liegt sie bei 30 bis 150 Metern im Innenbereich. Dabei können Wände, Stahlbeton oder Leitungen die Signalstärke deutlich beeinflussen.
Moderne Zähler nutzen oft OMS-konforme Funksysteme (Open Metering System), die speziell für den Einsatz in Gebäuden optimiert sind. Bei größeren Objekten oder schlechter Signalabdeckung werden Repeater oder Gateways eingesetzt, um eine zuverlässige Datenübertragung sicherzustellen.
Wichtig für Hausverwaltungen: Vor der Installation empfiehlt sich eine Reichweitenprüfung, um die optimale Platzierung der Empfangstechnik zu planen und spätere Signalprobleme zu vermeiden.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Einsatz von Funkzählern in Deutschland?
Der Einsatz von Funkzählern ist in Deutschland klar geregelt und basiert auf mehreren Gesetzen und EU-Vorgaben, die für Hausverwaltungen verbindlich sind.
Rechtsgrundlagen im Überblick:
EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED):
- Seit 25.10.2020: Nur noch fernablesbare Zähler dürfen neu installiert werden.
- Ab 01.01.2027: Alle bestehenden Zähler müssen fernablesbar sein.
§5 Heizkostenverordnung (HKVO):
- Regelung zur Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation bei Funktechnik.
- Übergangsregelungen für Bestandsanlagen beachten
Mess- und Eichgesetz (MessEG) & Mess- und Eichverordnung (MessEV):
- Anforderungen an die Eichung, Zulassung und Datengenauigkeit von Messgeräten
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten.
- Transparenzpflicht, Datensparsamkeit und Zugriffsschutz sind zwingend einzuhalten.
Fazit für Hausverwaltungen:
Wer heute Zähler austauscht oder neu installiert, muss Funktechnik verwenden. Gleichzeitig sind Datenschutz und regelmäßige Information der Nutzer verpflichtend umzusetzen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen den Landesregelungen in Bezug auf Funkzähler?
In Deutschland sind die wesentlichen Regelungen zum Einsatz von Funkzählern bundesweit einheitlich geregelt. Sie stützen sich auf EU-Vorgaben wie die Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie auf Bundesgesetze wie die Heizkostenverordnung und das Mess- und Eichgesetz. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen lediglich in einzelnen Randbereichen. So können etwa landesspezifische Bauordnungen bestimmte Anforderungen an die technische Ausstattung von Gebäuden enthalten – insbesondere im Rahmen von Sanierungen oder Neubauten.
Zudem bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme zur Digitalisierung der Gebäudetechnik an, die auch Funkzähler umfassen können. Für Hausverwaltungen ist jedoch entscheidend: Die Pflicht zur Ausstattung mit fernablesbaren Zählern bis spätestens 2027 gilt bundesweit und unabhängig vom jeweiligen Bundesland. Regionale Unterschiede haben in der Praxis meist nur ergänzenden Charakter.
Welche Pflichten treffen Hausverwaltungen bei der Einführung von Funkzählern?
Hausverwaltungen tragen bei der Umstellung auf Funkzähler eine zentrale Verantwortung und müssen sowohl gesetzliche als auch organisatorische Anforderungen beachten.
Wichtige Pflichten im Überblick:
- Technische Umrüstung:
Sicherstellen, dass bei Neuausstattung oder Austausch nur noch fernablesbare Zähler eingebaut werden. - Fristen einhalten:
Bis spätestens 01.01.2027 müssen alle Zähler fernablesbar sein (laut EED). - Mieterinformation:
Mieter rechtzeitig und transparent über Einbau, Funktionsweise und Datenschutz informieren (§6 HKVO, DSGVO). - Datenschutz sicherstellen:
Verbrauchsdaten gelten als personenbezogen – daher müssen Zugriffsrechte, Speicherfristen und Übertragungssicherheit geregelt sein. - Verbrauchsinformation:
Bei vorhandener Funktechnik: monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. - Dokumentation & Nachweise:
Installation, Eichfristen und technische Spezifikationen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Welche Fristen sind bei der Umstellung auf fernablesbare Zähler zu beachten?
Für die Umstellung auf fernablesbare Zähler gelten in Deutschland klare Fristen, die sich aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) ableiten. Seit dem 25. Oktober 2020 dürfen nur noch fernablesbare Geräte – etwa Wasserzähler, Wärmezähler und Heizkostenverteiler – neu eingebaut werden. Diese Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch den Austausch defekter oder alter Geräte.
Für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist: Bis spätestens 1. Januar 2027 müssen alle installierten Zähler und Verteiler auf Fernablesbarkeit umgestellt sein. Bestehende Geräte ohne Funktechnologie dürfen bis zu diesem Datum weiterbetrieben werden, müssen danach aber ersetzt werden. Hausverwaltungen sollten deshalb frühzeitig planen und bei anstehenden Modernisierungen oder Sanierungen direkt auf EED-konforme Technik umsteigen, um unnötige Mehrkosten durch Doppelumrüstungen zu vermeiden.
Heidi Systems unterstützt Hausverwaltungen dabei ganzheitlich: Mit kostenfreier Bereitstellung der neuesten Funkzähler, intelligenter Systemintegration und automatisierter Verbrauchsdatenerfassung reduziert Heidi den Verwaltungsaufwand deutlich. Dank direkter Anbindung an Abrechnungstools, monatlicher Verbrauchsübersichten und DSGVO-konformer Datenverarbeitung wird die Umstellung nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und zukunftssicher gestaltet.
Welche technischen Standards müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler müssen in Deutschland sowohl rechtliche als auch technische Anforderungen erfüllen, um rechtskonform betrieben werden zu dürfen.
Wichtige technische Standards im Überblick:
- MID-Zertifizierung (Measuring Instruments Directive):
Zähler müssen nach der EU-Messgeräterichtlinie (MID) zugelassen sein – Voraussetzung für die eichrechtliche Anerkennung. - Eichung gemäß MessEG/MessEV:
Die Geräte müssen geeicht sein und die Eichfristen (meist 5–6 Jahre) einhalten. - OMS-Kompatibilität (Open Metering System):
Einheitlicher Funkstandard, der Interoperabilität zwischen Geräten verschiedener Hersteller ermöglicht. - Datensicherheit & Verschlüsselung:
Die Kommunikation muss Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen, meist mit AES-128 oder höher. - Funkfrequenznormen:
Der Einsatz muss im Einklang mit den in Deutschland zulässigen Frequenzbändern (z. B. 868 MHz) erfolgen – geregelt durch die Bundesnetzagentur.
Welche Übertragungsarten und Funktechnologien kommen bei Zählern zum Einsatz?
Bei Funkzählern kommen hauptsächlich zwei Übertragungsarten zum Einsatz: das Walk-by-/Drive-by-Verfahren und die stationäre Fernauslesung über Gateways. Beim Walk-by-Verfahren werden die Daten über kurze Distanz von mobilen Geräten empfangen, während stationäre Systeme die Verbrauchsdaten automatisch per Funk an einen zentralen Server senden – oft täglich oder sogar stündlich.
Technologisch setzen die meisten Geräte auf das 868-MHz-Funkband, das in Europa für solche Anwendungen reserviert ist. Dabei kommen OMS-konforme Protokolle (Open Metering System) zum Einsatz, die eine interoperable Kommunikation zwischen Geräten verschiedener Hersteller ermöglichen. Die Datenübertragung erfolgt in der Regel verschlüsselt (z. B. mit AES-128) und erfüllt hohe Anforderungen an Datensicherheit und Störsicherheit, auch in dicht bebauten Mehrfamilienhäusern.
Welche Anforderungen gelten an die IT-Sicherheit bei Funkzählern?
Die Funkübertragung in Gebäuden mit massiver oder komplexer Bausubstanz (z. B. Stahlbeton, Altbauten mit dicken Wänden) kann beeinträchtigt sein – ist aber mit moderner Technik in der Regel gut beherrschbar.
Wichtige Faktoren zur Funkzuverlässigkeit:
- Baumaterialien: Beton, Metall und Leitungen können das Funksignal abschwächen oder reflektieren.
- Zählerpositionierung: Eine durchdachte Platzierung der Geräte verbessert die Signalqualität deutlich.
- Verstärkertechnik: Der Einsatz von Repeatern oder Gateways sichert stabile Verbindungen, auch über mehrere Etagen.
- Technikstandards: OMS-konforme Geräte im 868-MHz-Band bieten eine gute Reichweite und sind störresistent.
Praxis-Tipp für Hausverwaltungen:
Vor der Installation sollte immer eine Funkfeldmessung durchgeführt werden. So lässt sich die optimale Infrastruktur planen und ein zuverlässiger Betrieb sicherstellen.
Wie wird der Datenschutz bei der Übertragung und Speicherung der Verbrauchsdaten gewährleistet?
Funkzähler unterliegen strengen Anforderungen an die IT-Sicherheit, da sie personenbezogene Verbrauchsdaten erfassen und übertragen. Die Datenübertragung muss daher verschlüsselt erfolgen – in der Regel mit AES-128 oder höher, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Zusätzlich müssen die Geräte vor Manipulation geschützt sein und über sichere Schnittstellen verfügen.
Auch die Speicherung und Verarbeitung der Daten – ob lokal im Gebäude oder beim Dienstleister – muss den Vorgaben der DSGVO und des IT-Sicherheitsgesetzes entsprechen. Wichtig ist außerdem die Zugriffskontrolle: Nur berechtigte Personen dürfen auf die Daten zugreifen können. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Bei Auswahl und Betrieb der Systeme muss auf zertifizierte, sichere Technik geachtet werden, die aktuelle Sicherheitsstandards erfüllt.
“Datenschutz hat bei Funkzählern höchste Priorität – alle Verbrauchsdaten werden verschlüsselt übertragen und nach den strengen Vorgaben der DSGVO verarbeitet.“ – Experte bei Heidi Systems
Welche Kosten entstehen bei Anschaffung, Installation und Betrieb von Funkzählern?
Der Datenschutz bei Funkzählern ist streng geregelt, da Verbrauchsdaten als personenbezogene Daten gelten. Hausverwaltungen und Messdienstleister müssen sicherstellen, dass die Datenübertragung und -speicherung den Anforderungen der DSGVO entspricht.
Zentrale Datenschutzmaßnahmen:
- Verschlüsselte Datenübertragung: Verbrauchsdaten werden mit modernen Verschlüsselungsverfahren (z. B. AES-128) übertragen – Manipulation und Auslesen durch Dritte sind damit ausgeschlossen.
- Datensparsamkeit: Es dürfen nur die notwendigen Daten erfasst und übermittelt werden – keine Bewegungs- oder Verhaltensprofile.
- Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Personen (z. B. Hausverwaltung, Abrechnungsdienstleister) dürfen auf die Daten zugreifen.
- Speicherbegrenzung: Verbrauchsdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für Abrechnung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
- Informationspflicht gegenüber Mietern: Mieter müssen transparent über Art, Zweck und Umfang der Datenerhebung informiert werden.
Heidi Systems gewährleistet höchste Datenschutzstandards: Die Plattform setzt auf verschlüsselte Datenübermittlung, rollenbasierte Zugriffskontrollen und datensparsame Systemarchitektur. Alle Prozesse sind DSGVO-konform gestaltet – inklusive revisionssicherer Protokollierung und klarer Mieterkommunikation. So schaffen Hausverwaltungen Vertrauen und Rechtssicherheit ohne zusätzlichen Aufwand.
Wie wirtschaftlich ist der Einsatz von Funkzählern im Vergleich zu konventionellen Zählern?

Die Kosten für Funkzähler setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für die Anschaffung eines einzelnen Geräts (z. B. Wasser- oder Wärmezähler) fallen je nach Hersteller und Technik etwa 70 bis 150 Euro an. Hinzu kommen die Installationskosten, die in der Regel zwischen 60 und 110 Euro pro Zähler liegen, abhängig von Gebäudegröße und Zugänglichkeit.
Für den Betrieb entstehen laufende Kosten, z. B. für Datenübertragung, Wartung, Eichung und ggf. Cloud-Speicherung, die jährlich mit ca. 45 bis 60 Euro pro Gerät kalkuliert werden können. Werden externe Messdienstleister eingebunden, sind die Kosten meist in deren Servicepauschalen enthalten.
Bei Heidi Systems hingegen gibt es volle Kostentransparenz: Für 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr ist alles enthalten – von Einbau und Wartung über Datenübertragung und Support bis zur automatisierten Abrechnung. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten, wie sie bei vielen anderen Anbietern üblich sind. Heidi Systems verfolgt hier einen klaren und transparenten Preisansatz, der Hausverwaltungen Planungssicherheit gibt und eine unkomplizierte Budgetierung ermöglicht.
Wichtig für Hausverwaltungen: Die Umrüstungskosten sind umlagefähig, wenn sie im Rahmen einer Modernisierung erfolgen (§ 559 BGB), oder anteilig über die Betriebskostenabrechnung Frist abgebildet, sofern es sich um Mess- und Abrechnungsdienstleistungen handelt.
Welche zukünftigen gesetzlichen Änderungen sind zu erwarten?
Funkzähler sind in der Anschaffung zunächst etwas teurer als konventionelle Modelle, bieten jedoch langfristig deutliche wirtschaftliche Vorteile – besonders für Hausverwaltungen mit mehreren Einheiten.
Vorteile im Überblick:
- Wegfall der manuellen Ablesung: Keine Termine, kein Personalaufwand, keine Mieterabstimmungen – das spart jährlich Zeit und Kosten.
- Fehlerminimierung: Automatische Übertragung reduziert Zählerstandsfehler und Reklamationen – damit weniger Verwaltungsaufwand.
- Bessere Planbarkeit: Monatliche Verbrauchswerte ermöglichen eine frühzeitige Kostenkontrolle und präzisere Abrechnungen.
- Langfristige Einsparungen: Trotz höherer Anschaffungskosten amortisieren sich Funkzähler oft innerhalb weniger Jahre durch Betriebskosteneinsparungen.
Zusätzlicher Vorteil mit Heidi Systems: Hausverwaltungen profitieren von einem Rundum-Service – inklusive kostenloser Bereitstellung der neuesten Funkzähler, fachgerechter Installation und nahtloser Integration in bestehende Abrechnungssysteme. Durch automatisierte Prozesse, digitale Schnittstellen und persönliche Betreuung senkt Heidi den Verwaltungsaufwand nachhaltig und steigert die Wirtschaftlichkeit von Anfang an – ganz ohne Investitionsrisiko.
Wie können Hausverwaltungen Fördermittel oder steuerliche Vorteile bei der Umstellung nutzen?
Hausverwaltungen können bei der Umstellung auf fernablesbare Funkzähler gezielt von Förderprogrammen und steuerlichen Vorteilen profitieren – besonders im Rahmen energetischer Sanierungen oder Digitalisierungsmaßnahmen. Auf Bundesebene bieten Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Unterstützung, wenn Funkzähler Teil eines umfassenderen Modernisierungskonzepts sind.
Auch auf Länderebene existieren teils spezifische Förderprogramme, etwa für digitale Infrastruktur in Bestandsgebäuden. Wichtig ist hier, die Fördervoraussetzungen frühzeitig zu prüfen und alle Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Steuerlich können Investitionskosten für Funkzähler als abschreibungsfähige Modernisierungsaufwendungen gelten.
Werden die Geräte im Rahmen einer energetischen Maßnahme eingebaut, können zusätzlich Sonderabschreibungen oder steuerliche Begünstigungen nach § 35c EStG in Frage kommen. Die laufenden Betriebskosten – z. B. für Ablesung, Wartung oder Datenübertragung – sind in der Regel betriebskostenumlagefähig. Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Förderstellen, um mögliche finanzielle Vorteile voll auszuschöpfen und Fördermittel nicht zu verschenken. So lassen sich Investitionen gezielt optimieren.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Messdienstleistern bei Funkzählern?

Die Zusammenarbeit mit Messdienstleistern spielt eine zentrale Rolle beim erfolgreichen Einsatz von Funkzählern. Hausverwaltungen profitieren dabei von technischer Unterstützung und rechtlicher Absicherung.
Ein herausragender Anbieter in diesem Bereich ist Heidi Systems. Das Unternehmen bietet moderne, fernablesbare Zähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung an, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig höhere Effizienz und Transparenz ermöglichen. Mit fortschrittlicher Funktechnologie können Verbrauchsdaten in Echtzeit erfasst und über ein benutzerfreundliches Dashboard visualisiert werden.
Ablauf und Zuständigkeiten im Überblick:
Gerätestellung und Einbau:
- Heidi Systems liefert und installiert konforme, geeichte Funkzähler. Die Installation erfolgt kostenfrei und ohne Aufwand für die Hausverwaltung.
Betrieb und Wartung:
- Regelmäßige Funktionsprüfungen, Eichüberwachung und gegebenenfalls der Geräteaustausch werden von Heidi Systems übernommen.
Datenmanagement:
- Die Verbrauchsdaten werden sicher erfasst, verschlüsselt übertragen und für Abrechnungszwecke bereitgestellt. Heidi Systems bietet zudem ein übersichtliches Dashboard zur Echtzeit-Überwachung der Verbräuche.
Verbrauchsinformation & Abrechnung:
- Heidi Systems erstellt monatliche Informationen für Mieter (EED-konform) und unterstützt bei der Jahresverbrauchsabrechnung.
Rechtssicherheit:
- Heidi Systems achtet auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, wie Datenschutz, Heizkostenverordnung (HKVO) und Energieeffizienzrichtlinie (EED).
Mit Heidi Systems haben Hausverwaltungen einen zuverlässigen Partner an ihrer Seite, der nicht nur die technische Umsetzung von Funkzählern ermöglicht, sondern auch für rechtliche Sicherheit und effiziente Prozesse sorgt.
Welche Rolle spielt die Eichfrist bei der Auswahl und dem Betrieb von Funkzählern?
Die Eichfrist ist ein zentrales Kriterium bei Auswahl und Betrieb von Funkzählern, da sie die rechtliche Gültigkeit der Messergebnisse direkt beeinflusst. In Deutschland gilt: Wasserzähler müssen in der Regel alle 6 Jahre, Wärmezähler alle 5 Jahre nachgeeicht oder ausgetauscht werden. Diese Fristen sind gesetzlich im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie in der MessEV geregelt. Hausverwaltungen sind verpflichtet, nur geeichte und zugelassene Geräte für Abrechnungszwecke zu verwenden - Funkzähler Wasser Pflicht.
Abgelaufene Eichfristen führen nicht nur zu rechtlichen Problemen, sondern können auch Zweifel an der Korrektheit der Abrechnung auslösen – mit potenziellen Reklamationen von Mietern. Bei der Beschaffung ist deshalb nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Restlaufzeit der Eichung zu achten. Viele Messdienstleister übernehmen die Fristenüberwachung automatisch im Rahmen ihrer Serviceverträge. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die regelmäßige Kontrolle der Eichfristen ist unerlässlich, um die Rechtssicherheit der Abrechnung zu gewährleisten und unnötige Nachrüstkosten zu vermeiden - Hausverwaltung in der Nähe.
Welche Anforderungen gelten an die IT-Sicherheit bei Funkzählern?
Funkzähler müssen hohen IT-Sicherheitsstandards entsprechen, um die Vertraulichkeit und Integrität der Verbrauchsdaten zu gewährleisten. Hausverwaltungen tragen Mitverantwortung dafür, dass nur sichere Systeme eingesetzt werden.
Kernanforderungen im Überblick:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung:
Alle Datenübertragungen müssen mit aktuellen Verschlüsselungsstandards erfolgen (z. B. AES-128 oder höher). - Zugriffsschutz:
Nur autorisierte Stellen (z. B. Messdienstleister, Abrechnungssoftware) dürfen auf die Daten zugreifen – per sicherer Authentifizierung. - Manipulationsschutz:
Die Geräte müssen gegen unbefugte Eingriffe geschützt sein, z. B. durch versiegelte Gehäuse und sichere Firmware. - Datenspeicherung nach DSGVO:
Daten dürfen nur zweckgebunden und zeitlich begrenzt gespeichert werden – in der Regel auf Servern mit nachweislicher IT-Sicherheit. - Sicherheitszertifikate:
Empfehlenswert sind Geräte und Systeme mit nachweisbaren IT-Zertifizierungen (z. B. BSI-konform, ISO 27001).
Welche Informationspflichten bestehen gegenüber Mietern bei der Einführung von Funkzählern?
Bei der Einführung von Funkzählern bestehen für Hausverwaltungen klare Informationspflichten gegenüber den Mietern, die sich vor allem aus der DSGVO und der Heizkostenverordnung (HKVO) ergeben. Mieter müssen vor der Installation in verständlicher Form darüber informiert werden, welche Daten erhoben, wie sie verwendet und wie lange sie gespeichert werden. Dazu gehören Angaben zum Zweck der Datenerhebung, zur Rechtsgrundlage, zu Speicherfristen und zu Zugriffsrechten.
Außerdem verpflichtet die HKVO Vermieter dazu, bei vorhandener fernablesbarer Technik monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen – z. B. per E-Mail, Onlineportal oder Brief. Dies soll mehr Transparenz schaffen und den Energieverbrauch besser steuerbar machen. Wichtig ist zudem, dass die Mieter über die technischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit aufgeklärt werden. Die Informationen sollten schriftlich oder digital dokumentiert erfolgen und nachvollziehbar sein.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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