Funkzähler: Die Zukunft der digitalen Verbrauchserfassung

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18 May 2025
Funkzähler einbauen mit Heidi Systems

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Einbau von Funkzählern in Deutschland?

In Deutschland regeln mehrere Gesetze und Verordnungen den Einsatz von Funkzählern – insbesondere für Hausverwaltungen relevant:

  • EED-Richtlinie (EU): Die EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet seit Oktober 2020 zur Ausstattung mit fernablesbaren Zählern bei Wärme und Warmwasser.
  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Regelt den Einbau intelligenter Messsysteme (Strom) und die Zuständigkeiten von Messstellenbetreibern.
  • HKVO (Heizkostenverordnung): Seit 01.12.2021 ist der Einbau fernablesbarer Heizkostenverteiler und Zähler für Neubauten und Austausch verpflichtend.
  • Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation: Ab 2022 müssen Nutzer monatlich informiert werden – nur mit Funkzählern effizient umsetzbar.

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Bei Neuinstallation oder Austausch müssen fernablesbare Geräte verwendet werden.
  • Bestehende Geräte müssen bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden, sofern sie nicht fernablesbar sind.
  • Die Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend – bei Verstößen drohen Beanstandungen in der Betriebskostenabrechnung.

Wann besteht eine Pflicht zur Nachrüstung mit Funkzählern in Bestandsgebäuden?

Die Pflicht zur Nachrüstung mit Funkzählern in Bestandsgebäuden ergibt sich aus der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) und der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Seit dem 1. Dezember 2021 müssen neu eingebaute oder ausgetauschte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Für bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte gilt eine Übergangsfrist: bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen auch diese durch Funkzähler ersetzt werden.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Sobald ein Gerät ausgetauscht werden muss oder eine größere Maßnahme ansteht, besteht eine gesetzliche Pflicht, auf Funktechnik umzurüsten – unabhängig von der Gebäudeart oder der Eigentümerstruktur. Eine freiwillige Entscheidung ist die Umstellung daher in vielen Fällen nicht mehr möglich.

“Die Pflicht zur Nachrüstung mit Funkzählern ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist längst gesetzlicher Standard und betrifft jede Hausverwaltung direkt.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung der Vorgaben?

Grundsätzlich gelten die bundesweiten Regelungen aus der HKVO, dem Messstellenbetriebsgesetz und der EED-Richtlinie in allen Bundesländern gleichermaßen. Dennoch gibt es in der Praxis regionale Unterschiede in der Umsetzung:

  • Kontrollintensität: Einige Länder (z. B. Bayern, NRW) prüfen Bau- und Modernisierungsvorhaben strenger auf Einhaltung der Zählerpflicht.
  • Förderprogramme: Es existieren länder- oder kommunenspezifische Förderungen für digitale Zählertechnik, besonders in energiepolitisch aktiven Regionen.
  • Wohnungsaufsicht & Baubehörden: Unterschiede bestehen bei der Auslegung und Kontrolle durch lokale Behörden, insbesondere im sozialen Wohnungsbau.
  • Regionale Versorger & Messdienstleister: Die Kooperation und Verfügbarkeit von Dienstleistern kann stark variieren, was Zeitpläne und Kosten beeinflusst.

Fazit für Hausverwaltungen:
Die rechtliche Basis ist bundesweit gleich – doch Planung, Förderung und Durchsetzung können sich je nach Standort deutlich unterscheiden. Eine enge Abstimmung mit lokalen Partnern ist daher unerlässlich.

Welche Fristen und Übergangsregelungen müssen Hausverwaltungen beachten?

Funkzähler PflichtFunkzähler Pflicht

Für Hausverwaltungen gelten bei Funkzählern klare Übergangsfristen, die sich aus der Heizkostenverordnung (HKVO) und der EU-Energieeffizienzrichtlinie ergeben. Ab dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert oder ersetzt werden. Bereits vorhandene, nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 vollständig ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

Ab 2022 besteht zudem die Pflicht, monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen – technisch umsetzbar nur mit Funkzählern. Diese Fristen sind nicht verlängerbar und sollten in Instandhaltungspläne und Investitionsentscheidungen rechtzeitig einfließen.

Was ist ein Funkzähler?

Ein Funkzähler ist ein digitaler Verbrauchszähler für Strom, Wasser, Gas oder Wärme, der Messdaten automatisch per Funktechnologie überträgt – ohne manuelles Ablesen vor Ort. Er erfüllt aktuelle gesetzliche Anforderungen und erleichtert die Verwaltung.

Kernmerkmale:

  • Automatische Fernauslesung: Datenübermittlung erfolgt drahtlos an den Messdienstleister.
  • Hohe Genauigkeit: Minimiert Ablesefehler und ermöglicht zeitnahe Verbrauchsauswertungen.
  • Pflicht bei Neugeräten seit 2021 laut Heizkostenverordnung (HKVO).
  • Grundlage für monatliche Verbrauchsinformationen gemäß EU-Vorgaben.

Vorteil für Hausverwaltungen:
Effizientere Abrechnung, weniger Aufwand bei Wohnungswechseln und bessere Transparenz gegenüber Mietern.

Welche technischen Anforderungen müssen Funkzähler erfüllen?

Funkzähler müssen in Deutschland bestimmte technische Mindeststandards erfüllen, um gesetzeskonform betrieben werden zu dürfen. Die zentralen Anforderungen ergeben sich aus dem Mess- und Eichrecht, der Heizkostenverordnung (HKVO) sowie der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Zu den wichtigsten Kriterien zählen die Fernablesbarkeit, das heißt, die Datenübertragung muss automatisiert und drahtlos erfolgen – ohne Vor-Ort-Ablesung.

Ebenso ist die Datensicherheit entscheidend: Verbrauchsdaten müssen verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Darüber hinaus unterliegen alle Funkzähler der Eichpflicht, sie müssen regelmäßig geprüft und im Rahmen der gesetzlichen Fristen ausgetauscht oder nachgeeicht werden.

Ein weiterer Punkt ist die Kompatibilität – die Geräte sollten mit gängigen Abrechnungssystemen interoperabel sein. Zudem wird eine lange Lebensdauer erwartet, meist mit wartungsarmen Batterien, die mindestens zehn Jahre durchhalten. Für Hausverwaltungen ist es essenziell, ausschließlich zertifizierte und eichrechtskonforme Geräte von seriösen Anbietern zu wählen, um rechtliche Risiken und technische Probleme zu vermeiden.

Heidi Systems erfüllt hierbei alle genannten Kriterien und hat sich als seriöser Anbieter etabliert. Sämtliche Funkzähler entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, gewährleisten eine sichere Datenübertragung und sind mit allen gängigen Abrechnungssystemen kompatibel. Damit bietet Heidi Systems Hausverwaltungen umfassende Sicherheit und langfristige Zuverlässigkeit bei der technischen Umsetzung und rechtlichen Absicherung.

Wie unterscheiden sich Funkzähler für Strom, Wasser, Gas und Wärme in der Praxis?

Arten von Funkzähler Arten von Funkzähler

Funkzähler funktionieren technisch ähnlich, unterscheiden sich jedoch je nach Medienart in Aufbau, Messverfahren und Integration:

Stromzähler

  • Messen elektrische Energie in Kilowattstunden (kWh)
  • Meist als intelligente Messsysteme mit Gateway zur Netzkommunikation
  • Pflicht bei bestimmten Verbrauchsgrenzen laut Messstellenbetriebsgesetz

Wasserzähler

  • Messen den Durchfluss in Kubikmetern (m³)
  • Oft batteriebetrieben mit Low-Power-Funktechnologie (z. B. wMBus)
  • Einbau meist pro Wohnung, getrennt nach Kalt- und Warmwasser

Gaszähler

  • Messen Gasvolumen (m³), Umrechnung in kWh durch Netzbetreiber
  • Robuste Bauweise, teilweise mit externem Funkaufsatz
  • Datenübertragung erfolgt seltener, z. B. 1× täglich

Wärmezähler

  • Erfassen Energieverbrauch von Heizungen (kWh) durch Temperatur- und Durchflussmessung
  • Zentrale Rolle bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung
  • Pflicht zur Fernablesbarkeit gemäß HKVO

Für Hausverwaltungen entscheidend:
Jede Zählerart erfordert medienspezifisches Know-how, passende Schnittstellen und eine sorgfältige Einbindung in die bestehende Abrechnungslösung.

Welche Rolle spielen eichrechtliche Vorschriften bei der Auswahl und dem Betrieb von Funkzählern?

Eichrechtliche Vorschriften spielen eine zentrale Rolle bei Auswahl, Betrieb und Abrechnung mit Funkzählern. In Deutschland dürfen nur geeichte Zähler zur Verbrauchserfassung verwendet werden, da sie als rechtlich verbindliche Messgeräte gelten.

Die Zähler müssen vor der Inbetriebnahme nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) geprüft sein. Nach Ablauf der Eichfrist (z. B. 5 Jahre für Wasserzähler, 8 Jahre für Wärmezähler) ist ein Austausch oder eine Nacheichung erforderlich.

Für Hausverwaltungen bedeutet das:
Nur die Verwendung eichkonformer Geräte schützt vor Beanstandungen, Rückfragen bei der Abrechnung und rechtlichen Risiken. Zudem sollte die Eichgültigkeit regelmäßig dokumentiert und kontrolliert werden.

Wie läuft die Installation von Funkzählern organisatorisch und technisch ab?

Installation FunkzählerInstallation Funkzähler

Die Installation von Funkzählern erfordert eine strukturierte Planung und enge Abstimmung zwischen Hausverwaltung, Dienstleistern und Mietern. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Bestandsaufnahme:
  • Erfassung der vorhandenen Zählerarten und -standorte
  • Prüfung auf Nachrüstpflicht und Eichfristen
  1. Anbieterwahl & Angebotseinholung:
  • Auswahl zertifizierter Geräte
  • Einholung und Vergleich von Dienstleisterangeboten
  1. Mieterinformation:
  • Rechtzeitige Ankündigung der Arbeiten
  • Erläuterung von Zweck, Datenschutz und Vorteilen
  1. Installation durch Fachfirma:
  • Austausch oder Nachrüstung der Zähler
  • Dokumentation der Zählerstände und Inbetriebnahme
  1. Systemeinbindung & Abrechnung:
  • Anbindung an Abrechnungssysteme oder Messdienstleisterportale
  • Test der Funkverbindung und Datenübertragung

In diesem Zusammenhang bietet Heidi Systems Hausverwaltungen eine besonders effiziente und stressfreie Lösung. Das Unternehmen übernimmt vollständig die Bestandsaufnahme, koordiniert die Installation zertifizierter, rechtskonformer Funkzähler, und sorgt für eine reibungslose Systemintegration. Dank klar strukturierter Prozesse und umfassender technischer Unterstützung profitieren Hausverwaltungen von minimalem eigenem Aufwand und maximaler Transparenz während des gesamten Umstellungsprozesses.

Welche Aufgaben und Pflichten hat die Hausverwaltung bei der Umsetzung und Koordination?

Die Hausverwaltung trägt die zentrale Verantwortung für die ordnungsgemäße Planung, Umsetzung und Überwachung der Umrüstung auf Funkzähler. Sie muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus der Heizkostenverordnung (HKVO) und dem Messstellenbetriebsgesetz, vollständig eingehalten werden.

Konkret gehört dazu die Organisation der Nachrüstung mit zertifizierten Funkzählern, die Informationspflicht gegenüber Eigentümern und Mietern inklusive Datenschutzaufklärung, sowie die Koordination externer Dienstleister für Einbau, Wartung und Abrechnung. Ebenso muss die Verwaltung auf die fristgerechte Umsetzung (z. B. bis Ende 2026 für Altgeräte) achten und die Eichfristen sowie Abrechnungsprozesse im Blick behalten. Wird dies vernachlässigt, drohen rechtliche Konsequenzen und Probleme bei der Betriebskostenabrechnung – eine sorgfältige Steuerung ist daher unerlässlich.

Wie können Hausverwaltungen die Wirtschaftlichkeit von Funkzählern bewerten?

Die Wirtschaftlichkeit von Funkzählern lässt sich durch eine Gegenüberstellung der Investitionskosten und der langfristigen Einsparpotenziale bewerten. Für Hausverwaltungen sind vor allem folgende Faktoren entscheidend:

Kostenfaktoren:

  • Anschaffung und Installation der Zähler
  • Laufende Gebühren für Funkübertragung und Abrechnungsdienstleister
  • Wartung und spätere Eichwechsel

Einsparpotenziale:

  • Keine Vor-Ort-Ablesung → geringerer Personal- und Koordinationsaufwand
  • Automatisierte Datenübertragung → schnellere und fehlerfreie Abrechnung
  • Reduzierung von Nutzerbeschwerden und Klärungsaufwand
  • Möglichkeit zur frühzeitigen Verbrauchskontrolle und Optimierung

Welche Einsparpotenziale ergeben sich durch die automatisierte Verbrauchserfassung?

Die automatisierte Verbrauchserfassung mit Funkzählern bietet konkrete Einsparpotenziale für Hausverwaltungen und Eigentümer. Durch den Wegfall der manuellen Ablesung entfallen Anfahrtskosten, Terminabsprachen und Ablesefehler. Gleichzeitig wird die Abrechnung effizienter und rechtssicher.

Zudem ermöglicht die regelmäßige, automatische Datenübertragung eine frühzeitige Erkennung von Leckagen oder Fehlfunktionen, was teure Folgeschäden verhindern kann. Auch Mieter profitieren von mehr Transparenz und entwickeln oft ein bewussteres Nutzungsverhalten, was den Verbrauch senkt.

Unterm Strich führen automatisierte Systeme zu geringeren Betriebskosten, einem reduzierten Verwaltungsaufwand und höherer Abrechnungsgenauigkeit.

Mit Heidi Systems profitieren Verwalter zusätzlich von einer ganzheitlichen digitalen Lösung:

  • Zählerdaten werden automatisch erfasst, dokumentiert und direkt in die Abrechnungssysteme integriert
  • Die Plattform bietet ein rechtssicheres Datenmanagement – DSGVO-konform und revisionssicher
  • Ein intuitives Dashboard ermöglicht die Übersicht über Verbräuche, Fristen, Gerätestände und Wartungszyklen
  •  Schnittstellen zu ERP- und Verwaltungssystemen vereinfachen Arbeitsprozesse erheblich

Unterm Strich führen automatisierte Systeme – insbesondere mit einer spezialisierten Plattform wie Heidi Systems – zu geringeren Betriebskosten, einem reduzierten Verwaltungsaufwand und höherer Abrechnungsgenauigkeit.

Welche Datenschutzvorgaben gelten beim Einsatz von Funkzählern?

Beim Einsatz von Funkzählern gelten die strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle erhobenen Verbrauchsdaten personenbezogen geschützt und rechtmäßig verarbeitet werden.

Wichtige Vorgaben im Überblick:

  • Zweckbindung: Verbrauchsdaten dürfen nur zur Abrechnung und Information der Nutzer verwendet werden.
  • Transparenz: Mieter müssen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung informiert werden.
  • Datensicherheit: Die Datenübertragung muss verschlüsselt und gegen unbefugten Zugriff geschützt sein.
  • Zugriffsrechte: Nur autorisierte Personen oder Dienstleister dürfen Zugriff auf die Daten erhalten.
  • Speicherfristen: Daten dürfen nicht länger als nötig aufbewahrt werden.

“Datenschutz bei Funkzählern ist kein Zusatznutzen, sondern gesetzliche Pflicht – und damit ein zentraler Prüfpunkt für jede Hausverwaltung.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie kann die Hausverwaltung den Schutz sensibler Verbrauchsdaten sicherstellen?

Um den Schutz sensibler Verbrauchsdaten zu gewährleisten, muss die Hausverwaltung auf technische Sicherheit, klare Prozesse und rechtliche Konformität achten. Zentrale Maßnahme ist der Einsatz von verschlüsselten Funkzählern, die Daten nur an autorisierte Empfänger senden.

Zudem sollte die Verwaltung mit zertifizierten Messdienstleistern arbeiten, die den Datenschutz nach DSGVO vertraglich zusichern. Wichtig sind auch interne Zugriffsregelungen, damit nur berechtigte Personen auf Verbrauchsdaten zugreifen können.

Alle Nutzer müssen transparent informiert werden – z. B. über ein Datenschutzblatt zur Datenverarbeitung. Damit schafft die Hausverwaltung Vertrauen und erfüllt ihre gesetzlichen Pflichten.

Wie können Hausverwaltungen mit Einwänden und Bedenken von Mietern umgehen?

Einwände von Mietern gegen Funkzähler sind oft auf Datenschutzbedenken, fehlendes Verständnis oder Misstrauen gegenüber Funktechnik zurückzuführen. Hausverwaltungen sollten professionell und transparent reagieren:

Empfohlene Vorgehensweise:

Frühzeitig informieren

  • Klare Kommunikation über Rechtsgrundlage, Zweck und Nutzen der Funkzähler
  • Hinweis auf die gesetzliche Pflicht (z. B. HKVO, EED)

Datenschutz betonen

  • Aufzeigen der technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Verschlüsselung, keine Echtzeitüberwachung)
  • Bereitstellung eines DSGVO-konformen Infoblattes

Vertrauen schaffen

  • Bei Bedarf Informationsveranstaltungen oder Sprechstunden anbieten
  • Kooperation mit einem zertifizierten Dienstleister sichtbar machen

Sachlich bleiben

  • Rechtliche Lage freundlich, aber bestimmt erklären
  • Individualwünschen nach analoger Ablesung kann in der Regel nicht entsprochen werden

Welche Anbieter und Systeme sind aktuell am Markt besonders etabliert?

Heidi Systems SloganHeidi Systems Slogan

Am deutschen Markt haben sich mehrere etablierte Anbieter für Funkzähler und Messdienstleistungen durchgesetzt, die mit zertifizierten Systemen arbeiten und gesetzliche Vorgaben erfüllen. Zu den führenden zählen Techem, ista, Brunata-Metrona und Minol. Sie bieten Komplettlösungen mit zertifizierten Geräten, Fernauslesung und Verbrauchsabrechnung an – meist auf Basis standardisierter Funksysteme wie OMS (Open Metering System). Allerdings setzen einige dieser Anbieter nach wie vor auf veraltete Walk-by-Technologien, bei denen die Zähler nur durch manuelles Abgehen ausgelesen werden – was ineffizient und technisch überholt ist.

Ein aufstrebender Anbieter, der sich hiervon deutlich abhebt, ist Heidi Systems. Das Unternehmen setzt konsequent auf moderne, funkbasierte Systeme mit echter Fernauslesung, die tagesaktuelle Verbrauchsdaten liefern und sich nahtlos in digitale Abrechnungsprozesse integrieren lassen.

Heidi Systems bietet volle Kostentransparenz ohne versteckte Zusatzgebühren, wie sie bei vielen etablierten Anbietern üblich sind – etwa für Nutzerwechsel, Grunddatenerfassung oder unterjährige Verbrauchsinformationen.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: ein innovatives, zukunftssicheres System mit persönlichem Ansprechpartner, verlässlichem Support und einfacher Integration in bestehende Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen – ohne Abhängigkeit von starren Alt-Systemen.

Wie lassen sich Funkzähler in bestehende Abrechnungssysteme integrieren?

Die Integration von Funkzählern in bestehende Abrechnungssysteme ist heute technisch gut umsetzbar – vorausgesetzt, es werden standardisierte Schnittstellen und kompatible Systeme genutzt.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Systemoffene Funkzähler
  • Ideal sind Geräte nach OMS-Standard, die mit verschiedenen Abrechnungsplattformen kommunizieren können.
  • Digitale Anbindung an Messdienstleister
  • Verbrauchsdaten werden automatisiert erfasst und direkt an das Abrechnungssystem übermittelt.
  • Kompatible Softwarelösungen in der Verwaltung
  • Moderne ERP- oder Verwaltersoftware (z. B. WODIS, Domus, Haufe PowerHaus) kann die Daten automatisch übernehmen.
  • Datenschnittstellen definieren
  • Wichtig: einheitliche Formate (z. B. CSV, XML) und klare Abläufe zur Datenverarbeitung vereinbaren.

Welche Förderungen oder Zuschüsse sind für Hausverwaltungen verfügbar?

Für die Umrüstung auf Funkzähler können Hausverwaltungen in bestimmten Fällen regionale oder kommunale Förderprogramme nutzen, insbesondere im Rahmen von energetischen Sanierungen oder Digitalisierungsprojekten. Zwar gibt es keine bundesweite Förderung speziell für Funkzähler, jedoch lassen sich Kosten häufig im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen anrechnen – etwa bei der Modernisierung von Heizungsanlagen oder im Zuge eines GEG-konformen Sanierungskonzepts.

Einige Bundesländer oder Städte unterstützen zudem Smart-Building-Initiativen oder energieeffiziente Quartiersprojekte, bei denen Funkzähler als Bestandteil anerkannt werden.

Wie sieht die Zukunft der Funkzähler im Rahmen der Digitalisierung und Energiewende aus?

Funkuähler digital ablesenFunkuähler digital ablesen

Funkzähler sind ein zentraler Baustein der Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft und werden durch die Energiewende weiter an Bedeutung gewinnen. Sie ermöglichen eine intelligente, automatisierte Verbrauchserfassung und bilden die Grundlage für smarte Gebäude und quartiersweite Energiesteuerung.

Zukünftige Entwicklungen im Überblick:

  • Vernetzung mit Smart-Meter-Gateways für Echtzeitdaten und dynamische Tarife
  • Integration in Smart-Home- und Energiemanagementsysteme
  • Unterstützung bei CO₂-Reduktion und Energieoptimierung
  • Grundlage für transparente Nebenkostenabrechnungen und verbrauchsbasierte CO₂-Bepreisung

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Wer frühzeitig auf moderne Funktechnik setzt, schafft digitale Infrastruktur, die gesetzliche Anforderungen erfüllt und den Immobilienwert langfristig sichert.

Sind Funk-Wasserzähler Pflicht?

Ja, Funk-Wasserzähler sind grundsätzlich verpflichtend, wenn ein Wasserzähler neu installiert oder ersetzt wird. Diese Pflicht ergibt sich aus der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) sowie der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht.

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Zähler eingebaut werden. Für bereits installierte, nicht-funkfähige Geräte gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026. Danach müssen sie ebenfalls durch Funkzähler ersetzt sein.

Für Hausverwaltungen ist es daher unerlässlich, bei jeder Sanierung oder Modernisierung auf zukunftssichere, funkbasierte Messtechnik zu setzen, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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