Heizkostenverordnung 2024 PDF: Hier finden Sie die offizielle Version zum Download
Welche Änderungen gibt es in der Heizkostenabrechnung 2024?
Die Heizkostenverordnung 2024 bringt für Hausverwaltungen spürbare Neuerungen – mit Fokus auf Transparenz, Verbrauchsgerechtigkeit und Digitalisierung. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Monatliche Verbrauchsinformationen: Nutzer müssen monatlich über ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten informiert werden – digital und kostenlos.
- Einbau fernauslesbarer Zähler Pflicht: Neu installierte Geräte müssen ab sofort fernablesbar sein. Bis Ende 2026 müssen auch alle Bestandsgeräte entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
- Datenschutz und Interoperabilität: Die Systeme zur Verbrauchserfassung müssen sicher, verschlüsselt und zukunftssicher vernetzbar (interoperabel) sein.
- Stärkere Kontrollpflichten: Vermieter und Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass Dienstleister gesetzeskonform arbeiten und die Daten korrekt verarbeitet werden.
- Mehr Kostentransparenz: Die neue Abrechnung muss detailliert aufgeschlüsselt sein – inkl. Vergleich mit Vorjahreswerten und Durchschnittsverbräuchen.
Die digitalen Funkzähler von Heidi Systems erfüllen diese Anforderungen bereits vollständig, wodurch Hausverwaltungen sofort gesetzeskonform arbeiten können. Der Einbau erfolgt dabei komplett kostenfrei, und alle Leistungen – inklusive Verbrauchserfassung, Betrieb und Service – werden zu einem transparenten Jahrespreis pro Wohneinheit bereitgestellt. Dadurch entsteht ein rechtssicheres, zukunftsfähiges System mit klaren Kostenstrukturen.
"Die Heizkostenverordnung 2024 schafft Klarheit und zwingt Hausverwaltungen, Verbrauch transparenter und digitaler abzurechnen – das ist kein Mehraufwand, sondern ein Effizienzgewinn."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was ändert sich mit der neuen Heizkostenverordnung?
Mit der neuen Heizkostenverordnung 2024 wird die verbrauchsnahe Abrechnung deutlich gestärkt. Eigentümer und Hausverwaltungen sind nun verpflichtet, den monatlichen Energieverbrauch digital bereitzustellen, sofern fernauslesbare Messgeräte vorhanden sind. Zudem dürfen seit Januar 2024 nur noch fernablesbare Zähler neu eingebaut werden. Bis Ende 2026 müssen auch bestehende Anlagen auf diese Technik umgerüstet sein.
Die Verordnung legt außerdem besonderen Wert auf Datensicherheit und Interoperabilität, also die Kompatibilität unterschiedlicher Systeme. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Energieeinsparungen zu fördern und die digitale Infrastruktur im Gebäudebestand voranzutreiben.
Welche Wohnungen sind von der Novelle der Heizkostenverordnung ausgenommen?
Die Heizkostenverordnung 2024 gilt grundsätzlich für alle Gebäude mit zentraler Heiz- oder Warmwasserversorgung – es gibt jedoch gezielte Ausnahmen, die Hausverwaltungen kennen sollten:
Ausgenommen sind:
- Einzelöfen oder Etagenheizungen, bei denen keine zentrale Wärmeversorgung vorliegt.
- Gebäude mit weniger als zwei Wohneinheiten, in denen der Eigentümer selbst wohnt.
- Kurzfristig vermietete Ferienwohnungen, sofern keine regelmäßige Verbrauchserfassung möglich ist.
- Technisch nicht umrüstbare Anlagen, z. B. bei baulich unmöglicher Funknachrüstung – hier greift eine Härtefallregelung (§ 11 Heizkostenverordnung).
Was regelt § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung?
§ 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter dazu, monatliche Informationen über den individuellen Energieverbrauch bereitzustellen – vorausgesetzt, es sind fernablesbare Messgeräte im Einsatz. Diese Informationen müssen den Nutzern kostenfrei, elektronisch und in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Enthalten sein müssen neben dem Verbrauch auch Vergleichswerte zum Vorjahr, Durchschnittswerte vergleichbarer Nutzergruppen sowie Kosteninformationen.
Ziel dieser Regelung ist es, Mieter frühzeitig für ihren Energieverbrauch zu sensibilisieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Für Hausverwaltungen bedeutet das, dass digitale Prozesse etabliert und Datensicherheit gewährleistet sein müssen. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu Beanstandungen bei der Abrechnung führen oder sogar Sanktionen nach sich ziehen.
Was regelt die Heizkostenverordnung 2024 konkret?
Die Heizkostenverordnung 2024 (HKVO) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erfassung, Abrechnung und Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten fest. Ziel ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und verbrauchsabhängige Kosten fair zuzuordnen.
Kerninhalte der Neuregelung:
- Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation bei Einsatz fernablesbarer Zähler.
- Einbaupflicht für fernablesbare Messgeräte bei Neuinstallationen seit Januar 2022, vollständige Nachrüstung bis Ende 2026.
- Sicherstellung der Interoperabilität der Messsysteme (systemübergreifende Vernetzbarkeit).
- Vorgaben zur Datensicherheit und Verschlüsselung bei der Übertragung der Verbrauchsdaten.
- Detailliertere Jahresabrechnungen, u. a. mit Vergleichs- und Durchschnittswerten.
- Sanktionen bei Verstößen, etwa wenn die Abrechnung nicht den neuen Vorgaben entspricht.
Ab wann gelten die neuen Vorgaben bundesweit?
Die neuen Vorgaben der Heizkostenverordnung neueste Fassung gelten bundesweit einheitlich und traten in ihrer aktuellen Fassung am 1. Dezember 2021 in Kraft. Verbindlich anzuwenden sind sie für alle Hausverwaltungen und Vermieter seitdem – mit gestaffelten Übergangsfristen. Besonders relevant: Neu installierte Zähler müssen seit 1. Januar 2022 fernablesbar sein. Für bestehende, nicht fernablesbare Geräte gilt eine Nachrüstpflicht bis spätestens 31. Dezember 2026.
Auch die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation greift, sobald fernablesbare Geräte im Gebäude verbaut sind. Für die praktische Umsetzung bedeutet das, dass bereits heute Investitionen und Planungen notwendig sind, um die Fristen sicher einzuhalten und keine Sanktionen zu riskieren. Die Regelungen gelten dabei unabhängig vom Bundesland – eine länderspezifische Abweichung gibt es nicht.
Welche Pflichten entstehen beim Einsatz von Funkzählern?
Mit dem Einsatz von fernablesbaren Funkzählern ergeben sich für Hausverwaltungen mehrere klare Pflichten, die rechtlich verbindlich sind und organisatorisch gut vorbereitet werden müssen:
Technische und organisatorische Pflichten:
- Monatliche Verbrauchsinformation: Mieter müssen kostenlos und digital über ihren individuellen Verbrauch informiert werden – inklusive Vergleichswerten.
- Datenschutz einhalten: Übertragene Verbrauchsdaten müssen verschlüsselt und sicher gespeichert werden.
- Gerätezugänglichkeit prüfen: Zähler müssen jederzeit fernauslesbar und technisch funktionsfähig sein.
- Interoperabilität sicherstellen: Eingesetzte Geräte und Systeme müssen offen für andere Anbieter sein (keine Systembindung).
- Fristen beachten: Nachrüstung nicht konformer Geräte bis Ende 2026 ist Pflicht.
- Dokumentationspflicht: Alle Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Heidi Systems unterstützt Hausverwaltungen dabei, all diese Pflichten vollständig, effizient und rechtssicher abzudecken, ohne zusätzliche Komplexität oder versteckte Kosten.
100 % EED- & HKVO-konforme Lösungen
Alle Geräte sind fernablesbar, interoperabel und erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen – inklusive monatlicher Verbrauchsinformation.
Digitale Verwaltung in einem zentralen Portal
Alle Liegenschaften, Geräte, Zählerstände und Berichte werden in einem modernen, intuitiven Dashboard abgebildet. Kein manuelles Nachpflegen, keine Excel-Listen.
Automatisierte Datenbereitstellung & Abrechnung
Verbrauchsdaten fließen täglich ein, werden automatisch validiert und stehen jederzeit für Heiz- und Betriebskostenabrechnungen bereit.
Keine versteckten Gebühren
Ein Preis pro Wohneinheit deckt alles ab:
• Geräte
• Installation
• Fernablesung
• Datenverarbeitung
• Monatliche Verbrauchsinformation
• Erstellung der Heizkostenabrechnung
Schnelle Installation & deutschlandweiter Service
Über zertifizierte Partner installiert Heidi innerhalb weniger Wochen – auch in komplexen Beständen.
Moderne, offene Technologie
API-Schnittstellen ermöglichen die direkte Anbindung an ERP-Systeme wie Domus, Immoware24 oder Wodis Sigma.
Maximale Transparenz & sofortige Entlastung
Verwaltungen sparen Zeit, reduzieren Fehlerquellen und haben sämtliche Prozesse digital abgebildet, ohne eigenen Aufwand.
Welche Messgeräte sind von der Verordnung betroffen?
Von der Heizkostenverordnung 2024 sind alle Messgeräte zur Erfassung von Wärme- und Warmwasserverbrauch betroffen, die in zentral beheizten Gebäuden zum Einsatz kommen. Dazu zählen insbesondere Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler. Entscheidend ist, dass diese Geräte fernablesbar sein müssen, wenn sie ab dem 1. Januar 2022 neu installiert werden. Für Bestandsgeräte gilt eine Nachrüstpflicht bis spätestens Ende 2026.
Auch Strom- und Gaszähler, die im Rahmen einer integrierten Verbrauchsinformation verwendet werden, können betroffen sein – sofern sie zur Erfüllung der monatlichen Informationspflicht beitragen. Wichtig ist, dass die eingesetzten Geräte interoperabel und datenschutzkonform arbeiten. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Geräteausstattung und Messdienstleister müssen geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig umgestellt werden, um rechtssicher abrechnen zu können.
Müssen bestehende Geräte nachgerüstet oder ersetzt werden?
Ja – bestehende Geräte müssen in vielen Fällen nachgerüstet oder ersetzt werden, wenn sie nicht fernablesbar sind. Die Heizkostenverordnung schreibt hierfür klare Fristen und Bedingungen vor:
Pflicht zur Nachrüstung:
- Alle nicht fernablesbaren Zähler (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler), die vor dem 1. Januar 2022 eingebaut wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 ersetzt oder umgerüstet werden.
- Bereits installierte Geräte mit Funkfunktion ohne Interoperabilität müssen ebenfalls ausgetauscht werden, wenn sie nicht mit Systemen anderer Anbieter kommunizieren können.
- Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Nachrüstung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist (Härtefallprüfung notwendig).
Was Hausverwaltungen beachten müssen:
- Anlagenerfassung prüfen und dokumentieren
- Zeitgerecht Austausch oder Umrüstung planen
- Ausschreibungen mit Interoperabilitäts-Anforderung versehen
"Die Nachrüstpflicht bis Ende 2026 ist kein Vorschlag, sondern Gesetz – wer jetzt investiert, spart später Ärger und Kosten."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Anforderungen stellt die Verordnung an die Fernablesbarkeit?
Die Heizkostenverordnung 2024 verlangt, dass neu installierte Messgeräte fernablesbar sind und bestimmte technische Standards erfüllen. Fernablesbar bedeutet, dass der Verbrauch automatisch und ohne Betreten der Wohnung erfasst und übermittelt werden kann. Zusätzlich müssen die Geräte interoperabel sein, also mit Systemen verschiedener Anbieter zusammenarbeiten können.
Ein zentrales Kriterium ist außerdem die Datensicherheit – alle übermittelten Informationen müssen verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Wichtig ist auch, dass die Geräte eine monatliche Verbrauchsinformation ermöglichen, die transparent und nachvollziehbar für die Nutzer aufbereitet wird. Für Hausverwaltungen heißt das: Nur solche Systeme dürfen eingesetzt werden, die rechtlich zertifiziert, datenschutzkonform und zukunftssicher vernetzbar sind. Ein Verstoß kann zu rechtlichen Konsequenzen und Problemen bei der Nebenkostenabrechnung führen.
Wie funktioniert die monatliche Verbrauchsinformation technisch?
Die monatliche Verbrauchsinformation basiert auf dem Einsatz fernablesbarer Zähler, die automatisch Daten über den individuellen Energieverbrauch erfassen und verschlüsselt übermitteln.
Heidi Systems stellt die monatliche Verbrauchsinformation vollständig automatisiert bereit – ohne Aufwand für die Hausverwaltung. Die Grundlage dafür ist der Einsatz moderner, fernablesbarer Funkzähler, die kontinuierlich und verschlüsselt Verbrauchsdaten erfassen.
Ablauf der technischen Umsetzung bei Heidi Systems:
1. Datenerfassung:
Funkzähler erfassen kontinuierlich die tatsächlichen Verbrauchswerte (z. B. Wärme, Warmwasser, Kaltwasser).
2. Datenübertragung:
Die Messwerte werden automatisiert und verschlüsselt an das zentrale Gateway und anschließend in die Cloud von Heidi Systems übertragen – ohne manuelle Eingriffe.
3. Datenauswertung:
Das Heidi-Backend verarbeitet und validiert die Daten täglich, erkennt Auffälligkeiten und bereitet alle Werte automatisiert auf.
4. Informationsbereitstellung an Mieter:
Mieter erhalten monatlich eine digitale Mitteilung inklusive:
- individuellem Verbrauch
- Vergleich mit Vorjahreswerten
- Durchschnittswerten vergleichbarer Nutzergruppen
- prognostizierten Kosten
Das bedeutet für Hausverwaltungen:
Keine manuellen Ablesungen, keine Nachfragen, kein eigener Aufwand – die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation wird vollständig automatisiert und rechtssicher erfüllt.
Was müssen Hausverwaltungen zur Datensicherheit beachten?
Hausverwaltungen sind verpflichtet, bei der Erhebung und Übertragung von Verbrauchsdaten höchste Standards der Datensicherheit einzuhalten. Die Heizkostenverordnung 2024 schreibt vor, dass alle Informationen aus fernablesbaren Zählern verschlüsselt übertragen und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen. Wichtig ist zudem, dass die Systeme datenschutzkonform gemäß DSGVO arbeiten – dazu gehört auch eine transparente Information der Nutzer über Art, Zweck und Umfang der Datennutzung.
Die eingesetzten Geräte müssen zertifiziert und auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Hausverwaltungen sollten deshalb nur mit seriösen Messdienstleistern zusammenarbeiten und regelmäßig prüfen, ob alle Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein Verstoß gegen die Datenschutzvorgaben kann zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Haftungsansprüchen führen – rechtssichere Prozesse sind daher unerlässlich.
Heidi Systems erfüllt diese Anforderungen durchgängig: Alle Funkzähler werden kostenfrei installiert, arbeiten mit moderner End-to-End-Verschlüsselung und liefern Daten ausschließlich auf DSGVO-konformen Servern. Für einen festen Jahrespreis pro Wohneinheit erhalten Verwaltungen ein komplett abgesichertes und rechtskonformes System, das die technische Sicherheit und die gesetzlichen Pflichten zuverlässig abdeckt.
Welche Fristen gelten für Austausch oder Modernisierung?
Die Heizkostenverordnung 2024 gibt klare zeitliche Vorgaben für den Austausch und die Nachrüstung von Messgeräten vor. Hausverwaltungen sollten diese Fristen unbedingt einhalten, um rechtssicher zu handeln.
Relevante Fristen im Überblick:
- Seit 1. Januar 2022: Neu installierte Messgeräte (z. B. Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler) müssen fernablesbar sein.
- Bis spätestens 31. Dezember 2026: Alle nicht fernablesbaren Bestandsgeräte müssen entweder nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
- Monatliche Verbrauchsinformation: Greift sofort, sobald fernablesbare Geräte vorhanden sind – keine Übergangsfrist.
Gibt es Ausnahmen oder Übergangsregelungen?
Ja, die Heizkostenverordnung 2024 sieht gezielte Ausnahmen und Übergangsregelungen vor. Eine Ausnahme gilt, wenn der technische Einbau fernablesbarer Geräte unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist – in diesem Fall kann eine Härtefallregelung greifen. Auch bei Gebäuden mit nur zwei Wohneinheiten, in denen der Eigentümer selbst wohnt, ist eine Befreiung möglich. Übergangsregelungen betreffen vor allem Bestandsanlagen: Diese müssen bis Ende 2026 auf fernablesbare Technik umgerüstet werden.
Bis dahin sind ältere, nicht konforme Geräte noch erlaubt. Wichtig für Hausverwaltungen: Jede Ausnahme muss dokumentiert und nachvollziehbar begründet sein. Ohne schriftliche Nachweise besteht das Risiko von Rechtsunsicherheit oder Abrechnungsproblemen. Ein frühzeitiger Abgleich mit Fachfirmen und eine technische Bewertung helfen, mögliche Ausnahmen korrekt zu nutzen.
Wie wirkt sich die Verordnung wirtschaftlich auf den Gebäudebestand aus?
Die Heizkostenverordnung 2024 bringt für Eigentümer und Hausverwaltungen wirtschaftliche Auswirkungen, die gut kalkuliert werden müssen – sowohl kurzfristig durch Investitionen als auch langfristig durch Effizienzgewinne.
Kostenfaktoren:
- Einmalige Investitionen für den Einbau fernablesbarer Zähler und Systeme
- Laufende Kosten für Wartung, Datenübermittlung und Verbrauchsinformation
- Schulungen und Verwaltungsaufwand für Umsetzung und Kommunikation
Wirtschaftliche Chancen:
- Reduzierter Ableseaufwand durch automatisierte Fernauslesung
- Effizientere Abrechnung und Datenverarbeitung
- Weniger Fehler und Reklamationen durch digitale Prozesse
- Bessere Planbarkeit durch transparente Verbrauchsdaten
Welche Kosten entstehen durch Umrüstung oder Neueinbau?
Die Kosten für die Umrüstung oder den Neueinbau von fernablesbaren Messgeräten hängen vom Gebäudetyp, Geräteanzahl und Anbieter ab. Für Hausverwaltungen ist mit Einmalkosten zwischen 200 und 400 Euro pro Wohnungseinheit zu rechnen – inklusive Montage, Gerätekosten und Inbetriebnahme. Hinzu kommen laufende Betriebskosten für Fernauslesung, Verbrauchsdatenerfassung und monatliche Verbrauchsinformationen, die bei etwa 10 bis 20 Euro jährlich pro Gerät liegen können.
Wichtig ist, dass diese Kosten teilweise umlagefähig auf die Mieter sind (§ 556 BGB), wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hausverwaltungen sollten daher frühzeitig Angebote vergleichen, auf Interoperabilität achten und Förderprogramme prüfen, um die Investitionen zu optimieren. Trotz der finanziellen Belastung lohnt sich die Umstellung langfristig durch automatisierte Prozesse, weniger Ableseaufwand und rechtssichere Abrechnung.
Mit Heidi Systems entfallen die sonst hohen Einmalkosten vollständig, denn die modernen Funk-Zähler für Wasser und Heizung werden kostenfrei installiert („Null-Euro-Einbau“). Die Systeme erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorgaben – inklusive Interoperabilität, Neu-Eichung und DSGVO-konformer Fernauslesung – und reduzieren Verwaltungsaufwand erheblich. Für 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhalten Hausverwaltungen eine vollumfängliche Lösung aus einer Hand: Installation, Betrieb, Service und digitale Abrechnung inklusive Echtzeit-Dashboards.
Sind Umlagen auf Mieter rechtlich zulässig?
Ja, bestimmte Kosten der Umrüstung und Nutzung fernablesbarer Messgeräte können rechtlich auf die Mieter umgelegt werden – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen.
Umlagefähig sind laut § 556 BGB:
- Anschaffungskosten für Messgeräte (über die Betriebskostenverordnung, Anlage 3 Nr. 2 und 3)
- Laufende Kosten für Wartung, Eichung, Fernauslesung und Verbrauchsdatenerfassung
- Kosten der Verbrauchsinformation, sofern sie Bestandteil des Abrechnungsservice sind
Nicht umlagefähig sind:
- Einmalige Umrüstungskosten, wenn diese nicht durch Modernisierungsumlage nach § 559 BGB gedeckt sind
- IT-Infrastruktur oder Softwarelösungen, sofern sie nicht direkt der Verbrauchserfassung dienen
Vorteile mit Heidi Systems:
- Kostenfreie Installation: Die Zähler werden ohne Anfangsinvestition eingebaut, was die Argumentation zu Investitionskosten vereinfacht.
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Heidi Systems gewährleistet, dass alle Geräte fernablesbar, eichrechtskonform und DSGVO-konform sind — das minimiert das Risiko, dass Umlagen später angefochten werden.
- Automatisierung & Zeitersparnis: Dank automatischer Fernauslesung und digitaler Verbrauchsübertragung entfällt ein Großteil des manuellen Aufwands, was auch die Kostenstruktur für Mieter transparenter und stabiler macht.
Welche Förderprogramme können genutzt werden?
Für Hausverwaltungen stehen aktuell vor allem im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese beziehen sich insbesondere auf Maßnahmen zur energetischen Sanierung und den Heizungstausch, was indirekt auch die Umstellung auf digitale Verbrauchserfassung begünstigen kann. So gibt es Zuschüsse von bis zu 30 % für den Einbau neuer Heizsysteme, die auf mindestens 65 % erneuerbaren Energien basieren.
Zusätzlich können Bonusförderungen beantragt werden, etwa ein Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit Umweltwärme und ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders saubere Biomasseanlagen. Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die nächsten fünf Einheiten und 8.000 € ab der siebten.
Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn über das KfW-Portal gestellt werden. Zwar gibt es derzeit keine eigene Förderung nur für Funkzähler, sie sind jedoch oft Bestandteil größerer Sanierungsvorhaben. Deshalb lohnt sich eine gezielte Fördermittelprüfung und Antragstellung im Vorfeld jeder Maßnahme.
Vorteile durch Heidi Systems:
- Kostenfreie Installation moderner Funk-Zähler: Dadurch sinkt der finanzielle Eigenanteil der Verwaltung erheblich, was besonders dann attraktiv ist, wenn Fördermittel nicht greifen oder schnell gehandelt werden muss.
- Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben: Die Systeme sind eichrechtskonform, interoperabel und entsprechen der Heizkostenverordnung 2024 – ein wichtiger Punkt, da Fördermittel häufig nur bei gesetzeskonformer Umsetzung bewilligt werden.
- Voll digitalisierte Verbrauchserfassung: Automatisierte Fernauslesung und Echtzeit-Dashboards erleichtern die Dokumentation gegenüber Förderstellen und reduzieren laufende Kosten für Ablesung und Service.
Wie lässt sich der Verwaltungsaufwand durch Digitalisierung reduzieren?
Die Digitalisierung bietet Hausverwaltungen konkrete Möglichkeiten, den Verwaltungsaufwand nachhaltig zu senken und Prozesse effizienter zu gestalten – besonders im Kontext der Heizkostenverordnung 2024.
Vorteile digitaler Lösungen:
- Automatisierte Fernauslesung: Verbrauchsdaten werden automatisch und regelmäßig erfasst – keine Vor-Ort-Termine mehr nötig.
- Digitale Verbrauchsinformationen: Monatliche Mitteilungen an Mieter erfolgen automatisch, rechtssicher und ohne manuellen Aufwand.
- Zentrale Datenplattformen: Alle Zählerstände, Abrechnungen und Nutzerinformationen sind digital abrufbar und jederzeit auswertbar.
- Weniger Fehlerquellen: Durch die direkte Datenübertragung entfallen Übertragungsfehler und manuelle Eingaben.
- Optimierte Abrechnungsprozesse: Integration in ERP-Systeme erleichtert die Jahresabrechnung und spart Zeit.
- Bessere Nachweispflicht: Lückenlose Dokumentation aller relevanten Daten vereinfacht die Kommunikation mit Mietern und Behörden.
Wie sollten Hausverwaltungen jetzt konkret handeln?
Hausverwaltungen sollten jetzt proaktiv handeln, um die Anforderungen der Heizkostenverordnung 2024 rechtzeitig umzusetzen. Zunächst ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Messgeräte notwendig – dabei sollte geprüft werden, ob sie fernablesbar und interoperabel sind. Anschließend empfiehlt sich die frühzeitige Planung von Nachrüstungen oder Geräteaustausch, idealerweise in Zusammenarbeit mit zertifizierten Messdienstleistern.
Parallel sollten digitale Prozesse für die monatliche Verbrauchsinformation etabliert und Datenschutzanforderungen geprüft werden. Wichtig ist auch die Dokumentation aller Maßnahmen, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein. Fördermöglichkeiten sollten geprüft und Fristen nicht ausgereizt werden. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Sanktionen, sondern schafft Transparenz und Effizienz – sowohl für die Verwaltung als auch für die Mieter.
"Wer heute handelt, bleibt morgen rechtssicher – die Heizkostenverordnung verlangt Digitalisierung, nicht Diskussion."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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