Warmwasserzähler Funk: Vorteile, Einbaupflicht & das müssen Hausverwaltungen beachten

Welche Funkzähler sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland regeln mehrere Gesetze die Ausstattung mit Funkzählern – je nach Medienart (Strom, Gas, Wasser, Wärme) gelten unterschiedliche Vorgaben:
Stromzähler:
- Pflicht für moderne Messeinrichtungen bei Neubauten und größeren Renovierungen (§ 29 MsbG).
- Pflicht für intelligente Messsysteme ab einem Verbrauch von über 6.000 kWh/Jahr.
Gaszähler:
- Noch keine flächendeckende Pflicht, aber langfristig ebenfalls im Rahmen des MsbG vorgesehen.
- Pilotprojekte laufen in mehreren Bundesländern.
Warmwasser- und Heizkostenverteiler (HKV):
- Pflicht zur fernablesbaren Ausstattung bei Neugeräten seit 01.12.2021 (§ 5 HKVO).
- Nachrüstungspflicht bis spätestens 31.12.2026 für alle nicht fernauslesbaren Zähler.
Kaltwasserzähler:
Keine bundesweite Pflicht zur Funkausstattung, jedoch:
- Viele Bundesländer fördern die Umstellung zur Digitalisierung.
- Teilweise verpflichtend durch kommunale Satzungen oder Förderprogramme.
Ab wann gilt die Pflicht zur Funkablesung für Hausverwaltungen?
Die Pflicht zur Funkablesung gilt für Hausverwaltungen seit dem 1. Dezember 2021, sobald neue Heizkostenverteiler oder Warmwasserzähler installiert werden. Diese müssen dann fernablesbar sein – also ohne Zugang zur Wohnung ausgelesen werden können. Für bestehende, nicht fernablesbare Geräte besteht eine Nachrüstpflicht bis spätestens 31. Dezember 2026. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 5 der Heizkostenverordnung (HKVO). Wichtig ist: Die Verantwortung für die fristgerechte Umsetzung liegt bei der vermietenden Partei bzw. der Hausverwaltung.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Bundesländern bei der Umsetzung?
Die Umsetzung von Funkzählern ist in Deutschland bundesrechtlich geregelt, allerdings gibt es regionale Unterschiede in der praktischen Anwendung, Kontrolle und Förderung:
Gesetzliche Pflicht:
- Gilt bundesweit – z. B. nach HKVO und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
- Die Pflichten zur Fernablesung und Modernisierung sind nicht länderspezifisch, aber...
Unterschiede entstehen durch:
- Förderprogramme: Einige Bundesländer (z. B. Bayern, NRW) bieten regionale Fördermittel für Digitalisierung und Smart Metering.
- Kommunale Satzungen: In manchen Gemeinden sind Kaltwasserzähler mit Funkpflicht vorgeschrieben – das ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
- Umsetzungsdruck und Kontrolle: Behörden in manchen Bundesländern kontrollieren strenger, ob die Umrüstungspflicht eingehalten wird.
Praxisrelevant für Hausverwaltungen:
- Regionale Förderchancen prüfen (z. B. bei Landesenergieagenturen).
- Satzungen und Vorgaben der Kommunen berücksichtigen.
- Regionale Unterschiede im Umgang mit Datenschutz und Funkfrequenzen beachten (z. B. Vorgaben zur Gebäudefunkmessung).
Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu Funkzählern?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Ausstattung, den Betrieb und die Nutzung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, insbesondere bei Strom- und Gaszählern. Es schreibt vor, dass digitale Zähler schrittweise eingeführt werden müssen – bei bestimmten Verbrauchswerten sogar verpflichtend – Funkzähler Pflicht. Dabei ist die Fernübertragung der Messdaten ein zentraler Bestandteil. Ziel des Gesetzes ist die Digitalisierung der Energiewende, mehr Transparenz für Verbraucher sowie die Schaffung einer einheitlichen, datensicheren Infrastruktur. Zwar betrifft das MsbG hauptsächlich Energiezähler, es schafft jedoch Rahmenbedingungen, die auch auf andere Funkzähler wie Gas und Wasser mittelbar Einfluss nehmen können.
Welche Vorgaben gelten laut Heizkostenverordnung (HKVO) für Warmwasserzähler mit Funk?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) enthält klare Vorgaben zur Nutzung von funkfähigen Warmwasserzählern:
§ 5 HKVO – Fernauslesbarkeit Pflicht:
- Seit 01.12.2021 müssen alle neu installierten Warmwasserzähler fernablesbar sein.
- Für bestehende, nicht fernablesbare Geräte gilt eine Nachrüstpflicht bis spätestens 31.12.2026.
§ 6a HKVO – Informationspflichten:
- Bei fernablesbaren Geräten müssen Mieter monatlich verbrauchsbezogene Informationen erhalten (z. B. per App, E-Mail oder Portal).
- Inhalte: aktueller Verbrauch, Vergleich zum Vormonat, Vergleich zum Durchschnitt der Nutzer im Haus.
§ 5 Abs. 3 HKVO – Kombination alter und neuer Zähler:
- Ist nur übergangsweise erlaubt, wenn technisch notwendig – sonst einheitlicher Umstieg auf Funktechnik erforderlich.
Datenschutzpflichten:
- Die Geräte müssen datenschutzkonform betrieben werden (DSGVO beachten).
Ist die Fernablesung der Wasseruhr Pflicht?
Ja, die Fernablesung ist bei Warmwasserzählern und Heizkostenverteilern seit dem 1. Dezember 2021 Pflicht, wenn neue Geräte eingebaut werden. Diese Regelung gilt bundesweit gemäß § 5 der Heizkostenverordnung (HKVO). Für bestehende Geräte ohne Funktechnik besteht eine Nachrüstpflicht bis spätestens Ende 2026. Bei Kaltwasserzählern hingegen gibt es keine bundesweite Pflicht, jedoch können kommunale Vorschriften oder Förderprogramme die Einführung beeinflussen – Warmwasserzähler ablesen. Für Hausverwaltungen ist es daher entscheidend, die gesetzlichen Fristen und lokalen Vorgaben zu kennen und rechtzeitig umzusetzen.
Welche technischen Anforderungen müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler müssen in Deutschland bestimmten technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen genügen, um zulässig und dauerhaft einsetzbar zu sein. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte besonders relevant:
EU-Konformität:
- Geräte müssen die MID-Richtlinie (2014/32/EU) erfüllen – erkenntlich am CE- und MID-Zeichen.
Eichpflicht:
- Warmwasserzähler: Eichfrist 5 Jahre, Verlängerung durch Stichproben möglich – Warmwasserzähler Pflicht.
- Nur geeichte Geräte dürfen zur Abrechnung eingesetzt werden.
Funkstandard-Kompatibilität:
- Gängige Standards: OMS, Wireless M-Bus (EN 13757-4) – für Interoperabilität und spätere Systemerweiterung entscheidend.
Störungsfreie Funkübertragung:
- Reichweite, Gebäudestruktur und Frequenzbereich müssen berücksichtigt werden.
- Einsatz auf zulässigen Frequenzbändern (z. B. 868 MHz).
Datensicherheit und Datenschutz:
- Daten müssen verschlüsselt übertragen werden (AES-128 oder vergleichbar).
- Geräte dürfen nur die erforderlichen Verbrauchsdaten senden – keine Personenbezüge.
Zuverlässigkeit & Batterielebensdauer:
- Typischerweise mind. 10 Jahre Batterielaufzeit erforderlich.
- Geräte müssen manipulationssicher und wartungsarm sein.
“Ein Funkzähler ist nur dann zukunftssicher, wenn er sowohl eichrechtskonform als auch interoperabel mit anderen Systemen ist.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Zertifizierungen oder Eichfristen sind für Funkzähler relevant?
Funkzähler unterliegen in Deutschland der Eichpflicht nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Für Warm- und Kaltwasserzähler beträgt die gesetzliche Eichfrist 5 Jahre, bei Wärmezählern sogar 6 Jahre – Kaltwasserzähler geeicht. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Geräte ausgetauscht oder per Stichprobenverfahren verlängert werden. Zulässig sind nur Zähler mit CE- und MID-Kennzeichnung, welche die EU-Messgeräterichtlinie (2014/32/EU) erfüllen. Diese Zertifizierungen garantieren Messgenauigkeit, Sicherheit und rechtliche Verwendbarkeit bei der Verbrauchsabrechnung. Für Hausverwaltungen ist es daher essenziell, die Eichfristen im Blick zu behalten, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten.
Welche Funkstandards (z. B. OMS, Wireless M-Bus) sind zulässig oder empfehlenswert?
Für Funkzähler in Deutschland gelten bestimmte Standards als technisch geeignet und rechtlich unbedenklich. Besonders Hausverwaltungen profitieren von herstellerübergreifender Kompatibilität und Zukunftssicherheit:
OMS (Open Metering System):
- Offener Standard, herstellerübergreifend nutzbar
- Unterstützt Strom, Wasser, Gas und Wärme
- Besonders empfehlenswert bei gemischten Messsystemen
Wireless M-Bus (EN 13757-4):
- Weit verbreiteter Standard für Funkübertragung
- Wird in fast allen OMS-kompatiblen Geräten verwendet
- Gute Reichweite, robust gegen Störungen
Alternative Standards:
- Manche Hersteller nutzen proprietäre Protokolle, jedoch:
- Geringere Flexibilität bei späteren Gerätewechseln
- Anbieterbindung kann langfristig problematisch sein
Empfehlung für Hausverwaltungen:
- Auf OMS- und Wireless M-Bus-fähige Zähler setzen
- So wird der spätere Messdienstleisterwechsel erleichtert
- Einfache Integration in bestehende oder geplante Abrechnungssysteme
Alle Zähler entsprechen OMS- und Wireless M-Bus-Standards, werden kostenfrei eingebaut und können über ein zentrales System digital ausgelesen werden. Die Leistungen kosten 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive Einbau, Wartung, Fernauslesung und digitaler Abrechnung. So bleiben Hausverwaltungen flexibel, rechtskonform und entlastet bei der Geräteverwaltung.
Wie funktioniert der Funk Wasserzähler?
Ein Funk-Wasserzähler misst den Verbrauch von Wasser wie ein herkömmlicher Zähler, überträgt die Daten jedoch automatisch per Funksignal an ein Empfangsgerät – entweder im Haus oder extern über ein Datennetz – Funkzähler Wasser. Die Übertragung erfolgt in festgelegten Intervallen, meist täglich oder monatlich, je nach System. Die Zähler sind mit einem integrierten Sender ausgestattet, der den Zählerstand verschlüsselt übermittelt. Dadurch entfällt die manuelle Ablesung vor Ort. Für Hausverwaltungen bedeutet das: geringerer Verwaltungsaufwand, weniger Störungen der Mieter und eine rechtssichere, zeitnahe Erfassung der Verbräuche.
Wie sicher ist die Funkübertragung aus datenschutzrechtlicher Sicht?

Die Funkübertragung von Verbrauchsdaten bei modernen Zählern ist sicher, wenn gesetzliche und technische Vorgaben eingehalten werden. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte relevant:
Verschlüsselung:
- Verbrauchsdaten werden in der Regel mit AES-128 oder vergleichbarer Verschlüsselung übertragen.
- Kein Zugriff auf personenbezogene Daten über das Funksignal möglich.
Datensparsamkeit:
- Es werden nur technische Verbrauchswerte übermittelt – keine Klarnamen oder Wohnungsnummern.
Zugriffsrechte:
- Nur autorisierte Empfänger (z. B. Messdienstleister) dürfen die Daten entschlüsseln und verarbeiten.
- Zugriff ist durch Passwortschutz und Authentifizierungsverfahren gesichert.
Rechtlicher Rahmen:
- DSGVO und § 6a HKVO regeln, wie Daten gespeichert, verarbeitet und an Mieter weitergegeben werden dürfen.
Funkfrequenz:
- Es wird auf nicht öffentlich zugänglichen Frequenzbereichen gesendet – geringe Abhörgefahr.
Alle Zähler sind OMS- und Wireless M-Bus-kompatibel und werden kostenfrei eingebaut. Die jährliche Leistung beträgt 150 € pro Wohneinheit, inklusive Fernauslesung, Wartung und rechtskonformer digitaler Abrechnung – Hausverwaltungen bleiben so flexibel, sicher und DSGVO-konform.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die Erhebung und Verarbeitung von Zählerdaten?
Die DSGVO stellt klare Anforderungen an die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Zählerdaten, da diese unter Umständen personenbeziehbar sind. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass nur die notwendigen Verbrauchsdaten erhoben werden (Grundsatz der Datenminimierung) und diese zweckgebunden ausschließlich für die Verbrauchsabrechnung genutzt werden. Zudem ist eine transparente Information der betroffenen Personen (Mieter) erforderlich – zum Beispiel über Art, Zweck und Dauer der Datenspeicherung. Die Daten müssen verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Wichtig ist auch: Auftragsverarbeiter wie Messdienstleister müssen vertraglich zur DSGVO-konformen Verarbeitung verpflichtet werden.
Ergänzend bietet Heidi Systems Hausverwaltungen bei der Umsetzung dieser Anforderungen klare Vorteile: Der Einbau der Funkzähler erfolgt kostenfrei, und die Verarbeitung der Verbrauchsdaten erfolgt sicher über die Systeme von Heidi Systems. Die Leistungen werden zu einem transparenten Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Damit können Hausverwaltungen DSGVO-konforme Verbrauchsdaten erfassen, ohne selbst hohe Investitionskosten für Geräte oder Einbau tragen zu müssen.
Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur bei der Frequenzvergabe und Regulierung?
Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland zentrale Regulierungsbehörde für Funkfrequenzen und sorgt dafür, dass die Funkübertragung von Zählern störungsfrei und gesetzeskonform erfolgt – Heizkostenverordnung 2024. Für Hausverwaltungen sind folgende Aspekte wichtig:
Frequenzvergabe:
- Zähler mit Funkübertragung nutzen meist lizenzfreie ISM-Bänder, z. B. 868 MHz.
- Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass diese Frequenzbereiche regelkonform und effizient genutzt werden.
Technische Vorgaben:
- Sie definiert Sendeleistung, Sendezeitbegrenzung und weitere technische Parameter, um Störungen mit anderen Geräten zu vermeiden.
Überwachung & Marktaufsicht:
- Überprüft, ob Geräte den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen.
- Kann nicht konforme Produkte vom Markt nehmen.
Rechtssicherheit für Hausverwaltungen:
- Die Agentur sorgt dafür, dass nur zugelassene und geprüfte Funktechnik verwendet wird – wichtig für rechtssichere Abrechnung und Datenschutz.
Wie erfolgt die Integration von Funkzählern in bestehende Abrechnungssysteme?
Die Integration von Funkzählern in bestehende Abrechnungssysteme erfolgt in der Regel automatisiert und kompatibel zu gängigen Softwarelösungen der Messdienstleister. Die Verbrauchsdaten werden verschlüsselt erfasst, per Funk übertragen und in einem zentralen Gateway oder Datensammler gebündelt. Von dort aus gelangen sie direkt in das Abrechnungssystem, wo sie mit den Nutzer- und Einheitsdaten verknüpft werden. Wichtig ist, dass die Zähler OMS- oder M-Bus-kompatibel sind – so lassen sie sich problemlos in bestehende Systeme einbinden, ohne umfangreiche technische Umbauten. Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger Aufwand, weniger Fehlerquellen und rechtssichere, transparente Abrechnungen – Hausverwaltung Software.
“Ein offener Funkstandard wie OMS erleichtert die nahtlose Einbindung in bestehende Verwaltungsprozesse erheblich.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Umrüstung auf Funkzähler?

Für die Umrüstung auf Funkzähler bestehen in Deutschland keine bundesweit einheitlichen Förderprogramme, jedoch gibt es auf Landes- und Kommunalebene sowie in bestimmten Bereichen indirekte Fördermöglichkeiten:
Landesprogramme:
- Einige Bundesländer (z. B. Bayern, NRW) fördern Projekte zur Digitalisierung von Gebäudetechnik, darunter auch Messinfrastruktur – Hausverwaltung Düsseldorf.
- Förderanträge meist über Landesenergieagenturen möglich.
Kommunale Förderungen:
- Städte oder Gemeinden bieten teils Zuschüsse für energieeffiziente Sanierung, inklusive Zählermodernisierung.
- Genaue Förderkriterien sind ortsabhängig.
Indirekte Förderung über KfW-Programme:
- Bei energetischen Sanierungen mit KfW-Förderung (z. B. KfW 261) können digital vernetzte Systeme mitgefördert werden.
- Funkzähler als Teil der technischen Gebäudeausstattung einrechenbar.
Steuerliche Vorteile:
- Investitionskosten für Umrüstung können ggf. steuerlich abgeschrieben oder im Rahmen der Modernisierungsumlage auf Mieter umgelegt werden (§ 559 BGB).
“Die beste Förderung ist oft gut versteckt – deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf kommunale und Landesprogramme.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was kostet ein Funk Warmwasserzähler?
Ein Funk-Warmwasserzähler kostet in der Regel zwischen 40 und 80 Euro pro Stück – abhängig von Modell, Hersteller und Funktionen. Hinzu kommen Installationskosten, die je nach Aufwand bei 30 bis 60 Euro liegen können. Bei größeren Objekten oder im Rahmen eines Komplettaustauschs gewähren viele Anbieter Mengenrabatte. Außerdem entstehen laufende Betriebskosten für Datenerfassung, Wartung und Abrechnung, die meist als Messdienstleistungspauschale auf die Nebenkosten umgelegt werden. Für Hausverwaltungen ist eine Gesamtkostenbetrachtung entscheidend – inklusive Lebensdauer (meist 10 Jahre) und Wartungsfreiheit der Geräte – Warmwasserzähler Pflicht.
Bei Heidi Systems ist der Einbau kostenfrei, und alle Leistungen – inklusive Fernauslesung, Wartung und digitaler Abrechnung – werden zu einem Preis von 150 € pro Wohneinheit pro Jahr angeboten. So sparen Hausverwaltungen Aufwand und bleiben gleichzeitig DSGVO-konform.
Welche Kosten entstehen durch Installation, Wartung und Ablesung?
Bei Funkzählern setzen sich die Gesamtkosten aus mehreren Bestandteilen zusammen. Für Hausverwaltungen ist es wichtig, transparente Kalkulationen zu erstellen und dauerhafte Betriebskosten zu berücksichtigen:
Anschaffung & Installation:
- Funk-Wasser- oder Wärmezähler: 40–100 Euro pro Gerät
- Installationskosten: ca. 30–60 Euro je nach Einbausituation
- Eventuell Zusatzkosten für Gateway oder Datenlogger
Wartung & Betrieb:
- In der Regel wartungsfrei, aber:
- Batteriewechsel nach ca. 10 Jahren erforderlich
- Bei Komplettsystemen evtl. monatliche Systemprüfung
Ablesung & Datenverarbeitung:
- Messdienstleisterpauschale: meist 15–30 Euro pro Zähler/Jahr
- Beinhaltet Funkdatenempfang, Speicherung und Bereitstellung für Abrechnung
Sonstige Kosten:
- Bei Störungen: Serviceeinsatzkosten möglich
- Eichung oder Austausch nach Ablauf der Eichfrist (5 bzw. 6 Jahre)
Heidi Systems übernimmt den Einbau kostenfrei und bietet alle Leistungen – inklusive Fernauslesung, Wartung und Abrechnung – zu einem Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr an. So haben Hausverwaltungen klare, planbare Kosten und sparen Verwaltungsaufwand – Hausverwaltung Kosten.
Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich durch die Funkablesung für Hausverwaltungen?
Die Funkablesung bietet Hausverwaltungen deutliche wirtschaftliche Vorteile. Sie spart Personal- und Fahrtkosten, da keine manuelle Ablesung vor Ort nötig ist. Ablesefehler und Schätzungen entfallen, was die Abrechnung genauer und rechtssicher macht. Zudem ermöglicht die automatisierte Datenübertragung eine schnellere Jahresabrechnung und reduziert Rückfragen und Beschwerden. Auch bei Mieterwechseln sind Zwischenablesungen jederzeit flexibel möglich. Langfristig profitieren Verwaltungen von geringerem Verwaltungsaufwand, weniger Aufwand bei Terminabsprachen und einem insgesamt effizienteren Betrieb der Immobilie – Hausverwaltung Aufgaben.
Was ist bei der Auswahl eines Messdienstleisters zu beachten?
Bei der Wahl eines Messdienstleisters sollten Hausverwaltungen auf Transparenz, Zuverlässigkeit und langfristige Wirtschaftlichkeit achten. Folgende Kriterien sind entscheidend:
Technische Kompatibilität:
- Der Dienstleister sollte OMS- oder M-Bus-fähige Systeme unterstützen, um Geräte verschiedener Hersteller einbinden zu können.
Vertragliche Flexibilität:
- Achten Sie auf überschaubare Laufzeiten und Kündigungsfristen.
- Vermeiden Sie Knebelverträge mit automatischer Verlängerung.
Datensicherheit & DSGVO-Konformität:
- Der Anbieter muss nachweislich Datenschutzrichtlinien einhalten und verschlüsselte Datenübertragung gewährleisten.
Servicequalität:
- Kurze Reaktionszeiten bei Störungen, digitale Schnittstellen zur Hausverwaltungssoftware und ein erreichbarer Support sind wichtig – Hausverwaltung Software.
Preis-Leistungs-Verhältnis:
- Vergleichen Sie nicht nur Grundgebühren, sondern auch Kosten für Zusatzleistungen, wie Zwischenablesungen oder Mieterportale.
Referenzen & Erfahrung:
- Bevorzugen Sie Anbieter mit Erfahrung im Mehrfamilienhausbereich und positiven Rückmeldungen anderer Verwaltungen.
Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Eigentümer bei Funkzählern?
Eigentümer sind verpflichtet, gemäß Heizkostenverordnung (§ 5 HKVO) sicherzustellen, dass neu installierte Zähler fernablesbar sind und bis Ende 2026 alle Altgeräte entsprechend nachgerüstet werden. Sie müssen außerdem die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitstellen (§ 6a HKVO) und den Datenschutz sicherstellen – Warmwasserzähler Pflicht.
Mieter haben das Recht auf Information über Verbrauchswerte, auf datenschutzkonforme Behandlung ihrer Daten und auf Transparenz bei der Abrechnung. Sie können nicht pauschal widersprechen, da die Installation gesetzlich vorgeschrieben ist. Wichtig ist, dass beide Seiten über Einbau, Funktion und Nutzung der Funkzähler transparent informiert werden.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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