Heizkostenabrechnung Muster PDF: Gratis Download + Tipps für eine rechtssichere Abrechnung

Kann man eine Heizkostenabrechnung selbst erstellen?
Ja, grundsätzlich kann eine Heizkostenabrechnung auch selbst erstellt werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Gerade für kleinere Objekte oder Einfamilienhäuser ist das oft machbar. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Mietparteien wird es jedoch komplexer.
Was dafür erforderlich ist:
- Rechtliche Kenntnisse: Die Abrechnung muss den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizKV) entsprechen – inkl. Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten.
- Exakte Verbrauchsdaten: Zählerstände (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, ggf. Warmwasser) müssen korrekt erfasst sein.
- Verbrauchsverteilung: Heizkosten müssen nach Quadratmetern (Grundkosten) und Verbrauch (Verbrauchskosten) verteilt werden.
- Abrechnungszeitraum: Der Zeitraum muss klar definiert sein (meist 12 Monate).
Typische Fehlerquellen:
- Falsche oder fehlende Verbrauchsdaten
- Nicht berücksichtigter Leerstand
- Fehlerhafte Umlageschlüssel
- Nicht zugelassene Abrechnungsverfahren
Empfehlung für Hausverwaltungen:
- Bei komplexeren Liegenschaften ist professionelle Abrechnungssoftware oder ein externer Abrechnungsdienst sinnvoller.
- Selbst erstellte Abrechnungen bergen rechtliche Risiken, z. B. bei Widersprüchen oder Rückforderungen durch Mieter.
Wie rechne ich als Vermieter die Heizkosten ab?
Als Vermieter musst du die Heizkosten nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizKV) abrechnen. Das bedeutet, du musst die Kosten in zwei Teile aufteilen: 30–50 Prozent als Grundkosten (nach Wohnfläche oder Nutzfläche) und 50–70 Prozent als Verbrauchskosten (nach tatsächlichem Verbrauch). Wichtig ist, dass du geeichte Zähler oder Heizkostenverteiler verwendest und alle relevanten Werte genau erfässt – Kaltwasserzähler geeicht 2024.
Die Abrechnung erfolgt jährlich und muss transparent, nachvollziehbar und formell korrekt sein. Alle Brennstoffrechnungen, Wartungskosten und ggf. Messdienstgebühren zählen zu den umlagefähigen Posten. Diese müssen dann entsprechend auf die Mieter umgelegt werden.
Nutze eine professionelle Abrechnungssoftware oder ein erprobtes Muster-PDF, um formale Fehler zu vermeiden. Bei mehr als einem Nutzer im Gebäude bist du sogar gesetzlich verpflichtet, verbrauchsabhängig abzurechnen – sonst drohen Kürzungen durch Mieter.
Wie kann ich Heizungskosten korrekt abrechnen?

Um Heizungskosten korrekt abzurechnen, musst du rechtliche Vorgaben einhalten, technische Grundlagen verstehen und die Abrechnung für alle Parteien nachvollziehbar gestalten. Hier ist der Ablauf in klaren Schritten:
Gesamtkosten erfassen
- Brennstoffe (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Wartung der Heizungsanlage
- Betriebsstrom
- Ablesekosten (z. B. durch Messdienstleister)
Erfassung der Verbrauchsdaten
- Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler pro Einheit
- Gültige und geeichte Messgeräte
- Regelmäßige, nachvollziehbare Ablesung
Aufteilung nach Heizkostenverordnung
- 30–50 % Grundkosten (nach Fläche)
- 50–70 % Verbrauchskosten (nach gemessenem Verbrauch)
- Berücksichtigung von Leerständen oder Sonderfällen
Erstellung der Abrechnung
- Klare Darstellung der Gesamtkosten
- Übersicht der Verteilerschlüssel
- Zuordnung je Mieter oder Einheit
- Angabe des Abrechnungszeitraums (meist 12 Monate)
Zustellung an Mieter
- Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
- Formell korrekt und verständlich aufbereitet
Wichtig:
- Die Abrechnung muss den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen
- Falsche Verteilung kann zu Rückforderungen oder Mietkürzungen führen
Empfehlung:
Nutze geprüfte Abrechnungsvorlagen oder professionelle Software, um Formfehler zu vermeiden – besonders bei Mehrfamilienhäusern.
Vorteil mit Heidi Systems: Mit Heidi Systems läuft die Heizkostenabrechnung digital, transparent und gesetzeskonform. Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind alle Leistungen – inklusive Ablesung, Datenübertragung und Abrechnung – bereits enthalten. So sparst du Zeit, reduzierst Fehlerquellen und erhöhst die Nachvollziehbarkeit für Eigentümer und Mieter.
Wie muss eine Wärmeabrechnung aussehen?
Eine Wärmeabrechnung muss transparent, rechtskonform und verständlich aufgebaut sein. Sie beginnt mit der Gesamtübersicht aller Heizkosten, inklusive Brennstoff-, Wartungs- und Betriebskosten. Danach folgt die Aufschlüsselung in Grund- und Verbrauchskosten gemäß Heizkostenverordnung – in der Regel 30–50 % Grundkosten (z. B. nach Fläche) und 50–70 % Verbrauchskosten (nach tatsächlichem Verbrauch) – Heizkostenabrechnung 30/70 oder 50/50 was ist besser?
Wichtig ist außerdem ein klarer Verteilerschlüssel, die Angabe des Abrechnungszeitraums und die konkreten Werte je Wohneinheit. Auch Leerstand oder Nutzerwechsel müssen sauber berücksichtigt werden. Die Abrechnung muss am Ende so aufgebaut sein, dass jeder Mieter sie nachvollziehen kann – bei Bedarf mit Belegen.
Was muss eine Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung enthalten?
Eine Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung (HeizKV) muss bestimmte Inhalte klar und nachvollziehbar darstellen. Nur dann ist sie rechtlich wirksam und mieterseitig angreifbar.
Pflichtbestandteile laut HeizKV:
- Abrechnungszeitraum (meist 12 Monate)
- Gesamtkosten der Heizung (Brennstoff, Wartung, Ablesung etc.)
- Aufteilung der Kosten in
- Grundkosten (30–50 %, z. B. nach Wohnfläche)
- Verbrauchskosten (50–70 %, nach Messwerten)
- Verteilerschlüssel (z. B. Fläche, Verbrauch, Einheiten)
- Individueller Verbrauchswert je Wohneinheit
- Zwischensummen und Endbetrag je Mieter
- Hinweis auf Widerspruchsrecht nach § 556 BGB
- Bei fernauslesbarer Technik: monatliche Verbrauchsinformationen
Wichtig:
Die Erfassung muss mit geeichten Messgeräten erfolgen. Die Abrechnung sollte stets nachvollziehbar und prüfbar sein – auch für juristische Auseinandersetzungen.
"Eine Heizkostenabrechnung ist nur dann rechtssicher, wenn sie transparent, vollständig und messbar nachvollziehbar ist – alles andere ist angreifbar." – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Hausverwaltungen auf Länderebene?
Die grundlegenden Regeln zur Heizkostenabrechnung gelten bundesweit und sind in der Heizkostenverordnung (HeizKV) geregelt. Diese ist für Hausverwaltungen in allen Bundesländern verbindlich. Zusätzlich greifen landesspezifische Regelungen, vor allem bei Förderprogrammen, energetischen Anforderungen und Mietrecht im Landesvollzug.
Wichtig ist auch das jeweilige Landesdatenschutzgesetz, das die Verarbeitung von Verbrauchsdaten mitbestimmt – besonders bei digitaler Fernauslesung. In manchen Bundesländern gibt es zudem Wohnungsaufsichtsgesetze, die Mindeststandards bei Heizung und Warmwasserversorgung regeln.
Wann ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben?
Nach § 6 Heizkostenverordnung musst du immer verbrauchsabhängig abrechnen, sobald
- mindestens zwei Nutzer (z. B. Mietparteien) an einer gemeinsamen Heizungsanlage hängen,
- die Räume beheizbar sind und Messgeräte (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler) technisch installiert werden können.
Ausnahmen gelten nur, wenn
- eine Einrohrheizung technisch keine Verbrauchserfassung zulässt,
- der Primärenergieträger erneuerbar ist und der Anteil erneuerbarer Energie über 50 % liegt,
- die Wohnfläche unter 50 m² oder die Nutzung maximal sechs Monate pro Jahr beträgt.
Welche Rolle spielt die novellierte Heizkostenverordnung seit 2021?
Die Heizkostenverordnung 2021 hat für Hausverwaltungen spürbare Änderungen gebracht. Der wichtigste Punkt: Bei fernauslesbaren Messgeräten musst du monatliche Verbrauchsinformationen an die Nutzer schicken – schriftlich oder digital. Diese Pflicht gilt für alle Liegenschaften mit entsprechend ausgestatteter Messtechnik und soll den Energieverbrauch transparenter machen.
Zudem dürfen seit 2022 nur noch fernauslesbare Zähler eingebaut werden. Bestehende Geräte müssen bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Das Ziel der Novelle Heizkostenverordnung Funkzähler ist klar: mehr Verbrauchskontrolle, weniger Energieverschwendung und eine klare Verbraucherinformation. Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert Kürzungen durch Mieter oder rechtliche Konsequenzen.
Wie beeinflusst die EED-Richtlinie die Abrechnungspflichten?
Die EED-Richtlinie (EU-Energieeffizienzrichtlinie) hat direkte Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung in Deutschland. Sie wurde über die Heizkostenverordnung 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Kernpunkte für Hausverwaltungen:
- Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation: Wenn fernauslesbare Geräte vorhanden sind, müssen Mieter monatlich informiert werden – über Verbrauch, Vergleichswerte und Kosten.
- Nur noch fernauslesbare Messgeräte zulässig: Seit 2022 dürfen nur noch fernablesbare Zähler neu installiert werden. Bestehende Technik muss bis Ende 2026 nachgerüstet sein.
- Förderung von Energieeinsparung: Ziel ist, Nutzer durch regelmäßige Informationen zu einem bewussteren Heizverhalten zu motivieren.
- Erweiterte Informationspflichten in der Abrechnung: Neben Verbrauch und Kosten müssen auch Vergleichswerte zum Vormonat und Vorjahr sowie Durchschnittswerte anderer Nutzer angegeben werden.
Welche Fristen müssen bei der Heizkostenabrechnung eingehalten werden?
Die Heizkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen – meist also ein Jahr nach dem letzten Ablesetag. Wird diese Frist überschritten, verliert der Vermieter in der Regel das Recht auf Nachforderungen.
Der Abrechnungszeitraum selbst darf höchstens 12 Monate betragen und sollte möglichst dem Kalenderjahr entsprechen, ist aber nicht zwingend daran gebunden.
Wichtig: Bei verpasster Abgabe der Abrechnung kann der Mieter die gesamten Heizkostenvorauszahlungen zurückfordern, solange keine berechtigte Ausnahme vorliegt (z. B. höhere Gewalt).
Wie sieht ein rechtssicheres Muster im PDF-Format aus?

Ein rechtssicheres Heizkostenabrechnungs-Muster im PDF-Format muss klar strukturiert, vollständig und transparenzpflichtkonform sein. Es dient nicht nur der Nachvollziehbarkeit für Mieter, sondern auch dem rechtlichen Schutz der Hausverwaltung.
Folgende Inhalte gehören zwingend hinein:
- Absender und Objektbezeichnung: (Hausverwaltung, Adresse, Mietobjekt)
- Abrechnungszeitraum: (z. B. 01.01.2024 bis 31.12.2024)
- Gesamtkostenübersicht: inkl. Brennstoff, Wartung, Ablesung, Betriebsstrom usw.
- Aufteilung der Kosten
- Grundkosten (30–50 %) nach Fläche
- Verbrauchskosten (50–70 %) nach gemessenem Verbrauch
- Verteilerschlüssel: (z. B. m², Verbrauchseinheiten)
- Einzelabrechnung pro Mieter/Wohneinheit: mit exaktem Verbrauch, Verteilung, Endbetrag
- Zusätzliche Hinweise: z. B. auf Widerspruchsrecht, mögliche Rück- oder Nachzahlung
Technische Anforderungen:
- Unveränderbares PDF-Dokument (Schreibschutz oder signiert)
- DSGVO-konform, keine unnötigen personenbezogenen Daten
- Eindeutige Zuordnung je Wohneinheit
Welche technischen Voraussetzungen braucht ein digitales Abrechnungssystem?
Ein digitales Abrechnungssystem für Heizkosten braucht vor allem verlässliche Messdaten, rechtssichere Verarbeitung und eine klare Systemarchitektur. Die Grundlage sind fernauslesbare Geräte (z. B. Funkzähler, Heizkostenverteiler), die den Verbrauch automatisiert und regelmäßig erfassen. Diese Daten müssen sicher gespeichert und nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ausgewertet werden können.
Wichtig ist außerdem eine zertifizierte Abrechnungssoftware, die Grund- und Verbrauchskosten korrekt trennt, Verteilerschlüssel berücksichtigt und prüffähige PDF-Abrechnungen erstellt. Das System sollte DSGVO-konform arbeiten, also personenbezogene Daten verschlüsseln und Zugriffe protokollieren.
Welche Softwarelösungen sind für Hausverwaltungen sinnvoll?
Für die Heizkostenabrechnung und das Gebäudemanagement benötigen Hausverwaltungen praxisnahe, rechtssichere und skalierbare Softwarelösungen. Entscheidend ist, dass sie mit Messdiensten kompatibel, DSGVO-konform und für mehrere Einheiten effizient nutzbar sind.
Bewährte Softwarelösungen in der Praxis:
- Heidi Systems – der innovativste Messdienstanbieter mit eigener SaaS-Plattform für digitale Verbrauchserfassung, automatisierte Heiz- und Betriebskostenabrechnung sowie Echtzeit-Monitoring. Kompatibel mit allen gängigen Funktechnologien (OMS, wM-Bus, LoRaWAN) und über offene APIs direkt in führende Hausverwaltungssoftwares integrierbar.
- DOMUS – Llösung für WEG- und Mietverwaltung
- WISO Hausverwalter – ideal für kleine bis mittlere Hausverwaltungen, intuitive Bedienung
- HausSoft – leistungsstark bei Objektverwaltung und Heizkostenintegration
- ista Abrechnungsservice (onlinefähig) – Schnittstelle zu Messtechnik und Verbrauchsdaten
- Techem SmartSystem – speziell für automatisierte Heizkostenabrechnungen mit Fernauslesung
Worauf zu achten ist:
- Automatisierte Verbrauchsdaten-Importe (z. B. via API oder CSV)
- Rechtskonforme Abrechnungsmodule nach Heizkostenverordnung
- Modularer Aufbau für verschiedene Verwaltungsgrößen
- Digitale Kommunikation mit Mietern (z. B. Abrechnung per E-Mail, Mieterportal)
- Datensicherheit und Verschlüsselung nach aktuellen Standards
Heidi Systems lässt sich problemlos in bestehende Verwaltungssoftware integrieren und automatisiert den gesamten Prozess der Verbrauchserfassung und -abrechnung. Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind alle Leistungen – von der Fernauslesung bis zur rechtssicheren Abrechnung – inklusive. So sparen Hausverwaltungen Zeit, vermeiden Fehler und erfüllen mühelos alle gesetzlichen Anforderungen.
Wie kann die automatische Erfassung von Verbrauchsdaten erfolgen?
Die automatische Erfassung von Verbrauchsdaten erfolgt über fernauslesbare Messgeräte, die den Verbrauch von Heizung und Warmwasser drahtlos und in festen Intervallen übermitteln. Dazu zählen Funk-Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und digitale Wasserzähler, die über ein sogenanntes Walk-by-, Drive-by- oder Gateway-System ausgelesen werden können.
Diese Technik ermöglicht eine regelmäßige, manipulationssichere und manuelle Ablesung überflüssige Erfassung. Die Daten fließen automatisch in die Abrechnungssoftware ein, was Zeit spart, Fehler minimiert und die monatliche Verbrauchsinformation nach EED-Vorgaben ermöglicht.
Wichtig: Die Geräte müssen geeicht, kompatibel mit der Software und DSGVO-konform betrieben werden – inklusive verschlüsselter Datenübertragung und gesicherter Serverstruktur.
"Fernauslesung ist keine Komfortfunktion mehr, sondern gesetzlicher Standard – wer heute noch manuell abliest, arbeitet am Bedarf vorbei.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Datenquellen dürfen für die Abrechnung verwendet werden?
Für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung dürfen nur nachvollziehbare, geprüfte und datenschutzkonforme Quellen genutzt werden. Die wichtigsten sind:
Zulässige Datenquellen:
- Messgeräte am Objekt: Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler – nur wenn geeicht und technisch funktionsfähig
- Lieferantenrechnungen: z. B. Gas-, Öl- oder Fernwärmelieferungen inkl. Belege für Preise und Mengen
- Verbrauchs- und Abrechnungsdaten der Vorjahre: nur zur Vergleichsinformation, nicht zur Berechnung
- Gebäudedaten aus der Hausverwaltung: Wohnflächen, Miteigentumsanteile, Nutzerwechsel
Wichtig zu beachten:
- Manipulierte oder geschätzte Werte dürfen nicht als Grundlage dienen
- Die Daten müssen vollständig dokumentiert und auf Anfrage einsehbar sein
- Alle personenbezogenen Daten unterliegen der DSGVO – Zugriff und Speicherung müssen entsprechend gesichert sein
Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für digitale Abrechnungen?
Digitale Heizkostenabrechnungen unterliegen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet: personenbezogene Daten wie Verbrauchswerte, Namen, Wohnungsnummern oder Zahlungsinformationen dürfen nur verarbeitet werden, wenn ein rechtlicher Zweck vorliegt – in der Regel das Mietverhältnis.
Alle Daten müssen vertraulich, zugriffsgesichert und verschlüsselt gespeichert werden. Der Zugriff darf nur autorisierten Personen möglich sein, etwa Hausverwaltern, der Heizkostenabrechnung Firma oder beauftragten Abrechnungsdiensten.
Zudem muss der Mieter informiert werden, welche Daten erhoben, gespeichert und verwendet werden. Auf Anfrage sind Auskunft und Löschung jederzeit zu ermöglichen.
Wie schützt man sensible Verbrauchsdaten gemäß DSGVO?
Um sensible Verbrauchsdaten im Sinne der DSGVO zu schützen, braucht es klare technische und organisatorische Maßnahmen. Hausverwaltungen sind dafür verantwortlich, dass alle erhobenen Daten sicher verarbeitet und nicht unbefugt weitergegeben werden.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
- Datenverschlüsselung: Bei Speicherung und Übertragung (z. B. HTTPS, SSL, AES-256)
- Zugriffsrechte strikt regeln: Nur befugte Personen (z. B. Verwaltung, Abrechnungsdienstleister) erhalten Zugriff
- Serverstandorte innerhalb der EU: Cloud-Dienste nur mit DSGVO-konformer Datenhaltung
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV): Bei externer Datenverarbeitung z. B. durch Messdienste
- Datensparsamkeit: Nur das erfassen, was für die Abrechnung notwendig ist
- Transparente Dokumentation: Mieter müssen jederzeit erfahren können, welche Daten gespeichert sind
Welche Kostenarten sind umlagefähig – und welche nicht?
Umlagefähig sind alle Betriebskosten, die laut § 2 BetrKV dem Mieter anteilig berechnet werden dürfen – darunter auch Heizkosten. Im Bereich Heizung sind das vor allem:
- Brennstoffkosten (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Betriebsstrom der Heizungsanlage
- Wartung und Pflege der Heiztechnik
- Ablese- und Abrechnungskosten
- Kosten für Emissionsmessung
- Miete oder Wartung von Messgeräten
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen oder Investitionen in neue Anlagen – diese sind vom Vermieter zu tragen.
Wichtig ist: Die Kosten müssen belegbar, angemessen und nachvollziehbar verteilt sein. Alles, was nicht direkt dem laufenden Betrieb dient, darf nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Was ist bei Leerstand oder Nutzerwechsel zu beachten?

Bei Leerstand oder Nutzerwechsel während des Abrechnungszeitraums muss die Heizkostenabrechnung zeitlich und verbrauchsbezogen korrekt angepasst werden. Fehler an dieser Stelle führen schnell zu rechtlich angreifbaren Abrechnungen.
Das ist zu beachten:
Nutzerwechsel dokumentieren
- Exaktes Ein- und Auszugsdatum erfassen
Übergabeprotokoll inkl. Zählerstände erstellen
Zeitanteilige Umlage
- Grundkosten anteilig nach Tagen auf alte und neue Nutzer verteilen
- Verbrauchskosten nach tatsächlichem Verbrauch oder Zwischenablesung zuordnen
Zwischenablesung durchführen
- Bei fernablesbaren Geräten automatisch lösbar – sonst manuell durch Messdienst oder Hausverwaltung
Leerstand nicht auf andere Mieter umlegen
- Die Heizkosten für leer stehende Einheiten trägt der Vermieter selbst (nur bei Verbrauchskosten)
Wichtig:
Fehlt eine Zwischenablesung, darf der Verbrauch nicht geschätzt werden – stattdessen müssen anerkannte Verfahren der Heizkostenverordnung genutzt werden. Ein sauberer Datenabgleich bei Nutzerwechsel schützt vor Streitigkeiten.
Durch die automatisierte Fernauslesung von Heidi Systems werden Zwischenablesungen bei Mieterwechsel oder Leerstand ohne Vor-Ort-Termin durchgeführt. Das spart Zeit, minimiert Fehler und sorgt für rechtssichere Abrechnungen. Der Einbau der Systeme ist kostenfrei, und alle Leistungen – inklusive Fernauslesung, Wartung und Abrechnung – gibt es für nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr.
"Gerade bei Mieterwechseln trennt sich die saubere Hausverwaltung von der riskanten – ohne klare Dokumentation ist jede Abrechnung angreifbar.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie müssen Hausverwaltungen mit Abweichungen bei Heizkosten umgehen?
Abweichungen bei den Heizkosten - etwa durch ungewöhnlich hohen Verbrauch, fehlerhafte Messwerte oder defekte Geräte - müssen sachlich geprüft und sauber dokumentiert werden. Hausverwaltungen sind verpflichtet, plausible Erklärungen zu liefern und korrekt nach Heizkostenverordnung abzurechnen.
Liegt ein technischer Defekt vor, sind Ersatzverfahren nach § 9a HeizKV zulässig – etwa Verbrauchsschätzung oder Vergleich mit Vorjahreswerten. Wichtig ist, dass dabei keine willkürlichen Werte eingesetzt werden und der Mieter die Berechnung nachvollziehen kann.
Bei begründeten Zweifeln oder Widersprüchen ist eine nachvollziehbare Aufklärungspflicht gegeben. Fehlerhafte Abrechnungen müssen korrigiert werden – auch rückwirkend. Kurz: Abweichungen sind kein Problem, solange sie offen, regelkonform und belegbar behandelt werden.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
Kostenfrei nachrüsten
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