Widerspruch Betriebskostenabrechnung: So legen Sie erfolgreich Einspruch ein

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10 October 2025
Widerspruch Betriebskostenabrechnung: So legen Sie erfolgreich Einspruch ein

Wie schreibt man einen Widerspruch für die Nebenkostenabrechnung?

Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sollte klar, sachlich und gut strukturiert sein. Hausverwaltungen sollten dabei auf eine professionelle, aber verständliche Antwortvorlage achten, um eine rechtssichere Bearbeitung zu ermöglichen.

Wichtige Bestandteile des Widerspruchs:

  • Absender mit vollständiger Adresse
  • Empfänger (Hausverwaltung oder Vermieter)
  • Betreff: z. B. Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung 2023
  • Angabe des Mietobjekts: Adresse, ggf. Mietvertragsnummer
  • Konkret benannter Abrechnungszeitraum
  • Begründung des Widerspruchs mit Angabe der strittigen Punkte (z. B. Heizkosten zu hoch, Position nicht umlagefähig, Rechenfehler)
  • Forderung: z. B. Bitte um Korrektur der Abrechnung und Zusendung einer berichtigten Version
  • Fristsetzung: i. d. R. 2 Wochen sind angemessen
  • Unterschrift (bei postalischer Einreichung)

Hinweise für die Hausverwaltung:

  • Widerspruchsschreiben digital erfassen und im Mieterkonto dokumentieren
  • DSGVO-konforme Ablage sicherstellen
  • Fristen und Prüfpflicht intern steuern

Wie lange hat man Zeit gegen eine Betriebskostenabrechnung Widerspruch einzulegen?

Ein Betriebskostenabrechnung Widerspruch muss innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung beim Mieter eingelegt werden (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf dieser Frist können Einwände grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden – es sei denn, der Mieter konnte den Fehler nicht erkennen (z. B. wegen fehlender Unterlagen).

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Zugangsdaten der Abrechnung dokumentieren, Widerspruchsfristen intern überwachen und Fristabläufe eindeutig nachweisbar machen. So lassen sich rechtliche Risiken und unnötige Diskussionen vermeiden.

Was passiert nach Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung?

Geht ein Widerspruch fristgerecht ein, muss die Hausverwaltung diesen prüfen und sachlich beantworten. Ziel ist eine klare Klärung der strittigen Punkte – entweder durch Korrektur der Abrechnung oder durch eine begründete Zurückweisung des Widerspruchs.

Ablauf in der Praxis:

  • Eingang dokumentieren (Datum, Mieter, Objekt)
  • Inhalte prüfen: Formelle und inhaltliche Einwände analysieren
  • Belege prüfen und ggf. neu aufbereiten
  • Rückmeldung an den Mieter mit Ergebnis und Begründung
  • Berichtigung der Abrechnung, wenn erforderlich
  • Nachforderung oder Guthaben anpassen

Wichtig: Die Bearbeitung sollte zeitnah erfolgen, um Eskalationen zu vermeiden. Interne Fristen, klare Kommunikationswege und ein revisionssicheres System sind entscheidend für eine rechtssichere Abwicklung.

Wie schnell muss ein Vermieter auf einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung reagieren?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer ein Vermieter oder die Hausverwaltung auf einen Betriebskostenabrechnung Widerspruch antworten muss. Dennoch gilt: Die Reaktion sollte zeitnah, idealerweise innerhalb von 2 bis 4 Wochen erfolgen. Eine zügige Rückmeldung zeigt Professionalität, stärkt das Vertrauen der Mieter und vermeidet unnötige Eskalationen.

Wird die Bearbeitung verzögert, drohen Verstimmung, Zahlungsverweigerung oder im schlimmsten Fall ein Rechtsstreit. Für Hausverwaltungen empfiehlt sich daher ein digitales Fristenmanagement und eine zentrale Dokumentation aller Rückmeldungen.

Wann ist ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung zulässig?

Zulässige Gründe für einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung Zulässige Gründe für einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung

Ein Betriebskostenabrechnung Widerspruch ist grundsätzlich zulässig, wenn die Abrechnung formale Mängel oder inhaltliche Fehler enthält. Entscheidend ist, dass der Mieter seine Einwände innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung geltend macht.

Zulässige Gründe können sein:

  • Nicht umlagefähige Kosten wurden abgerechnet
  • Verbrauchswerte erscheinen unrealistisch oder falsch erfasst
  • Fehlende Belege oder fehlende Erläuterungen
  • Rechenfehler oder unklare Verteilerschlüssel
  • Fristversäumnis des Vermieters bei Erstellung der Abrechnung

Hausverwaltungen sollten jede Beanstandung individuell prüfen und die Relevanz für die Gesamtabrechnung sauber dokumentieren. Bei klar unbegründeten Einwänden ist eine sachliche Zurückweisung möglich.

Welche formalen Anforderungen muss ein Widerspruch erfüllen?

Ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief, E-Mail oder über das Mieterportal, sofern vertraglich vereinbart. Er muss klar erkennen lassen, dass Einwände gegen eine konkrete Abrechnung bestehen.

Damit der Widerspruch rechtlich Bestand hat, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Adresse des Mieters
  • Mietobjekt und Abrechnungszeitraum
  • Konkrete Kritikpunkte an der Abrechnung
  • Begründung der Einwände (z. B. Rechenfehler, nicht umlagefähige Kosten)
  • Datum und idealerweise Unterschrift

Ein formloser Satz wie „Ich widerspreche der Betriebskostenabrechnung vom…“ reicht nicht aus, wenn keine Begründung folgt. Hausverwaltungen sollten darauf achten, unzureichende Widersprüche zu dokumentieren und bei Bedarf eine präzisere Stellungnahme anzufordern.

"Ein Widerspruch ist nur dann wirksam, wenn er konkret und begründet ist – pauschale Ablehnung reicht rechtlich nicht aus.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche typischen Fehler in der Abrechnung führen zu Widersprüchen?

Widersprüche entstehen oft durch vermeidbare Abrechnungsfehler, die das Vertrauen der Mieter beeinträchtigen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Hausverwaltungen sollten deshalb besonders auf folgende Punkte achten:

Häufige Fehlerquellen:

  • Nicht umlagefähige Kosten (z. B. Hausverwaltung Kosten oder Instandhaltung) werden fälschlich angesetzt
  • Rechenfehler bei der Gesamtkostenverteilung oder bei den Einzelpositionen
  • Falscher Umlageschlüssel (z. B. nach Fläche statt Verbrauch)
  • Veraltete oder fehlende Verbrauchswerte
  • Unvollständige oder unverständliche Erläuterungen
  • Verspäteter Zugang der Abrechnung über die 12-Monatsfrist hinaus
  • Fehlende Belegeinsicht, obwohl gesetzlich verlangt

Welche Fristen gelten bundesweit und wo gibt es landesrechtliche Abweichungen?

Bundesweit gilt: Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Wird diese Betriebskostenabrechnung Frist versäumt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen – es sei denn, er trägt daran keine Schuld.

Für den Widerspruch des Mieters gilt ebenfalls eine Frist von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung. Innerhalb dieses Zeitraums können Einwände geltend gemacht werden.

Landesrechtliche Abweichungen zu diesen Fristen bestehen nicht, da es sich um bundesrechtlich geregelte Pflichten handelt. Unterschiede ergeben sich lediglich bei landesweiten Förderrichtlinien, Heizkostenverordnungen oder bei spezifischen Mietspiegelregelungen, nicht aber bei den Fristen zur Abrechnung und zum Widerspruch.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten in den einzelnen Bundesländern?

Die rechtliche Grundlage für Betriebskostenabrechnungen ist bundesweit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in § 556 und § 535 BGB sowie der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Diese gelten einheitlich in allen Bundesländern.

Allerdings gibt es landesspezifische Besonderheiten, die Hausverwaltungen kennen sollten:

Bundeseinheitlich geregelt:

Landesspezifisch relevant:

  • Mietspiegelregelungen (kommunal unterschiedlich geregelt)
  • Förderrichtlinien und Heizkostenverordnungen im Rahmen von Wohnraumförderung
  • Vorgaben zu Energieeffizienz und Sanierungspflichten (z. B. in Landesbauordnungen)
  • Datenschutzanforderungen nach jeweiligem Landesdatenschutzgesetz (ergänzend zur DSGVO)

Wie unterscheiden sich die Landesvorgaben etwa in Bayern und Berlin?

Unterschiede der Landesvorgaben für die BetriebskostenabrechnungUnterschiede der Landesvorgaben für die Betriebskostenabrechnung

Bei der Betriebskostenabrechnung selbst gibt es keine Unterschiede zwischen Bayern und Berlin – diese ist bundesrechtlich durch das BGB und die Betriebskostenverordnung geregelt. Unterschiede bestehen jedoch im verwaltungsnahen Umfeld, das indirekt Einfluss auf die Abrechnungspraxis nehmen kann.

Beispielhafte Unterschiede:

  • Mietspiegel: In Berlin ist der qualifizierte Mietspiegel verpflichtend verbreiteter und detaillierter. In Bayern existieren dagegen teils regionale oder vereinfachte Mietspiegel, abhängig von der Stadt.
  • Förderprogramme: Berlin fördert energetische Sanierungen über das Landesprogramm BEG stark. In Bayern gelten eigene Förderlinien, teils über die KfW gestützt, aber mit anderer Ausgestaltung.
  • Datenschutzaufsicht: In Berlin agiert die Landesdatenschutzbeauftragte mit hohem Fokus auf digitale Prozesse. Bayern hat teils andere Schwerpunkte, insbesondere im kommunalen Bereich.

Welche Kostenarten sind besonders häufig Gegenstand von Widersprüchen?

In der Praxis konzentrieren sich Widersprüche oft auf Kostenarten, bei denen entweder Interpretationsspielraum besteht oder Transparenz fehlt. Hausverwaltungen sollten diese Positionen besonders sauber aufschlüsseln und mit Belegen absichern.

Typisch strittige Kostenarten:

  • Hausmeisterkosten (z. B. unzulässige Tätigkeiten wie Verwaltungsaufgaben oder Reparaturen)
  • Wartungskosten (z. B. für Aufzüge, Heizungen – oft mangelhaft dokumentiert)
  • Gebäudereinigung (fehlende Nachweise oder unregelmäßige Leistungen)
  • Gartenpflege (z. B. bei rein dekorativer Gestaltung oder ohne tatsächliche Nutzung)
  • Versicherungskosten (z. B. unnötige oder doppelte Policen)
  • Sonstige Betriebskosten (unscharf definiert, oft ohne eindeutige Vertragsgrundlage)
  • Heizkostenverteilung (bei Verdacht auf fehlerhafte Verbrauchserfassung)

Empfehlung: Diese Kostenpositionen sollten besonders transparent, nachvollziehbar und belegbar dargestellt werden. Klare Erläuterungen und eine saubere Trennung von nicht umlagefähigen Bestandteilen vermeiden unnötige Rückfragen.

"Wenn Hausmeisterkosten und sonstige Betriebskosten nicht klar aufgeschlüsselt sind, ist der Widerspruch meist vorprogrammiert.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche wirtschaftlichen Folgen kann ein Widerspruch für Eigentümer haben?

Ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung kann für Eigentümer direkte und indirekte finanzielle Auswirkungen haben. Wird eine Abrechnung ganz oder teilweise korrigiert, kann dies zu Nachzahlungen des Eigentümers führen, etwa wenn Betriebskosten zu Unrecht auf Mieter umgelegt wurden.

Zudem entsteht Verwaltungsaufwand, der entweder intern gebunden oder extern beauftragt werden muss – etwa für Belegprüfung, Nachberechnung oder juristische Klärung. In Fällen mit vielen Widersprüchen kann das auch die Buchhaltung und Liquiditätsplanung belasten, vor allem bei größeren Objekten.

Besonders kritisch: Rückstellungen für nicht realisierbare Betriebskostenabrechnung Nachzahlung und mögliche Verzögerungen bei Eigentümerabrechnungen. Für Eigentümergemeinschaften bedeutet das oft eine spätere Ausschüttung oder Anpassung des Wirtschaftsplanes.

Wann lohnt sich die außergerichtliche Einigung für die Hausverwaltung?

Eine außergerichtliche Einigung ist für Hausverwaltungen in vielen Fällen wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll, besonders wenn der Aufwand für ein Verfahren in keinem Verhältnis zum Streitwert steht.

Typische Situationen, in denen sie sich lohnt:

  • Geringer Streitwert (z. B. unter 300 Euro)
  • Offensichtliche Rechen- oder Zuordnungsfehler
  • Uneinigkeit über unklare Kostenarten (z. B. Gartenpflege, sonstige Kosten)
  • Vermeidung von Imageschäden bei öffentlich sensiblen Objekten
  • Wiederkehrende Mietverhältnisse mit langfristiger Bindung

Vorteile auf einen Blick:

  • Spart Zeit, Kosten und Verwaltungsaufwand
  • Erhält das Vertrauensverhältnis zum Mieter
  • Reduziert das Risiko negativer Urteile oder Rückwirkung auf andere Abrechnungen
  • Ermöglicht flexible Lösungen wie Teilgutschriften oder Kulanzregelungen

Welche Rechte haben Hausverwaltungen bei unberechtigten Widersprüchen?

Hausverwaltungen sind nicht verpflichtet, jedem Widerspruch stattzugeben. Bei unberechtigten Einwänden dürfen sie den Widerspruch formell zurückweisen und auf die geltende Rechtslage verweisen. Voraussetzung ist, dass die Abrechnung nachweislich korrekt, vollständig und nachvollziehbar erstellt wurde.

Die Hausverwaltung hat zudem das Recht, bei verzögerter Mietzahlung aufgrund des Widerspruchs eine Mietrückstandsmeldung zu veranlassen, sofern keine berechtigte Einrede vorliegt. Auch die Einforderung der gesamten Nachzahlung bleibt bestehen, solange kein Fehler vorliegt.

Wichtig ist: Jede Zurückweisung sollte sachlich, schriftlich und gut dokumentiert erfolgen. Bei wiederholten unbegründeten Widersprüchen kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts gerechtfertigt sein – etwa zur Abwehr von Verzögerungstaktiken oder haltlosen Behauptungen.

Wie sollte die Kommunikation mit Mietern im Streitfall gestaltet sein?

Im Streitfall zählt für Hausverwaltungen vor allem eines: strukturierte, sachliche und transparente Kommunikation. Ziel ist nicht nur die Klärung der Sache, sondern auch der Erhalt eines professionellen Verhältnisses.

Best Practices für die Kommunikation:

  • Zügig reagieren: Innerhalb von 1 bis 2 Wochen auf Einwände antworten
  • Sachlich bleiben: Keine emotionalen oder wertenden Formulierungen
  • Begründet antworten: Verweise auf gesetzliche Grundlagen und Abrechnungspositionen
  • Belege anbieten: Auf Wunsch Einsicht ermöglichen oder digital bereitstellen
  • Dokumentation sichern: Schriftverkehr archivieren, idealerweise im ERP-System
  • Klare Ansprechpartner benennen: Für Rückfragen oder Klärungen

Wie geht man technisch mit einem Widerspruch im ERP-System um?

Ein Widerspruch sollte im ERP-System sofort erfasst und eindeutig dem Mietverhältnis zugeordnet werden. Der erste Schritt ist die digitale Dokumentation des Eingangs mit Datum, Kanal (z. B. E-Mail, Brief, Portal) und Inhalt. Danach erfolgt die Zuordnung zur Abrechnungseinheit und die Kennzeichnung des Widerspruchsstatus (z. B. offen, in Prüfung, erledigt).

Wichtige Funktionen im System sind:

  • Verknüpfung mit relevanten Belegen (z. B. Abrechnung, Wartungsvertrag)
  • Fristenüberwachung für Antwort- oder Klärungsfristen
  • Interne Notizen und Aufgaben für Sachbearbeiter
  • Automatisierte Vorlagen zur Rückmeldung an Mieter
  • Revisionssichere Ablage aller Schritte und Versionen

Ein effizient konfiguriertes ERP-System sorgt dafür, dass Widersprüche transparent, nachvollziehbar und rechtssicher bearbeitet werden – ohne Medienbrüche und mit vollständiger Historie.

Welche Softwarelösungen helfen bei der Abrechnungsprüfung?

Wichtige Funktionen für eine zuverlässige Software zur Abrechnungsprüfung Wichtige Funktionen für eine zuverlässige Software zur Abrechnungsprüfung

Für Hausverwaltungen ist eine zuverlässige Software zur Abrechnungsprüfung entscheidend, um Fehler zu vermeiden, Widersprüche zu reduzieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Besonders geeignet sind Systeme, die automatisierte Plausibilitätsprüfungen, Belegerfassung und digitale Archivierung kombinieren.

Bewährte Softwarelösungen:

  • DOMUS: Integrierte Nebenkostenabrechnung mit Prüfmodulen
  • WODIS Sigma: Weit verbreitet, besonders im Bereich Wohnungswirtschaft
  • Haufe PowerHaus: Mit automatisierter Kostenverteilung und Beleglogik
  • immoware24: Cloudbasiert, nutzerfreundlich und gut für kleinere Objekte
  • Etg24: Digitales Eigentümer- und Mieterportal mit Abrechnungsmodul

Funktionen, auf die es ankommt:

  • Automatische Prüfung von Umlageschlüsseln und Kostenarten
  • Importfunktionen für Zählerdaten
  • Fristen- und Statusverfolgung bei Widersprüchen
  • DSGVO-konforme Speicherung und revisionssichere Dokumentation

"Gute Software erkennt Fehler, bevor der Mieter sie entdeckt – das spart Zeit, Nerven und Geld.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Kontrollmechanismen sollten vor Versand der Abrechnung greifen?

Bevor eine Betriebskostenabrechnung versendet wird, sollte sie durch mehrere systematische Prüfschritte laufen. Eine fehlerhafte Abrechnung führt oft zu Widersprüchen, Vertrauensverlust oder sogar rechtlichen Folgen.

Wichtig ist zuerst die Plausibilitätskontrolle: Stimmen die Gesamtkosten mit der Buchhaltung und den Lieferantenrechnungen überein? Danach folgt die Prüfung der Umlageschlüssel – sie müssen dem Mietvertrag entsprechen. Auch die Verbrauchsdaten (z. B. Wasser, Heizung) sollten vollständig und korrekt erfasst worden sein.

Zudem müssen nur umlagefähige Kosten enthalten sein – Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten gehören nicht dazu. Ein Rechencheck, idealerweise durch ein zweites Augenpaar (Vier-Augen-Prinzip), verhindert formale Fehler.

Abschließend sollte sichergestellt sein, dass Belege vorliegen und auf Nachfrage zugänglich gemacht werden können. Sie sollten auch immer ihre Betriebskostenabrechnung prüfen lassen – nur mit diesen Kontrollmechanismen ist die Abrechnung rechtssicher, transparent und nachvollziehbar.

Wie kann der Datenschutz bei digital eingereichten Widersprüchen sichergestellt werden?

Damit der Umgang mit digital eingereichten Widersprüchen DSGVO-konform ist, müssen Hausverwaltungen gezielt auf technische Sicherheit und klare Abläufe achten. Es geht darum, personenbezogene Daten zu schützen und gleichzeitig den Prozess effizient zu gestalten.

Wichtige Maßnahmen im Überblick:

  • Sichere Übertragungswege nutzen: z. B. verschlüsselte E-Mail oder passwortgeschützte Mieterportale
  • Zugriffsrechte im ERP-System beschränken: Nur autorisierte Mitarbeiter dürfen Widersprüche einsehen und bearbeiten
  • Protokollierung aller Zugriffe und Bearbeitungsschritte zur Nachverfolgbarkeit
  • Keine Speicherung auf privaten Geräten oder in unsicheren Cloud-Diensten
  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende zum richtigen Umgang mit sensiblen Daten
  • Löschfristen festlegen und umsetzen, z. B. nach Abschluss des Vorgangs

Welche Weiterbildungen sind für Hausverwalter in diesem Bereich sinnvoll?

Für Hausverwalter, die rechtssicher und effizient mit Betriebskostenabrechnungen und Widersprüchen umgehen wollen, sind praxisnahe Weiterbildungen im Mietrecht, Abrechnungssystemen und Datenschutz besonders wertvoll.

Sinnvolle Formate sind:

  • Fachseminare zu Betriebskostenrecht (z. B. bei IHK, VDIV, BBA)
  • Software-Schulungen für ERP- und Abrechnungssysteme
  • Datenschutz-Workshops mit Fokus auf DSGVO und digitale Kommunikation
  • Webinare zu aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen (z. B. CO2-Kostenaufteilung)
  • Zertifikatslehrgänge für Immobilienverwalter nach §34c GewO

Regelmäßige Weiterbildung sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern stärkt auch die Kompetenz im Umgang mit Mietern und Eigentümern. Wer fachlich up to date ist, minimiert Konflikte und erhöht die Qualität der Verwaltungsarbeit messbar.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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