Kaltwasserzähler 3/4 Zoll: Einsatzbereiche, Einbau & Auswahlhilfe für Eigentümer

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8 October 2025
Kaltwasserzähler 3/4 Zoll: Einsatzbereiche, Einbau & Auswahlhilfe für Eigentümer

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Einsatz von Kaltwasserzählern 3/4 Zoll in Deutschland?

Als Hausverwalter müssen Sie bei der Auswahl und Nutzung von Kaltwasserzählern in der Größe 3/4 Zoll folgende gesetzliche Vorgaben beachten:

  • Mess- und Eichgesetz (MessEG): Jeder Kaltwasserzähler, der zur Verbrauchserfassung und Abrechnung genutzt wird, muss geeicht sein. Die Eichfrist beträgt in der Regel 6 Jahre.
  • Mess- und Eichverordnung (MessEV): Nur Zähler mit gültiger Konformitätsbewertung und Zulassung dürfen eingebaut werden. Hersteller müssen die Einhaltung dokumentieren.
  • Heizkostenverordnung (§ 5 HKVO): Bei zentraler Warmwasserversorgung ist für die Kaltwasseranteile ein getrennter Zähler rechtlich sinnvoll, um verbrauchsabhängige Abrechnung korrekt zu ermöglichen.
  • Datenschutzrecht (DSGVO): Bei fernauslesbaren Geräten (z. B. Funkzähler) müssen personenbezogene Verbrauchsdaten geschützt, und Zugriffe protokolliert werden.
  • Landesbauordnungen (je nach Bundesland): Einige Bundesländer schreiben die Installation oder Nachrüstung bestimmter Messgeräte in Neubauten oder bei Sanierungen verbindlich vor.

Ein korrekter und rechtskonformer Einsatz setzt also voraus:

  • Verwendung geeichter, zugelassener Zähler
  • Einhaltung der Kaltwasserzähler Eichfrist
  • Berücksichtigung der Datensicherheit bei Funkübertragung
  • Prüfung landesspezifischer Regelungen bei Neubau/Sanierung

Wann ist der Einbau eines Kaltwasserzählers 3/4 Zoll gesetzlich verpflichtend?

Der Einbau eines Kaltwasserzählers 3/4 Zoll ist gesetzlich verpflichtend, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen soll und mehrere Nutzer an einem gemeinsamen Wasserkreislauf angeschlossen sind. Gemäß § 556a BGB muss der tatsächliche Verbrauch erfasst werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. In Verbindung mit dem Mess- und Eichgesetz dürfen nur geeichte Zähler verwendet werden – Kaltwasserzähler geeicht 2024. Zudem ist der Einbau in Neubauten oder bei umfassender Sanierung laut verschiedenen Landesbauordnungen teilweise vorgeschrieben. Besonders bei der Umrüstung auf funkbasierte Systeme muss auch der Datenschutz berücksichtigt werden.

Welche Eichfristen und Prüfvorgaben müssen eingehalten werden?

Für Hausverwaltungen ist die Einhaltung der Eichfristen und Prüfvorgaben gesetzlich verpflichtend und relevant für eine rechtssichere Abrechnung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Eichfrist Kaltwasserzähler:

  • 6 Jahre laut § 34 MessEV
  • Nach Ablauf: Austausch oder Re-Eichung notwendig

Mess- und Eichgesetz (MessEG):

  • Nur geeichte Geräte dürfen für Abrechnungszwecke eingesetzt werden
  • Nachweise über Kaltwasserzähler geeicht müssen dokumentiert und vorlegbar sein

Konformitätsbewertung:

  • Zähler müssen mit CE- und MID-Kennzeichnung (Messgeräterichtlinie) versehen sein
  • Hersteller stellen die gesetzlich vorgeschriebene Konformität sicher

Stichprobenprüfung (nach § 35 MessEV):

  • Alternativ zur Einzelprüfung kann ein zugelassener Prüfstellenbetrieb Stichproben für größere Mengen durchführen
  • Nur bei vorheriger Anzeige bei der Behörde gültig

Welche Bundesländer haben eigene Regelungen oder Förderprogramme?

In Deutschland gelten zwar bundesweit das Mess- und Eichgesetz sowie die Heizkostenverordnung, jedoch haben einzelne Bundesländer eigene Vorgaben zur Ausstattung von Gebäuden mit Kalt- oder Funkzähler Wasser – insbesondere im Neubau oder bei Sanierungen. So fordern z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Rahmen ihrer Landesbauordnungen spezifische technische Anforderungen oder Fristen zur Nachrüstung. Zudem bieten einige Länder wie Berlin oder Hessen gezielte Förderprogramme zur Digitalisierung der Verbrauchserfassung, insbesondere für fernauslesbare Funkzähler. Daher ist es für Hausverwaltungen wichtig, neben den bundesrechtlichen Vorgaben stets auch die landesspezifischen Regelungen im Blick zu behalten.

“Landesspezifische Regelungen und Förderprogramme entscheiden oft darüber, wie wirtschaftlich und zukunftssicher eine Zählerumrüstung wirklich ist.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie unterscheiden sich analoge und digitale Kaltwasserzähler rechtlich und technisch?

Unterschiede zwischen analogen und digitalen KaltwasserzählernUnterschiede zwischen analogen und digitalen Kaltwasserzählern

Der Unterschied zwischen analogen und digitalen Kaltwasserzählern ist für Hausverwaltungen sowohl rechtlich als auch technisch relevant – Kaltwasserzähler Wohnung. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Rechtlicher Unterschied:

  • Beide Zählertypen unterliegen dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)
  • Digitale Zähler mit Funkmodul unterliegen zusätzlich den Anforderungen der DSGVO und BSI-Richtlinien
  • Digitale Geräte ermöglichen fernauslesbare Abrechnung, was rechtlich eine klare Zustimmung der Mieter voraussetzt

Technischer Unterschied:

  • Analoge Zähler: mechanische Anzeige, manuelle Ablesung erforderlich
  • Digitale Zähler: elektronische Erfassung, teils mit integrierter Funkübertragung, ermöglichen automatisierte Datenverarbeitung
  • Höhere Genauigkeit und Schnittstellenanbindung an Abrechnungssysteme bei digitalen Geräten

Praxisvorteile digitaler Systeme:

  • Kein Zugang zur Wohnung nötig
  • Reduktion von Ablesefehlern
  • Besseres Monitoring bei Leckagen oder Verbrauchsanomalien

Was ist beim Einsatz von Funkmodulen oder fernauslesbaren Zählern zu beachten?

Beim Einsatz von Funkmodulen oder fernauslesbaren Zählern müssen Hausverwaltungen mehrere zentrale Aspekte beachten. Zunächst sind nur Geräte mit gültiger MID-Zulassung und Eichung zulässig. Darüber hinaus verlangt die DSGVO eine klare Transparenz gegenüber den Mietern, da Verbrauchsdaten als personenbezogene Daten gelten. Es muss sichergestellt sein, dass Zugriffe auf die Daten geschützt, verschlüsselt übertragen und protokolliert werden. Technisch sollte darauf geachtet werden, dass die Zähler kompatibel mit bestehenden Abrechnungssystemen sind und regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Besonders wichtig ist die rechtzeitige Information und Einwilligung der Nutzer bei Umrüstung auf Funktechnik.

Welche Anforderungen stellt die Heizkostenverordnung an funkbasierte Messsysteme?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) in der Fassung von 2021 macht klare Vorgaben zum Einsatz funkbasierter Messsysteme, die Hausverwaltungen beachten müssen:

Ausstattungspflicht (§5 Abs. 2 HKVO):

  • Seit 01.12.2021 dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden – Heizkostenverordnung 2023.
  • Bestehende, nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Informationspflicht (§6a HKVO):

  • Nutzer müssen monatlich Verbrauchsinformationen erhalten (z. B. über ein Mieterportal oder per App).
  • Diese Pflicht gilt nur bei fernablesbaren Geräten.

Datenschutz und IT-Sicherheit:

  • Es gelten die Vorgaben der DSGVO und der BSI-Richtlinien für Funkübertragung und Datenspeicherung.
  • Datenzugriffe müssen verschlüsselt und nachvollziehbar sein.

Technische Interoperabilität:

  • Systeme sollen mit anderen Anbietern kompatibel sein, um Anbieterwechsel zu ermöglichen (→ EU-Energieeffizienzrichtlinie).

Wie sicher sind die Funkprotokolle bei Wasser-, Strom-, Gas- und Wärmezählern?

Die Funkprotokolle moderner Messsysteme gelten grundsätzlich als sicher, sofern sie den aktuellen Standards entsprechen. Viele Geräte nutzen verschlüsselte Übertragungsverfahren wie AES-128, die auch in der IT-Sicherheit Anwendung finden. Zudem schreiben die BSI-Richtlinien für Smart Meter Gateways und fernauslesbare Zähler eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zugriffskontrolle vor.

Wichtig ist, dass nur zertifizierte Zähler mit aktueller Firmware verwendet werden und regelmäßige Sicherheitsupdates erfolgen. Die Datensicherheit hängt also maßgeblich von der Wartung, der Systemintegration und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ab – nicht allein vom Gerät selbst.

Welche Datenschutzanforderungen gelten laut DSGVO und BSI-Grundschutz?

Beim Einsatz von funkbasierten Zählern gelten strenge Datenschutzanforderungen, die Hausverwaltungen zwingend beachten müssen:

Personenbezug der Verbrauchsdaten:

  • Verbrauchswerte gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf das Verhalten von Mietern zulassen.

DSGVO-Vorgaben:

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (z. B. § 556 BGB oder Einwilligung) muss klar dokumentiert sein.
  • Transparente Information der Nutzer über Art, Zweck und Dauer der Datenerhebung ist Pflicht.
  • Datensparsamkeit: nur notwendige Daten dürfen erhoben werden.
  • Recht auf Auskunft und Löschung muss gewährleistet sein.

BSI-Grundschutz (bei zertifizierten Systemen):

  • Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und sicherer Authentifizierung.
  • Schutz vor Manipulation und unbefugtem Zugriff durch technische und organisatorische Maßnahmen.
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Updates sind verpflichtend.

Wie lässt sich der Datenschutz bei Funkzählern praxisgerecht umsetzen?

Der Datenschutz bei Funkzählern lässt sich in der Praxis zuverlässig umsetzen, wenn Hausverwaltungen auf zertifizierte Geräte mit verschlüsselter Datenübertragung setzen und dabei nur das nötige Maß an personenbezogenen Informationen erfassen. Wichtig ist die klare Information der Mieter über Art und Zweck der Datenerhebung – etwa durch ein Informationsblatt vor der Installation. Zudem sollte der Zugriff auf Verbrauchsdaten technisch eingeschränkt und nur autorisierten Personen möglich sein. Ein regelmäßiges Sicherheits- und Updatekonzept sorgt dafür, dass Systeme dauerhaft den DSGVO-Anforderungen und BSI-Standards genügen.

Welche technischen Schnittstellen sind für die Integration in Abrechnungssysteme erforderlich?

Technische Schnittstellen für die Integration von Funkzählern in AbrechnungssystemeTechnische Schnittstellen für die Integration von Funkzählern in Abrechnungssysteme

Für eine reibungslose Integration von Funkzählern in digitale Abrechnungssysteme benötigen Hausverwaltungen folgende technische Schnittstellen:

OMS-Schnittstelle (Open Metering System):

  • Standardprotokoll zur einheitlichen Datenübertragung von Wasser-, Strom-, Gas- und Wärmezählern
  • Ermöglicht die Anbindung an verschiedene Softwarelösungen und Gateway-Infrastrukturen

M-Bus / Wireless M-Bus:

  • Verbreitetes Protokoll für Zählerkommunikation
  • Kabelgebunden oder per Funk einsetzbar, insbesondere im Zusammenspiel mit Gateways

API-Anbindung an Abrechnungssoftware:

  • Moderne Zählersysteme bieten REST- oder SOAP-APIs zur direkten Integration in ERP- und Abrechnungssysteme
  • Voraussetzung für automatisierte Verbrauchserfassung und Mieterkontenführung

CSV-/XML-Exportformate:

  • Für standardisierte Datenübertragung bei manueller Einspielung in Drittsoftware
  • Wichtig für kleinere oder teilautomatisierte Prozesse

Wie unterscheiden sich Kaltwasserzähler 3/4 Zoll in Bezug auf Montage und Wartung?

Kaltwasserzähler in der Größe 3/4 Zoll sind in der Praxis besonders verbreitet, da sie sich flexibel und platzsparend in Wohngebäuden installieren lassen. Die Montage erfolgt in der Regel über genormte Anschlussverschraubungen, was einen schnellen Kaltwasserzähler Austausch bei Eichablauf ermöglicht. Bei modernen Zählern mit Funkmodul ist zusätzlich auf eine optimale Funkverbindung zu achten. In Bezug auf die Wartung sind digitale Modelle im Vorteil, da sie keine manuelle Ablesung mehr erfordern und Ausfallmeldungen automatisiert weiterleiten können. Wichtig ist eine regelmäßige Sichtprüfung auf Leckagen, Frostschäden und Verplombung – auch bei funkfähigen Systemen.

Welche Hersteller und Modelle gelten als zuverlässig für Hausverwaltungen?

Für Hausverwaltungen haben sich insbesondere folgende Hersteller und Modellreihen als zuverlässig, langlebig und eichsicher bewährt:

ista

  • Bekannt für stabile Funklösungen und gute Integration in Abrechnungssysteme
  • Modelle: Ultrimis, Esytherm (Wärme), Q water (Wasser)

Techem

  • Marktführer mit Komplettlösungen inkl. Abrechnung und Wartung
  • Modelle: smart water meter mit Funk, oft mit Techem-eigener Systemumgebung

Brunata-Metrona

  • Hohe Qualität, präzise Messung, verbreitet im Wohnungsbau
  • Modelle: Metrona Aqua, Metrona FAM 30 (Funkmodul optional)

Zenner

  • Robuste Technik, hohe Kompatibilität zu Drittsoftware
  • Modelle: MTKD-M (mit Funk), ETKD für Hauswasseranschlüsse

Diehl Metering (Hydrometer)

  • Sehr gute Funklösungen (Open Metering Standard)
  • Modelle: Aqua-Meter SensoStar U, SHARKY

“Zuverlässige Zählerhersteller zeichnen sich nicht nur durch Technik, sondern vor allem durch langfristige Servicequalität und Schnittstellenoffenheit aus.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie hoch sind die typischen Anschaffungs-, Wartungs- und Betriebskosten?

Die Anschaffungskosten für Kaltwasserzähler 3/4 Zoll liegen je nach Ausstattung bei ca. 30 bis 90 Euro pro Stück. Modelle mit Funkmodul oder digitaler Anzeige sind teurer, bieten aber langfristige Effizienzvorteile. Die Wartungskosten sind gering, da Zähler in der Regel wartungsfrei laufen – lediglich die Eichfrist von 6 Jahren erfordert einen turnusmäßigen Austausch oder eine Neubeschaffung. Betriebskosten entstehen vor allem durch Ablesung (bei analogen Modellen) oder IT-Anbindung und Datenübertragung bei Funkzählern – Miete Kaltwasserzähler Kosten.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: höhere Einmalkosten bei Funklösungen, aber deutlich reduzierte Folgekosten durch automatisierte Prozesse und weniger Personalaufwand.

Heidi Systems bietet Hausverwaltungen eine wirtschaftliche Komplettlösung: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und für nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind alle Leistungen – inklusive Betrieb, Wartung, Fernauslesung und Datenmanagement – bereits enthalten. So bleiben Kosten planbar und die Verwaltung dauerhaft entlastet.

Welche Kosten können umlagefähig auf Mieter weitergegeben werden?

Hausverwaltungen dürfen gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 BetrKV bestimmte Hausverwaltung Kosten im Zusammenhang mit Kaltwasserzählern auf die Mieter umlegen. Dazu gehören:

  • Miete der Messgeräte (z. B. monatliche Kosten für Zählerbereitstellung durch ein Abrechnungsunternehmen)
  • Ablesekosten, sowohl bei manueller als auch bei fernablesbarer Technik
  • Betriebskosten der Funkinfrastruktur (z. B. Datenübertragung, Wartung der Empfangstechnik)
  • Kosten der Abrechnungserstellung, sofern extern beauftragt und verbrauchsbezogen

Nicht umlagefähig sind:

  • Anschaffungskosten bei Eigentum des Vermieters
  • Kosten für Einbau, Ausbau oder Eichung bei eigenen Geräten
  • IT-Systemkosten, wenn sie nicht unmittelbar der Verbrauchserfassung dienen

Welche Fördermöglichkeiten oder steuerlichen Vorteile gibt es für Vermieter?

Für Vermieter bestehen mehrere Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile beim Einbau moderner Kaltwasserzähler und Funkmesstechnik. In einigen Bundesländern, etwa Berlin, Hessen oder Bayern, gibt es regionale Förderprogramme zur Digitalisierung der Gebäudetechnik. Wichtig ist hier die frühzeitige Antragstellung vor dem Einbau. Auf Bundesebene können Investitionen in Zähl- und Funktechnik häufig als modernisierende Maßnahmen geltend gemacht werden und sind somit steuerlich absetzbar – entweder als Abschreibung über mehrere Jahre oder im Rahmen der Instandhaltungskosten. Auch über die KfW-Förderung lassen sich bei umfangreicheren Modernisierungen, z. B. im energetischen Bereich, Zählerkosten anteilig fördern. Eine genaue Prüfung mit dem Steuerberater lohnt sich.

Wie lässt sich der Verwaltungsaufwand durch digitale Zähler reduzieren?

Digitale Kaltwasserzähler – insbesondere mit Funkmodul – bieten Hausverwaltungen spürbare Entlastung im Alltag. Die wichtigsten Effekte:

Automatische Fernauslesung:

  • Kein Betreten der Wohnungen mehr nötig
  • Reduziert Koordinationsaufwand mit Mietern deutlich

Echtzeitdaten für Abrechnung:

  • Verbrauchswerte können direkt in Abrechnungssoftware übernommen werden
  • Fehleranfällige manuelle Erfassung entfällt

Weniger Rückfragen durch Mieter:

  • Monatliche Verbrauchsinformationen erhöhen Transparenz
  • Reduziert Reklamationen und Klärungsaufwand

Digitale Wartungs- und Eichfristenverwaltung:

  • Systeme erinnern automatisiert an Austausch- oder Eichtermine
  • Erleichtert gesetzeskonforme Planung

Schnellere Schadens- und Leckageerkennung:

  • Anomalien im Verbrauch werden früh erkannt
  • Spart Kosten durch Folgeschäden

Welche Rolle spielt die Interoperabilität bei gemischten Zählerinfrastrukturen?

Die Interoperabilität spielt eine zentrale Rolle, wenn in einem Gebäude Zähler unterschiedlicher Hersteller oder verschiedene Medienarten (Wasser, Wärme, Strom, Gas) gemeinsam erfasst und abgerechnet werden sollen. Systeme mit offenen Schnittstellen – z. B. nach dem OMS-Standard – ermöglichen eine einheitliche Datenerfassung und verhindern technische Abhängigkeiten von einem Anbieter. Für Hausverwaltungen bedeutet das mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel, geringere Kosten bei der Nachrüstung und eine bessere Zukunftssicherheit. Besonders bei der Integration in zentrale Abrechnungssysteme ist kompatible Systemtechnik entscheidend für effiziente Prozesse.

Was ist bei Mieterkommunikation und Dokumentationspflichten zu beachten?

Die wichtigsten Punkte für eine klare und rechtssichere MieterkommunikationDie wichtigsten Punkte für eine klare und rechtssichere Mieterkommunikation

Eine klare und rechtssichere Mieterkommunikation sowie die Einhaltung der Dokumentationspflichten sind für Hausverwaltungen bei der Nutzung von Kaltwasserzählern essenziell. Die wichtigsten Punkte:

Informationspflicht vor Einbau:

  • Mieter müssen rechtzeitig über den Einbau, die Technik (z. B. Funk) und den Zweck der Datenerhebung informiert werden
  • Idealerweise schriftlich und mit Einverständniserklärung dokumentiert

Verbrauchsinformationen:

  • Bei funkbasierten Zählern ist laut Heizkostenverordnung eine monatliche Verbrauchsinformation verpflichtend
  • Bereitstellung z. B. über Onlineportale oder digitale Postfächer

Abrechnungsdokumentation:

  • Alle Ablesedaten, Abrechnungsunterlagen und Geräteeigenschaften (Eichdaten, Typ, Hersteller) müssen nachvollziehbar archiviert werden

Datenschutznachweise:

  • Maßnahmen zur Datensicherheit und Zugriffsprotokollierung sind dokumentationspflichtig
  • Bei Auskunftsersuchen der Mieter müssen alle gespeicherten Daten offenlegbar sein

Wie unterstützt der Einsatz von 3/4-Zoll-Funkzählern eine nachhaltige Bewirtschaftung?

Der Einsatz von 3/4-Zoll-Funkzählern trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Gebäudebewirtschaftung bei. Durch die exakte, zeitnahe Verbrauchserfassung werden Ressourcen effizienter genutzt und Wasserverluste schneller erkannt, was unnötigen Verbrauch vermeidet. Zudem ermöglichen automatische Ablesungen eine reduzierte CO₂-Belastung, da Vor-Ort-Termine entfallen. Auch die verbrauchsabhängige Abrechnung fördert das Bewusstsein der Mieter für einen sparsamen Umgang mit Wasser. Langfristig senken Funkzähler Betriebskosten, schonen Umweltressourcen und unterstützen Hausverwaltungen bei der Umsetzung von Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitszielen.

“Funkzähler im 3/4-Zoll-Bereich sind ein Schlüsselwerkzeug, wenn es um effizientes Ressourcenmanagement und nachhaltige Gebäudeverwaltung geht.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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