Heizkostenverordnung 2023: Das galt im letzten Jahr – worauf Sie jetzt achten müssen

Was regelt die Heizkostenverordnung 2023 konkret?
Die Heizkostenverordnung 2023 (HKVO) legt bundesweit verbindlich fest, wie Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrparteienhäusern abgerechnet und erfasst werden müssen. Ziel ist mehr Verbrauchstransparenz, Energieeinsparung und digitale Messinfrastruktur.
Wesentliche Inhalte auf einen Blick:
- Verbrauchsabhängige Abrechnungspflicht: Mindestens 50–70 % der Heizkosten müssen nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Einführung fernablesbarer Messgeräte: Bei Neubauten und Gerätetausch dürfen nur noch fernauslesbare Zähler verbaut werden (§5 HKVO Heizkostenverordnung).
- Monatliche Verbrauchsinformation: Seit 01.01.2022 verpflichtend, wenn fernablesbare Geräte vorhanden sind – betrifft auch rückwirkend installierte Geräte.
- Nachrüstpflicht bis 2026: Alle bestehenden Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 fernablesbar sein.
- Ausnahmen: Möglich bei technischer Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand (nachgewiesener Einzelfall).
Welche bundesweiten Pflichten gelten für Hausverwaltungen?
Hausverwaltungen sind seit der Heizkostenverordnung 2023 bundesweit verpflichtet, fernablesbare Messgeräte für Heizung und Warmwasser (Funkzähler Heizung) einzusetzen, sofern sie nicht schon vorhanden sind. Bei Neubauten oder Gerätetausch dürfen nur noch solche Geräte installiert werden. Zudem müssen Mieter bei vorhandener Funktechnik monatlich über ihren Verbrauch informiert werden – digital oder per Brief. Bis Ende 2026 müssen alle bestehenden Geräte entsprechend nachgerüstet werden. Auch die Datensicherheit spielt eine zentrale Rolle: Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle Verbrauchsdaten zugriffsgeschützt und datenschutzkonform verarbeitet werden. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen und Mietkürzungen.
Welche Fristen müssen bei der Umsetzung beachtet werden?
Für Hausverwaltungen gelten nach der Heizkostenverordnung 2023 folgende verbindliche Fristen:
Ab 01.12.2021:
- Nur noch fernablesbare Zähler bei Neuinstallation oder Austausch erlaubt (§5 HKVO).
Ab 01.01.2022:
- Verpflichtung zur monatlichen Verbrauchsinformation an Mieter – sobald fernablesbare Geräte vorhanden sind.
Bis spätestens 31.12.2026:
- Alle bestehenden Zähler und Heizkostenverteiler müssen auf fernablesbare Technik umgerüstet sein (Nachrüstpflicht – Pflicht Funkzähler).
Regelmäßige Eichfristen beachten:
- Wasserzähler: i. d. R. 6 Jahre,
- Wärmezähler: 5 Jahre,
- Fristbeginn ab Einbau oder letzter Eichung.
Welche Ausnahmen von der Verordnung sind zulässig?
Die Heizkostenverordnung 2023 sieht gezielte Ausnahmen vor, wenn die technische Umsetzung unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist. Das gilt etwa bei Gebäuden mit geringer Nutzfläche, baulichen Einschränkungen oder wenn der Aufwand die zu erwartenden Einsparungen klar übersteigt. Eine Ausnahme muss jedoch begründet, dokumentiert und im Streitfall nachgewiesen werden. Auch bei denkmalgeschützten Objekten können individuelle Lösungen greifen. Wichtig ist: Die Ausnahme befreit nicht pauschal, sondern erfordert eine Einzelfallprüfung.
Welche Arten von Funkzählern sind betroffen?

Die Heizkostenverordnung 2023 betrifft alle Messgeräte, die zur Erfassung von Energie- und Wasserverbrauch dienen und fernablesbar sein müssen. Für Hausverwaltungen sind folgende Gerätetypen relevant:
Wärmezähler
- Erfassung des Heizwärmeverbrauchs pro Wohneinheit
- Pflicht zur Fernablesbarkeit bei Neubau, Austausch und bis 2026 bei Bestand
Warmwasserzähler
- Messung des verbrauchten Warmwassers pro Nutzer
- Muss ebenfalls fernablesbar sein
Kaltwasserzähler (je nach Bundesland relevant)
- Pflicht zur Fernablesung kann über Landesverordnungen gefordert werden
Heizkostenverteiler
- Geräte an Heizkörpern zur Verbrauchserfassung
- Müssen bei Austausch auf Funktechnik umgestellt werden
Strom- und Gaszähler (nicht direkt durch HKVO geregelt, aber in Smart-Meter-Rollout relevant)
- Können im Zusammenspiel mit HKVO-Systemen integriert werden
Welche Unterschiede gelten für Wärme-, Wasser-, Gas- und Stromzähler?
Die technische Funktion und gesetzliche Einbindung unterscheiden sich je nach Zählerart. Wärme- und Warmwasserzähler unterliegen direkt der Heizkostenverordnung und müssen bis Ende 2026 fernablesbar sein. Kaltwasserzähler sind in einigen Bundesländern ebenfalls betroffen, je nach Landesrecht. Strom- und Gaszähler fallen hingegen unter das Messstellenbetriebsgesetz und sind Teil des bundesweiten Smart-Meter-Rollouts. Während Heizkostenverteiler den Verbrauch einzelner Heizkörper messen, dienen Strom- und Gaszähler der Gesamterfassung pro Wohnung. Entscheidend ist, dass alle Zähler, die in die Betriebskostenabrechnung einfließen, spätestens ab 2027 fernablesbar und datenschutzkonform eingebunden sein müssen.
Was sind die Anforderungen an fernablesbare Geräte gemäß §5?
Laut §5 der Heizkostenverordnung 2023 gelten für fernablesbare Geräte folgende verbindliche Anforderungen:
- Fernablesbarkeit ohne Wohnungszugang: Zähler müssen Daten automatisch und aus der Ferne übermitteln können.
- Einbaupflicht bei Neugeräten: Seit dem 01.12.2021 dürfen nur noch fernablesbare Messgeräte installiert werden.
- Nachrüstpflicht bis Ende 2026: Bestehende, nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens 31.12.2026 ersetzt werden.
- Unterstützung der monatlichen Verbrauchsinformation: Geräte müssen technisch in der Lage sein, monatliche Abrechnungsdaten bereitzustellen.
- Sicherer Datenzugriff: Verbrauchsdaten müssen schutzwürdig, transparent und verbraucherfreundlich abrufbar sein.
“Nur wer bereits bei der Geräteauswahl auf §5-Konformität achtet, verhindert später teure Nachrüstungen und rechtliche Probleme.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche technischen Standards müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler müssen bestimmten europäischen und deutschen Normen entsprechen, um rechtssicher eingesetzt werden zu können. Wichtig sind dabei vor allem die MID-Zertifizierung (Measuring Instruments Directive) und die Konformität nach DIN EN 13757, die die technische Kommunikation regelt. Geräte müssen zudem interoperabel, also mit verschiedenen Abrechnungssystemen kompatibel sein, und einen sicheren Datentransfer ermöglichen. Für die Hausverwaltung ist entscheidend, nur zugelassene und geprüfte Zähler einzusetzen, die eine lückenlose Fernablesung sowie Datenschutz gemäß DSGVO gewährleisten.
Wie steht es um die Interoperabilität und Gerätekompatibilität?

Für Hausverwaltungen ist Interoperabilität ein zentraler Faktor bei der Auswahl von Funkzählern. Sie sorgt dafür, dass Geräte verschiedener Hersteller miteinander kommunizieren und in vorhandene Systeme integrierbar sind.
Wichtige Punkte zur Kompatibilität:
- Standardisierte Protokolle erforderlich: Geräte sollten nach OMS-Standard (Open Metering System) oder DIN EN 13757 arbeiten.
- Herstellerunabhängigkeit sichern: Nur interoperable Zähler ermöglichen einen späteren Anbieterwechsel ohne Komplettaustausch.
- Kompatibilität mit Abrechnungssoftware prüfen: Geräte müssen sich problemlos in bestehende IT-Strukturen der Abrechnung einfügen lassen.
- Zukunftssicherheit: Systeme sollten skalierbar und für spätere gesetzliche Änderungen offen sein.
Wann müssen bestehende Zähler nachgerüstet oder ersetzt werden?
Bestehende Zähler, die nicht fernablesbar sind, müssen laut Heizkostenverordnung bis spätestens 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden – Funkzähler Pflicht ab wann. Diese Nachrüstpflicht gilt für alle Geräte, die zur Erfassung von Heizwärme- und Warmwasserverbrauch verwendet werden. Bei einem defekten Gerät oder einem regulären Austausch (z. B. wegen ablaufender Eichfrist) dürfen bereits seit dem 1. Dezember 2021 nur noch fernauslesbare Modelle eingebaut werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das: frühzeitig planen, Angebote einholen und die Umrüstung gebäudebezogen koordinieren, um Kosten und Aufwand zu minimieren.
Welche Rolle spielt die Eichfrist bei bestehenden Geräten?
Die Eichfrist stellt sicher, dass Messgeräte genaue und rechtskonforme Verbrauchswerte liefern. Für Hausverwaltungen ist sie ein fester Bestandteil der Wartungs- und Austauschplanung.
Relevante Fristen im Überblick:
- Wasserzähler: Eichgültigkeit in der Regel 6 Jahre
- Wärmezähler: Eichgültigkeit meist 5 Jahre
- Heizkostenverteiler: Keine klassische Eichpflicht, aber regelmäßige Funktionstests empfohlen
- Austauschpflicht bei Fristablauf: Nach Ablauf der Eichfrist dürfen Zähler nicht mehr für Abrechnungen verwendet werden
Wie funktioniert die monatliche Verbrauchsinformation in der Praxis?
Sobald fernablesbare Messgeräte installiert sind, sind Vermieter oder Hausverwaltungen verpflichtet, den Mietern monatlich eine Verbrauchsinformation bereitzustellen. Diese muss kostenfrei erfolgen und kann digital (z. B. per E-Mail oder Onlineportal) oder in Papierform übermittelt werden. Die Information enthält mindestens den aktuellen Verbrauch, den Vergleich zum Vormonat sowie zum Vorjahresmonat und, falls verfügbar, einen Energiepreisvergleich. Ziel ist es, den Mietern ein besseres Verbrauchsbewusstsein zu ermöglichen und dadurch Energieeinsparungen zu fördern. Die Umsetzung sollte automatisiert über ein Abrechnungssystem erfolgen, das regelmäßig mit den Zählern synchronisiert wird.
Wie wirken sich die neuen Pflichten auf Betriebskostenabrechnungen aus?
Die Heizkostenverordnung 2023 bringt spürbare Änderungen für die Betriebskostenabrechnung, die Hausverwaltungen organisatorisch und technisch neu aufstellen müssen. Die Auswirkungen sind sowohl formaler als auch inhaltlicher Natur:
- Transparenzsteigerung: Durch die monatliche Verbrauchsinformation steigt die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung für Mieter. Das kann Rückfragen und Konflikte reduzieren.
- Aktualisierte Abrechnungsgrundlagen: Nur verbrauchsgenau erfasste Daten aus fernablesbaren Geräten dürfen verwendet werden. Veraltete oder nicht eichkonforme Zähler führen zu rechtlich angreifbaren Abrechnungen.
- Mehr Aufwand bei der Datenverarbeitung: Es muss sichergestellt werden, dass alle Verbrauchsdaten vollständig, korrekt und fristgerecht in die Abrechnungssysteme übernommen werden – idealerweise über digitale Schnittstellen.
- Datenschutz berücksichtigen: Die personenbezogenen Verbrauchsdaten unterliegen der DSGVO. Die Abrechnung muss datensicher erfolgen, insbesondere wenn externe Dienstleister eingebunden sind.
- Erhöhter Informationsbedarf bei Mietern: Wegen der monatlichen Auswertungen und des erhöhten Verständnisses über den Verbrauch kommen häufiger Rückfragen und Prüfbitten, die professionell beantwortet werden müssen.
- Kostenentwicklung dokumentieren: Steigen durch Umrüstungen oder Serviceverträge die Kosten, müssen diese transparent und umlagefähig in der Betriebskostenabrechnung dargestellt werden.
Wie lässt sich die Nachrüstpflicht wirtschaftlich umsetzen?
Die wirtschaftliche Umsetzung der Nachrüstpflicht bis Ende 2026 erfordert von Hausverwaltungen eine klare Kostenplanung, strategische Umsetzung und rechtzeitige Kommunikation mit Eigentümern. Wichtig ist, die Umrüstung nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer gebäudeweiten Sanierungs- oder Instandhaltungsstrategie zu betrachten. Dabei sollte geprüft werden, ob Fördermittel auf Bundes- oder Landesebene zur Verfügung stehen, z. B. über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten können genutzt werden, wenn Investitionen klar dokumentiert sind. Der Einbau fernablesbarer Zähler ist zudem umlagefähig, sofern er den Anforderungen des §2 der Betriebskostenverordnung entspricht – Betriebskostenabrechnung was ist das. Entscheidend ist, alle Maßnahmen transparent mit Eigentümern und Mietern zu kommunizieren, um Verständnis für mögliche Kostensteigerungen zu schaffen. Durch die Auswahl von interoperablen und wartungsarmen Geräten lassen sich außerdem langfristig Betriebskosten reduzieren und spätere Umrüstungen vermeiden. So wird aus der Pflicht eine Investition in die Zukunftssicherheit der Immobilie.
“Eine vorausschauende Planung spart nicht nur Kosten, sondern stärkt auch das Vertrauen der Eigentümergemeinschaft in die Verwaltung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Fördermöglichkeiten oder steuerlichen Vorteile bestehen?
Für Hausverwaltungen gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme und steuerliche Entlastungen, die bei der Umsetzung der Heizkostenverordnung 2023 helfen können – besonders bei der Umrüstung auf fernablesbare Zählertechnik.
Relevante Fördermöglichkeiten im Überblick:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbrauchstransparenz oder Energieeinsparung, z. B. bei Modernisierung der Messtechnik.
- KfW-Förderkredite: Günstige Darlehen für energetische Sanierungen, in deren Rahmen auch Mess- und Regeltechnik gefördert werden kann.
- Landesprogramme: Einige Bundesländer bieten ergänzende Programme für Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften – am besten bei der Landesenergieagentur nachfragen.
Steuerliche Vorteile:
- Sofortabschreibung oder Abschreibung über mehrere Jahre: Investitionskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden – entweder sofort oder linear.
- Umlagefähigkeit auf Mieter: Laut Betriebskostenverordnung (§2 Nr. 2, 4, 5) sind sowohl Anschaffungs- als auch Wartungskosten grundsätzlich auf Mieter umlegbar, sofern gesetzeskonform durchgeführt.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichtumsetzung oder Verstoß?
Wer die Vorgaben der Heizkostenverordnung 2023 nicht umsetzt, riskiert rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Wird beispielsweise keine fernablesbare Messtechnik installiert oder die monatliche Verbrauchsinformation nicht bereitgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit gelten – mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro nach §19 HKVO. Zudem können Mieter bei fehlender Verbrauchserfassung eine Kürzung der Heizkostenabrechnung um 15 % verlangen (§12 HKVO). Auch die Abrechnung selbst wird bei nicht konformen Messgeräten schnell anfechtbar, was zu Rückforderungen und Streitigkeiten führt. Für Hausverwaltungen bedeutet das ein hohes Haftungsrisiko und potenziell gestörte Mietverhältnisse. Deshalb ist es entscheidend, alle Fristen und technischen Anforderungen frühzeitig zu prüfen und umzusetzen, um rechtssichere Abrechnungen sicherzustellen.
Welche Vorgaben gelten zur Datensicherheit bei Funkübertragung?
Bei der Funkübertragung von Verbrauchsdaten gelten strenge Datensicherheitsvorgaben, um die Anforderungen der DSGVO und des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfüllen. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle eingesetzten Geräte und Systeme eine verschlüsselte Übertragung verwenden – meist über den Standard AES 128 Bit oder höher. Die Daten dürfen nur pseudonymisiert gesendet werden, also ohne direkten Personenbezug. Zusätzlich muss der Zugriff auf Verbrauchsinformationen über gesicherte Schnittstellen erfolgen, z. B. durch passwortgeschützte Portale oder zertifizierte Software.
Wichtige Vorgaben im Überblick:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der übertragenen Messdaten
- Pseudonymisierung aller personenbezogenen Verbrauchsdaten
- Zugriffsbeschränkungen für externe Dienstleister und eigene Mitarbeiter
- Speicherung nur auf sicheren Servern, idealerweise in der EU
- Regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen der Systeme
Heidi Systems erfüllt alle genannten Vorgaben und bietet darüber hinaus praktische Vorteile:
- Kostenfreier Einbau der Funkzähler durch zertifizierte Techniker – keine Installationskosten für die Hausverwaltung.
- Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Funkzähler, Einbau, Wartung, Datenübertragung, Support und digitaler Abrechnung.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (AES‑Standard) und sichere Speicherung auf Servern in der EU mit SSL-Schutz – vollständig DSGVO- und MsbG-konform.
- Pseudonymisierung der Daten sowie rollenbasierte Zugriffskontrollen sorgen dafür, dass nur berechtigte Personen Verbrauchsinformationen einsehen können .
- Regelmäßige Sicherheitsupdates und Audits gemäß BSI-Schutzprofil — eine technische Basis, die Manipulations- oder Sicherheitsrisiken minimiert.
Damit bietet Heidi Systems nicht nur vollständige Budgettransparenz, sondern auch ein datenschutzfreundliches, rechtssicheres Set-up – ideal für moderne und verantwortungsbewusste Hausverwaltungen.
Wie lässt sich der Zugriff auf Verbrauchsdaten sicher verwalten?

Der Zugriff auf Verbrauchsdaten lässt sich sicher verwalten, indem technische Schutzmaßnahmen und organisatorische Zugriffsregeln kombiniert werden. Alle Daten müssen verschlüsselt übertragen und gespeichert werden – idealerweise mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Zugang erfolgt ausschließlich über passwortgeschützte Benutzerkonten mit rollenbasierter Rechtevergabe (z. B. Verwalter, Mieter, Abrechner). Jede Datenabfrage wird protokolliert, um Missbrauch nachvollziehen zu können. Externe Dienstleister benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Zugriffe auf Systeme dürfen nur über sichere Netzwerke erfolgen – kein öffentlicher WLAN-Zugriff. Zusätzlich ist eine regelmäßige IT-Sicherheitsprüfung empfehlenswert, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen. Nur so kann der Datenschutz nachhaltig gewährleistet werden.
Wie Heidi Systems den Zugriff sicher regelt:
- Kostenfreier Einbau durch zertifizierte Installateure – keine Hürden oder Unsicherheiten bei der technischen Umsetzung.
- Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Geräte, Installation, Wartung, Datenübertragung und digitaler Abrechnung.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (AES Standard), SSL-Schutz und Speicherung auf EU-Servern – vollständig DSGVO- und MsbG-konform .
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle und Protokollierung aller Abfragen, so dass nur Personen mit entsprechenden Rechten auf Daten zugreifen können.
- Regelmäßige Firmware-Updates und Sicherheitsprüfungen – die Systeme erfüllen das BSI-Schutzprofil und reduzieren Sicherheitsrisiken.
- Standardisierte Schnittstellen (z. B. CSV, XML, API) ermöglichen die sichere Integration in Verwaltungs- und Abrechnungssoftware – komplett revisionssicher und nachvollziehbar.
Mit Heidi Systems erhalten Hausverwaltungen nicht nur eine rechtssichere und technische Lösung, sondern profitieren durch kostenfreien Einbau und feste Kostenstruktur auch von einfacher Planung und hoher Transparenz — optimaler Schutz für Verbrauchsdaten bei minimalem Verwaltungsaufwand.
“Datensicherheit beginnt mit klaren Zugriffsrechten – ohne ein sauberes Berechtigungskonzept geht heute nichts mehr.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie kann eine Hausverwaltung die Umstellung effizient koordinieren?
Die erfolgreiche Umstellung auf fernablesbare Messsysteme nach Heizkostenverordnung 2023 erfordert eine strukturierte Vorgehensweise, damit Fristen eingehalten, Kosten kontrolliert und Mieter professionell eingebunden werden. Hausverwaltungen sollten frühzeitig ein Projektmanagement etablieren und folgende Schritte beachten:
Bestandsaufnahme durchführen:
- Welche Zählerarten sind vorhanden? Welche sind nicht fernablesbar?
- Dokumentation der aktuellen Gerätetypen, Eichfristen und Standorte
Prioritäten und Zeitplan festlegen:
- Gebäudeweise Umstellung planen
- Austauschtermine sinnvoll staffeln – z. B. nach Eichfrist oder technischem Zustand
Zuverlässige Anbieter auswählen:
- Nur zertifizierte Geräte und Dienstleister mit Interoperabilität und Datenschutzkompetenz beauftragen
Mieter rechtzeitig informieren:
- Schriftliche Ankündigung der Maßnahme inkl. gesetzlicher Grundlage
- Ansprechpartner für Rückfragen benennen
Förderungen prüfen und dokumentieren:
- Frühzeitig Förderanträge vorbereiten
- Wirtschaftlichkeit transparent für Eigentümer darlegen
Reibungslose Abrechnung sicherstellen:
- Schnittstellen zur Abrechnungssoftware klären
- Schulung für Verwaltungsmitarbeiter ggf. einplanen
Effiziente Umsetzung mit Heidi Systems:
Mit Heidi Systems lässt sich die gesamte Umstellung deutlich effizienter gestalten:
- Kostenfreier Einbau der Funkzähler durch zertifizierte Techniker – keine Installationskosten, keine Koordinationsaufwände für Termine.
- Fixer Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Geräte, Einbau, Wartung, Datenübertragung sowie digitaler Abrechnung – damit sind alle Kosten transparent und planbar.
- Zertifizierte Technik mit allen DSGVO- und MsbG-Vorgaben, inklusive interoperabler Schnittstellen (CSV, XML, APIs) für nahtlose Integration in Abrechnungssoftware und Excel.
- Projektmanagement-Unterstützung durch klare Prozesse: Bestandsaufnahme, Einbau, Datenbereitstellung und Schulung werden vom Anbieter übernommen.
- Kommunikation mit Mietern erleichtert: Fertige Informationsvorlagen und digitale Verbrauchshistorie reduzieren den Rückfragenaufwand.
- Zeit-, Kosten- und Ressourcenersparnis: Kein Aufwand für Förderanträge, Installationen oder Backup-Lösungen – alles aus einer Hand.
Mit Heidi Systems wird die Umstellung zum strukturierten Gesamtkonzept – rechtssicher, budgetfreundlich und organisatorisch stressfrei.
Welche Erfahrungen aus der Praxis sind für Hausverwaltungen hilfreich?
Aus der Praxis zeigt sich, dass eine frühzeitige Planung der Umstellung auf fernablesbare Zählertechnik entscheidend ist. Hausverwaltungen, die früh mit der Bestandsanalyse und Anbieterrecherche begonnen haben, konnten Kosten senken und Installationen gebäudebezogen effizient koordinieren. Besonders hilfreich ist es, mit interoperablen Systemen zu arbeiten, da diese einen späteren Anbieterwechsel ermöglichen und langfristig flexibler bleiben. Erfolgreiche Verwaltungen setzen zudem auf eine transparente Mieterkommunikation, um Rückfragen zu minimieren und Akzeptanz zu schaffen. Auch der Einsatz eines digitalen Projektplans hat sich bewährt, um Termine, Eichfristen und Ablesezyklen übersichtlich zu verwalten.
Wichtig ist zudem, frühzeitig rechtliche Anforderungen mit der Abrechnungspraxis abzugleichen, damit keine formalen Fehler in der Jahresabrechnung entstehen. Wer auf geschulte Partner und strukturierte Umsetzung setzt, spart Aufwand, vermeidet Konflikte und erhöht die Betriebssicherheit.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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