Funkzähler Heizung: Effizient heizen mit digitalen Messsystemen

Sind fernablesbare Zähler Pflicht?
Ja, in Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Ausstattung mit fernablesbaren Zählern – insbesondere für Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler in vermieteten Gebäuden:
- Rechtsgrundlage: Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt seit dem 1. Dezember 2021 vor, dass neu installierte Geräte fernablesbar sein müssen.
- Nachrüstpflicht: Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen alle nicht fernablesbaren Geräte ersetzt oder nachgerüstet werden.
- Ziel: Regelmäßige, transparente Verbrauchsinformationen für Mieter (mind. monatlich) zur Förderung der Energieeinsparung.
Für Hausverwaltungen bedeutet das:
- Zählertausch rechtzeitig planen
- Anbieter prüfen, die HKVO- und DSGVO-konforme Lösungen anbieten
- Mieterschaft rechtzeitig informieren
Diese Pflicht betrifft nicht nur Heizkostenverteiler, sondern auch Warmwasser- und Wärmezähler, die in der Betriebskostenabrechnung verwendet werden - Pflicht Funkzähler.
“Die Pflicht zur Fernauslesung ist gesetzlich verankert – wer jetzt auf Funkzähler setzt, erfüllt nicht nur die Vorschrift, sondern schafft klare Vorteile für Verwaltung und Mieterschaft.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie wird die Heizung per Funk abgelesen?
Die Ablesung der Heizung per Funk erfolgt automatisch über sogenannte funkbasierte Heizkostenverteiler oder Wärmezähler, die fest an den Heizkörpern oder am zentralen Heizsystem installiert sind. Diese Geräte senden die Verbrauchsdaten in regelmäßigen Intervallen – meist täglich oder monatlich – verschlüsselt an eine Empfangseinheit im Gebäude oder direkt an den Messdienstleister. Eine manuelle Ablesung in der Wohnung ist dadurch nicht mehr notwendig. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht transparente Verbrauchsinformationen für Mieter, wie es die Heizkostenverordnung fordert.
Sind Funk-Wasserzähler Pflicht?
Ja, in vielen Fällen sind Funk-Wasserzähler mittlerweile Pflicht, insbesondere bei vermieteten Objekten mit zentraler Wasserversorgung:
- Seit 2021 schreibt die Heizkostenverordnung (HKVO) vor, dass neu installierte Wasserzähler fernablesbar sein müssen.
- Bestehende Zähler müssen bis spätestens 31.12.2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
- Die Pflicht gilt für Warmwasserzähler, wenn diese zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verwendet werden.
- Kaltwasserzähler unterliegen dieser Pflicht nicht direkt über die HKVO, können aber durch Landesrecht oder bei Integration in ein Gesamtsystem (z. B. Smart Metering) ebenfalls betroffen sein - Pflicht Funkzähler.
Für Hausverwaltungen bedeutet das:
- Zählerbestand rechtzeitig prüfen
- Austausch strategisch mit Messdienstleister planen
- Datenschutzkonforme Lösungen wählen
Wie funktionieren Funk Heizungszähler?
Funk-Heizungszähler – meist als Heizkostenverteiler oder Wärmezähler im Einsatz – messen den Wärmeverbrauch einzelner Heizkörper oder ganzer Wohnungen und übertragen die Daten drahtlos an eine zentrale Empfangseinheit oder direkt an den Messdienstleister. Dabei erfassen sie entweder die Oberflächentemperatur des Heizkörpers (Verdunstungs- oder elektronische Geräte) oder den Durchfluss und Temperaturunterschied (bei Wärmezählern). Die Datenübertragung erfolgt in festgelegten Intervallen, verschlüsselt und ohne Zutritt zur Wohnung – das spart Aufwand, verbessert die Genauigkeit und erfüllt gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung.
“Funk-Heizungszähler erfassen den Verbrauch präzise und senden die Daten automatisch – das spart Zeit, vermeidet Ablesefehler und schafft echte Transparenz.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Funkzähler sind für Hausverwaltungen relevant?

Für Hausverwaltungen sind insbesondere folgende Funkzählerarten relevant, da sie direkt in die verbrauchsabhängige Abrechnung und das Gebäudemanagement eingebunden sind:
- Heizkostenverteiler (HKV): Messen die Wärmeabgabe an einzelnen Heizkörpern.
- Wärmezähler: Ermitteln den tatsächlichen Energieverbrauch bei Zentralheizungen oder Fernwärme.
- Warmwasserzähler: Erforderlich für die Abrechnung nach Verbrauch laut Heizkostenverordnung.
- Kaltwasserzähler: Vor allem bei Vollkostenabrechnungen oder im Rahmen kommunaler Vorgaben relevant.
- Stromzähler (Smart Meter): Bei gewerblichen Einheiten, Allgemeinstrom oder in Smart-Building-Konzepten.
- Gaszähler mit Funkmodul: Relevant für Liegenschaften mit Gas-Etagenheizung oder zentraler Gasversorgung.
Wichtig:
- Alle neu installierten Geräte müssen fernablesbar sein
- Bis 2026 müssen alle alten Zähler nachgerüstet oder ersetzt werden
- Einheitliche Schnittstellen (z. B. OMS) erleichtern Integration in bestehende Systeme
Vorteile mit Heidi Systems:
- Herstellerunabhängige Auswahl: Heidi Systems unterstützt alle gängigen Zählertypen und -marken mit OMS-kompatibler Schnittstelle.
- Zentrale Datenplattform: Verbrauchsdaten aller Medien laufen auf einer einheitlichen Plattform zusammen – für eine effiziente und rechtssichere Abrechnung.
- Nahtlose Integration: Bestehende Abrechnungssoftware kann per API angebunden werden, wodurch manuelle Prozesse entfallen.
- Skalierbar & zukunftssicher: Ob 10 oder 10.000 Einheiten – Heidi Systems wächst mit dem Portfolio der Hausverwaltung.
- Transparenz & Kontrolle: Regelmäßige Verbrauchsinformationen reduzieren Rückfragen von Mietern und erhöhen die Nachvollziehbarkeit.
- Rechtskonform & DSGVO-sicher: Alle Systeme erfüllen die Anforderungen der Heizkostenverordnung und des Datenschutzrechts.
Was schreibt die Heizkostenverordnung (HKVO) zur Fernauslesung vor?
Die Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt seit der Novelle 2021 vor, dass alle neu installierten Messgeräte – wie Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler – fernablesbar sein müssen. Bestehende Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 ersetzt oder nachgerüstet werden. Zudem verpflichtet die HKVO Vermieter dazu, den Nutzern monatlich Verbrauchsinformationen bereitzustellen, um ein bewusstes Heizverhalten zu fördern. Diese Vorgaben sollen die Transparenz erhöhen und einen aktiven Beitrag zur Energieeinsparung leisten - Funkzähler Pflicht ab wann.
Welche Fristen gelten für die Umstellung auf fernauslesbare Geräte?
Für Hausverwaltungen gelten klare gesetzliche Fristen gemäß der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO):
- Seit 1. Dezember 2021:
Neu installierte Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler müssen fernablesbar sein. - Bis spätestens 31. Dezember 2026:
Alle bestehenden, nicht fernablesbaren Geräte müssen durch fernablesbare Modelle ersetzt oder entsprechend nachgerüstet werden. - Ab 2022:
Nutzer müssen monatlich über ihren Verbrauch informiert werden – allerdings nur, wenn bereits fernablesbare Geräte im Einsatz sind.
Empfehlung für Hausverwaltungen:
1. Gerätebestand jetzt prüfen
2. Austausch rechtzeitig einplanen
3. Kooperation mit zertifizierten Messdienstleistern sichern
Welche Anforderungen gelten laut EU-Energieeffizienzrichtlinie?
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet Vermieter und Hausverwaltungen dazu, den Energieverbrauch transparent und regelmäßig darzustellen. Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein, damit Bewohner ihre Verbrauchsdaten monatlich einsehen können. Ziel ist es, das Energieverhalten positiv zu beeinflussen und Einsparungen zu fördern. Außerdem müssen die Geräte datenschutzkonform und interoperabel sein, um einen einheitlichen Markt zu gewährleisten. Die Umstellung auf entsprechende Technik muss bis spätestens Ende 2026 abgeschlossen sein.
Welche technischen Standards müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler müssen in Deutschland bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllen, um im Mehrparteienhaus rechtskonform eingesetzt werden zu können:
- OMS-Kompatibilität (Open Metering System):
Gewährleistet Interoperabilität zwischen Geräten verschiedener Hersteller. - Eichrechtliche Zulassung (MessEG/MessEV):
Alle Zähler müssen geeicht und für den abrechnungsrelevanten Einsatz zugelassen sein. - Datensicherheit:
Datenübertragung muss verschlüsselt und manipulationssicher erfolgen. - Fernauslesbarkeit gemäß HKVO/EED:
Geräte müssen regelmäßige, automatisierte Auslesung ohne Wohnungszutritt ermöglichen.
Tipp für Hausverwaltungen: Nur zertifizierte Zähler mit OMS-Profil und DSGVO-konformer Technik einsetzen. Auf zukunftssichere Schnittstellen und Updatefähigkeit achten.
Welche Funktechnologien (z. B. OMS, Wireless M-Bus) sind im Einsatz?
Im Bereich der Funkzähler haben sich vor allem zwei Standardtechnologien etabliert: Wireless M-Bus und das darauf aufbauende OMS-Protokoll (Open Metering System). Wireless M-Bus ist ein europaweit verbreiteter Funkstandard, der für die energieeffiziente und sichere Datenübertragung von Verbrauchszählern entwickelt wurde. Das OMS-Protokoll erweitert diesen Standard, indem es die Herstellerunabhängigkeit und Interoperabilität der Geräte sicherstellt. Dadurch können Heizkostenverteiler, Wasser-, Wärme- und Stromzähler verschiedener Anbieter in einem System zusammenarbeiten – ein großer Vorteil für Hausverwaltungen, die auf flexible und langfristig nutzbare Lösungen setzen.
Wie sicher sind die übertragenen Verbrauchsdaten?
Die Verbrauchsdaten von Funkzählern gelten bei sachgemäßem Einsatz als technisch gut geschützt, da moderne Systeme mehrere Sicherheitsmechanismen nutzen:
- Verschlüsselung:
Daten werden mit aktuellen Kryptostandards (z. B. AES 128/256) übertragen – vergleichbar mit Online-Banking. - Zugriffskontrolle:
Nur autorisierte Stellen wie Messdienstleister oder Hausverwaltungen erhalten Zugriff auf die Zählerdaten. - Datensparsamkeit:
Übertragen werden nur Verbrauchswerte, keine personenbezogenen Informationen wie Name oder Wohnverhalten. - Manipulationsschutz:
Funkzähler sind gegen Fremdzugriffe und Störungen technisch abgesichert.
Hinweis für Hausverwaltungen:
Achten Sie auf Geräte mit DSGVO- und OMS-Zertifizierung. Dokumentieren Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit.
Wie lässt sich die DSGVO-Konformität bei Funkzählern sicherstellen?
Die DSGVO-Konformität bei Funkzählern lässt sich durch eine Kombination aus technischen Maßnahmen und organisatorischer Sorgfalt sicherstellen. Wichtig ist, dass die Geräte nur verbrauchsbezogene Daten erfassen – keine personenbezogenen Informationen wie Namen oder Aufenthaltszeiten. Zudem muss die Datenübertragung verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Hausverwaltungen sind verpflichtet, mit Messdienstleistern Verträge zur Auftragsverarbeitung abzuschließen und alle Maßnahmen zur Datensicherheit (TOMs) zu dokumentieren - Funkzähler Pflicht. Auch die Informationspflicht gegenüber Mietern muss erfüllt sein – etwa durch transparente Hinweise in der Betriebskostenabrechnung oder bei Gerätewechseln.
Welche Investitionskosten sind bei der Umstellung zu erwarten?
Die Investitionskosten für die Umstellung auf fernablesbare Funkzähler hängen vom Gebäudetyp, der Anzahl der Einheiten und der vorhandenen Infrastruktur ab. Im Durchschnitt müssen Hausverwaltungen mit folgenden Kosten rechnen:
- Heizkostenverteiler: ca. 15–30 € pro Gerät
- Wärme- und Wasserzähler: ca. 60–150 € pro Einheit
- Funkmodul & Gateway (zentral): je nach System einmalig 300–1.000 €
Zusätzliche Faktoren:
- Einbaukosten: durch Messdienstleister oder Handwerksbetrieb
- Wartungsverträge oder Mietmodelle: oft als monatlicher Pauschalbetrag (~1,50–3,50 € pro Einheit)
- Evtl. Softwareanbindung: für digitale Auslesung und Abrechnung
Tipp für Hausverwaltungen: Angebote vergleichen (Kauf vs. Mietmodell). Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Einsparpotenzial bei Ablesung & Verwaltung durchführen. Eventuelle Fördermöglichkeiten prüfen.
Vorteile mit Heidi Systems:
- Flexible Modelle: Kauf, Miete oder Mietkauf – Heidi Systems bietet transparente Pakete passend zu Ihrer Objektgröße und Budgetplanung.
- Reduzierter Verwaltungsaufwand: Automatische Datenübertragung und Integration in Ihre bestehende Abrechnungssoftware sparen Zeit und Personalkosten.
- Keine Zusatzkosten für Software: Die Plattform von Heidi Systems ist bereits inklusive – keine versteckten Lizenzgebühren.
- Schnelle Amortisation: Durch Wegfall manueller Ablesung und optimierte Prozesse amortisieren sich Investitionen oft innerhalb weniger Jahre.
- Planungssicherheit: Fixe Monatspauschalen ermöglichen eine klare Kostenstruktur – ideal für die langfristige Budgetplanung.
- Individuelle Förderberatung: Unterstützung bei der Prüfung und Beantragung möglicher Förderprogramme für digitale Messtechnik.
Welche Einsparpotenziale bieten Funkzähler für Hausverwaltungen?
Funkzähler bieten Hausverwaltungen konkrete Einsparpotenziale in mehreren Bereichen. Durch die automatische Fernauslesung entfallen Anfahrten, Terminabsprachen und manuelle Erfassungen – das spart Zeit und Personalkosten. Gleichzeitig sinkt das Risiko von Ablesefehlern und Schätzungen, was die Abrechnungsqualität verbessert. Auch die monatliche Verbrauchsinformation motiviert viele Nutzer zu einem bewussteren Heizverhalten, was langfristig den Energieverbrauch senken kann. Zusätzlich reduzieren sich Verwaltungsaufwand und Beschwerden, was zu einer effizienteren Betriebskostenabrechnung führt.
Wie wirkt sich die Fernauslesung auf die Betriebskostenabrechnung aus?

Die Fernauslesung hat mehrere positive Effekte auf die Betriebskostenabrechnung für Hausverwaltungen:
- Weniger Aufwand: Keine Vor-Ort-Termine oder Abstimmungen mit Mietern erforderlich.
- Schnellere Abrechnung: Verbrauchsdaten stehen zeitnah und digital zur Verfügung.
- Höhere Genauigkeit: Automatisierte Datenübermittlung reduziert Fehlerquellen und Schätzwerte.
- Mehr Transparenz: Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformationen, was Rückfragen und Streitigkeiten verringert.
- Rechtskonformität: Die Abrechnung erfüllt die Vorgaben der HKVO und EED, was rechtliche Sicherheit schafft.
Welche Förderprogramme oder steuerlichen Vorteile gibt es?
Für die Umrüstung auf fernablesbare Funkzähler gibt es aktuell keine speziellen Bundesförderprogramme, jedoch können die Investitionen im Rahmen größerer energetischer Modernisierungen förderfähig sein – z. B. über Programme der KfW oder der BAFA, wenn sie mit Maßnahmen zur Energieeinsparung kombiniert werden. Steuerlich relevant: Die Kosten können als Betriebsausgaben oder Modernisierungskosten angesetzt werden und sind bei vermieteten Objekten in der Regel abzugsfähig. Einzelne Bundesländer oder Kommunen bieten gelegentlich ergänzende Zuschüsse im Rahmen digitaler Gebäudekonzepte an. Daher lohnt sich immer ein regionaler Fördermittel-Check.
Wie lässt sich der Einbau organisatorisch effizient umsetzen?

Ein effizienter Einbau von Funkzählern erfordert klare Planung, enge Abstimmung mit Dienstleistern und frühzeitige Kommunikation mit den Mietparteien. So gelingt die Umsetzung reibungslos:
- Bestandsaufnahme: Alle vorhandenen Zähler erfassen und auf Nachrüstbedarf prüfen.
- Zeitplanung & Koordination: Installationstermine frühzeitig mit dem Messdienstleister abstimmen.
- Mieterinformation: Bewohner rechtzeitig schriftlich informieren (Termin, Zugang, Zweck).
- Zugang organisieren: Wo nötig, Zutritt zu Wohnungen sicherstellen – ideal mit Sammelterminen.
- Dokumentation: Zählertausch protokollieren, neue Geräte erfassen und digital einpflegen.
Vorteile mit Heidi Systems:
- Digitale Bestandsaufnahme: Zählerdaten lassen sich strukturiert und digital in der Plattform erfassen – ideal für große Portfolios.
- Zentrale Terminverwaltung: Koordination aller Einbau- und Ablesetermine über ein integriertes Tool – mit automatischer Erinnerung.
- Automatisierte Mieterkommunikation: Vorgefertigte Schreiben für Ankündigungen und Zugangsinfos sparen Zeit und minimieren Rückfragen.
- Digitale Übergabeprotokolle: Jeder Geräteaustausch wird revisionssicher dokumentiert – direkt über die App.
- Schnelle Integration: Neue Geräte sind sofort im System erfasst und für Abrechnung, Monitoring und Reporting verfügbar.
- Support & Schulung: Heidi Systems unterstützt bei der Einführungsphase – mit technischer Anleitung, Vorlagen und persönlichem Ansprechpartner.
Welche Kommunikationspflichten haben Hausverwaltungen gegenüber Mietern?
Hausverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mieter rechtzeitig und transparent über den Einbau fernablesbarer Zähler zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) und dient der rechtssicheren Umsetzung von Maßnahmen zur Verbrauchserfassung. Die schriftliche Ankündigung muss mindestens drei Wochen vor dem geplanten Einbau erfolgen und den Mietern klar verständlich mitteilen, was genau vorgenommen wird.
Zu den Inhalten der Ankündigung zählen insbesondere die Art der einzubauenden Geräte (z. B. Heizkostenverteiler, Wasserzähler), der Zweck der Maßnahme (z. B. Umstellung auf Fernauslesung), der geplante Einbauzeitraum sowie konkrete Informationen zur Datenverarbeitung nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine transparente Kommunikation hilft nicht nur bei der rechtlichen Absicherung, sondern auch dabei, Akzeptanz bei den Mietparteien zu schaffen.
Nach der Installation besteht für Hausverwaltungen eine weitere Pflicht: Die Nutzer müssen bei vorhandenen Funkzählern monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Dies kann über ein Online-Kundenportal, per E-Mail oder in Papierform erfolgen. Die Übermittlung muss klar, verständlich und datenschutzkonform gestaltet sein.
Diese regelmäßige Information soll Mieter dazu befähigen, ihr Verbrauchsverhalten besser zu steuern. Gleichzeitig trägt sie zur Energieeinsparung und zur Erfüllung der EU-Energieeffizienzrichtlinie bei – ein klarer Vorteil für Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Welche Rolle spielen Messdienstleister bei Betrieb und Wartung?

Messdienstleister übernehmen für Hausverwaltungen eine Vielzahl an zentralen Aufgaben, die für einen reibungslosen, gesetzeskonformen Betrieb von Funkzählern notwendig sind. Hier eine ausführlichere Übersicht der Leistungen:
Bereitstellung & Einbau:
- Lieferung und fachgerechte Montage der fernablesbaren Geräte (Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler)
- Nachrüstung bestehender Anlagen gemäß den Vorgaben der Heizkostenverordnung
- Einbauplanung in Abstimmung mit Hausverwaltung und Mietern
Betrieb & Fernauslesung:
- Regelmäßige und automatisierte Erfassung der Verbrauchsdaten über Funk
- Sicher verschlüsselte Übertragung an zentrale Systeme oder Kundenportale
- Fehlererkennung und Statusmeldungen im laufenden Betrieb
Wartung & Eichfristen:
- Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Eichintervalle
- Austausch defekter oder veralteter Zählergeräte
- Durchführung von Funktionsprüfungen und Störungsanalysen
Abrechnung & Reporting:
- Aufbereitung nutzerspezifischer Verbrauchsdaten für die Betriebskostenabrechnung
- Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen für Mieter
- Digitale Schnittstellen zu Abrechnungssystemen der Hausverwaltung
Rechtssicherheit:
- Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften (HKVO, DSGVO, MessEG, MessEV)
- Dokumentation aller Maßnahmen zur Absicherung gegenüber Behörden und Mietern
Wie häufig müssen Funkzähler gewartet oder geeicht werden?
Funkzähler müssen gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) in festgelegten Intervallen geeicht werden. Für Funkzähler Wasser und Wärmezähler gilt in der Regel eine Eichfrist von 5 Jahren, während elektronische Heizkostenverteiler nach 6 Jahren ausgetauscht oder neu geeicht werden müssen. Eine gesetzlich verpflichtende Wartung gibt es zwar nicht, dennoch ist es aus Sicht der Betriebssicherheit und Abrechnungsgenauigkeit sinnvoll, die Geräte regelmäßig auf Funktion zu überprüfen. Viele Messdienstleister bieten hierzu automatisierte Kontrollsysteme oder Austauschservices im Vollservicevertrag an. Hausverwaltungen sollten die Eichfristen aktiv überwachen und rechtzeitig Maßnahmen zur Verlängerung oder zum Geräteaustausch einleiten, um rechtliche Risiken und Abrechnungsfehler zu vermeiden.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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