Heizkostenabrechnung Beispiel: So sieht eine korrekte Abrechnung aus

InsightsHausverwaltung
17 July 2025
Heizkostenabrechnung Beispiel

Was schreibt die Heizkostenverordnung bundesweit verbindlich vor?

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) regelt in ganz Deutschland verbindlich, wie Heiz- und Warmwasserkosten in vermieteten Gebäuden abzurechnen sind. Ziel ist es, den Energieverbrauch durch verursachergerechte Verteilung zu senken. Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:

  • Verbrauchsabhängige Abrechnung: Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch der Nutzer abgerechnet werden (§ 6 HeizKV).
  • Pflicht zur Verbrauchserfassung: Heizenergie und Warmwasser müssen individuell je Wohnung erfasst werden – z. B. durch Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler oder Wasserzähler.
  • Verpflichtung zur fernablesbaren Messtechnik (seit 2021): Neue Geräte müssen fernablesbar sein (§ 5 HeizKV). Bis Ende 2026 müssen alle bisherigen Geräte entsprechend umgerüstet werden.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Bei Einsatz fernablesbarer Geräte müssen Nutzer monatlich eine Information über ihren Verbrauch erhalten (§ 6a HeizKV).
  • Informationspflichten: Die Abrechnung muss transparent sein und bestimmte Pflichtangaben enthalten, z. B. Energieverbrauch, Vergleichswerte, Anteile für Heizung/Warmwasser.
  • Ausnahmen: In bestimmten Fällen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder unwirtschaftlichem Aufwand, gelten Ausnahmen (§ 11 HeizKV).

Wie unterscheiden sich die Landesregelungen bei der Umsetzung der Abrechnungspflicht?

Die Heizkostenverordnung gilt bundesweit einheitlich, doch bei der Umsetzung der Vorgaben in der Praxis zeigen sich auf Länderebene Unterschiede, insbesondere in der Kontrolle, Förderung und Auslegung technischer Standards. Einige Bundesländer unterstützen etwa gezielt die Umrüstung auf Funkzähler durch Förderprogramme, andere überlassen das vollständig dem Markt. Auch die Zuständigkeit der Überwachung liegt in den Ländern – mal beim Eichamt, mal bei den Bauaufsichtsbehörden. Unterschiede gibt es zudem bei der Beratungspflicht gegenüber Mietern oder der Durchsetzung von Informationspflichten. Hausverwaltungen sollten sich daher nicht nur an der Heizkostenverordnung orientieren, sondern auch die landesspezifischen Vollzugshinweise und Praxisempfehlungen kennen.

Welche Fristen müssen Hausverwaltungen bei der Heizkostenabrechnung einhalten?

Fristen für Hausverwaltungen bei der HeizkostenabrechnungFristen für Hausverwaltungen bei der Heizkostenabrechnung

Hausverwaltungen müssen bei der Heizkostenabrechnung folgende gesetzliche Fristen beachten, um rechtssicher zu handeln:

  • Abrechnungszeitraum: Beträgt maximal 12 Monate und ist in der Regel identisch mit dem Kalenderjahr oder dem Wirtschaftsjahr der Liegenschaft (§ 6 Abs. 4 HeizKV).
  • Zustellung der Abrechnung: Die Abrechnung muss den Mietern innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB).
    Beispiel: Abrechnungszeitraum endet am 31.12.2024 → Abrechnung muss bis 31.12.2025 zugestellt sein – Heizkostenabrechnung prüfen.
  • Frist zur Nachzahlung oder Rückerstattung: Forderungen oder Guthaben werden mit Zugang der Abrechnung fällig, meist zum nächsten Mietzahlungstermin.
  • Widerspruch durch Mieter: Mieter haben in der Regel 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwände zu erheben.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Bei Einsatz fernablesbarer Zähler muss monatlich eine Verbrauchsinformation bereitgestellt werden (§ 6a HeizKV).

Welche Verbrauchserfassungsgeräte sind aktuell gesetzlich zulässig?

In Deutschland sind für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nur geeichte und zugelassene Geräte erlaubt. Zulässig sind unter anderem Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler. Seit der Novelle der Heizkostenverordnung 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden – also solche, die den Verbrauch automatisch und ohne Wohnungszutritt übermitteln können. Bereits installierte Geräte ohne diese Funktion müssen bis spätestens 31.12.2026 umgerüstet oder ersetzt werden. Alle Geräte müssen zudem den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen und in regelmäßigen Abständen nachgeeicht oder ausgetauscht werden, um Rechtskonformität und Messgenauigkeit sicherzustellen.

Welche Anforderungen gelten für fernablesbare Funkzähler gemäß EED-Richtlinie?

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) stellt klare Anforderungen an fernablesbare Zähler und Verteiler. Diese Vorgaben wurden durch die Heizkostenverordnung 2021 in deutsches Recht umgesetzt. Für Hausverwaltungen bedeutet das konkret:

  • Fernablesbarkeit: Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen funkbasiert und ohne Wohnungszutritt ablesbar sein (§ 5 HeizKV).
  • Datensicherheit: Die Geräte müssen verschlüsselt übertragen und dürfen nicht manipulierbar sein. Datenschutz nach DSGVO ist zwingend einzuhalten.
  • Austauschpflicht bis 2026: Bestehende Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen spätestens bis 31.12.2026 ersetzt oder nachgerüstet werden – Funkzähler Pflicht.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Nutzer müssen monatlich Zugriff auf ihre Verbrauchsdaten haben (§ 6a HeizKV) – z. B. per App, Webportal oder E-Mail.
  • Interoperabilität: Systeme sollen herstellerunabhängig miteinander kommunizieren können. Das erleichtert Anbieterwechsel und senkt langfristig Kosten.

Welche technischen Standards gelten für die Integration von Funkzählern ins Gebäudeleitsystem?

Für die Integration von Funkzählern in ein Gebäudeleitsystem gelten heute klare technische Standards, um Datensicherheit, Kompatibilität und Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Funkzähler müssen interoperabel sein, also mit Systemen unterschiedlicher Hersteller kommunizieren können – etwa über OMS (Open Metering System) oder M-Bus / Wireless M-Bus. Diese offenen Protokolle sichern eine standardisierte Datenübertragung und erleichtern die Anbindung an Abrechnungssoftware oder Smart Building-Systeme. Zusätzlich ist eine verschlüsselte Datenübermittlung vorgeschrieben, um den Datenschutz gemäß DSGVO sicherzustellen. Für die stabile Integration in das Leitsystem sollten Hausverwaltungen auf eine skalierbare Infrastruktur, regelmäßige Softwareupdates und Fernwartungsmöglichkeiten achten.

Wie kann die Datenübertragung sicher gegen Manipulation oder Ausfall geschützt werden?

Damit Verbrauchsdaten aus Funkzählern zuverlässig und rechtssicher übertragen werden, müssen Hausverwaltungen auf folgende Schutzmaßnahmen achten:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Zählerdaten sollten vom Gerät bis zur Abrechnungssoftware verschlüsselt übertragen werden (z. B. AES-128 oder höher).
  • Zertifizierte Funkprotokolle: Setzen Sie auf etablierte, sicherheitsgeprüfte Standards wie OMS oder Wireless M-Bus. Diese bieten Schutz vor Abhör- und Manipulationsversuchen.
  • Manipulationssichere Geräte: Funkzähler sollten über Manipulations- und Störungserkennung verfügen. Ereignisse wie Unterbrechung oder Signalverlust müssen automatisch protokolliert werden.
  • Redundante Datenspeicherung: Verbrauchsdaten sollten lokal im Gerät gepuffert und zusätzlich auf einem zentralen Server gesichert werden, um Datenverlust bei Übertragungsfehlern zu vermeiden.
  • Regelmäßige Software-Updates: Sicherheitslücken lassen sich nur schließen, wenn das System regelmäßig aktualisiert wird. Updates sollten fernwartbar und dokumentiert sein.
  • Zugriffsrechte klar regeln: Nur autorisierte Dienstleister oder Verwalter dürfen auf die Zählerdaten zugreifen – am besten durch 2-Faktor-Authentifizierung.

Sicherheits‑ und Kostenvorteile durch Heidi Systems:

Heidi Systems bietet eine Rundum‑Lösung, die alle genannten Sicherheitsanforderungen erfüllt – und ergänzt diese um erhebliche organisatorische und finanzielle Vorteile:

  • Kostenfreier Einbau der Funkzähler durch zertifizierte Techniker – zur sicheren, normgerechten Montage ohne Aufwand und Kosten für die Hausverwaltung .
  • Einheitlicher Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Geräte, Einbau, Wartung, Datenübertragung und digitaler Abrechnung.
  • Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung (AES‑128) und gesicherte Speicherung auf EU‑Servern – vollständig DSGVO- und MsbG-konform, einschließlich SSL‑verschlüsselter Schnittstellen.
  • Zertifizierte Funkstandards (z. B. OMS, wM‑Bus) und manipulationsgeschützte Zähler mit integrierter Fehlermeldung und Ausfalldetektion.
  • Redundante Pufferung und zentrale Archivierung, um Datenverluste oder temporäre Funklücken zuverlässig abzusichern .
  • Regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen im BSI-Schutzprofil – automatisch wartbar und revisionssicher dokumentiert .
  • Rollenbasierte Zugriffsrollen mit Protokollierung aller Datenzugriffe; Option auf 2‑Faktor‑Authentifizierung für maximale Sicherheit.


Mit Heidi Systems erhält die Hausverwaltung eine schlüsselfertige Lösung: kostenfreier Einbau, fester Jahrespreis von 150 € pro Einheit, umfassende Sicherheitsstandards gegen Manipulation und Ausfälle – und das alles ohne zusätzliche interne IT-Aufwände. Eine sichere, transparente und effiziente Umsetzung der Funkzähler Pflicht.

Welche Rolle spielt die Eichpflicht bei Messgeräten in der Abrechnungspraxis?

Die Eichpflicht stellt sicher, dass alle Messgeräte wie Wärmezähler, Heizkostenverteiler oder Funkähler Wasser korrekte und rechtsverbindliche Verbrauchswerte liefern. Nur geeichte Geräte dürfen für die Heizkostenabrechnung verwendet werden – andernfalls ist die Abrechnung anfechtbar. Die Eichfristen betragen in der Regel 5 Jahre für Wärmezähler und Warmwasserzähler, 6 Jahre für Kaltwasserzähler, und bei elektronischen Heizkostenverteilern oft 10 Jahre. Hausverwaltungen sind verpflichtet, den Eichstatus regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig für Austausch oder Nacheichung zu sorgen. Die Einhaltung dieser Pflicht schützt vor rechtlichen Risiken und sichert eine nachvollziehbare, vertrauenswürdige Abrechnung.

“Die Einhaltung der Eichpflicht ist das Fundament jeder rechtskonformen Heizkostenabrechnung – ohne geeichte Geräte ist jede Abrechnung angreifbar.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie erfolgt die Ermittlung des individuellen Verbrauchs bei zentraler Heizungsversorgung?

Bei zentraler Heizungsversorgung wird der individuelle Verbrauch pro Einheit mithilfe von geeichten Messgeräten erfasst und anschließend anteilig abgerechnet. Die Verbrauchsermittlung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Erfassung des Gesamtverbrauchs: Ein Wärmemengenzähler misst die gesamte Heizenergie, die vom zentralen Heizsystem erzeugt und in das Gebäude eingespeist wird.
  • Wohnungsspezifische Verbrauchsmessung: In jeder Wohneinheit werden Heizkostenverteiler (an Heizkörpern) oder Wohnungs-Wärmemengenzähler installiert, die den individuellen Wärmeverbrauch aufzeichnen.
  • Aufteilung nach Heizkostenverordnung (§ 6): Der Gesamtbetrag wird aufgeteilt in
  • Verbrauchsabhängigen Anteil (mind. 50 %, max. 70 %)
  • Verbrauchsunabhängigen Anteil (Restanteil, z. B. Grundkosten nach Wohnfläche oder Volumen)
  • Warmwasseranteil separat erfassen: Der Energieverbrauch für Warmwasser wird meist über separate Wasserzähler und Wärmemengenzähler ermittelt.
  • Abgleich und Plausibilitätsprüfung: Die erfassten Einzelverbräuche müssen in Summe zum Gesamtverbrauch des Gebäudes passen. Abweichungen müssen erklärt oder korrigiert werden.

Wie sieht eine Beispiel-Heizkostenabrechnung nach dem 30/70-Verteilungsschlüssel aus?

Ein realistisches Rechenbeispiel hilft, die Aufteilung greifbar zu machen: Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel

Gesamtheizkosten des Hauses: 12.000 €
Verteilung laut HeizKV:

  • 30 % Grundkosten (nach Wohnfläche) → 3.600 €
  • 70 % Verbrauchskosten (nach gemessenem Verbrauch) → 8.400 €

Beispielwohnung A:

  • Wohnanteil: 10 % → 360 € Grundkostenanteil
  • Verbrauch: 15 % → 1.260 € Verbrauchskostenanteil
  • Gesamtheizkosten: 1.620 €

Tipp: Stimmen Wohnflächenangabe oder Verbrauchswerte nicht, lohnt sich eine Rückfrage oder Plausibilitätsprüfung.

Wie wird der Abrechnungsmaßstab (Verbrauch vs. Fläche) rechtssicher festgelegt?

Verbrauchsabhängig abgerechnete HeizkostenVerbrauchsabhängig abgerechnete Heizkosten

Der Abrechnungsmaßstab wird gemäß § 6 Heizkostenverordnung festgelegt und muss im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung eindeutig geregelt sein. Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden – der Restanteil erfolgt verbrauchsunabhängig, meist nach Wohnfläche oder Raumvolumen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Hausverwaltung gemeinsam mit Eigentümern oder Vermietern den genauen Schlüssel bestimmen. Wichtig ist, dass der Maßstab für alle Nutzer einheitlich gilt und dokumentiert nachvollziehbar ist. Änderungen am Verteilerschlüssel sind nur mit Mehrheitsbeschluss der Eigentümer oder mit Zustimmung aller Mieter zulässig und müssen schriftlich mitgeteilt werden. Ein rechtssicherer Maßstab vermeidet Streitigkeiten und stärkt die Abrechnungstransparenz.

Was sind typische Fehlerquellen bei der Verteilung der Heizkosten?

Fehler in der Heizkostenverteilung führen häufig zu Streit mit Mietern oder rechtlich angreifbaren Abrechnungen. Typische Fehlerquellen sind:

  • Falscher Verteilerschlüssel: Verbrauchs- und Grundkosten werden nicht korrekt nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung (mind. 50 %, max. 70 %) aufgeteilt.
  • Ungültige oder abgelaufene Messgeräte: Zähler sind nicht geeicht, falsch installiert oder technisch defekt – Messwerte sind dadurch nicht verwendbar.
  • Fehlende oder fehlerhafte Verbrauchserfassung: Einzelverbräuche werden nicht vollständig erfasst (z. B. defekte Funkzähler oder Leerstände ohne Plausibilitätsprüfung).
  • Falsche Wohnflächenangaben: Grundkosten werden auf Basis veralteter oder ungenauer Flächenberechnungen verteilt.
  • Nicht plausibilisierte Gesamtverbräuche: Summe aller Einzelzähler passt nicht zum Gesamtverbrauch laut Hauptzähler – oft ein Hinweis auf Rechenfehler oder Systemausfälle.
  • Unklare Abrechnungszeiträume: Abrechnung erfolgt nicht deckungsgleich mit dem vereinbarten Zeitraum im Mietvertrag oder weicht unzulässig vom Kalenderjahr ab.
  • Fehlende Information oder Nachweise: Mieter erhalten unzureichende Erläuterungen zur Abrechnung, was zu Widersprüchen und Nachfragen führt.

Welche Besonderheiten gelten bei Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzten Objekten?

In gemischt genutzten Gebäuden – also solchen mit Wohnungen und Gewerbeeinheiten – gelten bei der Heizkostenabrechnung besondere Anforderungen. Grundsätzlich muss auch hier verbrauchsabhängig abgerechnet werden, jedoch können Nutzungsschwerpunkte, Öffnungszeiten oder Wärmebedarf stark voneinander abweichen. Deshalb ist eine getrennte Verbrauchserfassung für Wohn- und Gewerbeeinheiten zwingend zu empfehlen. Zudem können abweichende Umlageschlüssel erforderlich sein, etwa wenn ein Ladenlokal eine überproportionale Fläche oder Heizlast aufweist.

Wichtig ist, dass die Verteilungsregeln eindeutig im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung geregelt sind und die Abrechnung für alle Parteien transparent und nachvollziehbar bleibt. Bei gewerblicher Nutzung kann außerdem ein höherer Prüfstandard erforderlich sein, z. B. zur Berücksichtigung steuerlicher Aspekte oder Betriebskostenrichtlinien.

Welche Daten müssen Mieter:innen laut Transparenzpflichten erhalten?

Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter und Hausverwaltungen, Mieter:innen umfassend und verständlich über ihren Energieverbrauch zu informieren. Dabei sind folgende Pflichtangaben bereitzustellen:

  • Gesamtkosten der Heizung und Warmwasserbereitung: inkl. Brennstoffkosten, Wartung, Betriebsstrom etc.
  • Individueller Verbrauch der Mieterin/des Mieters: basierend auf den erfassten Werten der Zähler oder Heizkostenverteiler.
  • Abrechnungsmaßstab: Aufteilung in Verbrauchs- und Grundkosten (z. B. 70 % / 30 %) – Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel

Vergleichswerte

  • aktueller Verbrauch vs. Vorjahresverbrauch
  • Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Nutzergruppen im Gebäude

Energieträger und Brennstoffmix

  • z. B. Erdgas, Fernwärme oder Heizöl inkl. CO₂-Kennzeichnung (seit 2022 Pflicht).

CO₂-Kostenanteil (seit 2023)

  • Falls anwendbar: Aufschlüsselung nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz.

Hinweis auf Einsparpotenziale

  • z. B. Informationen zur Verbrauchsoptimierung oder Heizverhalten.

Diese Angaben müssen jährlich mit der Abrechnung und bei fernablesbaren Geräten monatlich in Kurzform bereitgestellt werden – idealerweise digital, aber auch per Post zulässig. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu fördern und Verbrauch transparenter zu machen.

Wie kann eine rechtssichere und nachvollziehbare Beispielabrechnung erstellt werden?

Eine rechtssichere und nachvollziehbare Beispielabrechnung basiert auf klar strukturierten Angaben, die den Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 556 BGB) entsprechen. Zunächst müssen die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser transparent aufgelistet werden – inklusive Brennstoff-, Wartungs- und Betriebskosten. Danach erfolgt die Verbrauchsverteilung anhand des vereinbarten Schlüssels (z. B. 70 % nach Verbrauch, 30 % nach Wohnfläche). Die individuellen Verbrauchsdaten der Nutzer:innen müssen eindeutig zugeordnet und mit dem Vorjahresverbrauch sowie Durchschnittswerten verglichen werden. Wichtig ist auch die korrekte Angabe der Abrechnungsperiode, der eingesetzten Messgeräte (inkl. Eichstatus) und ggf. der CO₂-Kostenaufteilung Heizkostenabrechnung ohne Zähler zulässig. Eine gute Beispielabrechnung enthält außerdem Erläuterungen in verständlicher Sprache, ggf. mit Legende und Diagramm, damit sie für Mieter:innen nachvollziehbar und überprüfbar ist.

Welche Softwarelösungen unterstützen Hausverwaltungen bei der automatisierten Abrechnung?

Für eine effiziente und rechtssichere Heizkostenabrechnung setzen viele Hausverwaltungen auf digitale Abrechnungssysteme, die den gesamten Prozess von der Datenerfassung bis zur Abrechnung automatisieren. Wichtige Funktionen und bewährte Lösungen im Überblick:

  • Digitale Schnittstellen zu Messdienstleistern: Automatischer Import von Zählerdaten (z. B. über API, Funkgateway oder Cloud)
  • Rechtskonforme Abrechnung nach Heizkostenverordnung: Berücksichtigung von Verbrauchs-/Grundkosten, CO₂-Umlage, Eichfristen und Transparenzpflichten

Beispiele bewährter Softwarelösungen:

  • ISTA Abrechnungsservice
  • Techem
  • Brunata Minol Abrechnungsportal
  • Domus 3000, Wodis Sigma oder Haufe PowerHaus (ERP-Systeme mit Abrechnungsmodul)

Zusatzfunktionen

  • Plausibilitätsprüfung der Verbrauchsdaten
  • Automatischer Versand der Abrechnung per E-Mail oder Kundenportal
  • Archivierung und Export für Steuerberater oder Eigentümerabrechnung

Die Wahl der Software sollte sich nach der Größe des Bestands, der IT-Infrastruktur und dem gewünschten Automatisierungsgrad richten. Ziel ist eine fehlerfreie, transparente und zeitsparende Abwicklung.

Werden Zählerdaten über Heidi Systems erhoben, profitiert die Hausverwaltung gleich mehrfach:

  • Kostenfreier Einbau der Funkzähler durch zertifizierte Techniker – keine Installationskosten oder Terminkoordination nötig.
  • Pauschaler Komplettpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Zähler, Montage, Wartung, Datenübertragung und digitaler Abrechnung.
  • Automatischer Datenexport in standardisierte Formate (CSV, XML oder API), die sich direkt in Softwarelösungen wie ISTA, Objego oder Haufe integrieren lassen.
  • Rechts- und revisionssichere Abrechnung gemäß HKVO inklusive Verbrauchswerte, Eichfristen und gesetzlicher CO₂-Umlage.
  • Plausibilitätsprüfung bereits im System, unterstützt durch kontinuierliche Fernüberwachung der Zählerdaten.
  • Digitaler Versand und zentrale Archivierung der Abrechnungen – mit automatischer Bereitstellung für Buchhaltung und Steuerberater.

In Verbindung mit modernen Abrechnungs-Tools wie ISTA, Techem oder Domus wird Heidi Systems zur idealen Ergänzung: kostenfreier Einbau, fixer Jahrespreis, voll automatisierte Datenintegration und rechtssichere Abrechnung – ein starkes Modell für effizientes und professionelles Verwaltungsmanagement ohne versteckte Kosten.

Wie erfolgt die datenschutzkonforme Verarbeitung von Zählerdaten (DSGVO, TTDSG)?

Datenschutzkonforme Verarbeitung von ZählerdatenDatenschutzkonforme Verarbeitung von Zählerdaten

Die datenschutzkonforme Verarbeitung von Zählerdaten richtet sich nach der DSGVO und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Zählerdaten gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten einzelner Mietparteien ermöglichen. Deshalb dürfen sie nur zweckgebunden, verschlüsselt und mit klarer Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben, etwa durch Passwortschutz und rollenbasierte Rechtevergabe. Bei der Nutzung fernablesbarer Zähler ist der Informationspflicht nachzukommen – Mieter:innen müssen über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informiert werden. Zudem ist mit Dienstleistern ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich. Alle Daten sollten auf zertifizierten Servern in der EU gespeichert werden. Ziel ist es, Transparenz, Datensicherheit und Rechtskonformität dauerhaft zu gewährleisten.

“Datenschutz beginnt bei der Zählerauswahl – wer DSGVO und TTDSG ernst nimmt, setzt auf verschlüsselte Übertragung und klare Zugriffsrechte.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie wirken sich steigende Energiepreise auf die Heizkostenverteilung aus?

Steigende Energiepreise wirken sich direkt auf die Gesamtkosten der Heiz- und Warmwasserversorgung aus – und damit auf die Höhe der Betriebskostenabrechnung. Die Verteilung der Kosten erfolgt weiterhin nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel, wird aber durch höhere Brennstoffpreise spürbarer für alle Parteien. Wesentliche Auswirkungen im Überblick:

  • Höhere Vorauszahlungen nötig: Um Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Abschläge rechtzeitig angepasst werden.
  • Stärkere Relevanz des Verbrauchsanteils: Der verbrauchsabhängige Anteil gewinnt an Bedeutung – sparsames Heizverhalten wird stärker belohnt, verschwenderisches Verhalten teurer.
  • Mehr Widersprüche und Rückfragen möglich: Höhere Kosten führen häufig zu mehr Nachfragen von Mietern, daher ist eine transparente und gut erklärte Abrechnung besonders wichtig.
  • Energieberatung rückt in den Fokus: Mieter und Eigentümer verlangen vermehrt Informationen zu Einsparpotenzialen und Sanierungsmöglichkeiten.
  • Einfluss auf die CO₂-Kostenverteilung: Je nach Effizienz des Gebäudes steigt auch der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten – das kann Investitionen in die Gebäudehülle wirtschaftlich attraktiver machen.

Hausverwaltungen sollten daher frühzeitig informieren, digitale Verbrauchsübersichten bereitstellen und bei Bedarf individuelle Beratung ermöglichen, um Konflikte zu vermeiden und Vertrauen zu stärken.

Welche Einsparpotenziale ergeben sich durch Digitalisierung und Funkzählertechnik?

Die Umstellung auf digitale Funkzähler bietet Hausverwaltungen und Eigentümern spürbare Einsparpotenziale – sowohl in der Verwaltung als auch im Energieverbrauch. Durch die automatische Fernauslesung entfallen manuelle Ablesetermine, was Personal- und Fahrtkosten reduziert. Gleichzeitig ermöglichen die monatlichen Verbrauchsinformationen eine frühzeitige Kontrolle durch Mieter:innen, was zu einem bewussteren Heizverhalten führt und den Verbrauch oft nachhaltig senkt. Auch Abrechnungsfehler und Rückfragen nehmen deutlich ab, da die Daten genauer und nachvollziehbarer sind. Zudem erleichtern digitale Systeme die automatisierte Abrechnung, senken den Verwaltungsaufwand und sorgen für rechtssichere Prozesse. Besonders bei größeren Objekten und Portfolios machen sich die Einsparungen schnell wirtschaftlich bemerkbar.

Wie kann die Wirtschaftlichkeit von Abrechnungssystemen objektiv bewertet werden?

Die Wirtschaftlichkeit eines Abrechnungssystems lässt sich anhand mehrerer klar messbarer Kriterien bewerten. Für Hausverwaltungen stehen dabei Kosten-Nutzen-Verhältnis, Betriebssicherheit und Zukunftsfähigkeit im Vordergrund:

Anschaffungs- und Betriebskosten

  • Einmalige Investitionen für Zähler und Infrastruktur
  • Laufende Kosten für Ablesung, Software, Wartung und Support

Verwaltungsaufwand

  • Automatisierungsgrad (z. B. durch Fernauslesung und digitale Abrechnung)
  • Zeitersparnis im Vergleich zur manuellen Verarbeitung

Fehleranfälligkeit und Nachbearbeitungsaufwand

  • Anzahl der Abrechnungsfehler oder Rückfragen
  • Aufwand für Plausibilitätsprüfungen und Korrekturen

Skalierbarkeit und Integration

  • Eignung für große Liegenschaften oder heterogene Bestände
  • Kompatibilität mit bestehenden ERP-Systemen und Dienstleistern

Rechtssicherheit und Compliance

Langfristige Einsparpotenziale

  • Reduzierung von Heizkosten durch Verbrauchstransparenz
  • Weniger Mahnläufe, geringere Ausfallquoten bei Zahlungen

Ein objektiver Vergleich mehrerer Systeme – ggf. in Form einer Wirtschaftlichkeitsanalyse oder Amortisationsrechnung – bietet die beste Entscheidungsgrundlage für Investitionen in moderne Abrechnungslösungen.

Was müssen Hausverwaltungen bei der Kommunikation mit Mietparteien beachten?

Hausverwaltungen müssen bei der Kommunikation mit Mietparteien besonders auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Klarheit achten. Alle Informationen – insbesondere zur Heizkostenabrechnung, zu Verbrauchswerten oder Nachzahlungen – sollten verständlich formuliert und vollständig belegt sein. Wichtige Änderungen, etwa beim Verteilerschlüssel oder bei Vorauszahlungen, sind schriftlich mitzuteilen. Rückfragen von Mieter:innen sollten zeitnah, sachlich und kundenorientiert beantwortet werden. Zudem ist es ratsam, bei sensiblen Themen wie Nachforderungen oder Datenverarbeitung auf gesetzliche Grundlagen (z. B. HeizKV, DSGVO) zu verweisen. Eine digitale Mieterkommunikation über Portale oder Apps kann den Austausch vereinfachen – ersetzt jedoch nicht die Pflicht zur formgerechten Zustellung relevanter Dokumente. Klare Kommunikation schafft Vertrauen und reduziert Konfliktpotenzial.

“Gute Kommunikation in der Hausverwaltung heißt: verständlich, transparent und immer einen Schritt schneller als die Rückfrage.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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