Hausverwaltung – Zwischen Pflicht und Effizienz: So gelingt zeitgemäße Immobilienverwaltung

HausverwaltungInsights
25 May 2025
Hausverwaltung - Zwischen Pflicht und Effizienz

Was genau macht eine Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung übernimmt die professionelle Betreuung und Organisation einer Immobilie im Auftrag des Eigentümers oder einer Eigentümergemeinschaft. Die Aufgaben lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:

1. Kaufmännische Verwaltung:

  • Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten
  • Verwaltung von Mieteinnahmen und Rücklagen
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen

2. Technische Verwaltung:

  • Organisation von Wartungen, Reparaturen und Sanierungen
  • Kontrolle des Gebäudezustands und Beauftragung von Handwerkern
  • Überwachung gesetzlicher Prüfpflichten (z. B. Aufzug, Brandschutz)

3. Rechtliche Betreuung:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (WEG, BGB, Heizkostenverordnung etc.)
  • Kommunikation mit Behörden, Dienstleistern und Mietern
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen

Kurz gesagt: Die Hausverwaltung sorgt dafür, dass die Immobilie wirtschaftlich, technisch und rechtlich reibungslos funktioniert – effizient, rechtssicher und im Interesse der Eigentümer - Hausverwaltung in der Nähe.

"Eine Hausverwaltung ist heute weit mehr als nur Abrechnung – sie ist das Rückgrat einer funktionierenden Immobilie, technisch, rechtlich und wirtschaftlich."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie viel zahlt man für eine Hausverwaltung?

Die Kosten für eine Hausverwaltung hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Art der Immobilie, dem Standort und dem Leistungsumfang. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) liegt das Honorar in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Einheit und Monat. Für Mietverwaltungen kann der Betrag variieren – meist werden 5 bis 8 % der monatlichen Kaltmiete berechnet.

Zusätzliche Leistungen wie Sonderumlagen, Modernisierungsprojekte oder rechtliche Betreuung können separat abgerechnet werden. Ein detaillierter Verwaltervertrag gibt hier klare Auskunft über die genauen Kosten.

Was kostet ein Hausverwalter pro Monat?

Die monatlichen Kosten für einen Hausverwalter richten sich nach Verwaltungsart, Objektgröße und Region. Typische Richtwerte sind:

Bei WEG-Verwaltung (Wohnungseigentum):

  • 20–30 € pro Wohneinheit/Monat
  • Je nach Objektzustand, Verwaltungsaufwand und Standort

Bei Mietverwaltung:

  • 5–8 % der monatlichen Kaltmiete
  • Zusätzlich ggf. Vergütung für Neuvermietung oder Sonderleistungen

Zusatzkosten möglich für:

  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Sonderumlagen oder Instandhaltungsmaßnahmen
  • Technische Betreuung bei größeren Maßnahmen

Wann muss man einen Hausverwalter haben?

Ein Hausverwalter ist verpflichtend, wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit mehr als einem Eigentümer handelt. Laut Wohnungseigentumsgesetz (§ 26 WEG) muss ein Verwalter bestellt werden, sobald mehrere Parteien beteiligt sind.

Bei Einzeleigentum oder vermieteten Mehrfamilienhäusern ist die Beauftragung freiwillig, aber oft sinnvoll, um rechtliche und organisatorische Aufgaben professionell abzuwickeln. Besonders bei größeren Objekten oder mehreren Mietverhältnissen kann ein Verwalter rechtliche Sicherheit und betriebliche Entlastung bieten.

Was umfasst eine professionelle Hausverwaltung heute wirklich?

Eine moderne Hausverwaltung geht weit über die reine Abrechnung hinaus. Sie deckt alle relevanten Bereiche der Immobilienbewirtschaftung ab – rechtlich, technisch und wirtschaftlich:

1. Kaufmännische Leistungen:

  • Erstellung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Verwaltung von Rücklagen und Zahlungsflüssen
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen

2. Technische Betreuung:

  • Organisation von Wartung, Reparaturen und Sanierungen
  • Kontrolle gesetzlicher Prüfungen (z. B. Aufzug, Brandschutz, Legionellenprüfung)
  • Koordination mit Handwerkern und Dienstleistern

3. Rechtliche und organisatorische Aufgaben:

  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (z. B. WEG-Reform, GEG, HeizkostenV)
  • Einberufung und Leitung von Eigentümerversammlungen
  • Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und Behörden

Welche gesetzlichen Pflichten müssen Hausverwaltungen im Bereich Funkzähler beachten?

Hausverwaltungen sind verpflichtet, fernauslesbare Messgeräte für Wärme und Warmwasser zu installieren, sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar. Grundlage ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO).

Seit Januar 2022 dürfen nur noch fernablesbare Zähler neu eingebaut werden. Bis Ende 2026 müssen alle bestehenden Geräte entsprechend nachgerüstet oder ersetzt sein. Zudem besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Nutzer – elektronisch, leicht verständlich und datenschutzkonform.

Verstöße gegen diese Pflichten können zu Rechtsstreitigkeiten und Abrechnungskürzungen führen. Eine frühzeitige Umstellung schützt vor Sanktionen und verbessert den Service gegenüber Mietern und Eigentümern - Hausverwaltung in der Nähe.

Welche Fristen gelten für den verpflichtenden Einbau fernauslesbarer Zähler in Deutschland?

Die Fristen sind in der Heizkostenverordnung (HKVO) geregelt und betreffen alle Hausverwaltungen, die zentrale Heiz- oder Warmwasseranlagen betreuen:

  • Seit 1. Januar 2022: Es dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu eingebaut werden.
  • Bis 31. Dezember 2026: Bestehende, nicht fernablesbare Geräte müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden – sofern wirtschaftlich zumutbar.
  • Ab Januar 2022: Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Nutzer bei vorhandener Funktechnik.

Diese Fristen gelten bundesweit und betreffen alle Immobilien mit zentraler Wärmeversorgung. Eine frühzeitige Planung spart Kosten und minimiert rechtliche Risiken.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu Verbrauchserfassungen und Funkzählern?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer und Hausverwaltungen dazu, den Energieverbrauch transparent zu erfassen und effizient zu steuern. In Verbindung mit der Heizkostenverordnung regelt es, dass bei zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung geeignete Messgeräte eingesetzt werden müssen – bevorzugt fernauslesbare Zähler.

Ziel ist es, durch regelmäßige Verbrauchsinformationen und moderne Messtechnik das Nutzerverhalten positiv zu beeinflussen und Energieeinsparungen zu fördern. Das GEG ist somit ein zentraler Baustein der nationalen Klimaschutzstrategie im Gebäudesektor.

Wie wirkt sich die EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie) auf die Hausverwaltung aus?

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU hat direkte Auswirkungen auf Hausverwaltungen mit zentraler Heiz- und Warmwasserversorgung. Sie verpflichtet zur Einführung digitaler, fernablesbarer Zählertechnik und zur regelmäßigen Verbrauchsinformation an Nutzer:

  • Monatliche Verbrauchsinformationen sind seit 2022 Pflicht, sofern fernauslesbare Geräte vorhanden sind.
  • Bis Ende 2026 müssen alle Messgeräte auf Funktechnologie umgestellt werden.
  • Die EED fordert eine transparente und nutzerfreundliche Darstellung des Verbrauchs (z. B. über Online-Portale oder Apps).

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Mehr organisatorischer Aufwand, aber auch die Chance auf automatisierte Prozesse und besseren Service für Eigentümer und Mieter. Ein Verstoß kann zu rechtlichen Problemen und Abrechnungskürzungen führen.

Welche Unterschiede gibt es bei Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezählern hinsichtlich Technik und Verwaltung?

Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezähler unterscheiden sich sowohl in der Messtechnik als auch im Verwaltungsaufwand.

Stromzähler sind meist bereits als digitale Smart Meter verfügbar und werden über ein Smart Meter Gateway ins Stromnetz eingebunden. Sie ermöglichen eine präzise, zeitnahe Verbrauchserfassung und werden zentral vom Messstellenbetreiber verwaltet.

Wasserzähler und Gaszähler erfassen Durchflussmengen mechanisch oder elektronisch. Moderne Varianten nutzen Funktechnik, erfordern jedoch oft separate Auslesesysteme und Dienstleister.

Wärmezähler messen den Energieverbrauch für Heizung oder Warmwasser über Temperatur- und Volumenwerte. Sie sind komplexer in der Wartung und benötigen eine exakte Systemabstimmung.

In der Verwaltung bedeuten diese Unterschiede: mehr Schnittstellen, unterschiedliche Abrechnungsmodelle und variierende Wartungszyklen – Hausverwaltungen müssen diese Vielfalt koordinieren und rechtssicher dokumentieren.

"Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezähler folgen jeweils eigenen technischen Standards – wer effizient verwalten will, muss die Unterschiede kennen und koordinieren können."- Werner S., Experte von Heidi Systems

Wie funktioniert die Fernauslesung – und welche Systeme sind marktüblich?

Die Fernauslesung erfolgt über Funktechnologie, die Messdaten automatisiert und sicher überträgt – ganz ohne Wohnungszugang. So funktioniert der Ablauf:

  • Zähler mit Funkmodul senden Verbrauchsdaten in regelmäßigen Intervallen.
  • Empfangsgeräte (z. B. Gateways oder mobile Empfänger) sammeln die Signale im Gebäude oder per Walk-by-System.
  • Die Daten werden verschlüsselt an ein zentrales System oder einen Dienstleister übermittelt.
  • Verbrauchswerte stehen digital zur Verfügung – z. B. für monatliche Nutzerinfos oder Abrechnungen.

Marktübliche Systeme:

  • OMS (Open Metering System): herstellerübergreifend und weit verbreitet
  • Wireless M-Bus: robust, kosteneffizient, oft bei Heizkostenverteilern
  • LoRaWAN oder NB-IoT: für weiträumige Vernetzung und Smart-Meter-Infrastruktur

Fernauslesung spart Aufwand, reduziert Fehlerquellen und schafft mehr Transparenz für Mieter und Eigentümer.

Welche Rolle spielen Smart Meter Gateways und wer ist dafür verantwortlich?

Smart Meter Gateways sind die zentrale Kommunikationsschnittstelle in der digitalen Verbrauchserfassung. Sie verbinden intelligente Stromzähler (Smart Meter) mit Energieversorgern, Messstellenbetreibern und Nutzern. Die Gateways ermöglichen eine sichere, verschlüsselte Datenübertragung und erfüllen hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards nach BSI-Vorgaben.

Verantwortlich für Einbau, Betrieb und Wartung ist der grundzuständige Messstellenbetreiber – nicht die Hausverwaltung. Diese muss jedoch sicherstellen, dass der Zugang zum Zählerschrank gegeben ist und die technische Infrastruktur im Objekt vorbereitet ist.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Koordination mit dem Messstellenbetreiber und rechtzeitige Information an Eigentümer und Mieter sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

Welche Anforderungen gelten an die Datensicherheit und den Datenschutz gemäß DSGVO?

Datensicherheit und den Datenschutz gemäß DSGVODatensicherheit und den Datenschutz gemäß DSGVO

Bei der Nutzung von Funkzählern und digitalen Verbrauchsdaten gelten strenge Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten rechtmäßig, sicher und transparent verarbeitet werden.

Wichtige Anforderungen im Überblick:

  • Zweckbindung: Verbrauchsdaten dürfen nur für Abrechnung und Information genutzt werden.
  • Datensparsamkeit: Es dürfen nur die nötigen Daten erhoben und gespeichert werden.
  • Informationspflicht: Mieter und Eigentümer müssen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung klar informiert werden.
  • Zugriffsrechte: Nur autorisierte Personen dürfen auf die Daten zugreifen.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Daten müssen durch Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Prüfungen geschützt werden.

Auftragsverarbeitung: Bei Zusammenarbeit mit externen Messdienstleistern ist ein AV-Vertrag zwingend erforderlich.

Wie gelingt die Zusammenarbeit mit Messdienstleistern effizient und rechtssicher?

Eine effiziente und rechtssichere Zusammenarbeit mit Messdienstleistern beginnt mit einem klar geregelten Dienstleistungsvertrag, der Aufgaben, Fristen und Verantwortlichkeiten eindeutig definiert. Hausverwaltungen sollten nur Anbieter wählen, die DSGVO-konform arbeiten, über zertifizierte Technik verfügen und regelmäßige Schulungen ihrer Mitarbeiter nachweisen können.

Wichtig ist außerdem eine gute Schnittstellenkommunikation, z. B. über standardisierte Datenformate (wie EDM oder ZUGFeRD), damit Abrechnungen und Verbrauchsinformationen nahtlos in das Verwaltungssystem überführt werden können.

Mit Heidi Systems wird dieser Prozess maximal entlastend gestaltet:

  • Klare, rechtssichere Verträge mit vollständiger Aufgabenübernahme
  • Vollautomatisierte Datenübertragung an alle gängigen ERP- und Abrechnungssysteme
  • Digitales Kundenportal mit Live-Zugriff auf Zählerstände, Wartungen und Abrechnungen
  • Integrierte Fehler- und Wartungsprotokolle für eine lückenlose Dokumentation
  • TÜV-zertifizierte, interoperable Funkzähler & geschultes Fachpersonal
  • Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen, Koordination und Projektsteuerung

Fazit: Hausverwaltungen profitieren besonders dann, wenn sie Prozesse digital abstimmen – mit Heidi Systems wird die Zusammenarbeit nicht nur transparent und zeitsparend, sondern auch rechtlich und technisch auf höchstem Niveau umgesetzt.

Wie können Hausverwaltungen wirtschaftlich von Funkzählern profitieren?

Funkzähler bieten Hausverwaltungen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch spürbare wirtschaftliche Vorteile:

  • Kostenersparnis bei der Ablesung: Keine Vor-Ort-Termine oder Terminabstimmungen nötig – das reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich.
  • Automatisierte Datenverarbeitung: Verbrauchswerte fließen direkt in Abrechnungssysteme, was Zeit spart und Fehler minimiert.
  • Weniger Beschwerden: Dank monatlicher Verbrauchsinformationen haben Nutzer mehr Transparenz – das senkt Rückfragen und Konflikte.
  • Optimierung der Betriebskosten: Durch präzisere Verbrauchsdaten lassen sich Einsparpotenziale bei Heizung und Warmwasser schneller erkennen.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Modernisierte Messtechnik steigert die Attraktivität für Eigentümer und Investoren.

"Funkzähler schaffen Transparenz, senken den Verwaltungsaufwand und zahlen direkt auf die Wirtschaftlichkeit jeder Liegenschaft ein."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Vorteile bietet die digitale Verbrauchserfassung für Eigentümer und Mieter konkret?

Die digitale Verbrauchserfassung bringt Transparenz und Effizienz in die Immobilienverwaltung. Mieter erhalten monatlich klare Informationen über ihren Energie- und Wasserverbrauch – das sensibilisiert für Einsparpotenziale und hilft, Nebenkosten besser zu kontrollieren. Eigentümer profitieren von einer automatisierten Datenübermittlung, die Zeit spart und Fehler bei der Abrechnung reduziert

Zudem entfallen aufwendige Vor-Ort-Termine zur Zählerablesung, was den Verwaltungsaufwand deutlich senkt. Digitale Systeme ermöglichen es, Verbrauchsdaten sicher und datenschutzkonform zu verarbeiten und über Onlineportale oder Apps jederzeit abrufbar zu machen. Das schafft Vertrauen und entlastet die Hausverwaltung spürbar. Nicht zuletzt steigert moderne Messtechnik den Wert der Immobilie – ein klarer Pluspunkt für Investoren und Eigentümergemeinschaften.

Was muss eine Hausverwaltung bei der Einführung von Funkzählern organisatorisch beachten?

Die Einführung von Funkzählern erfordert eine gut strukturierte Vorgehensweise, um rechtliche Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hausverwaltungen sollten folgende Punkte berücksichtigen:

  • Zählerbestandsanalyse: Erfassung der vorhandenen Geräte und Prüfung auf Nachrüstbarkeit.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Einschätzung, ob der Einbau zumutbar und gesetzlich erforderlich ist.
  • Anbieterauswahl: Nur zertifizierte und DSGVO-konforme Dienstleister beauftragen.
  • Informationspflicht erfüllen: Eigentümer und Mieter rechtzeitig über Zweck, Ablauf und Vorteile informieren.
  • Verträge klar regeln: Zuständigkeiten, Datenschutz, Wartung und Datenzugang im Dienstleistungsvertrag eindeutig festlegen.
  • Technische Vorbereitung: Sicherstellen, dass Zählerschränke zugänglich sind und nötige Infrastruktur vorhanden ist.
  • Datenintegration planen: Schnittstellen zur Verwaltungssoftware und Abrechnungssystemen vorbereiten.

Mit Heidi Systems gelingt die Umsetzung besonders effizient:

  • Kostenfreier Einbau moderner Funkzähler (HKVO- und EED-konform)
  • Vollständige Projektkoordination inkl. Bestandsaufnahme & Umrüstkonzept
  • DSGVO-konforme Datenübertragung mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • Automatische Anbindung an Ihre Abrechnungs- und Verwaltungssoftware
  • Transparente Kommunikation mit Eigentümern und Mietern inklusive Vorlagen
  • Zukunftssichere, interoperable Technik mit Herstellerunabhängigkeit

Fazit: Mit einer sauberen Planung – und dem richtigen Partner wie Heidi Systems – lassen sich Fehler vermeiden, gesetzliche Fristen einhalten und der Verwaltungsaufwand dauerhaft reduzieren.

Wie läuft die Umrüstung auf fernablesbare Zähler Schritt für Schritt ab?

Die Umrüstung beginnt mit einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Messgeräte. Anschließend prüft die Hausverwaltung, ob eine Nachrüstung möglich oder ein vollständiger Austausch notwendig ist. Nach Auswahl eines zertifizierten Messdienstleisters wird ein Zeitplan erstellt und die Eigentümer und Mieter rechtzeitig informiert. 

Es folgt die Installation der Funkzähler durch Fachpersonal – meist ohne größere bauliche Maßnahmen. Nach dem Einbau erfolgt die Inbetriebnahme inklusive Funktionstest und Anbindung an das zentrale Abrechnungssystem. Abschließend erhalten die Nutzer Zugriff auf ihre Verbrauchsdaten, etwa über ein Onlineportal. Wichtig: Die gesamte Umrüstung muss DSGVO-konform und rechtssicher dokumentiert werden. So entsteht ein zuverlässiges System für transparente Verbrauchserfassung und moderne Gebäudeverwaltung.

Welche Fehler sollten Hausverwaltungen bei der Zusammenarbeit mit Messdienstleistern vermeiden?

Für eine effiziente und rechtssichere Zusammenarbeit mit Messdienstleistern müssen Hausverwaltungen typische Stolperfallen vermeiden. Besonders wichtig sind:

  • Unklare Verträge: Fehlende oder unpräzise Leistungsbeschreibungen führen zu Missverständnissen – alle Aufgaben, Fristen und Zuständigkeiten schriftlich regeln.
  • Keine DSGVO-Prüfung: Wer mit nicht zertifizierten Dienstleistern arbeitet, riskiert Datenschutzverstöße – AV-Verträge sind zwingend notwendig.
  • Mangelnde Kommunikation: Unzureichender Austausch über technische Schnittstellen oder Datenformate verzögert Abrechnungen und Prozesse.
  • Fehlende Qualitätskontrolle: Blindes Vertrauen ist riskant – regelmäßig Servicequalität, Technikstandards und Schulungen prüfen.
  • Verspätete Nutzerinformation: Werden Mieter oder Eigentümer nicht rechtzeitig informiert, drohen Beschwerden und Zugangsprobleme bei der Montage.

Ein strukturierter Auswahlprozess, technische Abstimmung und rechtssichere Verträge sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. So lassen sich Kosten sparen, Fehler vermeiden und die Zufriedenheit aller Beteiligten sichern.

Wie lassen sich Funkzähler sinnvoll in das technische Gebäudemanagement integrieren?

Funkzähler lassen sich optimal in das technische Gebäudemanagement integrieren, wenn sie als Teil eines vernetzten Gesamtsystems betrachtet werden. Die Verbrauchsdaten fließen automatisiert in digitale Plattformen ein und können dort in Echtzeit analysiert werden. So lassen sich Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkennen – etwa bei Leckagen, überhöhtem Verbrauch oder technischen Störungen. In Kombination mit Gebäudetechnik wie Heizungssteuerung oder Energiecontrolling entsteht ein intelligentes Monitoring, das präventives Handeln ermöglicht. 

Auch Wartungszyklen können auf Basis der Daten bedarfsgerecht geplant werden, was Kosten spart und Ressourcen schont. Wichtig ist die Kompatibilität mit bestehenden Systemen sowie eine sichere Datenanbindung über Schnittstellen wie OMS oder LoRaWAN. Durch die Integration in das Gebäudemanagement wird nicht nur der Verwaltungsaufwand reduziert – sie schafft auch die Grundlage für energieeffizientes, nachhaltiges und zukunftssicheres Immobilienmanagement.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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