Pflicht Funkzähler: Hintergründe, Fristen und gesetzliche Vorgaben

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11 June 2025
Plicht Funkzähler

Wann und für wen gilt die Pflicht zur Installation von Funkzählern?

Die Funkzähler Pflicht ergibt sich aus der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Sie betrifft:

  • Vermieter und Hausverwaltungen, die fernablesbare Messgeräte für Wärme und Warmwasser einsetzen müssen.
  • Eigentümergemeinschaften (WEG), sofern zentral versorgt wird.
  • Betreiber von Mehrfamilienhäusern, sobald eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt.

Zeitlicher Rahmen:

  • Seit 01.12.2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden (gemäß § 5 HKVO).
  • Bis Ende 2026 müssen bestehende, nicht fernablesbare Zähler nachgerüstet oder ersetzt werden.

Gilt für alle Messgerätearten, sofern sie zur Abrechnung genutzt werden:

  • Heizkostenverteiler
  • Warm- und Kaltwasserzähler
  • Wärmemengenzähler

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Funkzählerpflicht in Deutschland?

Die Pflicht zur Installation fernablesbarer Funkzähler wird in Deutschland im Wesentlichen durch zwei Gesetze geregelt: das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und die Heizkostenverordnung (HKVO).

Das MsbG verpflichtet seit 2016 die Umrüstung auf intelligente Messsysteme (Smart Meter) im Bereich Strom, insbesondere für größere Verbraucher oder Neubauten. Die HKVO wurde 2021 novelliert und schreibt vor, dass ab dem 1. Dezember 2021 nur noch fernablesbare Geräte für die Erfassung von Wärme und Warmwasser eingebaut werden dürfen.

Zudem müssen bis Ende 2026 alle nicht fernablesbaren Altgeräte nachgerüstet oder ersetzt werden. Die gesetzliche Grundlage folgt dabei auch der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die eine regelmäßige Verbrauchsinformation für Nutzer vorsieht.

Welche Unterschiede gibt es in den Vorgaben der einzelnen Bundesländer?

Grundsätzlich gelten die bundesweiten Vorgaben aus der Heizkostenverordnung Funkzähler (HKVO) und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) einheitlich in ganz Deutschland. Dennoch gibt es regionale Unterschiede in der Umsetzung und Kontrolle:

  • Kontrollbehörden: Die zuständigen Landesbehörden (z. B. Eichämter, Aufsichtsstellen) variieren je nach Bundesland – sie entscheiden über die Einhaltung und Sanktionierung.
  • Förderprogramme: Einige Länder (z. B. Bayern, NRW) bieten zusätzliche Förderungen oder Beratungshilfen für die Umstellung auf digitale Messtechnik.
  • Zeitliche Umsetzung: In der Praxis zeigen sich Unterschiede bei den zeitlichen Kapazitäten von Dienstleistern, was zu regional unterschiedlichen Umrüstgeschwindigkeiten führen kann.

Welche Fristen müssen Hausverwaltungen jetzt einhalten?

Für die Hausverwaltung gelten klare gesetzliche Umrüstfristen: Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen laut Heizkostenverordnung nur noch fernablesbare Zähler neu eingebaut werden. Bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Zusätzlich verpflichtet die Verordnung dazu, dass Nutzer von fernablesbaren Zählern ab 2022 jährlich und ab 2027 monatlich Verbrauchsinformationen erhalten müssen.

Wer diese Fristen ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen und formelle Beanstandungen bei der Abrechnung – was letztlich zu Nachteilen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften führen kann.

Welche Arten von Funkzählern sind betroffen – Strom, Wasser, Gas, Wärme?

Arten von Funkzählern: Warmwasser Zähler, Kaltwasserzähler, WärmemengenzählerArten von Funkzählern: Warmwasser Zähler, Kaltwasserzähler, Wärmemengenzähler

Die Pflicht zur Fernablesbarkeit betrifft alle Zähler, die zur verbrauchsabhängigen Abrechnung in Gebäuden dienen.

Dazu gehören:

  • Wärmezähler – zur Erfassung zentraler Heizungsanlagen
  • Heizkostenverteiler – an einzelnen Heizkörpern
  • Warm- und Kaltwasserzähler – für zentrale Wasserversorgung
  • Stromzähler – insbesondere bei bestimmten Verbrauchsgrenzen oder Neubauten gemäß Messstellenbetriebsgesetz
  • Gaszähler – sofern sie Teil eines Smart-Meter-Systems sind

"Funkzähler sind mehr als nur eine Pflicht – sie sind die Grundlage für eine zukunftssichere, automatisierte Verbrauchserfassung über alle Medien hinweg." – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche technischen Anforderungen müssen Funkzähler erfüllen?

Funkzähler müssen bestimmte technische Mindeststandards erfüllen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Dazu zählt insbesondere die Fernablesbarkeit ohne Wohnungszutritt, was nur mit verschlüsselter Funkübertragung zulässig ist.

Zudem müssen die Geräte eichrechtskonform sein und die Anforderungen der Heizkostenverordnung und des Mess- und Eichgesetzes erfüllen. Für Stromzähler gelten zusätzlich die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes, insbesondere bei der Integration in ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway).

Wichtig ist auch, dass die Geräte interoperabel sind – also mit verschiedenen Softwarelösungen und Abrechnungssystemen kommunizieren können. Moderne Funkzähler müssen außerdem datenschutzkonform arbeiten und gegen unbefugten Zugriff gesichert sein.

Wie funktioniert die Installation und wer darf sie vornehmen?

Die Installation von Funkzählern ist ein technisch normierter Vorgang, der ausschließlich von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden darf.

Dabei gelten klare Abläufe:

  • Planung: Erfassung der vorhandenen Zählerlandschaft und Auswahl kompatibler Funkgeräte
  • Austausch oder Nachrüstung: Altgeräte werden entfernt oder mit Funkmodulen nachgerüstet
  • Einbau: Neue Geräte werden fachgerecht montiert, versiegelt und geprüft
  • Inbetriebnahme: Funkverbindung wird eingerichtet, erste Datenübertragung getestet
  • Dokumentation: Alle Schritte müssen schriftlich festgehalten und dem Betreiber übergeben werden

Welche Rolle spielt die Eichpflicht bei Funkzählern?

Die Eichpflicht ist ein zentrales Element für die rechtssichere Nutzung von Funkzählern in der Immobilienverwaltung. Sie gewährleistet, dass sämtliche Verbrauchswerte – ob für Strom, Wasser, Gas oder Wärme – korrekt gemessen und rechtskonform abgerechnet werden können. Funkzähler dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie ordnungsgemäß geeicht sind, das heißt: Sie müssen den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen.

Je nach Zählerart gelten unterschiedliche Eichfristen: Für Wasser- und Wärmezähler liegt die Frist in der Regel bei 5 Jahren, bei elektronischen Stromzählern meist bei 8 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Zähler nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden – selbst wenn sie technisch noch einwandfrei funktionieren.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Der Eichstatus aller Geräte muss sorgfältig dokumentiert und überwacht werden. Versäumt man den rechtzeitigen Austausch oder die Nachprüfung, kann dies zu rechtlichen Problemen, Nachforderungen oder Anfechtungen durch Mieter führen. Eine konsequente Eichkontrolle ist daher unverzichtbarer Bestandteil des Zählermanagements.

Wie läuft die Wartung und der Austausch dieser Zähler in der Praxis ab?

Die Wartung und der Austausch eines Funkzähler folgen einem klar strukturierten Ablauf, der sowohl gesetzliche Vorgaben als auch technische Standards berücksichtigt:

  • Regelmäßige Überwachung: Hausverwaltungen oder Messdienstleister prüfen laufend den Eichstatus und die Funktionstüchtigkeit der Geräte.
  • Austausch bei Fristablauf: Vor Ablauf der Eichfrist wird der Austausch organisiert, meist im Rahmen eines Wartungsvertrags.
  • Vorankündigung: Mieter werden rechtzeitig über Termin und Vorgehen informiert – Zugang zur Wohnung ist bei Funksystemen oft nicht nötig.
  • Austausch vor Ort: Der Techniker demontiert das alte Gerät, montiert den neuen Zähler und dokumentiert den Wechsel mit Zählerstand und Foto.
  • Inbetriebnahme und Test: Der neue Zähler wird aktiviert, die Funkverbindung geprüft, und die Datenübertragung ans Abrechnungssystem eingerichtet.
  • Dokumentation: Alle Arbeitsschritte und technischen Daten werden zur Nachverfolgung archiviert und ggf. der Abrechnung zugrunde gelegt.

Welche Kosten entstehen bei Umrüstung und Betrieb von Funkzählern?

Die Kosten für Funkzähler setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für die Anschaffung eines einzelnen Geräts (z. B. Wasser- oder Wärmezähler) fallen je nach Hersteller und Technik etwa 50 bis 110 Euro an. Hinzu kommen die Installationskosten, die in der Regel zwischen 40 und 90 Euro pro Zähler liegen, abhängig von Gebäudegröße und Zugänglichkeit.

Für den Betrieb entstehen laufende Kosten, z. B. für Datenübertragung, Wartung, Eichung und ggf. Cloud-Speicherung, die jährlich mit ca. 25 bis 40 Euro pro Gerät kalkuliert werden können. Werden externe Messdienstleister eingebunden, sind die Kosten meist in deren Servicepauschalen enthalten.

Bei Heidi Systems hingegen gibt es volle Kostentransparenz: Für 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr ist alles enthalten – von Einbau und Wartung über Datenübertragung und Support bis zur automatisierten Abrechnung. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten, wie sie bei vielen anderen Anbietern üblich sind.

Ein herausragender Vorteil von Heidi Systems ist die kostenfreie Installation der Funkzähler. Die Umrüstung erfolgt für Sie völlig kostenlos und ohne Aufwand. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Meisterbetrieben sorgt Heidi Systems für eine passgenaue Umsetzung, die Ihren Anforderungen entspricht – effizient, zuverlässig und unkompliziert.

Wichtig für Hausverwaltung: Die Umrüstungskosten sind umlagefähig, wenn sie im Rahmen einer Modernisierung erfolgen (§ 559 BGB), oder anteilig über die Betriebskostenabrechnung abgebildet, sofern es sich um Mess- und Abrechnungsdienstleistungen handelt.

Gibt es Förderungen oder steuerliche Vorteile für Vermieter?

Förderungen oder steuerliche Vorteile für die Umrüstung auf FunkzählerFörderungen oder steuerliche Vorteile für die Umrüstung auf Funkzähler

Ja, Vermieter können bei der Umrüstung auf Funkzähler unter bestimmten Voraussetzungen von Förderungen oder steuerlichen Vorteilen profitieren:

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Anschaffung und Installation von Funkzählern gelten als erhaltende Modernisierungsmaßnahmen und können in der Regel sofort oder über die Jahre abgeschrieben werden.
  • Umlagefähigkeit: Laufende Betriebskosten für Wartung und Ablesung sind betriebskostenfähig und können gemäß Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden.
  • Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer oder Kommunen bieten Zuschüsse oder Beratungsförderungen im Rahmen der Digitalisierung oder Energieeffizienz an – etwa im Zusammenhang mit Smart-Meter-Infrastruktur.

Wie können Hausverwaltungen die Umstellung effizient organisieren?

Eine effiziente Umstellung auf Funkzähler beginnt mit einer systematischen Bestandsaufnahme: Welche Zählerarten sind verbaut, wie alt sind sie und wo besteht Handlungsbedarf? Anschließend sollten Hausverwaltungen einen geeigneten Messdienstleister mit Erfahrung in Funktechnik auswählen, der Beratung, Lieferung, Montage und spätere Abrechnung aus einer Hand bietet.

Wichtig ist ein klarer Zeitplan: Austauschtermine müssen frühzeitig mit Mietern abgestimmt und technische Abläufe koordiniert werden. Besonders vorteilhaft sind digitale Verwaltungstools, mit denen sich Zählerdaten, Wartungsfristen und Dokumentationen zentral erfassen und überwachen lassen.

Durch Rahmenverträge, gebündelte Ausschreibungen und eine vorausschauende Kommunikation können Kosten gesenkt und unnötige Verzögerungen vermieden werden. Entscheidend ist, alle Maßnahmen transparent und fristgerecht umzusetzen, um gesetzliche Vorgaben sicher einzuhalten.

Ein besonderer Vorteil bei der Zusammenarbeit mit Heidi Systems: Der Einbau der Funkzähler erfolgt kostenfrei – ganz ohne zusätzliche Investition. Für nur 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr sind sämtliche Leistungen abgedeckt – inklusive Montage, Wartung, Datenübertragung, Support sowie automatisierter Abrechnung. Damit profitieren Hausverwaltungen nicht nur von Planungssicherheit, sondern auch von einem schlanken, komplett integrierten Service.

Welche Datenschutzvorgaben gelten bei der Datenübertragung per Funk?

Bei der Übertragung von Verbrauchsdaten per Funk gelten strenge Datenschutzanforderungen gemäß DSGVO und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Besonders relevant für die Hausverwaltung sind folgende Vorgaben:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Verbrauchsdaten müssen verschlüsselt übertragen werden, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Zweckbindung: Die erhobenen Daten dürfen nur zur Abrechnung und Verbrauchsinformation verwendet werden – keine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung.
  • Datensparsamkeit: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.
  • Zugriffsprotokollierung: Jeder Zugriff auf die Daten muss protokolliert werden und nachvollziehbar sein.
  • Informationspflichten: Mieter müssen transparent informiert werden, welche Daten erhoben, wie lange sie gespeichert und wie sie geschützt werden.

Was müssen Hausverwaltungen im Hinblick auf DSGVO und Mieterinformation beachten?

Hausverwaltungen sind laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Mieter klar und verständlich darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten im Rahmen der Funkzähler-Nutzung erhoben werden. Dazu gehören Angaben zum Zweck der Datenerhebung, zur Speicherdauer, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu technischen Schutzmaßnahmen.

Die Information muss vor oder spätestens bei Inbetriebnahme der Zähler erfolgen – am besten schriftlich, z. B. als Beiblatt zur Betriebskostenabrechnung oder per Aushang im Objekt.

Zudem müssen Hausverwaltungen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Verbrauchsdaten haben und dass alle Prozesse den Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung entsprechen. Wer diese Informationspflichten vernachlässigt, riskiert Abmahnungen oder Bußgelder.

Welche Sanktionen drohen bei Nichtumrüstung oder verspäteter Umsetzung?

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung auf fernablesbare Funkzähler nicht fristgerecht umsetzt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Formelle Beanstandung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung: Verbrauchswerte aus nicht konformen Zählern können angezweifelt und angefochten werden.
  • Eingeschränkte Umlagefähigkeit: Nicht regelkonform erfasste Kosten sind nicht vollständig umlagefähig auf die Mieter.
  • Verstöße gegen die Heizkostenverordnung oder MessEG: Diese können als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern belegt werden.
  • Haftungsrisiken für die Verwaltung: Bei Beschwerden oder rechtlichen Auseinandersetzungen kann die Hausverwaltung in die Verantwortung gezogen werden

"Wer die gesetzlichen Fristen zur Funkzähler-Umrüstung ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch massive Störungen in der Abrechnungssicherheit." – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie lässt sich die Investition in Funkzähler langfristig wirtschaftlich rechtfertigen?

Die Investition in Funkzähler lässt sich langfristig durch mehrere wirtschaftliche Vorteile rechtfertigen. Zum einen reduzieren sich die Betriebskosten, da keine manuelle Ablesung mehr erforderlich ist – das spart Personal- und Fahrtkosten. Zum anderen ermöglicht die automatische Erfassung eine präzisere und schnellere Abrechnung, wodurch Fehlerquellen und Rückfragen deutlich sinken.

Darüber hinaus sorgt die unterjährige Verbrauchsinformation für Mieter gemäß HKVO dafür, dass Energie bewusster genutzt wird – das senkt den Verbrauch und langfristig auch die Heizkosten. Zusätzlich steigt die Attraktivität der Immobilie, da digitale Ausstattung und transparente Abrechnung heute zunehmend als Standard erwartet werden.

Welche Anbieter und Systeme sind derzeit marktführend und besonders verlässlich?

Am deutschen Markt haben sich mehrere etablierte Anbieter für Funkzähler und Messdienstleistungen durchgesetzt, die mit zertifizierten Systemen arbeiten und gesetzliche Vorgaben erfüllen. Zu den führenden zählen Techem, ista, Brunata-Metrona und Minol. Sie bieten Komplettlösungen mit zertifizierten Geräten, Fernauslesung und Verbrauchsabrechnung an – meist auf Basis standardisierter Funksysteme wie OMS (Open Metering System). Allerdings setzen einige dieser Anbieter nach wie vor auf veraltete Walk-by-Technologien, bei denen die Zähler nur durch manuelles Abgehen ausgelesen werden – was ineffizient und technisch überholt ist.

Ein aufstrebender Anbieter, der sich hiervon deutlich abhebt, ist Heidi Systems. Das Unternehmen setzt konsequent auf moderne, funkbasierte Systeme mit echter Fernauslesung, die tagesaktuelle Verbrauchsdaten liefern und sich nahtlos in digitale Abrechnungsprozesse integrieren lassen.

Heidi Systems bietet volle Kostentransparenz ohne versteckte Zusatzgebühren, wie sie bei vielen etablierten Anbietern üblich sind – etwa für Nutzerwechsel, Grunddatenerfassung oder unterjährige Verbrauchsinformationen. Besonders hervorzuheben ist der kostenfreie Einbau der Funkzähler – ein Service, der bereits im Festpreis enthalten ist. Für nur 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr erhalten Hausverwaltungen ein umfassendes Leistungspaket inklusive Gerätebereitstellung, Installation, Wartung, Datenübertragung, Support und automatisierter Abrechnung.

Für die Hausverwaltung bedeutet das: ein innovatives, zukunftssicheres System mit persönlichem Ansprechpartner, verlässlichem Support und einfacher Integration in bestehende Verwaltungs- und Abrechnungsstrukturen – ohne Abhängigkeit von starren Alt-Systemen.

Wie reagieren Mieter und Eigentümer auf die Umstellung – was ist kommunikationsseitig wichtig?

Die Reaktionen auf die Umstellung auf Funkzähler sind gemischt: Viele Mieter und Eigentümer begrüßen die komfortable Ablesung ohne Wohnungszutritt und die transparente Verbrauchsinformation. Gleichzeitig gibt es häufig Bedenken zum Datenschutz oder zur Kostenumlage.

Deshalb ist eine frühzeitige, klare und verständliche Kommunikation entscheidend. Hausverwaltungen sollten in einfachen Worten erklären, warum die Umrüstung gesetzlich vorgeschrieben ist, welche Vorteile sie bietet und wie Datensicherheit gewährleistet wird. Auch die Kostenverteilung sollte transparent dargestellt werden.

Welche Sanktionen drohen bei Nichtumrüstung oder verspäteter Umsetzung?

Sanktionen bei Nichtumrüstung oder verspäteter UmsetzungSanktionen bei Nichtumrüstung oder verspäteter Umsetzung

Die Missachtung der gesetzlichen Funkzähler Pflicht kann für Hausverwaltungen und Eigentümer spürbare rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben:

  • Ungültige Abrechnung: Verbrauchswerte aus nicht fernablesbaren Geräten können von Mietern angefochten werden.
  • Eingeschränkte Umlagefähigkeit: Kosten für veraltete oder nicht regelkonforme Geräte sind nicht voll umlagefähig.
  • Verstöße gegen HKVO oder MsbG: Diese gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden.
  • Haftungsrisiko: Bei Beschwerden oder rechtlichen Auseinandersetzungen droht eine Verantwortlichmachung der Hausverwaltung, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit.

Welche Erfahrungen haben andere Hausverwaltungen bereits gemacht?

Viele Hausverwaltungen berichten nach der Umstellung auf Funkzähler von deutlich effizienteren Abläufen. Die automatisierte Ablesung reduziert Terminaufwand und Fehlermeldungen, was sowohl den internen Verwaltungsaufwand als auch Rückfragen von Mietern senkt. Auch die Reaktionszeiten bei Störungen oder Abweichungen haben sich durch die digitale Datenverfügbarkeit verbessert.

Gleichzeitig zeigen Erfahrungen, dass eine frühzeitige Kommunikation mit Mietern entscheidend ist, um Vorbehalte – insbesondere beim Thema Datenschutz oder Kosten – auszuräumen. Positiv hervorgehoben werden Anbieter, die offene Systemarchitekturen bieten und gut mit vorhandener Abrechnungssoftware harmonieren.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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