Heizkostenverordnung Funkzähler: Das sind die neuen Pflichten für Eigentümer

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26 May 2025
Heizkostenverordnung Fukzähler

Wann muss man Messgeräte auf Funk umstellen?

Die Umstellung auf fernablesbare Funkmessgeräte ist durch die Novelle der Heizkostenverordnung verpflichtend geregelt - Funkzähler Pflicht ab wann. Der Zeitplan dafür sieht wie folgt aus:

  • Seit dem 1. Dezember 2021: Neu installierte Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler) müssen fernauslesbar sein.
  • Bis spätestens 31. Dezember 2026: Alle bestehenden Geräte müssen ebenfalls auf fernablesbare Technik umgerüstet sein – unabhängig vom Gerätetyp.
  • Austauschpflicht: Nicht-fernauslesbare Geräte dürfen nach Ablauf ihrer Eichfrist nicht mehr ersetzt, sondern nur noch durch Funkgeräte ersetzt werden.

Hinweis für Hausverwaltungen: Die Frist 2026 ist verbindlich – rechtzeitige Planung und Abstimmung mit Messdienstleistern ist jetzt entscheidend, um Kosten und Aufwand zu optimieren - Hausverwaltung in der Nähe finden.

"Die Umstellung auf fernablesbare Zähler ist kein Zukunftsthema mehr – bis Ende 2026 ist sie gesetzlich verpflichtend. Wer jetzt nicht plant, riskiert spätere Engpässe und unnötige Mehrkosten."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was ändert sich mit der neuen Heizkostenverordnung?

Mit der neuen Heizkostenverordnung 2021, die schrittweise bis Ende 2026 vollständig umgesetzt sein muss, ergeben sich für Hausverwaltungen mehrere Pflichten und Neuerungen. Der größte Umbruch betrifft die verpflichtende Fernablesbarkeit aller Messgeräte – also Heizkostenverteiler, Wasser-, Wärme- und Kältezähler. Zusätzlich müssen Bewohner künftig monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden, sofern fernablesbare Geräte vorhanden sind.

Ziel der Änderungen ist mehr Transparenz, Energieeinsparung und eine bessere Vergleichbarkeit der Verbrauchswerte. Die Verordnung setzt dabei verstärkt auf digitale Infrastruktur, klare Datenschutzvorgaben und die Reduzierung von Vor-Ort-Terminen zur Ablesung. Hausverwaltungen sollten daher frühzeitig die Umrüstung planen, um rechtssicher zu handeln und langfristige Mehrkosten zu vermeiden.

Werden fernablesbare Funkzähler zwang?

Alle bestehenden nicht-fernauslesbaren Geräte müssen nachgerüstet werden.Alle bestehenden nicht-fernauslesbaren Geräte müssen nachgerüstet werden.

Ja, fernablesbare Funkzähler sind verpflichtend – stufenweise und gesetzlich geregelt durch die Heizkostenverordnung.

Konkret gilt:

  • Seit 01.12.2021: Alle neu installierten Geräte müssen fernauslesbar sein.
  • Bis 31.12.2026: Alle bestehenden nicht-fernauslesbaren Geräte müssen ersetzt oder nachgerüstet werden.
  • Nach Ablauf der Eichfrist dürfen nur noch fernablesbare Modelle verwendet werden.

Pflicht für Hausverwaltungen: Die Umrüstung ist kein freiwilliger Schritt, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme. Wer die Fristen nicht einhält, riskiert Rechtsverstöße und Beanstandungen bei der Betriebskostenabrechnung.

Ist die Fernablesung von Heizkostenverteilern Pflicht?

Ja, die Fernablesung von Heizkostenverteilern ist seit der Novelle der Heizkostenverordnung verpflichtend, wenn neue Geräte installiert werden oder bestehende ersetzt werden müssen - Funkzähler Pflicht ab wann. Ab dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernauslesbare Heizkostenverteiler eingebaut werden. Spätestens zum 31. Dezember 2026 müssen alle bestehenden Geräte auf Fernablesung umgestellt sein.

Diese Pflicht gilt bundesweit und betrifft auch alle anderen Messgeräte wie Warmwasser- und Wärmezähler. Ziel ist es, die monatliche Verbrauchsinformation für Nutzer zu ermöglichen und Vor-Ort-Ablesungen zu vermeiden, um Verwaltungsaufwand und Kosten zu senken

Welche neuen gesetzlichen Pflichten bringt die Heizkostenverordnung 2025?

Die gesetzlichen Pflichten der HeizkostenverordnungDie gesetzlichen Pflichten der Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung bringt ab 2025 mehrere konkrete Pflichten für Hausverwaltungen und Eigentümer mit sich. Ziel ist eine verbrauchsnahe Abrechnung und mehr Transparenz für Mieter.

Wesentliche Pflichten im Überblick:

  • Einbaupflicht fernablesbarer Zähler:
    Nur noch Geräte mit Funktechnik dürfen eingebaut werden.
  • Nachrüstpflicht bis Ende 2026:
    Bestehende, nicht-fernauslesbare Geräte müssen ersetzt oder nachgerüstet werden.
  • Monatliche Verbrauchsinformation:
    Nutzer müssen regelmäßig – mindestens einmal im Monat – über ihren Verbrauch informiert werden (z. B. per App oder E-Mail).
  • Datenschutz sicherstellen:
    Die Erhebung und Übertragung der Verbrauchsdaten muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Diese Pflichten gelten bundesweit und sollten frühzeitig in der Objektplanung berücksichtigt werden, um zusätzliche Kosten und Konflikte zu vermeiden - Funkzähler Pflicht.

Für welche Funkzähler gelten die neuen Vorgaben konkret?

Die neuen Vorgaben der Heizkostenverordnung gelten für alle Zähler, die der verbrauchsabhängigen Abrechnung dienen – also sowohl für Heizkostenverteiler als auch für Warmwasser-, Kaltwasser-, Wärme- und Kältezähler. Entscheidend ist, dass diese Geräte zur Verbrauchserfassung in Mehrparteienhäusern eingesetzt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein einzelnes Gerät oder ein komplettes System handelt – sobald eine Abrechnung gegenüber Nutzern erfolgt, müssen die Geräte fernauslesbar sein. Auch sogenannte Submetering-Systeme fallen unter die Regelung, unabhängig vom Hersteller oder Übertragungsstandard.

"Die neuen Vorgaben gelten für alle funkbasierten Messgeräte – egal ob für Heizung, Wasser oder Wärme. Wer abrechnet, muss umrüsten."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Fristen müssen Hausverwaltungen unbedingt einhalten?

Hausverwaltungen müssen im Rahmen der Heizkostenverordnung folgende zentrale Fristen beachten:

  • Ab 01.12.2021:
    Neu installierte Zähler (Heizung, Wasser, Wärme, Kälte) müssen fernablesbar sein.
  • Bis 31.12.2026:
    Alle Bestandsgeräte, die nicht fernauslesbar sind, müssen ersetzt oder nachgerüstet werden.
  • Monatliche Verbrauchsinformation:
    Sobald fernablesbare Technik verbaut ist, müssen Nutzer monatlich über ihren Verbrauch informiert werden.

Wichtig für die Praxis:
Diese Fristen gelten bundesweit und sind verbindlich. Wer sie nicht einhält, riskiert rechtliche Probleme bei der Abrechnung und mögliche Beanstandungen durch Mieter.

Welche Übergangsregelungen sind relevant?

Die Heizkostenverordnung sieht klare, aber zeitlich begrenzte Übergangsregelungen vor. Geräte, die vor dem 1. Dezember 2021 eingebaut wurden und nicht fernauslesbar sind, dürfen bis spätestens 31. Dezember 2026 weiter betrieben werden. Danach müssen sie entweder nachgerüstet oder vollständig ausgetauscht werden.

Für bereits installierte fernablesbare Geräte gilt: Die monatliche Verbrauchsinformation ist nur verpflichtend, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind – spätestens aber nach einer Systemumstellung oder Erweiterung. Ziel der Übergangsregelung ist es, Hausverwaltungen genug Planungs- und Umrüstzeit zu geben, ohne den Betrieb sofort umstellen zu müssen.

Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung?

In der Grundlage der Heizkostenverordnung gibt es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern – sie gilt bundesweit einheitlich. Dennoch können sich in der praktischen Umsetzung regionale Unterschiede ergeben, z. B.:

  • Förderprogramme oder Zuschüsse für die Umrüstung werden zum Teil auf Landes- oder Kommunalebene angeboten.
  • Regionale Energieversorger oder Messdienstleister können unterschiedliche technische Standards oder Tarife verwenden.
    Bei der Aufsicht und Kontrolle (z. B. durch Eichämter) kann das Vorgehen je nach Bundesland variieren.

Wichtig: Die rechtlichen Pflichten sind gleich – aber die organisatorischen Abläufe und Fördermöglichkeiten können lokal unterschiedlich sein. Hausverwaltungen sollten daher auch regionale Ansprechpartner einbeziehen.

Welche technischen Standards gelten ab 2025?

Ab 2025 müssen alle neu installierten oder nachgerüsteten Funkzähler den Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der novellierten Heizkostenverordnung entsprechen. Das bedeutet: Die Geräte müssen fernablesbar, interoperabel und sicher in der Datenübertragung sein.

Besonders wichtig ist, dass sie den OMS-Standard (Open Metering System) unterstützen. Dieser gewährleistet die Herstellerunabhängigkeit und die Kompatibilität zwischen Geräten und Systemen unterschiedlicher Anbieter. Außerdem müssen Zähler künftig so ausgestattet sein, dass sie monatliche Verbrauchsdaten automatisiert bereitstellen können – etwa per Gateway oder Cloud-Anbindung.

Wie können bestehende Systeme nachgerüstet werden?

Bestehende Systeme nachgerüstenBestehende Systeme nachgerüsten

Bestehende Systeme lassen sich in vielen Fällen technisch nachrüsten, ohne die komplette Infrastruktur auszutauschen. Dabei sind folgende Schritte und Optionen relevant:

  • Modulnachrüstung:
    Viele vorhandene Heizkostenverteiler oder Wasserzähler lassen sich mit Funkmodulen nachrüsten, sofern sie dafür vorbereitet sind.
  • Gateway-Erweiterung:
    Zur zentralen Datenerfassung kann ein Gateway installiert werden, das Verbrauchsdaten bündelt und weiterleitet.
  • Kompatibilität prüfen:
    Vor jeder Nachrüstung muss geklärt werden, ob vorhandene Geräte OMS-kompatibel oder herstellergebunden sind.
  • Kooperation mit Messdienstleistern:
    Eine enge Abstimmung mit dem Dienstleister spart Kosten und sorgt für eine reibungslose Umsetzung.

Tipp für Hausverwaltungen: Frühzeitig prüfen, welche Geräte nachrüstbar sind – das reduziert Aufwand und spart Investitionen im Vergleich zur Komplettumstellung.

Welche Kosten kommen auf Eigentümer und Verwaltungen zu?

Die Kosten für Funkzähler setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für die Anschaffung eines einzelnen Geräts (z. B. Wasser- oder Wärmezähler) fallen je nach Hersteller und Technik etwa 50 bis 110 Euro an. Hinzu kommen die Installationskosten, die in der Regel zwischen 40 und 90 Euro pro Zähler liegen, abhängig von Gebäudegröße und Zugänglichkeit.

Für den Betrieb entstehen laufende Kosten, z. B. für Datenübertragung, Wartung, Eichung und ggf. Cloud-Speicherung, die jährlich mit ca. 25 bis 40 Euro pro Gerät kalkuliert werden können. Werden externe Messdienstleister eingebunden, sind die Kosten meist in deren Servicepauschalen enthalten.

Bei Heidi Systems hingegen gibt es volle Kostentransparenz: Für 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr ist alles enthalten – von Einbau und Wartung über Datenübertragung und Support bis zur automatisierten Abrechnung. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten, wie sie bei vielen anderen Anbietern üblich sind.

Zusätzliche Vorteile von Heidi Systems:

  • Kostenfreie Ausstattung mit neuesten Funkzählern (wasser- und wärmegeführt, EED-konform)
  • Rechtskonformität nach HKVO und MessEG – alle Zähler sind fernauslesbar, eichrechtskonform und DSGVO-sicher
  • Digitale Plattform inklusive: Verbrauchsdaten werden automatisiert erfasst, aufbereitet und direkt in die Abrechnung übernommen – das spart Verwaltungsaufwand und reduziert Fehler
  • Schnelle Reaktionszeiten bei Leckagen oder Unregelmäßigkeiten, da Messdaten regelmäßig übermittelt werden
  • Entlastung für Hausverwaltungen: keine manuelle Ablesung, keine Terminabsprachen mit Mietern, keine Drittanbieter nötig
  • Faire Preisstruktur, ideal auch für kleinere Liegenschaften mit wenigen Einheiten

Wichtig für Hausverwaltungen: Die Umrüstungskosten sind umlagefähig, wenn sie im Rahmen einer Modernisierung erfolgen (§ 559 BGB), oder anteilig über die Betriebskostenabrechnung abbildbar, sofern es sich um Mess- und Abrechnungsdienstleistungen handelt.

Wie verändert sich die Abrechnungspraxis durch die neuen Regelungen?

Die Heizkostenverordnung 2021 bringt deutliche Änderungen für die Abrechnungspraxis mit sich – vor allem in Richtung mehr Transparenz und Digitalisierung:

  • Monatliche Verbrauchsinformation:
    Nutzer müssen bei vorhandener Fernablesung jeden Monat über ihren individuellen Verbrauch informiert werden.
  • Automatisierte Ablesung:
    Manuelle Vor-Ort-Termine entfallen, da die Werte automatisch erfasst und übermittelt werden.
  • Mehr Vergleichbarkeit:
    Nutzer sehen ihren Verbrauch im Vergleich zu vorherigen Monaten – das fördert Energieeinsparung.
  • Fehlerquellen sinken:
    Durch digitale Übertragung werden Ablesefehler minimiert und Abrechnungen verlässlicher.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Weniger Aufwand bei der Koordination von Ableseterminen – aber mehr Verantwortung bei der Datenverarbeitung und Informationspflicht gegenüber Mietern - Funkzähler Pflicht.

"Mit der automatischen Fernablesung wird die Abrechnung schneller, fehlerfreier und transparenter – ein echter Effizienzgewinn für jede Hausverwaltung."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was bedeutet die monatliche Verbrauchsinformation in der Praxis?

In der Praxis bedeutet die monatliche Verbrauchsinformation, dass Nutzer jeden Monat eine übersichtliche Mitteilung über ihren aktuellen Energie- und Wasserverbrauch erhalten müssen – kostenfrei und in verständlicher Form. Diese Information muss den Gesamtverbrauch, den Vergleich zum Vormonat sowie zum Vorjahresmonat und, falls verfügbar, einen Vergleich zum Durchschnittsverbrauch ähnlicher Nutzer enthalten.

Für Hausverwaltungen heißt das: Bei vorhandener Fernablesung muss ein automatisierter Versand (z. B. per App, E-Mail oder Onlineportal) eingerichtet sein. Ziel ist es, den Energieverbrauch transparent zu machen und das Nutzerverhalten langfristig zu beeinflussen – hin zu mehr Energieeffizienz.

Wie ist der Datenschutz bei Funkzählern gesetzlich geregelt?

Der Datenschutz bei Funkzählern ist streng geregelt und orientiert sich an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie an den Vorgaben der Heizkostenverordnung.

Wichtige Anforderungen im Überblick:

  • Zweckbindung: Verbrauchsdaten dürfen nur zur Abrechnung und zur Verbrauchsinformation verwendet werden.
  • Datensicherheit: Die Datenübertragung muss verschlüsselt erfolgen (z. B. AES-Verschlüsselung).
  • Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Personen (z. B. Hausverwaltung, Messdienstleister) dürfen Zugriff auf die Daten haben.
  • Transparenzpflicht: Nutzer müssen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung klar informiert werden.
  • Speicherfristen: Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert werden.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Sie tragen Mitverantwortung für die Einhaltung aller Datenschutzvorgaben – auch bei der Auswahl von Dienstleistern und Systemen.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Vorgaben?

Wer die gesetzlichen Vorgaben zur Umrüstung auf fernablesbare Funkzähler nicht einhält, muss mit konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen rechnen. Zum einen kann die Betriebskostenabrechnung angefochten werden, wenn sie auf nicht zugelassenen oder nicht fernauslesbaren Geräten basiert. Das führt zu Rückforderungen oder zur vollständigen Ungültigkeit der Abrechnung. Zum anderen besteht das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern, insbesondere bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben oder bei fehlender monatlicher Verbrauchsinformation. 

Für Hausverwaltungen bedeutet das auch eine Haftung gegenüber Eigentümern und potenzielle Reputationsverluste. Wichtig ist daher eine fristgerechte Planung, transparente Kommunikation mit Mietern und die Zusammenarbeit mit zertifizierten Dienstleistern. Die Einhaltung der Vorgaben ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Beitrag zu mehr Effizienz, Transparenz und rechtlicher Sicherheit in der Wohnungswirtschaft.

Welche Pflichten bestehen für Hausverwaltungen bei der Datenübermittlung?

Hausverwaltungen tragen eine zentrale Verantwortung bei der Erhebung, Weitergabe und Sicherung von Verbrauchsdaten aus Funkzählern. Sie müssen sicherstellen, dass alle Vorgänge rechtskonform und datenschutzsicher ablaufen.

Konkret gelten folgende Pflichten:

  • Datenweitergabe nur an autorisierte Stellen (z. B. Messdienstleister, Eigentümer, Abrechnungsdienste).
  • Technische Sicherheit gewährleisten – etwa durch verschlüsselte Übertragung der Zählerdaten.
  • Prüfung der Dienstleisterverträge auf DSGVO-Konformität (Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig).
  • Zugriffsprotokolle und Löschfristen dokumentieren und einhalten.
  • Monatliche Verbrauchsinformationen rechtzeitig an Mieter weiterleiten.
  • Transparenzpflicht gegenüber Mietern: Art, Zweck und Umfang der Datennutzung müssen offen kommuniziert werden.

Fazit: Die Datenübermittlung ist mehr als ein technischer Vorgang – sie ist Teil der rechtlichen Verantwortung der Hausverwaltung. Wer hier sorgfältig handelt, sichert die Verlässlichkeit der Abrechnung und das Vertrauen der Nutzer.

Welche Förderprogramme oder steuerlichen Vorteile gibt es?

Für die Umrüstung auf fernablesbare Funkzähler gibt es verschiedene regionale Förderprogramme sowie steuerliche Vorteile, die Hausverwaltungen und Eigentümer entlasten können. In einigen Bundesländern oder Kommunen werden Investitionen in energieeffiziente Messtechnik finanziell unterstützt – etwa durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Auch Programme der KfW oder einzelner Energieversorger können relevant sein. Zusätzlich lassen sich bestimmte Kosten als Modernisierungsmaßnahmen geltend machen, die nach § 559 BGB anteilig auf die Mieter umlegbar sind. Im Rahmen der Steuererklärung können Eigentümer außerdem handwerkliche Leistungen und Investitionen teilweise absetzen. 

Wichtig ist, sich frühzeitig über regionale Angebote zu informieren und alle Maßnahmen dokumentiert und nachweisbar umzusetzen. So lassen sich nicht nur Kosten senken, sondern auch rechtliche Vorteile und positive Effekte auf die Energieeffizienz realisieren.

Welche Anbieter und Systeme sind in der Region relevant?

In Deutschland sind mehrere etablierte Anbieter für Funkzähler und Messdienstleistungen aktiv, die sowohl technische Lösungen als auch Abrechnungsservices bieten. Hausverwaltungen sollten dabei auf Zuverlässigkeit, Kompatibilität und Datenschutz achten.

Relevante Anbieter in der Region:

  • Heidi Systems: Als innovativer Anbieter aus der Region bietet Heidi Systems maßgeschneiderte Funkzählerlösungen mit Fokus auf DSGVO-konforme Datenverarbeitung, intelligenter Abrechnung und persönlichem Support. Besonders für kleinere und mittelgroße Hausverwaltungen ist Heidi Systems eine moderne, flexible Alternative zu den großen Konzernen.
  • Kundenspezifische Dienstleister aus Oberfranken: Einige lokale Anbieter bieten individuelle Nachrüstlösungen und schnellen Vor-Ort-Service.
  • Stadtwerke oder regionale Energieversorger: Bieten oft günstige Komplettpakete, besonders bei integrierten Energie- und Messtechnikkonzepten.

Worauf sollten Verwaltungen achten?

  • Interoperabilität der Systeme
  • Transparente Vertragsmodelle und Abrechnungssoftware
  • Datenschutzkonformität und Support

Ein frühzeitiger Angebotsvergleich und die Abstimmung mit Eigentümern sichern langfristig wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Wie lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Funkzählern bewerten?

Die Wirtschaftlichkeit von Funkzählern ergibt sich aus der Kombination von einmaligen Investitionskosten und laufenden Einsparungen im Betrieb. Zwar sind die Anschaffungs- und Installationskosten höher als bei herkömmlichen Geräten, doch entfallen künftig manuelle Ablesetermine, was Personal- und Organisationsaufwand deutlich senkt. Zudem verringert die automatisierte Datenerfassung Fehlerquellen und reduziert Beanstandungen bei Abrechnungen. 

Die gesetzlich vorgeschriebene monatliche Verbrauchsinformation kann zudem zu einem bewussteren Nutzungsverhalten und langfristig zu Energieeinsparungen führen. Bei richtiger Umsetzung lassen sich viele Kosten über die Betriebskostenumlage oder steuerliche Vorteile abfedern. Besonders wirtschaftlich sind Funkzähler in großen Objekten oder bei hohem Mieterwechsel, da sie dauerhaft Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren. Entscheidend ist die Wahl eines zukunftssicheren, interoperablen Systems, das auch langfristig flexibel nutzbar bleibt.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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