Betriebskostenabrechnung – was ist das? Einfach erklärt für Mieter, Vermieter & Eigentümer

Was versteht man rechtlich unter einer Betriebskostenabrechnung?
Eine Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten einer Immobilie gegenüber den Mietern. Sie ist gesetzlich im § 556 BGB sowie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Wesentliche Merkmale:
Definition: Abrechnung aller regelmäßig anfallenden Kosten, die dem Eigentümer durch den laufenden Betrieb des Gebäudes entstehen und auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Rechtsgrundlage:
- § 556 BGB (Mietrecht)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Heizkostenverordnung (HKVO), sofern Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet werden
Abrechnungszeitraum: Muss exakt 12 Monate umfassen (meist Kalenderjahr).
Abgabefrist: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Pflichtinhalte:
- Gesamtkosten pro Kostenart
- Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche, Verbrauch)
- Mieteranteil je Kostenart
- Abzug bereits geleisteter Vorauszahlungen
- Nachzahlungs- oder Guthabenbetra
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bundesweit?
Die bundesweiten gesetzlichen Grundlagen für die Betriebskostenabrechnung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) verankert. Der § 556 BGB regelt, dass Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden dürfen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Die BetrKV wiederum definiert abschließend, welche Kostenarten als Betriebskosten gelten. Zusätzlich kommt bei Heiz- und Warmwasserkosten die Heizkostenverordnung Funkzähler (HKVO) zur Anwendung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt. Diese Vorschriften gelten einheitlich für alle Bundesländer und bilden die rechtliche Basis für eine rechtssichere und formgerechte Abrechnung.
Welche Unterschiede gibt es auf Länderebene bei Vorschriften oder Fristen?
Grundsätzlich gelten die bundesrechtlichen Regelungen zur Betriebskostenabrechnung einheitlich in ganz Deutschland – insbesondere durch das BGB, die BetrKV und die HKVO. Dennoch existieren auf Länderebene einzelne Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere im öffentlichen Wohnungsbau oder bei kommunalen Vorgaben.
Typische Unterschiede auf Länderebene:
Öffentlich geförderter Wohnraum:
- Bundesländer wie Berlin, Bayern oder NRW haben landesspezifische Wohnraumfördergesetze mit zusätzlichen Anforderungen an die Abrechnung (z. B. bestimmte Umlagegrenzen, Prüfungspflichten).
Kommunale Vorgaben:
- Einige Städte und Gemeinden schreiben vor, bestimmte Abfall- oder Wasserkosten gesondert auszuweisen oder über zentrale Systeme abzurechnen.
Förderprogramme und Modernisierung:
- In manchen Ländern gibt es Förderbedingungen, die Auswirkungen auf die Umlagefähigkeit bestimmter Kosten haben (z. B. bei energetischen Sanierungen).
Welche Kostenarten dürfen umgelegt werden?
Umlagefähig sind nur solche Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausdrücklich genannt sind und im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer, Wasser- und Abwasserkosten, Heizung und Warmwasser, Straßenreinigung, Hausreinigung, Müllabfuhr, Beleuchtung, Hausmeister, Aufzugskosten, Gartenpflege und Gebäudeversicherung.
Auch die Wartung technischer Anlagen (z. B. Heizungs-, Aufzugs- oder Blitzschutzanlagen) kann umgelegt werden. Wichtig ist, dass es sich immer um laufende, regelmäßig anfallende Kosten handelt – Instandhaltung oder Verwaltungskosten sind hingegen nicht umlagefähig.
Welche Fristen und Formerfordernisse sind zu beachten?

Bei der Betriebskostenabrechnung gelten klare gesetzliche Vorgaben, um Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu gewährleisten.
Wichtige Fristen:
- Abrechnungszeitraum: Muss genau 12 Monate umfassen (z. B. 01.01.–31.12.).
- Abgabefrist: Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (vgl. § 556 Abs. 3 BGB). ➝ Beispiel: Betriebskostenabrechnung Frist für 2024 muss die Abrechnung bis spätestens 31.12.2025 erfolgen.
- Folge bei Fristversäumnis: Nachforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Formale Anforderungen:
- Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen (Nachweisbarkeit).
- Die Abrechnung muss nachvollziehbar und prüffähig sein.
Pflichtinhalte sind:
- Gesamtkosten je Kostenart
- Angewandter Verteilerschlüssel
- Berechneter Mieteranteil
- Abzug der Vorauszahlungen
- Endbetrag (Nachzahlung oder Guthaben)
“Wer die Fristen bei der Betriebskostenabrechnung nicht im Griff hat, riskiert nicht nur Nachzahlungsverluste, sondern auch das Vertrauen der Mieter.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie wird die Abrechnung für gemischt genutzte Immobilien korrekt erstellt?
Bei gemischt genutzten Immobilien – also Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten – muss die Betriebskostenabrechnung sachgerecht getrennt erfolgen. Das bedeutet, dass Gewerbemieter in der Regel höhere Betriebskostenanteile tragen, insbesondere bei Kostenarten wie Reinigung, Müllentsorgung oder Hausmeisterdiensten, da ihre Nutzung oft intensiver ist. Wichtig ist, dass ein geeigneter Verteilerschlüssel gewählt wird, etwa nach Nutzfläche, Einzelnachweisen oder tatsächlichem Verbrauch, sofern messbar. Die Trennung nach Nutzungseinheiten muss transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden, um rechtlich Bestand zu haben und spätere Beanstandungen zu vermeiden.
Welche Anforderungen stellt die Heizkostenverordnung an die Abrechnung?
Die Heizkostenverordnung Funkzähler (HKVO) verpflichtet Vermieter zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten – sie gilt bundesweit und ist für nahezu alle zentral beheizten Gebäude verbindlich.
Kernanforderungen:
- Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden.
- Die restlichen 30–50 % können nach einem festen Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche) umgelegt werden.
Technische Voraussetzungen:
- Einsatz von geeichten Messgeräten (z. B. Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler).
- Ab 2022: Funkzähler Pflicht zur Nutzung fernauslesbarer Geräte bei Neuausstattung oder Erneuerung.
- Ab 2027: Ausschließlich fernablesbare Geräte zulässig (lt. § 5 HKVO i. V. m. EU-Energieeffizienzrichtlinie).
Informationspflichten gegenüber Mietern (§ 6a HKVO):
Monatliche Verbrauchsinformationen, z. B.:
- Verbrauch des Vormonats und Vorjahres
- Vergleich mit Durchschnittsnutzer
- CO₂-Emissionen und Energiekostenübersicht
Wie wirkt sich die CO₂-Kostenaufteilung auf die Abrechnung aus?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, das die CO₂-Abgabe auf Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter gestaffelt verteilt. Der Anteil hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab: Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Vermieteranteil – bis zu 95 % bei sehr ineffizienten Gebäuden. Bei sehr gut gedämmten Immobilien zahlt der Mieter hingegen bis zu 100 % der CO₂-Kosten selbst. Die Umlage erfolgt zusätzlich zur normalen Heizkostenabrechnung und muss transparent ausgewiesen werden. Für Hausverwaltungen ist daher eine korrekte Erfassung der Emissionen und Gebäudeklasse unerlässlich, um rechtssicher abzurechnen.
Welche Rolle spielt die AVBFernwärmeV für Fernwärmekunden?

Die AVBFernwärmeV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) regelt die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Fernwärmeanbietern und Kunden – also auch für die Hausverwaltung, die Fernwärme in Mehrfamilienhäusern beziehen und auf Mieter umlegen.
Wichtige Aspekte für Hausverwaltungen:
- Vertragsgrundlage: Gilt automatisch bei Standard-Fernwärmeverträgen, sofern keine abweichenden AGB vereinbart wurden.
- Preisanpassungsklauseln: Änderungen der Fernwärmepreise müssen transparent, nachvollziehbar und rechtlich zulässig erfolgen. Ungültige Klauseln führen zur Rückerstattungspflicht.
- Versorgungsbedingungen: Regelt u. a. Lieferumfang, Unterbrechungen, Mindesttemperaturen und technische Anforderungen an die Anlage.
- Pflicht zur Weitergabe: Fernwärmekosten dürfen nur im Rahmen der Betriebskostenverordnung weiterberechnet werden. Wichtig: Nur tatsächliche Kosten, keine Zuschläge.
Welche technischen Standards gelten für Funkzähler?
Für Funkzähler gelten in Deutschland klare technische Vorgaben, die sich aus der Mess- und Eichverordnung (MessEV), der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der Heizkostenverordnung Funkzähler(HKVO) ableiten. Entscheidend ist, dass alle Zähler geeicht und fernablesbar sind, sofern sie nach 2020 installiert wurden.
Ab 2027 sind ausschließlich fernablesbare Geräte zulässig. Zudem müssen sie den europäischen MID-Standards (Measuring Instruments Directive) entsprechen, was eine einheitliche Genauigkeit, Sicherheit und Interoperabilität garantiert. Wichtig für Hausverwaltungen ist, dass nur zugelassene, zertifizierte Geräte eingesetzt werden, um rechtssichere und nachvollziehbare Verbrauchsabrechnungen zu gewährleisten.
Wie erfolgt die Datenübertragung bei modernen Messsystemen?
Moderne Messsysteme wie Funkzähler und Smart Meter übertragen Verbrauchsdaten automatisch und verschlüsselt an zentrale Empfangseinheiten oder Cloud-Systeme. Die Datenübertragung erfolgt in der Regel tagesaktuell oder monatlich, abhängig vom eingesetzten System.
Übertragungswege im Überblick:
- Funknetz (OMS-Standard): Häufig genutzt für Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler – funkt verschlüsselt im Nahbereich an ein Gateway.
- Smart Meter Gateway (SMGW): Verbindet Stromzähler mit dem Internet – erfüllt hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
- Mobile Auslesung (Walk-by/Drive-by): Daten werden per Handgerät erfasst – Übergangslösung, bis Fernübertragung verpflichtend wird.
Wichtig für Hausverwaltungen:
- Nur systemzertifizierte Anbieter einsetzen.
- Sicherstellen, dass die Datenspeicherung DSGVO-konform erfolgt.
- Abrechnungsdienstleister sollten Schnittstellen zur Verwaltungssoftware bieten, um Prozesse effizient zu gestalten.
So wird eine verlässliche, automatisierte und rechtssichere Verbrauchserfassung gewährleistet.
Welche Vorgaben zur Eichung und zum Austausch von Zählern sind zu beachten?
Alle Messgeräte wie Wasser-, Wärme- und Stromzähler unterliegen in Deutschland der Eichpflicht nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Die Eichfrist beträgt in der Regel 5 Jahre für Wasserzähler und 5 bis 6 Jahre für Wärmezähler, je nach Bauart. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Zähler entweder neu geeicht oder ersetzt werden. Der Austausch darf nur durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Zudem muss der Gerätewechsel dokumentiert und dem Mieter nachvollziehbar mitgeteilt werden. Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, Eichfristen systematisch zu überwachen, da nicht geeichte Zähler rechtlich nicht abrechnungsfähig sind.
Wie funktioniert die verbrauchsabhängige Abrechnung mit Funkzählern?
Die verbrauchsabhängige Abrechnung mit Funkzählern basiert auf der automatischen Erfassung und Übertragung individueller Verbrauchsdaten – insbesondere für Heizung, Wasser und Wärme.
So funktioniert sie in der Praxis:
- Erfassung: Jeder Mieter erhält eigene Funkzähler (z. B. Heizkostenverteiler, Wasserzähler), die den individuellen Verbrauch präzise messen.
- Datenübertragung: Die erfassten Daten werden regelmäßig und verschlüsselt per Funk an eine zentrale Empfangseinheit oder einen externen Abrechnungsdienstleister übermittelt.
- Abrechnung: Anhand der Daten erfolgt die Aufteilung der Gesamtkosten nach dem vorgeschriebenen Schema:
- 50–70 % nach Verbrauch
- Rest nach Wohnfläche oder Nutzfläche
Vorteile für Hausverwaltungen:
- Keine Terminabstimmungen für Ablesung nötig
- Minimiertes Fehlerpotenzial durch automatische Übertragung
- Rechtskonforme Abrechnung nach Heizkostenverordnung
Wie beeinflussen Smart-Meter-Gateways die Betriebskostenabrechnung?
Smart-Meter-Gateways (SMGW) ermöglichen die sichere, automatisierte Erfassung und Übermittlung von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmedaten in Echtzeit. Sie schaffen eine zentrale Schnittstelle zwischen Messgerät und Abrechnungs- bzw. Energiemanagementsystem. Für die Betriebskostenabrechnung bedeutet das: exakte Verbrauchsdaten, zeitnahe Auswertungen und weniger manuelle Fehler. Zudem erfüllen SMGWs die hohen Sicherheitsstandards des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), was für die Datensicherheit und DSGVO-Konformität entscheidend ist. Für Hausverwaltungen bieten sie eine zukunftsfähige Grundlage für digitale, rechtssichere und effiziente Abrechnungsprozesse.
“Smart-Meter-Gateways schaffen die Grundlage für eine transparente, digitale und zukunftssichere Betriebskostenabrechnung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie sicher sind Funkzähler in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit?

Funkzähler gelten als sicher, wenn sie den geltenden rechtlichen und technischen Standards entsprechen. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei zentral geregelt durch die DSGVO, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Wichtige Sicherheitsmerkmale:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Verbrauchsdaten werden verschlüsselt übertragen – Manipulation und Abhören sind ausgeschlossen.
- Datensparsamkeit: Es werden nur notwendige Verbrauchsdaten erhoben, keine personenbezogenen Profile.
- Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Dienstleister oder Hausverwaltungen mit vertraglicher Legitimation dürfen auf die Daten zugreifen.
- Recht auf Auskunft: Mieter haben jederzeit das Recht, Einblick in ihre Verbrauchsdaten zu erhalten.
Wie werden Verbrauchsdaten rechtssicher erfasst und archiviert?
Verbrauchsdaten müssen nachvollziehbar, manipulationssicher und datenschutzkonform erfasst und archiviert werden. Dies geschieht idealerweise über geeichte und fernablesbare Zähler, die die Daten automatisch und verschlüsselt übertragen.
Für die rechtssichere Archivierung gilt: Alle abrechnungsrelevanten Daten müssen mindestens 10 Jahre gespeichert werden – gemäß den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern). Entscheidend ist, dass die Datenintegrität gewahrt bleibt, also keine nachträglichen Änderungen möglich sind. Hausverwaltungen sollten auf zertifizierte Abrechnungssysteme setzen, die sowohl die Eichvorgaben als auch die DSGVO-Anforderungen erfüllen.
Welche Pflichten haben Hausverwaltungen bei der Datenweitergabe an Mieter?
Die Hausverwaltung ist nach BGB, DSGVO und der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet, Mieter transparent, rechtzeitig und datenschutzkonform über Verbrauchs- und Abrechnungsdaten zu informieren. Diese Funkzähler Pflicht betrifft insbesondere die monatlichen Verbrauchsinformationen, die seit 2022 bei fernablesbaren Messgeräten verpflichtend sind (§ 6a HKVO).
Konkret bedeutet das:
Regelmäßige Informationspflicht:
Mieter müssen monatlich folgende Daten erhalten:
- Energieverbrauch im aktuellen Monat
- Vergleich zum Vorjahresmonat
- Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Nutzer
- CO₂-Ausstoß und Energiekostenentwicklung
Datenschutz beachten:
- Die Weitergabe darf nur personenbezogen erfolgen – also ausschließlich an den betreffenden Mieter. Daten anderer Mieter dürfen nicht einsehbar sein.
Form der Datenübermittlung:
- Möglich sind digitale Kundenportale, E-Mail oder der Postweg – entscheidend ist, dass die Informationen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.
Abrechnungsdokumentation:
- Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung müssen alle umlagefähigen Kostenarten, Verteilerschlüssel und der individuelle Verbrauch offengelegt und nachvollziehbar erklärt werden.
Wie lassen sich Abrechnungsprozesse effizient digitalisieren?
Die Digitalisierung von Abrechnungsprozessen beginnt mit der Einführung automatisierter Mess- und Abrechnungssysteme, etwa durch den flächendeckenden Einsatz fernablesbarer Funkzähler und die Anbindung an eine zentrale Immobilienverwaltungssoftware. So entfällt die manuelle Datenerfassung und Fehlerquellen werden minimiert. Wichtig ist auch die Integration von Abrechnungsdienstleistern über standardisierte Schnittstellen, sodass Verbrauchsdaten direkt weiterverarbeitet werden können.
Moderne Systeme ermöglichen zudem die digitale Bereitstellung von Betriebskostenabrechnungen, z. B. im Mieterportal oder per E-Mail. Das spart Zeit, Porto und Nachfragen. Zusätzlich lassen sich Fristen, Eichzeiten und Zahlungsläufe automatisch überwachen, was die Rechtssicherheit erhöht. Für die Hausverwaltung bedeutet das: mehr Transparenz, weniger Verwaltungsaufwand und bessere Nachvollziehbarkeit im Abrechnungsprozess.
Welche Softwarelösungen sind am Markt etabliert und DSGVO-konform?
Für Hausverwaltungen, die Betriebskosten professionell und rechtssicher abrechnen möchten, stehen mehrere etablierte Softwarelösungen zur Verfügung, die sowohl den DSGVO-Anforderungen als auch den technischen Anforderungen an moderne Abrechnungssysteme gerecht werden.
Bewährte Programme im Überblick:
- WISO Hausverwalter: Besonders geeignet für kleinere und mittlere Hausverwaltungen. Bietet intuitive Bedienung, automatische Betriebskostenabrechnungen und rechtssichere Vorlagen.
- Domus 4000 / Domus ERP: Professionelle Lösung für größere Verwaltungen mit Schnittstellen zu Messdienstleistern und umfassender Vertrags-, Objekt- und Dokumentenverwaltung.
- HausSoft: Modular aufgebaut und besonders stark in der digitalen Mieterkommunikation, inklusive Abrechnung und Zahlungsverkehr.
- ETG24 und casavi: Spezialisierte Portallösungen für die digitale Mieter- und Eigentümerkommunikation inklusive Dokumentenaustausch, Fristenübersicht und Verbrauchsdatenanzeige.
- Heidi Systems: Die moderne Komplettlösung für Hausverwaltungen, die Smart Metering, rechtssichere Abrechnung und Mieterkommunikation in einer Plattform bündeln möchten. Vorteile:
- 150 € Fixpreis pro Jahr und Wohneinheit – inklusive aller Ablesungen, Auswertungen und Reportings
- Keine Investitionskosten – Einbau und Wartung der Funkzähler (Wärme, Wasser, Strom) sind kostenlos
- Volle Rechtskonformität – inkl. Heizkostenverordnung, EED-Vorgaben und Fernablesbarkeit
- Einfache Integration – über REST-API oder Datenexport für bestehende Verwaltungssysteme
- Skalierbarkeit – ideal für einzelne Objekte bis hin zu großen Portfolios mit mehreren tausend Einheiten
Worauf Hausverwaltungen achten sollten:
- DSGVO-Konformität: Verschlüsselte Speicherung, Zugriffskontrollen und klare Rollenverteilung im System.
- Schnittstellenfähigkeit: Direkte Anbindung an Funkzähler, Smart-Meter-Gateways und Abrechnungsdienstleister spart Zeit und minimiert Fehler.
- Automatisierungen: Abrechnungsläufe, Mahnungen und Erinnerungen sollten digital steuerbar sein.
- Cloudlösung oder lokal: Cloudbasierte Software bietet mehr Flexibilität und Datensicherheit, erfordert aber stabile Internetverbindungen und geprüfte Serverstandorte (z. B. in Deutschland).
“Eine leistungsfähige, DSGVO-konforme Abrechnungssoftware ist heute das Rückgrat jeder professionellen Hausverwaltung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche typischen Fehlerquellen sollten Hausverwaltungen vermeiden?
Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung treten häufig wiederkehrende Fehler auf, die zu Mieterbeschwerden, Nachforderungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Einer der häufigsten Fehler ist die Verwendung eines falschen oder nicht vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssels, was die gesamte Abrechnung anfechtbar macht. Auch Fristversäumnisse, insbesondere bei der 12-Monatsfrist (§ 556 BGB), führen dazu, dass Nachforderungen nicht mehr zulässig sind. Zudem werden oft nicht umlagefähige Kostenarten wie Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten irrtümlich berechnet. Fehler bei der Zuordnung von Verbrauchsdaten, etwa durch veraltete oder nicht geeichte Zähler, können ebenfalls zu massiven Abweichungen führen.
Wichtig ist auch die vollständige Dokumentation, da fehlende Belege und unklare Abrechnungen regelmäßig zu Widersprüchen führen. Hausverwaltungen sollten daher auf transparente Prozesse, geprüfte Softwarelösungen und regelmäßige Mitarbeiterschulungen setzen, um Rechtssicherheit und Mieterzufriedenheit dauerhaft zu gewährleisten.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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