Kaltwasserzähler Wohnung: Einbau, Ablesung & Abrechnungspflichten für Hausverwaltungen

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29 July 2025
Kaltwasserzähler Wohnung

Wo ist der Kaltwasserzähler in der Wohnung?

In den meisten Wohnungen in Deutschland befindet sich der Kaltwasserzähler an gut zugänglichen Stellen – je nach Baujahr und Installationsart. Für Hausverwaltungen ist es wichtig, die typischen Einbauorte zu kennen, um eine reibungslose Ablesung oder Wartung zu gewährleisten:

  • Bad oder Küche: Oft direkt unter dem Waschbecken, hinter einer Revisionsklappe oder im Unterschrank.
  • Hausanschlussraum: In älteren Gebäuden sind die Zähler manchmal zentral im Keller oder Technikraum installiert – dort erfolgt die Verteilung auf einzelne Wohnungen.
  • Installationsschächte im Treppenhaus oder Flur: Besonders in Mehrfamilienhäusern mit moderner Technik sind Zähler in genormten Versorgungsschächten untergebracht.

Hinweis für die Praxis:

  • Wenn Funkzähler verbaut sind, muss kein direkter Zugang notwendig sein – die Ablesung erfolgt ferngesteuert.
  • Für die verbrauchsgerechte Abrechnung muss die Zählereinheit eindeutig der jeweiligen Wohnung zugeordnet sein

Sind Kaltwasseruhren Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Kaltwasserzähler grundsätzlich verpflichtend, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen soll. Gemäß § 556a BGB und der Heizkostenverordnung müssen Vermieter den individuellen Wasserverbrauch erfassen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. In Neubauten und bei größeren Sanierungen ist der Einbau von Kaltwasserzählern bereits Standard – Funkzähler Wasser Pflicht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Aufwand zur Nachrüstung unverhältnismäßig hoch wäre. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine Pflicht besteht in der Regel, und die Ausstattung sollte vollständig dokumentiert und gewartet werden.

Hat jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler?

Nicht jede Wohnung verfügt automatisch über einen eigenen Kaltwasserzähler. Die Ausstattung hängt von Baujahr, technischer Infrastruktur und Eigentümerentscheidungen ab. Für Hausverwaltungen gilt:

  • Neubauten: In der Regel Pflichtausstattung mit wohnungsweisen Kaltwasserzählern.
  • Bestandsbauten: Oft keine flächendeckende Einzelmessung vorhanden – Nachrüstung möglich, aber abhängig von Wirtschaftlichkeit.
  • WEG-Objekte: Entscheidung über Nachrüstung erfolgt gemeinschaftlich über Eigentümerversammlung.
  • Mietverhältnisse: Einzelzähler ermöglichen eine verbrauchsgerechte Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung.

“Ein eigener Wasserzähler pro Wohnung ist heute keine Pflicht, aber der Schlüssel zu fairer Verbrauchsabrechnung und transparenter Verwaltung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welcher Wasserzähler für Wohnung?

Für Wohnungen werden in Deutschland in der Regel Einstrahl- oder Mehrstrahl-Kaltwasserzähler eingesetzt, je nach Einbaulage und Anforderung. In modernen Anlagen sind zunehmend Funkwasserzähler mit Fernauslesung im Einsatz, die den manuellen Ableseaufwand vermeiden. Wichtig ist, dass der Funkzähler geeicht ist und den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entspricht. Für Hausverwaltungen sind vor allem wohnungsweise, manipulationssichere und datenschutzkonforme Zähler relevant, die zuverlässig in die Abrechnungssysteme integrierbar sind.

Welche gesetzlichen Regelungen betreffen Kaltwasserzähler in Wohnungen?

Kaltwasserzähler unterliegen in Deutschland mehreren rechtlichen Vorgaben, die Hausverwaltungen kennen und umsetzen müssen:

Mess- und Eichgesetz (MessEG):

  • Zähler müssen geeicht sein (Eichfrist: meist 6 Jahre).
  • Nur zugelassene Messgeräte dürfen verwendet werden.

Heizkostenverordnung (§ 6 HKVO):

  • Verbrauchsabhängige Abrechnung ist Pflicht, sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar.
  • Betrifft auch die Wasserverteilung, sofern diese mit Warmwasserbereitung zusammenhängt.

Bürgerliches Gesetzbuch (§ 556a BGB):

  • Umlage des Wasserverbrauchs nach tatsächlichem Verbrauch oder Wohnfläche – wenn Kaltwasserzähler vorhanden sind: Pflicht zur verbrauchsgenauen Abrechnung.

DSGVO:

  • Bei Funkzählern müssen personenbezogene Verbrauchsdaten datenschutzkonform verarbeitet werden.

Wie sind Kaltwasserzähler in Mietverhältnissen rechtlich einzuordnen?

Kaltwasserzähler gelten im Mietverhältnis als betriebskostenrelevante Ausstattung und ermöglichen eine verbrauchsabhängige Umlage der Wasserkosten. Ist ein Zähler vorhanden, muss der Vermieter laut § 556a BGB die Kosten nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen – andernfalls ist die Abrechnung nach Wohnfläche zulässig. Die Zähler selbst zählen zur vermieterseitigen Installation, Wartung und Eichung sind somit Vermietersache. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Der rechtssichere Betrieb und die korrekte Erfassung der Verbräuche liegen in ihrer Verantwortung.

Welche Anforderungen gelten für die Eichung und Ablesung von Kaltwasserzählern?

Anforderungen für Eichung und Ablesung von KaltwasserzählernAnforderungen für Eichung und Ablesung von Kaltwasserzählern

Für Kaltwasserzähler gelten in Deutschland klare Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Hausverwaltungen müssen folgende Punkte beachten:

Eichfrist:

  • Gültigkeit beträgt in der Regel 6 Jahre ab Erstinbetriebnahme.
  • Nach Ablauf: Austausch oder Nacheichung erforderlich.

Ablesung:

Dokumentationspflicht:

  • Zählernummer, Einbaudatum und Eichfrist sind zu erfassen.
  • Daten müssen nachvollziehbar archiviert werden – wichtig für Abrechnung und Nachweis bei Streitfällen.

Haftung:

  • Nicht geeichte Zähler dürfen nicht zur Abrechnung verwendet werden – sonst drohen Rückforderungen oder Bußgelder.

Wie wird die Abrechnung von Wasserverbrauch in Mietwohnungen gesetzlich geregelt?

Die Abrechnung des Wasserverbrauchs in Mietwohnungen richtet sich nach § 556a BGB sowie der Betriebskostenverordnung. Wenn Kaltwasserzähler vorhanden und funktionsfähig sind, muss die Umlage verbrauchsabhängig erfolgen. Fehlen solche Zähler oder ist eine Messung technisch nicht möglich, darf nach Wohnfläche oder Personenzahl abgerechnet werden. Wichtig ist, dass die Verteilung transparent, nachvollziehbar und belegbar erfolgt. Hausverwaltungen sind verpflichtet, die Eichfristen einzuhalten und die Zählerstände korrekt zu dokumentieren, um rechtssichere Nebenkostenabrechnungen zu gewährleisten – Betriebskostenabrechnung was ist das.

Was ist bei der Wartung und dem Austausch von Kaltwasserzählern zu beachten?

Für Hausverwaltungen ist die ordnungsgemäße Wartung und rechtzeitige Erneuerung von Kaltwasserzählern ein zentraler Teil der Betriebssicherheit und Abrechnungsklarheit. Wichtig sind dabei folgende Punkte:

Eichfristen beachten:

  • Zähler unterliegen der gesetzlichen Eichfrist von 6 Jahren (gemäß MessEG).
  • Nach Ablauf: Tausch oder Nacheichung zwingend erforderlich.

Dokumentation führen:

  • Einbaudatum, Seriennummer und Eichdatum systematisch erfassen.
  • Übersichtliche Zählerlisten je Objekt erleichtern die Kontrolle.

Zugänglichkeit sicherstellen:

  • Freier Zugang für Wartung oder Austausch muss gewährleistet sein.
  • Bei bewohnten Einheiten: rechtzeitige Ankündigung der Maßnahmen.

Zählerstand protokollieren:

  • Vor und nach dem Austausch sollte der Stand dokumentiert werden.
  • Wichtig für die korrekte Verbrauchsabrechnung im Abrechnungszeitraum.

Nur zertifizierte Geräte und Fachbetriebe verwenden:

  • Zähler müssen zugelassen und geeicht sein.
  • Montage nur durch qualifiziertes Fachpersonal.

Wie ist der Prozess der Eichung und Nachrüstung von Kaltwasserzählern geregelt?

Die Eichung von Kaltwasserzählern ist gesetzlich durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt und hat in der Regel eine Gültigkeit von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler entweder durch ein neues, geeichtes Gerät ersetzt oder erneut geeicht werden – wobei eine Nach-Eichung wirtschaftlich selten sinnvoll ist. Die Nachrüstung ist verpflichtend, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben und die Maßnahme wirtschaftlich vertretbar ist. Zuständig für beide Prozesse ist immer der Vermieter bzw. die Hausverwaltung, die auch die Kosten tragen und den ordnungsgemäßen Ablauf dokumentieren müssen – Hausverwaltung in der Nähe.

Welche Unterschiede bestehen zwischen analogem und digitalem Wasserzähler?

Unterschiede Analog und Digital FunkzählerUnterschiede Analog und Digital Funkzähler

Für Hausverwaltungen ist die Wahl zwischen analogen und digitalen Wasserzählern eine strategische Entscheidung. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Ablesung:

  • Analog: Manuelle Ablesung vor Ort erforderlich.
  • Digital: Fernauslesung per Funk möglich – auch automatisiert.

Datenzugang:

  • Analog: Keine Zwischenspeicherung, nur Momentaufnahme.
  • Digital: Speicherung von Verbrauchsverläufen, tagesgenaue Daten möglich.

Einsatz in der Verwaltung:

  • Analog: Hoher Aufwand bei Mieterwechsel, Zwischenablesungen etc.
  • Digital: Zeit- und kostensparend, ideal für große Objekte.

Kosten:

  • Analog: Günstiger in der Anschaffung.
  • Digital: Höherer Preis, aber langfristig wirtschaftlicher durch geringere Betriebskosten.

Datensicherheit:

  • Analog: Keine digitalen Risiken.
  • Digital: Muss den DSGVO-Vorgaben entsprechen, sichere Übertragung nötig.

Welche technischen Anforderungen bestehen an Funkzähler (Wasser, Strom, Gas, Wärme)?

Funkzähler müssen in Deutschland bestimmte technische und gesetzliche Anforderungen erfüllen, um zulässig und effizient einsetzbar zu sein. Zunächst ist eine gültige Eichung nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) Pflicht. Die Geräte müssen zudem bidirektional oder passiv auslesbar sein und eine verlässliche Datenübertragung gewährleisten – meist über OMS- oder M-Bus-Protokolle. Wichtig ist auch die Kompatibilität mit bestehenden Abrechnungssystemen sowie die Einhaltung der Datenschutzvorgaben der DSGVO. Für den Betrieb in Mehrfamilienhäusern müssen Funkzähler außerdem eine stabile Funkreichweite und Batterielaufzeiten von 10–15 Jahren bieten, um wartungsarm genutzt werden zu können.

Welche Vorteile bieten Funkzähler im Vergleich zu herkömmlichen mechanischen Zählern?

Vorteile von FunkzählernVorteile von Funkzählern

Funkzähler bieten Hausverwaltungen klare Effizienzvorteile gegenüber klassischen mechanischen Zählern. Die wichtigsten Pluspunkte:

Automatische Fernauslesung:

  • Keine Terminabsprachen oder Wohnungszugänge nötig
  • Spart Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand

Geringere Fehleranfälligkeit:

  • Kein manuelles Ablesen = weniger Ablesefehler
  • Präzise Verbrauchswerte für exakte Abrechnungen

Aktuelle Verbrauchsdaten:

  • Regelmäßige Datenübertragung ermöglicht zeitnahe Auswertungen
  • Erhöht die Transparenz für Mieter und Eigentümer

Langfristige Wirtschaftlichkeit:

  • Höherer Anschaffungspreis, aber Einsparungen bei Betrieb und Personal
  • Weniger Aufwand bei Leerstand oder Mieterwechsel

DSGVO-konforme Technik:

  • Moderne Funkzähler erfüllen gängige Datenschutzstandards

“Funkzähler sind der Effizienz-Booster für moderne Hausverwaltungen – weniger Ableseaufwand, mehr Transparenz, weniger Fehler.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Herausforderungen gibt es bei der Integration von Funkzählern in bestehende Systeme?

Die Nachrüstung von Funkzählern in Bestandsgebäuden bringt einige technische und organisatorische Hürden mit sich. Häufig fehlt es an geeigneten Installationsplätzen oder Leitungsschächten, insbesondere in Altbauten. Zudem müssen die Funkprotokolle (z. B. OMS oder M-Bus) mit bestehenden Abrechnungssystemen kompatibel sein. Auch die Funkreichweite kann durch bauliche Gegebenheiten wie Stahlbetondecken eingeschränkt sein. Hinzu kommen Datenschutzanforderungen, die bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und enge Abstimmung mit Technikern und Abrechnungsdienstleistern ist entscheidend für eine reibungslose Integration.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für die Datenübertragung von Funkzählern?

Die Datenübertragung von Funkzählern unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, um Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte besonders wichtig:

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung):

  • Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf das Verhalten in der Wohnung zulassen.
  • Eine Rechtsgrundlage (z. B. Mietvertrag oder Einwilligung) ist für die Verarbeitung erforderlich.
  • Betroffene müssen transparent informiert werden (Art. 13 DSGVO), z. B. über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung.

TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz):

  • Relevanz bei Funkzählern mit drahtloser Übertragung über z. B. WLAN, M-Bus oder LoRaWAN.
  • Es gelten hohe Anforderungen an Zugriffssicherheit und Verschlüsselung.

Mess- und Eichgesetz (MessEG):

  • Nur zertifizierte und eichfähige Geräte dürfen eingesetzt werden.
  • Die Daten müssen unverfälscht und manipulationssicher übertragen werden.

Sicherheitsanforderungen:

  • Funkzähler müssen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten gewährleisten.
  • Regelmäßige Updates und Wartungen sind notwendig, um Sicherheitslücken zu vermeiden.

Was gilt für die Nutzung von Funkwasserzählern und die Datensicherheit?

Funkwasserzähler ermöglichen eine automatisierte und fernauslesbare Verbrauchserfassung, was Hausverwaltungen erheblich entlastet. Gleichzeitig stellen sie erhöhte Anforderungen an die Datensicherheit. Da die erfassten Verbrauchsdaten als personenbezogene Daten gelten, müssen alle Systeme den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Das bedeutet unter anderem, dass die Daten verschlüsselt übertragen, nicht dauerhaft gespeichert und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Nutzer müssen vollständig informiert werden, etwa über die Art der Daten, den Übertragungsweg und den Zweck der Verarbeitung. Funkzähler Wasser sollten daher nur dann eingesetzt werden, wenn sie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterstützen und eine sichere, nachweisbare Abrechnung gewährleisten. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur geprüfte Systeme verwenden und eine lückenlose Dokumentation führen.

Wie können Hausverwaltungen die Messdaten von Funkzählern effektiv auswerten?

Die effektive Auswertung von Funkzählerdaten bringt für Hausverwaltungen klare Vorteile in Transparenz, Abrechnung und Verbrauchssteuerung. Damit das gelingt, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Zentralisierte Datenplattform nutzen:

  • Messdaten sollten automatisch in ein zentrales Abrechnungssystem eingespeist werden.
  • Digitale Plattformen bieten Dashboard-Funktionen, die Verbräuche, Ablesezeiträume und Auffälligkeiten übersichtlich darstellen – Hausverwaltung Software.

Daten regelmäßig prüfen:

  • Durch tägliche oder monatliche Erfassung lassen sich Leckagen, Unregelmäßigkeiten oder ungewöhnlich hohe Verbräuche frühzeitig erkennen.
  • Ideal für präventive Instandhaltung und Mieterrückfragen.

Verbrauchstransparenz schaffen:

  • Auf Wunsch können Mieter Zugriff auf eigene Verbrauchsdaten erhalten – dies fördert Akzeptanz und spart Rückfragen.
  • Besonders wirksam bei energieeffizientem Gebäudebetrieb.

Abrechnungsfehler vermeiden:

  • Automatisierte Datenerfassung reduziert manuelle Eingabefehler.
  • Lückenlose Protokollierung sorgt für rechtssichere Nachvollziehbarkeit.

Datenschutz sicherstellen:

  • Zugriff auf Messdaten muss rollenbasiert geregelt sein.
  • Verschlüsselung und DSGVO-konforme Speicherung sind Pflicht.

“Die wahre Stärke von Funkzählern zeigt sich erst, wenn Hausverwaltungen die Messdaten gezielt auswerten und in smarte Prozesse überführen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie beeinflussen Funkzähler die Kosten für Hausverwaltungen?

Auswirkungen von Funkzählern auf VerwaltungskostenAuswirkungen von Funkzählern auf Verwaltungskosten

Funkzähler verursachen zunächst höhere Anschaffungskosten als mechanische Modelle, senken aber langfristig die Betriebs- und Verwaltungskosten deutlich. Da die Verbrauchswerte automatisch per Funk übermittelt werden, entfallen manuelle Ablesungen, Terminvereinbarungen mit Mietern oder Zugangsbeschränkungen – das spart Zeit und Personalkosten. Auch bei Mieterwechseln oder Zwischenablesungen ist der Aufwand minimal. Zudem ermöglichen Funkzähler eine schnelle Fehlererkennung, was Folgekosten durch Leckagen oder falsche Abrechnungen vermeidet. In Kombination mit einer guten Auswertungssoftware reduzieren sie den Aufwand für Jahresabrechnungen und sorgen für rechtssichere Prozesse. Auf Sicht gesehen ist der Einsatz wirtschaftlich sinnvoll, vor allem in größeren oder dezentral verwalteten Wohnanlagen – Kosten Hausverwaltung.

Welche staatlichen Förderungen oder Subventionen gibt es für den Einsatz von Funkzählern?

Für Hausverwaltungen kann die Umrüstung auf moderne Funkzähler durch staatliche Programme finanziell unterstützt werden – insbesondere dann, wenn sie Teil größerer Energieeffizienzmaßnahmen oder Digitalisierungsstrategien sind. Es gibt zwar keine direkte Förderung nur für Funkwasserzähler, jedoch lassen sich Zuschüsse im Rahmen folgender Programme nutzen:

KfW-Förderprogramme (z. B. 261, 263):

  • Im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen kann die Installation digitaler Zähler mitgefördert werden.
  • Wichtig: Die Maßnahme muss Teil eines Gesamtvorhabens sein.

BAFA-Zuschüsse:

  • Förderfähig sind Systeme zur Verbrauchsdatenerfassung, wenn sie zur Optimierung der Gebäudetechnik beitragen.
  • Besonders relevant bei Wohngebäuden mit mehr als 6 Wohneinheiten.

Förderung durch Länder oder Kommunen:

  • Einige Bundesländer oder Städte bieten regionale Programme zur Digitalisierung der Wohnwirtschaft, die Funkzähler einschließen können.
  • Förderanträge sind meist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. CO₂-Einsparung, Barrierefreiheit, Smart-Metering-Integration).

Wie lassen sich Verbrauchsdaten für die Energie- und Wasserversorgung optimieren?

Die Optimierung von Verbrauchsdaten beginnt mit der lückenlosen und präzisen Erfassung – moderne Funkzähler ermöglichen eine kontinuierliche Datenerhebung in Echtzeit. So können Hausverwaltungen Verbrauchsspitzen erkennen, Unregelmäßigkeiten frühzeitig identifizieren (z. B. Leckagen oder defekte Geräte) und gezielt gegensteuern. Durch die regelmäßige Analyse der Verbrauchsmuster lassen sich Einsparpotenziale sichtbar machen – etwa durch angepasste Heizzeiten, Effizienzsteigerung von Anlagen oder Sensibilisierung der Mieter.

Ein weiterer Schlüssel liegt in der Verknüpfung mit digitalen Plattformen, die eine zentrale Verwaltung aller Messdaten ermöglichen. Dort lassen sich automatische Reports, Vergleichswerte und individuelle Verbrauchsanalysen generieren. Hausverwaltungen schaffen so mehr Transparenz, senken Betriebskosten und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Wichtig ist dabei immer: Datenschutzkonformität gewährleisten und technische Systeme regelmäßig aktualisieren.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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