Kaltwasserzähler: Einbau, Kosten, Abrechnung & gesetzliche Vorgaben im Überblick

ProduktInsights
14 July 2025
Kaltwasserzähler: Einbau, Kosten, Abrechnung & gesetzliche Vorgaben im Überblick

Sind Kaltwasserzähler Pflicht?

Ja, in vielen Fällen besteht in Deutschland eine gesetzliche Funkzähler Wasser Pflicht zur Ausstattung mit Kaltwasserzählern – abhängig von Nutzung, Gebäudeart und Region. Für Hausverwaltungen bedeutet das:

  • Pflicht gemäß § 11 Heizkostenverordnung (HKVO): Kaltwasserzähler sind zwar nicht explizit in der HKVO geregelt, aber die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wasser kann über landesrechtliche Vorschriften verpflichtend sein.
  • Landesbauordnungen: Einige Bundesländer verlangen bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen die Ausstattung jeder Wohneinheit mit separaten Kaltwasserzählern.
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Dient dem Gesundheitsschutz, verpflichtet aber nicht direkt zur Installation von Kaltwasserzählern.
  • Eigentümerbeschluss oder Teilungserklärung: In WEGs kann die Ausstattung mit Zählern verpflichtend sein, wenn dies beschlossen oder in der Teilungserklärung geregelt ist.
  • Förder- und Energiemaßnahmen: Im Rahmen energetischer Sanierungen oder Smart-Metering-Projekte kann die Pflicht indirekt entstehen.

Sind Kaltwasserzähler Gemeinschaftseigentum?

Ob Kaltwasserzähler als Gemeinschaftseigentum gelten, hängt in der Regel von ihrer Lage und Funktion ab. Befinden sich die Zähler außerhalb der einzelnen Wohnungen – also im Keller oder in zentralen Versorgungsräumen – sind sie Gemeinschaftseigentum, da sie der Versorgung aller Einheiten dienen. Werden sie jedoch in der Wohnung installiert und erfassen dort ausschließlich den individuellen Verbrauch, können sie als Sondereigentum gelten – sofern die Teilungserklärung dies zulässt oder durch Beschluss geregelt ist. Für die Hausverwaltung ist es wichtig, diese Eigentumsverhältnisse eindeutig zu klären, da sie Einfluss auf Kostenumlagen, Wartungspflichten und den Zugang zu den Geräten haben.

Was ist ein Kaltwasserzähler?

Ein Kaltwasserzähler ist ein Messgerät, das den Verbrauch von unbeheiztem Trinkwasser in Litern oder Kubikmetern exakt erfasst. Er kommt überwiegend in Wohn- und Gewerbeeinheiten zum Einsatz und ist für eine verbrauchsgenaue Abrechnung unerlässlich.

Für die Hausverwaltung ist es wichtig, folgende Kernaspekte zu kennen:

  • Zweck: Erfassung des individuellen oder gemeinschaftlichen Kaltwasserverbrauchs
  • Einbauorte: Direkt in der Wohnung (Einzelzähler) oder im zentralen Versorgungsbereich (Hauptzähler)
  • Ablesung: Manuell oder per Funk (je nach Modell)
  • Eichpflicht: Alle 6 Jahre (nach Mess- und Eichgesetz)

Besonderheit für die Verwaltung:
Ein funktionierender Kaltwasserzähler ermöglicht eine transparente Verbrauchsabrechnung, kann Kosten verursachergerecht verteilen und hilft bei der Früh­erkennung von Leckagen oder ungewöhnlichem Verbrauchsverhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Warm- und Kaltwasserzähler?

Unterschied Kaltwasserzähler und WarmwasserzählerUnterschied Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler

Der wesentliche Unterschied liegt in der Temperaturbeständigkeit und der Einsatzart. Kaltwasserzähler sind für Temperaturen bis ca. 30 °C ausgelegt und messen den Verbrauch von unbeheiztem Trinkwasser. Warmwasserzähler hingegen sind für höhere Temperaturen bis etwa 90 °C geeignet und werden im Heizkreislauf für Brauchwasser eingesetzt. Technisch sind Warmwasserzähler durch spezielle Materialien und Dichtungen hitzebeständiger. In der Abrechnung sind sie getrennt zu erfassen, da Warmwasser zusätzliche Energiekosten verursacht, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

“Der Unterschied zwischen Warm- und Kaltwasserzähler liegt vor allem in der Temperaturbeständigkeit – und genau diese bestimmt den richtigen Einsatzort im Gebäude.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wann besteht eine gesetzliche Pflicht zur Ausstattung mit Kaltwasserzählern?

Eine gesetzliche Pflicht Funkzähler zur Ausstattung mit Kaltwasserzählern ergibt sich nicht bundesweit einheitlich, sondern hängt von verschiedenen Regelwerken und Umständen ab. Hausverwaltungen sollten folgende Punkte beachten:

  • Landesbauordnungen: In einigen Bundesländern ist der Einbau bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen vorgeschrieben.
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Keine direkte Pflicht zu Zählern, aber sachgerechte Erfassung und Überwachung der Wasserversorgung ist notwendig.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG): In Teilungserklärungen oder durch Eigentümerbeschluss kann die Ausstattung verpflichtend geregelt sein.
  • Mietrecht & Betriebskostenverordnung: Für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist ein Zähler Voraussetzung. Ohne Zähler dürfen nur Pauschalen verlangt werden.
  • Förderprogramme & Energiegesetze: Bei energetischen Maßnahmen kann die Installation Voraussetzung für Förderfähigkeit oder Steuerbegünstigung sein.

Welche Eichfristen gelten für Kaltwasserzähler in den Bundesländern?

Für Kaltwasserzähler gilt bundesweit nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) eine Eichfrist von 6 Jahren. Diese Frist ist unabhängig vom Bundesland und betrifft alle Geräte, die zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Zähler nicht mehr für Abrechnungszwecke genutzt werden, es sei denn, sie wurden nachgeeicht oder ausgetauscht. Für Hausverwaltungen ist es besonders wichtig, Fristen zu dokumentieren, rechtzeitig zu handeln und gegebenenfalls mit eichfähigen Funkzählern auf digitale Lösungen umzusteigen, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Welche Vorschriften gelten für den Einsatz von Funkwasserzählern?

Der Einsatz von Funkwasserzählern ist in Deutschland rechtlich zulässig, unterliegt jedoch klaren technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Für Hausverwaltungen ergeben sich daraus folgende Anforderungen:

Mess- und Eichrecht:

  • Nur eichfähige Geräte gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) dürfen verwendet werden.
  • Die Eichfrist beträgt 6 Jahre (wie bei mechanischen Zählern).

Datenschutz (DSGVO):

  • Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten.
  • Mieter müssen transparent über Datenerhebung und -nutzung informiert werden.
  • Es ist eine Datenschutzerklärung bereitzustellen, insbesondere bei automatischer Funkübertragung.

Funktechnik (Bundesnetzagentur):

  • Nur Geräte mit zugelassener Funkfrequenz (z. B. OMS-Standard) dürfen betrieben werden.
  • Die Störfreiheit anderer Funkdienste muss gewährleistet sein.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Kaltwasser-, Strom-, Gas- und Wärmezählern?

Die Hauptunterschiede zwischen Kaltwasser-, Strom-, Gas- und Wärmezählern liegen in der Art der erfassten Energie oder Ressource, der technischen Bauweise und den Eichfristen. Kaltwasserzähler messen den Volumenstrom von kaltem Trinkwasser in Kubikmetern. Funkzähler Strom erfassen den elektrischen Energieverbrauch in Kilowattstunden, oft mit digitaler Fernauslesung. Gaszähler messen den Gasdurchfluss, wobei Temperatur und Druck berücksichtigt werden müssen. Wärmezähler sind komplexer: Sie kombinieren Durchflussmessung und Temperaturdifferenz, um den tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden zu berechnen. Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass alle Zählertypen unterschiedliche Wartungs-, Eich- und Ablesevorgaben haben und in der Verbrauchsabrechnung separat berücksichtigt werden müssen.

Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung bei der Installation von Zählern?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter in Deutschland zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten – sie hat jedoch indirekten Einfluss auf Kaltwasserzähler. Für Hausverwaltungen ergeben sich folgende wichtige Punkte:

Pflicht zur Ausstattung:

  • Die Heizkostenverordnung schreibt Messgeräte für Heizung und Warmwasser verbindlich vor (§ 5 HKVO).
  • Kaltwasserzähler sind nicht direkt geregelt, werden aber oft ergänzend installiert, um verbrauchsgerechte Gesamtabrechnungen zu ermöglichen.

Ausnahmefälle:

  • In bestimmten Fällen (z. B. technische Unzumutbarkeit oder Denkmalschutz) kann von der Ausstattungspflicht abgewichen werden.
  • Dies ist nachweis- und dokumentationspflichtig.

Verbrauchstransparenz:

  • Eine getrennte Erfassung von Kalt- und Warmwasser schafft mehr Kostentransparenz für Mieter.
  • Sie ist in modernen Abrechnungssystemen oft Standard.

Was sind die technischen Anforderungen an moderne Funkzähler?

Moderne Funkzähler müssen bestimmte technische Mindeststandards erfüllen, um rechtlich zulässig und effizient im Betrieb zu sein. Sie müssen eichfähig gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sein und eine sichere Datenübertragung gewährleisten – meist über OMS-kompatible Funkprotokolle. Zusätzlich ist eine lange Batterielebensdauer (typisch 10–12 Jahre) sowie ein manipulationssicheres Gehäuse vorgeschrieben. Wichtig ist auch die kompatible Integration in bestehende Abrechnungssysteme sowie die Fernauslesbarkeit, ohne Zugang zur Wohnung. Für Hausverwaltungen entscheidend ist, dass alle Komponenten zukunftssicher, DSGVO-konform und wartungsarm sind.

Welche Anforderungen stellt die Bundesnetzagentur an Funkmodule?

Anforderungen der Bundesnetzagentur an FunkmoduleAnforderungen der Bundesnetzagentur an Funkmodule

Die Bundesnetzagentur regelt den Einsatz von Funkmodulen in Messsystemen mit Fokus auf Frequenznutzung, Sicherheit und Störungsfreiheit. Für Hausverwaltungen ergeben sich daraus folgende zentrale Anforderungen:

Zulassungspflicht:

  • Nur Funkmodule mit CE-Kennzeichnung und konformer Funkzulassung dürfen verwendet werden.
  • Geräte müssen den Vorgaben der EU-Richtlinie für Funkanlagen (RED) entsprechen.

Frequenznutzung:

  • Erlaubt ist in der Regel der ISM-Frequenzbereich, z. B. 868 MHz, der speziell für Anwendungen mit geringer Sendeleistung reserviert ist.
  • Die Sendeleistung muss limitiert und zeitlich begrenzt sein, um andere Funkdienste nicht zu stören.

Störungsfreiheit:

  • Funkmodule müssen so betrieben werden, dass sie keine Funkstörungen verursachen oder bestehende Dienste beeinträchtigen.
  • Bei Störungen kann die Bundesnetzagentur den Betrieb untersagen.

Technische Dokumentation:

  • Hersteller müssen eine konforme technische Dokumentation vorhalten, die auf Anfrage vorgelegt werden muss.

Wie funktioniert die Funkübertragung bei Kaltwasserzählern und welche Reichweiten sind relevant?

Die Funkübertragung bei Kaltwasserzählern erfolgt über integrierte Funkmodule, die regelmäßig Zählerstände verschlüsselt an ein zentrales Empfangsgerät senden. Dabei wird meist der 868-MHz-Frequenzbereich genutzt, der eine gute Durchdringung von Wänden ermöglicht. Die typische Reichweite innerhalb von Gebäuden liegt bei etwa 30 bis 100 Metern, abhängig von Bauweise und Funkumgebung. In großen Liegenschaften werden häufig Repeater oder mobile Auslesegeräte eingesetzt, um Daten zuverlässig zu erfassen. Wichtig ist, dass die Übertragung automatisiert, energieeffizient und DSGVO-konform erfolgt – ohne dass Wohnräume betreten werden müssen.

Welche Datenschutzpflichten gelten beim Einsatz von Funkzählern?

Beim Einsatz von Funkzählern gelten strenge Datenschutzpflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für die Hausverwaltung bedeutet das konkret:

Rechtsgrundlage schaffen:

  • Die Verarbeitung von Verbrauchsdaten muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen, z. B. Mietvertrag oder berechtigtes Interesse.

Informationspflicht gegenüber Mietern:

  • Mieter müssen vollständig und verständlich über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informiert werden.
  • Dies erfolgt idealerweise über eine Datenschutzerklärung.

Zweckbindung und Datensparsamkeit:

  • Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für die Abrechnung notwendig sind.
  • Keine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung – außer an beauftragte Dienstleister mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Technische und organisatorische Maßnahmen:

  • Daten müssen verschlüsselt übertragen und sicher gespeichert werden.
  • Zugriff nur für autorisierte Personen.

Wie können Hausverwaltungen die Einhaltung der DSGVO sicherstellen?

Hausverwaltungen können die Einhaltung der DSGVO sicherstellen, indem sie klare Verarbeitungsrichtlinien für personenbezogene Daten definieren und diese konsequent umsetzen. Zunächst müssen alle erhobenen Verbrauchsdaten einem konkreten Zweck zugeordnet und deren Verarbeitung dokumentiert werden. Wichtig ist außerdem, dass Mieter transparent informiert werden – etwa durch eine leicht verständliche Datenschutzerklärung. Bei Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden. Zudem sollten technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen etabliert und regelmäßig überprüft werden. Nur mit einem durchdachten Datenschutzkonzept und geschultem Personal bleibt die Verwaltung rechtssicher und vertrauenswürdig.

Vorteile bei Nutzung von Heidi Systems-Lösung

Mit der Komplettlösung von Heidi Systems profitieren Hausverwaltungen zusätzlich von:

  • Kostenfreiem Einbau: Die Funkzähler werden vor Ort durch zertifizierte Experten installiert – völlig kostenlos für die Verwaltung.
  • Klaren Preis pro Einheit: Für lediglich 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Installation, Wartung, Datenübertragung, DSGVO-konforme Plattform und automatisierte Abrechnung abgedeckt – ohne versteckte Zusatzkosten.

Somit lösen Hausverwaltungen DSGVO-Anforderungen rechtskonform, digital und kostentransparent – bei minimalem Aufwand und voller Budgetkontrolle.

“Datenschutz in der Hausverwaltung beginnt nicht bei der Technik, sondern bei klaren Prozessen und transparenter Kommunikation mit den Mietern.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie läuft die Umrüstung auf digitale Kaltwasserzähler in der Praxis ab?

Die Umrüstung auf digitale Kaltwasserzähler erfolgt in mehreren strukturierten Schritten und kann durch eine gute Vorbereitung effizient umgesetzt werden:

Bestandsaufnahme:

  • Erfassung aller vorhandenen Zähler und Prüfung der Einbausituation.
  • Abgleich mit Eichfristen und technischem Zustand.

Planung und Ausschreibung:

  • Auswahl eines zugelassenen und datenschutzkonformen Systems.
  • Einholung von Angeboten und Vergabe an einen Fachbetrieb.

Information der Bewohner:

  • Rechtzeitige Ankündigung des Einbautermins.
  • Transparente Kommunikation zu Datenschutz und Ablauf.

Einbau durch Fachpersonal:

  • Austausch der Altgeräte gegen digitale Funkzähler.
  • Dokumentation der Zählerstände und Geräte-IDs.

Inbetriebnahme und Systemeinbindung:

  • Anbindung an das Abrechnungssystem oder Fernableseplattform.
  • Funktionsprüfung und ggf. Einweisung des Verwaltungspersonals.

Wie können Hausverwaltungen den Einbau effizient organisieren?

Ein effizienter Einbau von Kaltwasserzählern gelingt, wenn Abläufe frühzeitig geplant und alle Beteiligten gut koordiniert werden. Zunächst sollte eine vollständige Objektübersicht erstellt werden, inklusive Zählerstandorte, Zugangsmöglichkeiten und Bewohnerstruktur. Anschließend erfolgt die Terminplanung mit dem Fachbetrieb, idealerweise blockweise oder etagenweise, um Zeitverluste zu vermeiden. Mieter müssen rechtzeitig informiert und Zugänge sichergestellt werden. Wichtig ist auch, dass der Einbau dokumentiert und jeder Zähler eindeutig zugeordnet wird. Eine zentrale Rolle spielt die Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern, die sowohl den Einbau als auch die spätere Ablesung digital begleiten können. So wird der Verwaltungsaufwand spürbar reduziert.

Vorteile mit Heidi Systems:

  • Kostenfreier Einbau & Wartung: Zertifizierte Experten installieren und betreuen Funkzähler ohne zusätzliche Gebühren.
  • All‑inclusive Preis: Für nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhalten Sie Geräte, Installation, Wartung, Datenübertragung, Support sowie automatisierte Abrechnung – komplett ohne versteckte Kosten.
  • Digitalisierte Prozesse: Echtzeit-Verbrauchsdatenerfassung, zentrale Plattform, Schnittstellen – deutlich reduzierter Verwaltungsaufwand und hohe Rechtssicherheit.

So garantieren Sie: DSGVO-konforme Datenverarbeitung, effiziente Abläufe beim Einbau und volle Budgetkontrolle – ohne Aufwand, aber mit maximaler Transparenz.

Welche Kosten entstehen für Eigentümer und welche können umgelegt werden?

Beim Einbau und Betrieb von Kaltwasserzählern entstehen für Eigentümer sowohl einmalige Investitionskosten als auch laufende Betriebskosten. Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, diese korrekt zu differenzieren und rechtssicher auf die Mieter umzulegen, sofern zulässig.

Einmalige Kosten (nicht umlagefähig):

  • Anschaffung der Kaltwasserzähler
  • Ausbau alter Zähler und Einbau der neuen Geräte
  • Modernisierungsmaßnahmen am Leitungssystem

Diese Kosten gelten als Investitionen und sind in der Regel vom Eigentümer zu tragen. Teilweise können sie im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) anteilig umgelegt werden.

Laufende Betriebskosten (umlagefähig):

  • Miete für die Zähler (bei Mietmodellen)
  • Wartung und Funktionsprüfung
  • Eichkosten (im Rahmen der gesetzlichen Fristen)
  • Ablesung und Verbrauchsabrechnung (manuell oder per Funk)

Diese Posten können laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist.

Wie lässt sich die Wirtschaftlichkeit der Umstellung auf Funkzähler bewerten?

Die Wirtschaftlichkeit der Umstellung auf Funkzähler ergibt sich vor allem aus der Reduktion von Betriebsaufwand, Fehlerquellen und langfristigen Folgekosten. Zwar ist die Anschaffung teurer als bei herkömmlichen Zählern, doch entfallen mit Funklösungen viele manuelle Tätigkeiten wie die Wohnungsbegehung zur Ablesung oder die Korrektur fehlerhafter Abrechnungen. Zudem lassen sich Verbrauchswerte automatisiert erfassen, was die Betriebskostenabrechnung vereinheitlicht und beschleunigt. Auch Wartungstermine und Batteriestatus können frühzeitig erkannt werden, was Ausfälle minimiert. Die höhere Datentransparenz unterstützt Eigentümer und Verwalter bei der Leckageerkennung und Verbrauchsoptimierung. Besonders wirtschaftlich ist die Umstellung, wenn sie im Rahmen eines Full-Service-Mietmodells erfolgt – dort sind Einbau, Wartung und Service pauschal enthalten, was Kalkulationssicherheit schafft. Langfristig lohnt sich die Investition durch Zeitersparnis, Digitalisierung und Skalierbarkeit.

Wie können Funkzähler in bestehende Abrechnungssysteme integriert werden?

Vorteile für die Hausverwaltung bei Abrechnungssystemen von FunkzählernVorteile für die Hausverwaltung bei Abrechnungssystemen von Funkzählern

Die Integration von Funkzählern in bestehende Abrechnungssysteme ist heute technisch gut umsetzbar und bringt Hausverwaltungen zahlreiche Vorteile. Moderne Funkzähler sind in der Regel OMS-kompatibel (Open Metering Standard) und damit systemoffen, was die Anbindung an bestehende Softwarelösungen zur Nebenkostenabrechnung erleichtert. Die Verbrauchsdaten werden automatisch per Funk erfasst, verschlüsselt übertragen und direkt in die digitale Abrechnungsplattform eingespielt.

Wichtige Voraussetzungen für eine reibungslose Integration:

  • Kompatibilität zwischen Zähler, Funkmodul und Abrechnungssoftware prüfen
  • Schnittstellen definieren (z. B. API, CSV, XML)
  • Dienstleister koordinieren (Zähleranbieter, IT-Systemhaus, Abrechnungsservice)
  • Schulung des Verwaltungspersonals zur Nutzung der Plattform

Vorteile für die Hausverwaltung:

  • Kein Betreten der Wohnungen zur Ablesung notwendig
  • Schnellere und fehlerfreie Abrechnungen
  • Automatische Dokumentation der Zählerstände
  • Zentrale Datenverfügbarkeit für Auswertungen und Verbrauchsanalysen

Wie profitieren Hausverwaltungen langfristig von digitalen Messsystemen?

Hausverwaltungen profitieren langfristig erheblich von digitalen Messsystemen, da sie Verwaltungsprozesse automatisieren, Kosten senken und die Transparenz gegenüber Eigentümern und Mietern verbessern. Durch die automatische Fernauslesung entfällt der manuelle Aufwand bei der Zählerstandserfassung – das spart Zeit, vermeidet Fehler und reduziert Beschwerden. Digitale Systeme liefern zudem aktuelle Verbrauchsdaten, die eine schnellere und genauere Nebenkostenabrechnung ermöglichen. Sie erleichtern die Früherkennung von Leckagen oder ungewöhnlichem Verbrauch und helfen so, Folgeschäden und Zusatzkosten zu vermeiden.

Darüber hinaus erfüllen digitale Lösungen die steigenden Anforderungen an Datensicherheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Sie lassen sich flexibel an bestehende Systeme anbinden und sind zukunftssicher durch Updatefähigkeit und Standardkompatibilität. Insgesamt stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit moderner Hausverwaltungen, da sie Effizienz mit digitalem Servicegedanken verbinden.

“Digitale Messsysteme sind für Hausverwaltungen kein Zukunftsthema mehr – sie sind der Schlüssel zu effizienter, sicherer und moderner Immobilienbewirtschaftung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

Kostenfrei nachrüsten
Jetzt installieren lassen

Kostenfreie Installation der Funkgeräte

chess_shield

Gesetzeskonform

§ 229 Artikel 3

checkmark_shield

Datenschutzkonform

Nach DSGVO

lock

SSL Verschlüsselung

Zertifiziert und Sicher

eu_elipse

Server in Europa

EU Datenschutz

small_counter

Jetzt auf digitale Funkzähler umstellen lassen.

Angebot anfordern