Hausverwaltung Kosten: Aktuelle Preise, Einflussfaktoren und Spartipps für Eigentümer

HausverwaltungInsights
10 July 2025
Kosten Hausverwaltung

Wie viel kostet eine Hausverwaltung im Monat?

Die monatlichen Kosten für eine Hausverwaltung hängen von mehreren Faktoren ab. Im Durchschnitt bewegen sich die Preise in folgenden Bereichen:

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):

  • ca. 20 bis 30 Euro pro Einheit/Monat
  • abhängig von Lage, Verwaltungsaufwand und Objektgröße

Mietverwaltungen:

  • meist 8–12 % der monatlichen Kaltmiete
  • zusätzliche Kosten möglich für Neuvermietung, Abrechnungen etc.

Einflussfaktoren:

  • Anzahl der Einheiten
  • Zustand und Alter der Immobilie
  • Leistungsumfang (Basis- vs. Vollservice)
  • Standort (Großstadt vs. ländliche Region)

Tipp für Verwalter: Durch die Zusammenarbeit mit Anbietern wie Heidi Systems lassen sich zusätzliche Dienstleistungen wie die digitale Verbrauchserfassung kosteneffizient integrieren – mit kostenfreiem Einbau und einem Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Das schafft Planungssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich.

Wie hoch sind die Kosten für die Hausverwaltung?

Die Kosten für eine Hausverwaltung variieren je nach Objektart, Leistungsumfang und Standort. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) liegen sie meist zwischen 20 und 30 Euro pro Einheit und Monat. Bei Mietobjekten orientieren sich die Verwaltungskosten in der Regel an einem Prozentsatz der Kaltmiete, häufig zwischen 8 und 12 Prozent.

Zusätzliche Leistungen wie Neuvermietung, Betriebskostenabrechnungen oder Instandhaltungskoordination können gesondert berechnet werden. Entscheidend für die Gesamtkosten ist, ob es sich um eine Basis- oder Rundumverwaltung handelt.

Zusätzlich bringt die Zusammenarbeit mit Heidi Systems erhebliche Vorteile für Hausverwaltungen:

  • Kostenfreie Installation der Funkzähler: Die Umrüstung samt Einbau durch zertifizierte Experten erfolgt für Sie komplett ohne Zusatzkosten
  • Transparentes Preismodell – 150 € pro Wohneinheit und Jahr: Darin enthalten sind das Gerät, Einbau, Wartung, Datenübertragung, IT-Anbindung sowie digitale Betriebskostenabrechnung – ohne versteckte Zusatzkosten


Zu den klassischen Verwaltungskosten von 20–30 € pro Einheit (WEG) bzw. 8–12 % der Kaltmiete (Mietverwaltung) kommt bei moderner Verbrauchserfassung mit Funkzählern von Heidi Systems nur ein Festpreis von 150 € pro Einheit und Jahr hinzu – komplett inklusive Einbau und Service. Dadurch bleiben die Gesamtkosten kalkulierbar, der Verwaltungsaufwand sinkt und Sie profitieren von digitalem Mehrwert und Rechtssicherheit.

Wie hoch darf die Verwaltergebühr sein?

Verwaltungsgebühren für HausverwaltungenVerwaltungsgebühren für Hausverwaltungen

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Verwaltergebühren. Die Höhe muss jedoch angemessen und marktüblich sein. Orientierungswerte sind:

WEG-Verwaltung:

  • ca. 20–30 € pro Einheit und Monat
  • abhängig von Region, Objektgröße und Leistungsumfang

Mietverwaltung:

  • üblich sind 8–12 % der monatlichen Kaltmiete
  • Sonderleistungen (z. B. Neuvermietung) oft zusätzlich abrechenbar

Zusätzlicher Vorteil mit Heidi Systems:
Zur klassischen Verwaltervergütung kommen bei der Erfassung von Verbrauchsdaten durch Funkzähler keine zusätzlichen Einbaukosten hinzu. Heidi Systems übernimmt die Installation kostenfrei, und der Gesamtpreis beträgt lediglich 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive Einbau, Wartung, Datenübertragung und digitaler Abrechnung. Das schafft klare Kalkulationsgrundlagen und reduziert den organisatorischen Aufwand für die Hausverwaltung erheblich.

“Die Verwaltergebühr muss immer im Verhältnis zur Leistung stehen – nicht zu hoch, aber auch nicht zu billig, sonst leidet die Qualität der Verwaltung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wer zahlt die Hausverwaltung, Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich trägt der Eigentümer bzw. Vermieter die Kosten der Hausverwaltung. Bei Mietwohnungen dürfen nur bestimmte Verwaltungskosten – z. B. für Betriebskostenabrechnung oder Hausmeisterdienste – anteilig über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Die klassische Verwaltergebühr für die organisatorische und kaufmännische Betreuung darf nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen alle Eigentümer anteilig gemäß ihrem Miteigentumsanteil.

Besonderer Vorteil mit Heidi Systems:
Die Nachrüstung mit Funkzählern verursacht keine zusätzlichen Einbaukosten, da Heidi Systems den Einbau vollständig kostenfrei übernimmt. Der jährliche Komplettpreis liegt bei nur 150 Euro pro Wohneinheit – inklusive Einbau, Wartung, Datenübertragung, IT-Sicherheit und digitaler Abrechnung. Diese klar kalkulierbaren Fixkosten lassen sich direkt den Eigentümern zuordnen und sorgen für minimale Zusatzbelastung bei maximaler Transparenz und Effizienz.

Welche gesetzlichen Vorgaben regeln die Umlage von Hausverwaltungskosten in Deutschland?

Die Umlage von Hausverwaltungskosten ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt:

Bei Mietverhältnissen gilt:

  • Hausverwaltungskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten
  • Grundlage: § 1 BetrKV (Betriebskostenverordnung)
  • Ausnahme: Nur bestimmte Verwaltungstätigkeiten, wie z. B. Betriebskostenabrechnung, können indirekt über Hausnebenkosten weitergegeben werden

Bei Wohnungseigentum (WEG):

  • Kosten für die Verwaltung werden über den Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) auf die Eigentümer umgelegt
  • Die Höhe der Umlage richtet sich nach dem Miteigentumsanteil

Wie unterscheiden sich die Hausverwaltungskosten je nach Bundesland?

Die Hausverwaltungskosten unterscheiden sich in Deutschland deutlich je nach Bundesland, vor allem aufgrund regionaler Unterschiede bei Löhnen, Lebenshaltungskosten und Marktbedingungen. In wirtschaftsstarken Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg sind die Kosten in der Regel höher – hier zahlen Eigentümer oft 30 Euro oder mehr pro Einheit und Monat. Das liegt vor allem an den höheren Personalkosten, Mieten für Büroräume und der allgemein stärkeren Nachfrage nach professioneller einer Hausverwaltung.

In ländlicheren Regionen oder strukturschwächeren Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern liegen die Preise häufig bei 20 Euro oder weniger. Hier ist der Verwaltungsaufwand oft geringer, und es herrscht ein stärkerer Preiswettbewerb.

Unabhängig vom Standort gilt jedoch: Die tatsächlichen Kosten sollten stets im Verhältnis zum Leistungsumfang, zur Erreichbarkeit und zur Qualität der Dienstleistung betrachtet werden. Ein günstiger Preis nützt wenig, wenn die Verwaltung nicht zuverlässig arbeitet oder schlecht erreichbar ist.

Welche Rolle spielen Funkzähler bei der Nebenkostenabrechnung?

Vorteile von Funkzählern in der NebenkostenabrechungVorteile von Funkzählern in der Nebenkostenabrechung

Funkzähler spielen eine zentrale Rolle in der modernen Nebenkostenabrechnung und bieten klare Vorteile für Hausverwaltungen:

Automatisierte Verbrauchserfassung:

  • Zählerstände werden fernausgelesen, ohne Wohnungszugang
  • spart Zeit und reduziert Fehlerquellen

Rechtssichere Abrechnung:

  • erfüllt die Vorgaben der Heizkostenverordnung (HKVO) zur monatlichen Verbrauchsinformation
  • verbessert Transparenz für Mieter und Eigentümer

Kosten- und Prozessvorteile:

  • senkt langfristig den organisatorischen Aufwand
  • reduziert Personalkosten und Rückfragen zur Abrechnung

Zukunftsfähigkeit:

  • Voraussetzung für digitale Gebäudeinfrastruktur und Smart-Metering-Lösungen

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für den Einbau und Betrieb von Funkzählern?

Für den Einbau und Betrieb von Funkzählern gelten in Deutschland mehrere gesetzliche Vorgaben, die Hausverwaltungen unbedingt beachten müssen. Zentrale Grundlage ist die Heizkostenverordnung (HKVO), die seit Dezember 2021 vorschreibt, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler grundsätzlich fernablesbar sein müssen. Zudem müssen alle Messgeräte den Eichvorschriften nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) entsprechen.

Beim Betrieb ist sicherzustellen, dass die Datensicherheit und der Datenschutz gemäß DSGVO gewahrt bleiben – insbesondere bei der Übertragung und Speicherung personenbezogener Verbrauchsdaten. Zusätzlich gelten technische Standards etwa nach der MID-Richtlinie (Messgeräterichtlinie der EU) und ggf. Vorgaben der Landesbauordnungen.

“Wer heute Zähler einbaut, kommt an Funktechnik nicht mehr vorbei – die gesetzlichen Vorgaben machen sie zum neuen Standard.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie wirken sich die Kosten für Funkzähler auf die Verwaltungskosten aus?

Funkzähler verursachen zunächst höhere Anschaffungs- und Installationskosten im Vergleich zu klassischen Zählern, wirken sich aber langfristig kostensenkend auf die Verwaltung aus. Die wichtigsten Auswirkungen:

Einmalkosten:

  • Anschaffung und Montage der Funkzähler sind teurer als bei Standardzählern

Laufende Einsparungen:

  • keine Vor-Ort-Ablesung mehr nötig → geringerer Personal- und Koordinationsaufwand
  • automatisierte Datenübermittlung spart Zeit bei der Abrechnung
  • weniger Fehler und Rückfragen senken Bearbeitungskosten

Investition mit langfristigem Nutzen:

  • verbesserte Planbarkeit und Effizienz in der Verwaltungsarbeit
  • entlastet interne Prozesse bei großen oder dezentralen Liegenschaften

Wie hoch sind die typischen Betriebskosten für Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezähler mit Funkmodul?

Die Betriebskosten für Funkzähler hängen vom Zählertyp, dem Dienstleister und dem Vertragsmodell ab. Im Durchschnitt liegen die jährlichen Kosten pro Gerät bei etwa 10 bis 25 Euro. Für Strom- und Wasserzähler fallen meist niedrigere Beträge an (ca. 10–15 Euro/Jahr), während Wärme- und Gaszähler mit Funkmodul etwas teurer sind (ca. 15–25 Euro/Jahr), da sie oft komplexer in der Technik und Datenübertragung sind.

Zusätzlich können Kosten für Datendienste, Fernablesung und Wartung anfallen, die in der Regel in Pauschalverträgen gebündelt sind.

Wichtig ist: Diese Betriebskosten sind betriebskostenumlagefähig, sofern sie transparent im Mietvertrag oder der WEG-Abrechnung ausgewiesen werden.

Vorteil mit Heidi Systems:
Statt einzelner Posten und variabler Zusatzkosten bietet Heidi Systems ein transparentes Gesamtpaket zum Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive aller Betriebskosten, Geräte, Einbau, Wartung, Datenübertragung und Abrechnung. Der Einbau erfolgt zudem kostenfrei, sodass keine zusätzlichen Investitionen erforderlich sind. Das erleichtert die Umlagefähigkeit, sorgt für Planungssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

Was schreibt die Heizkostenverordnung zur Verbrauchserfassung mit Funkzählern vor?

Die aktuelle Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Eigentümer seit dem 1. Dezember 2021 zur Nutzung von fernablesbaren Messgeräten, wenn neue Funkzähler oder Heizkostenverteiler eingebaut werden. Die wichtigsten Vorgaben:

Neugeräte:

  • müssen fernablesbar sein
  • betrifft Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler

Bestehende Geräte:

  • müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 auf Funktechnik umgerüstet werden, wenn keine Fernablesung möglich ist

Monatliche Verbrauchsinformation:

  • Bewohner haben Anspruch auf eine monatliche Übersicht ihres Verbrauchs (per App, Mail oder Brief)

Datenschutz und Interoperabilität:

  • Geräte müssen sicher kommunizieren und mit anderen Systemen kompatibel sein

Wie beeinflussen Eichfristen und Wartungsintervalle die laufenden Kosten?

Eichfristen und Wartungsintervalle haben direkten Einfluss auf die laufenden Betriebskosten von Messgeräten. In Deutschland gelten gesetzlich festgelegte Eichfristen: z. B. 5 Jahre für Wasserzähler, 6 Jahre für Wärmezähler. Nach Ablauf müssen Geräte entweder neu geeicht oder ersetzt werden, was regelmäßig Kosten für Austausch, Einbau und Dokumentation verursacht.

Zusätzlich entstehen Wartungskosten, insbesondere bei komplexeren Geräten wie Funkzähler Heizung oder bei Störungen in der Datenübertragung. Werden Fristen nicht eingehalten, drohen rechtliche Konsequenzen und fehlerhafte Abrechnungen.

Fazit: Wer als Hausverwaltung die Fristen im Blick behält und frühzeitig plant, kann unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand vermeiden – eine regelmäßige Kontrolle lohnt sich wirtschaftlich und rechtlich.

Welche Anforderungen an den Datenschutz gelten bei der Nutzung von Funkzählern?

Anforderungen an den Datenschutz bei der Nutzung von FunkzählernAnforderungen an den Datenschutz bei der Nutzung von Funkzählern

Bei der Nutzung von Funkzählern gelten strenge Datenschutzanforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle personenbezogenen Verbrauchsdaten rechtskonform verarbeitet werden. Die wichtigsten Pflichten:

Datensicherheit:

  • Übertragung und Speicherung müssen verschlüsselt erfolgen
  • Zugriff nur für autorisierte Personen

Zweckbindung und Transparenz:

  • Daten dürfen nur für Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen genutzt werden
  • Mieter und Eigentümer müssen klar informiert werden, welche Daten erfasst und verarbeitet werden

Speicherbegrenzung:

  • Verbrauchsdaten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden – nur so lange, wie sie für den Zweck erforderlich sind

Auftragsverarbeitung:

  • Externe Ablesedienste müssen über Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) eingebunden sein

“Datenschutz bei Funkzählern ist kein Nice-to-have, sondern gesetzliche Pflicht – und ein Vertrauensfaktor für Mieter und Eigentümer.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie kann eine Hausverwaltung die datenschutzkonforme Funkablesung sicherstellen?

Eine Hausverwaltung stellt die datenschutzkonforme Funkablesung sicher, indem sie technische und organisatorische Maßnahmen gemäß DSGVO umsetzt. Dazu gehört, dass alle Funkzähler verschlüsselte Datenübertragung unterstützen und nur autorisierte Dienstleister mit Zugriff beauftragt werden. Wichtig ist ein AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung) mit Ablesediensten, der klar regelt, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist.

Zudem müssen Bewohner transparent informiert werden – z. B. über ein Informationsblatt zum Zweck der Datenerhebung, den Umfang und die Dauer der Speicherung. Auch sollte die Verwaltung sicherstellen, dass die Daten ausschließlich zur Verbrauchserfassung und Abrechnung genutzt und nicht länger als notwendig gespeichert werden.

Welche Trends und Entwicklungen beeinflussen künftig die Kostenstrukturen in der Hausverwaltung?

Die Kostenstrukturen in der Hausverwaltung verändern sich zunehmend durch technologische, gesetzliche und marktbedingte Entwicklungen. Wichtige Trends sind:

Digitalisierung:

  • Einführung von Funkzählern, Smart-Metering und digitalen Plattformen reduziert langfristig Personal- und Verwaltungskosten
  • Anfangsinvestitionen steigen, werden aber durch Effizienzgewinne kompensiert

Gesetzliche Vorgaben:

  • Heizkostenverordnung, DSGVO, Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhen den Verwaltungsaufwand und fordern technische Nachrüstungen
  • neue Pflichtinformationen und Transparenzanforderungen kosten Zeit und Geld

Fachkräftemangel:

  • steigende Personalkosten durch geringe Verfügbarkeit qualifizierter Verwalter
  • verstärkter Bedarf an automatisierten Abläufen und Outsourcing

Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien:

  • Energieeffizienzmaßnahmen und Nachhaltigkeitsberichte werden zunehmend vergütungspflichtiger Leistungsbestandteil

Welche typischen Fehler verursachen unnötige Verwaltungskosten im Bereich Verbrauchsdatenerfassung?

Typische Fehler bei der Verbrauchsdatenerfassung führen oft zu unnötigen Kosten und unnötigem Verwaltungsaufwand. Häufig unterschätzt wird der Verzicht auf fernauslesbare Zähler, was regelmäßig aufwendige manuelle Ablesungen, Terminabstimmungen und Fehlerkorrekturen nach sich zieht. Auch das Versäumen von Eichfristen führt zu teuren Ersatzmaßnahmen und rechtlichen Risiken.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Vertragskontrolle mit externen Messdienstleistern – etwa durch überhöhte Servicepauschalen oder fehlende Transparenz bei Preisbestandteilen. Zudem verursachen fehlerhafte oder unvollständige Verbrauchsdaten langwierige Nachbearbeitungen, Rückfragen und Reklamationen, die den Verwaltungsaufwand spürbar erhöhen.

Vorteil mit Heidi Systems:
Durch den Einsatz moderner Funkzähler mit automatischer Fernauslesung und rechtssicherer Datenübertragung reduziert Heidi Systems typische Fehlerquellen erheblich. Der Einbau erfolgt vollständig kostenfrei, und sämtliche Leistungen – inklusive Einbau, Wartung, Abrechnung, Eichfristenmanagement und Support – sind in einem klar kalkulierbaren Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten. Damit entfallen viele typische Verwaltungslasten und Kostenfallen – effizient, transparent und rechtssicher.

Wie kann eine Hausverwaltung den Verwaltungsaufwand bei Funkzählern reduzieren?

Hausverwaltungen können den Aufwand rund um Funkzähler deutlich senken, wenn sie auf strukturiertes Zählermanagement und digitale Prozesse setzen. Die wichtigsten Maßnahmen:

Automatisierte Ablesung nutzen:

  • regelmäßige Fernauslesung spart Zeit und verhindert Zugangsprobleme

Zentrale Datenplattformen einführen:

  • Verbrauchsdaten digital bündeln und für Abrechnungen direkt verwenden

Wartungszyklen systematisch planen:

  • Eichfristen, Batteriewechsel und Geräteaustausch vorausschauend koordinieren

Zuverlässige Messdienstleister beauftragen:

  • klare Schnittstellen, transparente Leistungen und feste Ansprechpartner reduzieren Rückfragen

Mieterkommunikation digitalisieren:

  • Verbrauchsinformationen monatlich per E-Mail oder Kundenportal bereitstellen

Was müssen Hausverwaltungen beim Zählerwechsel oder bei Mieterwechseln beachten?

Beim Zählerwechsel muss die Hausverwaltung sicherstellen, dass der neue Zähler ordnungsgemäß geeicht, korrekt montiert und eindeutig dokumentiert wird. Wichtig ist, dass der Wechseltermin sowie die alten und neuen Zählerstände schriftlich festgehalten werden – idealerweise mit Foto. Bei Geräten mit Funkmodul sollte geprüft werden, ob die Fernauslesung korrekt funktioniert und die Daten vollständig an das Abrechnungssystem übertragen werden.

Beim Mieterwechsel ist ein korrekter Übergabeprozess entscheidend: Die Zählerstände müssen am Tag der Wohnungsübergabe erfasst und im Protokoll festgehalten werden. Nur so ist eine verbrauchsgerechte Abrechnung für beide Mietparteien gewährleistet. Bei einem Funkzähler erfolgt die Datenübermittlung meist automatisch, dennoch sollte die Verwaltung die technische Funktion und Datenverfügbarkeit prüfen.

Wie sollten Hausverwaltungen die Kosten von Funkzählern und Verwaltungsaufwand gegenüber Eigentümern und Mietern darstellen?

Hausverwaltungen sollten die Kosten für Funkzähler und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand transparent, nachvollziehbar und differenziert kommunizieren. Das stärkt Vertrauen und verhindert Rückfragen.

Wichtige Punkte zur Darstellung:

Trennung der Kostenarten:

  • Anschaffungs- und Installationskosten gehören in die WEG-Abrechnung (Eigentümer)
  • Betriebskosten (z. B. Funkdatenservice) können umlagefähig auf Mieter sein, wenn im Mietvertrag geregelt

Klarer Verwendungszweck:

  • Erläuterung, dass Funkzähler Ablesungen automatisieren und langfristig Verwaltungskosten senken

Belege und Aufschlüsselung:

  • Einzelpositionen in der Abrechnung übersichtlich auflisten (z. B. Funkmodul, Datendienst, Eichung)

Verweis auf gesetzliche Pflicht:

Welche Trends und Entwicklungen beeinflussen künftig die Kostenstrukturen in der Hausverwaltung?

Die Kostenstrukturen in der Hausverwaltung verändern sich derzeit grundlegend. Digitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle: Moderne Technologien wie Funkzähler, spezialisierte Abrechnungssoftware oder Online-Serviceportale versprechen langfristige Effizienzgewinne und eine Entlastung im Verwaltungsalltag. Doch der Einstieg in diese Systeme ist mit nicht unerheblichen Anfangsinvestitionen verbunden – sowohl finanziell als auch personell.

Parallel dazu erhöhen gesetzliche Vorgaben den Druck auf Hausverwaltungen. Die novellierte Heizkostenverordnung, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) führen zu neuen Pflichten, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Die Einhaltung dieser Regelungen bindet Ressourcen und erfordert oft zusätzliche Schulungen und Prozesse.

Ein weiterer Kostentreiber ist der anhaltende Fachkräftemangel. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schwer zu finden – und teuer. Steigende Lohnkosten und höhere Ansprüche an die Qualifikation wirken sich direkt auf die Verwaltungskosten aus. Gleichzeitig muss trotz knapper Kapazitäten ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet bleiben.

Zunehmend rücken auch Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien in den Fokus. Energetische Sanierungen, neue Berichtspflichten und Transparenzanforderungen verlangen vorausschauende Planung und weitere Investitionen. Für die Hausverwaltung bedeutet das: Effizienz und Kostenbewusstsein sind wichtiger denn je.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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