Funkzähler Strom: Kosten, Einbau und Ablesung auf einen Blick

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Funkzähler in Deutschland?
In Deutschland regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Einführung und den Betrieb von digitalen und intelligenten Messsystemen, einschließlich Funkzählern. Für Hausverwaltungen ergeben sich daraus klare Rahmenbedingungen:
- Pflicht zur Umrüstung: Der Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) ist verpflichtend, wenn der jährliche Stromverbrauch eines Haushalts über 6.000 kWh liegt oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist (z. B. Wärmepumpe).
- Einbau durch Messstellenbetreiber: Der zuständige grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist verantwortlich für Installation, Betrieb und Wartung. Eigentümer oder Verwalter haben keinen eigenen Auswahlspielraum.
- Eichrechtliche Vorgaben: Alle Zähler müssen den Anforderungen des Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) entsprechen.
- Datenschutz und IT-Sicherheit: Vorgaben nach dem BSI-Schutzprofil (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gelten insbesondere für intelligente Zähler mit Kommunikationsmodul.
- Stufenplan zur flächendeckenden Einführung: Die Umrüstung erfolgt schrittweise bis Ende der 2030er-Jahre, abhängig von Verbrauchsgruppe und technischer Verfügbarkeit.
Diese Vorgaben gelten bundesweit, mit Umsetzungspflichten sowohl für Einzelobjekte als auch für Mehrparteienhäuser.
Heidi Systems bietet dabei einen klaren Vorteil: Der Einbau der Funkzähler erfolgt kostenfrei, und der Preis beträgt lediglich 150 Euro pro Wohneinheit – transparent, planbar und ohne versteckte Zusatzkosten.
"Die gesetzliche Grundlage für Funkzähler ist klar: Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet uns, moderne Messtechnik flächendeckend einzuführen – für mehr Transparenz, Effizienz und Zukunftssicherheit im Gebäudemanagement."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wann besteht für Hausverwaltungen eine Einbaupflicht?
Wann besteht für Hausverwaltungen eine Einbaupflicht?
Für Hausverwaltungen besteht eine Einbaupflicht für digitale Zähler oder intelligente Messsysteme immer dann, wenn gesetzlich bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Konkret: Bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr oder bei vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ist der Einbau vorgeschrieben. Auch bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen greifen die Vorgaben. Zuständig für den Einbau ist der grundzuständige Messstellenbetreiber. Die Hausverwaltung muss den Zugang zu den Zählereinrichtungen sicherstellen, kann den Betreiber aber nicht frei wählen.
Zusätzlich bietet Heidi Systems hier entscheidende Vorteile:
- Kostenfreie Installation der Funkzähler – die Umrüstung erfolgt komplett ohne Aufwand und ohne Zusatzkosten für Sie
- Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit – transparent und planbar: Geräte, Einbau, Wartung, Datenübertragung und digitale Abrechnung sind inklusive – ohne versteckte Gebühren
Damit kombinieren Sie gesetzliche Sicherheit mit einem modernen, effizienten und kostenfixierten Service für Ihre Immobilienverwaltung.
Welche Unterschiede gibt es bei den Landesregelungen?

Grundsätzlich gelten für Funkzähler die bundesweiten Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Dennoch gibt es regionale Unterschiede in der Umsetzung, vor allem in folgenden Bereichen:
- Technologieeinsatz durch Netzbetreiber: Einige Bundesländer setzen verstärkt auf intelligente Messsysteme, andere auf einfache digitale Zähler mit Funkmodul.
- Förderprogramme oder Anreize: Länder wie Baden-Württemberg oder Bayern bieten vereinzelt Fördermittel zur Digitalisierung der Messinfrastruktur – insbesondere bei Sanierungen oder energetischen Modernisierungen.
- Datenschutz-Aufsicht: Die Landesdatenschutzbehörden werten die Funkübertragung teils unterschiedlich streng, was Auswirkungen auf die technischen Anforderungen hat (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsschutz).
Für Hausverwaltungen ist daher wichtig: Die gesetzliche Basis ist einheitlich, aber in der praktischen Umsetzung können landesspezifische Rahmenbedingungen den Aufwand oder Ablauf beeinflussen. Ein enger Austausch mit dem Messstellenbetreiber vor Ort ist ratsam.
Zusätzlich bietet Heidi Systems entscheidende Vorteile, die den gesamten Prozess optimieren:
- Kostenfreie Installation der Funkzähler – Einbau, Wartung und Service erfolgen komplett ohne Aufwand und Zusatzkosten für Sie.
- Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit / Jahr – Inklusive Montage, Wartung, Datenübertragung, Support sowie automatisierter Abrechnung – umfassend und transparent, ohne versteckte Gebühren.
Damit profitieren Hausverwaltungen nicht nur von klar kalkulierbaren Kosten, sondern auch von einem schlanken, ganzheitlichen Service, der regionalen Besonderheiten flexibel angepasst werden kann.
Welche Funktechnologien kommen bei Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezählern zum Einsatz?
Bei modernen Zählern werden verschiedene Funktechnologien eingesetzt, um Verbrauchsdaten automatisiert zu übermitteln. Die gängigsten sind Wireless M-Bus (wM-Bus), LoRaWAN und OMS-kompatible Systeme. Für Stromzähler kommt zusätzlich oft Powerline Communication (PLC) in Verbindung mit dem Smart-Meter-Gateway zum Einsatz. Während wM-Bus vor allem in Wasser-, Gas- und Wärmezählern verwendet wird, ermöglicht LoRaWAN eine besonders weite Reichweite bei niedrigem Energieverbrauch. Wichtig für die Hausverwaltung: Alle eingesetzten Systeme müssen datenschutzkonform und störungsfrei im Mehrparteienbetrieb funktionieren.
Wie unterscheiden sich Funkzähler technisch von analogen Zählern?
Funkzähler bieten im Vergleich zu analogen Zählern deutlich erweiterte Funktionen und eine automatisierte Erfassung der Verbrauchsdaten. Die wichtigsten Unterschiede:
- Digitale Anzeige: Funkzähler zeigen Werte digital statt über rotierende Zahlenrollen an.
- Automatische Datenübertragung: Verbrauchsdaten werden regelmäßig per Funk oder über das Stromnetz (PLC) an den Messstellenbetreiber gesendet – kein manuelles Ablesen nötig.
- Höhere Messauflösung: Messwerte werden in kleineren Intervallen erfasst (z. B. 15 Minuten statt jährlich), was eine genauere Auswertung ermöglicht.
- Schnittstellen und Speicher: Digitale Zähler besitzen interne Speicher und Schnittstellen zur Fernauslesung oder Anbindung an Smart-Meter-Gateways.
- Manipulationssicher: Durch integrierte Prüf- und Sicherheitsmechanismen gelten sie als fälschungssicherer als analoge Varianten.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger Aufwand, bessere Transparenz und automatisierte Abrechnungsmöglichkeiten.
Sind digitale Stromzähler genauer als analoge Stromzähler?
Ja, digitale Stromzähler sind in der Regel genauer als analoge Modelle. Sie erfassen den Verbrauch elektronisch und mit höherer Auflösung, wodurch selbst kleinste Verbrauchsschwankungen präzise registriert werden. Zudem unterliegen digitale Zähler strengeren Eichvorgaben und speichern Messwerte zeitlich genau, was insbesondere bei der verbrauchsgenauen Abrechnung in Mehrparteienhäusern klare Vorteile bringt.
Was ist der Unterschied zwischen einem digitalen und einem intelligenten Stromzähler?
Der digitale Stromzähler und das intelligente Messsystem (iMSys) unterscheiden sich vor allem in ihrer Kommunikationsfähigkeit:
Digitaler Stromzähler:
- Erfasst den Stromverbrauch elektronisch
- Hat keine aktive Datenübertragung
- Muss meist vor Ort abgelesen werden
Intelligentes Messsystem (iMSys):
- Besteht aus digitalem Zähler + Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway)
- Sendet Verbrauchsdaten automatisch und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber
- Ermöglicht zeitnahe Verbrauchsauswertungen und netzdienliche Steuerung
Für die Hausverwaltung bedeutet das: Digitale Zähler sind die Basis, intelligente Zähler bieten jedoch zusätzlichen Komfort und erfüllen gesetzliche Vorgaben bei höheren Verbräuchen.
Können Stromzähler per Funk abgelesen werden?
Ja, moderne Stromzähler mit Funkmodul können den Verbrauch automatisch per Funk an den zuständigen Messstellenbetreiber übermitteln. Dabei kommen standardisierte Funktechnologien wie wM-Bus oder Powerline Communication (PLC) zum Einsatz. Die Ablesung erfolgt dadurch fernauslesbar, ohne dass jemand Zugang zur Wohnung benötigt. Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger organisatorischer Aufwand, keine Terminabsprachen mit Mietern und weniger Ablesefehler.
Können Stromzähler per Funk abgelesen werden?
Die Fernauslesung moderner Zähler erfolgt automatisch und ohne Vor-Ort-Termin. Der Ablauf für Hausverwaltungen sieht typischerweise so aus:

- Datenerfassung: Der digitale Zähler misst den Verbrauch fortlaufend in festen Intervallen (z. B. alle 15 Minuten).
- Datenübertragung: Die Verbrauchsdaten werden per Funk (z. B. wM-Bus) oder über das Stromnetz (Powerline) verschlüsselt an ein zentrales Gateway übermittelt.
- Weiterleitung an Messstellenbetreiber: Von dort gehen die Daten gesichert an den zuständigen Messstellenbetreiber, der sie aufbereitet.
- Zugriff durch Hausverwaltung: Über eine Webplattform oder API kann die Hausverwaltung auf die Verbrauchswerte zugreifen – je nach Anbieter sogar in Echtzeit.
Der Vorteil: Keine Mietertermine, fehlerfreie Ablesung, einheitliche Datenbasis für die Nebenkostenabrechnung.
Welche Anforderungen gelten an die Messgenauigkeit und Eichung?
Alle Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezähler unterliegen in Deutschland den Vorgaben des Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Das bedeutet: Jeder Funkzähler muss geeicht sein und darf nur innerhalb seiner gesetzlich festgelegten Eichfrist eingesetzt werden.
Für Stromzähler beträgt diese in der Regel 8 Jahre, für Wasserzähler 6 Jahre. Zusätzlich gelten bei digitalen und Funkzählern höhere Anforderungen an die Messgenauigkeit, da sie den Verbrauch oft in kleineren Intervallen erfassen.
Wichtig für Hausverwaltungen: Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben liegt beim Messstellenbetreiber, nicht beim Eigentümer – dennoch sollten Eichfristen regelmäßig überprüft werden, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Wie sicher sind die übertragenen Verbrauchsdaten?
Die Übertragung von Verbrauchsdaten bei Funkzählern ist durch gesetzliche und technische Standards hochsicher gestaltet. Folgende Schutzmechanismen sind vorgeschrieben:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Daten werden verschlüsselt übertragen, sodass Dritte keinen Zugriff haben.
- Zugriff nur für Berechtigte: Nur zertifizierte Stellen wie der Messstellenbetreiber dürfen auf die Daten zugreifen.
- BSI-Vorgaben: Bei intelligenten Messsystemen gelten die strengen IT-Sicherheitsstandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Keine Rückschlüsse auf Nutzerverhalten (bei Standardzählern): Bei einfachen digitalen Zählern ohne Smart-Meter-Gateway ist nur der Gesamtverbrauch sichtbar – keine Verhaltensmuster.
Für die Hausverwaltung bedeutet das: Rechtssicherheit, Datenschutzkonformität und geringes Haftungsrisiko, sofern zertifizierte Geräte eingesetzt werden.
Welche Datenschutzvorgaben müssen Hausverwaltungen beachten?
Hausverwaltungen müssen bei der Nutzung von Funkzählern die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) einhalten. Das bedeutet: Verbrauchsdaten dürfen nur zweckgebunden verwendet werden, also etwa für die Nebenkostenabrechnung. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen oder gesetzlicher Grundlage zulässig. Zudem muss die Hausverwaltung sicherstellen, dass Zugriffsrechte klar geregelt, Datenspeicherung begrenzt und technische Schutzmaßnahmen wie Zugriffskontrollen umgesetzt sind. Besonders wichtig ist eine transparente Information der Mieter über Art, Zweck und Umfang der Datenerhebung.
Welche Kosten entstehen für Eigentümer und Mieter?
Die Kosten für Funkzähler richten sich nach der Art des Zählers und dem Verbrauchsniveau. Sie werden in der Regel über die jährliche Messentgeltpauschale abgerechnet. Im Überblick:
Für Eigentümer (über Hausverwaltung):
- Keine direkten Investitionskosten bei Nutzung des grundzuständigen Messstellenbetreibers
- Organisation, Einbau und Wartung liegen beim Betreiber
- Verwalterkosten bleiben gleich, nur technische Betreuung kann zunehmen
Für Mieter (über Betriebskosten):
- Umlagefähige Kosten lt. Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 8)
Wichtig für Hausverwaltungen: Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt (§ 31 MsbG) und müssen transparent ausgewiesen werden. Ein Preisvergleich zwischen wettbewerblichen und grundzuständigen Anbietern kann sinnvoll sein.
Wie wirtschaftlich ist die Umstellung für Hausverwaltungen langfristig?
Langfristig ist die Umstellung auf Funkzähler für Hausverwaltungen wirtschaftlich sinnvoll, auch wenn anfänglich höhere Kosten entstehen können. Durch die automatisierte Fernauslesung entfallen manuelle Ablesetermine, was Zeit und Verwaltungskosten spart. Zudem sinkt das Risiko von Ablesefehlern und Nachfragen bei der Nebenkostenabrechnung. Gerade bei größeren Liegenschaften ermöglicht die präzisere Verbrauchserfassung eine gerechtere Umlage und stärkt die Transparenz gegenüber Mietern. Auch im Rahmen energetischer Sanierungen oder Förderprogramme bieten Funkzähler Synergieeffekte, etwa bei der Integration in Smart-Building-Konzepte.
Wie beeinflussen Funkzähler die Betriebskostenabrechnung?

Funkzähler erleichtern die Betriebskostenabrechnung erheblich und sorgen für mehr Transparenz und Genauigkeit. Für Hausverwaltungen ergeben sich folgende Vorteile:
- Automatische und fristgerechte Ablesung: Keine Terminabsprachen oder Schätzungen – die Daten liegen pünktlich und vollständig vor.
- Exakte Verbrauchserfassung: Verbrauchswerte werden wohnungsscharf und tagesgenau erfasst, was eine faire Verteilung ermöglicht.
- Weniger Nachfragen und Widersprüche: Klare, digitale Verbrauchsdaten reduzieren Reklamationen und Klärungsaufwand.
- Schnittstellen zu Abrechnungssoftware: Viele Systeme lassen sich direkt in Abrechnungstools integrieren, was Zeit und Personalressourcen spart.
Unterm Strich: Weniger Aufwand, höhere Genauigkeit, geringere Fehleranfälligkeit – ein echter Mehrwert für die Verwaltung und Mieter gleichermaßen.
"Funkzähler bringen Ordnung in die Betriebskostenabrechnung – präzise Verbrauchsdaten, automatische Übertragung und weniger Streit mit Mietern."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Vorteile bieten Funkzähler im Gebäudemanagement?
Funkzähler bieten im modernen Gebäudemanagement zahlreiche praxisnahe Vorteile – sowohl im täglichen Verwaltungsablauf als auch bei strategischen Entscheidungen. Ein zentraler Nutzen liegt in der automatisierten Verbrauchserfassung, die zeitaufwändige Vor-Ort-Termine überflüssig macht. Dadurch entfallen nicht nur Personaleinsatz und Mieterkontakt, sondern auch typische Fehlerquellen durch manuelle Ablesung oder Schätzungen. Ein weiterer Vorteil ist die tagesaktuelle Datengrundlage, die eine genaue und transparente Nebenkostenabrechnung ermöglicht. Dies reduziert Rückfragen und stärkt das Vertrauen der Mieter.
Zudem lassen sich mit Funkzählern Verbrauchsmuster frühzeitig erkennen, etwa bei ungewöhnlich hohen Werten oder Leckagen – das verbessert die technische Gebäudeüberwachung und beugt Folgeschäden vor. In Kombination mit modernen Abrechnungssystemen und Plattformen lassen sich die Daten direkt integrieren, was die Verwaltungsprozesse deutlich verschlankt.
Nicht zuletzt erfüllen Funkzähler auch gesetzliche Anforderungen zur Energieeffizienz und Verbrauchstransparenz. Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger Aufwand, mehr Kontrolle und eine zukunftssichere Infrastruktur, die auf langfristige Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist.
Welche Herausforderungen gibt es beim Wechsel von analog auf digital?
Der Wechsel von analogen auf digitale oder intelligente Zähler bringt für Hausverwaltungen einige organisatorische und technische Herausforderungen mit sich. Besonders relevant sind folgende Punkte:
- Zugangsorganisation: In Mehrparteienhäusern muss der Zugang zu allen Zählerschränken für den Einbau koordiniert werden – teils mit Mieterabsprache oder Schlüsselaustausch.
- Technische Kompatibilität: In älteren Gebäuden ist die vorhandene Infrastruktur nicht immer für digitale Zähler ausgelegt. Zählerschränke müssen ggf. angepasst oder modernisiert werden.
- Kommunikationsprobleme: Funkverbindungen können in Kellern oder verwinkelten Altbauten gestört sein, was zusätzliche Technik (z. B. Repeater) erforderlich macht.
- Datenschutz und Information: Mieter müssen über die neuen Systeme, Datenschutzrechte und Messverfahren transparent informiert werden – das erfordert klare Kommunikation.
- Termin- und Ressourcenplanung: Die Koordination mit dem Messstellenbetreiber, Terminplanung und interne Ressourcenbindung sind nicht zu unterschätzen.
Trotz dieser Herausforderungen lohnt sich die Umstellung langfristig. Wichtig ist eine gute Vorbereitung, die Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern und eine klare Kommunikation gegenüber Eigentümern und Mietern. So lassen sich technische Hürden und rechtliche Unsicherheiten erfolgreich bewältigen.
Wie gelingt die Umsetzung in Altbauten oder denkmalgeschützten Objekten?
Die Umsetzung von Funkzählern in Altbauten oder denkmalgeschützten Gebäuden erfordert besondere Sorgfalt und Planung. Häufig sind vorhandene Zählerplätze veraltet oder nicht normgerecht, was den Einbau moderner Messtechnik erschwert. In solchen Fällen ist oft eine Anpassung des Zählerschranks oder der Elektroverteilung notwendig.
Auch die Funkverbindung stellt in massiven Altbauwänden eine Herausforderung dar, da das Signal abgeschwächt werden kann – hier helfen Repeater oder alternative Übertragungstechnologien wie Powerline. Bei denkmalgeschützten Objekten sind zusätzlich die baulichen Einschränkungen zu beachten: Eingriffe in die Bausubstanz sind nur begrenzt erlaubt und müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Trotzdem ist die Umsetzung möglich, wenn frühzeitig mit Fachbetrieben und dem zuständigen Messstellenbetreiber zusammengearbeitet wird. Wichtig ist außerdem eine sensible Kommunikation mit Mietern und Eigentümern, um Akzeptanz zu fördern. Mit der richtigen Planung lassen sich auch in komplexen Bestandsobjekten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und der Weg zur digitalen Verbrauchserfassung erfolgreich beschreiten.
Wie reagieren Mieter auf die Einführung von Funkzählern?
Die Reaktionen von Mietern auf Funkzähler fallen unterschiedlich aus – von Zustimmung bis Skepsis. Hausverwaltungen sollten deshalb auf transparente Kommunikation und Aufklärung setzen. Typische Reaktionsmuster:
Positives Feedback:
- Viele Mieter begrüßen die vereinfachte Abrechnung und den Wegfall von Ableseterminen.
- Besonders technikaffine Nutzer schätzen die digitale Übersicht über den eigenen Verbrauch.
Datenschutzbedenken:
- Ein Teil der Mieter äußert Sorge über mögliche Überwachung oder Datenmissbrauch.
- Häufig fehlt Hintergrundwissen über die Verschlüsselung und Zweckbindung der Daten.
Informationsdefizite:
- Missverständnisse entstehen oft durch unzureichende oder technische Kommunikation.
- Daher wichtig: frühzeitig verständlich und nachvollziehbar informieren.
Akzeptanzsteigerung durch Service:
- Wenn die Hausverwaltung aktiv über Vorteile, Sicherheit und rechtliche Grundlagen aufklären, steigt die Akzeptanz deutlich.
- Einfache Infobroschüren, FAQs oder Infoabende helfen, Bedenken abzubauen.
Fazit: Eine erfolgreiche Einführung hängt weniger vom Funkzähler selbst als von der Art der Kommunikation ab. Wer klar, rechtzeitig und empathisch informiert, reduziert Konfliktpotenzial und erhöht die Zufriedenheit.
Welche Haftungsfragen können beim Einsatz von Funkzählern auftreten?
Beim Einsatz von Funkzählern liegt die Hauptverantwortung beim Messstellenbetreiber, etwa für Einbau, Eichung und Datensicherheit. Für Hausverwaltungen kann jedoch eine indirekte Haftung entstehen, wenn der Zugang zum Zähler verweigert, Mieter nicht informiert oder Datenschutzpflichten verletzt werden.
Auch bei unsachgemäßer Weitergabe von Verbrauchsdaten drohen rechtliche Konsequenzen. Wichtig ist daher: Vertragliche Zuständigkeiten klar regeln, Datenschutz ernst nehmen und bei Beschwerden oder technischen Problemen sofort reagieren. Wer sorgfältig dokumentiert und mit zertifizierten Dienstleistern arbeitet, minimiert das Risiko deutlich.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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