Kosten Hausverwaltung: Was Eigentümer 2025 über Preise, Leistungen und Umlagen wissen sollten

Wie viel kostet eine Hausverwaltung im Monat?
Die monatlichen Kosten für eine Hausverwaltung hängen von mehreren Faktoren ab – darunter Objektart, Region, Leistungsumfang und Anzahl der Einheiten. Hier ein Überblick:
Standardkosten (Wohnungseigentumsverwaltung – WEG):
- 20 bis 35 Euro pro Einheit und Monat sind üblich.
Mietverwaltung (Sondereigentum oder Mehrfamilienhaus):
- Zwischen 18 und 30 Euro pro Einheit und Monat.
Leistungsumfang als Preistreiber:
- Zusatzleistungen wie Neuvermietung, Sanierungsbegleitung oder rechtliche Betreuung werden oft separat abgerechnet.
Regionale Unterschiede:
- In Ballungsräumen wie München, Hamburg oder Frankfurt sind die Preise meist am oberen Ende der Skala.
Objektgröße und Zustand:
- Größere Objekte oder solche mit Sanierungsbedarf führen oft zu höheren Verwaltungskosten.
Was darf ein Hausverwalter kosten?
Ein Hausverwalter darf keine beliebigen Preise verlangen – die Kosten müssen angemessen, leistungsbezogen und marktüblich sein. Für die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG) bewegen sich die üblichen Vergütungen zwischen 20 und 35 Euro pro Einheit und Monat, bei der Mietverwaltung meist zwischen 18 und 30 Euro. Ausschlaggebend sind dabei der tatsächliche Leistungsumfang, die Größe der Liegenschaft, der Verwaltungsaufwand und regionale Unterschiede.
Wichtig: Zusatzleistungen wie Vermietung, Mahnwesen oder Instandhaltungsplanung dürfen separat berechnet werden, müssen aber vorher vertraglich vereinbart sein. Ein Blick in den Verwaltervertrag schafft hier Rechtssicherheit und Transparenz.
Wie hoch sind die Kosten für die Hausverwaltung?
Die Kosten für eine Hausverwaltung richten sich nach Verwaltungsart, Objektgröße, Standort und Leistungsumfang. Hier die wichtigsten Richtwerte:
WEG-Verwaltung (Wohnungseigentum):
- 20–35 € pro Einheit und Monat
Mietverwaltung (Sondereigentum/Mehrfamilienhaus):
- 18–30 € pro Einheit und Monat
Zusatzleistungen (z. B. Neuvermietung, Instandhaltungsplanung):
- Werden meist separat abgerechnet, z. B. pauschal oder pro Aufwand
Kostenfaktoren im Überblick:
- Anzahl der Einheiten (Skaleneffekt möglich)
- Objektzustand und technischer Aufwand
- Regionale Preisniveaus (Großstadt vs. ländlich)
- Verwalterqualifikation und -erfahrung
Wie hoch ist die Mindestgebühr für die Hausverwaltung?
Eine gesetzlich festgelegte Mindestgebühr für Hausverwaltungen gibt es in Deutschland nicht. In der Praxis verlangen Verwalter jedoch häufig eine Mindestpauschale, um auch kleinere Objekte wirtschaftlich betreuen zu können. Diese liegt meist bei 150 bis 250 Euro pro Monat – unabhängig von der Anzahl der Einheiten.
Grund dafür sind fixe Grundaufwände wie Buchhaltung, Eigentümerversammlungen oder Abrechnungen, die auch bei kleinen Häusern anfallen. Für Eigentümergemeinschaften mit wenigen Einheiten ist daher ein Kostenvergleich besonders wichtig, um faire Konditionen zu finden.
Welche gesetzlichen Vorgaben bestimmen die Kosten für Hausverwaltungen in Deutschland?
Die Kosten einer Hausverwaltung werden in Deutschland nicht direkt gesetzlich festgelegt, aber es gibt klare rechtliche Rahmenbedingungen, die Einfluss auf die Preisgestaltung haben:
§ 27 und § 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz):
- Regeln die Aufgaben des Verwalters und die Erstellung der Jahresabrechnung.
- Grundlage für die Bestimmung des Verwaltungsaufwands.
Verwaltervertrag:
- Muss Leistungen und Vergütung transparent regeln.
- Alle Kosten müssen vereinbart und durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen sein.
Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 BGB):
- Bei der Mietverwaltung dürfen nur angemessene Kosten auf Mieter umgelegt werden.
Verbraucherrecht (z. B. AGB-Recht, Transparenzgebot):
- Schutz vor unangemessenen oder versteckten Gebühren.
“Transparente Verwaltungsvergütung beginnt mit klar definierten Leistungen – nur so lassen sich faire und rechtssichere Kostenstrukturen schaffen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie wirken sich länderspezifische Unterschiede auf die Verwaltungskosten aus?
Die Verwaltungskosten variieren in Deutschland je nach Bundesland und regionalem Marktumfeld deutlich. In Großstädten und wirtschaftsstarken Regionen wie Bayern, Hamburg oder Baden-Württemberg liegen die Preise oft am oberen Ende der Skala – hier sind 25 bis 35 Euro pro Einheit keine Seltenheit. In strukturschwächeren Regionen, etwa in Ostdeutschland oder ländlichen Gebieten, bewegen sich die Kosten meist zwischen 15 und 25 Euro.
Gründe sind Unterschiede bei Lohnkosten, Büromieten, Fahrtwegen und der Verfügbarkeit qualifizierter Verwalter. Entscheidend ist daher immer ein standortbezogener Vergleich und eine realistische Einschätzung des lokalen Verwaltungsaufwands.
Welche Rolle spielen Funkzähler bei der Hausverwaltungskostenkalkulation?

Funkzähler – auch fernauslesbare Zähler genannt – beeinflussen die Hausverwaltungskosten direkt und indirekt:
Anschaffungs- und Einbaukosten:
- Höher als bei herkömmlichen Zählern, initiale Investition ist kostenwirksam.
Wartungs- und Betriebskosten:
- Geringere Vor-Ort-Termine, aber laufende Gebühren für Fernauslesung und Systembetrieb.
Effizienzsteigerung:
- Spart Personal- und Fahrtkosten bei Ablesung und Abrechnung.
- Schnellere und genauere Verbrauchsdatenerfassung.
Kostenumlage:
- Betriebskosten können bei Mietobjekten teilweise umgelegt werden (§ 556 BGB).
Digitalisierungsdruck:
Smart-Metering wird gesetzlich gefördert, was langfristig zu Standardisierung führt.
Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Umrüstung auf fernauslesbare Zähler?
Gemäß der EED-Richtlinie (EU 2018/2002) und deren Umsetzung ins deutsche Recht gilt: Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle neu eingebauten Zähler für Heizung, Warmwasser, Kaltwasser und Wärmefernauslesbar sein. Bereits installierte, nicht fernauslesbare Zähler müssen bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Zusätzlich sind ab 2022 monatliche Verbrauchsinformationen verpflichtend, sofern eine Funkauslesung möglich ist. Ziel ist mehr Transparenz, Energieeffizienz und ein vereinfachtes Verbrauchsmonitoring für Mieter und Eigentümer. Die Fristen sind verbindlich und sollten von Hausverwaltungen aktiv eingeplant werden.
Welche Anschaffungs- und Betriebskosten entstehen durch moderne Messeinrichtungen?
Moderne Messeinrichtungen (z. B. Funkzähler oder Smart Meter) verursachen sowohl einmalige als auch laufende Kosten, die bei der Kalkulation für Hausverwaltungen berücksichtigt werden müssen:
Einmalkosten (pro Zähler):
- 60–150 € für einfache Funkzähler (Wasser, Wärme)
- 100–250 € für digitale Stromzähler
Installation und Konfiguration:
- Meist zusätzlich 50–100 €
Laufende Betriebskosten:
- Jährliche Fernauslesegebühr: ca. 10–20 € pro Zähler
- Software- und Systemkosten: bei zentraler Verwaltung über Portale oder Gateways
- Wartung und Eichung: Alle 5–6 Jahre gesetzlich vorgeschrieben, ggf. Zusatzkosten bei Austausch
Durch das Pauschalangebot von Heidi Systems in Höhe von 150 € pro Wohneinheit pro Jahr inklusive Einbau können Hausverwaltungen mit klar kalkulierbaren Anschaffungskosten rechnen. Der kostenfreie Einbau reduziert den organisatorischen Aufwand und vereinfacht die Kostenplanung im Vergleich zu variablen Einzelposten wie Installations- oder Konfigurationskosten.
Welche Förderungen oder Umlagemöglichkeiten gibt es für Funkzähler?
Für Funkzähler gibt es aktuell keine direkten staatlichen Förderprogramme, jedoch bestehen klare Umlagemöglichkeiten im Rahmen der Betriebskosten. Bei Mietverhältnissen dürfen die laufenden Kosten für Messdienstleistungen, also Fernauslesung, Abrechnung und Wartung, gemäß § 2 Nr. 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden – sofern im Mietvertrag vereinbart.
Die Einbaukosten hingegen sind in der Regel von Eigentümern oder der WEG zu tragen, können aber im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen anteilig als Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) auf Mieter übertragen werden. Wichtig ist dabei eine saubere Dokumentation und rechtssichere Kommunikation mit den Mietparteien.
“Funkzähler schaffen Kostentransparenz – vorausgesetzt, Umlage und Modernisierung werden rechtlich sauber getrennt behandelt.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Anforderungen an die Interoperabilität stellen Gesetzgeber und Technik?
Gesetzgeber und Technik fordern bei modernen Messsystemen eine hohe Interoperabilität, um Zähler verschiedener Hersteller, Softwaresysteme und Dienstleister nahtlos miteinander zu verbinden. Die zentralen Anforderungen:
Gesetzliche Grundlage:
- Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) fordert standardisierte, interoperable Systeme für Smart Meter.
- Die Geräte müssen dem FNN-Lastenheft und den Vorgaben der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) entsprechen.
Technische Schnittstellen:
- Einheitliche Datenformate und Protokolle (z. B. OMS-Standard, DLMS/COSEM) sind verpflichtend.
- Die Smart-Meter-Gateways müssen mit verschiedenen Messgeräten kommunizieren können.
Systemoffenheit:
- Hausverwaltungssoftware muss Zählerdaten verschiedener Anbieter einlesen und verarbeiten können.
- Einfache Integration von Abrechnungsdiensten und Visualisierungslösungen wird vorausgesetzt.
Welche wirtschaftlichen Vorteile oder Risiken ergeben sich aus der Digitalisierung der Verbrauchserfassung?
Die Digitalisierung der Verbrauchserfassung bringt für Hausverwaltungen spürbare wirtschaftliche Vorteile, aber auch gewisse Risiken mit sich. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen automatisierte Ableseprozesse, geringerer Verwaltungsaufwand und eine schnellere, genauere Abrechnung. Zudem entsteht mehr Transparenz für Eigentümer und Mieter, was die Nachvollziehbarkeit erhöht und Rückfragen reduziert.
Auf der anderen Seite stehen Investitionskosten für moderne Zähler und Systeme sowie laufende Gebühren für Fernauslesung und IT-Support. Ein Risiko besteht außerdem in technischen Störungen oder Datenschutzverstößen, die finanzielle und rechtliche Folgen haben können.
Wie wirkt sich die Smart-Meter-Gateway-Pflicht auf Hausverwaltungen aus?

Die Smart-Meter-Gateway-Pflicht betrifft Hausverwaltungen direkt, sobald in einem Gebäude intelligente Messsysteme installiert werden müssen – meist bei einem Stromverbrauch über 6.000 kWh oder bei größeren Objekten.
Auswirkungen im Überblick:
- Koordination mit Messstellenbetreibern: Hausverwaltungen müssen den Einbau und Betrieb über zertifizierte Anbieter organisieren.
- Technische Verantwortung: Integration der Gateways in bestehende Abrechnungssysteme und Gebäudetechnik.
- Informationspflicht: Eigentümer und ggf. Mieter sind über Funktionen, Datenschutz und Kosten zu informieren.
- Kostenkontrolle: Monatliche Betriebskosten müssen eingeplant und ggf. umgelegt werden.
Welche Standards gelten beim Datenschutz und der Datensicherheit von Funkzählern?
Beim Einsatz von Funkzählern gelten in Deutschland strenge Datenschutz- und Sicherheitsstandards, die sich aus der DSGVO, dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und den Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ableiten.
Alle erfassten Verbrauchsdaten müssen verschlüsselt, zugriffsgeschützt und nachvollziehbar verarbeitet werden. Insbesondere bei Smart-Meter-Gateways ist eine zertifizierte BSI-Schutzprofilkonformität vorgeschrieben. Zudem dürfen Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Abrechnung oder gesetzliche Nachweispflichten notwendig ist.
Wie lassen sich Risiken beim Datenzugriff durch externe Dienstleister minimieren?
Die Hausverwaltung muss beim Einsatz externer Dienstleister für Zählerauslesung und Datenverarbeitung gezielt Maßnahmen ergreifen, um Datenschutz- und Sicherheitsrisiken zu minimieren:
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO: Nur mit schriftlichem Vertrag, der Pflichten klar regelt.
- Zertifizierte Dienstleister wählen: BSI-konforme Systeme und nachweisbare IT-Sicherheitsstandards sind Pflicht.
- Datenminimierung und Zweckbindung: Nur notwendige Daten übermitteln, keine Weitergabe an Dritte ohne Rechtsgrundlage.
- Zugriffsrechte beschränken: Klare Rollenverteilung und regelmäßige Rechteprüfung in den IT-Systemen.
- Kontrollmechanismen etablieren: Regelmäßige Audits und Protokollierung aller Datenzugriffe.
“Datensicherheit beginnt mit der Auswahl des richtigen Partners – technische Standards sind nur so stark wie ihre Umsetzung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Schnittstellen müssen zwischen Hausverwaltungssoftware und Zählern bestehen?
Damit Verbrauchsdaten effizient verarbeitet werden können, müssen zwischen Hausverwaltungssoftware und modernen Zählern standardisierte digitale Schnittstellen bestehen. Wichtig ist vor allem die Kompatibilität mit Fernauslesesystemen und Smart-Meter-Gateways, die Daten automatisiert übertragen. Häufig genutzte Standards wie OMS (Open Metering System) oder REST-APIs ermöglichen eine direkte Integration in Abrechnungs- und Verwaltungsprogramme.
Zudem sollten Zählerdaten in Echtzeit oder zyklisch übertragbar und exportierbar (z. B. als CSV, XML) sein, um eine rechtskonforme Abrechnung und verbrauchsnahe Information zu gewährleisten.
Wie lassen sich Wartung, Eichfristen und Zählerwechsel effizient organisieren?

Eine effiziente Organisation von Wartung, Eichfristen und Zählerwechsel ist für Hausverwaltungen entscheidend, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Kosten zu minimieren. Dabei helfen folgende Maßnahmen:
- Digitale Zählerverwaltung: Nutzung von Software zur automatischen Fristenüberwachung und Zählerdokumentation.
- Zentraler Wartungsplan: Erstellen eines jährlichen Prüfplans für alle Objekte mit klaren Zuständigkeiten.
- Rahmenverträge mit Dienstleistern: Langfristige Verträge mit Messdienstleistern sichern bessere Konditionen und Planungssicherheit.
- Bündelung von Terminen: Wartung und Wechsel möglichst objektweise gebündelt durchführen, um Anfahrtskosten zu senken.
- Transparente Kommunikation: Eigentümer und Mieter rechtzeitig über Maßnahmen informieren, um Zugang sicherzustellen.
Welche Haftungsrisiken bestehen für Hausverwaltungen bei technischen Ausfällen?
Die Hausverwaltung steht bei technischen Ausfällen zunehmend in der Verantwortung. Fällt etwa ein Funkzähler oder ein Smart-Meter-Gateway aus, kann dies weitreichende Folgen haben – insbesondere dann, wenn die Verwaltung ihre Verkehrssicherungspflichten oder vertraglichen Verpflichtungen vernachlässigt hat. Technische Defekte allein sind nicht immer das Problem, sondern oft die fehlende oder mangelhafte Wartung.
Kommt es infolgedessen zu fehlerhaften Verbrauchsabrechnungen, können Eigentümer oder Mieter berechtigte Schadensersatzforderungen stellen. Die Verantwortung der Verwaltung umfasst nicht nur die korrekte Erfassung von Verbrauchsdaten, sondern auch deren transparente und nachvollziehbare Abrechnung. Fehler in diesem Bereich belasten das Vertrauensverhältnis und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch der Datenschutz ist ein kritischer Punkt: Werden personenbezogene Daten durch unsichere Systeme oder unzureichende Kontrollmechanismen kompromittiert, drohen empfindliche Bußgelder nach der DSGVO. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtlich gegen die Hausverwaltung vorgehen. Die technische Sicherheit sollte daher oberste Priorität haben.
Wie unterscheiden sich Einbau- und Betriebskosten bei Neubauten und Bestandsobjekten?
Die Kosten für Zählerinfrastruktur unterscheiden sich deutlich zwischen Neubauten und Bestandsobjekten – sowohl beim Einbau als auch im laufenden Betrieb:
Neubauten:
- Planung und Integration moderner Zähler erfolgen direkt mit dem Bau – dadurch geringerer baulicher Aufwand.
- Kostenersparnis durch gebündelte Installation und aktuelle Technikstandards.
- Betriebskosten vergleichbar, aber oft effizienter durch digitale Systeme ab Erstbetrieb.
Bestandsobjekte:
- Häufig höherer Aufwand durch Nachrüstung, Zugangsbeschränkungen oder technische Altanlagen.
- Zusatzkosten für bauliche Anpassungen, z. B. Leitungsverlegung oder Schachtöffnung.
- Betriebskosten identisch, aber Einmalkosten oft deutlich höher.
Wie beeinflussen Skaleneffekte die Wirtschaftlichkeit bei größeren Wohnanlagen?
Bei größeren Wohnanlagen spielen Skaleneffekte eine entscheidende Rolle für die Wirtschaftlichkeit der Hausverwaltung. Je mehr Wohneinheiten betreut werden, desto besser lassen sich fixe Kosten wie Verwaltungsaufwand, Fahrtkosten oder Lizenzgebühren für Abrechnungssoftware aufteilen. Das senkt die Kosten pro Einheit deutlich und verbessert die Gesamtrentabilität.
Auch bei externen Dienstleistungen entstehen Vorteile: Rahmenverträge mit Messdienstleistern oder Wartungsfirmen bieten bessere Konditionen, wenn sie auf eine große Anzahl an Einheiten angewendet werden können. So lassen sich langfristig Einsparungen erzielen, ohne die Servicequalität zu beeinträchtigen.
Ein weiterer Effizienzgewinn entsteht durch die Bündelung von Maßnahmen. Wenn beispielsweise Zählerwechsel, Wartungen oder kleinere Instandhaltungen gebündelt geplant und durchgeführt werden, verringert sich der organisatorische Aufwand. Gleichzeitig reduziert sich der Einsatz von Personal und Material.
Diese Effekte zeigen: Größere Verwaltungsobjekte bieten nicht nur höhere Umsätze, sondern auch optimierte Abläufe und niedrigere Stückkosten. Für Hausverwaltungen kann sich daher eine Spezialisierung auf größere Anlagen strategisch lohnen.
Zusätzliche Effizienz durch Heidi Systems:
- Kostenfreier Einbau der Funkzähler
Bei Heidi erfolgt der Einbau der Funkzähler – ob Heizungs-, Warm- oder Kaltwasserzähler – komplett ohne Kosten. Dadurch entfallen einmalige Investitionen und die Gesamtwirtschaftlichkeit steigt direkt. - Fester Jahrespreis von 150 €/Wohneinheit
Umfangreiche Leistungen wie Wartung, Eichung, automatische Verbrauchsdatenerfassung, Softwarezugang, Betriebskostenabrechnung und technischer Support sind zu einem festen Preis pro Einheit jährlich enthalten – klare Kalkulationsbasis, kein Kostenrisiko . - Starke Skaleneffekte durch Mengenrabatte
Sobald mehrere Einheiten (ab 4 oder für Großkunden ab 100 Wohneinheiten) betreut werden, gibt es bei Heidi abgestufte Tarifmodelle („Heidi Plus“, „Großkunde“), durch die sich der effektive Preis pro Einheit nochmals reduziert – ideal für große Objekte . - Automatisierte digitale Plattform
Verbrauchsdaten werden in Echtzeit erfasst, Fristen automatisch überwacht und Abrechnungen digital generiert. Das spart Verwaltungsaufwand enorm und sorgt für schnelle, fehlerfreie Prozesse – gerade bei vielen Einheiten ein entscheidender Vorteil. - Rechtssicherheit & gesetzliche Konformität
Die Zähler erfüllen gesetzliche Vorgaben (HKVO, EED), sind DSGVO-konform und gewährleisten Bestandsschutz bis 2027 – ganz ohne Rückfragen und Umrüstungsstress. - Transparenz & Umlagefähigkeit
Da Einbaukosten entfallen und der Jahrespreis klar definiert ist, sind alle Kosten transparent und umlagefähig (§ Betriebskosten- und Modernisierungsvorschriften). Das ist bei größeren Anlagen mit vielen Parteien besonders wichtig.

Chris Nagel
Aktuell
Alle Beiträge ansehen
Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel: So funktioniert die Verteilung – verständlich erklärt mit Rechenbeispiel

Funkzähler Wasser Kosten: Mit diesen Ausgaben müssen Eigentümer rechnen

Funkzähler Heizung gesundheitsschädlich: Eine Einordnung aus technischer und medizinischer Sicht
FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
Kostenfrei nachrüsten
Jetzt installieren lassenKostenfreie Installation der Funkgeräte

Gesetzeskonform
§ 229 Artikel 3

Datenschutzkonform
Nach DSGVO

SSL Verschlüsselung
Zertifiziert und Sicher

Server in Europa
EU Datenschutz