Funkzähler Heizung gesundheitsschädlich: Eine Einordnung aus technischer und medizinischer Sicht

Sind Funkzähler in Heizungen und anderen Bereichen gesundheitsschädlich?
Aktuell gibt es keine wissenschaftlich belegten Hinweise, dass Funkzähler (für Heizung, Strom, Wasser oder Gas) gesundheitsschädlich sind. Die Geräte arbeiten mit sehr niedriger Sendeleistung und erfüllen alle gesetzlichen Grenzwerte.
Wichtige Fakten:
- Sendeleistung: Meist unter 10 mW – deutlich geringer als bei WLAN oder Mobiltelefonen.
- Sendehäufigkeit: Funkzähler senden meist nur mehrmals täglich oder stündlich, nicht dauerhaft.
- Frequenzbereich: Ähnlich wie bei WLAN (868 MHz oder 2,4 GHz) – gesundheitlich unbedenklich laut BfS (Bundesamt für Strahlenschutz).
- Normen & Grenzwerte: Alle Geräte müssen europäische EMV- und Funknormen einhalten (z. B. EN 300 220, EN 55032).
Fazit für Hausverwaltungen:
Funkzähler stellen nach heutigem Stand keine Gesundheitsgefahr dar. Es gibt keinen rechtlichen oder medizinischen Grund, den Einbau aufgrund von Strahlenbedenken abzulehnen.
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es zur Strahlenbelastung durch Funkzähler?
Zahlreiche unabhängige Studien und Bewertungen durch offizielle Stellen wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommen zu dem Ergebnis, dass die von Funkzählern ausgehende Strahlenbelastung äußerst gering ist. Die Geräte senden nur kurzzeitig und in sehr niedriger Leistung, meist nur Sekundenbruchteile pro Tag. Im Vergleich dazu ist die Belastung durch Mobiltelefone, WLAN-Router oder DECT-Telefone deutlich höher.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet die eingesetzten Funktechnologien – wie z. B. wM-Bus, LoRa oder Zigbee – bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte als nicht gesundheitsschädlich. Bisher gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise, dass Funkzähler gesundheitliche Risiken verursachen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Einbau von Funkzählern in Deutschland?
Der Einbau von Funkzählern ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Für die Hausverwaltung ergeben sich daraus konkrete Pflichten:
Rechtsgrundlagen:
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG):
- Regelt die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und moderner Messeinrichtungen.
- Ziel: Digitale Verbrauchserfassung und transparente Abrechnung.
- Pflicht für Neubauten und bei Zählerwechsel.
Energieeffizienz-Richtlinie (EED, EU-Richtlinie 2018/2002):
- Umsetzung in deutsches Recht über Heizkostenverordnung Funkzähler (HKVO).
- Funkbasierte Erfassungssysteme für Wärme und Warmwasser sind seit 2022 verpflichtend bei Neuinstallationen.
- Ab 2027: Monatliche Verbrauchsinformationen für Nutzer vorgeschrieben (bei fernauslesbaren Geräten).
Wichtig für Hausverwaltungen:
- Bei Erneuerung oder Neubau sind nur noch fernauslesbare Funkzähler zulässig.
- Eigentümer und Verwalter müssen sicherstellen, dass gesetzeskonforme Systeme verbaut und korrekt dokumentiert werden.
- Die Informationspflicht gegenüber Mietern ist gesetzlich verankert.
Was schreiben das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und die EED-Richtlinie vor?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet zur Einführung moderner Messeinrichtungen und bei bestimmten Verbrauchswerten auch sogenannter intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Ziel ist eine digitale, fernauslesbare Verbrauchserfassung, die mehr Transparenz und Effizienz im Energieverbrauch ermöglichen soll. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Bei Zählerwechseln oder Sanierungen dürfen nur noch Geräte eingesetzt werden, die diesen Vorgaben entsprechen.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), konkretisiert durch die Heizkostenverordnung, schreibt zusätzlich vor, dass neu installierte Heizkostenverteiler und Wärmezähler seit 2022 fernauslesbar sein müssen. Ab 2027 müssen Bewohner zudem monatlich Verbrauchsinformationen erhalten können, sofern Funkzähler vorhanden sind.
Kurz gesagt: Beide Regelwerke verpflichten zur Einführung digitaler Zählertechnik, stellen jedoch auch klare Anforderungen an Ablesbarkeit, Transparenz und Nutzerinformation. Hausverwaltungen sollten daher frühzeitig auf rechtskonforme Systeme umstellen.
Gibt es Unterschiede in den Vorgaben auf Länderebene innerhalb Deutschlands?
Grundsätzlich gelten beim Einbau und Betrieb von Funkzählern in Deutschland bundesweit einheitliche Vorgaben, da zentrale Regelungen wie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Heizkostenverordnung (HKVO) und die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) auf Bundes- bzw. EU-Ebene greifen.
Wichtige Punkte:
- Keine länderspezifischen Ausnahmen bei den technischen oder rechtlichen Anforderungen an Funkzähler.
- Die Umsetzung in der Praxis (z. B. Förderprogramme, Schulungspflichten, Behördenkommunikation) kann sich regional leicht unterscheiden.
- In Einzelfällen existieren kommunale Vorgaben, z. B. bei Neubauprojekten oder im Rahmen von Stadtwerken.
Welche Pflichten haben Hausverwaltungen beim Zählerwechsel?
Die Hausverwaltung ist beim Zählerwechsel verpflichtet, den ordnungsgemäßen Einbau gesetzeskonformer Messgeräte sicherzustellen. Dabei müssen sie mit einem zertifizierten Messstellenbetreiber zusammenarbeiten und gewährleisten, dass die neuen Geräte den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und der Heizkostenverordnung (HKVO) entsprechen.
Zudem besteht eine Informationspflicht gegenüber Mietern, etwa zu Einbauzeitpunkt, Gerätetyp und Zweck der Umrüstung. Auch der Datenschutz spielt eine zentrale Rolle: Die Verbrauchsdaten dürfen nur zweckgebunden und sicher verarbeitet werden.
Welche Informationspflichten bestehen gegenüber Mietern und Eigentümern?

Hausverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, transparent und rechtzeitig über den Einbau und Betrieb von Funkzählern zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich u. a. aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), der Heizkostenverordnung (HKVO) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Kernpflichten im Überblick:
- Vorabinformation über den Zählerwechsel: Zeitpunkt, Art des Geräts, Zweck der Umrüstung
- Angaben zur Fernauslesbarkeit: Wie, wann und durch wen Verbrauchsdaten erfasst werden
- Datenschutzhinweise: Welche Daten erfasst werden, wie sie gespeichert und verarbeitet werden
- Recht auf Auskunft: Mieter und Eigentümer haben jederzeit Anspruch auf Informationen zu ihren Verbrauchsdaten
- Monatliche Verbrauchsinformationen: Ab 2027 Pflicht bei fernauslesbaren Systemen
Wie funktioniert ein Funk Heizkostenverteiler?
Ein Funk-Heizkostenverteiler misst die Temperatur der Heizkörper sowie die Raumtemperatur und ermittelt daraus den anteiligen Wärmeverbrauch. Die erfassten Daten werden in vordefinierten Zeitabständen automatisch per Funk an eine zentrale Empfangseinheit oder einen Ablesedienst gesendet – ohne Betreten der Wohnung.
Die Geräte arbeiten nach dem Verdunstungsprinzip (älter) oder dem elektronischen Messverfahren (modern). Letzteres ist präziser und erlaubt die exakte Verbrauchserfassung pro Gerät, angepasst an die Heizkörperleistung.
Wichtig für Hausverwaltungen: Der Einsatz ermöglicht eine verbrauchsgenaue Abrechnung, reduziert Ablesekosten und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Fernauslesbarkeit und Transparenz.
"Ein Funk-Heizkostenverteiler misst den Wärmeverbrauch präzise am Heizkörper und überträgt die Daten vollautomatisch und ohne Wohnungszutritt – effizienter geht’s nicht." - Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Funktion hat ein Heizungszähler?
Ein Heizungszähler – meist als Wärmemengenzähler bezeichnet – misst die tatsächlich verbrauchte Wärmeenergie in einer Wohnung oder Nutzeinheit. Er erfasst:
- die durchströmte Wassermenge (m³)
- die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf
- daraus berechnet er die verbrauchte Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh)
Im Gegensatz zu Heizkostenverteilern, die nur relativ messen, liefern Wärmezähler exakte Verbrauchswerte, was besonders bei Fußbodenheizungen oder zentralen Heizsystemen mit Flächenheizung notwendig ist.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Wärmezähler sorgen für gerechte Verteilung der Heizkosten, erfüllen die Anforderungen der Heizkostenverordnung und sind bei Neuinstallationen gesetzlich vorgeschrieben.
Wo müssen die Heizungszähler angebracht werden?
Funkzähler Heizung – also Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler – müssen direkt an den Heizflächen oder in den Heizkreisläufen installiert werden, je nach Art des Systems.
Bei Heizkostenverteilern erfolgt die Montage am einzelnen Heizkörper, möglichst mittig in der Höhe und gemäß Herstellerangabe. Diese Position gewährleistet eine vergleichbare Wärmeaufnahme und somit eine faire Verbrauchserfassung.
Wärmemengenzähler werden dagegen in den Vorlauf oder Rücklauf der jeweiligen Wohneinheit eingebaut. Dabei ist eine exakte Platzierung wichtig, um korrekte Temperatur- und Durchflussmessungen zu ermöglichen.
Für Hausverwaltungen heißt das: Die Montageorte müssen fachgerecht, normkonform und dokumentiert gewählt werden, um rechtskonforme Abrechnungen sicherzustellen.
Wie oft funken Heizkostenverteiler?

Moderne Funk-Heizkostenverteiler senden ihre Daten in der Regel einmal täglich, teils auch mehrmals pro Tag in kurzen Impulsen. Die genaue Sendehäufigkeit hängt vom Hersteller und Gerätetyp ab.
Typische Merkmale:
- Sendedauer: Nur wenige Millisekunden pro Übertragung
- Sendeleistung: Sehr niedrig (unter 10 mW) – deutlich geringer als bei WLAN oder Mobiltelefonen
- Frequenzbereich: Meist 868 MHz, ein europaweit genutzter Bereich für Kurzstreckenkommunikation
Wichtig für Hausverwaltungen:
Trotz täglicher Übertragung ist die elektromagnetische Belastung minimal und liegt weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Zudem ermöglichen diese kurzen Funkintervalle eine komplette Verbrauchserfassung ohne Wohnungszutritt – was Prozesse vereinfacht und Kosten senkt.
Welche technischen Standards müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler müssen in Deutschland konkrete technische Anforderungen erfüllen, um gesetzlich zugelassen zu sein. Dazu zählen vor allem die Messgenauigkeit, die Funkübertragungssicherheit und die Kompatibilität mit Abrechnungssystemen.
Alle Geräte müssen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) zugelassen und geeicht sein. Für die Funkübertragung gelten europäische Normen wie EN 13757 (Kommunikation von Verbrauchszählern) und EN 300 220 (Kurzstreckenfunk). Außerdem müssen sie DSGVO-konform arbeiten und eine störungsfreie Datenübertragung gewährleisten.
Kurz gesagt: Nur technisch geprüfte, eichrechtskonforme und datensichere Geräte dürfen eingesetzt werden – ein Aspekt, den Hausverwaltungen beim Einkauf und bei der Beauftragung von Dienstleistern immer im Blick behalten sollten.
Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen erfüllt werden?
Beim Einsatz von Funkzählern gelten strenge Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zulassen.
Wesentliche Anforderungen:
- Datenminimierung: Es dürfen nur Daten erfasst werden, die für Abrechnung oder Verbrauchsinformation erforderlich sind.
- Zweckbindung: Nutzung der Daten nur für den zuvor kommunizierten Zweck (z. B. Abrechnung, Verbrauchsinfo).
- Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Personen (z. B. Abrechnungsdienstleister) dürfen auf die Daten zugreifen.
- Informationspflicht: Bewohner müssen über Art, Zweck und Umfang der Datenerhebung transparent informiert werden.
- Datensicherheit: Übertragungswege müssen verschlüsselt sein (z. B. AES-Verschlüsselung bei wM-Bus).
Welche wirtschaftlichen Vorteile bringen Funkzähler für Hausverwaltungen?
Funkzähler bieten Hausverwaltungen klare wirtschaftliche Vorteile, vor allem durch automatisierte Abläufe und geringeren Verwaltungsaufwand. Die Verbrauchsdaten werden fernausgelesen, wodurch jährliche Wohnungsbegehungen entfallen – das spart Zeit, Personal und Kosten.
Zudem sinkt das Risiko fehlerhafter Ablesungen oder verspäteter Abrechnungen. Auch Monats- oder Zwischenabrechnungen lassen sich einfacher und flexibler umsetzen, was die Transparenz gegenüber Mietern erhöht und den Verwaltungsaufwand reduziert.
Kurz gesagt: Funkzähler verbessern die Effizienz der Abrechnung, senken Betriebskosten und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben – ein klarer Mehrwert für jede Hausverwaltung.
Wie wird mit Mieterwiderspruch oder gesundheitlichen Bedenken umgegangen?

Mieter können grundsätzlich keinen wirksamen Widerspruch gegen den Einbau von Funkzählern einlegen, sofern dieser gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa nach Messstellenbetriebsgesetz oder Heizkostenverordnung Funkzähler. Hausverwaltungen müssen dabei jedoch auf transparente Kommunikation und rechtssichere Aufklärung setzen.
Empfohlene Vorgehensweise:
- Frühzeitige Information über Einbau, Technik, Zweck und rechtliche Grundlage
- Verweis auf unabhängige Studien (z. B. Bundesamt für Strahlenschutz) zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit
- Ernstnehmen individueller Anliegen und ggf. individuelle Gespräche oder Zusatzinformationen anbieten
- Dokumentation der Kommunikation zur rechtlichen Absicherung
Welche Kosten entstehen für Einbau, Betrieb und Wartung?
Die Kosten für Funkzähler setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für die Anschaffung eines einzelnen Geräts (z. B. Wasser- oder Wärmezähler) fallen je nach Hersteller und Technik etwa 50 bis 110 Euro an. Hinzu kommen die Installationskosten, die in der Regel zwischen 40 und 90 Euro pro Zähler liegen, abhängig von Gebäudegröße und Zugänglichkeit.
Für den Betrieb entstehen laufende Kosten, z. B. für Datenübertragung, Wartung, Eichung und ggf. Cloud-Speicherung, die jährlich mit ca. 25 bis 40 Euro pro Gerät kalkuliert werden können. Werden externe Messdienstleister eingebunden, sind die Kosten meist in deren Servicepauschalen enthalten.
Bei Heidi Systems hingegen gibt es volle Kostentransparenz: Für 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr ist alles enthalten – von Einbau und Wartung über Datenübertragung und Support bis zur automatisierten Abrechnung. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten, wie sie bei vielen anderen Anbietern üblich sind.
Wichtig für Hausverwaltungen: Die Umrüstungskosten sind umlagefähig, wenn sie im Rahmen einer Modernisierung erfolgen (§ 559 BGB), oder anteilig über die Betriebskostenabrechnung abgebildet, sofern es sich um Mess- und Abrechnungsdienstleistungen handelt.
Wie lassen sich Funkzähler effizient in Bestandsimmobilien integrieren?
Die Integration von Funkzählern in Bestandsgebäude ist technisch gut umsetzbar, wenn sie vorausschauend geplant wird. Zentrale Voraussetzung ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Heizkörper, Rohrleitungen und Zählerstandorte. Auf dieser Basis lässt sich ermitteln, ob Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler sinnvoll sind.
Effiziente Umsetzungsschritte:
- Auswahl kompatibler, eichfähiger Funkzähler
- Einsatz von batteriebetriebenen Geräten, um aufwendige Verkabelung zu vermeiden
- Installation durch zertifizierte Fachbetriebe
- Nutzung vorhandener Infrastruktur für Gateway- oder Mobilfunkanbindung
- Schulung des Hausmeister- oder Verwaltungspersonals zur Kontrolle und Wartung
Vorteile für Hausverwaltungen:
- Keine Wohnungsbegehung für Ablesung nötig
- Schnelle Datenverfügbarkeit für Zwischen- und Jahresabrechnungen
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ohne umfangreiche Umbauten
Fazit: Mit der richtigen Planung ist der Umstieg auf Funkzähler auch in Altbauten effizient, rechtssicher und kostentransparent möglich.
Welche Förderprogramme oder finanziellen Anreize gibt es aktuell?
Für den Einbau von Funkzählern in Mehrfamilienhäusern bestehen aktuell keine direkten bundesweiten Förderprogramme. Allerdings kann die Maßnahme im Rahmen größerer Sanierungsvorhaben – etwa bei energetischer Modernisierung oder Smart-Building-Konzepten – als Teil eines förderfähigen Gesamtprojekts berücksichtigt werden, z. B. über die KfW-Förderung oder Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Einige Bundesländer oder Kommunen bieten zusätzlich regionale Fördermittel oder Beratungszuschüsse für Digitalisierung und Gebäudetechnik an. Wichtig ist: Förderungen müssen vor Umsetzung beantragt werden und oft durch einen Energieberater begleitet sein.
Tipp für die Hausverwaltung: Es lohnt sich, aktuelle Förderbedingungen regelmäßig zu prüfen und gezielt nach kombinierbaren Maßnahmenpaketen zu suchen, etwa im Zusammenhang mit Heizungsmodernisierung, Dämmung oder Smart-Meter-Gateways.
Welche Alternativen gibt es zu Funkzählern – und sind sie noch zulässig?
lternativen zu Funkzählern sind vor allem manuell ablesbare Heizkostenverteiler oder konventionelle Wärmezähler ohne Funkmodul. Diese Systeme sind technisch zwar weiterhin funktionsfähig, jedoch nur noch eingeschränkt zulässig.
Rechtslage im Überblick:
- Seit 25.10.2020 dürfen laut Heizkostenverordnung nur noch fernauslesbare Geräte neu installiert werden.
- Bestehende, nicht fernauslesbare Zähler müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
- Ab 2027 ist die monatliche Verbrauchsinformation verpflichtend – nur mit Funktechnik umsetzbar.
Einsatz nur noch möglich:
- Bei Bestandsgeräten im Rahmen der Übergangsfrist
- In Ausnahmefällen, z. B. wenn Funktechnik technisch nicht realisierbar ist
Fazit für Hausverwaltungen: Klassische Zähler sind keine zukunftsfähige Lösung mehr. Für rechtssichere, effiziente und förderfähige Abrechnung führt langfristig kein Weg an Funkzählern vorbei.
Wie sollten Hausverwaltungen eine rechtssichere Umstellung kommunizieren und dokumentieren?
Die Umstellung auf Funkzähler muss transparent, nachweisbar und rechtssicher erfolgen. Hausverwaltungen sollten alle betroffenen Eigentümer und Mieter schriftlich vor dem Einbau informieren – idealerweise mit Angaben zu Gerätetyp, Einbauzeitraum, Rechtsgrundlage und Datenschutz.
Nach dem Einbau ist eine dokumentierte Abnahme durch den Dienstleister sowie eine Eichnachweis- und Geräteliste zu archivieren. Bei Eigentümerversammlungen sollte der Vorgang protokolliert und ggf. beschlossen werden, insbesondere bei Kostenumlage.
Wichtig ist auch die Datenschutz-Dokumentation gemäß DSGVO: Verarbeitungszwecke, Zugriffskreise und Speicherfristen müssen nachvollziehbar festgehalten werden.
Kurz gesagt: Eine rechtssichere Umstellung erfordert klare Informationspflichten, technische Nachweise und eine strukturierte Archivierung, um bei Rückfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen auf der sicheren Seite zu stehen.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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