Kaltwasserzähler geeicht 2024: Aktuelle Fristen, Vorgaben & was jetzt zu tun ist

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29 September 2025
Kaltwasserzähler geeicht 2024: Aktuelle Fristen, Vorgaben & was jetzt zu tun ist

Wie lange ist ein Kaltwasserzähler geeicht?

Die Eichgültigkeit von Kaltwasserzählern ist gesetzlich geregelt und gilt bundesweit einheitlich:

Eichfrist beträgt in Deutschland 6 Jahre

  • Gültig ab dem Jahr der Ersteichung oder Inverkehrbringung
  • Danach ist der Zähler neu zu eichen oder auszutauschen

Keine automatische Verlängerung

  • Eine Überschreitung ist nur mit einer gültigen Befreiung (Stichprobenverfahren) erlaubt

Stichtag ist immer der 31. Dezember des letzten Eichjahres

  • Beispiel: Zähler mit „geeicht bis 2024“ muss spätestens zum 31.12.2024 ersetzt oder neu geeicht werden

Kennzeichnung direkt auf dem Zähler ablesbar

  • Meist als Jahr im Oval (z. B. „M21“ = Eichung 2021, gültig bis Ende 2027)

Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, diese Fristen systematisch zu erfassen und rechtzeitig zu handeln – andernfalls drohen Bußgelder und Probleme bei der Betriebskostenabrechnung.

Was kostet eine Wasserzähler-Eichung?

Die Kosten für eine Wasserzähler-Eichung hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Zählertyp, der Region und dem Anbieter. In der Praxis liegt der Preis für die Eichung eines Kaltwasserzählers meist zwischen 25 € und 45 € pro Stück. Hinzu kommen häufig Zusatzkosten für Ausbau, Transport und Wiedereinbau, die sich auf weitere 20 € bis 50 € belaufen können. Oft ist es für Hausverwaltungen wirtschaftlich sinnvoller, direkt einen neuen Kaltwasserzähler geeicht einzubauen, da moderne Modelle teilweise günstiger und technisch aktueller sind. Daher empfiehlt sich eine regelmäßige Kosten-Nutzen-Abwägung zwischen Nach-Eichung und Geräteaustausch.

Mit Heidi Systems haben Hausverwaltungen einen Vorteil: Alle Verbrauchs- und Abrechnungsdaten werden in einem sicheren Webportal DSGVO-konform verarbeitet und revisionssicher archiviert. Durch klare Zugriffskontrollen und verschlüsselte Übertragungen ist die Bearbeitung von Mieterwidersprüchen nicht nur datenschutzkonform, sondern auch effizient. Zudem ist der Einbau kostenfrei, und die Leistungen werden transparent zu 150 € pro Wohneinheit und Jahr bereitgestellt.

Was heißt geeicht bis 2024?

Die Kennzeichnung „geeicht bis 2024“ bedeutet, dass der Zähler nur bis zum 31. Dezember 2024 für die rechtssichere Verbrauchserfassung zugelassen ist. Danach darf er ohne Neueichung nicht mehr verwendet werden. Wichtig ist:

  • Eichfrist endet mit dem Kalenderjahr → unabhängig vom Einbaudatum
  •  Ab 1. Januar 2025 gilt der Zähler als nicht mehr eichgültig
  •  Rechtsfolgen bei Weiterverwendung: Verbrauchswerte sind dann rechtlich anfechtbar, Abrechnungen ungültig
  •  Kennzeichnung ist meist auf dem Zähler sichtbar: z. B. „M18“ = gültig bis 31.12.2024

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Austausch oder Neuzertifizierung muss spätestens bis Jahresende 2024 organisiert sein, um Bußgelder und Abrechnungsprobleme zu vermeiden. Ein rechtzeitiger Planungs- und Logistikvorlauf ist ratsam.

Was kosten geeichte Wasserzähler?

Der Preis für einen neuen, bereits geeichten Kaltwasserzähler liegt im Durchschnitt zwischen 25 € und 60 €, abhängig von Modell, Einbauart (z. B. Aufputz oder Unterputz) und Funktionsumfang. Zähler mit Funkmodul oder fernauslesbarer Technik können deutlich teurer sein – hier sind Kosten von 70 € bis 120 € je Gerät üblich. Für Hausverwaltungen ist wichtig: Neben dem reinen Gerätepreis fallen meist zusätzliche Kosten für Montage, Demontage und Dokumentation an. Ein frühzeitiger Geräteaustausch im Rahmen der Eichfrist kann jedoch langfristig wirtschaftlicher sein als Einzelmaßnahmen oder nachträgliche Eichungen.

Mit Heidi Systems haben Hausverwaltungen einen Vorteil: Alle Verbrauchs- und Abrechnungsdaten werden in einem sicheren Webportal DSGVO-konform verarbeitet und revisionssicher archiviert. Durch klare Zugriffskontrollen und verschlüsselte Übertragungen ist die Bearbeitung von Mieterwidersprüchen nicht nur datenschutzkonform, sondern auch effizient. Zudem ist der Einbau kostenfrei, und die Leistungen werden transparent zu 150 € pro Wohneinheit und Jahr bereitgestellt.

Was bedeutet „Kaltwasserzähler geeicht 2024“ konkret für Hausverwaltungen?

Die Angabe „Kaltwasserzähler geeicht 2024“ zeigt an, dass die gesetzliche Eichfrist dieses Zählers zum 31. Dezember 2024 endet. Für Hausverwaltungen ergeben sich daraus klare Pflichten:

Pflicht zur rechtzeitigen Erneuerung oder Neueichung

  • Spätestens bis Ende 2024 muss der Zähler ersetzt oder neu geeicht sein

Einsatz danach ist unzulässig

  • Verbrauchserfassungen mit abgelaufener Eichung sind rechtlich nicht mehr verwendbar
  • Betriebskostenabrechnungen können angefochten werden

Planungsbedarf für Austausch oder Umrüstung

  • Termine mit Dienstleistern frühzeitig abstimmen
  • Bei Funkzählern zusätzlich technische Anforderungen prüfen (z. B. Fernauslesbarkeit)

Dokumentationspflichten beachten

  • Nachweise zur Eichgültigkeit aufbewahren (z. B. Eichprotokolle, Rechnungen)

Mit Heidi Systems behalten Hausverwaltungen den Überblick: Das System überwacht automatisch die Eichfristen aller installierten Zähler, meldet rechtzeitig anstehende Wechsel und koordiniert den kostenfreien Austausch. So bleiben alle Geräte rechtskonform im Einsatz – bei 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Wartung und Funkablesung.

Welche gesetzlichen Fristen gelten 2024 für die Eichung von Kaltwasserzählern?

Für Kaltwasserzähler gilt in Deutschland laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) eine gesetzliche Eichfrist Kaltwasserzähler von 6 Jahren. Entscheidend ist dabei nicht das Einbaudatum, sondern das Jahr der Ersteichung. Ein Zähler mit der Aufschrift „geeicht bis 2024“ muss somit bis spätestens 31. Dezember 2024 außer Betrieb genommen, neu geeicht oder ersetzt werden. Es gibt keine automatische Verlängerung, es sei denn, die Hausverwaltung nimmt am Stichprobenverfahren teil und weist eine Verlängerung erfolgreich nach. Wird ein Zähler mit abgelaufener Eichung weiterhin verwendet, sind rechtliche Konsequenzen und Anfechtbarkeit der Abrechnung möglich. Daher ist eine fristgerechte Planung für Hausverwaltungen unerlässlich.

“Viele Verwaltungen unterschätzen den rechtlichen Druck hinter ablaufenden Eichfristen – dabei ist der 31.12. kein Richtwert, sondern eine Grenze.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie unterscheiden sich die Eichfristen zwischen Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern?

Unterschiedliche Eichfristen je nach FunkzählerUnterschiedliche Eichfristen je nach Funkzähler

Die Eichfristen für Messgeräte sind gesetzlich geregelt, variieren jedoch je nach Medium. Für Hausverwaltungen ist ein Überblick essenziell, um Austauschzyklen effizient zu planen:

  • Kaltwasserzähler → 6 Jahre
  •  Warmwasserzähler → 5 Jahre
  •  Wärmezähler (Heizkostenverteiler) → 5 Jahre
  •  Stromzähler (elektronisch) → 8 Jahre
  •  Gaszähler (mechanisch) → 8 Jahre
  •  Gaszähler (elektronisch) → 5 Jahre (je nach Typ)

Welche Bundesländer regeln die Eichpflichten unterschiedlich?

Die Eichpflichten für Wasser-, Strom-, Gas- und Wärmezähler sind in Deutschland durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt also keine Unterschiede zwischen den Bundesländern hinsichtlich der Eichfrist Kaltwasserzähler oder Zulässigkeit von Messgeräten. Unterschiede können jedoch bei der behördlichen Kontrolle und Umsetzung auftreten – etwa bei der Häufigkeit von Stichprobenkontrollen, den zuständigen Eichbehörden oder der Reaktionszeit bei Verstößen. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die gesetzlichen Pflichten sind bundesweit identisch, aber bei der Kommunikation mit den Landesbehörden können regionale Eigenheiten eine Rolle spielen.

Welche Strafen drohen bei abgelaufener Eichung oder fehlender Dokumentation?

Wer Zähler mit abgelaufener Eichfrist weiterverwendet oder die vorgeschriebenen Nachweise nicht ordnungsgemäß führt, verstößt gegen das Mess- und Eichrecht. Für Hausverwaltungen können daraus folgende Konsequenzen entstehen:

Bußgelder bis zu 50.000 €

  • gemäß § 60 Mess- und Eichgesetz (MessEG)
  • bereits einfache Ordnungswidrigkeiten sind sanktionierbar

Anfechtbare Betriebskostenabrechnungen

  • Mieter dürfen die Abrechnung beanstanden
  • Rückforderungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen sind möglich

Haftung gegenüber Eigentümern oder WEG

  • bei nachweisbarer Pflichtverletzung (z. B. Fristversäumnis)
  • mögliche Regressforderungen bei Schäden oder Rückzahlungen

Image- und Vertrauensverlust

  • vor allem bei professioneller Verwaltung ein Risiko für die Kundenbindung

Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Eichfristen – Eigentümer oder Verwalter?

Die Verantwortung für die Einhaltung der Eichfristen liegt grundsätzlich beim Eigentümer der Immobilie bzw. der Messgeräte. In der Praxis wird diese Pflicht jedoch häufig im Rahmen des Verwaltervertrags auf die Hausverwaltung übertragen. Das bedeutet: Wenn die Hausverwaltung mit der technischen Betreuung beauftragt ist, muss sie sicherstellen, dass alle Zähler rechtzeitig getauscht oder nachgeeicht werden. Versäumt sie dies, kann sie für daraus resultierende Schäden, Abrechnungsfehler oder Bußgelder haftbar gemacht werden. Entscheidend ist daher eine klare Regelung im Verwaltervertrag und eine systematische Fristenüberwachung durch die Verwaltung.

Wie erkennt man, ob ein Zähler aktuell und korrekt geeicht ist?

Ob ein Zähler noch innerhalb seiner Eichfrist liegt, lässt sich direkt am Gerät ablesen. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte entscheidend:

Eichkennzeichnung prüfen

  • Auf dem Zähler befindet sich ein Aufdruck wie z. B. „M19“
  • Das „M“ steht für Messgerät, die Zahl für das Eichjahr (hier: 2019)

Eichfrist berechnen

Sichtbare Plomben oder Aufkleber

  • Diese sichern die Unversehrtheit des Zählers und bestätigen die Eichung

Dokumentation abgleichen

  • In der Regel führt die Hausverwaltung oder der Messdienstleister ein Zählerverzeichnis mit Eichdaten
  • Wichtig für rechtssichere Abrechnungen

Mit Heidi Systems wird die Eichfristüberwachung automatisch erledigt: Alle Zähler werden digital erfasst, Fristen überwacht und rechtzeitig anstehende Wechsel gemeldet. Der Austausch erfolgt kostenfrei, bei 150 € pro Wohneinheit und Jahr inklusive Wartung und Funkablesung – so bleibt die Abrechnung jederzeit rechtskonform.

Welche technischen Standards gelten für Funkzähler im Jahr 2024?

Funkzähler müssen im Jahr 2024 den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) entsprechen und über eine Eichzulassung nach MID (Measuring Instruments Directive) verfügen. Technisch sind nur Zähler zulässig, die eine rechtssichere Fernauslesung ohne physische Begehung ermöglichen. Sie müssen zudem datenschutzkonform arbeiten, also eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung bieten. Zugelassene Geräte müssen manipulationssicher, fernwartbar, und eindeutig einem Nutzer zuordenbar sein. Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass die eingesetzten Systeme sowohl konform mit dem Eichrecht als auch kompatibel mit Abrechnungssoftware sind.

Wie funktioniert die eichrechtskonforme Fernablesung per Funk?

Voraussetzungen für eine eichrechtskonforme Fernablesung per FunkVoraussetzungen für eine eichrechtskonforme Fernablesung per Funk

Die eichrechtskonforme Fernablesung per Funk ermöglicht eine rechtssichere Verbrauchserfassung, ohne dass die Wohnung betreten werden muss. Damit sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Eichrechtlich zugelassene Funkzähler

  • Zähler müssen eine MID-Zulassung besitzen
  • Die Funkschnittstelle ist Teil der Zulassung und darf nicht nachgerüstet werden

Manipulationssichere Datenübertragung

  • Verbrauchsdaten werden verschlüsselt und mit Zeitstempel übertragen
  • Jede Übertragung ist eindeutig einem Gerät und einer Adresse zuordenbar

Zentrale Erfassung durch ein Funkgateway

  • Daten werden z. B. im Treppenhaus über ein Gateway empfangen
  • Weiterleitung an den Abrechnungsdienstleister erfolgt automatisch

Keine Speicherung personenbezogener Daten im Zähler

  • Nur Verbrauchswerte, keine Namen oder Wohnungsnummern

Mit Heidi Systems erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen automatisch: Die Funkzähler sind MID-zertifiziert, arbeiten verschlüsselt und werden regelmäßig geprüft. Der Einbau ist kostenfrei, die Leistung kostet 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive Fernablesung, Wartung und rechtssicherer Dokumentation.

“Eine rechtskonforme Fernablesung beginnt nicht beim Einbau, sondern bei der Zulassung des Geräts – ohne zertifizierte Funktechnik ist die Abrechnung angreifbar.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was muss zur Datensicherheit bei Funkzählern beachtet werden?

Bei Funkzählern ist die Datensicherheit ein zentraler Aspekt, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und eichrechtliche Vorgaben. Wichtig ist, dass alle übertragenen Verbrauchsdaten verschlüsselt, fälschungssicher und zeitlich eindeutig zuordenbar sind. Die eingesetzten Systeme müssen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen und dürfen keine personenbezogenen Daten im Zähler selbst speichern. Nur autorisierte Stellen dürfen auf die Daten zugreifen – in der Regel der Abrechnungsdienstleister oder die Hausverwaltung über ein sicheres Portal. Für die Hausverwaltung ist entscheidend, dass alle Komponenten zertifiziert und regelmäßig technisch geprüft werden, um rechtliche Risiken und Datenmissbrauch auszuschließen.

Welche Datenschutzpflichten entstehen beim Einsatz funkbasierter Systeme?

Beim Einsatz funkbasierter Messsysteme gelten für Hausverwaltungen klare Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO. Folgende Pflichten sind zwingend zu beachten:

Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sicherstellen

  • i. d. R. ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zulässig (z. B. Heizkostenverordnung)

Informationspflicht gegenüber Mietern

  • Mieter müssen transparent über Art, Zweck und Umfang der Datenerhebung informiert werden
  • Ideal: Datenschutzhinweise schriftlich aushändigen oder digital bereitstellen

Datenminimierung beachten

  • Es dürfen nur Verbrauchsdaten erhoben werden – keine personenbezogenen Zusatzinformationen im Zähler

Auftragsverarbeitung vertraglich absichern

  • Bei Einbindung externer Messdienstleister ist ein AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich

Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • Zugriffsschutz, Verschlüsselung, regelmäßige Prüfung der Funkinfrastruktur

Mit Heidi Systems erfüllen Hausverwaltungen alle Datenschutzpflichten automatisch:
Unsere Funkzähler arbeiten DSGVO- und eichrechtskonform, die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und manipulationssicher, und sämtliche Prozesse sind revisionssicher dokumentiert. Der Einbau ist kostenfrei, die Leistungen werden zu einem Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten – inklusive Wartung und Datensicherheit.

Wie können Hausverwaltungen die Eichfristen systematisch überwachen?

Hausverwaltungen sollten die Eichfristen systematisch und zentral erfassen, um rechtssicher und effizient zu arbeiten. Dazu empfiehlt sich der Einsatz einer digitalen Zählerverwaltung, in der alle Zählerdaten mit Eichjahr, Standort und Fristende hinterlegt sind. Idealerweise wird ein automatisches Erinnerungssystem integriert, das frühzeitig vor Ablauf der Eichfrist warnt. Wichtig ist außerdem, dass alle Zählerwechsel, Prüfprotokolle und Liefernachweise dokumentiert und langfristig archiviert werden. Bei größeren Objekten oder Wohnanlagen kann auch die Zusammenarbeit mit einem externen Messdienstleister sinnvoll sein, der die gesetzeskonforme Fristenüberwachung übernimmt. So vermeiden Verwaltungen Bußgelder, Abrechnungsfehler und Organisationschaos.

Mit Heidi Systems behalten Hausverwaltungen alle Eichfristen automatisch im Blick. Das System bietet eine digitale, zentralisierte Zählerverwaltung mit automatischer Erinnerungsfunktion vor Ablauf der Eichfrist. Alle relevanten Dokumente – von Eichnachweisen bis zu Wartungsprotokollen – werden revisionssicher archiviert. Der Einbau ist kostenfrei, und sämtliche Leistungen sind zu einem Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhältlich – inklusive Überwachung, Wartung und rechtssicherer Dokumentation.

Wie hoch sind die Kosten für den Austausch oder die Nachrüstung von Funkzählern?

Die Kosten für den Austausch oder die Nachrüstung von Funkzählern variieren je nach Medium (Wasser, Wärme, Strom), Geräteart und Anbieter. Für Hausverwaltungen ergeben sich folgende Richtwerte:

Funkfähiger Kalt- oder Warmwasserzähler (neu, inkl. Funkmodul):

Wärmezähler mit Funkfunktion:

  • ca. 90 € bis 180 €, insbesondere bei Kompaktgeräten mit integrierter Auslesetechnik

Nachrüstung eines bestehenden Zählers mit Funkeinheit:

  • nur möglich bei kompatiblen Geräten
  • Kostenpunkt: ca. 30 € bis 60 €, zuzüglich Konfiguration

Montage-, Demontage- und Dokumentationskosten:

  • zusätzliche 40 € bis 80 € je Einbauort
  • abhängig von Zugänglichkeit, Auftragsvolumen und Anfahrt

Optional: Funk-Gateway für zentrale Erfassung (z. B. im Treppenhaus):

  • einmalig ca. 300 € bis 600 € + Installationskosten

“Der Funkzähler kostet nicht nur in der Anschaffung – entscheidend sind die Gesamtkosten inklusive Montage, Wartung und digitaler Anbindung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Möglichkeiten der Kostenumlage auf Mieter bestehen laut Betriebskostenverordnung?

Die Kosten für den Betrieb und teilweise auch für den Austausch von Funkzählern können gemäß der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 2 und Nr. 4 BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden – vorausgesetzt, die Abrechnung ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Umlagefähig sind insbesondere Mietkosten für Messgeräte, Ablesedienstleistungen und Abrechnungskosten. Auch laufende Wartungen oder Batteriewechsel können in der Regel als Betriebskosten angesetzt werden – Betriebskostenabrechnung Vorlage. Nicht umlagefähig sind jedoch Anschaffungskosten für neue Zähler, wenn diese im Eigentum des Vermieters verbleiben – sie gelten als Instandhaltung oder Modernisierung. Bei vollständigem Messdienstleistungsvertrag (inkl. Gerätestellung) ist dagegen oft der gesamte monatliche Betrag umlegbar, da die Geräte „gemietet“ und nicht gekauft sind. Für Hausverwaltungen empfiehlt sich daher, die Vertragsform mit Dienstleistern und Mietvertragsregelungen genau abzustimmen, um rechtssicher und transparent abzurechnen. Ein sorgfältig dokumentierter Umlageschlüssel und nachvollziehbare Kostenstruktur sind dabei unerlässlich.

Wie gelingt der koordinierte Wechsel aller Zählertypen im Mehrparteienhaus?

Vorgehensweise für einen koordinierten Wechsel aller Zählertypen im MehrparteienhausVorgehensweise für einen koordinierten Wechsel aller Zählertypen im Mehrparteienhaus

Der koordinierte Wechsel aller Zählertypen – etwa für Wasser, Wärme, Strom und Gas – in einem Mehrparteienhaus erfordert eine strukturierte und frühzeitig abgestimmte Vorgehensweise. Für Hausverwaltungen ist dabei besonders wichtig:

Zentralisierte Bestandsaufnahme

  • Alle Zählerarten, Standorte, Eichfristen und Zuständigkeiten dokumentieren
  • Gemeinsam mit Dienstleistern eine Übersicht erstellen, welche Geräte wann ausgetauscht werden müssen

Gewerkeübergreifende Terminplanung

  • Absprachen mit Messdienstleistern, Heizungsbauern und ggf. Energieversorgern
  • Ziel: gebündelter Einbau aller neuen Zähler in möglichst wenigen Terminen

Informationsmanagement gegenüber Mietern und Eigentümern

  • Frühzeitige Ankündigung mit klaren Zeitfenstern und Ansprechpartnern
  • Bei Bedarf Zugang zu Technikräumen oder Wohnungen koordinieren

Technische Standardisierung

  • Auswahl kompatibler Systeme (z. B. mit OMS-Funkprotokoll) erleichtert spätere Wartung und Datenverarbeitung
  • Zentrale Datenerfassung via Gateway sinnvoll für größere Objekte

Vertrags- und Kostenklarheit

  • Alle Leistungen und Lieferverhältnisse klar dokumentieren
  • Umlagefähigkeit und Investitionen vorab klären und rechtssicher gestalten

Wie lässt sich der Austausch organisatorisch und rechtssicher umsetzen?

Ein rechtssicherer und effizienter Zähleraustausch beginnt mit einer lückenlosen Planung und Dokumentation. Hausverwaltungen sollten zunächst alle Zählerstandorte, Typen, Eichfristen und Eigentumsverhältnisse erfassen, um einen aussagekräftigen Austauschplan zu erstellen. Danach erfolgt die Abstimmung mit Dienstleistern, wobei Termine, Zugangsrechte und die Art der Zähler (mit oder ohne Funk) verbindlich vereinbart werden müssen. Wichtig ist die frühzeitige schriftliche Information an alle Mieter oder Eigentümer, mindestens 14 Tage vor dem Wechsel, unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob der Zählerwechsel betriebskostenrechtlich umlagefähig ist, und ob die entsprechenden Grundlagen im Mietvertrag verankert sind. Nach dem Einbau ist eine Dokumentation der neuen Zählernummern, Einbaudaten und Anfangszählerstände zwingend notwendig – idealerweise in digitaler Form. Bei Funkzählern muss zudem sichergestellt sein, dass sie eichrechtlich zugelassen und datenschutzkonform eingebunden sind. So wird der Austausch nicht nur technisch korrekt, sondern auch rechtlich unangreifbar durchgeführt.

Vorteil mit Heidi Systems: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und alle Leistungen – von Wartung über Fernauslesung bis zur Abrechnung – werden für 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Dadurch können Hausverwaltungen den Austausch effizient, kostentransparent und rechtssicher umsetzen.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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