Betriebskostenabrechnung Vorlage: Kostenloses Muster für Vermieter & Hausverwaltungen

Wie muss eine korrekte Betriebskostenabrechnung aussehen?
Eine korrekte Betriebskostenabrechnung erfüllt gesetzliche Vorgaben (§ 556 BGB, Betriebskostenverordnung) und ist für Hausverwaltungen ein Pflichtinstrument. Sie muss vollständig, transparent und nachvollziehbar aufgebaut sein. Folgende Punkte sind zwingend erforderlich:
Formale Anforderungen:
- Abrechnung muss in Textform erfolgen (Brief oder E-Mail bei Zustimmung).
- Frist: spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Inhaltliche Bestandteile:
- Abrechnungszeitraum (meist 12 Monate).
- Gesamtkosten je Kostenart (z. B. Heizung, Wasser, Müll).
- Umlageschlüssel (z. B. nach Wohnfläche, Personenanzahl).
- Mieteranteil und bereits geleistete Vorauszahlungen.
- Nachzahlungsbetrag oder Guthaben.
Nachvollziehbarkeit:
- Jede Kostenposition muss klar benannt und rechnerisch erklärt sein.
- Es muss erkennbar sein, wie der jeweilige Mieteranteil berechnet wurde.
Rechtssicherheit:
- Keine unzulässigen Kosten (z. B. Verwaltung, Instandhaltung).
- Vorlage von Belegen auf Mieteranfrage.
Wie formuliere ich eine Nebenkostenabrechnung?
Eine Nebenkostenabrechnung muss sachlich, transparent und verständlich formuliert sein. Beginne mit der korrekten Bezeichnung des Abrechnungszeitraums und gib klar an, für welche Einheit (z. B. Wohnung oder Gewerbeeinheit) die Abrechnung erstellt wird. Die wichtigsten Kostenpositionen (Heizung, Wasser, Hausreinigung, Müll usw.) werden jeweils einzeln aufgelistet, mit den Gesamtkosten im Objekt, dem angewendeten Umlageschlüssel (z. B. Fläche oder Personenanzahl) und dem anteiligen Mieterbetrag.
Im letzten Abschnitt erfolgt die Gegenüberstellung der Vorauszahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch. Daraus ergibt sich entweder eine Betriebskostenabrechnung Nachzahlung oder ein Guthaben. Wichtig ist eine klare Sprache ohne Fachjargon, damit auch rechtlich nicht geschulte Mieter den Inhalt nachvollziehen können. Optional kannst du einen kurzen Hinweis zur Belegprüfungsmöglichkeit hinzufügen.
Kernpunkt: Die Formulierung muss so aufgebaut sein, dass keine Rückfragen zur Berechnung notwendig sind.
Ist eine Betriebskostenabrechnung per Mail gültig?
Ja, eine Betriebskostenabrechnung kann grundsätzlich auch per E-Mail verschickt werden – unter bestimmten Voraussetzungen:
Gültigkeit nur bei Zustimmung des Mieters:
- Der Mieter muss der elektronischen Übermittlung ausdrücklich zustimmen (§ 556 BGB i.V.m. § 126b BGB).
- Die Zustimmung sollte schriftlich dokumentiert oder im Mietvertrag geregelt sein.
Wichtige Bedingungen:
- Die E-Mail muss vollständig und fristgerecht zugestellt werden.
- Der Inhalt der Abrechnung muss klar, nachvollziehbar und vollständig sein – wie bei postalischem Versand.
- Ein PDF-Anhang gilt als zulässiges Format.
Welche Nebenkosten werden nach Personen abgerechnet?
Nebenkosten werden nicht pauschal, sondern je nach Art der Leistung abgerechnet. Einige Kostenarten lassen sich sinnvoll und rechtlich zulässig nach der Anzahl der Personen im Haushalt umlegen – wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Typische Beispiele sind:
- Wasserverbrauch (wenn keine Zähler vorhanden sind)
- Müllabfuhr
- Hausreinigung
- Allgemeinstrom (z. B. Treppenhaus)
- Hygienedienste (z. B. Wartung von Gemeinschaftstoiletten)
Die Personenzahl wird herangezogen, wenn der Verbrauch maßgeblich von der Nutzung abhängt. Wichtig ist, dass die Abrechnungsmethode transparent, nachvollziehbar und mietvertraglich geregelt ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist eine Abrechnung nach Wohnfläche der rechtssichere Standard.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Betriebskostenabrechnungen in Deutschland?
Die Betriebskostenabrechnung stützt sich in Deutschland auf mehrere zentrale gesetzliche Regelungen, die sowohl die Inhalte als auch die Form und Fristen definieren:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 556 BGB: regelt die Umlage von Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung Fristen und formale Anforderungen.
- § 535 BGB: beschreibt die grundlegende Pflicht des Mieters zur Zahlung von Betriebskosten, sofern vertraglich vereinbart.
Betriebskostenverordnung (BetrKV):
- Legt abschließend fest, welche Kostenarten als Betriebskosten umlagefähig sind.
- Dient als Referenzliste für zulässige Abrechnungsposten.
Heizkostenverordnung (HeizKV):
- Gilt bei zentralen Heizungsanlagen oder Warmwasserbereitern.
- Mindestens 50 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Relevanz bei digitaler Verarbeitung personenbezogener Daten in der Abrechnung.
- Verpflichtet zur Datensparsamkeit und Schutzmaßnahmen bei Mieterinformationen.
Welche Pflichtangaben muss eine Betriebskostenabrechnungsvorlage enthalten?
Eine Betriebskostenabrechnung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthält. Diese müssen klar, nachvollziehbar und vollständig dargestellt sein.
Dazu gehören:
- der Abrechnungszeitraum (meist 12 Monate)
- die Gesamtkosten je Betriebskostenart (z. B. Heizung, Wasser, Müll)
- der verwendete Umlageschlüssel (z. B. Wohnfläche, Personenanzahl)
- der individuelle Kostenanteil des Mieters
- die geleisteten Vorauszahlungen
- die daraus resultierende Nachzahlung oder Guthaben
Wichtig: Jede Position muss so aufgeschlüsselt sein, dass ein verständiger Mieter rechnerisch und inhaltlich die Betriebskostenabrechnung prüfen kann. Ohne diese Angaben ist die Abrechnung formell unwirksam – selbst wenn die Beträge korrekt wären.
Wie unterscheiden sich die Anforderungen je nach Bundesland?

Grundsätzlich gelten für Betriebskostenabrechnungen bundesweit einheitliche Regeln nach BGB, BetrKV und HeizKV. Dennoch gibt es landesspezifische Unterschiede in der Auslegung, Praxis und ergänzenden Vorschriften, besonders bei öffentlichen Gebäuden, kommunalen Wohnungsunternehmen oder gefördertem Wohnraum.
Wichtige Unterschiede im Überblick:
- Landesbauordnungen: beeinflussen teilweise die Umlagefähigkeit bestimmter Kosten (z. B. Rauchmelderwartung, Gebäudereinigung).
- Förderbedingungen bei Sozialwohnungen: Einige Länder regeln den Umgang mit Betriebskosten bei Wohnraumförderung strenger.
- Regelungen zu Energieeffizienzmaßnahmen: Landesrecht kann bei Modernisierungspflichten zu abweichenden Abrechnungsmodalitäten führen.
- Kommunale Abgabesätze: Müllgebühren, Abwasser und Straßenreinigung variieren deutlich zwischen Städten und Gemeinden.
Welche Fristen müssen bei der Abrechnung eingehalten werden?
Laut § 556 Absatz 3 BGB muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Verpasst die Hausverwaltung diese Betriebskostenabrechnung Frist, kann keine Nachzahlung mehr verlangt werden – selbst wenn sie rechnerisch korrekt wäre.
Beispiel: Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2024, muss die Abrechnung bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Mieter eingegangen sein. Maßgeblich ist nicht das Versanddatum, sondern der tatsächliche Zugang beim Mieter.
Wichtig:
- Kürzere Fristen im Mietvertrag sind unzulässig.
- Für Guthaben gilt keine Ausschlussfrist – diese sind auch bei verspäteter Abrechnung auszuzahlen.
- Bei Verwaltungswechsel oder Erbfall kann sich die Frist in Ausnahmefällen verschieben, aber nur mit Begründung.
"Eine formal richtige Abrechnung wird wertlos, wenn sie die Frist verpasst – und das passiert schneller als viele denken.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Betriebskostenarten dürfen abgerechnet werden und welche nicht?
Laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen nur laufend anfallende Kosten auf Mieter umgelegt werden. Diese müssen regelmäßig, objektbezogen und wirtschaftlich sinnvoll sein. Alles andere ist nicht umlagefähig.
Umlagefähige Kosten (Beispiele):
- Grundsteuer
- Wasser und Abwasser
- Heizkosten und Warmwasser
- Müllabfuhr
- Hausreinigung und Hauswart
- Fahrstuhlbetrieb
- Gartenpflege
- Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen
- Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung)
Nicht umlagefähige Kosten:
- Hausverwaltung Kosten (z. B. Gehälter der Hausverwaltung)
- Instandhaltung und Reparaturen
- Bankgebühren, Mahnkosten
- Rücklagenbildung
- Anschaffungskosten für Geräte oder Anlagen
Wichtig: Nur das, was ausdrücklich im Mietvertrag steht und rechtlich zulässig ist, darf auch abgerechnet werden. Eine klare und vollständige Betriebskostenaufstellung vermeidet Rückfragen und Widersprüche.
Wie funktioniert die korrekte Zuordnung von Kosten auf Mietparteien?
Die Zuordnung der Betriebskosten auf einzelne Mietparteien erfolgt über einen vertraglich vereinbarten Umlageschlüssel, der die Gesamtkosten fair verteilt. Am häufigsten wird nach Wohnfläche, Personenzahl oder Einheiten abgerechnet.
Die korrekte Zuordnung setzt voraus, dass:
- die Gesamtkosten je Kostenart klar erfasst sind
- der Umlageschlüssel transparent und nachvollziehbar ist
- die individuellen Anteile rechnerisch korrekt berechnet werden
Beispiel: Beträgt die Gesamtwohnfläche 500 m² und der Mieter bewohnt 50 m², so trägt er 10 % der umlagefähigen Gesamtkosten, wenn nach Fläche verteilt wird.
Wichtig ist, dass die Verbrauchskosten (z. B. Heizung, Warmwasser), wenn möglich, nach Messwerten erfasst und nicht pauschal verteilt werden. Das ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben (Heizkostenverordnung), sondern auch im Sinne der Kostenfairness.
Welche Umlageschlüssel sind zulässig und praxisgerecht?
Umlageschlüssel legen fest, wie Betriebskosten fair auf die Mieter verteilt werden. Welche Schlüssel zulässig sind, ergibt sich aus dem Mietvertrag und der Art der Kosten. Wichtig ist: Der gewählte Schlüssel muss rechtlich zulässig, nachvollziehbar und dokumentiert sein.
Zulässige Umlageschlüssel (Beispiele):
- Wohnfläche (Standard bei allgemeinen Betriebskosten)
- Personenzahl (z. B. für Müll oder Wasser ohne Zähler)
- Einheiten (z. B. bei gleich großen Gewerbeeinheiten)
- Verbrauchsabhängig (z. B. Heizung, Warmwasser mit Messgeräten)
Praxisgerechte Empfehlungen:
- Wohnfläche eignet sich gut für laufende Fixkosten (Versicherung, Hauswart etc.)
- Verbrauchsabrechnung ist bei Energie gesetzlich vorgeschrieben (mind. 50 %)
- Personenzahl sollte nur verwendet werden, wenn genaue Angaben regelmäßig vorliegen
- Mischformen sind erlaubt, wenn sie transparent erläutert werden
"Der richtige Umlageschlüssel entscheidet darüber, ob eine Abrechnung akzeptiert wird oder zum Streitfall wird.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche technischen Anforderungen gelten für digitale Vorlagen?
Digitale Vorlagen für Betriebskostenabrechnungen müssen rechtssicher, strukturiert und datenschutzkonform sein. Sie sollten eine klare Gliederung, automatisierte Berechnungen und einheitliche Formatierungen ermöglichen.
Wichtig ist, dass die Vorlage:
- bearbeitbar ist (z. B. Excel, Word oder PDF mit Formularfeldern)
- Rechenfehler ausschließt (z. B. durch Formelfelder)
- die gesetzlich geforderten Pflichtangaben vollständig abbildet
- flexibel anpassbar ist für verschiedene Objekte und Umlageschlüssel
- Belege anhängbar oder verlinkbar sind (bei digitalen Mieterportalen)
Technisch sinnvoll sind auch Funktionen wie automatische Fristüberwachung, Export in gängige Formate oder Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware.
Wie lässt sich die Betriebskostenabrechnung rechtssicher digitalisieren?
Eine digitale Betriebskostenabrechnung ist rechtssicher, wenn sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, vollständig nachvollziehbar ist und technisch abgesichert verarbeitet wird. Wichtig ist die Kombination aus korrektem Inhalt, sicherem Format und transparenter Zustellung.
Folgende Punkte müssen beachtet werden:
Form und Inhalt:
- Alle Pflichtangaben laut § 556 BGB und BetrKV müssen enthalten sein – Betriebskostenabrechnung Beispiel
- Die Datei muss unveränderbar sein (z. B. als PDF/A gesichert)
- Die Abrechnung muss nachvollziehbar und prüfbar aufgebaut sein
Technische Umsetzung:
- Einsatz geprüfter Abrechnungssoftware mit automatisierter Berechnung
- Digitale Signatur oder Vermerk der verantwortlichen Hausverwaltung möglich
- Archivierung in einem revisionssicheren System
Zustellung:
- Nur mit vorheriger Zustimmung des Mieters per E-Mail zulässig
- Zustellnachweis (z. B. mit Lesebestätigung oder Mieterportal) ist empfehlenswert
Welche Softwarelösungen eignen sich für Hausverwaltungen?
Für eine effiziente und rechtssichere Betriebskostenabrechnung sollten Hausverwaltungen auf spezialisierte Verwaltungssoftware setzen, die rechtliche Vorgaben erfüllt, Arbeitsprozesse automatisiert und eine strukturierte Datenverwaltung ermöglicht.
Bewährte Lösungen am Markt sind:
- Domus 4000: für mittlere bis große Verwaltungen, mit umfassendem Abrechnungsmodul
- WISO Hausverwaltung Software: benutzerfreundlich, ideal für kleinere Einheiten
- HausPerfekt: stark bei Objektverwaltung, Betriebskosten und Eigentümerkommunikation
- Immoware24: cloudbasiert, DSGVO-konform, mit Mieterportal
- iX-Haus: professionelle Lösung für große Immobilienbestände
Wichtige Funktionen, auf die es ankommt:
- automatische Umlageschlüssel-Berechnung
- gesetzeskonforme Vorlagen
- digitale Belegarchivierung
- Schnittstellen zu Buchhaltung und Heizkostenabrechnern
- rechtssichere Dokumentation
Welche Standards gelten bei Datensicherheit und DSGVO?

Bei der Betriebskostenabrechnung verarbeiten Hausverwaltungen personenbezogene Daten – daher gelten strenge Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist der Schutz von Mieterinformationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation.
Folgende Standards sind verpflichtend:
Datensparsamkeit und Zweckbindung:
- Es dürfen nur relevante Daten erhoben und verarbeitet werden
- Nutzung nur für den klar definierten Abrechnungszweck
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs):
- Passwortschutz, Zugriffsrechte und Verschlüsselung
- Datensicherung und Backup-Systeme
- Protokollierung von Zugriffen auf sensible Daten
Auftragsverarbeitung:
- Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z. B. Heizkostenabrechner) nur mit schriftlichem AV-Vertrag
- Diese Dienstleister müssen ebenfalls DSGVO-konform arbeiten
Informationspflicht und Transparenz:
- Mieter haben ein Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten
- Hinweise zum Datenschutz müssen klar kommuniziert werden (z. B. über Datenschutzerklärung)
Mit Heidi Systems wird die Einhaltung dieser Standards erleichtert: Die Plattform ist DSGVO-konform, setzt auf sichere Verschlüsselung und klare Rollenrechte. Zudem sind Einbau und Einrichtung der Systeme kostenfrei, während Wartung, Abrechnung und Datensicherheit im Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten sind.
Wie schützt man sensible Mieterdaten bei der digitalen Abrechnung?
Der Schutz sensibler Mieterdaten beginnt bei der systematischen Zugriffsbeschränkung und endet bei der sicheren digitalen Übermittlung. Nur berechtigte Personen innerhalb der Hausverwaltung dürfen Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Alle verwendeten Programme müssen passwortgeschützt und verschlüsselt arbeiten – insbesondere bei Cloud-Diensten oder E-Mail-Versand.
Daten sollten ausschließlich auf geschützten Servern oder in zertifizierten Rechenzentren gespeichert werden. Zudem ist eine regelmäßige Datensicherung Pflicht, um Verlust oder Manipulation zu vermeiden.
Beim Versand der Abrechnung gilt: Nur mit Zustimmung des Mieters per E-Mail – am besten im verschlüsselten Anhang oder über ein gesichertes Mieterportal. Offene PDF-Dateien im E-Mail-Text sind nicht datenschutzkonform.
Welche häufigen Fehlerquellen gibt es in Vorlagen und wie lassen sie sich vermeiden?
Fehler in Betriebskostenabrechnungsvorlagen führen oft zu rechtlichen Problemen, Widersprüchen oder Nachforderungen. Um das zu vermeiden, sollten Hausverwaltungen typische Stolperfallen kennen und systematisch ausschließen.
Häufige Fehlerquellen:
- Unvollständige Angaben (fehlender Abrechnungszeitraum, Umlageschlüssel, Gesamtkosten)
- Falsche Umlageschlüssel oder uneinheitliche Verteilung
- Nicht umlagefähige Kosten werden versehentlich einbezogen
- Rechenfehler durch manuelle Eingaben in Excel-Vorlagen
- Fehlende Belege oder Verweise auf unklare Buchungen
- Nicht fristgerechte Zustellung an die Mieter
So lassen sie sich vermeiden:
- Nutzung von aktuellen, rechtssicheren Vorlagen
- Automatisierung der Berechnungen durch geeignete Software
- Checklisten vor Versand (Pflichtangaben, Plausibilität, Fristkontrolle)
- Regelmäßige Schulungen für Sachbearbeiter
- Interne Qualitätssicherung durch Vier-Augen-Prinzip
Welche Kontrollmechanismen sollten vor Versand der Abrechnung greifen?
Vor dem Versand der Betriebskostenabrechnung sind interne Kontrollmechanismen unerlässlich, um Fehler, Rückfragen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Abrechnung sollte systematisch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft werden.
Wichtige Schritte der Kontrolle:
- Formale Prüfung: Ist der Abrechnungszeitraum korrekt? Sind alle Pflichtangaben enthalten?
- Plausibilitätsprüfung: Stimmen Summen, Umlageschlüssel und Rechenergebnisse logisch überein?
- Kostenartenprüfung: Wurden nur zulässige Betriebskosten berücksichtigt?
- Vergleich mit Vorjahr: Gibt es auffällige Abweichungen bei einzelnen Positionen?
- Belegprüfung: Liegen alle zugehörigen Rechnungen und Nachweise intern vor?
- Fristenkontrolle: Wird die gesetzliche Abgabefrist eingehalten?
Empfehlenswert ist zudem ein Vier-Augen-Prinzip, zum Betriebskostenabrechnung prüfen lassen, bei dem eine zweite Person die Abrechnung abschließend freigibt. So wird sichergestellt, dass die Abrechnung nicht nur korrekt, sondern auch nachvollziehbar und revisionssicher ist.
Wie dokumentiert man Abrechnungsprozesse revisionssicher?
Eine revisionssichere Dokumentation bedeutet, dass alle Schritte der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar festgehalten werden – Betriebskostenabrechnung prüfen. Das ist besonders wichtig bei Rückfragen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder internen Prüfungen.
Zentrale Anforderungen an die Dokumentation:
- Klare Ablagestruktur: Alle relevanten Dokumente (Rechnungen, Verträge, Abrechnungen) müssen geordnet und eindeutig zuweisbar gespeichert sein
- Unveränderbarkeit: Digital gespeicherte Abrechnungen sollten als PDF/A oder in revisionssicheren Archivsystemen abgelegt werden
- Versionierung: Änderungen an Abrechnungen müssen nachvollziehbar protokolliert werden (wer, was, wann)
- Zugriffsprotokolle: Bei digitalen Systemen ist zu dokumentieren, wer Zugriff hatte und was bearbeitet wurde
- Nachvollziehbare Berechnungsschritte: Jeder Abrechnungsposten muss rechnerisch belegt und prüfbar sein
- Fristnachweise: Eingangsbestätigungen oder Versanddokumente belegen die fristgerechte Zustellung
"Revisionssicherheit beginnt nicht mit der Archivierung, sondern mit der ersten Eingabe – jeder Klick muss nachvollziehbar sein.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie geht man mit Widersprüchen von Mietern fachlich korrekt um?

Ein Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung ist ernst zu nehmen, aber kein Problem – sofern die Hausverwaltung strukturiert reagiert. Zunächst gilt: Der Mieter hat das Recht, innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einwände zu erheben.
Wichtig ist eine sachliche, fristgerechte und dokumentierte Bearbeitung. Die Hausverwaltung sollte den Widerspruch prüfen, schriftlich beantworten und gegebenenfalls Belege zur Einsicht bereitstellen. Falls ein Rechenfehler vorliegt, muss dieser transparent korrigiert und dokumentiert werden.
Ablauf in der Praxis:
- Eingang des Widerspruchs schriftlich erfassen
- Rechtliche Prüfung (z. B. Frist, Inhalte, Begründung)
- Rückmeldung mit nachvollziehbarer Erklärung oder Korrektur
- Bei unbegründetem Widerspruch: Begründung klar darlegen und ggf. erneut Fristen nennen
- Kommunikation stets freundlich, professionell und beleggestützt

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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