Betriebskostenabrechnung nachzahlung: das sagt der Mieterschutzbund

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22 August 2025
Betriebskostenabrechnung nachzahlung: das sagt der Mieterschutzbund

Wie hoch darf eine Betriebskosten-Nachzahlung sein?

Für die Höhe einer Betriebskosten-Nachzahlung gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Entscheidend ist, ob die Kosten:

  • ordnungsgemäß im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind
  • wirtschaftlich gerechtfertigt und nachvollziehbar sind
  • korrekt und vollständig abgerechnet wurden
  • auf tatsächlichem Verbrauch oder gültigen Verteilerschlüsseln beruhen

Wichtig:

  • Eine hohe Nachzahlung ist nicht automatisch rechtswidrig
  • Die Belegeinsicht steht dem Mieter zu (§ 259 BGB)
  • Unverhältnismäßige Abweichungen zu Vorjahren sollten geprüft werden
  • Rückwirkende Nachforderungen sind nur innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum erlaubt (§ 556 Abs. 3 BGB)

Was tun, wenn die Nachzahlung zu hoch ist?

Wenn die Betriebskosten-Nachzahlung auffällig hoch ausfällt, sollten Mieter und Hausverwaltungen strukturiert vorgehen. Zuerst ist ein Blick in die Abrechnung entscheidend: Sind alle Kostenarten umlagefähig, wurde der richtige Abrechnungszeitraum eingehalten und stimmen die Verteilerschlüssel? Danach sollte geprüft werden, ob Verbräuche realistisch sind – etwa bei Heizkosten. Falls Zweifel bestehen, kann der Mieter Einsicht in Belege verlangen (§ 259 BGB). Hausverwaltungen sollten in solchen Fällen proaktiv Transparenz schaffen, Vergleichswerte anbieten und ggf. eine korrigierte Abrechnung prüfen. Eine hohe Nachforderung ist nur dann rechtens, wenn sie nachvollziehbar, vertraglich vereinbart und fristgerecht abgerechnet wurde.

Wie lange Zeit für Nachzahlung Betriebskostenabrechnung?

Die gesetzliche Frist für die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung ist in § 556 Abs. 3 BGB geregelt:

  • Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen.
  • Beispiel: Für das Abrechnungsjahr 2024 endet die Frist am 31. Dezember 2025.
  • Geht die Abrechnung später zu, ist keine Nachzahlung mehr zulässig – es sei denn, die Hausverwaltung trägt keine Schuld an der Verspätung (z. B. verzögerte Ablesewerte durch externe Dienstleister).

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Die Frist gilt auch für Eigentümergemeinschaften
  • Rechtzeitig bedeutet: Zugang beim Mieter, nicht Versanddatum
  • Rückfragen oder Einsprüche verlängern die Frist nicht automatisch

Für eine rechtssichere Nachforderung ist die termingerechte Zustellung entscheidend. Ein klar dokumentierter Abrechnungsprozess schützt vor Fristversäumnis – Betriebskostenabrechnung was ist das?

"Eine Nachzahlung ist nur dann durchsetzbar, wenn die Abrechnung fristgerecht beim Mieter eingeht – alles danach ist rechtlich erledigt.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Warum muss ich Betriebskosten nachzahlen?

Eine Nachzahlung bei der Betriebskostenabrechnung entsteht, wenn die monatlichen Vorauszahlungen des Mieters nicht ausgereicht haben, um die tatsächlich angefallenen Kosten zu decken. Gründe dafür können steigende Energiepreise, höherer Verbrauch oder zusätzliche umlagefähige Positionen sein – Betriebskostenabrechnung prüfen. Die Abrechnung dient dazu, Soll- und Ist-Kosten abzugleichen. Ergibt sich dabei ein Fehlbetrag zugunsten des Vermieters, ist dieser rechtlich zur Nachforderung berechtigt, sofern die Kosten vertraglich vereinbart, wirtschaftlich vertretbar und korrekt aufgeschlüsselt sind. Eine Nachzahlung ist also kein Fehler, sondern Teil der jährlichen Kostenanpassung.

Wann ist eine Nachzahlung formell und rechtlich wirksam?

Eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn die Abrechnung bestimmten formellen Anforderungen entspricht. Diese Punkte müssen erfüllt sein:

  • Zugang beim Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum – Betriebskostenabrechnung Fristen (§ 556 Abs. 3 BGB)
  • Vereinbarung im Mietvertrag, dass Betriebskosten umlagefähig sind
  • Klar erkennbare Abrechnungseinheit (z. B. Mietwohnung, Wohneinheit)
  • Übersichtliche Darstellung der Gesamtkosten, des Verteilerschlüssels, des individuellen Anteils und der geleisteten Vorauszahlungen
  • Nachvollziehbarkeit der einzelnen Kostenpositionen
  • Keine unzulässigen oder nicht umlagefähigen Kosten enthalten

Welche Fristen gelten für Nachzahlungen laut BGB?

Laut § 556 Abs. 3 BGB gilt für Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung eine klare Zwölfmonatsfrist. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – Betriebskostenabrechnung 2024 Frist. Kommt sie später, ist eine Nachzahlung ausgeschlossen – es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld an der Verspätung (z. B. verspätete Messdienstleister-Daten).

Wichtig ist: Die Frist bezieht sich auf den Zugang der Abrechnung, nicht auf das Absendedatum. Nach Zugang bleibt dem Mieter eine Prüfungsfrist von 30 Tagen, danach wird der Betrag fällig – sofern keine Einwände vorliegen. Wer als Hausverwaltung sauber dokumentiert und frühzeitig plant, sichert sich rechtlich ab.

Welche landesrechtlichen Besonderheiten sind zu beachten?

Landesrechtlichen Besonderheiten des Mietrechts Hausverwaltungen beachten müssenLandesrechtlichen Besonderheiten des Mietrechts Hausverwaltungen beachten müssen

Neben dem bundesweit geltenden Mietrecht (§ 556 BGB) gelten in den Bundesländern teils ergänzende Vorschriften, die Hausverwaltungen beachten müssen – insbesondere im Bereich öffentlicher Wohnraum, Fördermittel und Abrechnungsdetails. Wichtige Unterschiede betreffen:

  • Sozialer Wohnungsbau: Länder wie Berlin, NRW oder Hamburg regeln in eigenen Wohnraumfördergesetzen, welche Betriebskosten umgelegt werden dürfen.
  • Heizkostenverordnung: Diese ist zwar bundesweit gültig, aber landeseigene Förderprogramme verlangen oft zusätzliche Angaben oder technische Standards (z. B. bei Fernwärmeanschlüssen) – Heizkostenverordnung neueste Fassung.
  • Abfall- und Wassergebühren: Kommunal geregelt, stark länder- und stadtabhängig – direkt relevant für die Umlagefähigkeit.
  • Datenschutz bei Abrechnungsdaten: Einige Landesdatenschutzbehörden geben strengere Auslegungshilfen zur DSGVO, etwa zur E-Mail-Kommunikation mit Mietern.

Welche Betriebskostenarten sind umlagefähig?

Umlagefähig sind nur die Betriebskosten, die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgeführt sind und vertraglich vereinbart wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • Heizung und Warmwasser
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Straßenreinigung, Müllabfuhr und Gebäudereinigung
  • Hauswartkosten (ohne Verwaltungsanteil oder Reparaturen)
  • Aufzug, Beleuchtung, Gartenpflege und Schornsteinfeger
  • Versicherungen (z. B. Gebäude, Haftpflicht)
  • Gemeinschaftsantenne oder Breitbandanschluss

Nicht umlagefähig sind dagegen Instandhaltungen, Verwaltungskosten oder Rücklagen. Entscheidend ist immer, dass die Kosten laufend entstehen, ordnungsgemäß abgerechnet werden und im Mietvertrag als umlagefähig benannt sind. Nur dann ist eine Nachzahlung rechtens – Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Was muss in der Abrechnung zwingend enthalten sein?

Damit eine Betriebskostenabrechnung rechtlich wirksam und für Mieter nachvollziehbar ist, muss sie folgende Punkte klar und vollständig enthalten – Betriebskostenabrechnung erstellen:

  • Abrechnungszeitraum (in der Regel 12 Monate)
  • Gesamtkosten je Betriebskostenart
  • Verteilerschlüssel (z. B. nach Fläche, Personen, Verbrauch)
  • Individueller Kostenanteil des Mieters
  • Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
  • Nachzahlungs- oder Guthabenbetrag

Zusätzlich wichtig:

  • Die Einheit (z. B. Wohnung) muss eindeutig benannt sein
  • Es muss klar erkennbar sein, wie die Kosten aufgeschlüsselt und verteilt wurden
  • Bei verbrauchsabhängigen Kosten (Heizung, Wasser): Ablesewerte und Verbrauchseinheiten

Wie wird die Wirtschaftlichkeit der Kosten sichergestellt?

Die sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 BGB) verpflichtet Hausverwaltungen, bei der Auswahl von Dienstleistern und Betriebskostenpositionen sparsam, marktgerecht und sachlich begründet vorzugehen. Das bedeutet: Nur notwendige Kosten dürfen umgelegt werden – und zwar in einer Höhe, wie sie bei ordnungsgemäßer Verwaltung üblich sind.

Konkret heißt das:

  • Preise müssen marktüblich und nachvollziehbar sein
  • Aufträge sollten vergleichbar ausgeschrieben oder dokumentiert begründet werden
  • Bei langfristigen Verträgen sind regelmäßige Kostenkontrollen sinnvoll
  • Auffällige Kostensteigerungen sollten transparente Erläuterungen enthalten

Heidi Systems stellt die Wirtschaftlichkeit durch ein transparentes Preismodell sicher: Der Einbau der Geräte ist kostenfrei, und die Leistungen werden zu einem Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Damit sind alle Kosten klar kalkulierbar, marktgerecht und rechtssicher umlagefähig – ohne versteckte Gebühren oder unvorhergesehene Preiserhöhungen.

Wie müssen Messwerte für Heiz- und Wasserkosten aufbereitet sein?

Wichtiger Hinweis für rechtskonforme und nachvollziehbare MesswerteWichtiger Hinweis für rechtskonforme und nachvollziehbare Messwerte

Damit Heiz- und Wasserkosten rechtskonform und nachvollziehbar abgerechnet werden können, müssen die Messwerte korrekt erfasst, dokumentiert und plausibel aufbereitet sein. Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Erfassung durch geeichte oder zertifizierte Messgeräte (gemäß MessEG und HeizkostenV)
  • Jahresverbrauch je Einheit muss erkennbar sein – getrennt nach Grundkosten und Verbrauchskosten
  • Ablesewerte mit Datum und ggf. Hinweis auf Schätzungen oder Zwischenablesungen
  • Vergleichswerte zum Vorjahr zur Plausibilitätsprüfung empfohlen
  • Bei zentraler Versorgung: Gesamtkosten der Anlage und Verteilung nach gesetzlich vorgeschriebenem Schlüssel (z. B. 30 % Grundkosten, 70 % Verbrauchskosten) – Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel

Wichtig:
Alle Angaben müssen so dargestellt werden, dass sie für den Mieter klar nachvollziehbar sind. Unklare, fehlende oder geschätzte Werte ohne Begründung können die Abrechnung angreifbar machen. Hausverwaltungen sollten auf digitale, auslesbare Systeme mit Archivfunktion setzen.

Welche technischen Anforderungen gelten für Erfassungsgeräte?

Erfassungsgeräte für Heiz- und Wasserkosten müssen in Deutschland gesetzlichen Messanforderungen entsprechen. Das bedeutet: Sie müssen geeicht, zugelassen und regelmäßig gewartet oder ersetzt werden. Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Heizkostenverordnung (HeizkostenV).

Folgende technische Anforderungen sind verbindlich:

  • Geräte müssen korrekt installiert und für die jeweilige Anwendung geeignet sein
  • Es gilt eine Eichfrist von 5 Jahren (Wärmezähler) bzw. 6 Jahren (Warmwasserzähler)
  • Bei Funksystemen: Datenschutzkonforme Übertragung und Fernablesbarkeit nach § 5 HeizkostenV
  • Ab 2027 verpflichtend: Geräte müssen interoperabel und smart-ready sein, also fernablesbar und auslesbar durch Dritte

Welche Rolle spielen Smart-Meter und Fernauslesung?

Smart-Meter und fernauslesbare Heizkostenverteiler sind mittlerweile zentrale Bestandteile moderner Betriebskostenabrechnungen. Sie ermöglichen eine digitale, automatische Erfassung von Verbrauchsdaten – ohne manuelle Ablesetermine.

Ihre Vorteile für Hausverwaltungen:

  • Zeitersparnis durch Wegfall der Wohnungsbegehungen
  • Pünktliche Abrechnungen, da keine Verzögerung durch fehlende Ablesewerte
  • Mehr Transparenz für Mieter durch unterjährige Verbrauchsinformationen (§ 6a HeizkostenV)
  • Weniger Ablesefehler und Schätzungen
  • Rechtskonformität im Rahmen der novellierten Heizkostenverordnung (ab 2022) – Heizkostenverordnung neueste Fassung

Technisch gilt:
Nur Geräte mit Zertifizierung, Eichung und DSGVO-konformer Datenübertragung sind zulässig.

Welche Schnittstellen bestehen zwischen Ablesediensten und ERP-Systemen?

Zwischen Ablesediensten und den ERP-Systemen der Hausverwaltungen bestehen heute meist standardisierte digitale Schnittstellen, die den Datenaustausch automatisieren und absichern. Typische Formate wie ZUGFeRD, EDIFACT oder CSV/XML ermöglichen eine strukturierte Übertragung der Verbrauchs-, Ablese- und Kostendaten direkt in die Abrechnungssoftware.

Wichtig ist:

  • Die Schnittstelle muss kompatibel zum ERP-System sein (z. B. Wodis Sigma, Domus, Haufe PowerHaus)
  • Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und DSGVO-konform
  • Fehlerquellen und manuelle Eingaben werden reduziert
  • Bei kombinierten Systemen sind Echtzeit-Synchronisationen möglich

Wie wird Datensicherheit bei digitaler Abrechnung gewährleistet?

Bei der digitalen Betriebskostenabrechnung ist Datensicherheit Pflicht, da personenbezogene und abrechnungsrelevante Informationen verarbeitet werden. Hausverwaltungen müssen dabei technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umsetzen, um die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.

Wichtige Schutzmaßnahmen sind:

  • Verschlüsselte Datenübertragung bei Ablesediensten, E-Mail-Versand und Cloud-Systemen
  • Zugriffsrechte strikt regeln: Nur befugte Personen dürfen Abrechnungsdaten einsehen oder bearbeiten
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für ERP- und Verwaltungssysteme
  • Regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen der genutzten Software
  • Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit externen Dienstleistern (Art. 28 DSGVO)

Heidi Systems setzt auf höchste IT-Sicherheitsstandards und DSGVO-Konformität. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und sicher gespeichert. Der kostenfreie Einbau der Systeme sowie die transparente Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit machen die Lösung nicht nur sicher, sondern auch wirtschaftlich planbar.

"Datensicherheit beginnt nicht mit Technik, sondern mit Verantwortlichkeit – wer Zugang hat, trägt auch die Pflicht zur Sorgfalt.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie lassen sich DSGVO-Vorgaben in der Kommunikation mit Mietern umsetzen?

Um die DSGVO-Vorgaben bei der Kommunikation rund um die Betriebskostenabrechnung einzuhalten, müssen Hausverwaltungen besonders auf Transparenz, Datensparsamkeit und Schutz personenbezogener Daten achten.

Wichtige Punkte sind:

  • Nur erforderliche Informationen übermitteln – keine sensiblen Daten Dritter (z. B. anderer Mieter)
  • Bei E-Mail-Versand Verschlüsselung nutzen oder passwortgeschützte Anhänge versenden
  • Empfangswege klären: Mieter müssen aktiv zustimmen, wenn die Abrechnung digital übermittelt wird
  • Auskunftsrechte erfüllen: Mieter dürfen jederzeit Einblick in gespeicherte Daten verlangen
  • Datenschutzhinweis beilegen, wenn personenbezogene Verbrauchsdaten übermittelt werden

Was tun bei Widersprüchen gegen eine Nachzahlung?

Vorgehensweise bei Widersprüchen gegen eine NachzahlungVorgehensweise bei Widersprüchen gegen eine Nachzahlung

Geht ein Widerspruch gegen eine Betriebskosten-Nachzahlung ein, sollten Hausverwaltungen strukturiert, sachlich und fristgerecht reagieren – Betriebskostenabrechnung Fristen. Wichtig ist, die Einwendung ernst zu nehmen und rechtssicher zu dokumentieren.

Vorgehensweise:

  • Eingang des Widerspruchs schriftlich bestätigen
  • Abrechnung vollständig prüfen – besonders: Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel, Verbrauchswerte
  • Belegeinsicht ermöglichen (§ 259 BGB) und ggf. Kopien bereitstellen
  • Fristgerechte Antwort: innerhalb von 2 bis 4 Wochen schriftlich und begründet
  • Bei berechtigten Fehlern: Korrektur und neue Abrechnung erstellen
  • Falls unbegründet: sachlich erklären, warum die Nachforderung bestehen bleibt

Welche rechtlichen Risiken ergeben sich bei fehlerhaften Nachforderungen?

Fehlerhafte Nachforderungen in der Betriebskostenabrechnung können für Hausverwaltungen rechtlich und finanziell gravierende Folgen haben. Wird die Abrechnung nicht formell korrekt erstellt oder enthält nicht umlagefähige Positionen, ist die Nachzahlung nicht durchsetzbar. Besonders kritisch: Wird die Zwölfmonatsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB) überschritten, verfällt der Anspruch vollständig – selbst bei berechtigten Kosten.

Auch falsch gewählte Verteilerschlüssel, nicht nachvollziehbare Verbrauchswerte oder Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 1 BGB) können dazu führen, dass Mieter die Zahlung verweigern und im Streitfall vor Gericht recht bekommen.

Wie wird eine Nachzahlung buchhalterisch korrekt erfasst?

Damit eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung buchhalterisch korrekt verarbeitet wird, muss sie zeitnah, nachvollziehbar und getrennt von anderen Mietforderungen erfasst werden.

Wichtige Buchungsschritte:

  • Trennung von Nettomiete und Betriebskosten in der Buchungssystematik
  • Zuweisung zur richtigen Abrechnungsperiode (z. B. Nachzahlung für 2024 im Geschäftsjahr 2025 erfassen)
  • Ausweis auf dem Mieterkonto mit Bezug zur Abrechnung (inkl. Datum und Verwendungszweck)
  • Belegbarkeit durch digitale Verknüpfung mit der Originalabrechnung
  • Bei Zahlungseingang: Zahlung gegen offene Forderung buchen, nicht pauschal verrechnen

Wie können Nachzahlungen wirtschaftlich analysiert und optimiert werden?

Nachzahlungen lassen sich nur dann sinnvoll optimieren, wenn ihre Ursachen klar analysiert werden. Dazu gehört der Vergleich der tatsächlichen Kosten mit Vorjahren, das Prüfen von Verbrauchsentwicklungen sowie die Kontrolle externer Dienstleister und Vertragskonditionen. Auffällige Abweichungen bei Müll, Wasser oder Heizkosten sollten gezielt hinterfragt werden – oft stecken unbemerkte Preissteigerungen oder Fehlverbräuche dahinter – Betriebskostenabrechnung Beispiel.

Eine wirtschaftliche Optimierung gelingt durch:

  • Ausschreibung von Dienstleistungen und Vergleich mehrerer Anbieter
  • regelmäßige Wartung technischer Anlagen, um Energieverluste zu vermeiden
  • transparente Kostenstruktur, um Umlagen besser zu planen
  • Anpassung der Vorauszahlungen, um hohe Nachforderungen zu vermeiden

Durch die digitale Verbrauchserfassung von Heidi Systems lassen sich Nachzahlungen frühzeitig erkennen und vermeiden. Der kostenfreie Einbau der Messsysteme und die planbare Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit ermöglichen eine transparente, wirtschaftliche Abrechnung mit dauerhaft höherer Kostenkontrolle.

"Nur wer die Kostenursachen kennt, kann echte Optimierung betreiben – alles andere ist bloße Verwaltung.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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