Warmwasserzähler ablesen: So geht’s richtig – Schritt für Schritt erklärt für Mieter & Verwalter

Wie liest man einen Warmwasserzähler ab?
Das Ablesen eines Warmwasserzählers ist für Hausverwaltungen ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Dabei kommt es auf korrekte Erfassung, Zählerverständnis und rechtssichere Dokumentation an. So funktioniert es in der Praxis:
Vorgehensweise zum Ablesen:
- Zählerstand ablesen: Auf dem Display oder Rollenzählwerk den Verbrauch in Kubikmetern (m³) ablesen – meist 5–6 Ziffern. Nur die schwarzen Zahlen vor dem Komma sind relevant für die Abrechnung.
- Zählernummer prüfen: Kontrollieren, ob die Zählernummer mit dem Abrechnungsdokument oder der Liste in der Verwaltung übereinstimmt – wichtig zur Vermeidung von Verwechslungen.
- Datum der Ablesung festhalten: Der genaue Ablesezeitpunkt ist relevant für die korrekte Verbrauchszuordnung im Abrechnungszeitraum.
- Fotos oder digitale Erfassung nutzen: Für Nachweise und Dokumentation wird empfohlen, den Zählerstand mit Foto oder per App zu erfassen – besonders bei Selbstablesung durch Mieter.
- Besonderheiten bei Funkzählern: Diese müssen nicht manuell abgelesen werden. Die Daten werden automatisiert (z. B. per Walk-by oder Gateway) erfasst.
Wie kann ich den Warmwasserzählerstand ablesen?
Der Warmwasserzählerstand zeigt an, wie viel erhitztes Wasser in Kubikmetern (m³) verbraucht wurde. Um den Stand korrekt abzulesen, schauen Sie auf das Display oder das mechanische Zählwerk des Geräts. Wichtig sind nur die schwarzen Zahlen vor dem Komma, da sie den vollen Verbrauchswert darstellen. Die roten oder nachgestellten Ziffern zeigen Nachkommastellen und dienen meist nur zur Kontrolle. Achten Sie darauf, die Zählernummer mit den Verwaltungsunterlagen abzugleichen, um Verwechslungen zu vermeiden. Notieren Sie Zählerstand und Datum der Ablesung – idealerweise mit einem Foto als Nachweis, vor allem bei Selbstablesung – Kaltwasserzähler ablesen.
Wie kann ich den Kalt- und Warmwasserzähler ablesen?
Für Hausverwaltungen ist die korrekte Ablesung von Kalt- und Warmwasserzählern entscheidend für eine faire und rechtssichere Betriebskostenabrechnung. Die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht wesentlich, es kommt jedoch auf Sorgfalt und Dokumentation an.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Zähler identifizieren:
- Warmwasserzähler sind oft mit einem roten Ring oder Symbol gekennzeichnet.
- Kaltwasserzähler tragen meist eine blaue Markierung.
Zählernummer abgleichen:
- Vergleichen Sie die Zählernummer mit Ihrer internen Dokumentation, um Verwechslungen auszuschließen.
Zählerstand erfassen:
- Nur die schwarzen Zahlen vor dem Komma (Kubikmeter) sind für die Abrechnung relevant.
- Die roten Zahlen (Nachkommastellen) sind optional zur Kontrolle.
Datum notieren:
- Erfassen Sie das genaue Ablesedatum für die zeitliche Zuordnung.
Foto oder digitale Erfassung:
- Ideal für Nachweis und Archivierung.
- Besonders wichtig bei Selbstablesung oder Unsicherheiten.
Keine Schätzung ohne rechtliche Grundlage:
- Schätzwerte sind nur zulässig, wenn der Zugang dauerhaft verwehrt ist – und müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Wie wird ein Warmwasserzähler abgerechnet?
Ein Warmwasserzähler misst den individuellen Verbrauch in Kubikmetern (m³) pro Wohneinheit. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung nach § 2 Nr. 5 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dabei wird der abgelesene Zählerstand mit dem Preis pro Kubikmeter Warmwasser multipliziert, der sich aus den gesamten Energiekosten zur Wassererwärmung ergibt. Zusätzlich werden Grundkosten und Verbrauchskosten anteilig verteilt – in der Regel 30 % zu 70 %. Die genauen Verteilungsschlüssel sind in der Heizkostenverordnung (HKVO) geregelt. Wichtig ist, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird, damit keine rechtlichen Beanstandungen entstehen.
“Ein korrekt abgerechneter Warmwasserzähler basiert immer auf eichfähigen Verbrauchswerten und einem klar dokumentierten Kostenverteilschlüssel.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wer ist für das Ablesen von Warmwasserzählern in Mietobjekten verantwortlich?
In Mietobjekten liegt die Verantwortung für die Ablesung von Warmwasserzählern bei der vermietenden Partei, also meist bei der Hausverwaltung oder dem Eigentümer. Dabei gelten folgende Grundsätze:
Zuständigkeiten im Überblick:
- Hausverwaltung oder Eigentümer: Verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Dokumentation der Ablesung.
- Ablesedienstleister (z. B. Techem, ista, Brunata): Häufig im Auftrag der Hausverwaltung tätig – vor allem bei Funkzählern oder größeren Objekten.
- Mieter: Nur dann verantwortlich, wenn eine Selbstablesung vereinbart wurde – etwa bei schwer zugänglichen Geräten oder im Ausnahmefall.
Wichtige Hinweise:
- Die Verantwortung umfasst auch die Einhaltung gesetzlicher Fristen und die korrekte Datenübermittlung für die Betriebskostenabrechnung.
- Bei Funkzählern erfolgt die Ablesung automatisiert, die Verantwortung für die Datenprüfung bleibt dennoch bei der Hausverwaltung.
Heidi Systems erleichtert die Ablesung erheblich: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhalten Hausverwaltungen ein Rundum-Paket, das Ablesung, Datenübermittlung, Wartung und schnelle Störungsbeseitigung umfasst. So wird die Verantwortlichkeit effizient unterstützt und Verwaltungsaufwand reduziert.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Ablesung von Funkzählern in den Bundesländern?
Die Ablesung von Funkzählern in Deutschland ist bundesweit durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt. Diese schreiben vor, dass Verbrauchswerte mindestens einmal jährlich zu erfassen sind. Zusätzlich verlangt die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), dass bei fernablesbaren Geräten ab 2022 eine monatliche Verbrauchsinformation bereitgestellt werden muss. Zwar gelten diese Vorgaben bundesweit einheitlich, doch einige Bundesländer konkretisieren sie im Rahmen von Landesbauordnungen oder Förderprogrammen zur Digitalisierung. Entscheidend ist, dass Datenschutz und IT-Sicherheit gemäß DSGVO gewahrt bleiben und der Mieter über die Art der Ablesung informiert wird.
Wie oft müssen Warmwasserzähler gemäß MessEG/MessEV abgelesen werden?
Nach den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind Warmwasserzähler regelmäßig abzulesen, um eine verbrauchsabhängige und rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten.
Ablesefrequenz im Überblick:
- Mindestens einmal jährlich: Eine Jahresablesung ist verpflichtend – unabhängig davon, ob manuell oder per Funk abgelesen wird.
- Bei fernablesbaren Zählern: Laut EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sind monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen – bei entsprechender technischer Ausstattung.
- Bei Mieterwechsel: Es ist eine zwischenzeitliche Ablesung notwendig, um den Verbrauch korrekt zuordnen zu können.
Welche Ablesemethoden sind gesetzlich zulässig – manuell, per Funk oder fernausgelesen?
In Deutschland sind alle drei Ablesemethoden – manuell, per Funk und fernausgelesen – gesetzlich zulässig, solange sie den Vorgaben des MessEG, der MessEV und der Heizkostenverordnung (HKVO) entsprechen. Die manuelle Ablesung erfolgt direkt am Gerät und ist weiterhin erlaubt, aber mit höherem organisatorischem Aufwand verbunden. Funkbasierte Systeme (Walk-by, Drive-by, stationär) gelten als komfortabler und ermöglichen eine verbrauchsgenaue sowie unterjährige Erfassung. Seit 2022 schreibt die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) bei neu installierten Geräten eine Fernablesbarkeit vor – ab 2027 ist sie für alle Zähler verpflichtend. Wichtig bleibt, dass alle Methoden datenschutzkonform eingesetzt und transparent dokumentiert werden.
Welche Anforderungen gelten an Funkzähler hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit?

Funkzähler unterliegen in Deutschland strengen Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, insbesondere nach DSGVO, MessEG, MessEV und der EED. Für Hausverwaltungen ist die Einhaltung dieser Standards Pflicht.
Wichtige Anforderungen im Überblick:
- Datensparsamkeit: Es dürfen nur verbrauchsrelevante Daten erhoben und gespeichert werden – keine personenbezogenen Zusatzinformationen.
- Verschlüsselung der Datenübertragung: Die Kommunikation zwischen Zähler und Empfangseinheit muss Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen (z. B. AES-128 oder höher).
- Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Personen (z. B. Hausverwaltung oder beauftragter Ablesedienst) dürfen auf die Daten zugreifen.
- Transparenz gegenüber Mietern: Mieter müssen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung informiert werden – idealerweise im Mietvertrag oder separat dokumentiert.
- Speicher- und Löschfristen: Verbrauchsdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie zur Abrechnung notwendig sind. Danach ist eine sichere Löschung vorgeschrieben.
Wie wirkt sich die EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie) auf die Ablesepflichten aus?
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) hat die Ablesepflichten für Warmwasser- und Wärmezähler deutlich verschärft. Seit 2022 müssen alle neu installierten Zähler fernablesbar sein – Warmwasserzähler Pflicht. Ab 2027 gilt diese Pflicht auch für bereits bestehende Geräte. Zudem sind Hausverwaltungen bei fernablesbaren Zählern verpflichtet, den Mietern monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Ziel ist eine höhere Transparenz, bessere Energieeinsparung und mehr Verbrauchsbewusstsein. Die EED macht damit eine aktive Verbrauchskontrolle durch die Nutzer möglich – und stellt Hausverwaltungen vor neue organisatorische und technische Anforderungen.
Welche länderspezifischen Unterschiede gibt es bei der Zulassung von Funkzählern?
Die Zulassung von Funkzählern wird in Deutschland primär durch bundesweit gültige Regelungen wie das MessEG, die MessEV und Vorgaben der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) geregelt. Dennoch gibt es in der praktischen Umsetzung länderspezifische Unterschiede.
Relevante Unterschiede auf Länderebene:
- Förderprogramme: Einige Bundesländer, wie Bayern oder Baden-Württemberg, unterstützen den Einbau digitaler oder fernablesbarer Zähler finanziell – z. B. über Energieeffizienz-Initiativen.
- Landesbauordnungen: In manchen Ländern enthalten diese konkretere Anforderungen an die technische Infrastruktur oder Funksicherheit in Neubauten.
- Datenschutzaufsicht: Die Landesdatenschutzbehörden prüfen unterschiedlich streng, insbesondere bei Fragen zur Funkreichweite, Speicherung oder Drittzugriff.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften: Je nach Bundesland setzen diese unterschiedliche Standards oder Verträge mit bestimmten Dienstleistern um.
Heidi Systems erfüllt alle bundesweiten und länderspezifischen Vorgaben zur Zulassung von Funkzählern. Der Einbau erfolgt kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr übernimmt Heidi Systems nicht nur den Betrieb, sondern auch die Wartung, die Protokollprüfung und die rechtssichere Dokumentation – unabhängig von den jeweiligen Landesbestimmungen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen Gebäude für die Funkablesung erfüllen?
Für eine zuverlässige Funkablesung müssen Gebäude bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass die Funkzähler korrekt installiert, geeicht und reichweitenoptimiert positioniert sind. Die Zähler müssen kompatibel mit dem eingesetzten Ablesesystem sein – sei es Walk-by, Drive-by oder stationäre Fernablesung via Gateway – Kosten Hausverwaltung. Zusätzlich braucht es eine störungsfreie Funkverbindung, die durch bauliche Gegebenheiten wie Stahlbeton oder Kellerlage beeinträchtigt werden kann. In solchen Fällen sind Repeater oder Außenantennen erforderlich. Bei stationären Lösungen muss ein sicherer Strom- und Internetanschluss für das Gateway vorhanden sein. Eine frühzeitige Gebäudeanalyse ist daher für Hausverwaltungen essenziell, um spätere Ausfälle oder Nachrüstungen zu vermeiden.
“Damit Funkablesung zuverlässig funktioniert, müssen Zählerstandorte funktechnisch erreichbar und Gateway-Infrastruktur stabil eingebunden sein.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was sind die Unterschiede zwischen walk-by-, drive-by- und stationärer Funkablesung?

Die drei Funkablesemethoden unterscheiden sich in Technik, Aufwand und Automatisierungsgrad. Für Hausverwaltungen ist die passende Auswahl entscheidend für Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit.
Walk-by-Ablesung:
- Mitarbeiter geht zu Fuß am Gebäude entlang.
- Zähler senden Daten per Funk an ein mobiles Endgerät.
- Geringer technischer Aufwand, aber regelmäßiger Personaleinsatz nötig.
Drive-by-Ablesung:
- Ablesung erfolgt aus dem Fahrzeug im Vorbeifahren.
- Höhere Reichweite durch leistungsstärkere Empfänger.
- Schneller als Walk-by, aber nur punktuell einsetzbar.
Stationäre Fernablesung:
- Zähler senden permanent Daten an ein fest installiertes Gateway im Gebäude.
- Automatisierte, tägliche Erfassung ohne Personalaufwand.
- Ideal für regelmäßige Verbrauchsinformationen gemäß EED.
- Investitionskosten für Hardware und ggf. Netzwerkanbindung nötig.
Wie erfolgt die rechtssichere Dokumentation und Archivierung der Ablesewerte?
Die rechtssichere Dokumentation von Ablesewerten erfordert eine lückenlose, nachvollziehbare Erfassung mit eindeutigem Bezug zur Zählernummer, Ablesedatum und Verbrauchseinheit. Die Daten müssen unveränderbar gespeichert und gegen unbefugten Zugriff geschützt sein – insbesondere bei digitalen oder funkbasierten Systemen. Für die Archivierung gilt: Abrechnungsrelevante Verbrauchsdaten sind gemäß § 257 HGB und § 147 AO mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Speicherung kann digital erfolgen, sofern sie revisionssicher, vollständig und nachprüfbar ist. Wichtig ist außerdem, dass alle Daten datenschutzkonform verarbeitet und Mietern auf Nachfrage transparent zugänglich gemacht werden – Hausverwaltung Software.
Welche Fristen gelten für die Weitergabe der Verbrauchsdaten an Mieter und Eigentümer?
Für Hausverwaltungen gelten klare Fristen zur Datenweitergabe, die sich aus der Heizkostenverordnung (HKVO) und der Energieeffizienzrichtlinie (EED) ergeben – insbesondere bei fernablesbaren Geräten.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Jährliche Abrechnung: Die Betriebskostenabrechnung mit den Verbrauchsdaten muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB).
- Monatliche Verbrauchsinformation: Bei fernablesbaren Zählern (nach EED) sind monatliche Informationen zum Energie- und Wasserverbrauch bereitzustellen – idealerweise automatisiert und digital.
- Sonderfälle (Mieterwechsel): Bei Auszug muss eine zeitnahe Zwischenablesung erfolgen, und der Verbrauch separat ausgewiesen werden.
- Auf Nachfrage: Mieter haben das Recht, jederzeit Einblick in ihre Verbrauchswerte zu erhalten – etwa bei Unklarheiten oder zur Kontrolle.
Wie kann die Hausverwaltung Falschablesungen oder Manipulationen verhindern?
Um Falschablesungen und Manipulationen wirksam zu verhindern, sollte die Hausverwaltung auf moderne, eichkonforme Funkzähler setzen, die Manipulationsversuche automatisch erkennen und melden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Plausibilitätsprüfung der Verbrauchsdaten – etwa durch Vergleich mit Vorjahreswerten oder Durchschnittsverbräuchen. Bei manueller Ablesung empfiehlt sich eine Foto-Dokumentation des Zählerstands zur Beweissicherung. Der Zugang zu Ablesesystemen muss klar geregelt und gegen unbefugte Eingriffe geschützt sein. Zusätzlich hilft eine transparente Kommunikation mit den Mietern, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen in die Abrechnung zu schaffen.
Wie hoch sind die typischen Kosten für Funkablesung und wer trägt sie?
Die Kosten für Funkablesung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind grundsätzlich betriebskostenumlagefähig gemäß § 2 Nr. 2 BetrKV.
Typische Kostenbestandteile:
- Gerätemiete pro Zähler: ca. 10 € bis 25 € jährlich – je nach Anbieter, Gerätetyp und Vertragslaufzeit.
- Ablesekosten / Fernauslesung: zwischen 5 € und 15 € pro Jahr und Einheit – abhängig vom Ablesesystem (z. B. Walk-by, Gateway).
- Service- und Wartungspauschalen: in vielen Verträgen bereits enthalten oder gesondert ausgewiesen.
Kostentragung:
- Vermieter bzw. Hausverwaltung: Trägt die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Messdienstleister.
- Mieter: Die Kosten dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Heidi Systems bietet Funkablesung zu transparenten Konditionen: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und für nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Gerätemiete, Fernauslesung, Wartung sowie die vollständige Betriebskostenumlagefähigkeit enthalten – ohne versteckte Zusatzkosten.
“Die Funkablesung spart langfristig Aufwand, ist umlagefähig und lohnt sich vor allem in großen Liegenschaften mit stabiler Mieterstruktur.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie lassen sich Ablesekosten transparent und rechtssicher auf Mieter umlegen?
Die Umlage von Ablesekosten ist rechtlich zulässig, wenn sie im Mietvertrag oder der Betriebskostenvereinbarung ausdrücklich genannt wird. Grundlage ist § 2 Nr. 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV), der die Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung als umlagefähig einstuft. Damit die Umlage transparent und rechtssicher erfolgt, müssen die einzelnen Posten in der jährlichen Betriebskostenabrechnung klar aufgeschlüsselt sein – idealerweise nach Zählertyp und Einheit. Wichtig ist, dass keine Verwaltungskosten oder Mehrfachabrechnungen untergemischt werden. Für digitale oder Funkablesung gilt: Auch Servicepauschalen und Fernauslesekosten können umgelegt werden, solange sie direkt dem Verbrauchsmanagement dienen – Betriebs und Heizkostenabrechnung.
Welche Softwarelösungen unterstützen eine sichere und automatisierte Ableseverwaltung?

Für Hausverwaltungen sind moderne Softwarelösungen entscheidend, um die Ableseverwaltung effizient, sicher und rechtskonform zu gestalten – insbesondere bei digitalen oder fernablesbaren Systemen.
Geeignete Softwarelösungen – Merkmale und Beispiele:
Kompatibilität mit Funkzählern
- Unterstützen Walk-by, Drive-by und stationäre Systeme
- Beispiele: ista Abrechnungsservice, Techem SmartSystem, Brunata-Metrona Gateways
Datenschutz & IT-Sicherheit
- DSGVO-konforme Speicherung
- Zugriffsrechte und Verschlüsselungstechnologien (z. B. AES-256)
Automatisierte Ableseerfassung
- Tägliche, monatliche oder jährliche Verbrauchswerte
- Direkte Übertragung in die Abrechnungssoftware
Schnittstellen zu ERP- oder Verwaltersoftware
- Kompatibel mit DOMUS, Haufe PowerHaus, WODIS Sigma u. a.
- Vermeidet Doppelerfassung und erleichtert die Abrechnung
Transparente Mieterkommunikation
- Monatliche Verbrauchsinformationen per App, E-Mail oder Portal
- Mehr Transparenz, weniger Rückfragen
Wie sollte die Hausverwaltung mit Ausfall- oder Störmeldungen von Zählern umgehen?
Bei einem Zählerausfall oder einer Störmeldung ist die Hausverwaltung verpflichtet, zeitnah zu reagieren, um die Abrechnungssicherheit und die Verbrauchstransparenz zu gewährleisten. Zuerst muss geprüft werden, ob es sich um einen technischen Defekt, eine Störung in der Funkübertragung oder einen temporären Ausfall handelt. In Zusammenarbeit mit dem Messdienstleister sollte der Zähler schnellstmöglich geprüft und ggf. ausgetauscht werden. Während der Ausfallzeit ist der Verbrauch nach anerkannten Verfahren zu schätzen, z. B. auf Basis der Vorjahreswerte – dies muss klar gekennzeichnet und dokumentiert sein. Eine Transparente Kommunikation mit den Mietern ist dabei unerlässlich, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Mit Heidi Systems profitieren Hausverwaltungen von einem kostenfreien Einbau moderner Funkzähler und einem transparenten Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Dieser Preis deckt Gerätemiete, Funkablesung, Wartung sowie die schnelle Störungsbeseitigung ab – ohne versteckte Zusatzkosten. So werden Ausfallzeiten minimiert und der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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