Betriebs- und Heizkostenabrechnung: So erstellen Sie eine rechtssichere Abrechnung für Mieter & Eigentümer

InsightsBetriebskostenabrechnung
24 June 2025
Rechtssichere Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Was ist Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung ist ein zentraler Bestandteil der laufenden Verwaltung von Miet- und Eigentumsobjekten. Sie stellt sicher, dass Mieter oder Eigentümer ihren Anteil an den tatsächlich entstandenen Nebenkosten eines Abrechnungszeitraums tragen.

Betriebs- und Heizkostenabrechnung im Überblick:

Betriebskostenabrechnung

  • Beinhaltet umlagefähige Nebenkosten wie Müllabfuhr, Hausreinigung, Versicherungen, Grundsteuer oder Gartenpflege
  • Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Muss jährlich erstellt werden, meist zum Kalenderjahresende

Heizkostenabrechnung

  • Betrifft Kosten für Heizung und Warmwasser (z. B. Gas, Fernwärme)
  • Verbrauch muss mindestens zu 50 % verbrauchsabhängig erfasst werden (§ 6 Heizkostenverordnung Funkzähler)
  • Beruht auf Messdaten von Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Korrekte Verteilung der Kosten nach gesetzlichen Vorgaben und Mietverträgen
  • Einhaltung der Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz für Mieter und Eigentümer

Wo bekomme ich eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten Mieter in der Regel direkt von ihrer Hausverwaltung oder dem Vermieter. Bei Eigentumswohnungen wird sie häufig durch die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG Hausverwaltung) erstellt und im Rahmen der Jahresabrechnung übermittelt. Voraussetzung ist, dass der Abrechnungszeitraum abgeschlossen ist und alle relevanten Daten, insbesondere von Messdienstleistern und Versorgern, vorliegen. Wichtig ist, dass die Abrechnung schriftlich erfolgt, entweder per Post oder digital – sie muss klar nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

Wann kommt die Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung muss gemäß § 556 BGB innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. In der Praxis bedeutet das:

Zeitlicher Ablauf:

  • Abrechnungszeitraum: Meist das Kalenderjahr (01.01.–31.12.)
  • Abgabefrist: Spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres
  • Beispiel: Für das Jahr 2024 muss die Abrechnung bis 31.12.2025 beim Mieter eingehen

Wichtige Hinweise:

  • Verpasst der Vermieter diese Frist, verliert er das Recht auf Nachforderungen
  • Eine Rückerstattung an den Mieter ist hingegen weiterhin möglich

“Eine rechtssichere Abrechnung steht und fällt mit der Einhaltung der 12-Monats-Frist – alles danach kann teuer werden.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wer kann eine Heizkostenabrechnung machen?

Die Heizkostenabrechnung kann grundsätzlich vom Vermieter selbst, von der Hausverwaltung oder einem externen Messdienstleister erstellt werden. In der Praxis beauftragen die meisten Verwaltungen spezialisierte Abrechnungsdienste wie Techem, ista oder Brunata, da diese die Erfassungsgeräte bereitstellen, die Verbrauchsdaten auslesen und rechtssichere Abrechnungen erstellen.

Ein innovativer Anbieter ist Heidi Systems: Das Unternehmen bietet den Einbau moderner Funkerfassungsgeräte kostenfrei an und verlangt lediglich 150 EUR pro Wohneinheit – ein im Vergleich günstiges Modell. Wichtig ist, dass die Abrechnung transparente, prüfbare Werte enthält und den Vorgaben der Heizkostenverordnung entspricht. Bei Eigentumswohnungen übernimmt die WEG Hausverwaltung diese Aufgabe im Rahmen der Jahresabrechnung.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Betriebs- und Heizkostenabrechnung in Deutschland?

Die rechtlichen Grundlagen für die Betriebs- und Heizkostenabrechnung sind klar definiert und für Hausverwaltungen verbindlich. Sie sichern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die rechtliche Gültigkeit der Abrechnung.

Zentrale Rechtsgrundlagen:

  • § 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt die Abrechnungspflicht, Fristen und das Recht auf Einsicht in Belege.
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV): Legt verbindlich fest, welche Kostenarten umlagefähig sind (z. B. Hausreinigung, Aufzug, Müllabfuhr).
  • Heizkostenverordnung (HeizKV): Vorschrift für die verbrauchsabhängige Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten – mindestens 50 % verbrauchsabhängig, meist 70 %.
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG): Regelt die Eichpflicht von Messgeräten (z. B. Wasser- und Wärmezähler), damit Messwerte anerkannt werden dürfen.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Vorschriften zur sicheren Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Verbrauchsdaten.

Was muss eine Hausverwaltung bei der Abrechnung nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) beachten?

Worauf eine Hausverwaltung laut der Betriebskostenverordnung (BetrKV) achten mussWorauf eine Hausverwaltung laut der Betriebskostenverordnung (BetrKV) achten muss

Eine Hausverwaltung muss bei der Abrechnung nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sicherstellen, dass nur umlagefähige Kostenarten abgerechnet werden – also jene, die in § 2 BetrKV klar aufgeführt sind, wie etwa Wasser, Abwasser, Hausreinigung, Aufzug oder Versicherungskosten. Wichtig ist zudem, dass die Verteilungsschlüssel korrekt angewendet werden, etwa nach Wohnfläche oder Verbrauch. Die Abrechnung muss übersichtlich, vollständig und nachvollziehbar sein, damit Mieter ihr Recht auf Belegprüfung wahrnehmen können. Fehlerhafte oder verspätete Abrechnungen können Nachforderungen unwirksam machen.

Welche Fristen und Formerfordernisse gelten laut § 556 BGB für die Abrechnung?

Gemäß § 556 BGB müssen bei der Betriebs- und Heizkostenabrechnung folgende Fristen und Vorgaben eingehalten werden:

Fristen:

  • Abrechnungszeitraum: In der Regel ein Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.)
  • Abrechnungsfrist: Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen → Beispiel: Abrechnung für 2024 spätestens bis 31.12.2025
  • Verspätung: Bei Fristversäumnis darf der Vermieter keine Nachzahlung verlangen, es sei denn, er ist nicht selbst für die Verspätung verantwortlich

Formerfordernisse:

  • Textform (§ 126b BGB): Die Abrechnung muss schriftlich, aber nicht zwingend auf Papier erfolgen – auch digital per E-Mail oder PDF ist zulässig
  • Pflichtinhalte:
  • Auflistung aller umgelegten Kostenarten
  • Verteilungsschlüssel (z. B. Wohnfläche, Personenanzahl)
  • Rechenweg der Umlage
  • Vorauszahlungen des Mieters
  • Saldo (Nachzahlung oder Guthaben)

Die Einhaltung dieser Anforderungen schützt vor Rechtsstreitigkeiten und sichert die Wirksamkeit der Abrechnung.

Wie unterscheiden sich die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern (z. B. bei Energieausweisen oder Fernwärmeverordnung)?

Die grundlegenden Regelungen zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung gelten bundesweit, aber einige landesspezifische Vorgaben können zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. So verlangen bestimmte Bundesländer detailliertere Angaben im Energieausweis, etwa bei Sanierungsfahrplänen oder bei Pflichtangaben im Verkaufsfall. Auch beim Anschlusszwang an Fernwärme gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften, die sich aus Landesbauordnungen oder Klimaschutzgesetzen ergeben. Für die Hausverwaltung ist es deshalb wichtig, neben den Bundesgesetzen auch die jeweiligen Landesregelungen im Blick zu behalten – besonders bei Sanierungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Vertragsabschlüssen mit Versorgern.

Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung (HeizKV) bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung?

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) ist für Hausverwaltungen verbindlich, wenn Heiz- und Warmwasserkosten auf mehrere Nutzer verteilt werden. Sie regelt wie diese Kosten abzurechnen sind und stellt den Verbrauchsgedanken in den Mittelpunkt.

Zentrale Vorgaben der HeizKV:

  • Verbrauchsabhängige Abrechnungspflicht: Mindestens 50 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig verteilt werden (meist 70 % üblich)
  • Ausnahmeregeln: Nur in wenigen Sonderfällen (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden) ist eine rein verbrauchsunabhängige Verteilung erlaubt
  • Pflicht zur Verbrauchserfassung: Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler oder Warmwasserzähler sind gesetzlich vorgeschrieben
  • Monatliche Verbrauchsinformationen: Seit 2022 müssen Nutzer bei fernauslesbaren Geräten monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden (§ 6a HeizKV)
  • Ziel: Mieter sollen ihren Verbrauch besser steuern können – dadurch Energieeinsparung und Kostenbewusstsein

Welche Zählerarten (Strom, Wasser, Gas, Wärme) kommen in Mehrparteienhäusern zum Einsatz?

In Mehrparteienhäusern werden zur Verbrauchserfassung verschiedene Zählerarten eingesetzt, je nach Medium und Abrechnungsbedarf. Für Funkzähler Strom kommen üblicherweise elektronische Haushaltszähler zum Einsatz, oft schon als Smart Meter mit Fernauslesung. Bei Funkzähler Wasser werden Wohnungswasserzähler für Kalt- und Warmwasser verbaut, meist als funkfähige Modelle. Für Gas nutzt man in der Regel Hauptzähler pro Gebäude, bei dezentraler Versorgung auch Wohnungseinzelzähler. Die Wärmeerfassung erfolgt über Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler an den Heizkörpern. Wichtig ist, dass alle Geräte geeicht und zugelassen sind, damit die Verbrauchswerte rechtssicher abgerechnet werden dürfen.

Was ist bei der Installation und Eichung von Funkzählern gesetzlich vorgeschrieben?

Bei der Installation und Nutzung von Funkzählern (z. B. für Wasser, Wärme oder Strom) gelten in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben. Diese betreffen sowohl die technische Zulassung als auch die regelmäßige Eichung.

Gesetzliche Anforderungen im Überblick:

  • Mess- und Eichgesetz (MessEG): Funkzähler dürfen nur verwendet werden, wenn sie geeicht und zugelassen sind. Die Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen.

Eichfristen:

  • Wasserzähler: 6 Jahre
  • Wärmezähler: 5 Jahre
  • Heizkostenverteiler: abhängig vom Gerätetyp (teils 5–10 Jahre, bei elektronischen Geräten oft 10 Jahre)
  • Die Eichfristen gelten ab dem Einbaudatum.

Kennzeichnung:

  • Jeder Zähler muss mit einem Eichsiegel oder Aufkleber versehen sein, der das Jahr der letzten Eichung angibt.

Fernauslesbarkeit:

  • Funkzähler müssen datenschutzkonform ausgelesen werden – ohne unbefugten Zugriff und unter Einhaltung der DSGVO.

Informationspflicht:

  • Nutzer müssen vor der Installation über die Art der Verbrauchserfassung und die Auslesetechnologie informiert werden (§ 6 Heizkostenverordnung).

Wie erfolgt die fernauslesbare Verbrauchserfassung über Funkzähler datenschutzkonform?

Die fernauslesbare Verbrauchserfassung über Funkzähler muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Das bedeutet, dass alle erhobenen Verbrauchsdaten personenbezogen und vertraulich behandelt werden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, meist über kurze Funkintervalle, bei denen keine dauerhafte Verbindung besteht. Nutzer müssen vorab transparent informiert werden, welche Daten erfasst und wie sie verwendet werden. Zudem haben Bewohner das Recht auf Auskunft und Einsicht in ihre Verbrauchswerte. Eine datenschutzkonforme Erfassung setzt voraus, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben und die Speicherung auf sicheren Servern erfolgt.

“Datenschutz beginnt bei der Zählerauslesung – nur verschlüsselte, nachvollziehbare Prozesse schaffen Vertrauen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die Datenverarbeitung durch Messdienstleister?

Anforderungen der DSGOV an die Datenverarbeitung durch MessdienstleisterAnforderungen der DSGOV an die Datenverarbeitung durch Messdienstleister

Die DSGVO stellt klare Anforderungen an Messdienstleister, wenn sie Verbrauchsdaten im Auftrag von Hausverwaltungen erheben und verarbeiten. Diese Daten gelten als personenbezogen, da sie einem bestimmten Haushalt zugeordnet sind.

Wesentliche DSGVO-Anforderungen:

  • Rechtsgrundlage:
    Die Datenverarbeitung muss auf einer vertraglichen Vereinbarung oder einem berechtigten Interesse basieren – etwa zur Abrechnung (§ 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
  • Auftragsverarbeitung:
    Hausverwaltungen müssen mit dem Messdienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen (§ 28 DSGVO).
  • Datensicherheit:
  • Verschlüsselte Übertragung der Daten
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Regelmäßige Sicherheitsprüfungen
  • Transparenzpflichten:
    Mieter und Eigentümer müssen informiert werden, welche Daten erfasst, gespeichert und übermittelt werden.
  • Speicherbegrenzung:
    Verbrauchsdaten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert werden – z. B. nur bis zur nächsten Abrechnung oder gesetzlicher Aufbewahrungsfrist.
  • Rechte der Betroffenen:
    Betroffene haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

Ein Beispiel für einen datenschutzkonformen und gleichzeitig kosteneffizienten Anbieter ist Heidi Systems: Der Einbau der Erfassungsgeräte erfolgt kostenfrei, lediglich 150 EUR pro Wohneinheit werden berechnet – ein transparentes und preislich attraktives Modell für Eigentümer und Hausverwaltungen.

Wie werden Abrechnungsdaten rechtssicher dokumentiert und archiviert?

Abrechnungsdaten müssen vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert werden, um rechtlichen Anforderungen zu genügen. Die Hausverwaltung ost verpflichtet, alle relevanten Unterlagen – wie Verbrauchswerte, Verträge, Wartungsnachweise und Belege – für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB). Die Archivierung kann digital oder in Papierform erfolgen, solange sie zugänglich, unverändert und vor Verlust geschützt ist. Besonders wichtig ist die lückenlose Dokumentation aller Rechenschritte, um im Fall von Rückfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen die Abrechnung nachvollziehbar belegen zu können.

Welche typischen Fehlerquellen gibt es bei der Erstellung der Abrechnung?

Bei der Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung treten häufig wiederkehrende Fehler auf, die zu Unstimmigkeiten, Rückfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Häufige Fehlerquellen im Überblick:

Falscher oder fehlender Abrechnungszeitraum

  • Beginnt oder endet nicht korrekt, z. B. bei Mieterwechseln

Nicht umlagefähige Kosten werden angesetzt

  • z. B. Reparaturen statt nur Betriebskosten nach BetrKV

Unklarer oder fehlerhafter Verteilungsschlüssel

  • z. B. Verteilung nach Fläche statt Verbrauch oder ohne Angabe

Veraltete oder ungeeichte Messgeräte

  • führt zu anfechtbaren Verbrauchswerten

Nicht berücksichtigte Vorauszahlungen

  • führt zu zu hohen Nachforderungen

Fehlende oder fehlerhafte Belegdokumentation

  • erschwert die Nachvollziehbarkeit und das Einsichtsrecht der Mieter

Fristversäumnis (§ 556 BGB)

  • Nachforderungen sind dann unwirksam

Welche Unterschiede bestehen zwischen zentraler und dezentraler Heizungsabrechnung?

Der Unterschied zwischen zentraler und dezentraler Heizungsabrechnung liegt in der Art der Wärmeerzeugung und der Kostenverteilung. Bei einer zentralen Heizungsanlage wird das gesamte Gebäude über eine gemeinsame Heizquelle versorgt – etwa eine Gaszentralheizung oder Fernwärme. Die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig über Messgeräte wie Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler.

Bei dezentralen Anlagen (z. B. Gasetagenheizungen) trägt jeder Mieter oder Eigentümer die Heizkosten direkt über seinen Versorger – eine Umlage über die Hausverwaltung entfällt hier. Für Verwalter ist die zentrale Abrechnung verantwortungsintensiver, aber gesetzlich reguliert, während bei dezentralen Systemen die Verantwortung beim Nutzer selbst liegt.

Wie wirken sich steigende Energiepreise auf die Heizkostenverteilung und Vorauszahlungen aus?

Steigende Energiepreise wirken sich direkt auf die Heizkostenabrechnung und die monatlichen Vorauszahlungen aus. Hausverwaltungen müssen diese Entwicklung aktiv berücksichtigen, um Nachzahlungen zu vermeiden und Mieter frühzeitig zu informieren.

Auswirkungen im Überblick:

  • Erhöhung der Gesamtkosten: Höhere Preise für Gas, Öl oder Fernwärme führen zu deutlich steigenden Heizkostenanteilen in der Abrechnung.
  • Anpassung der Vorauszahlungen: Vorauszahlungen sollten zeitnah erhöht werden, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
  • Transparente Kommunikation: Mieter sollten über Preisanstiege und deren Auswirkungen auf die Abrechnung proaktiv informiert werden.
  • Größere Spreizung bei verbrauchsabhängiger Abrechnung: Bei gleicher Preissteigerung zahlen sparsame Nutzer weniger, Vielverbraucher mehr – was die Verbrauchsgerechtigkeit betont.
  • Anreiz zur Effizienzsteigerung: Hohe Preise fördern das Interesse an energiesparendem Verhalten und Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, hydraulischer Abgleich).

Wie kann eine Hausverwaltung Nebenkosten wirtschaftlich optimieren?

So kann eine Hausverwaltung Nebenkosten wirtschaftlich optimierenSo kann eine Hausverwaltung Nebenkosten wirtschaftlich optimieren

Eine Hausverwaltung kann Nebenkosten wirtschaftlich optimieren, indem sie regelmäßig Verträge und Betriebskostenpositionen überprüft, Einsparpotenziale identifiziert und gezielt wirtschaftlichere Anbieter beauftragt. Besonders bei Energieversorgung, Müllentsorgung, Versicherungen und Wartungsverträgen lohnt sich ein Vergleich. Auch präventive Instandhaltung kann langfristige Reparaturkosten senken. Der Einsatz von funkbasierten Messsystemen reduziert Ablesekosten und erhöht die Abrechnungseffizienz. Zudem sollte auf eine verbrauchsorientierte Steuerung der Heizungsanlage und digitale Verwaltungsprozesse gesetzt werden – das spart Zeit, senkt Fehlerquoten und erhöht die Transparenz für Eigentümer und Mieter.

Welche Softwarelösungen sind für eine gesetzeskonforme und effiziente Abrechnung empfehlenswert?

Für eine gesetzeskonforme und effiziente Abrechnung setzen viele Hausverwaltungen auf spezialisierte Softwarelösungen, die alle relevanten Vorgaben der BetrKV, HeizKV und DSGVO berücksichtigen und die Zusammenarbeit mit Messdienstleistern erleichtern.

Bewährte Softwarelösungen:

Domus 4000 / Domus Navi

  • Besonders für mittelgroße bis große Verwaltungen
  • Integriert Abrechnung, Buchhaltung und Mieterkommunikation
  • Unterstützt digitale Belegarchivierung und Schnittstellen zu Messdienstleistern

Wodis Sigma (Aareon)

  • Branchenstandard bei größeren Immobilienunternehmen
  • Umfangreiche Funktionen für Heiz- und Betriebskostenabrechnung
  • Vollständige DSGVO-Compliance und revisionssichere Dokumentation

HausPerfekt

  • Modular aufgebaut, besonders für kleinere Verwaltungen geeignet
  • Klar strukturiert, einfache Bedienung
  • Gute Integration von Funkdaten und Ableseprotokollen

Immoware24 / Casavi / Facilioo

  • Cloudbasierte Plattformen mit Fokus auf digitaler Mieterkommunikation
  • Ideal für transparente Abrechnungsprozesse und automatische Vorankündigungen

Vorteile:

  • Zeitersparnis durch automatisierte Rechenprozesse
  • Fehlerreduktion durch integrierte Prüfmechanismen
  • Rechtssicherheit durch regelmäßige Updates entsprechend gesetzlicher Änderungen

Heidi Systems als perfekte Ergänzung:
Parallel zu diesen Softwarelösungen bietet Heidi Systems ein Rundum-sorglos-Paket aus Installation und Datenmanagement:

  • Kostenfreier Einbau der Funkzähler durch zertifizierte Fachbetriebe – ohne zusätzliche Gebühren
  • Einheitlicher Komplettpreis von 150 EUR pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Gerät, Wartung, Datenübertragung, IT‑Anbindung und digitaler Abrechnung

Damit lassen sich die Softwarelösungen optimal ergänzen: Hausverwaltungen profitieren von vollständig integrierten Prozessen – von der Funkablesung über die digitale Datenübernahme bis zur rechtssicheren Abrechnung.

Wie geht man mit Widersprüchen oder rechtlichen Einwänden gegen die Abrechnung um?

Bei Widersprüchen oder Einwänden gegen die Abrechnung ist eine sachliche, transparente und fristgerechte Reaktion entscheidend. Mieter haben das Recht, die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang zu beanstanden (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Hausverwaltung sollte zunächst prüfen, ob der Einwand begründet und nachvollziehbar ist – etwa aufgrund falscher Verteilungsschlüssel, fehlender Belege oder offensichtlicher Rechenfehler. In jedem Fall sollte dem Mieter Einsicht in die Unterlagen gewährt und die Abrechnung ggf. korrigiert oder erläutert werden. Eine offene Kommunikation verhindert Eskalationen – und bei berechtigten Forderungen schützt eine fehlerfreie Dokumentation vor rechtlichen Nachteilen.

“Ein Widerspruch ist kein Konflikt, sondern eine Chance, Transparenz und Vertrauen zu stärken.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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