Heizkostenverordnung Abrechnung: So rechnen Sie Heiz- und Warmwasserkosten korrekt ab

Was muss der Verwalter bei der Heizkostenabrechnung beachten?
Ein Verwalter trägt die Verantwortung für eine rechtskonforme, transparente und fristgerechte Heizkostenabrechnung. Dabei sind folgende Punkte entscheidend:
- Anwendung der Heizkostenverordnung (HKVO): Mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden (§ 6 HKVO).
- Fristen einhalten: Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden.
- Erfassung durch geeignete Messgeräte: Es müssen geeichte und fernauslesbare Zähler eingesetzt werden, insbesondere bei Neu- und Umbauten seit 2021.
- EED-konforme Verbrauchsinformation: Bei Funkzählern sind monatliche Verbrauchsinformationen an Mieter verpflichtend (§ 6a HKVO).
- Datenschutz sicherstellen: Die Verbrauchsdaten müssen DSGVO-konform verarbeitet und nur für Abrechnungszwecke verwendet werden.
- Verteilerschlüssel korrekt anwenden: Der Umlegungsmaßstab (z. B. Wohnfläche, Miteigentumsanteile) muss einheitlich und nachvollziehbar im Mietvertrag geregelt sein.
- Mieterinformation: Alle Abrechnungsposten und Umlagen müssen für Mieter transparent und verständlich aufgeschlüsselt sein.
"Die Heizkostenabrechnung muss nicht nur gesetzeskonform, sondern auch transparent und nachvollziehbar sein. Nur so können Hausverwaltungen Vertrauen aufbauen und rechtliche Risiken minimieren."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie ist der Verteilerschlüssel für die Heizkosten in einer Eigentumswohnung geregelt?

In einer Eigentumswohnung wird der Verteilerschlüssel in der Regel durch die Teilungserklärung oder einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG Hausverwaltung) bestimmt. Laut Heizkostenverordnung muss ein Anteil von 50 % bis 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden. Der verbleibende Anteil wird nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen umgelegt.
Maßgeblich ist, dass der gewählte Schlüssel einheitlich für alle Wohnungen angewendet wird und rechtlich wirksam beschlossen wurde. Änderungen des Schlüssels bedürfen meist eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses. Für Verwalter ist es entscheidend, den gültigen Schlüssel korrekt umzusetzen, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten.
Welche Vorschriften gibt es für die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung (HKVO) gibt klare rechtliche Vorgaben für eine faire und verbrauchsgerechte Heizkostenabrechnung. Hausverwaltungen müssen insbesondere folgende Vorschriften beachten:
- Pflicht zur Verbrauchserfassung: Heiz- und Warmwasserkosten sind mindestens zu 50 %, höchstens zu 70 % verbrauchsabhängig abzurechnen (§ 6 Heizkostenverordnung Funkzähler).
- Einsatz geeigneter Messgeräte: Es dürfen nur geeichte und fernauslesbare Zähler verwendet werden (nach § 5b HKVO).
- Pflicht zur monatlichen Information: Bei Funkzählern ist eine monatliche Verbrauchsinformation an Nutzer verpflichtend (§ 6a HKVO).
- Einhaltung von Fristen: Die Jahresabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 BGB).
- Einheitlicher Maßstab: Der angewandte Verteilerschlüssel muss einheitlich und nachvollziehbar sein (z. B. Wohnfläche, Miteigentumsanteile).
Wie werden Heizkosten im Mehrfamilienhaus aufgeteilt?
In einem Mehrfamilienhaus erfolgt die Aufteilung der Heizkosten gemäß der Heizkostenverordnung (HKVO). Dabei müssen mindestens 50 % bis maximal 70 % der Gesamtkosten verbrauchsabhängig auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden – basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch, der durch geeichte Messgeräte erfasst wird. Der verbleibende Anteil wird verbrauchsunabhängig nach einem festgelegten Maßstab, meist nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen, umgelegt. Die genaue Regelung findet sich oft im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung.
Entscheidend ist, dass der Verteilerschlüssel einheitlich und rechtlich korrekt angewendet wird. Bei fehlerhafter Abrechnung können Mieter eine Kürzung der Kosten um 15 % verlangen. Für Verwalter ist eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Heizkostenabrechnung unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und Vertrauen zu schaffen.
Welche gesetzlichen Vorgaben regeln die Heizkostenabrechnung ab 2024?
Seit 2024 gelten verschärfte Vorgaben zur Heizkostenabrechnung – auf Grundlage der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) und der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Für Hausverwaltungen ergeben sich daraus folgende Pflichten:
- Fernauslesbare Zähler Pflicht: Alle neu installierten Zähler (Heizung, Warmwasser) müssen fernablesbar sein (Funkzähler Pflicht).
- Monatliche Verbrauchsinformation: Nutzer müssen bei Funkzählern monatlich informiert werden – u. a. über Verbrauch, Kosten, Vorjahreswerte (§ 6a HKVO).
- Verbrauchsabhängige Abrechnung: Mindestens 50 % des Heizenergieverbrauchs müssen nutzergenau abgerechnet werden (§ 6 HKVO).
- Datenschutz beachten: Verbrauchsdaten unterliegen der DSGVO, Zugriff nur zu Abrechnungszwecken.
- Fristgerechte Jahresabrechnung: Muss innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum vorliegen (§ 556 BGB).
Wie wirken sich EU-Vorgaben wie die EED auf deutsche Vorschriften aus?
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) hat maßgeblichen Einfluss auf die deutsche Heizkostenverordnung (HKVO). Sie verpflichtet Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich umzusetzen. In Deutschland führte dies zu einer HKVO-Novelle, die seit 2021 schrittweise in Kraft ist. Besonders relevant ist die Funkzähler Pflicht für neu installierte Zähler und die Einführung der monatlichen Verbrauchsinformation. Dadurch sollen Nutzer ein transparenteres Verbrauchsverhalten entwickeln und Einsparpotenziale erkennen.
Auch Datensicherheit und Zugriffsrechte sind durch die EED klar geregelt. Für Hausverwaltungen bedeutet das mehr digitale Verantwortung, aber auch Chancen zur Prozessoptimierung. Verstöße gegen EED-basierte Vorschriften können zu Rechtsrisiken und Sanktionen führen. Wer sich frühzeitig anpasst, bleibt rechtskonform und erhöht die Zufriedenheit der Nutzer.
Welche Fristen gelten laut Heizkostenverordnung für Abrechnung und Verbrauchsinformation?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt für Hausverwaltungen verbindliche Fristen vor, um Transparenz und Rechtskonformität sicherzustellen. Folgende Zeitvorgaben sind entscheidend:
Jahresabrechnung:
- Muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden (§ 556 BGB).
- Bei Versäumnis kann der Nutzer die Betriebskosten um 15 % kürzen (§ 12 HKVO).
Monatliche Verbrauchsinformation (bei Funkzählern):
- Seit Januar 2022 verpflichtend bei fernauslesbaren Geräten (§ 6a HKVO).
- Muss monatlich unaufgefordert in einfacher Form bereitgestellt werden (z. B. per App, Portal oder E-Mail).
Eichfristen für Zähler:
- Zähler müssen gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelmäßig erneuert oder geeicht werden (meist alle 5 oder 6 Jahre).
Welche Pflichten ergeben sich für Hausverwaltungen konkret aus §6 und §11 HKVO?
Für Hausverwaltungen ergeben sich aus §6 und §11 der Heizkostenverordnung (HKVO) zentrale Pflichten bei der Abrechnung. Nach §6 HKVO müssen mindestens 50 % bis höchstens 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig verteilt werden. Die restlichen Kosten dürfen nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen umgelegt werden. Wichtig ist dabei die korrekte Anwendung eines einheitlichen Verteilerschlüssels.
Die Heizkostenverordnung verpflichtet Verwalter außerdem zur Verwendung fernablesbarer Messtechnik – bei Neubauten und bei wesentlichen Modernisierungen ist dies bereits Pflicht.
Bestehende Gebäude müssen bis Ende 2026 vollständig umgerüstet sein.
Beide Paragrafen stellen sicher, dass die Abrechnung transparent, rechtssicher und nutzerfreundlich erfolgt. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen Kürzungsrechte für Mieter sowie rechtliche Konsequenzen für die Verwaltung. Eine frühzeitige Umsetzung schützt vor Sanktionen und verbessert die Energieeffizienz langfristig.
Was ist bei der monatlichen Verbrauchsinformation zu beachten?
Die monatliche Verbrauchsinformation ist seit der HKVO-Novelle verpflichtend, sobald fernauslesbare Zähler installiert sind. Hausverwaltungen müssen dabei folgende Punkte beachten:
Pflicht zur Bereitstellung:
- Informationen müssen monatlich, unaufgefordert und kostenlos an Nutzer übermittelt werden (§ 6a HKVO).
- Die Zustellung kann digital erfolgen (z. B. per App, Webportal oder E-Mail).
Inhalt der Mitteilung:
- Aktueller Energieverbrauch der Wohneinheit.
- Vergleich mit dem Verbrauch des Vormonats und Vorjahresmonats.
- Witterungsbereinigter Vergleich sowie Informationen zu den eingesetzten Energiequellen.
- Darstellung der Energiekostenentwicklung, wenn möglich.
Datenschutz einhalten:
- Verarbeitung der Verbrauchsdaten muss DSGVO-konform erfolgen.
- Kein Zugriff durch unberechtigte Dritte.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Verordnung?
Verstöße gegen die Heizkostenverordnung (HKVO) haben für Hausverwaltungen spürbare rechtliche und finanzielle Folgen. Wird etwa der verbrauchsabhängige Abrechnungsanteil nicht eingehalten oder die monatliche Verbrauchsinformation unterlassen, dürfen Mieter gemäß §12 HKVO die Betriebskosten um 15 % kürzen. Auch eine verspätete Jahresabrechnung kann diesen Kürzungsanspruch auslösen.
Bei systematischen Fehlern drohen zudem rechtliche Auseinandersetzungen mit Eigentümern oder Mietern, die zu Nachzahlungen oder Vertrauensverlust führen können. Werden Zähler nicht fristgerecht geeicht oder ersetzt, besteht das Risiko einer ungültigen Abrechnung. Datenschutzverstöße im Rahmen der Verbrauchsdatenverarbeitung können zusätzlich Bußgelder nach DSGVO zur Folge haben. Daher ist es für Verwalter unerlässlich, die Vorgaben frühzeitig und vollständig umzusetzen, um rechtssicher zu agieren und das Mietverhältnis stabil zu halten.
"Verstöße gegen die Heizkostenverordnung können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch das Vertrauen der Mieter beeinträchtigen. Daher ist die präzise Umsetzung der Vorgaben unerlässlich."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Funkzähler-Arten sind abrechnungsrelevant – Strom, Wasser, Gas oder Wärme?
Für Hausverwaltungen sind vor allem folgende Funkzähler-Arten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung relevant, da sie den verbrauchsabhängigen Anteil gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) ermöglichen:
Wärmezähler:
- Erfasst den Wärmeverbrauch pro Wohneinheit.
- Zwingend notwendig für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Warmwasserzähler:
- Misst den tatsächlichen Verbrauch an erwärmtem Wasser.
- Ebenfalls abrechnungsrelevant laut § 9 HKVO.
Kaltwasserzähler:
- Nicht von der HKVO geregelt, aber wichtig für Nebenkostenabrechnungen nach Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Gaszähler:
- Relevant bei Einzelheizungen mit Gas.
- Abrechnung erfolgt meist direkt mit dem Versorger.
Stromzähler:
- Für Heizstrom in z. B. Nachtspeicheröfen relevant.
- Sonst keine direkte Relevanz für die Heizkostenverordnung.
Welche Anforderungen gelten bei der Installation von fernauslesbaren Zählern?
Bei der Installation von fernauslesbaren Zählern gibt es mehrere wesentliche Anforderungen, die Hausverwaltungen beachten müssen. Zunächst müssen die Zähler die Möglichkeit bieten, Verbrauchsdaten automatisch und ohne Zutritt zum Objekt zu erfassen. Dies ist insbesondere bei Heizkosten- und Warmwasserzählern von Bedeutung, da die Daten direkt und ohne manuelle Ablesung an die Verwaltung übermittelt werden.
Darüber hinaus unterliegen diese Zähler der Eichpflicht gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Das bedeutet, dass sie regelmäßig geeicht und überprüft werden müssen, um die Genauigkeit der Messungen sicherzustellen.
Welche technischen Standards müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler müssen bestimmte technische Standards erfüllen, um den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Hausverwaltungen gerecht zu werden. Wichtige Punkte umfassen:
- Eichpflicht: Funkzähler müssen gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) geeicht und regelmäßig überprüft werden, um die Genauigkeit der Messergebnisse sicherzustellen.
- Fernauslesbarkeit: Zähler müssen die fernauslesbare Funktion bieten, um Verbrauchsdaten automatisch und ohne Zutritt zu den Wohnungen zu erfassen. Die Daten müssen sicher und regelmäßig übermittelt werden.
- Interoperabilität: Funkzähler müssen mit anderen Abrechnungssystemen kompatibel sein, um die nahtlose Integration in digitale Plattformen zu ermöglichen.
- Datensicherheit: Die Übertragung der Daten muss verschlüsselt erfolgen, um Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO zu erfüllen.
- Langfristige Nutzung: Zähler sollten wartungsarm und langlebig sein, mit einer langen Batterielebensdauer und beständigen Messgenauigkeit.
Welche Datenschutzvorgaben gelten für Verbrauchsdaten laut DSGVO und HKVO?
Bei der Erfassung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten müssen Hausverwaltungen strenge Datenschutzvorgaben gemäß der DSGVO und der Heizkostenverordnung (HKVO) einhalten. Zunächst gilt der Grundsatz der Zweckbindung, was bedeutet, dass Verbrauchsdaten nur für die Heizkostenabrechnung und Energieeffizienzanalysen verwendet werden dürfen. Eine weitere Nutzung der Daten ist nicht zulässig.
Darüber hinaus müssen Mieter transparent über die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine Datenschutzerklärung, die alle relevanten Informationen zur Datennutzung enthält. Die Speicherung der Daten muss sicher erfolgen, wobei auch der Zugriff auf die Daten geschützt und auf autorisierte Personen beschränkt sein muss. Zusätzlich sollten klare Fristen für die Aufbewahrung von Daten definiert werden.
Wie gewährleistet man Datensicherheit bei der Fernauslesung?
Die Datensicherheit bei der Fernauslesung von Zählern muss gemäß der DSGVO sowie den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HKVO) gewährleistet werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Verschlüsselte Datenübertragung: Alle übermittelten Verbrauchsdaten müssen verschlüsselt werden, um unbefugtem Zugriff während der Übertragung vorzubeugen.
- Zugangskontrollen: Nur autorisierte Personen dürfen Zugang zu den gespeicherten Daten haben. Dies kann durch Passwortschutz oder Zwei-Faktor-Authentifizierung sichergestellt werden.
- Datenminimalismus: Erheben Sie nur die notwendigen Daten. Vermeiden Sie es, mehr Informationen als erforderlich zu sammeln, um das Datenschutzrisiko zu minimieren.
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Führen Sie Sicherheitschecks durch und aktualisieren Sie Software regelmäßig, um Sicherheitslücken zu schließen.
Welche Plattformen sind für die monatliche Verbrauchsmitteilung geeignet?
Für die monatliche Verbrauchsinformation bieten sich verschiedene digitale Plattformen an, die sowohl effizient als auch benutzerfreundlich sind. Eine häufig genutzte Möglichkeit sind Webportale und mobile Apps, über die Mieter regelmäßig ihre Verbrauchsdaten einsehen können. Diese Plattformen bieten den Vorteil der Echtzeitaktualisierung und können den Nutzern auch Vergleiche zum Vorjahresverbrauch oder zum Durchschnittswert ermöglichen.
Weitere Lösungen umfassen digitale Abrechnungssysteme, die in die Heizkostenabrechnung integriert sind und Verbrauchsdaten direkt übertragen können. Auch E-Mail-basierte Systeme sind eine Option, wobei die Daten im Anhang sicher und verschlüsselt übermittelt werden müssen.
Wie lassen sich Heizkostenabrechnungen effizient automatisieren?

Die Automatisierung von Heizkostenabrechnungen bietet Hausverwaltungen zahlreiche Vorteile, insbesondere bei der Zeit- und Fehlerreduktion. Wichtige Schritte zur Automatisierung umfassen:
- Integration von Fernablesezählern: Der Einsatz von fernauslesbaren Zählern ermöglicht die automatische Erfassung der Verbrauchsdaten, die direkt in das Abrechnungssystem überführt werden.
- Automatisierte Berechnung und Verteilung: Durch den Einsatz spezieller Software können Verbrauchsdaten sofort in rechtssichere Abrechnungen umgewandelt werden. Die Verteilung der Kosten erfolgt automatisch nach dem gewählten Verteilerschlüssel (z. B. nach Verbrauch oder Wohnfläche).
- Datenimport und -export: Softwarelösungen bieten Schnittstellen zu Messdienstleistern, die Daten automatisch übernehmen und in die Abrechnungssysteme integrieren.
- Digitale Bereitstellung der Abrechnungen: Abrechnungen können direkt per E-Mail oder über ein Online-Portal an Mieter versendet werden.
Wenn Funkzähler und Verbrauchsdaten über Heidi Systems integriert werden, ergibt sich ein durchgängig automatisierter Workflow – mit folgenden klaren Vorteilen:
- Kostenfreier Einbau aller Zähler, einschließlich Warmwasser, Heizung und Kaltwasser – durch zertifizierte Techniker, ohne Installationsaufwand und Zusatzkosten.
- Pauschaler Komplettpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive Geräten, Installation, Wartung, Datenübertragung, IT‑Anbindung sowie digitaler Abrechnung – transparent und planbar.
- Automatisierter Verbrauchsdatenfluss direkt in Verwaltungssoftware oder Abrechnungssysteme über standardisierte Schnittstellen (z. B. CSV, XML, API) – eliminiert manuelle Eingaben und Medienbrüche .
- Plausibilitätsprüfungen und Echtzeit‑Monitoring sind integriert, was Auffälligkeiten in den Verbrauchsdaten sofort sichtbar macht und Fehlerquellen vermeidet.
- Rechtskonforme, digital bereitgestellte Abrechnung per E‑Mail oder über Mieterversion, inklusive Archivierung und revisionssicherer Dokumentation .
Welche wirtschaftlichen Vorteile bringt die Digitalisierung der Abrechnung?
Die Digitalisierung der Heizkostenabrechnung bietet Hausverwaltungen signifikante wirtschaftliche Vorteile. Durch den Einsatz von automatisierten Systemen und fernauslesbaren Zählern entfällt der manuelle Ableseaufwand, was sowohl Zeit als auch Personalressourcen spart. Dies führt zu einer Effizienzsteigerung in der Abrechnungsbearbeitung und einer Reduzierung der Fehlerquote, was wiederum Rechtsstreitigkeiten und Rückforderungen minimiert.
Zusätzlich ermöglicht die Digitalisierung eine schnellere und kostengünstigere Erstellung von Abrechnungen, da keine Papierformulare und Versandkosten mehr anfallen. Digitale Lösungen bieten zudem die Möglichkeit, Verbrauchsdaten in Echtzeit zu überwachen, was den Mieterservice verbessert und Energiekosten transparenter macht.
Welche praxisbewährten Schritte führen zu einer rechtssicheren Umsetzung?
Die rechtssichere Umsetzung der Heizkostenabrechnung erfordert präzise Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Um dies zu gewährleisten, sollten Hausverwaltungen folgende praxisbewährte Schritte befolgen:
- Einsatz zertifizierter Zähler: Installieren Sie fernauslesbare, geeichte Zähler, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die genaue Erfassung des Verbrauchs ermöglichen.
- Schulung und Fortbildung: Schulung des Verwaltungspersonals hinsichtlich der aktuellen Heizkostenverordnung Funkzähler und der Datenschutzvorgaben (DSGVO), um Fehler und Verstöße zu vermeiden.
- Digitale Abrechnungssysteme verwenden: Nutzen Sie automatisierte Softwarelösungen, die die Abrechnung korrekt durchführen und eine schnelle, sichere Datenübertragung gewährleisten.
- Fristen strikt einhalten: Achten Sie darauf, dass die Jahresabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erstellt wird, um rechtliche Kürzungsansprüche der Mieter zu vermeiden.
- Transparenz und Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass Mieter über alle Verbrauchsinformationen klar und verständlich informiert werden, um Vertrauen zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.
"Die rechtssichere Umsetzung der Heizkostenverordnung erfordert eine genaue Dokumentation und moderne Systeme. Nur durch Automatisierung und regelmäßige Schulungen kann der Verwaltungsaufwand effizient minimiert werden."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie gelingt die Umsetzung der HKVO mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand?
Die Umsetzung der Heizkostenverordnung (HKVO) kann mit gezielten Maßnahmen effizient gestaltet werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Eine der wichtigsten Schritte ist die Automatisierung der Abrechnung. Durch den Einsatz von digitalen Abrechnungssystemen und fernauslesbaren Zählern werden Verbrauchsdaten automatisch erfasst und in die Abrechnung integriert. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehlerquellen.
Zusätzlich sollte eine klare Schulung des Verwaltungspersonals erfolgen, damit alle gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung Funkzähler korrekt umgesetzt werden. Die regelmäßige Wartung und Eichung der Zähler sowie die Einhaltung von Fristen für Abrechnungen sind ebenfalls unerlässlich.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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