WEG Hausverwaltung: Aufgaben, Pflichten und Tipps für Wohnungseigentümergemeinschaften

HausverwaltungWEG
19 June 2025
WEG Hausverwaltung

Was sollte eine Hausverwaltung kosten?

Die Kosten einer Hausverwaltung variieren je nach Lage, Größe und Aufwand der Wohnanlage. Als grobe Orientierung gilt:

Grundvergütung:

  • Zwischen 20 und 35 Euro netto pro Einheit und Monat
  • In Großstädten oder bei komplexen Objekten auch bis 45 Euro

Einflussfaktoren auf den Preis:

  • Anzahl der Einheiten: Je mehr, desto günstiger pro Einheit
  • Technischer Zustand der Immobilie
  • Verwaltungsaufwand (z. B. häufige Eigentümerversammlungen, rechtliche Auseinandersetzungen)
  • Lage: In Ballungsräumen oft teurer

Nicht enthaltene Zusatzleistungen:

  • Sonderumlagenverwaltung
  • Modernisierungsbegleitung
  • Zahlungsüberwachung bei Zahlungsrückständen
  • Diese werden meist nach Aufwand oder Pauschale zusätzlich berechnet

Tipp:
Hausverwaltungen sollten stets ein transparentes Angebot vorlegen, das die Leistungsinhalte genau beschreibt – nur so lässt sich Preis und Leistung wirklich vergleichen.

Welche Aufgaben hat die Hausverwaltung in einer WEG?

Die Hausverwaltung übernimmt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine zentrale Rolle für den reibungslosen Ablauf aller gemeinschaftlichen Belange. Zu den Kernaufgaben gehört die wirtschaftliche Verwaltung. Sie erstellt den Wirtschaftsplan, verwaltet die Hausgelder und erstellt die jährliche Abrechnung für alle Eigentümer. Dabei sorgt sie für eine ordnungsgemäße Buchführung und überwacht die Zahlungseingänge sowie eventuelle Rückstände.

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die technische Betreuung der Immobilie. Die Hausverwaltung organisiert Wartungen, beauftragt Handwerker für Reparaturen und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Pflichten – etwa im Bereich Brandschutz, Verkehrssicherung oder Heizkostenverordnung. Bei Modernisierungen oder größeren Instandhaltungsmaßnahmen begleitet sie die Planung und Umsetzung.

Was kostet die Verwaltung einer WEG?

Kostenfaktoren einer HausverwaltungKostenfaktoren einer Hausverwaltung

Die Kosten für die Verwaltung einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) hängen von mehreren Faktoren ab. Im Durchschnitt kann man mit folgenden Werten rechnen:

Grundvergütung pro Einheit und Monat:

  • 20–35 € netto bei Standardobjekten
  • Bis zu 45 € oder mehr in Großstädten oder bei komplexen Anlagen

Kostenfaktoren im Überblick:

  • Anzahl der Einheiten – je mehr, desto günstiger pro Einheit
  • Lage der Immobilie – höhere Preise in Ballungsräumen
  • Zustand des Gebäudes – hoher Sanierungsbedarf erhöht Verwaltungsaufwand
  • Verwaltungstechnischer Aufwand – z. B. häufige Eigentümerversammlungen oder juristische Konflikte
  • Zusatzleistungen – z. B. Sanierungsbegleitung, Sonderumlagenverwaltung (werden separat berechnet)

Hinweis:

  • Eine transparente Leistungsbeschreibung im Verwaltervertrag hilft, unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden.

Die tatsächlichen Kosten sollten immer im Verhältnis zur gebotenen Leistung betrachtet werden – günstig ist nicht automatisch gut.

"Eine faire Verwaltervergütung entsteht nicht durch den niedrigsten Preis, sondern durch klare Leistungen und nachvollziehbare Struktur."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was ist die häufigste Bezahlung für einen Hausverwalter?

Die häufigste Bezahlform für einen Hausverwalter in einer WEG ist eine pauschale Vergütung pro Einheit und Monat. Diese Pauschale deckt die laufenden Standardleistungen ab, wie die Erstellung des Wirtschaftsplans, die Jahresabrechnung, die Organisation der Eigentümerversammlung und die allgemeine Betreuung der Liegenschaft. 

Der Betrag liegt in der Regel zwischen 20 und 35 Euro netto pro Wohneinheit, kann aber je nach Standort, Objektgröße und Verwaltungsaufwand auch darüber liegen. Zusatzleistungen, etwa bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen oder juristischen Auseinandersetzungen, werden separat abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.

Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung einer WEG-Hausverwaltung?

Bei der Beauftragung einer WEG-Hausverwaltung fallen mehrere Kostenarten an, die je nach Objektstruktur und Dienstleistungsumfang variieren können:

Grundvergütung (monatlich pro Einheit):

  • 20–35 € netto üblich
  • In Ballungszentren oder bei hohem Aufwand bis 45 € oder mehr

Einmalige Einrichtungskosten:

  • Bei Verwalterwechsel: Übernahme von Unterlagen, Systemeinrichtung, tammdatenpflege
  • Einmalig 300–800 €, je nach Größe der WEG

Zusatzleistungen außerhalb des Standardvertrags:

  • Sonderumlagenverwaltung
  • Begleitung bei Sanierungen oder Modernisierungen
  • Erstellung von Energieausweisen, baulichen Konzepten o. Ä.
  • Abrechnung meist nach Stunden- oder Pauschalsatz

Drittkosten (werden durchgeleitet):

  • Versicherungen, Wartungsverträge, Reparaturen
  • Verträge laufen oft über die Hausverwaltung, Kosten trägt aber die WEG

Wie unterscheiden sich die Verwalterkosten je nach Bundesland?

Die Verwalterkosten unterscheiden sich je nach Bundesland vor allem aufgrund regionaler Preisniveaus, Immobilienstruktur und Nachfrage am Markt. In Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg liegen die monatlichen Kosten pro Einheit oft bei 35–45 Euro, während sie in ländlicheren Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt meist bei 20–30 Euro liegen. 

Auch die Größe und Komplexität der Objekte spielt eine Rolle: In strukturschwachen Gegenden werden oft kleinere WEGs verwaltet, was den Pro-Kopf-Aufwand erhöht. In Regionen mit hohem Verwaltungsbedarf steigen zudem die Zusatzkosten, z. B. für rechtliche Begleitung oder technische Sanierungen. Entscheidend bleibt aber stets die Leistungsbeschreibung – ein höherer Preis kann durchaus durch besseren Service gerechtfertigt sein.

Welche gesetzlichen Vorgaben regeln die Vergütung der WEG-Hausverwaltung?

Die Vergütung der WEG-Hausverwaltung wird durch mehrere rechtliche Grundlagen geregelt, die eine transparente und rechtssichere Abrechnung sicherstellen:

§ 27 und § 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz):

  • Legen die Aufgaben der Verwaltung und die wirtschaftliche Verwaltungspflicht fest
  • Die Vergütung muss durch Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt werden

Verwaltervertrag:

  • Enthält die konkrete Vergütungshöhe und den Leistungsumfang
  • Muss schriftlich fixiert und von der Eigentümerversammlung genehmigt werden

Transparenzpflicht:

  • Der Verwalter muss offenlegen, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind
  • Zusatzleistungen dürfen nur abgerechnet werden, wenn sie vereinbart oder beschlossen wurden

Keine gesetzliche Preisbindung:

  • Es gibt keinen festen Preisrahmen – der Markt und die Eigentümer entscheiden
  • Dennoch gilt: Die Vergütung muss angemessen und nachvollziehbar sein

Tipp: Die Hausverwaltung sollte auf klare Verträge und rechtssichere Beschlüsse achten – das schützt vor Streitigkeiten und erhöht das Vertrauen der Eigentümergemeinschaft.

Was fällt unter die sogenannten „angemessenen Verwaltungskosten“ laut WEG?

Unter den sogenannten „angemessenen Verwaltungskosten“ im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes versteht man alle laufenden Kosten, die für die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendig sind. Dazu zählen insbesondere die Grundvergütung der Hausverwaltung, Kosten für die Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, sowie Aufwendungen für Bankgebühren, Porto, Büromaterial oder Versicherungen, sofern sie die Gemeinschaft betreffen. 

Auch kleinere Rechts- oder Beratungskosten können darunterfallen, wenn sie der alltäglichen Verwaltung dienen. Entscheidend ist, dass diese Kosten transparent, beschlusskonform und nachvollziehbar abgerechnet werden.

Welche Zusatzkosten müssen bei größeren Wohnanlagen eingeplant werden?

Zusatzkosten für größere WohnanlagenZusatzkosten für größere Wohnanlagen

Bei größeren Wohnanlagen entstehen häufig Zusatzkosten, die über die reguläre Verwaltervergütung hinausgehen. Diese sollten frühzeitig berücksichtigt werden:

Erhöhte Verwaltungskomplexität:

  • Mehr Eigentümer → häufigere Versammlungen, mehr Kommunikation
  • Erhöhter Zeitaufwand für Abstimmungen, Beschlussumsetzung, Rückfragen

Technische Zusatzleistungen:

  • Aufzüge, Tiefgaragen, Brandschutzanlagen → regelmäßige Wartung und Prüfpflichten
  • Gebäudetechnik erfordert oft externe Dienstleister

Hausmeister- und Reinigungsdienste:

  • Höherer Flächenanteil → mehr Personal, ggf. Objektbetreuer nötig
  • Verwaltung dieser Dienstleister verursacht zusätzliche Kosten

Sicherheitsmaßnahmen:

  • Videoüberwachung, Zugangssysteme oder Beleuchtung → Betrieb und Instandhaltung

Versicherungen mit höherer Deckung:

  • Größere Anlagen benötigen umfassendere Policen (z. B. Haftpflicht, Gebäudeversicherung)

Mehr Aufwand bei Instandhaltungsrücklagen:

  • Komplexere Planung, ggf. externe Gutachten zur baulichen Bewertung

Wie beeinflussen neue gesetzliche Anforderungen (z. B. Heizkostenverordnung) die Betriebskosten?

Neue gesetzliche Anforderungen wie die aktualisierte Heizkostenverordnung Funkzähler führen zu steigenden Betriebskosten, da sie zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen verlangen. Besonders relevant ist die Pflicht zur fernauslesbaren Verbrauchserfassung, was den Austausch vorhandener Zähler sowie die Installation von Funktechnik erfordert.

Auch die monatliche Verbrauchsinformation an die Bewohner verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten. Diese Ausgaben müssen von der WEG getragen und in der Hausgeldabrechnung berücksichtigt werden. Langfristig können jedoch verbrauchsgenaue Abrechnungen zu einem bewussteren Heizverhalten führen und Einsparpotenzial bieten.

Welche Rolle spielen Funkzähler bei der Kostenentwicklung in der WEG-Verwaltung?

Funkzähler haben einen direkten Einfluss auf die Kostenstruktur in der WEG-Verwaltung – sowohl kurz- als auch langfristig:

Anschaffung und Installation:

  • Höhere Einmalkosten durch Umrüstung auf fernauslesbare Zähler (Strom, Wasser, Wärme, Gas)
  • Oft verpflichtend durch Heizkostenverordnung bei zentralen Heizsystemen

Laufende Kosten:

  • Service- und Wartungsverträge mit Messdienstleistern
  • Fernauslesungskosten, oft als Teilpauschale im Abrechnungsservice enthalten

Verwaltungsaufwand:

  • Reduzierter Aufwand für Ablesetermine → keine Terminabstimmung mit Bewohnern nötig
  • Monatliche Verbrauchsinformationen erhöhen den Aufwand für Datenmanagement

Langfristiger Nutzen:

  • Transparente Verbrauchsdaten fördern sparsames Verhalten
  • Fehlfunktionen oder Leckagen lassen sich schneller erkennen
  • Potenzial zur Kostenreduktion bei Abrechnung und Heizverhalten

"Funkzähler sind nicht nur Technik – sie sind ein Schlüssel zu mehr Effizienz, Transparenz und langfristiger Kostenkontrolle."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Unterschiede gibt es bei den Kosten von Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezählern?

Die Kosten für Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezähler unterscheiden sich je nach Zählertyp, Technologie und Einbauart. Funkzähler Wasser sind in der Regel am günstigsten, besonders in manueller Ausführung. Stromzähler kosten mehr, insbesondere wenn es sich um intelligente Messsysteme (Smart Meter) handelt. 

Gas- und Wärmezähler sind meist am teuersten, da sie komplexere Technik und oft Funkübertragung enthalten. Bei allen Zählern gilt: Fernauslesbare Modelle verursachen höhere Anschaffungskosten, bieten aber langfristig Vorteile bei Verbrauchstransparenz und Abrechnungseffizienz. Zudem können Eichfristen und Wartungsintervalle die Gesamtkosten über die Jahre deutlich beeinflussen.

Was kostet die Umstellung auf fernauslesbare Funkzähler durchschnittlich?

Die Umstellung auf fernauslesbare Funkzähler verursacht einmalige und laufende Kosten, die je nach Objektgröße und Zählertyp variieren:

Einmalige Kosten (je Zähler):

  • Wasserzähler: ca. 40–80 €
  • Wärmezähler: ca. 100–200 €
  • Stromzähler (Smart Meter): ca. 100–300 €
  • Gaszähler: ca. 150–250 €

Installation und Inbetriebnahme:

  • Zusätzlich ca. 30–70 € pro Gerät
  • Heidi Systems bietet die Installation komplett kostenfrei an – es fallen keine Installationsgebühren an

Laufende Kosten:

  • Service- und Ablesepauschalen: ca. 10–25 € pro Zähler und Jahr
  • Batteriewechsel, Wartungskosten nach ca. 8–10 Jahren

Zusätzliche Option bei Heidi Systems:

  • Pauschalpreis von nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr für das „HeidiPlus“-Paket (ab 4 Einheiten) – inklusive kostenfreier Installation, Wartung, Echtzeit-Verbrauchsdaten, Betriebskostenabrechnung und weltweiter Kontrolle

Gesamtkosten für die Umstellung (Beispielanlage mit 20 Einheiten):

  • Zusätzlich laufende Betriebskosten über die Nutzungsdauer
  • Alternativ: bei Nutzung von HeidiPlus etwa 150 €/Einheit/Jahr – also 3.000 €/Jahr für 20 Einheiten, inklusive Installation und Wartung

Hinweis: Förderprogramme gibt es derzeit nur vereinzelt. Langfristig bringt die Umstellung Vorteile bei Transparenz, Verbrauchskontrolle und der Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

Welche laufenden Kosten entstehen durch Wartung, Eichung und Austausch von Funkzählern?

Funkzähler verursachen neben der Anschaffung auch regelmäßige Folgekosten, die in der Kostenplanung einer WEG berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen die Wartung, die Eichung nach gesetzlichen Fristen und der Austausch bei Defekten oder Ablauf der Nutzungsdauer. Die Eichfristen betragen in der Regel 5 Jahre für Wasserzähler und 5–8 Jahre für Wärmezähler. 

Der Austausch ist meist mit einem Gerätetausch inkl. Einbaukosten verbunden. Pro Funkzähler fallen jährlich durchschnittlich 10–25 Euro Betriebskosten an, abhängig vom Messdienstleister und Vertragsmodell. Zusätzlich können Kosten für Batteriewechsel und Software-Updates entstehen, wenn die Geräte nicht gemietet, sondern im Eigentum der WEG sind. Eine vollständige Kostenübersicht im Wartungsvertrag ist daher essenziell.

Wie wirtschaftlich sind Funkzähler im Vergleich zu herkömmlichen Messsystemen?

Wirtschaftliche Vorteile von FunkzählernWirtschaftliche Vorteile von Funkzählern

Funkzähler sind in der Anschaffung teurer, bieten aber mittel- bis langfristig wirtschaftliche Vorteile gegenüber klassischen Zählern:

Einsparung bei Ablesung:

  • Keine Vor-Ort-Termine, kein Zutrittsaufwand
  • Automatisierte Fernauslesung spart Personal- und Fahrtkosten

Geringerer Verwaltungsaufwand:

  • Monatliche Verbrauchsinformationen automatisiert möglich
  • Bessere Planbarkeit und Fehlervermeidung bei Abrechnungen

Längere Laufzeiten und weniger Ausfälle:

  • Moderne Funkzähler sind oft robuster und wartungsärmer

Früherkennung von Problemen:

  • Leckagen oder ungewöhnlicher Verbrauch werden schneller erkannt, was Folgekosten senkt

Kosten-Nutzen-Abwägung:

  • Höhere Einmalkosten, aber spürbare Effizienzgewinne über die gesamte Lebensdauer
  • Besonders wirtschaftlich bei größeren WEGs oder Neubauten

Wer trägt die Kosten für den Einbau und Betrieb der Funkzähler in der WEG?

Die Kosten für Einbau, Betrieb und Wartung von Funkzählern trägt grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), da es sich um gemeinschaftliches Eigentum und eine Maßnahme zur Verbrauchserfassung handelt. Diese Ausgaben zählen zu den Betriebskosten und können entsprechend auf die Eigentümer und später auch auf die Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. 

Voraussetzung dafür ist, dass der Einbau ordnungsgemäß beschlossen wurde und die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen oder Verbrauch vertraglich geregelt ist. Bei gemieteten Geräten fließen die monatlichen Miet- und Servicepauschalen ebenfalls in die laufenden Betriebskosten ein. Eine transparente Darstellung in der Jahresabrechnung ist dabei unerlässlich.

Welche Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gelten für Funkzähler?

Funkzähler unterliegen in Deutschland strengen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, da sie personenbezogene Verbrauchsdaten erfassen und übermitteln. Wichtige Vorgaben:

DSGVO-Konformität:

  • Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten
  • Erhebung, Speicherung und Übertragung müssen rechtlich zulässig und zweckgebunden erfolgen

Datenminimierung:

  • Es dürfen nur notwendige Daten erfasst und verarbeitet werden
  • Keine permanente Echtzeitüberwachung erlaubt

Sichere Datenübertragung:

  • Funkzähler müssen Daten verschlüsselt senden
  • Übertragungsprotokolle wie OMS (Open Metering Standard) sind Standard

Zugriffsrechte:

  • Nur autorisierte Stellen (z. B. Messdienstleister, Verwalter) dürfen auf die Daten zugreifen
  • Bewohner müssen über Art, Umfang und Zweck der Datennutzung informiert werden

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM):

  • Speicherung auf sicheren Servern, Zugriffsschutz, regelmäßige Updates

Wie sollten Hausverwaltungen die Kosten in der Jahresabrechnung transparent ausweisen?

Die Hausverwaltung sollt alle Kostenposten klar und nachvollziehbar in der Jahresabrechnung aufschlüsseln. Das gilt insbesondere für Verwaltervergütung, Betriebskosten und Sonderkosten wie Wartungsverträge oder Messdienstleistungen. Jeder Betrag sollte eindeutig zuordenbar und nach Kostenart gegliedert sein – idealerweise mit Bezeichnung, Zeitraum, Betrag und Verteilungsschlüssel. 

Besonders wichtig ist die Trennung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten, um Missverständnisse mit Eigentümern oder Mietern zu vermeiden. Eine übersichtliche Darstellung in Tabellenform, ergänzt durch Erläuterungen, schafft Vertrauen und erfüllt zugleich die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Welche Fallstricke gibt es bei der Kalkulation und Umlage der Zählerkosten?

Fallstricke bei der Kalkulation und Umlage von ZählerkostenFallstricke bei der Kalkulation und Umlage von Zählerkosten

Bei der Kalkulation und Umlage der Zählerkosten in einer WEG gibt es mehrere typische Fallstricke, die Hausverwaltungen unbedingt vermeiden sollten:

Unklare Beschlusslage:

  • Der Einbau oder die Umstellung auf Funkzähler muss ordnungsgemäß beschlossen worden sein
  • Ohne gültigen Beschluss kann die Umlage rechtlich angreifbar sein

Fehlende Vertragsprüfung:

  • Langfristverträge mit Messdienstleistern sollten regelmäßig geprüft und ggf. neu ausgeschrieben werden
  • Versteckte Kosten oder überhöhte Pauschalen bleiben sonst oft unentdeckt

Umlage nicht korrekt differenziert:

  • Betriebskosten (z. B. Miete, Wartung) dürfen auf Mieter umgelegt werden
  • Investitionskosten (z. B. Kauf der Geräte) hingegen nicht ohne Weiteres

Keine Trennung nach Nutzergruppen:

  • Gewerbliche und wohnwirtschaftliche Einheiten müssen ggf. unterschiedlich abgerechnet werden

Unvollständige Abrechnung:

  • Fehlende oder falsch zugeordnete Kostenstellen führen zu Unklarheiten und Rückfragen

Empfehlung: Eine vollständige, prüffähige und rechtssichere Kostenaufstellung, gestützt durch Beschlüsse und Verträge, ist essenziell für eine reibungslose Umlage der Zählerkosten.

Hinweis zu Heidi Systems:
Bei Anbietern wie Heidi Systems profitieren WEGs und Hausverwaltungen von einem transparenten Kostenmodell: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei und es fällt ein jährlicher Fixpreis von 150 Euro pro Wohneinheit an. Dieser Preis deckt sämtliche Leistungen wie Montage, Wartung, Datenübertragung und Service ab – ohne versteckte Zusatzkosten. Das erleichtert die Kalkulation und sorgt für Planungssicherheit, ersetzt aber nicht die Pflicht zur korrekten Beschlussfassung und sauberen Umlage gemäß rechtlicher Vorgaben.

"Fehlt der rechtssichere Beschluss oder eine saubere Abgrenzung der Kosten, kann die beste Technik schnell zum Streitfall werden."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Empfehlungen gibt es für Hausverwaltungen zur langfristigen Kostenplanung?

Für eine nachhaltige und rechtssichere Verwaltung ist eine vorausschauende Kostenplanung unerlässlich. Die Hausverwaltung sollte regelmäßig Wirtschaftspläne erstellen, die nicht nur laufende Betriebskosten, sondern auch zukünftige Investitionen wie Zählertausch, Instandhaltungen oder gesetzliche Anforderungen berücksichtigen. 

Wichtig ist dabei die frühzeitige Einbindung der Eigentümer sowie die klare Kommunikation geplanter Maßnahmen. Auch Verträge mit Dienstleistern sollten regelmäßig geprüft und bei Bedarf neu verhandelt werden, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Eine gut strukturierte Rücklagenbildung, gekoppelt mit realistischen Kostenschätzungen, hilft, Sonderumlagen zu vermeiden und die Werterhaltung der Immobilie zu sichern.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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