Wärmemengenzähler ablesen & umrechnen: So wandeln Sie Messwerte für die Abrechnung richtig um

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12 September 2025
Wärmemengenzähler ablesen & umrechnen: So wandeln Sie Messwerte für die Abrechnung richtig um

Welchen Wert muss man bei einem Wärmemengenzähler ablesen?

Bei einem Wärmemengenzähler ist der entscheidende Wert die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge, meist angegeben in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh). Dieser Wert bildet die Grundlage für die Heizkostenabrechnung.

Wichtige Punkte beim Ablesen:

  • Anzeigeeinheit prüfen: Häufig „kWh“ oder „MWh“ – bei MWh Umrechnung in kWh (1 MWh = 1.000 kWh) notwendig.
  • Gesamtzählerstand ablesen: Es zählt nur der summierte Verbrauch, nicht eventuelle Einzelwerte wie Temperatur oder Durchfluss.
  • Zählernummer notieren: Zur Zuordnung bei mehreren Geräten im Objekt wichtig.
  • Zeitpunkt der Ablesung dokumentieren: Für eine transparente Jahresabrechnung erforderlich.

Wie kann ich den Wärmemengenzähler richtig ablesen?

Um einen Wärmemengenzähler richtig abzulesen, muss man den Gesamtverbrauchswert auf dem Display des Geräts erfassen. Dieser Wert wird meist in kWh oder MWh angezeigt und stellt die gesamte verbrauchte Wärmemenge seit der Inbetriebnahme dar. Wichtig ist beim Wärmemengenzähler Ablesen, dass keine anderen Anzeigen wie Temperatur oder Volumenfluss verwechselt werden – nur der Verbrauchswert ist für die Abrechnung relevant. Bei digitalen Zählern mit wechselnden Anzeigen sollte man auf das passende Symbol oder die Einheit achten. Wird der Zähler fernausgelesen, muss lediglich geprüft werden, ob die Datenübertragung korrekt erfolgt.

Was bedeutet "kWh" bei einem Wärmemengenzähler?

Die Einheit kWh (Kilowattstunde) gibt an, wie viel Wärmeenergie über einen bestimmten Zeitraum verbraucht wurde. Sie ist die maßgebliche Rechengröße für die Heizkostenabrechnung.

Kurz erklärt:

  • 1 kWh = 1.000 Wattstunden – entspricht der Energiemenge, die ein 1.000-Watt-Gerät in einer Stunde verbraucht.
  • Wärmemengenzähler berechnen kWh auf Basis von Volumenstrom (z. B. Liter) und Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf.
  • Der Zähler zählt aufsummiert, nicht monatlich – der Stand zeigt den Gesamtverbrauch seit Inbetriebnahme.

Wie misst und zählt ein Wärmemengenzähler die Wärmemenge?

Ein Wärmemengenzähler Warmwasser misst die Wärmemenge, indem er den Volumenstrom des Heizwassers und die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf erfasst. Durch diese beiden Werte berechnet das Gerät die übertragene Wärmeenergie in kWh oder MWh. Dabei fließt kontinuierlich Heizwasser durch den Zähler, und jeder Temperaturunterschied wird exakt dokumentiert. Die integrierte Elektronik übernimmt die Umrechnung in eine verbrauchsrelevante Energiemenge. Dieses Messprinzip ist gesetzlich standardisiert und bildet die Grundlage für eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.

Wie funktioniert die Umrechnung von MWh in kWh bei Wärmemengenzählern praktisch?

Die Umrechnung von MWh (Megawattstunden) in kWh (Kilowattstunden) ist einfach und notwendig, da viele Abrechnungen auf kWh-Basis erfolgen.

So geht’s praktisch:

  • 1 MWh = 1.000 kWh
  • Beispiel: Zeigt der Wärmemengenzähler 2,35 MWh, ergibt das 2.350 kWh.
  • Die Nachkommastellen der MWh-Werte sind direkt in kWh umzurechnen (z. B. 0,75 MWh = 750 kWh).
  • Für die Heizkostenabrechnung 2024 ist der kWh-Wert meist die rechtlich anerkannte Rechengröße laut Heizkostenverordnung.

Wie unterscheiden sich die Umrechnungsverfahren bei verschiedenen Medien (Wärme, Wasser, Strom, Gas)?

Die Umrechnungsmethoden unterscheiden sich je nach Medium, da unterschiedliche physikalische Größen gemessen werden. Bei Wärme wird die Energie anhand von Temperaturdifferenz und Volumenstrom in kWh berechnet. Wasserzähler messen das Volumen in Kubikmetern (m³), hier ist meist keine Umrechnung notwendig. Funkzähler Strom zeigen den direkten Verbrauch in kWh an – eine Umrechnung entfällt. Bei Gas erfolgt die Umrechnung vom gemessenen Volumen (m³) in kWh mithilfe eines Brennwerts und eines Zustandsfaktors. Für Hausverwaltungen ist wichtig, die Einheiten korrekt zuzuordnen, da jede Abrechnung auf einer anderen Rechengrundlage basiert.

Welche Unterschiede bestehen zwischen analogen und digitalen (Funk-)Zählern beim Ablesen?

Zwischen analogen und digitalen bzw. Funkzählern gibt es technische und praktische Unterschiede, die für Hausverwaltungen relevant sind.

Analoge Zähler:

  • Manuelle Ablesung erforderlich (vor Ort durch Ableser oder Nutzer)
  • Fehleranfälliger bei Ablesefehlern oder Zahlendrehern
  • Höherer Personal- und Zeitaufwand

Digitale Funkzähler:

  • Automatische Fernauslesung möglich – ohne Wohnungszutritt
  • Geringeres Fehlerpotenzial dank digitaler Erfassung
  • Häufigere Datenübermittlung möglich (monatlich oder sogar täglich)
  • Oft mit integrierter Verschlüsselung zum Datenschutz

“Digitale Funkzähler ersparen Hausverwaltungen nicht nur Wege, sondern auch Fehler – sie rechnen genauer, schneller und rechtskonform.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche technischen Standards müssen Funkzähler in Mehrfamilienhäusern erfüllen?

Funkzähler in Mehrfamilienhäusern müssen den gesetzlichen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie der Heizkostenverordnung Funkzähler entsprechen. Sie müssen Eichrecht-konform sein, eine sichere Datenübertragung gewährleisten und regelmäßig kalibriert werden. Besonders wichtig ist, dass sie fernauslesbar sind, um den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) gerecht zu werden. Die Geräte müssen zudem interoperabel sein, also mit verschiedenen Systemen und Softwarelösungen zusammenarbeiten können. Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass eingesetzte Funkzähler eine verlässliche, transparente und rechtssichere Verbrauchserfassung ermöglichen.

Wie können Abrechnungsfehler durch falsches Ablesen oder Umrechnen vermieden werden?

Maßnahmen zur Verhinderung von AblesefehlernMaßnahmen zur Verhinderung von Ablesefehlern

Abrechnungsfehler entstehen häufig durch falsche Ablesewerte, Einheitenverwechslungen oder mangelnde Dokumentation. Hausverwaltungen können durch gezielte Maßnahmen die Fehlerquote deutlich reduzieren:

Konkrete Maßnahmen:

  • Einheit beachten: Immer prüfen, ob der Zähler in kWh oder MWh anzeigt – bei MWh korrekt in kWh umrechnen.
  • Ablesezeitpunkt festlegen: Einheitliche Stichtage für alle Wohnungen schaffen Klarheit und Vergleichbarkeit.
  • Zählerstände dokumentieren: Zählernummer, Stand und Datum sauber erfassen – möglichst digital.
  • Systemprüfung bei Funkzählern: Regelmäßig kontrollieren, ob alle Geräte korrekt senden und zugeordnet sind.
  • Personal schulen: Ableser und Verwalter sollten den Umgang mit verschiedenen Zählertypen sicher beherrschen.

Welche Rolle spielen Messdienstleister bei der Ablesung und Umrechnung?

Messdienstleister übernehmen für Hausverwaltungen die professionelle Erfassung, Umrechnung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten. Sie lesen die Zählerstände korrekt ab, wandeln Einheiten wie MWh in kWh um und sorgen für eine formgerechte Aufbereitung der Daten für die Betriebs und Heizkostenabrechnung. Zudem stellen sie bei Funkzählern die korrekte Fernübertragung und Datenarchivierung sicher. Ihre Expertise reduziert Fehlerquellen und entlastet Hausverwaltungen in der technischen und rechtlichen Umsetzung.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für das Ablesen und Umrechnen von Wärmemengenzählern in Deutschland?

In Deutschland regeln mehrere Vorschriften die korrekte Erfassung und Umrechnung von Verbrauchsdaten über Wärmemengenzähler. Hausverwaltungen müssen dabei folgende rechtliche Grundlagen beachten:

Wichtige Vorgaben:

  • Heizkostenverordnung (HKVO): Verpflichtet zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei zentralen Heizungsanlagen – Zähler müssen korrekt abgelesen und Werte nachvollziehbar umgerechnet werden.
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG): Nur geeichte Geräte dürfen verwendet werden; die Eichfristen müssen eingehalten werden.
  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Regelt den Einsatz moderner Messeinrichtungen und den Zugang zu Verbrauchsdaten.
  • EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED): Erfordert monatliche Verbrauchsinformationen bei fernablesbaren Geräten.

Welche bundeslandspezifischen Anforderungen sind beim Einsatz von Funkzählern zu beachten?

Grundsätzlich gelten für den Einsatz von Funkzählern bundesweit einheitliche Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz sowie der Heizkostenverordnung 2023. Dennoch können einzelne Bundesländer zusätzliche Anforderungen stellen, etwa im Bereich Datenschutz, Gebäudestandards oder bei der Förderung moderner Messtechnik im Rahmen lokaler Energieeffizienzprogramme. Hausverwaltungen sollten deshalb prüfen, ob es regionale Richtlinien oder Förderbedingungen gibt, die den Einsatz, die Zulassung oder die Datenübertragung von Funkzählern betreffen. Eine enge Abstimmung mit Messdienstleistern und zuständigen Behörden ist hierbei empfehlenswert.

Mit Heidi Systems sind Hausverwaltungen bereits heute auf diese Zukunft vorbereitet: Der kostenfreie Einbau und das Full-Service-Modell für 150 € pro Wohneinheit und Jahr stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, Upgrades ohne Zusatzkosten erfolgen und die Systeme langfristig updatefähig bleiben.

Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Ablesung und Datenbereitstellung?

Fristen für die Ablesung und Datenbereitstellung Fristen für die Ablesung und Datenbereitstellung

Für Hausverwaltungen gelten bei der Verbrauchserfassung und Datenbereitstellung klare gesetzliche Fristen, die sich aus mehreren Regelwerken ergeben. Ziel ist eine verbrauchsgerechte und transparente Abrechnung, die für Mieter nachvollziehbar bleibt und rechtssicher erstellt werden kann.

Wichtige Fristen im Überblick:

  • Jährliche Ablesungspflicht: Laut § 6 HKVO muss mindestens einmal jährlich eine verbrauchsabhängige Erfassung von Heizung und Warmwasser erfolgen – unabhängig davon, ob die Ablesung manuell oder per Funk erfolgt.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Seit Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung (2021) müssen bei fernauslesbaren Geräten monatliche Verbrauchsdaten an die Nutzer bereitgestellt werden (EED-konform).
  • Eichfristen: Nach dem Mess- und Eichgesetz müssen Zähler für Wärme und Warmwasser alle 5 Jahre, für Kaltwasser 6 Jahre und für Strom bzw. Gas 8 Jahre geeicht sein. Diese Frist beginnt ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme.
  • Datenbereitstellung für Abrechnung: Die Verbrauchswerte müssen so erfasst werden, dass eine fristgerechte Jahresabrechnung (spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode) möglich ist.

“Wer die Ablesefristen im Blick behält, sichert sich nicht nur eine saubere Abrechnung, sondern auch das Vertrauen der Mieter.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie ist die Rolle der Eichfrist bei Funkzählern für Strom, Wasser, Gas und Wärme zu bewerten?

Die Eichfrist ist ein zentraler Aspekt für die Rechtssicherheit und Genauigkeit von Verbrauchsabrechnungen in Miet- und Eigentumsobjekten. Sie legt fest, wie lange ein Messgerät gültig und rechtlich verwendbar ist. Nach Ablauf dieser Eichfrist Wärmemengenzähler dürfen Zählerwerte nicht mehr für Abrechnungen verwendet werden, selbst wenn das Gerät technisch einwandfrei funktioniert. Bei Funkzählern gelten dieselben Fristen wie bei herkömmlichen Geräten: 5 Jahre für Wärmemengenzähler, 6 Jahre für Wasserzähler und 8 Jahre für Strom- und Gaszähler.

Die Eichfrist beginnt mit dem Jahr der ersten Inbetriebnahme, nicht mit dem Herstellungsdatum. Für Hausverwaltungen ist es daher wichtig, eine lückenlose Dokumentation der Inbetriebnahmen und Fristüberwachung sicherzustellen. Moderne Funkzähler lassen sich oft zentral überwachen, was die Einhaltung der Fristen vereinfacht. Bei Verstoß gegen die Eichpflicht kann es zu rechtlichen Beanstandungen kommen, etwa durch Mieter oder Aufsichtsbehörden. Deshalb ist die regelmäßige Eichkontrolle ein fester Bestandteil einer rechtskonformen Verwaltungspraxis.

Was müssen Hausverwaltungen beim Einsatz fernauslesbarer Systeme rechtlich beachten?

Beim Einsatz fernauslesbarer Zähler müssen Hausverwaltungen mehrere rechtliche Vorgaben erfüllen, um eine datenschutzkonforme und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Besonders seit der Anpassung der Heizkostenverordnung (HKVO) im Jahr 2021 gilt: Wer Funkzähler einsetzt, muss auch deren Möglichkeiten zur Verbrauchsinformation nutzen.

Wichtige rechtliche Anforderungen im Überblick:

  • Datenschutz (DSGVO): Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten und müssen verschlüsselt übertragen sowie sicher gespeichert werden. Ein Datenschutzkonzept ist empfehlenswert.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Gemäß §6a HKVO sind Nutzer monatlich über ihren Energieverbrauch zu informieren – entweder per App, Portal oder Brief.
  • Technische Standards: Die Geräte müssen Eichvorgaben erfüllen und interoperabel sein, also mit anderen Systemen kombinierbar (Stichwort: Open Metering System).
  • Zugriff und Transparenz: Mieter haben das Recht auf Zugang zu ihren Verbrauchsdaten, idealerweise digital abrufbar.

Wie wird die Datensicherheit bei der Fernablesung gemäß DSGVO gewährleistet?

Die Datensicherheit bei der Fernablesung ist für Hausverwaltungen ein zentrales Thema, da Verbrauchsdaten personenbezogene Informationen im Sinne der DSGVO darstellen. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen alle übermittelten Daten verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Dies beginnt bereits bei der Auswahl geeigneter Funkzähler, die moderne Verschlüsselungsstandards (z. B. AES-128 oder höher) unterstützen. Die Datenübertragung erfolgt über gesicherte Kommunikationskanäle, meist über M-Bus, Wireless M-Bus oder LoRaWAN, die speziell für datenschutzkonforme Anwendungen entwickelt wurden.

Ebenso wichtig ist ein klar geregelter Zugriff auf die Daten: Nur autorisierte Personen oder Dienstleister dürfen auf die Verbrauchsdaten zugreifen – idealerweise über eine mehrstufige Authentifizierung. Auch die Datenaufbewahrung muss den DSGVO-Vorgaben entsprechen: Sie sollen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Abrechnung oder gesetzliche Zwecke nötig ist.

Für Hausverwaltungen empfiehlt sich eine technisch-organisatorische Dokumentation, in der Prozesse, Zugriffsrechte und Schutzmaßnahmen eindeutig definiert sind. Durch regelmäßige Datenschutzprüfungen und die Zusammenarbeit mit zertifizierten Messdienstleistern lässt sich das Risiko von Datenschutzverstößen erheblich minimieren. Nur so bleibt die Fernablesung effizient, rechtskonform und vertrauenswürdig.

“Datensicherheit beginnt bei der Technik – verschlüsselte Übertragung und klare Zugriffsrechte sind das A und O für jede Hausverwaltung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was ist bei der Kommunikation der Verbrauchsdaten gegenüber Mietern rechtlich zu beachten?

Bei der Kommunikation von Verbrauchsdaten an Mieter müssen Hausverwaltungen klare gesetzliche Vorgaben beachten, um Transparenz, Datenschutz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Besonders durch die novellierte Heizkostenverordnung (§ 6a HKVO) sind Pflichten hinzugekommen, die bei Nutzung fernauslesbarer Systeme greifen.

Folgende Punkte sind rechtlich verpflichtend:

  • Monatliche Information: Bei Funkzählern muss jeder Mieter monatlich über seinen Energieverbrauch informiert werden – elektronisch oder schriftlich.
  • Inhaltliche Vorgaben: Die Mitteilung muss enthalten: Verbrauchswerte, Vergleich zum Vorjahr, sowie eine Einordnung in Vergleichswerte (z. B. Durchschnitt der Nutzergruppe).
  • Datenschutz gemäß DSGVO: Die übermittelten Daten müssen personenbezogen geschützt, verschlüsselt und nur für autorisierte Personen zugänglich sein.
  • Nutzerfreundlichkeit: Die Daten sollten verständlich und übersichtlich dargestellt werden – z. B. über ein Mieterportal oder eine App.

Wie wirken sich neue gesetzliche Vorgaben wie die EED oder das Messstellenbetriebsgesetz auf die Praxis aus?

Die Einführung und Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) haben die tägliche Praxis von Hausverwaltungen spürbar verändert. Die EED verpflichtet dazu, bei vorhandener Fernablesung den Verbrauch monatlich bereitzustellen, wodurch mehr Transparenz für Mieter entsteht. Gleichzeitig steigen jedoch auch die Anforderungen an technische Systeme und Verwaltungsprozesse.

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt den Einsatz intelligenter Messsysteme (Smart Meter), insbesondere bei Strom und Gas, und fordert eine sichere, digitale Infrastruktur. Dadurch wird eine kontinuierliche Datenübertragung möglich, was sowohl die Abrechnung vereinfacht als auch energetische Einsparpotenziale sichtbar macht. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Es sind zusätzliche organisatorische Aufgaben, verstärkte Datenschutzanforderungen und eine genaue Fristenkontrolle nötig.

Gleichzeitig bieten diese Vorgaben auch Chancen: Sie ermöglichen automatisierte Prozesse, reduzieren langfristig Fehlerquellen und verbessern die Mieterzufriedenheit durch mehr Nachvollziehbarkeit. Wer frühzeitig auf passende Systeme umstellt, sichert sich also einen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Vorteil.

Welche Kosten entstehen für Hausverwaltungen durch Installation und Betrieb moderner Funkzähler?

Wirtschaftliche Vorteile von Installation und Betrieb moderner FunkzählerWirtschaftliche Vorteile von Installation und Betrieb moderner Funkzähler

Die Kosten für moderne Funkzähler setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die Hausverwaltungen im Blick behalten müssen. Zwar sind die Anschaffungskosten höher als bei herkömmlichen Geräten, langfristig bieten sie jedoch betriebswirtschaftliche Vorteile durch Effizienz und Automatisierung.

Typische Kostenfaktoren:

  • Anschaffungskosten: Für Wärmemengenzähler liegen die Kosten je nach Modell und Hersteller zwischen 80 und 250 Euro pro Gerät.
  • Einbau und Inbetriebnahme: Installationskosten bewegen sich meist im Bereich von 50 bis 150 Euro pro Zähler – abhängig von baulichen Gegebenheiten.
  • Betrieb und Wartung: Monatliche oder jährliche Kosten für Fernauslesung, Datenmanagement und Wartung (oft im Rahmen eines Messdienstleistervertrags) betragen ca. 10–30 Euro pro Jahr je Wohneinheit.
  • Austausch nach Eichfrist: Nach Ablauf der gesetzlichen Eichfrist (meist 5 Jahre) fallen erneut Geräte- und Einbaukosten an.

Wirtschaftlicher Nutzen:

  • Weniger Personalaufwand durch automatische Ablesung
  • Fehlerreduktion bei der Verbrauchserfassung
  • Pflichtkonforme Mieterinformation ohne manuellen Aufwand

Mit Heidi Systems lassen sich diese Einzelposten vermeiden: Der Einbau ist kostenfrei, und sämtliche Leistungen – also Wartung, Eichung und Fernauslesung – sind bereits in einer Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit enthalten. Das bedeutet volle Kostentransparenz und Planbarkeit für Hausverwaltungen.

Wie kann die Wirtschaftlichkeit moderner Zählsysteme langfristig bewertet werden?

Die Wirtschaftlichkeit moderner Zählsysteme lässt sich langfristig durch eine Kombination aus Kosteneinsparung, Prozessoptimierung und Rechtssicherheit bewerten. Zwar sind die Anschaffungs- und Installationskosten digitaler Funkzähler höher als bei analogen Geräten, doch diese Investition amortisiert sich über die Jahre durch reduzierten Personalaufwand, automatisierte Ablesung und minimierte Abrechnungsfehler. Besonders bei größeren Wohnanlagen entfällt die aufwendige manuelle Datenerhebung, was zu signifikanten Einsparungen in Verwaltung und Dienstleisterkosten führt.

Zudem erfüllen moderne Systeme die Anforderungen der Heizkostenverordnung und der Energieeffizienzrichtlinie (EED), was rechtliche Sicherheit bietet und Bußgelder oder Nachrüstpflichten vermeidet. Durch die regelmäßige Bereitstellung von Verbrauchsinformationen steigt zudem die Transparenz gegenüber Mietern, was das Beschwerdeaufkommen senkt. Ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil entsteht durch die bessere Datenbasis, die eine gezielte energetische Optimierung ermöglicht.

Langfristig profitieren Hausverwaltungen also von geringerem Verwaltungsaufwand, höherer Abrechnungssicherheit und einer zukunftssicheren Infrastruktur, die auch für kommende gesetzliche Anforderungen gerüstet ist.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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