Eichfrist Wärmemengenzähler: Diese Fristen gelten – so vermeiden Sie Abrechnungsrisiken

Wie lange sind Wärmemengenzähler geeicht?
Die Eichfrist für Wärmemengenzähler ist gesetzlich geregelt und beträgt in Deutschland:
5 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Ersteichung
- Beispiel: Ein Zähler mit dem Eichjahr 2020 ist bis Ende 2025 gültig.
Fristverlängerung möglich:
- Bei manchen Geräten kann die Eichfrist durch Stichprobenverfahren (nach § 35 MessEG) verlängert werden – meist durch zertifizierte Messdienstleister.
Nach Ablauf der Eichfrist:
- Der Zähler darf nicht mehr für die verbrauchsabhängige Abrechnung eingesetzt werden.
- Ein rechtzeitiger Austausch oder eine Nacheichung ist erforderlich.
Wo steht das Eichdatum für Wärmemengenzähler?
Das Eichdatum eines Wärmemengenzählers befindet sich direkt auf dem Typenschild des Geräts. In der Regel ist es als zwei- oder vierstellige Jahreszahl angegeben – zum Beispiel „22“ oder „2022“. Dieses Datum zeigt an, in welchem Jahr der Zähler erstgeeicht wurde. Maßgeblich für die Berechnung der Eichfrist ist dabei nicht das Einbaudatum, sondern das Ende des Kalenderjahres der Ersteichung. Bei digitalen Funkzählern kann das Eichjahr zusätzlich im Display-Menü oder über die Fernauslesung ersichtlich sein – Wärmemengenzähler Einbau. Hausverwaltungen sollten dieses Datum unbedingt im Blick behalten, um rechtzeitig zu tauschen und Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?

Wenn die Eichfrist eines Wärmemengenzählers abgelaufen ist, dürfen die erfassten Verbrauchsdaten nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Das hat konkrete Folgen für Hausverwaltungen:
- Rechtswidrige Abrechnung: Eine Abrechnung mit abgelaufenen Zählern kann von Mietern angefochten werden.
- Gefahr von Rückzahlungen: Ungültige Abrechnungen können zu Nachbesserungen oder Rückforderungen führen.
- Bußgelder möglich: Bei systematischer Missachtung kann die Eichbehörde Maßnahmen oder Geldbußen verhängen.
- Verlust der Abrechnungssicherheit: Ohne gültige Zähler fehlt die rechtliche Grundlage für eine verbrauchsgenaue Kostenverteilung.
Wie oft müssen Wärmemengenzähler gewechselt werden?
Wärmemengenzähler müssen in der Regel alle 5 Jahre gewechselt oder erneut geeicht werden, da dies der gesetzlichen Eichfrist nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) entspricht. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Ersteichung. Ein Austausch ist dann erforderlich, wenn keine Verlängerung durch ein anerkanntes Stichprobenverfahren erfolgt. Wird die Eichfrist überschritten, dürfen die Messwerte nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Für Hausverwaltungen ist daher ein geplanter, fristgerechter Austausch entscheidend, um rechtliche Sicherheit und korrekte Nebenkostenabrechnungen zu gewährleisten – Wärmemengenzähler Einbau
“Ein rechtzeitiger Zählerwechsel alle fünf Jahre ist kein Mehraufwand, sondern ein Muss für rechtssichere Abrechnungen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was bedeutet die Eichfrist bei Funkzählern und warum ist sie relevant?
Die Eichfrist bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, in dem ein Funkzähler (z. B. für Wärme, Wasser, Strom oder Gas) rechtsgültige Messwerte für die Abrechnung liefern darf. Nach Ablauf dieser Frist ist der Zähler nicht mehr eichgültig – seine Daten dürfen also nicht mehr für Nebenkostenabrechnungen verwendet werden – Betriebs und Heizkostenabrechnung.
Relevanz für Hausverwaltungen:
- Abrechnungssicherheit: Nur innerhalb der Eichfrist dürfen Zählerdaten rechtssicher zur Verbrauchsabrechnung genutzt werden.
- Vermeidung rechtlicher Risiken: Abrechnungen mit abgelaufenen Zählern können von Mietern angefochten werden.
- Pflicht zur Überwachung: Die Verwaltung ist verpflichtet, den Eichstatus regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten (Austausch oder Nachprüfung).
- Verwaltungsaufwand reduzieren: Mit digitaler Dokumentation und Fristenmanagement lassen sich Folgekosten und Bußgelder vermeiden.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Eichung in den einzelnen Bundesländern?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Eichung von Wärmemengenzählern und anderen Funkzählern sind in ganz Deutschland einheitlich durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt. Die Umsetzung und Überwachung erfolgt jedoch durch die jeweiligen Eichbehörden der Bundesländer, was zu unterschiedlichen Prüfpraxen und Zuständigkeiten führen kann. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die Pflichten sind bundesweit gleich, aber Abläufe wie Meldung, Kontrolle oder Fristverlängerung können je nach Bundesland variieren. Deshalb ist es wichtig, sich bei der zuständigen Landeseichdirektion oder dem Eichamt über regionale Besonderheiten zu informieren – Kaltwasserzähler geeicht.
Welche Fristen gelten konkret für Wasser-, Strom-, Gas- und Wärmezähler?
Für eichpflichtige Messgeräte gelten in Deutschland klare Eichfristen nach MessEV, die sich je nach Zählerart unterscheiden:
- Wärmemengenzähler: 5 Jahre Eichfrist
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre Eichfrist
- Warmwasserzähler: 5 Jahre Eichfrist
- Stromzähler: 8 Jahre Eichfrist
- Gaszähler: 8 Jahre Eichfrist
Was droht bei Nichteinhaltung der Eichfristen für Hausverwaltungen und Eigentümer?
Bei Überschreitung der Eichfrist dürfen die Verbrauchsdaten eines Zählers nicht mehr für die Nebenkostenabrechnung verwendet werden. Wird dennoch abgerechnet, riskieren Hausverwaltungen rechtliche Konsequenzen wie Rückforderungen durch Mieter, Abrechnungsanfechtungen oder sogar Bußgelder gemäß Mess- und Eichgesetz. Zudem leidet die Vertrauensbasis zwischen Verwaltung und Mietparteien – Betriebskostenabrechnung prüfen. Um rechtssicher und nachvollziehbar zu handeln, müssen alle Zähler fristgerecht geprüft oder ersetzt werden. Ein digitales Fristenmanagement hilft, teure Fehler und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Welche technischen Anforderungen müssen moderne Funkzähler erfüllen?

Moderne Funkzähler für Wärme, Wasser, Strom oder Gas müssen in Deutschland bestimmte technische und rechtliche Mindestanforderungen erfüllen, um für die Verbrauchserfassung zugelassen zu sein:
- Konformität mit MID-Richtlinie (2004/22/EG): Zähler müssen eine CE- und MID-Kennzeichnung tragen.
- Messgenauigkeit nach MessEV: Die Geräte müssen in einem definierten Fehlertoleranzbereich arbeiten.
- Datensicherheit und Verschlüsselung: Übertragene Verbrauchsdaten müssen vor Manipulation und unbefugtem Zugriff geschützt sein.
- Fernauslesbarkeit: Zähler sollten drahtlos (Funk) kommunizieren können – ideal für automatische und monatliche Auslesung gemäß Heizkostenverordnung.
- Batterielebensdauer: Geräte sollten eine Nutzungsdauer von mind. 10 Jahren ohne Batteriewechsel ermöglichen.
Wie unterscheiden sich eichpflichtige von nicht eichpflichtigen Geräten?
Eichpflichtige Geräte sind Messinstrumente, deren Daten rechtsverbindlich für die Abrechnung von Verbrauchskosten verwendet werden dürfen – etwa bei Mietnebenkosten. Diese Geräte müssen nach Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelmäßig geeicht oder im Rahmen eines Stichprobenverfahrens überprüft werden – Heizkostenverordnung Funkzähler. Nicht eichpflichtige Geräte hingegen dienen lediglich zur orientierenden Messung und dürfen nicht zur Abrechnung herangezogen werden. Für Hausverwaltungen ist der Einsatz eichpflichtiger, konformer Zähler unerlässlich, um rechtssichere und anfechtungsfeste Abrechnungen zu erstellen.
Was sind die Unterschiede zwischen Austausch, Nach-Eichung und Verlängerung?
Für Hausverwaltungen ist es wichtig, die drei Optionen im Umgang mit ablaufenden Eichfristen zu kennen:
Austausch:
- Der alte Zähler wird durch ein neues, geeichtes Gerät ersetzt.
- Dies ist der häufigste und unkomplizierteste Weg, um die Eichpflicht zu erfüllen.
- Besonders sinnvoll, wenn die Technik veraltet oder der Zähler beschädigt ist.
Nach-Eichung (Re-Eichung):
- Der bestehende Zähler wird erneut geeicht, sofern technisch möglich.
- Die Nach-Eichung muss durch eine zugelassene Prüfstelle erfolgen.
- Aufgrund der Kosten und des Aufwands wird sie in der Praxis selten genutzt.
Verlängerung durch Stichprobenverfahren:
- Statt alle Zähler zu tauschen, wird eine Stichprobe geprüft.
- Sind die Prüfergebnisse im Toleranzbereich, dürfen alle Geräte derselben Charge weiter verwendet werden.
- Nur durch autorisierte Messdienstleister durchführbar.
- Diese Methode spart Kosten und reduziert logistischen Aufwand – erfordert jedoch eine gute Dokumentation und langfristige Planung.
Heidi Systems erleichtert Hausverwaltungen den Prozess erheblich: Der Einbau ist kostenfrei, und alle Leistungen – inklusive Ablesung, Wartung und Abrechnung – sind zum Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr abgedeckt. So entfällt die Unsicherheit, welche Variante im Einzelfall wirtschaftlicher ist.
Welche Rolle spielt die MID-Zertifizierung bei Funkzählern?
Die MID-Zertifizierung (Measuring Instruments Directive 2014/32/EU) ist eine europäische Richtlinie, die sicherstellt, dass Messgeräte wie Funkzähler für Strom, Wasser, Gas oder Wärme genau, zuverlässig und einheitlich messen. Ein MID-konformer Zähler trägt die CE-Kennzeichnung mit zusätzlicher MID-Kennziffer und gilt automatisch als erstgeeicht. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur MID-zertifizierte Geräte dürfen für die verbrauchsabhängige Abrechnung eingesetzt werden, da sie den gesetzlichen Anforderungen in ganz Deutschland und der EU entsprechen – Pflicht Funkzähler.
Besonders relevant ist die MID-Zertifizierung bei der Neuinstallation oder dem Geräteaustausch, da sie die Einhaltung der Messgenauigkeit, Datensicherheit und Konformität mit dem Mess- und Eichgesetz garantiert. Ohne MID verliert ein Zähler seine rechtliche Gültigkeit in der Abrechnung. Deshalb sollten Hausverwaltungen beim Einkauf oder bei der Dienstleisterwahl konsequent auf MID-zertifizierte Modelle achten – auch als Nachweis für Mieter und Behörden bei Prüfungen.
Wie lässt sich der Eichstatus bestehender Zähler zuverlässig prüfen?
Für Hausverwaltungen ist die regelmäßige Prüfung des Eichstatus aller Zähler entscheidend, um rechtssichere Abrechnungen sicherzustellen. Der Status lässt sich auf mehreren Wegen zuverlässig kontrollieren:
Typenschild am Gerät:
- Dort steht das Eichjahr deutlich sichtbar als vierstellige Jahreszahl oder zweistellig (z. B. „22“ für 2022).
- Die Eichfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der Ersteichung.
Zählerverwaltung durch Dienstleister:
- Viele Messdienstleister bieten digitale Portale mit automatischer Fristenüberwachung.
- Ideal für größere Objekte mit vielen Zählern.
Digitale Zählerauslesung:
- Moderne Funkzähler übermitteln das Eichjahr teils im Displaymenü oder in der Software.
- Besonders hilfreich bei schwer zugänglichen Geräten.
Zentrale Zählerdatenbank pflegen:
- Hausverwaltungen sollten eine interne Übersicht über Einbau- und Eichdaten führen.
- So lässt sich der Austausch frühzeitig planen und Fristüberschreitungen vermeiden.
“Nur wer seine Zählerdaten sauber dokumentiert, behält den Überblick über Pflichten und Fristen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche wirtschaftlichen Folgen hat ein verspäteter Zählerwechsel?
Ein verspäteter Zählerwechsel kann für Hausverwaltungen spürbare wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Wird ein Zähler nach Ablauf der Eichfrist weiterverwendet, sind die erfassten Verbrauchswerte nicht mehr rechtsgültig. Das kann dazu führen, dass Mieter die Betriebskostenabrechnung anfechten und eine Korrektur oder Rückzahlung verlangen. Zusätzlich entstehen unnötige Zusatzkosten, etwa durch doppelte Abrechnungsläufe, rechtliche Beratung oder Verwaltungsaufwand.
Zudem kann es zu Bußgeldern durch die zuständige Eichbehörde kommen, wenn der Verstoß systematisch auftritt. Auch der Verlust von Vertrauen bei Eigentümern und Mietern wirkt sich negativ aus – insbesondere, wenn die Verwaltung als unzuverlässig wahrgenommen wird. Wirtschaftlich betrachtet führt eine versäumte Eichfrist also nicht nur zu direkten Kosten, sondern auch zu einem erheblichen Image- und Zeitverlust. Eine frühzeitige Planung und Dokumentation sichert dagegen Rechtssicherheit und Kostentransparenz.
Welche Kosten entstehen für Hausverwaltungen durch die Eichpflicht?

Durch die Eichpflicht entstehen Hausverwaltungen folgende konkrete Kosten:
Zählertausch:
- Kauf oder Miete neuer, eichfähiger Geräte
- Kosten pro Zähler: ca. 50–150 € je nach Typ
Montage und Ausbau:
- Fachgerechter Ein- und Ausbau durch Dienstleister
- Durchschnittlich 30–70 € pro Gerät
Verwaltung und Fristenüberwachung:
- Interner Aufwand oder Nutzung externer Tools
- Optional: digitale Verwaltungssysteme
Prüfkosten bei Stichprobenverfahren:
- Nur bei Verlängerung der Eichfrist relevant
- Aufwand abhängig von Gerätetyp und Prüfinstitut
Mit Heidi Systems werden alle Zähler kostenfrei eingebaut und die Eichfristen automatisch überwacht. Für einen festen Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Installation, Abrechnung, Datenverwaltung und Eichpflicht-Management inklusive – ohne versteckte Zusatzkosten.
Wie kann eine Hausverwaltung den Austausch effizient planen und dokumentieren?
Ein effizienter Zählerwechsel beginnt mit einer vollständigen und strukturierten Erfassung aller Zählerdaten. Dazu gehören Standort, Gerätetyp, Seriennummer und vor allem das Eichjahr. Diese Informationen sollten zentral – idealerweise digital – verwaltet werden, um jederzeit einen Überblick über anstehende Fristabläufe zu haben.
Zur Überwachung der Eichfristen eignen sich digitale Tools oder einfache Excel-Listen mit Erinnerungsfunktionen. So können Hausverwaltungen frühzeitig erkennen, wann ein Austausch notwendig ist. Besonders wirtschaftlich ist es, mehrere Zähler im selben Gebäude oder Objekt gebündelt zu tauschen, um Anfahrtswege und Dienstleistungskosten zu reduzieren – Hausverwaltung Aufgaben.
Sobald der Austausch geplant ist, sollten Dienstleister frühzeitig eingebunden werden. Dies gewährleistet die rechtzeitige Terminvergabe und verhindert Engpässe bei der Verfügbarkeit von Geräten oder Monteuren. Nach erfolgtem Wechsel ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend: Wechselprotokolle, das neue Eichjahr, Seriennummern sowie idealerweise Fotos der eingebauten Geräte sollten sorgfältig archiviert werden.
Alle Unterlagen sollten digital abgelegt werden, um sie bei Bedarf – etwa im Rahmen von Abrechnungsprüfungen oder gegenüber Mietern – schnell und rechtssicher vorlegen zu können. So wird der Austauschprozess für die Hausverwaltung nicht nur effizient, sondern auch nachvollziehbar und rechtskonform umgesetzt.
Mit Heidi Systems werden alle Zähler kostenfrei eingebaut und die Eichfristen automatisch überwacht. Für einen festen Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Installation, Abrechnung, Datenverwaltung und Eichpflicht-Management inklusive – ohne versteckte Zusatzkosten.
Wie lässt sich die Kommunikation mit Mietern beim Austausch rechtssicher gestalten?
Eine rechtssichere Kommunikation mit Mietern ist beim Zählerwechsel Pflicht – sowohl aus transparenzrechtlichen Gründen als auch zur Vermeidung von Konflikten oder Verzögerungen – Wärmemengenzähler Einbau. Hausverwaltungen sollten dabei folgende Punkte beachten:
- Schriftliche Ankündigung: Der Austausch muss den Mietern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden, idealerweise mindestens 14 Tage vorher.
- Klare Informationen: Die Mitteilung sollte den Grund des Austauschs (Eichfrist), den betroffenen Bereich, das Datum und ggf. die Uhrzeit nennen.
- Zugang regeln: Mieter sollten über die Notwendigkeit des Wohnungszugangs informiert und um Zutrittsmöglichkeit gebeten werden. Alternativtermin anbieten.
- Verweis auf gesetzliche Grundlage: Ein Hinweis auf die Pflicht zur Durchführung gemäß MessEV und Heizkostenverordnung erhöht die Akzeptanz.
- Datenschutz berücksichtigen: Bei Nutzung von Funkzählern ist über die Art der Datenübertragung und den Zweck aufzuklären, um Datenschutzbedenken vorzubeugen.
- Kontaktmöglichkeit angeben: Für Rückfragen sollte ein verantwortlicher Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt werden.
Welche Anforderungen bestehen an Datenschutz und Datensicherheit bei Funkzählern?
Funkzähler unterliegen in Deutschland strengen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit, da sie personenbezogene Verbrauchsdaten erfassen und übertragen. Gemäß DSGVO dürfen nur die Daten erfasst werden, die für die verbrauchsabhängige Abrechnung notwendig sind – Heizkostenverordnung 2023. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle eingesetzten Zähler und Systeme verschlüsselt kommunizieren und gegen unbefugten Zugriff geschützt sind.
Wichtig ist, dass die Datenübertragung bei Funkzählern standardmäßig verschlüsselt erfolgt – etwa durch AES-128 oder vergleichbare Verfahren. Zudem dürfen keine Bewegungsprofile oder individuelle Verhaltensmuster aus den Messdaten abgeleitet werden. Auch die Speicherung muss datenschutzkonform sein: Zugriff dürfen nur autorisierte Personen erhalten, und alle Daten sind nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ordnungsgemäß zu löschen.
Was ist bei der Auswahl von Dienstleistern für Eichung und Einbau zu beachten?
Die Auswahl des richtigen Dienstleisters für den Zählertausch und die Einhaltung der Eichpflicht ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und rechtssichere Abrechnung. Hausverwaltungen sollten dabei folgende Punkte gezielt prüfen:
- Zertifizierungen und Zulassungen: Der Dienstleister muss über eine gültige Zulassung nach MessEV verfügen und befugt sein, eichpflichtige Geräte zu montieren und ggf. Stichprobenverfahren durchzuführen.
- Technische Kompetenz: Erfahrung mit Funkzählern, MID-konformen Geräten und digitalen Ablesesystemen ist wichtig, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
- Zuverlässigkeit und Fristenmanagement: Ein professioneller Anbieter bietet digitale Plattformen, die bei der Überwachung von Eichfristen unterstützen und automatische Erinnerungen ermöglichen.
- Transparente Preisstruktur: Angebote sollten klar kalkuliert und Leistungen einzeln aufgeführt sein – inklusive Montage, Gerätekosten, Protokollierung und Entsorgung.
- Datenschutz und IT-Sicherheit: Der Dienstleister muss Datenschutzkonzepte vorweisen können, insbesondere bei der Verarbeitung und Übertragung sensibler Verbrauchsdaten.
- Reaktionszeit und Servicequalität: Schnelle Erreichbarkeit, feste Ansprechpartner und kurze Einsatzzeiten sind im Verwaltungsalltag besonders relevant.
Heidi Systems erfüllt diese Kriterien vollumfänglich: kostenfreier Einbau, digitale Fristenüberwachung und eine klare Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Damit sind Hausverwaltungen rechtlich abgesichert, transparent kalkulierend und technisch zukunftssicher aufgestellt.
“Ein guter Dienstleister denkt mit – technisch, rechtlich und organisatorisch.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie kann eine Hausverwaltung Eichfristen langfristig automatisiert überwachen?
Eine Hausverwaltung kann Eichfristen effizient automatisiert überwachen, indem sie auf digitale Verwaltungssysteme oder spezialisierte Abrechnungs- und Messdienstleister zurückgreift. Moderne Softwarelösungen ermöglichen die zentrale Erfassung aller Zählerdaten inklusive Eichjahr, Einbaudatum und Fristablauf. Durch integrierte Erinnerungsfunktionen wird rechtzeitig auf bevorstehende Zählerwechsel hingewiesen, sodass keine Frist übersehen wird.
Viele Dienstleister bieten zusätzlich Online-Portale oder Apps, in denen alle Geräte übersichtlich verwaltet und automatische Fristenberichte generiert werden können. Das spart Zeit, reduziert manuellen Aufwand und erhöht die Rechtssicherheit in der Betriebskostenabrechnung. Wichtig ist, dass die Daten regelmäßig aktualisiert und bei Austausch sofort eingepflegt werden. So bleibt die Hausverwaltung jederzeit informiert, handlungsfähig und minimiert das Risiko von Fristversäumnissen oder Bußgeldern. Einmal eingerichtet, trägt ein solches System wesentlich zur Transparenz und Effizienz im Verwaltungsalltag bei.
Heidi Systems übernimmt die digitale Überwachung der Eichfristen vollständig. Mit dem kostenfreien Einbau und der klaren Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhalten Hausverwaltungen nicht nur volle Transparenz, sondern auch die Sicherheit, dass keine Frist versäumt wird – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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