Digitale Abrechnung: Chancen und Vorteile für moderne Hausverwaltungen

HausverwaltungInsights
17 October 2025
Digitale Abrechnung: Chancen und Vorteile für moderne Hausverwaltungen

Was ist eine digitale Abrechnung?

Eine digitale Abrechnung ist die moderne Form der Kostenabrechnung, bei der alle relevanten Daten elektronisch erfasst, verarbeitet und bereitgestellt werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger Papier, schnellere Abläufe und mehr Transparenz.

Kernpunkte im Überblick:

  • Erfassung: Verbrauchsdaten von Heizung, Wasser und Strom werden automatisch aus digitalen Messsystemen übernommen.
  • Verarbeitung: Die Daten werden softwaregestützt geprüft, berechnet und rechtssicher aufbereitet.
  • Bereitstellung: Abrechnungen werden elektronisch an Mieter, Eigentümer oder Verwalter übermittelt – meist über ein Online-Portal oder per E-Mail.
  • Vorteil: Reduzierter Verwaltungsaufwand, geringere Fehlerquote und einfache Nachvollziehbarkeit bei Rückfragen.

Kurz gesagt: Eine digitale Abrechnung ersetzt manuelle Prozesse durch automatisierte, rechtssichere und datenschutzkonforme Abläufe – effizient, transparent und wirtschaftlich.

Ist eine digitale Lohnabrechnung Pflicht?

Nein, eine digitale Lohnabrechnung ist in Deutschland nicht verpflichtend, aber sie ist rechtlich zulässig und weit verbreitet. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Abrechnung digital zur Verfügung stellen, sofern Zugänglichkeit, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz gewährleistet sind. Die Zustimmung des Arbeitnehmers ist dabei entscheidend. Wer keine elektronische Abrechnung möchte, kann weiterhin eine Papierabrechnung verlangen. In der Praxis setzen viele Unternehmen und Hausverwaltungen auf digitale Lösungen, um Kosten zu senken und Prozesse zu beschleunigen, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Habe ich Anspruch auf eine Lohnabrechnung in Papierform?

Ja, grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Lohnabrechnung in Papierform, wenn sie keine digitale Variante wünschen. Der Arbeitgeber darf die Abrechnung nur digital bereitstellen, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich einverstanden ist.

Wichtige Punkte für die Praxis:

  • Ohne Zustimmung bleibt die Papierform der Standard.
  • Die digitale Zustellung muss zugänglich, sicher und dauerhaft abrufbar sein.
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Mitarbeiter die Abrechnung tatsächlich öffnen und speichern kann.
  • Bei Streitfällen zählt: Nur die nachweislich zugestellte Form ist rechtsverbindlich.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Digitale Systeme sind zulässig, müssen aber Datenschutz und Transparenz wahren – und den Wahlanspruch des Arbeitnehmers respektieren.

Welche Online-Lohnabrechnungsanbieter gibt es?

In Deutschland gibt es mehrere etablierte Anbieter für digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung, die sich an Unternehmen, Hausverwaltungen und Steuerberater richten. Bekannte Lösungen sind DATEV, Lexware, sevDesk, Personio, ADP, Haufe Payroll und Gehalt.de Business. Diese Plattformen ermöglichen eine automatisierte Abrechnung, inklusive Steuer- und Sozialversicherungsabführung, Archivierung und DSGVO-konformer Datenspeicherung. Viele Systeme lassen sich direkt mit Buchhaltungs- oder Verwaltungssoftware verbinden, was besonders für Hausverwaltungen einen klaren Effizienzvorteil bringt – Hausverwaltung Software. Entscheidend bei der Auswahl sind Datensicherheit, Supportqualität und Integrationsfähigkeit mit bestehenden Prozessen.

Was bedeutet digitale Abrechnung für Hausverwaltungen in der Praxis?

Praxisnutzen für digitale Abrechnung in der HausverwaltungenPraxisnutzen für digitale Abrechnung in der Hausverwaltungen

Für Hausverwaltungen bedeutet die digitale Abrechnung einen klaren Schritt hin zu effizienteren und transparenteren Prozessen. Statt Papier, manueller Datenerfassung und Postversand läuft alles über sichere Online-Systeme.

Praxisnutzen im Überblick:

  • Automatisierte Datenerfassung: Verbrauchsdaten werden direkt aus digitalen Messsystemen übernommen.
  • Schnelle Abwicklung: Abrechnungen lassen sich in Minuten statt Tagen erstellen.
  • Rechtssicherheit: Alle Vorgaben aus Heizkostenverordnung, MessEG und DSGVO werden digital dokumentiert.
  • Transparente Kommunikation: Eigentümer und Mieter erhalten ihre Abrechnung digital abrufbar, jederzeit nachvollziehbar.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Keine Papierarchive, kein manueller Versand, geringere Fehlerquote.

Kurz gesagt: Digitale Abrechnung macht Hausverwaltungen schneller, genauer und kosteneffizienter, ohne dabei an rechtlicher Sicherheit zu verlieren.

"Digitale Abrechnung ist kein Trend, sondern ein Werkzeug, das Verwaltung und Transparenz endlich in Einklang bringt.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die digitale Abrechnung in Deutschland?

Die digitale Abrechnung stützt sich in Deutschland auf mehrere gesetzliche Grundlagen, die Rechtssicherheit und Datenschutz gewährleisten sollen. Zentrale Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Heizkostenverordnung (HeizKV), dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ergänzend greifen Vorschriften der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen in elektronischer Form) – Heizkostenverordnung Abrechnung. Diese Gesetze stellen sicher, dass digitale Abrechnungen nachvollziehbar, prüfbar und rechtsverbindlich sind. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur Systeme, die diese Anforderungen erfüllen, gelten als rechtssicher und dürfen im laufenden Betrieb eingesetzt werden.

Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern bei Abrechnungspflichten?

Die Abrechnungspflichten sind bundesweit durch die Heizkostenverordnung (HeizKV) geregelt, doch die Umsetzung auf Landesebene unterscheidet sich in Details. Jedes Bundesland legt eigene technische und organisatorische Vorgaben fest, vor allem im Bereich Bauordnungen, Datenschutz und Förderung digitaler Systeme.

Wesentliche Unterschiede:

  • Bayern: Fokus auf Energieeffizienz und digitale Fernauslesung nach dem Bayerischen Energieprogramm.
  • Berlin: Strengere Anforderungen an Transparenz und Informationspflichten gegenüber Mietern.
  • Hamburg: Klare Richtlinien für Datenschutz und Speicherung von Verbrauchsdaten bei Messdiensten.
  • Nordrhein-Westfalen: Förderung moderner Messtechnik über Landesinitiativen zur Gebäudedigitalisierung.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Sie müssen landesspezifische Regelungen prüfen, um sicherzustellen, dass ihre Abrechnungssysteme rechtssicher und förderfähig eingesetzt werden.

Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung (HeizKV) bei digitalen Abrechnungssystemen?

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Deutschland – Wärmemengenzähler Heizung Abrechnung. Sie legt fest, wie Verbrauchsdaten zu erfassen, zu verteilen und zu dokumentieren sind. In der digitalen Praxis spielt sie eine zentrale Rolle, weil sie technische Mindestanforderungen an Messgeräte und Informationspflichten gegenüber Mietern definiert. Digitale Systeme müssen sicherstellen, dass Verbrauchswerte fernablesbar, eichrechtskonform und nachvollziehbar übermittelt werden. Für Hausverwaltungen ist die HeizKV damit der Rahmen, der digitale Abrechnungssysteme rechtssicher macht und den transparenten Datenaustausch zwischen Messdienst, Verwalter und Mieter ermöglicht.

Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)?

Zentrale Anforderungen aus dem Mess- und EichgesetzZentrale Anforderungen aus dem Mess- und Eichgesetz

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelt in Deutschland die Genauigkeit und Zulassung aller Messgeräte, die zur Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Für Hausverwaltungen ist die Einhaltung dieser Vorgaben entscheidend, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten.

Zentrale Anforderungen:

  • Eichpflicht: Alle Zähler (Heizung, Warmwasser, Kaltwasser) müssen regelmäßig geeicht und fristgerecht überprüft werden.
  • Konformitätsbewertung: Nur Messgeräte mit gültiger Eich- oder MID-Kennzeichnung dürfen eingesetzt werden.
  • Dokumentationspflicht: Der Nachweis über Eichungen und Prüfungen muss jederzeit prüfbar sein.
  • Austauschpflicht: Nach Ablauf der Eichfrist ist ein Gerätetausch oder eine Nacheichung erforderlich.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur Messsysteme, die den Vorgaben des MessEG entsprechen, sichern eine rechtlich anerkannte und transparente Abrechnung.

Wie beeinflussen Landesbauordnungen die Einführung digitaler Abrechnungssysteme?

Die Landesbauordnungen haben einen direkten Einfluss auf die Einführung digitaler Abrechnungssysteme, da sie technische Vorgaben und Sicherheitsstandards für Gebäude festlegen. Diese betreffen unter anderem die Installation von Mess- und Kommunikationsinfrastruktur, den Brandschutz bei Funkübertragung sowie die Zugänglichkeit technischer Räume. In einigen Bundesländern, etwa Bayern oder NRW, werden digitale Systeme aktiv gefördert, während andere Länder strengere Prüfpflichten oder Datenschutzauflagen vorsehen. Für Hausverwaltungen ist daher entscheidend, die landesspezifischen Bauvorschriften zu kennen, um sicherzustellen, dass digitale Abrechnungssysteme technisch zulässig, sicher und förderfähig installiert werden.

Welche technischen Standards gelten für digitale Abrechnung und Fernauslesung?

Digitale Abrechnungssysteme unterliegen in Deutschland klar definierten technischen Standards, um Datensicherheit, Kompatibilität und Genauigkeit zu gewährleisten. Diese Standards sorgen dafür, dass Hausverwaltungen mit geprüften und interoperablen Systemen arbeiten können.

Wichtige technische Vorgaben:

  • Fernauslesung: Systeme müssen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und §6a der Heizkostenverordnung entsprechen.
  • Kommunikationsprotokolle: Übliche Standards sind OMS (Open Metering System) und M-Bus/Funk-M-Bus für sichere Datenübertragung.
  • Eichrecht: Geräte müssen MID-zertifiziert und nach dem Mess- und Eichgesetz zugelassen sein.
  • Interoperabilität: Systeme verschiedener Hersteller müssen austauschbar und mit Hausverwaltung Software kompatibel sein.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur Systeme, die diese Standards erfüllen, ermöglichen eine rechtssichere, transparente und effiziente digitale Abrechnung.

"Nur wer auf offene und geprüfte Standards setzt, schafft eine sichere Basis für zukunftsfähige Abrechnungssysteme.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Systeme und Schnittstellen werden bundesweit anerkannt?

Bundesweit anerkannt sind digitale Abrechnungssysteme und Schnittstellen, die den technischen Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizKV), der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) entsprechen. Dazu zählen insbesondere Systeme auf Basis des OMS-Standards (Open Metering System), da sie den sicheren Datenaustausch zwischen Messgeräten, Gateways und Verwaltungssoftware ermöglichen. Ebenso sind M-Bus und Funk-M-Bus weit verbreitet, weil sie eine stabile, verschlüsselte Kommunikation gewährleisten. Für Hausverwaltungen sind vor allem Systeme relevant, die kompatibel mit gängigen Verwaltungsprogrammen wie Domus, Haufe PowerHaus oder Wodis Sigma sind. Diese Schnittstellen garantieren eine einheitliche Datenstruktur, minimieren Übertragungsfehler und sichern die rechtssichere Integration in den digitalen Abrechnungsprozess.

Wie funktioniert die Integration digitaler Abrechnungssysteme in bestehende Verwaltungssoftware?

Die Integration digitaler Abrechnungssysteme in bestehende Verwaltungssoftware ermöglicht Hausverwaltungen eine direkte Verbindung zwischen Verbrauchserfassung, Abrechnung und Dokumentation. Ziel ist ein durchgängiger, fehlerfreier Datenfluss ohne manuelle Zwischenschritte.

Ablauf in der Praxis:

  • Datenerfassung: Verbrauchswerte werden automatisch aus Messsystemen übernommen (z. B. per Funk oder Gateway).
  • Datenübertragung: Über standardisierte Schnittstellen wie XML, API oder CSV werden die Werte an die Verwaltungssoftware übermittelt.
  • Verarbeitung: Die Software erstellt automatisch Betriebs und Heizkostenabrechnung nach HeizKV und DSGVO.
  • Archivierung: Abrechnungen werden digital gespeichert und revisionssicher dokumentiert.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Durch integrierte Systeme entsteht ein nahtloser Workflow, der Zeit spart, Fehler reduziert und den Abrechnungsprozess vollständig digitalisiert.

Welche Vorgaben bestehen zur Datensicherheit und DSGVO-Konformität?

Die Datensicherheit und DSGVO-Konformität sind zentrale Voraussetzungen für jede digitale Abrechnung. Alle personenbezogenen Daten – wie Verbrauchswerte, Wohnungsnummern oder Nutzerinformationen – müssen verschlüsselt übertragen, verarbeitet und gespeichert werden. Anbieter digitaler Systeme sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO umzusetzen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Abrechnungsdaten haben und dass diese zweckgebunden genutzt werden. Zusätzlich ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem Dienstleister erforderlich. Nur Systeme, die diese Vorgaben erfüllen, gelten als rechtskonform und datenschutzsicher.

Wie erfolgt die verschlüsselte Übertragung und Speicherung von Abrechnungsdaten?

Technische Umsetzung für die die verschlüsselte Übertragung und Speicherung von AbrechnungsdatenTechnische Umsetzung für die die verschlüsselte Übertragung und Speicherung von Abrechnungsdaten

Technische Umsetzung in der Praxis:

  • Datenübertragung: Erfolgt über TLS/SSL-Verschlüsselung, wie sie auch im Online-Banking genutzt wird.

Die verschlüsselte Übertragung und Speicherung von Abrechnungsdaten ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Abrechnung, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Dabei werden moderne Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, die unbefugten Zugriff verhindern.

  • Datenhaltung: Abrechnungsdaten werden auf zertifizierten Servern in Deutschland gespeichert, meist nach ISO 27001-Standard.
  • Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Nutzer (z. B. Hausverwalter) erhalten Zugang über gesicherte Login-Verfahren.
  • Backups: Regelmäßige Datensicherungen und Protokollierungen schützen vor Verlust oder Manipulation.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine sichere Datenübertragung ist nicht optional, sondern gesetzliche Pflicht – und entscheidend für das Vertrauen von Mietern und Eigentümern.

Welche Förderprogramme unterstützen die Digitalisierung der Abrechnung auf Landesebene?

Mehrere Bundesländer fördern die Digitalisierung von Abrechnungsprozessen im Immobilienbereich, um Energieeffizienz und Transparenz zu verbessern. In Bayern unterstützt das Programm EnergieBonusBayern digitale Messtechnik und Gebäudedigitalisierung. Nordrhein-Westfalen bietet über progres.nrw Zuschüsse für digitale Verbrauchserfassung und Smart-Building-Systeme. In Berlin und Hamburg werden Investitionen in energieeffiziente Gebäudetechnik über städtische Förderfonds oder KfW-Programme mitfinanziert. Zusätzlich können Hausverwaltungen bundesweite BAFA-Förderungen für digitale Energiemanagementsysteme nutzen. Entscheidend ist, dass die eingesetzte Technik energiebezogene Einsparpotenziale nachweist und den gesetzlichen Standards der Heizkostenverordnung und DSGVO entspricht.

Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich für Hausverwaltungen durch digitale Systeme?

Digitale Abrechnungssysteme bringen Hausverwaltungen klare wirtschaftliche Vorteile, da sie Prozesse automatisieren, Zeit sparen und Fehler reduzieren. Der Effekt zeigt sich direkt in den Betriebskosten und der Verwaltungseffizienz.

Vorteile im Überblick:

  • Zeitersparnis: Automatisierte Datenerfassung und Abrechnung verkürzen Arbeitszeiten erheblich.
  • Kostenreduktion: Weniger Papier, Druck, Versand und manuelle Nachbearbeitung.
  • Fehlervermeidung: Digitale Systeme minimieren Übertragungsfehler und Nachrechnungen.
  • Transparenz: Klare, nachvollziehbare Abrechnungen reduzieren Rückfragen und Beschwerden.
  • Skalierbarkeit: Systeme lassen sich problemlos auf größere Immobilienbestände ausweiten.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Digitale Abrechnung ist nicht nur effizient, sondern auch ein messbarer wirtschaftlicher Vorteil, der Verwaltung und Eigentümer langfristig entlastet.

"Jede digitalisierte Abrechnung spart nicht nur Zeit, sondern schafft Freiraum für das, was im Gebäudemanagement wirklich zählt – Qualität und Vertrauen.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie lassen sich Betriebskosten und Personalaufwand durch digitale Abrechnung senken?

Durch den Einsatz einer digitalen Abrechnung können Hausverwaltungen ihre Betriebskosten deutlich reduzieren und den Personalaufwand spürbar verringern. Automatisierte Prozesse übernehmen Aufgaben, die früher manuell erledigt wurden – etwa Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Versand. Dadurch entfallen Druck-, Porto- und Archivkosten. Gleichzeitig ermöglicht die digitale Vernetzung zwischen Messdienst, Verwalter und Eigentümer eine schnellere Abstimmung und weniger Rückfragen. Mitarbeitende können sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren, während die Software Routineaufgaben übernimmt. Das Ergebnis: Weniger Arbeitszeit, geringere Fixkosten und effizientere Verwaltungsstrukturen, ohne Einbußen bei Transparenz oder Qualität.

Heidi Systems bietet hierfür eine besonders wirtschaftliche Lösung: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und alle Services – inklusive Wartung, Fernauslesung und digitaler Abrechnung – sind im Festpreis von nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten. So profitieren Verwaltungen von maximaler Effizienz bei minimalem Aufwand und voller Kostentransparenz.

Wie kann eine digitale Abrechnung revisionssicher archiviert und nachvollziehbar gestaltet werden?

Eine revisionssichere Archivierung ist entscheidend, um digitale Abrechnungen langfristig prüfbar und rechtssicher zu speichern. Dafür gelten klare Anforderungen aus der GoBD und der DSGVO.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Unveränderbarkeit: Abrechnungen dürfen nach Speicherung nicht mehr bearbeitet oder überschrieben werden.
  • Nachvollziehbarkeit: Jeder Zugriff und jede Änderung muss protokolliert werden.
  • Speicherort: Nutzung von zertifizierten Cloud-Systemen oder Servern mit klar geregelten Zugriffsrechten.
  • Aufbewahrungsfrist: Mindestens 10 Jahre gemäß steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben.
  • Sicherung: Regelmäßige Backups und Verschlüsselung schützen vor Datenverlust.

Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine digitale Abrechnung ist nur dann rechtssicher, wenn sie unveränderbar, prüfbar und transparent archiviert wird. So bleibt jede Abrechnung auch Jahre später vollständig nachvollziehbar.

Welche Zukunftstrends prägen die digitale Abrechnung in Deutschland und auf Landesebene?

Die digitale Abrechnung entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Bestandteil moderner Immobilienverwaltung. Wichtige Zukunftstrends sind die vollständige Automatisierung von Verbrauchserfassung und Abrechnung, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Fehlererkennung und die Echtzeit-Datenanalyse für Energieoptimierung. Auf Landesebene fördern Programme in Bayern, NRW und Berlin den Ausbau digitaler Infrastruktur und smarter Messtechnik – Hausverwaltung Köln. Zudem gewinnen Cloud-basierte Systeme und Mobile-Apps für Eigentümer und Mieter an Bedeutung, um Abrechnungen jederzeit einsehen zu können. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die Zukunft liegt in vernetzten, transparenten und energieeffizienten Systemen, die Verwaltung, Abrechnung und Nachhaltigkeit miteinander verbinden.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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