Wärmemengenzähler Heizung Abrechnung: So rechnen Sie Heizkosten korrekt & rechtssicher ab

ProduktInsights
20 August 2025
Wärmemengenzähler Heizung Abrechnung: So rechnen Sie Heizkosten korrekt & rechtssicher ab

Wie rechnet man Wärmemengenzähler aus?

Um den Verbrauch mit einem Wärmemengenzähler korrekt auszurechnen, sind folgende Schritte notwendig:

Messprinzip verstehen:

  • Ein Wärmemengenzähler misst die durchströmende Wassermenge und die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Daraus wird die abgegebene Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) berechnet.

Formel zur Berechnung:

Die technische Berechnung erfolgt über:

Q = V × ρ × c × ΔT

wobei:

  • Q = Wärmemenge in kWh
  • V = Volumenstrom (m³)
  • ρ = Dichte des Wassers (≈ 1 kg/l)
  • c = spezifische Wärmekapazität von Wasser (4,18 kJ/kg·K)
  • ΔT = Temperaturdifferenz (K oder °C)

Ablesewert nutzen:

  • In der Praxis wird dieser Wert direkt vom Gerät automatisch berechnet und angezeigt – meist als „Verbrauch in kWh“. Eine manuelle Umrechnung ist nicht notwendig.

Abrechnung:

  • Der abgelesene kWh-Wert wird mit dem vereinbarten kWh-Preis laut Heizkostenabrechnung multipliziert, um die verbrauchsabhängigen Kosten zu berechnen.

Kann ich die Kosten für einen Wärmezähler auf den Mieter umlegen?

Ja, die Kosten für einen Wärmemengenzähler können auf den Mieter umgelegt werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich zählen sie zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 4 der Betriebskostenverordnung, wenn die Geräte der Verbrauchserfassung dienen. Voraussetzung ist, dass der Einbau erforderlich ist, zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie der Heizkostenverordnung. Auch die Mietvertragsregelung muss die Umlage dieser Kosten zulassen. Wichtig ist außerdem, dass nur angemessene Kosten angesetzt werden dürfen und die Geräte regelmäßig geeicht sowie funktionsfähig sind.

Welcher Wert muss man bei einem Wärmemengenzähler ablesen?

Ablesbare Werte und Informationen bei einem WärmemengenzählerAblesbare Werte und Informationen bei einem Wärmemengenzähler

Beim Wärmemengenzähler ist für die Heizkostenabrechnung folgender Wert relevant:

Verbrauchte Wärmemenge – angezeigt in Kilowattstunden (kWh)

  • Dieser Wert zeigt, wie viel Wärmeenergie in einer bestimmten Periode durch den Heizkreislauf einer Wohnung geflossen ist – Wärmemengenzähler Heizung.

Zusätzlich können weitere Informationen angezeigt werden, z. B.:

  • Aktueller Durchfluss (m³/h)
  • Vorlauf- und Rücklauftemperatur (°C)
  • Fehlercodes oder Statusmeldungen

Was liest man bei einem Wärmemengenzähler ab?

Bei einem Wärmemengenzähler liest man den Verbrauch an Wärmeenergie ab, der in Kilowattstunden (kWh) angezeigt wird. Dieser Wert zeigt genau, wie viel thermische Energie über den Heizkreislauf in eine bestimmte Wohneinheit geflossen ist. Der Zähler erfasst dazu automatisch die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf sowie die durchströmte Wassermenge. Für die Heizkostenabrechnung ist nur der kWh-Wert relevant, alle anderen angezeigten Werte dienen meist der Kontrolle oder Wartung – Wärmemengenzähler Warmwasser.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Wärmemengenzähler in Deutschland?

In Deutschland gelten für Wärmemengenzähler klare gesetzliche Regelungen, die Hausverwaltungen unbedingt beachten müssen:

Heizkostenverordnung (HKVO):

  • Vorschrift zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten.
  • Wärmemengenzähler sind Pflicht, wenn eine zentrale Heizungsanlage mehrere Nutzungseinheiten versorgt.

Eichgesetz (MessEG) und Mess- und Eichverordnung (MessEV):

  • Jeder Wärmemengenzähler muss geeicht sein.
  • Eichfrist: 5 Jahre (in der Regel). Nach Ablauf darf der Zähler nicht mehr verwendet werden.

Energieeffizienzrichtlinie (EED):

  • Umsetzung in deutsches Recht: Fernablesbare Zähler sind bei Neuausstattung seit 2021 Pflicht.
  • Bis Ende 2026 müssen alle Zähler fernablesbar sein (Nachrüstpflicht).

Datenschutz (DSGVO):

  • Bei Funkübertragung sind personenbezogene Daten geschützt zu behandeln.
  • Es gelten Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Mietern.

Wie beeinflusst die Heizkostenverordnung (HKVO) die Abrechnung mit Funkzählern?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter und Hausverwaltungen dazu, Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Durch die Einführung von funkbasierten Zählern wird diese Vorgabe deutlich effizienter umsetzbar. Funkzähler ermöglichen eine monatliche Verbrauchsinformation an die Nutzer gemäß § 6a Heizkostenverordnung Funkzähler, was seit 2022 verpflichtend ist – sofern fernablesbare Geräte installiert sind. Außerdem entfällt die manuelle Ablesung in den Wohnungen, was zu weniger Fehlern und geringerem Verwaltungsaufwand führt. Die HKVO fördert somit aktiv den Einsatz moderner, fernablesbarer Messtechnik zur präzisen und transparenten Abrechnung.

Welche Eichfristen müssen bei Wärmemengenzählern eingehalten werden?

Für Wärmemengenzähler gelten in Deutschland verbindliche Eichfristen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG):

  • Eichfrist beträgt 5 Jahre: Gilt für die meisten Wärmemengenzähler im Wohngebäudebereich.
  • Frist beginnt ab dem ersten Inverkehrbringen: Also ab dem Datum, an dem der Zähler erstmals installiert oder genutzt wird.
  • Nach Ablauf: Zähler darf nicht mehr verwendet werden: Abrechnungen mit ungeeichten Geräten sind rechtlich angreifbar.
  • Verlängerung möglich: Bei einigen Modellen kann eine Stichprobenprüfung die Frist verlängern – dies muss jedoch beim Eichamt gemeldet und dokumentiert sein.

Wichtig für Hausverwaltungen:

  • Zählerlisten und Wechselintervalle dokumentieren
  • Rechtzeitig den Austausch oder die Nacheichung planen
  • Eventuelle Folgekosten durch verspäteten Tausch vermeiden

Die Einhaltung der Eichfristen sichert eine rechtssichere und transparente Heizkostenabrechnung.

“Ein nicht geeichter Wärmemengenzähler ist wie ein ungeprüfter Taschenrechner in der Abrechnung – er rechnet, aber niemand kann es nachprüfen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wann besteht die Pflicht zur Ausstattung mit fernablesbaren Zählern?

Die Pflicht zur Ausstattung mit fernablesbaren Zählern besteht in Deutschland seit dem 1. Dezember 2021, wenn ein Wärmemengenzähler neu installiert oder ersetzt wird. Diese Vorgabe ergibt sich aus der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht – Funkzähler Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle installierten Geräte vollständig fernablesbar sein – auch bestehende Zähler sind bis dahin entsprechend nachzurüsten. Ziel ist es, den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen zu ermöglichen und den Energieverbrauch transparenter zu gestalten. Die Verantwortung zur Umsetzung liegt klar bei der Hausverwaltung oder dem Eigentümer.

Wie unterscheiden sich Bundesländer bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED)?

Unterschiede der Energieeffizienzrichtlinie in den jeweiligen BundesländernUnterschiede der Energieeffizienzrichtlinie in den jeweiligen Bundesländern

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) wird in Deutschland bundesweit einheitlich über das Heizkostenverordnungsrecht und das Mess- und Eichrecht umgesetzt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen nicht in der Gesetzeslage, sondern eher in:

  • Förderprogrammen auf Landesebene: Einige Länder bieten zusätzliche Förderungen für digitale Messtechnik oder energetische Sanierung.
  • Verwaltungspraxis und Kontrolle: Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Umsetzung (z. B. Eichaufsicht) liegt bei den Landesbehörden und wird unterschiedlich intensiv gehandhabt.
  • Beratung und Unterstützung: Regionale Energieagenturen oder Handwerkskammern bieten in einigen Bundesländern spezifische Informationsangebote für Hausverwaltungen.

Welche technischen Anforderungen müssen Wärmemengenzähler erfüllen?

Wärmemengenzähler müssen in Deutschland konform zur Messgeräte-Richtlinie (MID) zugelassen und nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) geeicht sein. Technisch müssen sie in der Lage sein, die durchströmte Wassermenge und die Temperaturdifferenz präzise zu erfassen, um daraus die Wärmemenge in kWh zu berechnen – Wärmemengenzähler Einbau. Bei modernen Geräten wird zusätzlich eine Funkübertragung vorausgesetzt, um die Anforderungen der EED-Richtlinie zu erfüllen. Wichtig ist auch, dass die Zähler über eine sichere und standardisierte Schnittstelle verfügen, damit sie problemlos in Abrechnungssysteme integriert werden können. Nur zertifizierte und interoperable Geräte dürfen eingebaut werden.

Welche Standards gelten für die Funkübertragung bei Zählern?

Für die Funkübertragung bei Wärmemengenzählern gelten in Deutschland technische Standards, die sowohl Datensicherheit als auch Interoperabilität sicherstellen sollen. Relevante Vorgaben sind:

OMS-Standard (Open Metering System):

  • Der wichtigste branchenübergreifende Standard für Funkzähler.
  • Erlaubt die einheitliche Kommunikation zwischen Geräten verschiedener Hersteller.

Wireless M-Bus (EN 13757-4):

  • Häufig verwendetes Funkprotokoll für Messdatenübertragung in Mehrfamilienhäusern.
  • Unterstützt sowohl unidirektionale (S-Mode) als auch bidirektionale (T-Mode, C-Mode) Kommunikation.

Sichere Verschlüsselung (AES-128):

  • Schutz sensibler Verbrauchsdaten durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
  • Datenschutzkonform gemäß DSGVO und BSI-Empfehlungen.

Welche Schnittstellen und Formate sind für die Abrechnungssoftware relevant?

Für eine reibungslose Heizkostenabrechnung müssen Zählerdaten in standardisierten Formaten übermittelt werden. Besonders wichtig sind OMS-konforme Schnittstellen, die eine systemübergreifende Datenübertragung ermöglichen. Gängige Datenformate wie EDIFACT, CSV oder XML sorgen dafür, dass Verbrauchsdaten korrekt in die Abrechnungssoftware importiert werden können. Entscheidend ist auch, dass die Systeme kompatibel mit den gängigen ERP- oder Abrechnungslösungen sind und automatisierte Plausibilitätsprüfungen unterstützen. Nur so lässt sich eine fehlerfreie, rechtssichere und effiziente Abrechnung gewährleisten – WEG Hausverwaltung Software.

Wie kann die Integration verschiedener Zählertypen (Strom, Wasser, Gas, Wärme) erfolgen?

Die Integration unterschiedlicher Zählertypen in ein gemeinsames System ist für Hausverwaltungen technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll – vorausgesetzt, es werden einheitliche Schnittstellen und Kommunikationsstandards eingesetzt. Zentral ist dabei der Einsatz sogenannter Multi-Utility-Gateways und OMS-kompatibler Geräte (Open Metering System), die verschiedene Messdaten zusammenführen.

Technisch sinnvoll ist folgende Vorgehensweise:

  • Einheitliche Zähler mit OMS-Protokoll installieren: Alle Zählertypen (Strom, Gas, Wasser, Wärme) sollten über das gleiche Übertragungsprotokoll (z. B. Wireless M-Bus) kommunizieren können.
  • Gateway als Datensammelpunkt verwenden: Das Gateway empfängt die Verbrauchswerte aller Zähler im Gebäude und leitet sie gebündelt an das Abrechnungssystem oder einen externen Dienstleister weiter.
  • Abrechnungssoftware mit Mehrspartenfähigkeit nutzen: Die Software muss verschiedene Medienarten unterscheiden und verbrauchsgerecht zuordnen können – insbesondere bei zentralen Heizungsanlagen oder Sammelzählern.
  • Plausibilitätsprüfung und Fehleranalyse automatisieren: Durch die Integration wird ein Abgleich von Verbrauchsmustern möglich, was Manipulation oder technische Defekte frühzeitig erkennt.
  • Datenschutz und Zugriffsrechte definieren: Zentrale Speicherung verlangt klare Verantwortlichkeiten für Datenzugriff, Protokollierung und die Einhaltung der DSGVO.

Heidi Systems liefert OMS-kompatible Multi-Utility-Lösungen, die Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezähler nahtlos integrieren. Der Einbau ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr übernimmt Heidi Systems nicht nur Ablesung, Wartung und DSGVO-konforme Datenverwaltung, sondern auch die Integration aller Medien in einem zentralen, transparenten Abrechnungssystem.

“Wer Zählerdaten spartenübergreifend bündelt, schafft nicht nur Übersicht, sondern echte Effizienz im Gebäudemanagement.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Anforderungen bestehen an die Interoperabilität von Zählern?

Die Interoperabilität von Zählern bedeutet, dass Geräte unterschiedlicher Hersteller nahtlos miteinander kommunizieren und in bestehende Systeme eingebunden werden können. Für Hausverwaltungen ist das besonders wichtig, um bei der Auswahl von Messdiensten oder Abrechnungspartnern flexibel und unabhängig zu bleiben. Grundlage dafür ist die Nutzung des OMS-Standards (Open Metering System), der sicherstellt, dass Zähler aller Sparten (Strom, Wasser, Gas, Wärme) mit einer gemeinsamen Sprache arbeiten.

Wichtig ist außerdem, dass alle Zähler standardisierte Funkprotokolle wie Wireless M-Bus verwenden, sodass Daten zuverlässig empfangen und verarbeitet werden können. Auch die Abrechnungssoftware muss interoperabel sein und verschiedene Zählermodelle ohne aufwändige Umprogrammierung verarbeiten können. Nur dann ist ein effizienter und zukunftssicherer Betrieb gewährleistet .

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die rechtssichere Dokumentation, damit im Falle von Wartung, Austausch oder Mieterwechsel der nahtlose Datenfluss gewährleistet bleibt. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur Systeme mit nachgewiesener Kompatibilität und offenen Standards einsetzen – so bleibt die Kontrolle über Prozesse, Kosten und Dienstleister langfristig erhalten.

Heidi Systems setzt konsequent auf OMS- und Wireless M-Bus-Standards und garantiert damit volle Herstellerunabhängigkeit. Der Einbau ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhalten Hausverwaltungen eine Komplettlösung inklusive Ablesung, Wartung, Dokumentation und einer zentralen Abrechnungsplattform, die mit allen gängigen Zählertypen kompatibel ist.

Wie steht es um die Datensicherheit bei funkbasierten Ablesesystemen?

Funkbasierte Ablesesysteme sind grundsätzlich datensicher, sofern sie den aktuellen technischen und rechtlichen Standards entsprechen. Hausverwaltungen tragen dabei eine besondere Verantwortung, denn sie verarbeiten regelmäßig personenbezogene Verbrauchsdaten, die unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen.

Wichtige Sicherheitsanforderungen im Überblick:

  • Verschlüsselte Datenübertragung (AES-128): Verbrauchsdaten werden sicher vom Zähler zum Empfänger gesendet. Unverschlüsselte Übertragungen sind nicht mehr zulässig.
  • Zugangskontrollen und Rollenvergabe: Nur autorisierte Personen dürfen auf Messdaten zugreifen. Die Vergabe von Rechten muss dokumentiert sein.
  • Anonymisierung und Pseudonymisierung: Für interne Auswertungen sollten Daten möglichst ohne direkten Personenbezug verarbeitet werden.
  • Datenspeicherung nach dem Prinzip der Datensparsamkeit: Es dürfen nur so viele Daten gespeichert werden, wie für die Abrechnung nötig sind – und nur so lange wie gesetzlich vorgeschrieben.
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Systemwartung: Nur aktuelle Software schützt zuverlässig vor Sicherheitslücken und Manipulationsversuchen.

Welche datenschutzrechtlichen Pflichten gelten laut DSGVO für Hausverwaltungen?

Hausverwaltungen gelten im Sinne der DSGVO als Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten – darunter fallen auch Verbrauchsdaten von funkbasierten Zählern, sofern diese auf eine Wohnung oder einen Mieter zurückgeführt werden können. Daraus ergeben sich klare Pflichten: Es muss ein Rechtsgrund für die Datenerhebung vorliegen, meist ist dies die vertragliche Abrechnungspflicht gemäß Mietvertrag und Heizkostenverordnung. Zudem müssen Mieter transparent informiert werden – in Form von Datenschutzhinweisen, die Auskunft über Zweck, Speicherdauer und Rechte der Betroffenen geben.

Wichtig ist auch die Auswahl datenschutzkonformer Dienstleister (z. B. Abrechnungsunternehmen), mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden muss. Alle Datenzugriffe sind zu dokumentieren, unbefugte Zugriffe müssen verhindert werden. Im Fall eines Datenlecks besteht Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden. Außerdem haben Mieter ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.

Heidi Systems setzt ausschließlich zertifizierte, DSGVO-konforme Funkzähler mit moderner Verschlüsselung ein. Der Einbau ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr übernimmt Heidi Systems nicht nur Ablesung und Wartung, sondern auch die datenschutzkonforme Übermittlung und Dokumentation aller Verbrauchsdaten – inklusive revisionssicherem Zugriffsprotokoll.

Wie können Zugriffsrechte und Datenzugänge rechtssicher geregelt werden?

Für Hausverwaltungen ist es essenziell, Zugriffsrechte und Datenzugänge klar strukturiert und rechtssicher zu organisieren, insbesondere bei der Nutzung funkbasierter Zählsysteme und digitaler Plattformen. Eine sorgfältige Rollenverteilung schützt sowohl personenbezogene Verbrauchsdaten als auch die Integrität der Abrechnungssysteme.

Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

  • Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip: Nur Mitarbeiter mit konkretem Aufgabenbezug dürfen auf bestimmte Daten zugreifen. Techniker sehen z. B. keine Mieterstammdaten.
  • Rollenbasierte Benutzerverwaltung: In digitalen Systemen müssen Rollen (z. B. Lesezugriff, Schreibrecht, Admin) individuell zugewiesen und dokumentiert werden.
  • Zugriffsprotokollierung: Jeder Zugriff auf sensible Daten sollte automatisch erfasst und regelmäßig überprüft werden (Audit-Trail).
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Erhöht die Zugriffssicherheit, insbesondere bei cloudbasierten Systemen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Zugriffsberechtigungen: Bei Personalwechseln oder Zuständigkeitsänderungen müssen Zugriffsrechte sofort angepasst oder entzogen werden.
  • Vertragliche Absicherung bei externen Dienstleistern: Der Datenzugang muss über einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) DSGVO-konform geregelt sein.

Heidi Systems bietet eine integrierte Zugriffs- und Rechteverwaltung mit lückenloser Protokollierung. Der Einbau ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr erhalten Hausverwaltungen eine komplette Serviceleistung inklusive sicherer Cloudplattform, rollenbasiertem Zugang, automatisierten Audits und DSGVO-konformer Datenverwaltung.

Welche wirtschaftlichen Vorteile bietet die Umstellung auf Funkzähler?

Die Umstellung auf funkbasierte Zähler bringt für Hausverwaltungen mehrere wirtschaftliche Vorteile, die sich sowohl kurz- als auch langfristig auszahlen. Der größte Effekt liegt in der automatisierten Fernauslesung, durch die keine Wohnungsbegehungen mehr nötig sind. Das spart nicht nur Personalkosten, sondern reduziert auch Koordinationsaufwand und Mieterbeschwerden bei Terminvergaben.

Zudem ermöglichen Funkzähler eine zeitnahe und exakte Verbrauchserfassung, was Plausibilitätsprüfungen erleichtert und Fehlabrechnungen vermeidet – ein direkter Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Reduktion von Reklamationen. Auch lassen sich durch frühzeitige Verbrauchseinblicke Energieeinsparungen identifizieren, was wiederum die Betriebskosten senken kann.

Langfristig profitieren Hausverwaltungen von einer höheren Effizienz im Abrechnungsprozess, besseren Datenanalysen für Instandhaltungsplanung und einer klaren Wettbewerbspositionierung durch moderne, digitale Infrastruktur. Zwar sind die Investitionskosten zu Beginn höher, doch diese amortisieren sich meist innerhalb weniger Jahre – besonders bei größeren Liegenschaften.

“Funkzähler sind keine Kostenfalle – sie sind ein Investitionsschlüssel für schlanke Prozesse und zufriedene Mieter.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten im Vergleich zu konventionellen Zählern?

Die laufenden Betriebskosten von funkbasierten Zählern liegen zunächst oft leicht über denen konventioneller Geräte, bieten jedoch auf Dauer deutliche Einsparpotenziale für Hausverwaltungen. Während klassische Zähler jährlich manuell abgelesen werden müssen, entfällt bei Funkzählern dieser Aufwand vollständig.

Kosten im Vergleich:

Konventionelle Zähler:

  • Manuelle Ablesung erfordert Terminvereinbarungen und Personal
  • Höhere Fehlerquote durch Erfassungsfehler oder Zugangsschwierigkeiten
  • Aufwand für Zwischenablesungen bei Mieterwechsel

Funkzähler:

  • Monatliche oder stichtagsgenaue Fernauslesung ohne Wohnungszutritt
  • Geringere Fehleranfälligkeit, schnellere Datenverfügbarkeit
  • Höhere Transparenz für Nutzer durch häufigere Verbrauchsinformationen

Kostenkomponenten funkbasierter Systeme:

  • Servicegebühren für Gateway-Betrieb und Datenbereitstellung
  • Lizenz- und Wartungskosten für Abrechnungssoftware
  • Technische Betreuung und Systempflege durch externe Anbieter

Wie läuft die jährliche Heizkostenabrechnung mit Funkzählern in der Praxis ab?

Die jährliche Heizkostenabrechnung mit Funkzählern verläuft für Hausverwaltungen deutlich effizienter als bei herkömmlichen Systemen. Dank der automatisierten Fernauslesung stehen die Verbrauchsdaten zum Stichtag exakt und vollständig zur Verfügung – ganz ohne Wohnungsbegehung. Die Zähler senden ihre Daten verschlüsselt an ein zentrales Gateway, das diese an den Messdienstleister oder direkt in die Abrechnungssoftware der Verwaltung überträgt – Heizkostenabrechnung Formel.

Nach dem Datenimport erfolgt die automatische Berechnung der verbrauchsabhängigen Heizkosten unter Berücksichtigung der Gesamtverbräuche, Flächenverteilung und etwaiger Leerstände. Fehlerhafte oder fehlende Ablesungen gehören der Vergangenheit an, wodurch sich auch Reklamationen deutlich reduzieren. Zusätzlich können Mieter gemäß Heizkostenverordnung monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden, was für mehr Transparenz sorgt.

Die Abrechnung selbst wird elektronisch erstellt, kann digital über Portale bereitgestellt oder klassisch per Post versendet werden. Bei Mieterwechseln lassen sich Zwischenablesungen zeitnah und unkompliziert durchführen, da die Daten jederzeit abrufbar sind. Insgesamt ermöglicht der Einsatz von Funkzählern eine schnellere, genauere und rechtssichere Abrechnung, spart Verwaltungskosten und verbessert die Servicequalität für Eigentümer und Mieter gleichermaßen.

Heidi Systems setzt ausschließlich zertifizierte, DSGVO-konforme Funkzähler mit moderner Verschlüsselung ein. Der Einbau ist kostenfrei, und für 150 € pro Wohneinheit und Jahr übernimmt Heidi Systems nicht nur Ablesung und Wartung, sondern auch die datenschutzkonforme Übermittlung und Dokumentation aller Verbrauchsdaten – inklusive revisionssicherem Zugriffsprotokoll.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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