Wärmemengenzähler Heizung: So funktioniert die Verbrauchserfassung bei Heizsystemen

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29 July 2025
Wärmemengenzähler Heizung

Ist ein Wärmemengenzähler gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, der Einbau von Wärmemengenzählern ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heizkosten. Grundlage ist die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in ihrer aktuellen Fassung.

Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:

  • Pflicht zur Verbrauchserfassung: Laut §5 HeizkostenV müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser mindestens zu 50 %, höchstens zu 70 % nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden.
  • Technische Voraussetzung: Um dies umzusetzen, ist der Einsatz von Wärmemengenzählern oder Heizkostenverteilern zwingend notwendig.
  • Gebäudekategorie entscheidend: Die Pflicht gilt in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Wärmeversorgung. In Einrohrsystemen oder bei dezentraler Versorgung können Ausnahmen greifen.
  • Funkpflicht ab 2027: Neue Zähler müssen fernablesbar sein. Nicht fernablesbare Geräte müssen bis Ende 2026 ersetzt werden (§5 Abs. 2 Heizkostenverordnung).

Ausnahmefälle:

  • Unwirtschaftlichkeit: Wenn der Einbau technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine Ausnahme beantragt werden.
  • Sonderregelungen bei Denkmalschutz oder bei bestimmten Sanierungsprojekten.

Wie funktioniert ein Wärmemengenzähler für die Heizung?

Ein Wärmemengenzähler misst genau, wie viel Wärmeenergie durch ein Heizsystem verbraucht wird. Das Gerät erfasst kontinuierlich den Volumenstrom des Heizwassers sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Aus diesen Werten berechnet der integrierte Rechenchip die verbrauchte Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh). Das Ergebnis ist eine exakte und rechtssichere Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung – Heizkostenabrechnung prüfen. Wichtig ist, dass der Zähler regelmäßig geeicht wird und idealerweise fernablesbar ist, um manuelle Ablesefehler und Mieterbelastungen zu vermeiden.

Wer zahlt Wärmemengenzähler, Mieter oder Vermieter?

Kostenverteilung für WärmemengenzählerKostenverteilung für Wärmemengenzähler

Grundsätzlich trägt der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft die Kosten für Anschaffung, Einbau und Wartung der Wärmemengenzähler. Ein Teil dieser Kosten kann jedoch – je nach Art – auf die Mieter umgelegt werden.

Kostenverteilung im Überblick:

Einbau und Anschaffung:

  • zählen zu den Modernisierungskosten (§ 559 BGB)
  • können mit bis zu 8 % jährlich auf die Miete umgelegt werden

Betrieb, Wartung und Ablesung:

  • gelten als Betriebskosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV)
  • Können bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden

Austausch nach Eichfrist oder Defekt:

  • meist Vermietersache, außer es liegt schuldhaftes Verhalten des Mieters vor

Wo wird der Wärmemengenzähler eingebaut?

Ein Wärmemengenzähler wird direkt in den Heizkreislauf eingebaut – entweder im Vorlauf oder Rücklauf der jeweiligen Heizleitung. Bei zentral beheizten Gebäuden erfolgt der Einbau häufig pro Wohneinheit oder pro Heizkreis, etwa bei Fußbodenheizungen oder Flächenheizsystemen. Entscheidend ist, dass der Einbau hydraulisch korrekt erfolgt und der Zähler sowohl den Volumenstrom als auch die Temperaturdifferenz zuverlässig erfassen kann. Für Hausverwaltungen ist wichtig: Der Montageort muss zugänglich, die Einbaulage dokumentiert und die Eichvorgaben eingehalten sein.

Wann ist der Einbau von Wärmemengenzählern in Heizungen gesetzlich vorgeschrieben?

Der Einbau von Wärmemengenzählern ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine zentrale Heizungsanlage mehrere Nutzer oder Wohneinheiten versorgt.

Rechtliche Grundlage:

  • §5 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verpflichtet Vermieter zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten.
  • Dazu müssen geeignete Messgeräte wie Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler installiert sein.

Einbaupflicht besteht insbesondere:

  • bei zentralen Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern
  • bei zentraler Warmwasserversorgung
  • bei Neu- oder Modernisierungsmaßnahmen mit baulicher Veränderung am Heizsystem
  • bei Austausch bestehender Zähler (ab 2027 nur noch fernablesbare Modelle zulässig)

Ausnahmen gelten nur:

  • bei technischer Unmöglichkeit oder
  • wenn der Einbau wirtschaftlich unzumutbar ist (Nachweispflicht durch Vermieter)

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Funkzähler in Deutschland?

Für Funkzähler gelten in Deutschland vor allem die Regelungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Seit der Novelle der Heizkostenverordnung 2021 ist vorgeschrieben, dass alle neu installierten Zähler fernablesbar sein müssen – Heizkostenverordnung Funkzähler. Bestehende, nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens Ende 2026 ersetzt werden. Zudem müssen Funkzähler die Interoperabilität unterstützen und den Datenschutz gewährleisten. Wichtig ist: Die Eichpflicht bleibt auch für Funkzähler bestehen, um rechtssichere Abrechnungen zu garantieren.

Was regelt die Heizkostenverordnung konkret für Funkzähler?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) legt klare Anforderungen für den Einsatz von Funkzählern fest – insbesondere in Bezug auf Verbrauchserfassung, Fernablesung und Abrechnungstransparenz.

Kernregelungen für Hausverwaltungen:

§ 5 Abs. 2 HeizkostenV:

  • Seit 01.12.2021 müssen neu installierte Messgeräte fernablesbar sein.
  • Nicht fernablesbare Geräte sind bis 31.12.2026 nachzurüsten.

§ 6a HeizkostenV:

  • Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter, wenn fernablesbare Zähler vorhanden sind.
  • Inhalte: Verbrauchswerte, Vergleich zum Vormonat/Vorjahr, Energiekosten, Emissionen.

§ 6b HeizkostenV:

  • Geräte müssen interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anschließbar sein (technische Kompatibilität).

Ziel der Verordnung: Mehr Transparenz, Energieeinsparung und einheitliche Datenschnittstellen im Sinne der Digitalisierung des Messwesens.

“Die Heizkostenverordnung zwingt uns zur Modernisierung – wer jetzt nicht umrüstet, zahlt später doppelt.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung der Pflichten?

Grundsätzlich gelten die bundesweiten Vorgaben der Heizkostenverordnung und des Mess- und Eichrechts einheitlich in allen Bundesländern. Es gibt keine landesspezifischen Abweichungen bei der Pflicht zur Verbrauchserfassung oder beim Einsatz von Funkzählern. Unterschiede entstehen allenfalls in der Praxis, etwa bei der Kontrolle durch Behörden, der Genehmigung von Ausnahmen oder in der Umsetzung durch Messdienstleister vor Ort. Für Hausverwaltungen bleibt entscheidend, dass die bundesrechtlichen Fristen und technischen Anforderungen überall gleichermaßen verbindlich sind.

Vorteil mit Heidi Systems:

  • Bundesweiter Rollout mit einheitlichem Leistungsumfang – unabhängig vom Standort
  • Kostenfreier Einbau der Technik – keine Startinvestition für Eigentümer
  • Fixpreis von 150 EUR pro Wohneinheit jährlich – inklusive aller Services wie Verbrauchserfassung, Abrechnung, Support und monatliche Information
  • Rechtssicherheit und DSGVO-Konformität durch geprüfte Systeme und digitale Prozessintegration

Fazit:
Ob Bayern, NRW oder Mecklenburg-Vorpommern – die Pflichten für Hausverwaltungen sind bundesweit identisch. Mit einem Anbieter wie Heidi Systems lässt sich die Umsetzung unabhängig vom Standort effizient, wirtschaftlich und rechtssicher gestalten.

Welche Übergangsfristen und Ausnahmen gelten aktuell?

Fristen für die Umstellung auf fernablesbare ZählerFristen für die Umstellung auf fernablesbare Zähler

Für die Umstellung auf fernablesbare Zähler sieht die Heizkostenverordnung klare Übergangsfristen und Ausnahmen vor. Hausverwaltungen sollten diese Fristen unbedingt im Blick behalten, um Rechtskonflikte und unnötige Kosten zu vermeiden.

Wichtige Übergangsfristen laut Heizkostenverordnung:

Seit 01.12.2021:

  • Neu installierte Zähler müssen fernablesbar sein (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV).

Bis spätestens 31.12.2026:

  • Alle nicht fernablesbaren Altgeräte müssen ersetzt oder nachgerüstet werden.

Zulässige Ausnahmen:

Technische Unmöglichkeit:

  • z. B. kein Funkempfang in Altbauten oder bei komplexen Heizsystemen.

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit:

  • wenn der Umbau unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
  • Ausnahme muss begründet und dokumentiert sein.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler?

Ein Wärmemengenzähler misst die tatsächlich verbrauchte Wärmeenergie in Kilowattstunden (kWh), indem er den Volumenstrom und die Temperaturdifferenz im Heizkreislauf erfasst. Ein Heizkostenverteiler hingegen ermittelt nur relative Verbrauchswerte an Heizkörpern und eignet sich nicht für eine exakte Verbrauchsangabe. Der Warmwasserzähler wiederum misst ausschließlich das verwendete Volumen an Warmwasser in Litern oder Kubikmetern. Für Hausverwaltungen ist wichtig zu wissen: Nur Wärmemengenzähler liefern eine präzise, rechtssichere Abrechnungsgrundlage, während Heizkostenverteiler vor allem bei älteren Gebäuden eingesetzt werden, in denen keine zentrale Wärmemessung möglich ist.

Welche technischen Anforderungen müssen moderne Wärmemengenzähler erfüllen?

Moderne Wärmemengenzähler müssen in Deutschland strenge technische Standards erfüllen, um genaue Messwerte, rechtssichere Abrechnungen und Datentransparenz zu gewährleisten.

Wichtige Anforderungen im Überblick:

Messgenauigkeit:

  • Gerät muss gemäß MID-Richtlinie (2014/32/EU) zertifiziert sein
  • Einhaltung der Eichvorschriften nach dem MessEG ist Pflicht

Fernablesbarkeit:

  • ab 2021 nur noch funkbasierte Geräte zulässig
  • vollständige Nachrüstpflicht bis Ende 2026

Interoperabilität:

  • muss mit Systemen verschiedener Hersteller kommunizieren können
  • vorgeschrieben nach § 6b HeizkostenV

Datensicherheit:

  • gesicherte End-to-End-Verschlüsselung der Messdaten
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff

Betriebssicherheit und Wartung:

  • robuste Bauweise, lange Batterielebensdauer
  • wartungsarm, mit Störmeldesystemen ausgestattet

Wie unterscheiden sich Funkzähler für Strom, Wasser, Gas und Wärme technisch?

Funkzähler für Strom, Wasser, Gas und Wärme unterscheiden sich vor allem in ihrer Messmethodik und den technischen Schnittstellen. Stromzähler messen elektrische Energie über Strom- und Spannungssensoren, während Wasser- und Gaszähler Volumenströme registrieren – oft mithilfe von Flügelrad- oder Ultraschalltechnik. Wärmezähler kombinieren Volumenmessung mit Temperaturdifferenz-Sensorik, um die Wärmemenge in kWh zu berechnen. Gemeinsam haben alle: Sie nutzen verschlüsselte Funkprotokolle (z. B. OMS, wM-Bus) für die Fernablesung. Unterschiede bestehen jedoch bei der Energieversorgung, der Sendehäufigkeit und den Montageanforderungen. Für Hausverwaltungen entscheidend: Die Geräte müssen systemkompatibel, interoperabel und datenschutzkonform sein.

Welche Standards gelten für die Interoperabilität und Fernablesbarkeit?

Für Funkzähler gelten in Deutschland klare technische Standards, die eine herstellerübergreifende Kommunikation und eine datenschutzkonforme Fernablesung sicherstellen sollen. Diese Anforderungen sind in der Heizkostenverordnung (§ 6b) und den technischen Normen konkretisiert.

Zentrale Standards im Überblick:

Interoperabilität:

  • Zähler müssen mit Systemen verschiedener Anbieter kompatibel sein
  • Erfüllung des OMS-Standards (Open Metering System) wird empfohlen
  • Pflicht für alle Neugeräte seit 01.12.2021

Fernablesbarkeit:

  • Übertragung der Messdaten per wM-Bus (wireless M-Bus) oder vergleichbarem Funkprotokoll
  • Datenübermittlung muss täglich möglich sein – Grundlage für monatliche Verbrauchsinformation
  • Geräte müssen Smart-Meter-Gateway-fähig sein

Sicherheitsanforderungen:

  • Verschlüsselung und Schutz der Daten gemäß DSGVO
  • Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit der Verbrauchsdaten

“Ohne Interoperabilität bleibt man im System eines Anbieters gefangen – das ist weder wirtschaftlich noch zukunftsfähig.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Rolle spielt die Eichfrist und wie wirkt sie sich auf Hausverwaltungen aus?

Die Eichfrist legt fest, wie lange ein Messgerät wie ein Wärmemengenzähler rechtsgültig verwendet werden darf. In Deutschland beträgt diese Frist in der Regel 5 Jahre für Wärmezähler und 6 Jahre für Wasserzähler. Nach Ablauf dürfen die Geräte nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden, es sei denn, sie wurden erneut geeicht oder ersetzt. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Es ist zwingend notwendig, alle Eichfristen im Blick zu behalten, um rechtssichere Betriebskostenabrechnungen zu garantieren und Reklamationen oder Nachforderungen zu vermeiden – Betriebskostenabrechnung Fristen. Ein professionelles Fristenmanagement spart dabei Zeit, Kosten und rechtliche Risiken.

Wie sicher sind Funkzähler aus Sicht des Datenschutzes?

Funkzähler sind aus datenschutzrechtlicher Sicht sicher, wenn sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards entsprechen. Dennoch müssen Hausverwaltungen einige wichtige Punkte beachten, um die Datensicherheit und Vertraulichkeit dauerhaft zu gewährleisten.

Wichtige Datenschutzaspekte bei Funkzählern:

Verschlüsselung:

  • Alle übertragenen Verbrauchsdaten müssen Ende-zu-Ende verschlüsselt werden
  • Verwendete Funkprotokolle (z. B. wM-Bus) müssen den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen

Datensparsamkeit:

  • Es dürfen nur notwendige Verbrauchsdaten gespeichert und übermittelt werden
  • Keine personenbezogenen Daten dürfen ohne Zweckbindung verarbeitet werden

Zugriffsschutz:

  • Nur autorisierte Personen (z. B. Messdienstleister) dürfen auf die Zählerdaten zugreifen
  • Zugriff muss dokumentiert und ggf. durch Passwörter oder Zertifikate gesichert sein

Transparenzpflicht gegenüber Mietern:

  • Mieter haben ein Recht zu erfahren, welche Daten erfasst werden
  • Die monatliche Verbrauchsinformation gemäß § 6a HeizkostenV stärkt die Datentransparenz

Verantwortung und Kontrolle:

  • Hausverwaltungen sind mitverantwortlich für die rechtmäßige Datenverarbeitung
  • Bei Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach DSGVO erforderlich

Welche Anforderungen stellt die DSGVO an den Betrieb von Funkzählern?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an den Betrieb von Funkzählern, da diese Verbrauchsdaten erfassen, die indirekt personenbezogen sein können – insbesondere bei Einzelabrechnungen. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle Datenverarbeitungsprozesse transparent, zweckgebunden und rechtskonform ablaufen.

Wichtig ist zunächst die Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung der Verbrauchsdaten erfolgt meist auf Basis des berechtigten Interesses oder zur Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber Mietern. Gleichzeitig besteht eine Informationspflicht: Mieter müssen verständlich informiert werden, welche Daten erhoben werden, wofür sie verwendet werden und wer Zugriff hat.

Zusätzlich muss jede Datenübertragung sicher verschlüsselt sein, und der Zugriff auf Zählerdaten ist auf autorisierte Personen zu beschränken. Werden externe Dienstleister für die Datenerfassung oder -verarbeitung eingesetzt, ist zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Auch ein Verfahren zur Löschung nicht mehr benötigter Daten muss klar geregelt sein.

Vorteile mit Heidi Systems:

  • Kostenfreier Einbau der Funkzähler – keine Zusatzkosten für Eigentümer oder Mieter
  • Fixpreis von 150 EUR pro Wohneinheit pro Jahr, inklusive:
  • Zählertechnik
  • Monatliche Verbrauchsinformation
  • Datensicherheit nach OMS-Standard
  • DSGVO-konforme Datenverarbeitung
  • Komplettlösung mit Datenschutzkonzept – inklusive AVV, Verschlüsselung und Systempflege

Fazit: Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit Verbrauchsdaten – besonders bei funkbasierten Messsystemen. Mit einem Partner wie Heidi Systems, der standardisierte, zertifizierte Prozesse bietet, können Hausverwaltungen diese Anforderungen zuverlässig, wirtschaftlich und rechtssicher umsetzen.

Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich – Eigentümer, Verwalter oder Messdienstleister?

Die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Einsatz von Funkzählern liegt in erster Linie beim Verantwortlichen im Sinne der DSGVO – also der Stelle, die über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. In der Praxis ist das häufig der Eigentümer oder die Hausverwaltung, je nach vertraglicher Konstellation.

Verantwortlichkeiten im Überblick:

Eigentümer (bei Selbstverwaltung):

  • Trifft Entscheidungen über den Einsatz von Zählern und Auswahl des Messdienstleisters
  • Trägt volle Verantwortung für die datenschutzkonforme Umsetzung

Hausverwaltung (bei Beauftragung):

  • Wird in der Regel als Verantwortlicher eingestuft, wenn sie im Namen des Eigentümers handelt
  • Muss Informationspflichten, Datensicherheit und AV-Verträge mit Dienstleistern umsetzen

Messdienstleister:

  • Handelt meist als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO
  • Darf Daten nur im Rahmen des AV-Vertrags verarbeiten und ist zur technischen Sicherheit verpflichtet

Was Hausverwaltungen beachten müssen:

  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Messdienstleister
  • Erfüllung der Informationspflicht gegenüber Mietern (Art. 13 DSGVO)
  • Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten
  • Regelmäßige Prüfung und Dokumentation der Rechtskonformität

Mit Heidi Systems auf der sicheren Seite:

  • Kostenfreier Einbau der Funkzähler: keine Anfangsinvestitionen für Eigentümer oder Verwaltung
  • Fixpreis: 150 EUR pro Wohneinheit/Jahr – inklusive Zählertechnik, Ablesung, Datenübermittlung, monatlicher Verbrauchsinformation und Datenschutzkonzept
  • Vollständiger AV-Vertrag inklusive
  • Technisch zertifizierte Sicherheitsstandards (z. B. OMS, AES-Verschlüsselung)
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Informationspflichten und TOMs

Fazit: Hausverwaltungen sollten die datenschutzrechtliche Verantwortung nicht unterschätzen – sie sind oft direkt in der Pflicht. Mit einem Partner wie Heidi Systems, der Datenschutz und Technik aus einer Hand bietet, können alle gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllt werden.

“Datenschutz ist keine Einmalaufgabe – Verwalter tragen die Verantwortung für jedes Zählersignal, das das Gebäude verlässt.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche wirtschaftlichen Vorteile bringen Wärmemengenzähler für Vermieter und Mieter?

Wirtschaftliche Vorteile von Funkzählern für die AbrechnungWirtschaftliche Vorteile von Funkzählern für die Abrechnung

Wärmemengenzähler bieten sowohl Vermietern als auch Mietern spürbare wirtschaftliche Vorteile, indem sie eine gerechte, verbrauchsabhängige Abrechnung ermöglichen. Für Mieter bedeutet das: Wer weniger heizt, zahlt auch weniger Heizkosten – das schafft Kostenbewusstsein und motiviert zu einem energieeffizienten Verhalten. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch im Gebäude messbar, was sich langfristig positiv auf die Betriebskosten auswirkt – Was ist eine Betriebskostenabrechnung.

Auch Vermieter profitieren: Mit moderner Messtechnik wie Wärmemengenzählern erfüllen sie gesetzliche Pflichten, reduzieren das Risiko von Abrechnungsstreitigkeiten und steigern die Attraktivität ihrer Immobilie. Zudem lassen sich Betriebskosten transparenter darstellen, was die Nebenkostenabrechnung für Verwalter deutlich vereinfacht. Nicht zuletzt wird durch den geringeren Gesamtverbrauch der CO₂-Ausstoß gesenkt, was zukünftige Klimavorgaben erfüllt und potenzielle CO₂-Kosten reduziert. Ein weiterer wirtschaftlicher Effekt: In Kombination mit förderfähigen Systemen lassen sich Investitionskosten teilweise über Zuschüsse abfedern – Betriebs und Heizkostenabrechnung.

Wie lassen sich Investitionskosten durch Einsparpotenzial rechtfertigen?

Die Investitionskosten für Wärmemengenzähler und moderne Funktechnik wirken auf den ersten Blick hoch, zahlen sich jedoch langfristig durch Betriebs- und Energieeinsparungen sowie Rechts- und Planungssicherheit deutlich aus. Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, diese Investitionen als strategische Maßnahme zu verstehen.

Wirtschaftliche Argumente zur Rechtfertigung:

Energieeinsparung durch Nutzerverhalten:

  • Verbrauchstransparenz führt zu bewusstem Heizverhalten
  • Studien zeigen bis zu 15 % Energieeinsparung

Gerechtere Kostenverteilung:

  • Reduziert Streitpotenzial bei Abrechnungen
  • Stärkt das Vertrauen der Mieter in die Abrechnung

Effizienzgewinn in der Verwaltung:

  • Automatisierte Fernauslesung spart Personal- und Fahrkosten
  • Weniger Aufwand bei der Nebenkostenabrechnung

Vermeidung von Folgekosten:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verhindert Bußgelder und Nachrüstpflichten

Wertsteigerung der Immobilie:

  • Gebäudetechnik verbessert den Marktwert und die Vermietbarkeit

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für digitale Zählertechnik?

Für den Einbau moderner, fernablesbarer Zähler wie Wärmemengenzähler oder Multifunktions-Funkzähler bestehen in Deutschland mehrere Fördermöglichkeiten, insbesondere im Rahmen energetischer Sanierungen. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik anteilig bezuschusst werden können – oft mit Fördersätzen zwischen 15 % und 20 %.

Zusätzlich unterstützen manche Bundesländer oder Kommunen über eigene Programme die Digitalisierung im Gebäudebereich, zum Beispiel im Rahmen von Smart-Building-Initiativen. Auch über die KfW-Förderbank lassen sich im Zuge einer Komplettsanierung zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen beantragen, wenn Zählertechnik in ein effizienzsteigerndes Gesamtkonzept eingebettet ist.

Hausverwaltungen sollten frühzeitig mit einem Energieberater zusammenarbeiten, um die richtige Kombination aus Maßnahmen und Förderprogrammen zu wählen. Wichtig ist zudem, dass die Förderbedingungen vor Maßnahmenbeginn geprüft und Anträge rechtzeitig gestellt werden. So lassen sich nicht nur Investitionskosten senken, sondern auch langfristige Einsparpotenziale besser nutzen.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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