WEG Hausverwaltung München: Preise, Anbieter & Empfehlungen für Eigentümergemeinschaften

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für WEG-Verwaltungen in Bayern?
Die rechtliche Grundlage für WEG-Verwaltungen in Bayern ergibt sich im Wesentlichen aus dem bundesweit geltenden Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zusätzlich sind landesspezifische Regelungen zu beachten, etwa aus dem Bayerischen Bauordnungsrecht oder kommunalen Vorgaben in München.
Kernpunkte im Überblick:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Regelt die Bestellung, Aufgaben, Pflichten und Abberufung des Verwalters (§§ 9b bis 27 WEG).
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Relevanz bei Verträgen, Verjährungsfristen und Haftung.
- Bayerische Bauordnung (BayBO): Betrifft bauliche Veränderungen, Instandhaltungspflichten und Sicherheit.
- Kommunale Satzungen in München: Z. B. Vorgaben zur Mülltrennung, Stellplätzen, Energieeinsparung oder Barrierefreiheit.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verpflichtet WEG Hausverwaltung zur sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten.
Was muss eine Hausverwaltung bei der Bestellung durch die Eigentümer beachten?
Die Bestellung einer WEG-Verwaltung muss durch Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen, und zwar mit einfacher Mehrheit. Wichtig ist, dass vorher ein konkreter Verwaltervertrag vorliegt, der den Umfang der Aufgaben, Vergütung und Laufzeit regelt. Der Beschluss muss ordentlich protokolliert und formgerecht in die Beschlusssammlung aufgenommen werden – Hausverwaltung in der Nähe. Zudem darf der Verwalter nur dann wirksam tätig werden, wenn seine Bestellung nicht anfechtbar oder bereits bestandskräftig ist. Fehlt eines dieser Elemente, kann die Bestellung rechtlich unwirksam sein.
Welche Pflichten hat die WEG-Verwaltung gegenüber der Eigentümergemeinschaft?
Die WEG-Verwaltung hat gegenüber der Eigentümergemeinschaft klare und gesetzlich definierte Pflichten. Diese WEG Hausverwaltung Pflichten ergeben sich vor allem aus § 27 WEG.
Wichtige Aufgaben im Überblick:
Kaufmännische Verwaltung
- Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder (inkl. Rücklagen)
- Überwachung von Zahlungseingängen und Mahnwesen
Technische Verwaltung
- Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- Koordination von Wartungen, Prüfungen und Reparaturen
- Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern im Rahmen des Budgets
Organisatorische Pflichten
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Beschlussdurchführung und Protokollführung
- Pflege der Beschlusssammlung
Rechtliche Vertretung
- Vertretung der WEG gegenüber Dritten
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen
Die Verwaltung ist zur sorgfältigen, wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet und haftet bei Pflichtverletzungen unter Umständen persönlich.
Ein weiterer Vorteil für Hausverwaltungen ergibt sich durch die Zusammenarbeit mit Heidi Systems: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und alle Leistungen – inklusive Wartung, Ablesung und Datenmanagement – werden zu einem transparenten Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Das sorgt für planbare Kosten und eine rechtssichere Umsetzung der Verwaltungsaufgaben.
Wie sieht eine rechtssichere Jahresabrechnung aus?
Eine rechtssichere Jahresabrechnung enthält sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, getrennt nach Betriebskosten und Rücklagenbewegungen. Sie muss übersichtlich und verständlich sein, damit jeder Eigentümer sie nachvollziehen kann. Pflichtbestandteile sind der Gesamtabrechnungsbetrag, die Einzelabrechnung pro Einheit, der Saldo der Instandhaltungsrücklage sowie ein Vergleich mit dem Wirtschaftsplan. Wichtig ist zudem, dass die Betriebskostenabrechnung durch die Eigentümerversammlung genehmigt und die Verwaltung entlastet wird. Ohne diese Schritte ist die Abrechnung nicht wirksam.
Welche Fristen und Formvorgaben gelten für Eigentümerversammlungen?

Die Durchführung von Eigentümerversammlungen ist im § 24 WEG geregelt. Dabei gelten klare Vorgaben:
Einladung und Frist:
- Einladung schriftlich, auch per E-Mail möglich (wenn vereinbart)
- Frist: mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin
- Einladung muss Tagesordnung enthalten
Formvorgaben für die Versammlung:
- Mindestens einmal jährlich durch die Verwaltung einzuberufen
- Ort und Zeit müssen zumutbar für alle Eigentümer sein
- Es können auch digitale Versammlungen oder hybride Formate durchgeführt werden (wenn beschlossen)
Beschlussfähigkeit:
- Die Versammlung ist grundsätzlich immer beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der Anwesenden (§ 25 Abs. 3 WEG)
"Die größte Fehlerquelle ist nicht der Beschluss selbst – sondern die Einladung dazu.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Anforderungen gelten an den Wirtschaftsplan und die Rücklagenbildung?
Der Wirtschaftsplan muss vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres aufgestellt werden und enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, aufgeteilt in Betriebskosten, Rücklagenzuführung und Einzelbeträge je Eigentümer – Betriebskostenabrechnung prüfen. Er dient als Grundlage für die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen. Die Eigentümerversammlung muss den Plan mehrheitlich beschließen.
Für die Rücklagenbildung gilt: Es besteht eine gesetzliche Pflicht, angemessene Instandhaltungsrücklagen zu bilden (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Deren Höhe hängt vom Gebäudewert, Alter und Zustand ab. Eine grobe Orientierung bietet die Peterssche Formel, in der Regel 0,8 % bis 1,0 % des Gebäudezeitwerts pro Jahr.
Ohne solide Rücklagen ist die Gemeinschaft bei Sanierungen schnell handlungsunfähig – und das kann teuer werden.
Wie wirkt sich das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) konkret aus?
Das WEMoG hat die Verwaltung und Organisation von Wohnungseigentum seit 2020 grundlegend verändert. Ziel war mehr Flexibilität, Transparenz und Handlungsfähigkeit für Eigentümergemeinschaften.
Die wichtigsten Auswirkungen:
- Verwaltungsbefugnis der Gemeinschaft wurde gestärkt: Die Gemeinschaft ist jetzt Träger der Rechte und Pflichten, nicht mehr nur die einzelnen Eigentümer (§ 9a WEG).
- Einzelmaßnahmen erleichtert: Maßnahmen zur Barrierefreiheit, E-Mobilität oder Einbruchschutz können auch bei Ablehnung durch andere Eigentümer auf eigene Kosten umgesetzt werden.
- Beschlussfähigkeit vereinfacht: Versammlungen sind unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig (§ 25 Abs. 3 WEG).
- Digitale Eigentümerversammlungen sind möglich, wenn durch Beschluss zugelassen (§ 23 Abs. 1 WEG).
- Verwalterstellung klarer geregelt: Jede Gemeinschaft muss eine Hausverwaltung haben, aber ab 9 Einheiten ist er verpflichtend (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
- Zertifizierter Verwalter: Eigentümer können ab 2024 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 26a WEG).
Was ist bei der Umsetzung von Sanierungen oder Instandhaltungen zu beachten?
Sanierungen und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum müssen durch die Eigentümerversammlung beschlossen werden. Grundlage ist in der Regel ein technisches Gutachten oder ein konkreter Instandhaltungsbedarf. Wichtig ist, dass Angebote eingeholt, Maßnahmen transparent erklärt und die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Bei größeren Maßnahmen empfiehlt sich ein Bauzeitenplan mit klarer Kommunikation an alle Beteiligten. Zu den Hausverwaltung Aufgaben gehört zudem zu prüfen, ob Fördermittel nutzbar sind und ob gesetzliche Vorgaben wie Energieeinsparverordnung oder Denkmalschutz berührt sind. Ohne saubere Planung und Beschlussfassung sind Rechtsstreitigkeiten und Kostenexplosionen vorprogrammiert.
Wie geht man mit baulichen Veränderungen rechtlich korrekt um?
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum sind rechtlich genau geregelt und oft konfliktanfällig. Damit sie gültig sind, braucht es einen wirksamen Beschluss der Eigentümerversammlung nach § 20 WEG.
Wichtige Punkte:
- Einfacher Mehrheitsbeschluss reicht aus, wenn niemand unbillig benachteiligt wird.
- Zustimmung aller Betroffenen ist erforderlich, wenn die Maßnahme einzelne Eigentümer erheblich beeinträchtigt (z. B. durch Lärm, Lichtverlust oder Flächenentzug).
- Maßnahmen, die dem barrierefreien Umbau, dem Einbruchschutz oder der E-Mobilität dienen, dürfen von einzelnen Eigentümern auf eigene Kosten verlangt und umgesetzt werden (§ 20 Abs. 2 WEG).
- Die Kostenverteilung muss vorab geklärt werden, sonst drohen Anfechtungen.
- Auch baurechtliche Vorgaben, z. B. aus der Bayerischen Bauordnung, müssen beachtet werden.
Welche Besonderheiten gelten in München bei kommunalen Auflagen oder Vorgaben?
In München gelten neben dem WEG auch kommunale Vorgaben, die Hausverwaltungen zwingend beachten müssen. Dazu zählen energetische Anforderungen im Rahmen der städtischen Klimastrategie, Vorgaben zur Mülltrennung und Tonnenbereitstellung, Zweitwohnungssteuern, sowie Satzungen zu Stellplätzen, Dachbegrünung oder Solaranlagen. Auch bei Lärm- und Denkmalschutz setzt München oft strengere Maßstäbe als andere Regionen. Wer hier als Hausverwaltung München verwaltet, muss regelmäßig prüfen, welche Pflichten aus städtischen Verordnungen, Bebauungsplänen oder Umweltauflagen entstehen. Verstöße können nicht nur Bußgelder, sondern auch Verzögerungen bei Bauvorhaben oder rechtliche Probleme zur Folge haben.
Was ist bei der Auswahl und Steuerung von Dienstleistern wichtig?
Die Auswahl und Steuerung von Dienstleistern erfordert Fachkenntnis, Sorgfalt und wirtschaftliches Denken. Ziel ist ein verlässliches Preis-Leistungs-Verhältnis und rechtssichere Abläufe.
Worauf es ankommt:
- Leistungsbeschreibung klar definieren: Nur wer genau weiß, was geliefert werden soll, bekommt vergleichbare Angebote.
- Mehrere Angebote einholen: Mindestens drei Vergleichsangebote sichern Transparenz und Verhandlungsbasis.
- Vertraglich absichern: Klare Vereinbarungen zu Umfang, Reaktionszeiten, Haftung und Kündigungsfristen sind Pflicht.
- Zuverlässigkeit und Referenzen prüfen: Dienstleister mit Erfahrung im WEG-Bereich sind oft effizienter und rechtssicherer.
- Leistung kontrollieren: Regelmäßige Stichproben und Rückmeldung aus der Eigentümerschaft helfen, Mängel früh zu erkennen.
- Kostenentwicklung im Blick behalten: Nachkalkulationen, Indexklauseln oder versteckte Zusatzkosten müssen vermieden werden.
Ein zusätzlicher Vorteil entsteht durch die Zusammenarbeit mit Heidi Systems: Der Einbau der Funkzähler erfolgt kostenfrei, und alle Leistungen – von Wartung über Ablesung bis hin zum Datenmanagement – werden zu einem transparenten Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten. So haben Verwaltungen volle Kostenkontrolle und profitieren von einer effizienten, rechtssicheren Abwicklung.
Wie können Verwalter Kosten- und Leistungsdruck wirtschaftlich sinnvoll begegnen?
Verwalter stehen heute unter hohem Kosten- und Erwartungsdruck, vor allem durch steigende Betriebskosten, Personalengpässe und rechtliche Anforderungen. Entscheidend ist eine klare Priorisierung, ein effizienter Ressourceneinsatz und der aktive Einsatz digitaler Tools.
Was hilft konkret:
Kostentreiber müssen früh erkannt und gegengesteuert werden – etwa durch Neuverhandlungen mit Dienstleistern oder die Bündelung von Aufträgen. Gleichzeitig spart eine strukturierte Planung bei Instandhaltung und Modernisierung unnötige Zusatzkosten. Digitale Verwaltungssoftware, automatisierte Mahnläufe und Dokumentenmanagement entlasten nicht nur personell, sondern erhöhen auch die Transparenz gegenüber Eigentümern bei den Kosten Hausverwaltung.
Was kostet WEG Hausverwaltung?

Die Kosten für eine WEG-Hausverwaltung richten sich nach Objektgröße, Leistungsumfang und Region. In München liegen die Preise meist zwischen 20 und 35 Euro pro Einheit und Monat.
Kostenbestandteile im Überblick:
- Grundvergütung: Deckt Standardleistungen ab: Abrechnung, Versammlung, Objektbetreuung
- Zusatzleistungen: Z. B. Bauleitung, Rechtsstreitbegleitung oder Sonderabrechnungen – meist separat vergütet
- Verwaltung von Rücklagen und Treuhandkonten: Manchmal als Pauschale oder Prozentaufschlag
- Besonderheiten in München: Höhere Preise durch Marktnachfrage, Personalengpässe und zusätzliche kommunale Vorgaben
Wichtig:
Ein günstiger Preis ist für die WEG Hausverwaltung Kosten nicht automatisch wirtschaftlich. Entscheidend ist ein transparenter Vertrag mit klaren Leistungsgrenzen. Versteckte Zusatzkosten können die scheinbar niedrige Vergütung schnell relativieren.
Zusätzlich profitieren Verwaltungen durch die Zusammenarbeit mit Heidi Systems: Der Einbau moderner Funkzähler ist kostenfrei, und sämtliche Leistungen – inklusive Wartung, Ablesung und Datenmanagement – werden zum Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr angeboten. Das sorgt für Planungssicherheit und reduziert Verwaltungskosten nachhaltig.
"Nicht der Preis entscheidet über gute Verwaltung, sondern was drinsteckt – und was eben nicht.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche technischen Anforderungen gelten für Gebäudeausstattung und Wartung?
Für die technische Gebäudeausstattung gelten je nach Art des Objekts verbindliche Prüf-, Wartungs- und Sicherheitsvorgaben. Zu den WEG Hausverwaltung Pflichten zählen regelmäßige Kontrollen von Aufzügen, Heizungsanlagen, Lüftung, Brandschutztechnik, Trinkwasserhygiene sowie der elektrischen Anlagen. Maßgeblich sind unter anderem die BetrSichV, die TRGS, die VDE-Normen und Vorgaben der Versicherer.
Wichtig ist, dass Hausverwaltungen alle Wartungsintervalle dokumentieren, Fachfirmen beauftragen und bei Störungen schnell reagieren. Versäumnisse können nicht nur den Versicherungsschutz gefährden, sondern im Schadensfall auch Haftungsfolgen für die Verwaltung nach sich ziehen.
Welche digitalen Werkzeuge erleichtern die Verwaltungsarbeit heute?
Digitale Tools helfen Hausverwaltungen, Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und Transparenz zu schaffen. Moderne Softwarelösungen decken fast alle Bereiche der WEG Hausverwaltung ab.
Wichtige digitale Werkzeuge:
- Verwaltungssoftware: Für Abrechnung, Buchhaltung, Dokumentenmanagement (z. B. Domus, Haufe PowerHaus)
- Eigentümerportale: Online-Zugriff auf Abrechnungen, Beschlüsse, Versammlungsprotokolle
- Ticketsysteme und Mängelmelder: Digitale Erfassung, Priorisierung und Nachverfolgung von Schäden
- Digitale Abstimmungstools: Für Umlaufbeschlüsse oder Online-Versammlungen (nach § 23 Abs. 1 WEG)
- Cloud-Speicher und Archivierung: Sicherer Zugriff auf Unterlagen für Verwaltung und Beirat
- Automatisierte Mahnläufe und Zahlungserinnerungen: Entlastung im Forderungsmanagement
Wie stellt eine Hausverwaltung IT-Sicherheit und Datenschutz sicher?
Hausverwaltungen arbeiten täglich mit sensiblen personenbezogenen Daten – von Kontodaten bis hin zu Eigentümerlisten und Abrechnungen. Um Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten, braucht es klare Prozesse, sichere Systeme und rechtliche Sorgfalt.
Alle Daten müssen gemäß DSGVO verarbeitet werden. Das bedeutet: Zugriffsrechte begrenzen, Auftragsverarbeiter vertraglich absichern und regelmäßige Datensicherungen durchführen. Besonders wichtig ist der Schutz vor unbefugtem Zugriff – durch Passwortmanagement, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Firewall-Systeme. Auch die Schulung der Mitarbeitenden ist Pflicht, denn viele Risiken entstehen durch menschliches Fehlverhalten.
Welche Haftungsrisiken bestehen für WEG-Verwalter?
WEG-Verwalter tragen eine hohe Verantwortung und haften bei Pflichtverletzungen unter bestimmten Voraussetzungen persönlich – sowohl zivilrechtlich als auch ggf. strafrechtlich.
Typische Haftungsrisiken:
- Fehlerhafte Jahresabrechnung oder Wirtschaftspläne: Kann Rückforderungen oder Schadensersatzforderungen auslösen
- Nichtumsetzung von Beschlüssen: Verstoß gegen Treuepflicht gegenüber der Gemeinschaft
- Versäumnisse bei Wartung oder Instandhaltung: Führt im Schadensfall zu Mithaftung, z. B. bei Personenschäden
- Verletzung von Fristen oder gesetzlichen Vorgaben: Z. B. bei Einberufung der Eigentümerversammlung oder Meldung an Behörden
- Datenschutzverstöße: DSGVO-Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen
Absicherungsmöglichkeiten:
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH): Für jede Hausverwaltung absolut empfehlenswert
- Klar definierter Verwaltervertrag mit dokumentierten Zuständigkeiten
- Sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Schulungen
"Wer nicht sauber dokumentiert, verwaltet im Blindflug – und haftet im Zweifel persönlich.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Was tun bei Konflikten mit Eigentümern oder dem Verwaltungsbeirat?
Konflikte zwischen Hausverwaltung, Eigentümern oder dem Verwaltungsbeirat entstehen oft durch Kommunikationsmängel, fehlende Transparenz oder ungeklärte Erwartungen. Der wichtigste Schritt ist, frühzeitig und sachlich zu vermitteln, bevor Positionen sich verhärten.
Alle relevanten Vorgänge sollten klar dokumentiert und nachvollziehbar begründet werden – besonders bei Beschlüssen, Kostenentscheidungen oder baulichen Maßnahmen. Bei persönlichen Angriffen oder eskalierenden Streitigkeiten hilft oft ein externer Moderator oder Jurist, der neutral vermitteln kann. Wichtig: Die Verwaltung muss neutral bleiben, aber dennoch konsequent im Rahmen des WEG handeln.
Wann und wie ist ein Wechsel der WEG-Verwaltung möglich?

Ein Wechsel der WEG-Verwaltung ist jederzeit möglich – entweder durch reguläre Abberufung zum Vertragsende oder außerordentlich bei Pflichtverletzung. Entscheidend ist, dass sowohl die Abberufung als Verwalter als auch die Kündigung des Verwaltervertrags korrekt abgewickelt werden – WEG Hausverwaltung wechseln.
Schritte im Überblick:
Regulärer Wechsel:
- Beschluss zur Abberufung mit einfacher Mehrheit (§ 26 WEG)
- Kündigung des Vertrags unter Beachtung der vereinbarten Frist
- Bestellung eines neuen Verwalters in derselben Versammlung
Außerordentliche Abberufung:
- Bei grober Pflichtverletzung oder Vertrauensverlust jederzeit möglich
- Muss im Zweifel gerichtlich durchgesetzt werden
Formale Anforderungen:
- Beschluss muss ordnungsgemäß protokolliert sein – Kündigung Hausverwaltung neues Gesetz
- Neuer Verwalter benötigt einen gültigen Vertrag vor Beschlussfassung
Welche Weiterbildungen und Qualifikationen sind heute unverzichtbar?
Für eine professionelle WEG-Verwaltung sind aktuelle Fachkenntnisse unerlässlich. Besonders wichtig ist die Qualifikation als zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG, die ab 2024 auf Verlangen der Eigentümer nachgewiesen werden muss. Neben rechtlichem Wissen sind auch Kenntnisse in Buchhaltung, technischer Gebäudeausstattung, Datenschutz und Kommunikation entscheidend.
Verwalter sollten regelmäßig an Fachseminaren, IHK-Lehrgängen oder Online-Schulungen teilnehmen, um Gesetzesänderungen, Urteile und digitale Entwicklungen im Blick zu behalten. Auch Weiterbildungen im Bereich Konfliktmanagement, ESG-Kriterien oder Bautechnik bringen in der Praxis echten Mehrwert.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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