Hausverwaltung München: Kosten, Leistungen und Anbieter-Vergleich für Eigentümer (2025)

Was kostet eine Hausverwaltung in München?
Die Kosten für eine Hausverwaltung in München hängen von mehreren Faktoren ab, lassen sich aber grob wie folgt einordnen:
Wohnungseigentumsverwaltung (WEG):
- Ø 20–30 € pro Einheit und Monat
- Bei kleineren Objekten kann der Preis je Einheit höher liegen
Mietverwaltung:
- Meist 4–8 % der monatlichen Kaltmiete
- Zusätzlich möglich: Sonderhonorare für Neuvermietung, Sanierungsbetreuung oder rechtliche Unterstützung
Einmalige Zusatzkosten:
- Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Mahnwesen u. ä. können separat abgerechnet werden
Kostenfaktoren im Überblick:
- Objektgröße und Zustand
- Anzahl der Einheiten
- Art der Hausverwaltung (WEG, Miet, Sondereigentum)
- Leistungsumfang laut Vertrag
Wie viel kostet mich eine Hausverwaltung?
Die Kosten für eine Hausverwaltung hängen stark vom Verwaltungsmodell, der Größe der Immobilie und dem individuellen Leistungsumfang ab. In der Regel liegen die monatlichen Kosten bei etwa 20 bis 30 Euro pro Einheit für eine klassische WEG-Verwaltung. Bei der Mietverwaltung sind 4 bis 8 % der Kaltmiete üblich. Zusätzliche Leistungen wie Vermietung, Instandhaltung oder rechtliche Betreuung können separat berechnet werden. Ein detaillierter Vertrag hilft dabei, versteckte Kosten zu vermeiden.
Welche Hausverwaltungen gibt es in München?
In München gibt es eine große Auswahl an Hausverwaltungen – von kleinen, lokal geführten Betrieben bis hin zu überregional tätigen Unternehmen. Die wichtigsten Kategorien:
WEG-Verwaltungen
- Spezialisieren sich auf die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Beispiele: Müller & Partner, H.E. Wohnbau
Mietverwaltungen
- Übernehmen Aufgaben für vermietete Objekte wie Mietinkasso, Neuvermietung, Abrechnung
- Beispiele: Hausverwaltung Riedl, Hammers & Heinz
Sondereigentumsverwaltungen (SEV)
- Betreuen einzelne Wohnungen innerhalb einer WEG im Auftrag des Eigentümers
- Häufig von WEG Hausverwaltung mit Angeboten
Digitale Hausverwaltungen
- Bieten Online-Zugang zu Unterlagen, automatisierte Kommunikation
- Beispiele: Buena Hausverwaltung
Wie hoch ist das Honorar einer Hausverwaltung?
Das Honorar einer Hausverwaltung variiert je nach Verwaltungsart, Objektgröße und Leistungsumfang. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) liegt das Honorar meist bei 20 bis 30 € pro Einheit und Monat. Bei Mietverwaltungen wird in der Regel ein Prozentsatz der Kaltmiete, meist 4 bis 8 %, berechnet. Sonderleistungen wie Vermietung, Instandhaltungskoordination oder rechtliche Unterstützung werden oft zusätzlich abgerechnet. Entscheidend ist ein klar definierter Vertrag, der Transparenz über alle Kosten bietet.
“Transparente Honorarmodelle sind für Hausverwaltungen entscheidend – nur so lassen sich Leistungen, Kosten und Vertrauen in Einklang bringen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Funkzähler in München?

Für den Einsatz von Funkzählern gelten in München – wie im gesamten Bundesgebiet – verbindliche gesetzliche Vorgaben:
Heizkostenverordnung (HKVO, §5 Abs. 2):
- Seit dem 1.12.2021 dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden.
- Bis spätestens 31.12.2026 müssen alle bestehenden Geräte entsprechend nachgerüstet sein.
Eichgesetz & Mess- und Eichverordnung:
- Funkzähler müssen geeicht sein und dürfen nur innerhalb ihrer Eichfrist betrieben werden.
Datenschutz (DSGVO):
- Verbrauchsdaten gelten als personenbezogen – eine datenschutzkonforme Erfassung und Übertragung ist Pflicht.
EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED):
- Monatliche Verbrauchsinformationen müssen den Nutzern bei Funktechnik kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Was fordert die Heizkostenverordnung (HKVO) bezüglich Funkzählern?
Die Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt vor, dass seit dem 1. Dezember 2021 nur noch fernablesbare Messgeräte (Zähler und Heizkostenverteiler) eingebaut werden dürfen. Bestehende Geräte müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 entsprechend nachgerüstet oder ersetzt werden. Zusätzlich verpflichtet die Heizkostenverordnung Funkzähler dazu, dass Nutzer bei Einsatz von Funkzählern monatliche Verbrauchsinformationen erhalten – kostenfrei und in verständlicher Form. Ziel ist mehr Transparenz und ein bewussterer Umgang mit Energie.
Wie beeinflusst die EU-Energieeffizienzrichtlinie Hausverwaltungen in München?
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) wirkt sich direkt auf den Verwaltungsalltag aus – insbesondere bei Mehrparteienhäusern mit zentraler Heizungsversorgung. Die wichtigsten Auswirkungen:
- Pflicht zur Verbrauchstransparenz: Nutzer müssen monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden – digital, verständlich und kostenfrei.
- Vorgabe für fernablesbare Zähler: Neue Geräte müssen fernablesbar sein; bestehende Systeme sind bis Ende 2026 nachzurüsten.
- Mehr Verwaltungsaufwand: Die Hausverwaltung muss Datenerfassung, -aufbereitung und -weitergabe sicherstellen.
- Technische Anforderungen steigen: Die Richtlinie fördert den Einsatz digitaler Messsysteme und erhöht die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz.
Welche Datenschutzvorschriften gelten speziell für Funkzähler?
Funkzähler erfassen personenbezogene Verbrauchsdaten, weshalb die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig greift. Betreiber – also meist die Hausverwaltung – müssen sicherstellen, dass alle Daten verschlüsselt, zweckgebunden und nur befugten Personen zugänglich sind. Zudem ist eine Information der Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung verpflichtend.
Besonders wichtig: Es dürfen nur so viele Daten wie nötig erhoben und gespeichert werden. Ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept ist daher unverzichtbar.
Welche Fristen gelten für die Umrüstung auf fernablesbare Zähler?
Die Umrüstung auf fernablesbare Zähler ist gesetzlich klar geregelt:
Seit 1. Dezember 2021:
- Es dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden.
Bis spätestens 31. Dezember 2026:
- Alle bestehenden Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen nachgerüstet oder ersetzt werden.
- Nachrüstungspflicht gilt deutschlandweit, also auch für alle Wohnanlagen in München.
“Wer die Fristen zur Umrüstung ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen mit Eigentümern.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Funktechnologien sind für Hausverwaltungen empfehlenswert?

Für Hausverwaltungen sind stabile, datensichere und wartungsarme Funktechnologien besonders wichtig. Bewährt haben sich Systeme auf Basis von OMS (Open Metering System) und Wireless M-Bus, da sie herstellerunabhängig, interoperabel und DSGVO-konform sind. Auch LoRaWAN wird zunehmend eingesetzt – vor allem bei größeren Liegenschaften mit komplexer Gebäudestruktur.
Wichtig ist, dass die gewählte Technologie eine sichere Datenübertragung, ausreichende Reichweite und eine einfache Integration in bestehende Abrechnungssysteme ermöglicht.
Wie unterscheiden sich technische Standards von Funkzählern für Strom, Wasser, Gas und Wärme?
Die technischen Standards variieren je nach Medium, müssen aber alle verlässliche Funkübertragung, Datensicherheit und Kompatibilität gewährleisten:
Stromzähler:
- Meist Smart Meter Gateway-fähig, hohe Anforderungen an IT-Sicherheit und Netzsynchronisierung
- Standard: SMGW / CLS-Interface
Wasserzähler:
- Häufig mit OMS-Standard und Wireless M-Bus ausgestattet
- Fokus auf lange Batterielaufzeit und hohe Reichweite
Gaszähler:
- Strenge Sicherheitsanforderungen, oft verschlüsselte Kommunikation über Wireless M-Bus
- Spezialisierte Sensorik für Druck und Durchfluss
Wärmezähler:
- Kombiniert Temperatur- und Volumenmessung
- Ebenfalls häufig OMS- oder M-Bus-fähig, oft in Kombination mit Heizkostenverteilern
Wie erfolgt eine rechtssichere und zuverlässige Datenübertragung?
Eine rechtssichere und zuverlässige Datenübertragung bei Funkzählern erfolgt über verschlüsselte Funkprotokolle, meist auf Basis von Wireless M-Bus oder LoRaWAN. Die Daten werden dabei automatisch und zyklisch übertragen – ohne manuelles Ablesen.
Wichtig ist, dass alle Funkzähler den Anforderungen der DSGVO und des Mess- und Eichrechts entsprechen. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, gesicherte Serverstandorte (idealerweise in der EU) und Zugriffsprotokolle sorgen zusätzlich für rechtliche Absicherung und hohe Datenintegrität.
Welche Risiken bestehen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit bei Funkzählern?
Funkzähler bringen einige datenschutzrelevante Risiken mit sich, vor allem im Hinblick auf die Erfassung und Übertragung personenbezogener Verbrauchsdaten:
- Unbefugter Zugriff: Ohne Verschlüsselung können Daten abgefangen oder manipuliert werden.
- Rückschlüsse auf Nutzerverhalten: Verbrauchsprofile können Rückschlüsse auf Anwesenheit, Tagesabläufe oder Nutzungsgewohnheiten ermöglichen.
- Verlust oder Missbrauch von Daten: Unzureichend gesicherte Systeme bergen ein erhöhtes Risiko für Datenlecks oder Cyberangriffe.
- Verstoß gegen die DSGVO: Fehlende Einwilligung oder unklare Zweckbindung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Welche Maßnahmen sind verpflichtend, um Funkzähler-Daten sicher zu schützen?
Um Funkzähler-Daten sicher zu schützen, sind mehrere verpflichtende Maßnahmen gemäß DSGVO und IT-Sicherheitsstandards einzuhalten. Zunächst muss die Datenübertragung verschlüsselt erfolgen – idealerweise mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Zugriffe auf die Daten dürfen nur autorisierten Personen möglich sein, was durch Rechtemanagement und Zugriffskontrollen sichergestellt wird. Zudem ist eine technisch-organisatorische Maßnahme (TOM) zu dokumentieren, die zeigt, wie Daten geschützt und Missbrauch verhindert wird. Wichtig ist auch eine klare Zweckbindung, regelmäßige Datensicherheitsaudits und die Aufbewahrung auf Servern innerhalb der EU.
“Datenschutz bei Funkzählern beginnt nicht bei der Technik, sondern bei klar geregelten Zugriffsrechten und transparenten Prozessen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie gelingt die reibungslose Einführung von Funkzählern in München?
Die erfolgreiche Umstellung auf Funkzähler gelingt, wenn Hausverwaltungen strukturiert und rechtzeitig vorgehen:
- Bestandsaufnahme: Alle vorhandenen Zähler erfassen und auf Nachrüstbedarf prüfen.
- Dienstleister auswählen: Einen zertifizierten Messdienstleister mit Erfahrung und DSGVO-konformen Systemen beauftragen.
- Eigentümer und Mieter informieren: Frühzeitige Kommunikation schafft Transparenz und reduziert Rückfragen.
- Einbau koordinieren: Terminplanung mit Monteuren abstimmen, Zugänglichkeit sicherstellen.
- Datenanbindung & Schulung: Systeme an Abrechnungssoftware anbinden und das Verwaltungsteam schulen.
Welche Anbieter und Dienstleister für Funkzähler sind für Münchner Hausverwaltungen geeignet?
Für Münchner Hausverwaltungen ist es besonders wichtig, auf zertifizierte Messdienstleister zu setzen, die nicht nur Erfahrung mit Funkzählern mitbringen, sondern auch mit den lokalen Gegebenheiten und Anforderungen vertraut sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Installation und Betrieb reibungslos verlaufen und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Zu den etablierten Anbietern in diesem Bereich zählen unter anderem ista, Techem, Brunata-Metrona sowie Qundis als technologischer Systemlieferant. Diese Unternehmen bieten umfassende Dienstleistungen aus einer Hand: von der Auswahl kompatibler Systeme über die Montage bis hin zur regelmäßigen Wartung und dem sicheren Betrieb der Zählerinfrastruktur.
Ein entscheidender Aspekt bei der Wahl des Anbieters ist die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Dienstleister sorgen für eine datenschutzkonforme Erfassung gemäß Heizkostenverordnung Funkzähler (HKVO) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das schützt sowohl Vermieter als auch Mieter vor rechtlichen Problemen und sorgt für Transparenz im Abrechnungsprozess.
Besonderen Wert sollte die Hausverwaltung auf interoperable Zählertechnik legen, etwa auf Systeme, die den OMS-Standard nutzen. Dieser gewährleistet, dass die Zähler mit verschiedenen Softwaresystemen kompatibel sind. Eine digitale Anbindung an moderne Abrechnungssoftware ist ebenfalls empfehlenswert, da sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und effiziente Prozesse ermöglicht.
Ergänzend erwähnenswert ist der Anbieter Heidi Systems, der für Hausverwaltungen besonders attraktiv sein kann: Der Einbau der Funkzähler erfolgt kostenfrei, und das gesamte Leistungspaket – inklusive Geräten, Installation, Wartung, Datenübertragung und digitaler Abrechnung – wird zu einem Fixpreis von 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr angeboten.
Wie sieht der typische Ablauf eines Zählerwechsels zu Funkzählern aus?
Ein professioneller Zählerwechsel folgt einem klar strukturierten Ablauf, um Ausfallzeiten zu minimieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten:
- Vorabprüfung: Bestandserhebung der vorhandenen Zähler (Typ, Anzahl, Einbauort)
- Information der Nutzer: Frühzeitige Ankündigung des Wechsels mit Terminen und Zugangsanforderungen
- Koordination mit Dienstleister: Terminvereinbarung, Gerätebereitstellung, Zugänglichkeit sicherstellen
- Ausbau & Einbau: Fachgerechte Demontage der alten Geräte und Montage der neuen Funkzähler
- Inbetriebnahme & Test: Funktionstest, Verschlüsselung aktivieren, Systemanbindung prüfen
- Dokumentation: Protokolle erfassen, Zählerstände sichern, Übergabe an Verwaltung
Welche Erfahrungswerte aus der Praxis erleichtern Hausverwaltungen den Umgang mit Funkzählern?
Die Umstellung auf Funkzähler bringt zunächst einmalige Investitionskosten mit sich, da die bisherigen Zähler durch moderne, funkbasierte Geräte ersetzt werden müssen. Die Anschaffungskosten variieren je nach Art des Mediums: Für Strom-, Wasser- oder Wärmezähler liegen sie in der Regel zwischen 80 und 150 Euro pro Einheit. Diese Beträge können sich je nach Hersteller, Modell und technischen Anforderungen noch weiter unterscheiden.
Zusätzlich zu den Anschaffungskosten fallen laufende Betriebskosten an. Dazu zählen insbesondere monatliche Servicegebühren für Wartung, Datenübertragung und die automatisierte Abrechnung. Diese Gebühren bewegen sich meist im Bereich von 2 bis 5 Euro pro Zähler. Je nach Anbieter können auch Servicepakete angeboten werden, die weitere Leistungen wie regelmäßige Updates oder eine erweiterte Störungsanalyse beinhalten.
Nicht zu unterschätzen sind auch die zusätzlichen Aufwendungen für die Montage der neuen Geräte, die Systemintegration in bestehende IT-Strukturen sowie eventuelle Schulungen für das technische Personal oder die Hausverwaltung. Diese Maßnahmen sind notwendig, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen und die Vorteile der neuen Technologie voll auszuschöpfen.
Trotz der Anfangskosten bietet die Umstellung auf Funkzähler langfristig Einsparpotenziale. Die manuelle Ablesung entfällt vollständig, wodurch Personal- und Reisekosten wegfallen. Zudem ermöglichen die Geräte eine frühzeitige Erkennung von Fehlfunktionen oder Leckagen, was wiederum Folgekosten senken kann. Auch die Abrechnungsprozesse werden effizienter und verursachen weniger Fehler.
Ein Praxisbeispiel dafür ist Heidi Systems: Der Anbieter übernimmt den kompletten Einbau der Funkzähler kostenfrei und bietet ein transparentes Komplettpaket zum Festpreis von 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr an. Darin enthalten sind sämtliche Leistungen von der Bereitstellung der Geräte über die Wartung bis hin zur digitalen Abrechnung – ohne versteckte Zusatzkosten. Dies reduziert nicht nur die Anfangsinvestition erheblich, sondern vereinfacht auch die Kalkulation und Umsetzung für Hausverwaltungen deutlich.
Wie schulen Hausverwaltungen ihr Personal optimal zum Umgang mit Funkzählern?

Eine zielgerichtete Schulung sorgt dafür, dass das Verwaltungsteam Funkzähler sicher und effizient in der Praxis nutzen kann:
- Grundlagen vermitteln: Funktionsweise, rechtliche Anforderungen (HKVO, DSGVO), Gerätetypen
- Digitale Systeme einführen: Schulung in Ableseportalen, Abrechnungssoftware und Verbrauchsmonitoring
- Datenschutz schulen: Richtiger Umgang mit sensiblen Daten, Zugriffsrechte, Dokumentationspflichten
- Fallbeispiele durchgehen: Praxisnahe Szenarien aus dem Alltag – z. B. Störungsfälle oder Mieterfragen
- Regelmäßige Auffrischung: Updates bei Gesetzesänderungen oder Software-Neuerungen
Welche Kosten entstehen Hausverwaltungen durch Umstellung auf Funkzähler?
Die Umstellung auf Funkzähler bringt zunächst einmalige Investitionskosten mit sich, da die bisherigen Zähler durch moderne, funkbasierte Geräte ersetzt werden müssen. Die Anschaffungskosten variieren je nach Art des Mediums: Für Strom-, Wasser- oder Wärmezähler liegen sie in der Regel zwischen 80 und 150 Euro pro Einheit. Diese Beträge können sich je nach Hersteller, Modell und technischen Anforderungen noch weiter unterscheiden.
Zusätzlich zu den Anschaffungskosten fallen laufende Betriebskosten an. Dazu zählen insbesondere monatliche Servicegebühren für Wartung, Datenübertragung und die automatisierte Abrechnung. Diese Gebühren bewegen sich meist im Bereich von 2 bis 5 Euro pro Zähler. Je nach Anbieter können auch Servicepakete angeboten werden, die weitere Leistungen wie regelmäßige Updates oder eine erweiterte Störungsanalyse beinhalten.
Nicht zu unterschätzen sind auch die zusätzlichen Aufwendungen für die Montage der neuen Geräte, die Systemintegration in bestehende IT-Strukturen sowie eventuelle Schulungen für das technische Personal oder die Hausverwaltung. Diese Maßnahmen sind notwendig, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen und die Vorteile der neuen Technologie voll auszuschöpfen.
Trotz der Anfangskosten bietet die Umstellung auf Funkzähler langfristig Einsparpotenziale. Die manuelle Ablesung entfällt vollständig, wodurch Personal- und Reisekosten wegfallen. Zudem ermöglichen die Geräte eine frühzeitige Erkennung von Fehlfunktionen oder Leckagen, was wiederum Folgekosten senken kann. Auch die Abrechnungsprozesse werden effizienter und verursachen weniger Fehler.
Ein innovatives Angebot bietet Heidi Systems: Für Hausverwaltungen entfällt die Einmalzahlung für Einbau und Montage komplett, weil Heidi Systems den Einbau kostenfrei übernimmt, und das umfassende Servicepaket – inklusive Geräten, Wartung, Datenübertragung, Systemintegration und digitaler Abrechnung – wird für klar kalkulierbare 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr bereitgestellt

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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