Heizkostenabrechnung Formel: So berechnen Sie Heizkosten korrekt – Praxisformeln & Rechenbeispiele

Wie berechnet man die Heizkostenabrechnung aus?
Als Spezialist für Hausverwaltungen wissen wir: Die Heizkostenabrechnung basiert auf einem gesetzlich geregelten Verfahren, das den tatsächlichen Verbrauch berücksichtigt und transparent aufgeschlüsselt wird. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Gesamtkosten ermitteln:
- Brennstoffkosten (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Betriebsstrom für Heizung
- Wartung, Ablesung, Messdienstleistungen
- ggf. Mietkosten für Messgeräte
Kostenverteilung festlegen:
- Grundkosten: meist 30–50 % (z. B. nach Wohnfläche)
- Verbrauchskosten: 50–70 % (nach gemessenem Verbrauch)
- Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel
Verbrauchsdaten erfassen:
- Mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern
- Ablesung per Funk oder manuell zum Stichtag
Kostenanteil je Einheit berechnen:
- Formel: Einzelverbrauch ÷ Gesamtverbrauch × Verbrauchskostenanteil
- Hinzu kommt der Anteil der Grundkosten
Abrechnung erstellen:
- Aufgeschlüsselt nach Nutzer, mit Angabe von Verbrauch, Einheiten, Verteilerschlüsseln und Gesamtbetrag
Wie lautet die Formel zur Berechnung der Heizung?
Die Berechnung der Heizkosten folgt keiner pauschalen Standardformel, sondern richtet sich nach dem Prinzip der verbrauchsabhängigen Abrechnung. Grundlage ist die Heizkostenverordnung (§ 7 HeizkostenV), die eine Aufteilung der Gesamtkosten in Grundkosten (z. B. nach Wohnfläche) und Verbrauchskosten (gemessener Verbrauch) vorschreibt. Eine häufig genutzte Formel lautet:
Einzelverbrauch ÷ Gesamtverbrauch × Verbrauchskostenanteil + Anteil an Grundkosten = Nutzeranteil
Entscheidend ist, dass alle Kostenarten korrekt erfasst und die Messgeräte normgerecht installiert und abgelesen wurden. Nur so ist eine rechtssichere und nachvollziehbare Abrechnung möglich – Heizkostenabrechnung prüfen.
Wie setzt sich die Heizkostenabrechnung zusammen?

Die Heizkostenabrechnung besteht aus mehreren gesetzlich geregelten Bestandteilen, die transparent aufgeschlüsselt werden müssen. Für Hausverwaltungen ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend:
Gesamtkosten der zentralen Heizanlage:
- Brennstoffkosten (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Betriebskosten (z. B. Strom für Pumpen)
- Wartung und Instandhaltung
- Kosten für Ablesung und Abrechnung
- Miete oder Wartung der Messgeräte
Verteilung auf die Mieter:
- Grundkostenanteil (z. B. nach Wohnfläche oder Volumenanteil)
- Verbrauchskostenanteil (nach individuellem Verbrauch laut Messgerät)
Abrechnungsdaten pro Einheit:
- Abgelesener Verbrauch (z. B. kWh oder Messpunkte)
- Verteilungsschlüssel (z. B. 30 % Grundkosten, 70 % Verbrauch – Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel)
- Gesamtkostenanteil je Mieteinheit
Sonderregelungen (optional):
- Leerstände
- Sondernutzung (z. B. Gewerbeeinheit)
- Nachberechnung bei verspätetem Brennstoffeinkauf
Wie darf der Vermieter die Heizkosten berechnen?
Der Vermieter darf die Heizkosten nur nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) berechnen. Er ist verpflichtet, mindestens 50 % der Gesamtkosten verbrauchsabhängig abzurechnen – maximal 70 %, der Rest sind sogenannte Grundkosten (z. B. nach Wohnfläche). Die Messgeräte müssen geeicht oder zertifiziert sein und eine ordnungsgemäße Verbrauchserfassung gewährleisten. Zusätzlich ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen kann der Mieter die Heizkosten um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Wie lautet die gesetzliche Grundlage für die Heizkostenabrechnung in Deutschland?
Die Heizkostenabrechnung ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Für Hausverwaltungen ist die Einhaltung dieser Vorgaben zwingend notwendig, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten:
Wesentliche Rechtsgrundlagen:
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV): regelt die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung und den zulässigen Verteilungsschlüssel – Heizkostenabrechnung Beispiel.
- § 556 BGB: bestimmt, dass Betriebskosten – einschließlich Heizkosten – auf den Mieter umgelegt werden dürfen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
- Mess- und Eichgesetz (MessEG): schreibt vor, dass nur geeichte oder zertifizierte Messgeräte verwendet werden dürfen.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): gilt bei der Erhebung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten, insbesondere bei Funkerfassung.
Wichtige Regelungen aus der HeizkostenV:
- Mindestens 50 % Verbrauchskostenanteil
- Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV)
- 15 % Kürzungsrecht bei Regelverstößen (§ 12 HeizkostenV)
“Eine rechtssichere Heizkostenabrechnung beginnt mit dem Verständnis der gesetzlichen Grundlagen – ohne § 7 HeizkostenV geht es nicht.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Formeln schreibt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) vor?
Die Heizkostenverordnung schreibt keine starre Formel, sondern ein Verteilungssystem vor. Die Gesamtkosten müssen in einen Grundkostenanteil (z. B. nach Wohnfläche) und einen Verbrauchskostenanteil (nach tatsächlichem Verbrauch) aufgeteilt werden. Der Verteilerschlüssel liegt in der Regel bei 30–50 % Grundkosten und 50–70 % Verbrauchskosten. Die Berechnung erfolgt meist nach folgender vereinfachter Formel:
Einzelverbrauch ÷ Gesamtverbrauch × Verbrauchskosten + Anteil an Grundkosten = Nutzeranteil
Die Verordnung lässt Raum für Anpassungen, etwa bei besonderen Gebäudearten oder technischen Einschränkungen – wichtig ist stets die Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung aller Nutzer.
Wie funktioniert die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, dass Heizkosten zweigeteilt auf die Nutzer verteilt werden: in Grundkosten und Verbrauchskosten. Diese Aufteilung sorgt für Fairness und Transparenz in der Abrechnung.
Grundkosten:
- Decken den fixen Anteil der Heizkosten (z. B. Grundlast, Betriebsbereitschaft)
- Verteilt nach Wohnfläche oder Rauminhalt
- Anteil: mindestens 30 %, höchstens 50 % der Gesamtkosten
Verbrauchskosten:
- Decken den individuellen Heizverbrauch der Nutzer
- Erfasst über Wärmezähler oder Heizkostenverteiler
- Anteil: mindestens 50 %, höchstens 70 % der Gesamtkosten
Verteilungsschlüssel festlegen:
- Wird durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung gewählt
- Muss einheitlich für alle Nutzer angewendet werden
- Änderungen nur mit Zustimmung aller Mietparteien oder nach Modernisierung möglich
Wie werden Heizkosten mit verschiedenen Messgeräten (Wärmezähler, Heizkostenverteiler) berechnet?
Die Berechnung der Heizkosten richtet sich nach dem Typ der installierten Messgeräte. Bei Wärmezählern wird der exakte Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) gemessen – meist bei zentral beheizten Einheiten mit Flächenheizungen. Bei Heizkostenverteilern wird ein einheitenbasierter Verbrauchswert erfasst, der den relativen Verbrauch einzelner Heizkörper angibt. Die Verteilung erfolgt dann proportional zum Gesamtverbrauch im Gebäude. In beiden Fällen ist entscheidend, dass die Geräte ordnungsgemäß installiert, geeicht und zum Stichtag korrekt abgelesen wurden, um eine faire und rechtskonforme Abrechnung zu gewährleisten – Wärmemengenzähler Heizung.
Welche Rolle spielt die Wohnfläche bei der Kostenverteilung?
Die Wohnfläche ist ein zentraler Verteilungsmaßstab für die Grundkosten der Heizkostenabrechnung. Sie stellt sicher, dass fixe Kosten fair und nachvollziehbar auf alle Nutzer verteilt werden.
Anwendung auf die Grundkosten:
- Grundkosten werden nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt
- Gilt für zentrale Heizungsanlagen mit mehreren Einheiten
Einheitlicher Maßstab:
- Es muss die vereinbarte Wohnfläche aus dem Mietvertrag verwendet werden
- Alternativ: Berechnung nach der DIN 277 oder Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Die Berechnungsgrundlage sollte für alle Mieter gleich angewendet werden
Bedeutung für die Abrechnung:
- Hat keinen Einfluss auf Verbrauchskosten, aber auf die Fixkostenanteile
- Besonders wichtig bei Leerstand, da der Anteil dann auf die belegten Wohnungen verteilt wird
Wie wird der individuelle Verbrauch korrekt erfasst und abgerechnet?
Der individuelle Verbrauch wird durch geeichte Messgeräte wie Wärmezähler oder Heizkostenverteiler erfasst, die fest an den Heizkörpern oder an den Leitungssystemen installiert sind. Die Daten werden entweder manuell abgelesen oder per Funk automatisch übermittelt. Grundlage der Abrechnung ist der Verbrauch im Verhältnis zum Gesamtverbrauch im Gebäude. Dieser wird mit dem festgelegten Verbrauchskostenanteil (meist 50–70 %) multipliziert. Wichtig ist, dass alle Geräte ordnungsgemäß installiert, regelmäßig gewartet und rechtzeitig abgelesen werden – nur so ist eine rechtskonforme, faire und nachvollziehbare Verteilung der Heizkosten möglich.
Was ist bei der Abrechnung mit Funkzählern für Strom, Wasser, Gas und Wärme zu beachten?
Die Abrechnung mit Funkzählern bringt Hausverwaltungen viele Vorteile – aber auch klare gesetzliche Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Messgenauigkeit – Heizkostenabrechnung ohne Zähler zulässig.
Rechtliche Vorgaben:
- Geräte müssen geeicht und zugelassen sein (gemäß MessEG und MID-Richtlinie)
- Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Verbrauchsdaten dürfen nur zweckgebunden und sicher verarbeitet werden
Technische Anforderungen:
- Funkzähler müssen zuverlässig und auslesesicher arbeiten
- Erfassung erfolgt fernauslesbar – kein Zugang zur Wohnung nötig
- Datenübertragung muss verschlüsselt erfolgen (z. B. OMS-Standard)
Pflichten der Hausverwaltung:
- Information der Nutzer über Art, Zweck und Zeitpunkt der Erfassung
- Datensicherheit durch geeignete Softwarelösungen gewährleisten
- Archivierung der Verbrauchsdaten gemäß rechtlicher Aufbewahrungsfristen
Wirtschaftlicher Nutzen:
- Keine Vor-Ort-Termine mehr nötig → geringerer Aufwand
- Automatische Verbrauchsübersichten für unterjährige Info-Pflichten (§ 6a HeizkostenV)
- Fehlerminimierung durch digitale Prozesse
Welche Pflichten haben Hausverwaltungen bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV)?
Seit der Novelle der Heizkostenverordnung sind Hausverwaltungen verpflichtet, monatlich unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen – digital, kostenlos und individuell. Diese Pflicht gilt für alle Liegenschaften mit fernauslesbaren Messgeräten. Mieter müssen über ihren bisherigen Verbrauch, Vergleiche zum Vormonat und Vorjahr, sowie Kostenprognosen informiert werden. Die Daten müssen übersichtlich und verständlich aufbereitet sein. Wird diese Informationspflicht nicht erfüllt, droht ein 15 % Kürzungsrecht der Mieter gemäß § 12 HeizkostenV.
Wie unterscheiden sich die Anforderungen je nach Bundesland (z. B. Energiegesetze, Förderprogramme)?

Obwohl die Heizkostenabrechnung bundesweit durch die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) geregelt ist, gibt es je nach Bundesland abweichende Anforderungen und ergänzende Regelungen, insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Fördermaßnahmen.
Landesenergiegesetze:
- Einige Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg) haben eigene Energiegesetze mit strengeren Anforderungen an Energieeffizienz, Verbrauchserfassung oder Sanierungspflichten.
- In NRW und Bayern gelten z. B. landesspezifische Vorgaben zur energetischen Qualität von Gebäuden im Bestand.
Förderprogramme:
- Länderspezifische Förderungen ergänzen Bundesprogramme (z. B. KfW, BAFA).
- Zuschüsse für digitale Messtechnik, Gebäudeautomation oder energetische Sanierungen unterscheiden sich je nach Bundesland in Höhe, Bedingungen und Antragswegen.
- Beispiel: Berlin fördert über IBB gesondert den Einbau von Smart-Meter-Systemen.
Abweichende Auflagen bei öffentlicher Förderung:
- Wer Landesmittel in Anspruch nimmt, muss oft detaillierte Nachweise über Verbrauchstransparenz, Nutzerinformation und Heizkostenaufteilung erbringen.
Welche technischen Standards gelten für Messgeräte und Abrechnungssoftware?
Für Messgeräte und Abrechnungssoftware gelten in Deutschland klare technische Vorgaben, um Messgenauigkeit, Rechtssicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Alle Zähler für Wärme, Wasser, Strom und Gas müssen geeicht oder konformitätsbewertet sein – gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der MID-Richtlinie (EU-Messgeräte-Richtlinie). Die Geräte müssen zudem regelmäßig gewartet und überprüft werden. Abrechnungssoftware muss den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, z. B. §§ 6a, 7, 9 HeizkostenV, und muss transparente, prüffähige Auswertungen ermöglichen. Bei der Nutzung von Funktechnik ist zudem die DSGVO-konforme Datenverarbeitung zwingend erforderlich.
Wie wird die Datensicherheit bei digitalen Heizkostenabrechnungen gewährleistet?
Digitale Heizkostenabrechnungen erfordern besondere Sorgfalt beim Umgang mit personenbezogenen Verbrauchsdaten. Hausverwaltungen tragen die Verantwortung für eine sichere und DSGVO-konforme Verarbeitung aller erfassten Daten.
Rechtliche Grundlage:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- § 9 HeizkostenV: Schutz bei Fernauslesung und elektronischer Datenverarbeitung
Technische Schutzmaßnahmen:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Datenübertragung (z. B. bei Funkzählern)
- Zugangsbeschränkungen durch Passwörter, Firewalls, Rollenrechte
- Regelmäßige Software-Updates zur Schließung von Sicherheitslücken
Organisatorische Maßnahmen:
- Verarbeitungsverzeichnis führen gemäß Art. 30 DSGVO
- Datenschutzfolgeabschätzungen bei neuen Systemen
- Schulungen des Personals zum richtigen Umgang mit Verbrauchsdaten
Zusammenarbeit mit Dienstleistern:
- Nur zertifizierte Anbieter mit nachweisbarer DSGVO-Konformität beauftragen
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abschließen
Mit Systemen von Heidi Systems profitieren Hausverwaltungen von einer besonders sicheren, digitalen Abrechnung:
- Ende-zu-Ende-verschlüsselte Funkübertragung
- Datenspeicherung auf zertifizierten Servern in der EU
- Kostenfreier Einbau und Transparenz durch festen Preis von 150 € pro Wohneinheit jährlich
Digitale Heizkostenabrechnungen bieten Komfort und Effizienz – aber nur, wenn Datensicherheit und Datenschutz professionell umgesetzt werden. Hausverwaltungen sollten auf transparente Anbieter, moderne Verschlüsselung und rechtssichere Prozesse setzen, um sowohl Mieter als auch sich selbst zu schützen.
“Datensicherheit ist kein Zusatz, sondern Pflicht – besonders bei der digitalen Erfassung von Verbrauchsdaten.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie lassen sich Kosten durch moderne Messtechnik wirtschaftlich optimieren?
Moderne Messtechnik ermöglicht es Hausverwaltungen, Verbrauch transparent zu erfassen, Abrechnungsprozesse zu automatisieren und dadurch langfristig Kosten zu senken. Funkbasierte Systeme reduzieren den Personalaufwand für Ablesungen, vermeiden Schätzungen und senken Fehlerrisiken. Zudem lassen sich durch unterjährige Verbrauchsinformationen Energiekosten frühzeitig steuern. Wichtig ist, auf zukunftsfähige, eichrechtskonforme Systeme zu setzen, die auch mit digitalen Plattformen kompatibel sind. So entstehen einmalige Investitionen, die sich durch effizientere Prozesse, weniger Reklamationen und bessere Fördermöglichkeiten schnell amortisieren.
Welche rechtlichen Risiken bestehen bei fehlerhafter oder verspäteter Abrechnung?
ür Hausverwaltungen können fehlerhafte oder verspätete Heizkostenabrechnungen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Die Einhaltung gesetzlicher Fristen und formaler Anforderungen ist daher unerlässlich.
Verspätete Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB):
- Abrechnungsfrist: 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode
- Wird diese Frist versäumt, kann keine Nachforderung gegenüber Mietern geltend gemacht werden
- Ausnahmen nur bei nicht verschuldetem Verzug
Formelle Fehler:
- Unvollständige Angaben, falsche Verteilerschlüssel oder fehlende Verbrauchsinformationen machen die Abrechnung anfechtbar
- Mieter können bei Mängeln ein 15 % Kürzungsrecht (§ 12 Heizkostenverordnung) geltend machen
Datenschutzverstöße:
- Unsachgemäßer Umgang mit Verbrauchsdaten kann zu Abmahnungen, Bußgeldern und Imageverlust führen
Welche Fristen gelten für die Erstellung und Zustellung der Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnung muss laut § 556 Abs. 3 BGB spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Wird diese Frist versäumt, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen – selbst wenn die Abrechnung korrekt ist. Für Guthaben der Mieter gilt diese Frist nicht: Sie müssen auch nach Ablauf ausgezahlt werden. Entscheidend ist, dass der Zugang beim Mieter rechtzeitig erfolgt, nicht das Absendedatum. Die Einhaltung der Frist ist daher für Hausverwaltungen rechtlich und organisatorisch von zentraler Bedeutung.
Wie können Hausverwaltungen auf Einwände von Mietern fachlich korrekt reagieren?
Einwände gegen Heizkostenabrechnungen sind im Verwaltungsalltag häufig – eine strukturierte und sachliche Reaktion schützt vor Konflikten und rechtlichen Risiken.
Einwände ernst nehmen und dokumentieren:
- Schriftliche Erfassung des Einwands inkl. Datum
- Fristgerechte Rückmeldung an den Mieter (innerhalb von 4 Wochen empfohlen)
Abrechnung prüfen:
- Verteilerschlüssel, Verbrauchswerte, Geräteangaben kontrollieren
- Vergleich mit Vorjahreswerten zur Plausibilisierung heranziehen
- Bei Bedarf Rücksprache mit Messdienstleister halten
Korrekte Kommunikation:
- Sachlich und transparent antworten, idealerweise mit Erläuterung der Abrechnungsschritte
- Bei berechtigten Fehlern: unverzügliche Korrektur und Mitteilung über neue Abrechnung
- Bei unberechtigten Einwänden: Begründung mit Verweis auf gesetzliche Regelung
Mieterrechte beachten:
- Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren (§ 259 BGB)
- Keine Benachteiligung bei laufenden Verfahren oder Rückforderungen
Vorteil mit Heidi Systems
- Kostenfreier Einbau der Funkzähler durch qualifizierte Technikpartner – ohne Aufwand oder Zusatzkosten für Eigentümer oder Verwaltung.
- Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, inklusive:
- Gerätenutzung und Installation
- Fernablesung und Datenübertragung
- Wartung, Support und Verbrauchsinformation
- Automatisierte Datenbereitstellung reduziert Fehlerquellen und liefert stets korrekte Verbrauchswerte zur Prüfung.
- Transparente Plattformzugänge erleichtern Kommunikation mit Mietern – z. B. zur Einsicht in Zählerstände oder Belege.
- DSGVO-konforme Dokumentation aller Prozesse, inklusive Zugriffskontrolle oder Auditierteinträge.
Fazit: Ein professioneller Umgang mit Einwänden stärkt das Vertrauen der Mieter und schützt die Verwaltung rechtlich. Anbieter wie Heidi Systems machen dies einfacher: durch digitale Transparenz, automatische Verbrauchsdaten, nachvollziehbare Prozesse und klare Budgetierung.
Welche Rolle spielen externe Dienstleister (z. B. Messdienstunternehmen)?
Externe Dienstleister wie Messdienstunternehmen übernehmen für Hausverwaltungen zentrale Aufgaben in der Heizkostenabrechnung – insbesondere die Installation, Wartung und Ablesung von Messgeräten sowie die Erstellung der verbrauchsabhängigen Abrechnung. Sie gewährleisten, dass alle gesetzlichen Vorgaben (HeizkostenV, MessEG, DSGVO) eingehalten werden und liefern prüffähige, rechtssichere Unterlagen. Zudem bieten viele Anbieter digitale Schnittstellen, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Für Hausverwaltungen sind solche Partner ein wichtiger Garant für Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit in der Betriebskostenabrechnung.
Heidi Systems als moderner Dienstleister
Heidi Systems bietet moderne Funkmesstechnik, deren Einbau kostenfrei erfolgt. Mit einem klaren Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Installation, Fernauslesung, Support und Verbrauchsübermittlung vollständig abgedeckt. Die digitale Plattform vereinfacht die Datenübernahme und schafft maximale Transparenz für Mieter und Verwalter – rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert.
Externe Messdienstleister sind weit mehr als reine Techniklieferanten – sie sind strategische Partner für Hausverwaltungen, die operative Prozesse erleichtern, Fehlerquellen minimieren und die rechtssichere Abrechnung überhaupt erst ermöglichen.
“Ohne zuverlässige Messdienstleister bleibt jede Heizkostenabrechnung ein Risiko für Hausverwaltungen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
Kostenfrei nachrüsten
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