Hausverwaltung Köln: Aktuelle Verwaltungskosten, gesetzliche Pflichten und Tipps zur Auswahl

Was kostet eine Hausverwaltung in Köln?
Die Kosten für eine Hausverwaltung in Köln variieren je nach Objektart, Leistungsumfang und Anbieter. Grundsätzlich lassen sich die Preise wie folgt einordnen:
WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft):
- Ø 20 – 30 € pro Einheit und Monat
- Inklusive: Eigentümerversammlung, Hausgeldabrechnung, Instandhaltungsplanung
- Zusatzkosten möglich für Sonderleistungen (z. B. rechtliche Auseinandersetzungen, Modernisierungen)
Mietverwaltung:
- Ø 4 % – 6 % der monatlichen Mieteinnahmen
- Inklusive: Mieterbetreuung, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen
- Vertragsgestaltung, Neuvermietung oder Modernisierungen werden meist separat berechnet
Gewerbeobjekte:
- Preise nach Absprache, oft individuelle Pauschalen oder Prozentsätze
- Abhängig von Lage, Anzahl der Mietverhältnisse und technischer Komplexität
Wichtige Hinweise:
- Vergleichen lohnt sich: Pauschalpreise sind oft günstiger als Einzelabrechnungen
- Transparente Verträge prüfen: Achte auf versteckte Zusatzkosten
- Regionale Unterschiede: Köln liegt preislich im oberen Mittelfeld bundesweit
Wie viel zahlt man an eine Hausverwaltung?
Die Kosten für eine Hausverwaltung richten sich nach Art und Umfang der Leistungen sowie der Objektgröße. Für eine klassische WEG-Verwaltung zahlt man im Durchschnitt 20 bis 30 Euro pro Wohneinheit und Monat. Bei Mietverwaltungen sind es meist 4 bis 6 Prozent der monatlichen Mieteinnahmen. In beiden Fällen können zusätzliche Gebühren entstehen – etwa für Sonderleistungen, Modernisierungen oder juristische Betreuung. Entscheidend ist ein transparenter Verwaltervertrag, der alle Positionen der Hausverwaltung Kosten klar ausweist. Wer Angebote vergleicht und auf versteckte Kosten achtet, kann langfristig sparen.
"Die Kosten einer Hausverwaltung bemessen sich nicht nur am Preis pro Einheit, sondern am Wert der Leistung dahinter.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Für was ist ein Hausverwalter zuständig?
Ein Hausverwalter übernimmt die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung einer Immobilie. Die Hausverwaltung Aufgaben lassen sich praxisnah wie folgt gliedern:
Kaufmännische Aufgaben:
- Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Verwaltung der Hausgelder, Rücklagen und Zahlungskontrolle
- Mietmanagement: Mietverträge, Mieteingänge, Nebenkostenabrechnung
Technische Aufgaben:
- Überwachung von Instandhaltung und Reparaturen
- Vergabe und Kontrolle von Handwerkerleistungen
- Organisation von Wartungen (z. B. Heizung, Aufzug, Brandschutz)
Rechtliche Aufgaben:
- Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z. B. GEG, DSGVO)
- Einberufung und Leitung von Eigentümerversammlungen
- Durchsetzung der Hausordnung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Ein professioneller Verwalter sorgt dafür, dass Immobilien wertstabil, sicher und effizient geführt werden – im Interesse aller Eigentümer und Mieter.
Was kostet eine komplette Hausverwaltung?
Die Kosten für eine komplette Hausverwaltung hängen vom Verwaltungstyp, der Objektgröße und dem Leistungsumfang ab. Die WEG Hausverwaltung Kosten liegen die Kosten im Schnitt bei 20 bis 30 Euro pro Einheit und Monat. Für eine Mietverwaltung werden meist 4 bis 6 Prozent der monatlichen Nettomiete berechnet. Enthalten sind in der Regel alle Basisleistungen wie Abrechnungen, Eigentümerversammlungen und technische Betreuung. Sonderleistungen wie Sanierungsprojekte, juristische Beratung oder Neuvermietung können zusätzlich berechnet werden. Ein klarer Vertrag mit transparenter Leistungsbeschreibung ist daher entscheidend.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten für Hausverwaltungen in Köln und NRW?
Hausverwaltungen in Köln und ganz NRW müssen eine Reihe gesetzlicher Vorgaben einhalten, die bundesweit und landesspezifisch gelten. Zu den wichtigsten Pflichten zählen:
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG):
- Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Bildung und Verwaltung von Instandhaltungsrücklagen
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
- Einhaltung mietrechtlicher Vorgaben bei der Mietverwaltung
- Erstellung korrekter Betriebskostenabrechnungen
Landesrecht NRW (z. B. BauO NRW):
- Umsetzung von Vorschriften zu Brandschutz, Verkehrssicherungspflicht und technischer Sicherheit
Weitere relevante Pflichten:
- Datenschutz nach DSGVO (z. B. Schutz von Mieter- und Eigentümerdaten)
- Beachtung von GEG-Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)
- Pflicht zur Zertifizierung nach § 26a WEG für Verwalter (ab 2024 bindend)
Welche Besonderheiten gelten im WEG-Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz?
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum bei Eigentumswohnungen. Eine zentrale Besonderheit ist die Trennung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum – die Verwaltung ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Seit der Reform 2020 bei den WEG Hausverwaltung Pflichten gilt außerdem: Der Verwalter kann auch ohne Beschluss einfachere Maßnahmen eigenständig umsetzen, z. B. kleinere Reparaturen. Zudem haben Eigentümer das Recht auf eine zertifizierte Verwaltung (§ 26a WEG) und können digital an Versammlungen teilnehmen, wenn die Gemeinschaft dies beschließt. Wichtig ist auch: Beschlüsse müssen klar dokumentiert werden, da sie ansonsten anfechtbar sind. Das WEG-Recht verlangt also sorgfältige Organisation, Transparenz und rechtssichere Prozesse in der Verwaltung.
Wie unterscheiden sich Miet- und WEG-Verwaltung rechtlich und organisatorisch?
Mietverwaltung und WEG-Verwaltung unterscheiden sich deutlich in ihren Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und der Zielgruppe. Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Rechtsgrundlage:
- Mietverwaltung: basiert auf dem BGB, speziell dem Mietrecht
- WEG Hausverwaltung: geregelt durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Auftraggeber:
- Mietverwaltung: meist Einzeleigentümer oder Investoren
- WEG-Verwaltung: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG)
Zuständigkeiten:
- Mietverwaltung: Betreuung von Mietverhältnissen, Mietinkasso, Betriebskostenabrechnung, Neuvermietung
- WEG-Verwaltung: Verwaltung von Gemeinschaftseigentum, Organisation von Eigentümerversammlungen, Umsetzung von Beschlüssen
Entscheidungsebene:
- Mietverwaltung: Eigentümer trifft Entscheidungen alleine
- WEG-Verwaltung: Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft
Finanzverwaltung:
- Mietverwaltung: Einnahmen- und Ausgabenmanagement für einzelne Objekte
- WEG-Verwaltung: Hausgeldverwaltung, Rücklagenbildung, gemeinschaftliche Abrechnung
Welche Anforderungen stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) an die Verwaltung?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Hausverwaltungen dazu, energetische Standards bei Bestandsimmobilien und Sanierungen einzuhalten. Besonders wichtig ist die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung. Bei Modernisierungen müssen bestimmte Mindestanforderungen an Wärmeschutz und Anlagentechnik erfüllt werden. Auch die Austauschpflicht für alte Heizkessel (älter als 30 Jahre) ist relevant. Verwalter sind zudem dafür verantwortlich, Eigentümer über energetische Maßnahmen zu informieren, etwa bei Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung. Wer hier nicht gesetzeskonform handelt, riskiert Bußgelder und Haftungsfragen. Das GEG verlangt daher ein gutes technisches Verständnis und vorausschauende Planung.
Welche Fördermöglichkeiten und Auflagen gelten für energetische Sanierungen?

Energetische Sanierungen werden in Deutschland durch verschiedene Programme gefördert, gleichzeitig gelten technische und rechtliche Auflagen. Hausverwaltungen sollten folgende Punkte kennen:
Förderprogramme:
- BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) über das BAFA und die KfW
- Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Dämmung, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung oder PV-Anlagen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann Bonus von 5 % sichern
Fördervoraussetzungen:
- Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist oft Pflicht
- Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
Technische und rechtliche Auflagen:
- Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Bei bestimmten Maßnahmen: Nachrüstpflichten, z. B. für Heizungs- oder Dämmstandards
- Dokumentationspflicht gegenüber Eigentümern und Behörden
Wie ist die Verkehrssicherungspflicht in Köln rechtssicher umzusetzen?
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Hausverwaltungen, Gefahrenquellen auf dem Grundstück frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle von Gehwegen, Treppenhäusern, Beleuchtung, Spielplätzen und technischen Anlagen. In Köln ist zusätzlich zu beachten, dass städtische Satzungen (z. B. zur Winterdienstpflicht) eingehalten werden müssen – Hausverwaltung in der Nähe. Die Durchführung kann an externe Dienstleister delegiert werden, die Überwachung und Dokumentation bleibt aber in der Verantwortung der Verwaltung. Wichtig ist eine lückenlose Protokollierung, um im Schadensfall haftungsrechtlich abgesichert zu sein. Nur wer Prüfintervalle klar festlegt und dokumentiert, handelt wirklich rechtssicher.
Mit Heidi Systems können Hausverwaltungen ihre Prüf- und Wartungsprozesse digital organisieren: Alle Kontrollen und Nachweise werden zentral erfasst und revisionssicher dokumentiert. Der Einbau von Funkzählern erfolgt kostenfrei, und sämtliche Leistungen sind zu einem klar kalkulierbaren Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten – inklusive Ablesung, Wartung und digitaler Nachweisführung.
Welche technischen Standards gelten für Heizungen, Aufzüge und Brandschutzanlagen?
Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass zentrale technische Einrichtungen wie Heizungen, Aufzüge und Brandschutzanlagen den aktuellen gesetzlichen und sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:
Heizungsanlagen:
- Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Regelmäßige Wartung durch Fachbetriebe (mind. jährlich)
- Austauschpflicht für Heizkessel älter als 30 Jahre
- Optimierungspflicht bei zentralen Heizsystemen
Aufzugsanlagen:
- Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) (z. B. TÜV oder DEKRA) alle 1–2 Jahre
- Dokumentation im Aufzugsbuch
- Notrufsystem und Gefahrenmelder sind gesetzlich vorgeschrieben
Brandschutzanlagen:
- Einhaltung der Landesbauordnung NRW und örtlicher Brandschutzvorgaben
- Feuerlöscher, Rauchwarnmelder, Fluchtwege, RWA-Anlagen regelmäßig kontrollieren
- Brandschutzbegehungen dokumentieren und Mängel zeitnah beheben
"Technik darf kein Risiko sein – wer heute verwaltet, muss morgen sicher funktionieren.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie sollte ein Instandhaltungsplan strukturiert und kalkuliert werden?
Ein professioneller Instandhaltungsplan dient der langfristigen Werterhaltung der Immobilie und schafft finanzielle Planungssicherheit für Eigentümer. Grundlage ist eine systematische Erfassung aller baulichen und technischen Elemente, wie Dach, Fassade, Heizung oder Aufzüge. Für jede Komponente werden Lebensdauer, Zustand, voraussichtliche Kosten und Zeitpunkte für Maßnahmen festgelegt. Die Kalkulation sollte realistisch sein und sich an aktuellen Marktpreisen orientieren. Wichtig ist zudem, die jährliche Rücklage pro Einheit daraus abzuleiten und regelmäßig zu überprüfen. Ein gut strukturierter Plan ermöglicht gezielte Investitionen, beugt Sanierungsstaus vor und sorgt für Transparenz gegenüber der Eigentümergemeinschaft.
Welche wirtschaftlichen Kennzahlen sollten regelmäßig analysiert werden?

Für eine effiziente Hausverwaltung ist die regelmäßige Auswertung zentraler wirtschaftlicher Kennzahlen unerlässlich. Sie geben Auskunft über die finanzielle Stabilität und helfen bei der frühzeitigen Risikoerkennung. Wichtige Kennzahlen im Überblick:
Liquiditätsstatus:
- Stand der Hausgeld- und Mietzahlungen
- Höhe der verfügbaren Rücklagen und Betriebskonten
Rückstandsanalyse:
- Zahlungsverzug von Eigentümern oder Mietern
- Mahn- und Inkassoquote
Instandhaltungsquote:
- Verhältnis zwischen geplanten und durchgeführten Maßnahmen
- Abgleich mit dem Instandhaltungsplan
Kostenstruktur:
- Vergleich von Betriebskosten und Verbrauchsdaten
- Entwicklung der Verwaltungs- und Bewirtschaftungskosten
Budgettreue:
- Abweichungen vom Wirtschaftsplan
- Ursachenanalyse bei Überschreitungen
Wie lässt sich die Hausgeldabrechnung transparent und fehlerfrei gestalten?
Eine transparente und fehlerfreie Hausgeldabrechnung erfordert eine saubere Buchführung, klare Strukturen und den Einsatz geeigneter Software. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen nachvollziehbar dokumentiert, sachgerecht zugeordnet und gemäß dem beschlossenen Wirtschaftsplan aufgeschlüsselt werden. Wichtig ist die Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten, sowie die korrekte Anwendung des jeweiligen Verteilungsschlüssels. Eigentümer sollten die Abrechnung übersichtlich und verständlich nachvollziehen können – Betriebskostenabrechnung erstellen. Vor dem Versand ist eine mehrfache Plausibilitätskontrolle sinnvoll – idealerweise durch ein Vier-Augen-Prinzip. So werden Vertrauen geschaffen und Rückfragen oder Anfechtungen minimiert.
Welche Haftungsrisiken bestehen für Verwalter in Köln und wie lassen sie sich minimieren?
Hausverwalter tragen eine hohe Verantwortung und haften bei Pflichtverletzungen sowohl zivilrechtlich als auch unter Umständen strafrechtlich. In Köln gelten dieselben bundesweiten Regelungen, ergänzt durch lokale Anforderungen wie z. B. die Einhaltung städtischer Satzungen.
Typische Haftungsrisiken:
- Fristversäumnisse, etwa bei Mängelbeseitigung oder Einladung zur Eigentümerversammlung
- Fehlerhafte Abrechnungen oder falsche Verteilung von Kosten
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z. B. bei Glätte, defekter Beleuchtung)
- Vergabe von Aufträgen ohne Beschlusslage
- Versäumnisse im Datenschutz (DSGVO-Verstöße)
Risikominimierung durch:
- Sorgfältige Dokumentation aller Vorgänge und Beschlüsse
- Einsatz von zertifizierter Verwaltersoftware
- Haftpflicht- und Vermögensschadenversicherung
- Klare Vertragsgestaltung mit Eigentümern
- Fortbildungen und laufende Rechtskenntnis
Wie funktioniert das Forderungsmanagement bei Zahlungsverzug von Eigentümern oder Mietern?
Ein effizientes Forderungsmanagement beginnt mit der frühzeitigen Erkennung von Zahlungsrückständen. Sobald ein Eigentümer oder Mieter in Verzug gerät, erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung mit klarer Fristsetzung. Bleibt die Zahlung aus, folgt die Mahnung mit Androhung weiterer Schritte. Bei WEG-Verwaltungen muss die Hausverwaltung die Rückstände dokumentieren und ggf. gerichtliche Schritte im Namen der Gemeinschaft einleiten, z. B. per Mahnverfahren. Wichtig ist die sorgfältige Kommunikation, um unnötige Konflikte zu vermeiden. Bei Mietverwaltungen ist zudem das Mietrecht zu beachten, insbesondere bei Kündigungsfristen und Räumungsklagen. Ein strukturiertes Vorgehen schützt die Liquidität und wahrt die Interessen aller Beteiligten.
"Effizientes Forderungsmanagement ist keine Härte – es ist Schutz für die Gemeinschaft.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie kann die Zusammenarbeit mit Handwerkern und Dienstleistern optimiert werden?
Eine reibungslose Zusammenarbeit mit Handwerkern und Dienstleistern ist entscheidend für Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zufriedenheit der Eigentümer. So gelingt die Optimierung:
Klare Auswahlkriterien:
- Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Referenzen prüfen
- Rahmenverträge für wiederkehrende Leistungen schließen
Transparente Auftragsvergabe:
- Leistungsbeschreibung und Kostenrahmen exakt definieren
- Bei größeren Maßnahmen: Mehrere Angebote einholen
Strukturierte Kommunikation:
- Feste Ansprechpartner auf beiden Seiten benennen
- Aufträge, Fristen und Änderungswünsche schriftlich festhalten
Qualitätssicherung:
- Leistungskontrollen vor Abnahme durchführen
- Feedback und Mängel systematisch dokumentieren
Digitale Tools nutzen:
- Hausverwaltung Software mit Schnittstellen für Dienstleister
- Wartungstermine und Aufgaben digital koordinieren
Mit Heidi Systems profitieren Hausverwaltungen von einem durchgängig digitalen Prozess: Handwerker- und Dienstleistereinsätze können zentral koordiniert und dokumentiert werden. Der Einbau von Funkzählern ist kostenfrei, alle Leistungen werden zu einem transparenten Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr abgedeckt – inklusive Ablesung, Wartung und digitaler Nachweisführung.
Welche Rolle spielt die Digitalisierung im Verwalteralltag?
Die Digitalisierung hat den Verwalteralltag grundlegend verändert und ermöglicht effizientere Abläufe, mehr Transparenz und bessere Kommunikation. Moderne Softwarelösungen erleichtern die Abrechnung, Dokumentation und Terminverwaltung. Eigentümerportale bieten jederzeit Zugriff auf Unterlagen, während Ticketsysteme und Apps die Kommunikation mit Mietern und Handwerkern beschleunigen. Auch digitale Eigentümerversammlungen sind inzwischen rechtlich möglich. Gleichzeitig erhöht die Digitalisierung die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Wer digitale Prozesse gezielt einsetzt, spart Zeit, reduziert Fehler und steigert die Zufriedenheit aller Beteiligten.
Welche Anforderungen gelten an die IT-Sicherheit und den Datenschutz nach DSGVO?

Hausverwaltungen verwalten eine Vielzahl sensibler Daten – von Kontoinformationen bis zu Eigentümerlisten. Daher gelten strenge Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz, insbesondere nach DSGVO:
Technische Schutzmaßnahmen:
- Passwortgeschützte Zugänge und verschlüsselte Datenübertragung
- Regelmäßige Updates und Sicherheits-Patches
- Einsatz geprüfter Verwaltungssoftware mit Datenschutzmodul
Organisatorische Maßnahmen:
- Zugriffsrechte klar regeln (Mitarbeiterzugang nur nach Notwendigkeit)
- Verarbeitungsverzeichnis führen und pflegen
- Auftragsverarbeitungsverträge mit IT-Dienstleistern abschließen
Informations- und Aufklärungspflichten:
- Eigentümer und Mieter über Datenverarbeitung informieren
- Datenschutzbeauftragten benennen, sofern gesetzlich erforderlich
Notfall- und Meldepflichten:
- Sicherheitsvorfälle dokumentieren
- Bei Datenschutzverstößen: Meldung an Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden
Mit Heidi Systems erhalten Hausverwaltungen ein digitales Komplettsystem, das diese Anforderungen bereits integriert. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen, revisionssicher dokumentiert und DSGVO-konform verwaltet. Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und die Leistungen sind zu einem Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr abgedeckt – inklusive Ablesung, Wartung und sicherem Datenmanagement.
Wie gelingt eine erfolgreiche Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Beiräten?
Eine erfolgreiche Kommunikation in der Hausverwaltung basiert auf Transparenz, Erreichbarkeit und Verlässlichkeit. Informationen müssen klar, sachlich und zeitnah übermittelt werden – idealerweise über mehrere Kanäle wie E-Mail, Eigentümerportal oder Aushänge. Regelmäßige Informationen zu Abrechnungen, Maßnahmen und Terminen schaffen Vertrauen und reduzieren Rückfragen. Besonders wichtig ist eine strukturierte Vorbereitung auf Eigentümerversammlungen, mit verständlichen Unterlagen und eindeutigen Beschlussvorlagen. Für Beiräte sollte ein fester Ansprechpartner vorhanden sein und ein regelmäßiger Austausch gepflegt werden. Wer Anliegen ernst nimmt und verbindlich kommuniziert, sorgt für ein starkes Miteinander und weniger Konflikte im Alltag.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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