Betriebskostenabrechnung Jobcenter nicht eingereicht – Frist verpasst?

Kann das Jobcenter eine Betriebskostenabrechnung verlangen?
Ja, das Jobcenter kann und darf eine Betriebskostenabrechnung verlangen – insbesondere dann, wenn es für die Unterkunftskosten aufkommt.
Wichtige Punkte im Überblick:
- Rechtsgrundlage: § 22 SGB II verpflichtet Leistungsempfänger, alle Kostenveränderungen beim Wohnen mitzuteilen. Dazu gehört auch die jährliche Betriebskostenabrechnung.
- Ziel des Jobcenters: Prüfung, ob Nachzahlungen übernommen oder Guthaben angerechnet werden müssen.
- Pflicht des Mieters: Der Mieter (Leistungsempfänger) muss die Abrechnung zeitnah nach Erhalt einreichen – unabhängig davon, ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben vorliegt.
- Pflicht der Hausverwaltung: Es besteht keine direkte Pflicht, die Abrechnung an das Jobcenter zu senden – dies ist Sache des Mieters. Auf Nachfrage kann aber eine Kopie für den Mieter bereitgestellt werden.
- Empfehlung: Hausverwaltungen sollten die Abrechnung korrekt und fristgerecht zustellen und im Zweifel den Mieter auf die Einreichungspflicht hinweisen.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter sein?
Die Nebenkostenabrechnung sollte dem Jobcenter unverzüglich nach Erhalt durch den Mieter vorgelegt werden. Eine feste Frist gibt es gesetzlich zwar nicht, allerdings wird vom Jobcenter erwartet, dass die Abrechnung innerhalb von 14 Tagen eingereicht wird, sobald sie dem Mieter zugeht – Betriebskostenabrechnung Fristen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Nachzahlungen nicht übernommen oder Guthaben verrechnet werden.
Wichtig: Die Frist für das Erstellen der Abrechnung liegt bei der Hausverwaltung – spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (laut § 556 Abs. 3 BGB). Sobald der Mieter sie erhält, ist er selbst dafür verantwortlich, sie dem Jobcenter vorzulegen.
Muss ich Betriebskosten ans Amt zurückzahlen?

Ob Betriebskosten ans Jobcenter zurückgezahlt werden müssen, hängt vom Ergebnis der Abrechnung ab.
Folgende Fälle sind möglich:
- Guthaben: Erhält der Mieter ein Guthaben (z. B. durch geringeren Verbrauch), wird dieses mit den laufenden Leistungen verrechnet (§ 22 Abs. 3 SGB II). Eine direkte Rückzahlung ist in der Regel nicht nötig, aber es kann zu Leistungskürzungen kommen.
- Nachzahlung: Gibt es eine Nachforderung für eine Betriebskostenabrechnung Nachzahlung, übernimmt das Jobcenter diese in vielen Fällen, wenn sie angemessen ist. Voraussetzung: Die Abrechnung wird rechtzeitig eingereicht und der Mieter hat keine Pflichtverletzung begangen (z. B. unangemessen hohe Kosten selbst verursacht).
- Rückforderung durch das Jobcenter: Hat das Jobcenter zu viel gezahlt, kann es eine Rückzahlung verlangen – etwa wenn ein Guthaben verschwiegen wurde oder Leistungen doppelt gewährt wurden.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter?
Die Bearbeitungsdauer beim Jobcenter kann unterschiedlich lang sein, liegt aber im Schnitt bei 2 bis 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Entscheidend ist, dass die Abrechnung vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht eingereicht wurde.
Fehlen Angaben oder Unterlagen (z. B. Zahlungsbelege, Mietvertrag, Kontoauszüge), verlängert sich die Bearbeitung deutlich. Auch regionale Unterschiede oder hohe Fallzahlen im Amt können die Bearbeitungszeit beeinflussen.
Je klarer und verständlicher die Abrechnung für den Mieter erstellt ist, desto schneller kann dieser sie problemlos einreichen, was wiederum die Bearbeitungszeit beim Jobcenter beschleunigt.
Welche rechtlichen Pflichten hat die Hausverwaltung gegenüber dem Jobcenter?
Grundsätzlich gilt: Die Hausverwaltung steht nicht in direkter Vertragsbeziehung zum Jobcenter, sondern zum Mieter. Dennoch ergeben sich indirekt einige Pflichten, die relevant sein können, vor allem bei Leistungsempfängern.
Rechtliche Pflichten im Überblick:
- Erstellung der Abrechnung: Die Hausverwaltung ist verpflichtet, dem Mieter die Betriebskostenabrechnung fristgerecht (§ 556 Abs. 3 BGB, max. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum) zuzustellen – Betriebskostenabrechnung Fristen.
- Auskunftspflicht gegenüber Behörden: Auf Anfrage des Jobcenters kann eine Mitwirkungspflicht bestehen, z. B. durch Bestätigung von Mietverhältnissen oder Betriebskostenhöhe (§ 60 SGB I). Diese Pflicht bezieht sich aber nur auf Tatsachen, keine rechtliche Beratung.
- Datenschutz beachten: Eine direkte Übermittlung personenbezogener Daten an das Jobcenter ist nur mit Zustimmung des Mieters oder auf gerichtliche Anordnung erlaubt (Datenschutz-Grundverordnung, BDSG).
- Keine Pflicht zur Eigeninitiative: Die Hausverwaltung muss nicht eigenständig Unterlagen an das Jobcenter schicken oder sich mit diesem in Verbindung setzen.
Was passiert, wenn die Betriebskostenabrechnung vom Mieter nicht beim Jobcenter eingereicht wird?
Reicht der Mieter die Betriebskostenabrechnung nicht beim Jobcenter ein, kann das direkte finanzielle Folgen für ihn haben. Ein Guthaben aus der Abrechnung wird dem Mieter zwar zunächst ausgezahlt, aber nicht gemeldete Guthaben können später vom Jobcenter zurückgefordert werden. Bei einer Betriebskostenabrechnung Nachzahlung, die nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann es passieren, dass das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt, weil die Frist zur Geltendmachung verpasst wurde.
Im schlimmsten Fall führt das zu Mietrückständen oder Mahnbescheiden, für die der Mieter selbst haftet.
Für Hausverwaltungen bedeutet das:
Zwar besteht keine Pflicht zur Weiterleitung der Abrechnung an das Jobcenter, aber eine klare Kommunikation gegenüber dem Mieter ist sinnvoll – etwa mit dem Hinweis, dass die Abrechnung umgehend beim Amt eingereicht werden muss, um Nachteile zu vermeiden.
"Wenn die Abrechnung beim Amt fehlt, trägt der Mieter das volle Risiko – Hausverwaltungen sollten frühzeitig auf diese Pflicht hinweisen.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Muss die Hausverwaltung das Jobcenter direkt informieren oder beliefern?
Nein, die Hausverwaltung ist nicht verpflichtet, das Jobcenter direkt zu informieren oder mit Unterlagen zu beliefern. Die Zuständigkeit liegt beim Mieter als Leistungsbezieher.
Was gilt konkret:
- Keine direkte Zustellungspflicht: Die Betriebskostenabrechnung muss ausschließlich an den Mieter übergeben werden – nicht an das Jobcenter.
- Ausnahme – Mitwirkungspflicht: Nur wenn das Jobcenter gezielt schriftlich um Auskunft bittet (z. B. Bestätigung der Miethöhe), kann eine Auskunftspflicht gemäß § 60 SGB I bestehen.
- Datenschutz beachten: Ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters dürfen keine personenbezogenen Daten an das Jobcenter weitergegeben werden.
Welche Fristen gelten für die Betriebskostenabrechnung laut BGB und SGB II?
Laut § 556 Abs. 3 BGB muss die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Danach kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen – es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV oder Bürgergeld) gilt ergänzend: Die Abrechnung muss unverzüglich nach Erhalt beim Jobcenter eingereicht werden. In der Praxis wird eine Frist von etwa 14 Tagen toleriert. Wird sie später eingereicht, kann das Jobcenter eine Kostenübernahme ablehnen.
Wichtig für Hausverwaltungen:
Nur wenn die Abrechnung fristgerecht und formal korrekt zugestellt wird, bleibt die Kostenerstattung durch das Jobcenter möglich. Eine nachweisbare Zustellung an den Mieter (z. B. mit Empfangsbestätigung) ist deshalb empfehlenswert.
Welche regionalen Unterschiede gelten auf Landesebene bei der Abrechnung?
Grundsätzlich ist die Betriebskostenabrechnung bundesweit nach § 556 BGB geregelt – also einheitlich im Mietrecht. Dennoch gibt es regionale Unterschiede, die Hausverwaltungen beachten sollten:
Mögliche Unterschiede nach Bundesland:
- Landesspezifische Mietobergrenzen: Jobcenter arbeiten mit regionalen Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten, die von Stadt zu Stadt variieren. Diese beeinflussen, was als erstattungsfähig gilt.
- Unterschiede bei Heizkosten-Richtwerten: Je nach Bundesland und Klima gelten unterschiedliche Grenzwerte für Heizkosten, die Jobcenter als Maßstab nutzen.
- Kommunale Praxis bei Fristen und Rückforderungen: Die Bearbeitungs- und Toleranzfristen für die Einreichung von Abrechnungen werden lokal unterschiedlich streng gehandhabt.
- Software und Formularanforderungen: Manche Jobcenter verlangen bestimmte Formate oder Nachweise, z. B. detaillierte Aufschlüsselungen oder digitale Übermittlungen.
"Das Mietrecht ist bundeseinheitlich, aber die Spielräume der Jobcenter sind lokal – wer in Berlin arbeitet, rechnet anders als in Bayern.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Unterlagen fordert das Jobcenter in der Regel an?
Das Jobcenter verlangt vom Mieter alle Unterlagen, die zur Prüfung der Unterkunftskosten notwendig sind. Dazu gehört in erster Linie die vollständige Betriebskostenabrechnung für den betreffenden Zeitraum.
Je nach Fallkonstellation können zusätzlich folgende Unterlagen gefordert werden:
- der aktuelle Mietvertrag, inklusive aller Änderungen oder Nachträge
- Zahlungsbelege (z. B. Kontoauszüge oder Quittungen bei Nachzahlungen)
- schriftliche Mitteilungen des Vermieters zu Miet- oder Nebenkostenänderungen
- eine Bestätigung der Hausverwaltung, falls Daten unklar oder strittig sind
Wichtig für Hausverwaltungen:
Zwar erfolgt die Einreichung über den Mieter, aber bei Rückfragen durch das Amt kann eine formelle Bestätigung der Abrechnung oder einzelner Positionen sinnvoll sein. Diese sollte sachlich, vollständig und datenschutzkonform erstellt sein.
Wer haftet bei verspäteter oder fehlender Einreichung – Mieter oder Hausverwaltung?

Die Haftung liegt grundsätzlich beim Mieter, nicht bei der Hausverwaltung. Denn das Jobcenter verlangt die Unterlagen vom Leistungsbezieher, nicht vom Verwalter.
Was gilt im Einzelnen:
- Mieterpflicht: Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung zeitnah beim Jobcenter einzureichen. Kommt er dem nicht nach, kann eine Kostenübernahme abgelehnt werden.
- Hausverwaltungspflicht: Die Hausverwaltung muss eine fristgerechte und korrekte Betriebskostenabrechnung erstellen (§ 556 BGB) und dem Mieter nachweisbar zustellen. Tut sie das nicht, kann sie bei nachweisbarem Verschulden gegebenenfalls haftbar gemacht werden – aber nur in Ausnahmefällen.
- Beispiel für Verwaltungshaftung: Zustellung unterbleibt oder ist fehlerhaft (z. B. falsche Adresse, keine Frist gewahrt) – und dadurch entsteht dem Mieter ein Schaden, den er nachweisen kann.
Inwieweit kann eine fehlende Abrechnung zu Mietrückständen oder Kürzungen führen?
Wird die Betriebskostenabrechnung nicht rechtzeitig beim Jobcenter eingereicht, kann das ernste Folgen für den Mieter haben. Das Jobcenter übernimmt in solchen Fällen keine Betriebskostenabrechnung Nachzahlung, da es diese nicht prüfen kann. Dadurch entstehen Mietrückstände, die der Mieter selbst tragen muss.
Zudem kann ein dem Mieter zustehendes Guthaben angerechnet oder später sogar zurückgefordert werden, wenn es nicht angegeben wurde. Auch Leistungskürzungen sind möglich, wenn das Jobcenter davon ausgeht, dass der Mieter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
Für Hausverwaltungen heißt das:
Zwar sind sie nicht haftbar, aber sie sollten den Mieter aktiv auf seine Einreichungspflicht hinweisen. So lassen sich Zahlungsprobleme frühzeitig vermeiden – besonders in Objekten mit vielen Mietern im Leistungsbezug.
Welche wirtschaftlichen Risiken entstehen bei verspäteter Jobcenter-Erstattung?
Wenn das Jobcenter Nachzahlungen nicht oder nur verzögert übernimmt, kann das direkte wirtschaftliche Folgen für Vermieter und Hausverwaltungen haben – vor allem bei leistungsbeziehenden Mietparteien.
Konkrete Risiken im Überblick:
- Mietrückstände: Wird eine Betriebskostenabrechnung Nachzahlung vom Jobcenter abgelehnt, bleibt der Betrag offen und der Mieter gerät in Rückstand.
- Verwaltungskosten: Zusätzlicher Kommunikationsaufwand, Mahnungen und Zahlungsüberwachung erhöhen den internen Verwaltungsaufwand.
- Liquiditätslücken: Bei größeren Objekten mit vielen Jobcenter-Mietern kann eine Kumulierung unbezahlter Nachforderungen die Liquidität der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters belasten.
- Verzögerte Abrechnungsläufe: Unsicherheiten bei der Erstattung führen dazu, dass Abrechnungsketten gestört und Folgeprozesse verzögert werden.
Wie kann die Hausverwaltung Zahlungsausfälle durch das Jobcenter vermeiden?
Zahlungsausfälle entstehen oft, wenn Betriebskostenabrechnungen zu spät oder gar nicht beim Jobcenter eingehen. Hausverwaltungen können dem aktiv vorbeugen, indem sie strukturierte Prozesse und klare Kommunikation mit den Mietern sicherstellen.
Wichtige Maßnahmen:
- Fristgerechte Zustellung der Abrechnung an den Mieter, am besten mit Empfangsnachweis.
- Hinweis auf Einreichungspflicht beim Jobcenter direkt im Anschreiben zur Abrechnung.
- Klare, verständliche Darstellung der Kostenpositionen, damit der Mieter sie problemlos weiterleiten kann.
- Bei Bedarf: Erstellung einer Bestätigung für das Jobcenter (z. B. zur Miethöhe oder Fälligkeit der Nachzahlung).
- In Objekten mit vielen Leistungsempfängern: Zusätzlicher Erinnerungsservice zur Fristwahrung.
Welche Strategien helfen, die Kommunikation mit Jobcenter-Mietern zu verbessern?
Eine klare und strukturierte Kommunikation mit Mietern, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, reduziert Rückfragen, Fristversäumnisse und Zahlungsausfälle. Hausverwaltungen sollten dabei auf Verständlichkeit, Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit setzen.
Bewährte Strategien:
- Standardisierte Anschreiben zur Betriebskostenabrechnung mit kurzen Hinweisen wie:
„Bitte reichen Sie diese Abrechnung umgehend beim Jobcenter ein.“ - Betriebskostenabrechnung Fristen deutlich markieren – am besten fett hervorgehoben und mit konkretem Datum.
- Abrechnungen einfach und übersichtlich gestalten – keine unnötigen Fachbegriffe, nachvollziehbare Aufschlüsselung.
- Zusätzliche Begleitinfo oder Merkblatt mit den wichtigsten Schritten zur Einreichung beim Jobcenter beilegen.
- Bei häufigen Problemen: Telefonische Erreichbarkeit anbieten oder feste Sprechzeiten für Rückfragen einführen.
- Dokumentation der Kommunikation mit Datum, Inhalt und Empfangsnachweis – schützt bei späteren Streitfällen.
Welche Rolle spielt der Vermieter in der Kommunikation mit dem Jobcenter?
Der Vermieter ist in der Regel nicht direkter Ansprechpartner für das Jobcenter – diese Rolle übernimmt der Mieter als Leistungsbezieher. Dennoch kann der Vermieter eine unterstützende Rolle spielen, wenn es um die Bestätigung mietrelevanter Daten geht.
Typische Fälle, in denen der Vermieter eingebunden wird:
- Bestätigung der Miethöhe oder der Betriebskostenvorauszahlungen
- Bescheinigung über eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung
- Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Jobcenters gemäß § 60 SGB I
- Koordination bei direkter Mietzahlung an den Vermieter, falls vom Jobcenter gewünscht
Ohne Einwilligung des Mieters dürfen keine personenbezogenen Daten an das Jobcenter weitergegeben werden. Der Vermieter sollte sich also auf sachliche, formelle Auskünfte beschränken und stets den Datenschutz beachten.
Wie dokumentiert die Hausverwaltung rechtssicher die Abrechnung und Übergabe?

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation schützt die Hausverwaltung bei Streitfällen, Fristfragen und Rückforderungen. Entscheidend ist, dass Erstellung, Inhalt und Zustellung der Betriebskostenabrechnung rechtssicher nachgewiesen werden können – Betriebskostenabrechnung prüfen lassen.
Empfohlene Schritte zur Dokumentation:
Abrechnungsdatum klar festhalten – am besten automatisch über die Abrechnungssoftware.
Zustellform eindeutig belegen:
- bei Postversand: Einwurfeinschreiben oder Übergabe mit Unterschrift
- bei E-Mail: Nachweis über Zustellung und Lesebestätigung
- bei persönlicher Übergabe: Quittierung durch den Mieter mit Datum
Inhalt archivieren:
- vollständige Abrechnung als PDF oder Ausdruck in der Mieterakte
- Begleitschreiben mit Hinweisen zur Frist und Weiterleitung ans Jobcenter
Protokollierte Kommunikation:
- Rückfragen, Hinweise oder Erinnerungen sollten schriftlich dokumentiert werden
"Wer Zustellung, Fristen und Inhalte lückenlos dokumentiert, steht im Streitfall auf der sicheren Seite – digitale Nachweise gehören heute zum Standard.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Anforderungen gelten beim Datenschutz bei Weitergabe an das Jobcenter?
Die Weitergabe personenbezogener Daten an das Jobcenter unterliegt strengen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Hausverwaltungen dürfen solche Daten nur übermitteln, wenn eine rechtliche Grundlage besteht oder der Mieter ausdrücklich zugestimmt hat.
Zulässig ist die Weitergabe nur, wenn:
- der Mieter eine schriftliche Einwilligung erteilt hat (z. B. zur Übermittlung der Betriebskostenabrechnung),
- das Jobcenter eine offizielle Anfrage gemäß § 60 SGB I stellt,
- oder eine gesetzliche Mitwirkungspflicht besteht, etwa zur Klärung von Mietverhältnissen.
Nicht erlaubt ist:
- die eigenständige Übersendung der Abrechnung an das Jobcenter ohne Zustimmung,
- die Weitergabe sensibler Informationen (z. B. Zahlungsrückstände, Mahnstatus) ohne klare Rechtsgrundlage.
Wie kann die Hausverwaltung datenschutzkonform mit Vertretungsvollmachten arbeiten?
Um datenschutzkonform mit Vertretungsvollmachten zu arbeiten, muss die Hausverwaltung klar prüfen, wer im Namen des Mieters handeln darf – und welche Daten konkret übermittelt werden dürfen.
Wichtige Anforderungen:
- Schriftliche Vollmacht vorlegen lassen, die genau angibt:
- wer bevollmächtigt ist (z. B. Angehörige, Betreuer, Dritte)
- für welche Zwecke die Vertretung gilt (z. B. Kommunikation mit dem Jobcenter, Einsicht in Abrechnungen)
- welche Daten konkret offengelegt werden dürfen
Gültigkeit prüfen:
- Ist die Vollmacht aktuell?
- Ist sie unterschrieben und nachvollziehbar formuliert?
Datenweitergabe nur im vereinbarten Rahmen:
- Keine pauschale Weitergabe – nur das, was durch die Vollmacht ausdrücklich erlaubt ist.
Dokumentation:
- Die Vollmacht sollte in der Mieterakte hinterlegt und bei jeder Verwendung mit Datum und Zweck notiert werden.
Welche Schnittstellen oder Softwarelösungen erleichtern den Abrechnungsprozess?
Moderne Immobilienverwaltungssoftware mit integrierten Schnittstellen kann die Betriebskostenabrechnung erstellen und den Betriebskostenabrechnungsprozess deutlich vereinfachen – gerade bei Mietern mit Jobcenter-Leistungen. Entscheidend ist, dass die Lösung rechtssicher, automatisiert und nachvollziehbar arbeitet.
Besonders hilfreich sind Tools, die:
- automatisch Abrechnungsfristen überwachen und Erinnerungen auslösen,
- digitale Abrechnungen als PDF erzeugen, die dem Mieter direkt zur Weiterleitung ans Jobcenter zur Verfügung stehen,
- Schnittstellen zu Buchhaltungs- oder Dokumentenmanagementsystemen (z. B. DATEV, Domus, WODIS Sigma) bieten,
- Mieterkommunikation integrieren, z. B. durch ein Mieterportal oder E-Mail-Versand mit Zustellnachweis,
- Vorlagen für Anschreiben und Abrechnungsbeilagen automatisch erstellen.

Chris Nagel
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Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
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Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
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