Heizkostenabrechnung 2024: Neue Regeln, Fristen & typische Fehlerquellen im Überblick

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27 June 2025
So erstellen Sie ihre Heizkostenabrechnung für 2024

Wann muss die Heizkostenabrechnung 2024 dem Mieter vorliegen?

Die Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2024 muss dem Mieter spätestens bis zum 31. Dezember 2025 zugehen. Das ergibt sich aus § 556 Abs. 3 BGB.

Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:

  • Abrechnungsfrist: Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen – bei kalenderjährlicher Abrechnung also bis Ende 2025.
  • Folgen bei Fristversäumnis: Verspätete Abrechnungen führen dazu, dass Nachforderungen ausgeschlossen sind – selbst wenn sie berechtigt wären.
  • Abweichender Abrechnungszeitraum: Wenn vertraglich ein abweichender Zeitraum geregelt ist (z. B. Juli–Juni), gilt die 12-Monatsfrist ab dessen Ende.
  • Digitale Zustellung möglich: Die Zustellung kann auch elektronisch erfolgen, wenn dies mietvertraglich vereinbart oder individuell genehmigt wurde.

Was bedeutet die neue Heizkostenverordnung für Vermieter?

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit dem 1. Dezember 2021 – mit steigender Relevanz ab 2024 – dazu, fernablesbare Messtechnik einzusetzen und monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Das bedeutet konkret: Heizkosten dürfen nur noch dann nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn die verwendeten Geräte fernablesbar sind. 

Zudem müssen Mieter monatlich über Verbrauch, Vergleichswerte und Energiekosten informiert werden. Wer das nicht erfüllt, riskiert Kürzungsrechte der Mieter (§ 12 HKVO). Die Heizkostenverordnung Funkzähler zielt auf mehr Transparenz, Energieeinsparung und digitale Standards in der Abrechnung. Für Hausverwaltungen bedeutet das: technische Aufrüstung, klare Prozesse und rechtssichere Kommunikation werden zur Pflicht.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung für 2024 beim Mieter sein?

Hierrauf müssen Hausverwaltungen bei der Nebenkostenabrechnung für 2024 achtenHierrauf müssen Hausverwaltungen bei der Nebenkostenabrechnung für 2024 achten

Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 muss dem Mieter spätestens bis zum 31. Dezember 2025 vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Das sollten Hausverwaltungen beachten:

  • Frist: Die Abrechnung ist innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen.
  • Nachforderungen: Bei Fristversäumnis verliert der Vermieter das Recht auf Nachforderungen – es sei denn, er trägt keine Schuld (z. B. verspätete Abrechnungen durch externe Dienstleister).
  • Abweichende Zeiträume: Bei abweichenden Abrechnungszeiträumen (z. B. Juli–Juni) endet die Frist 12 Monate nach Ende dieses Zeitraums.
  • Zustellform: Die Abrechnung muss nachweisbar zugehen – per Brief oder mit Zustimmung auch elektronisch.

Wie müssen Heizkosten für Mieter abgerechnet werden?

Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden – das ist in der Heizkostenverordnung (HKVO) verbindlich geregelt. Mit dem Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel bedeutet das: Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Gesamtkosten müssen auf Basis des individuellen Verbrauchs des Mieters verteilt werden. Der restliche Anteil kann nach Wohnfläche oder anderen geeigneten Maßstäben berechnet werden. 

Wichtig ist: Nur geeichte und zugelassene Messgeräte dürfen verwendet werden. Seit 2022 gilt außerdem: Bei Einsatz von fernablesbarer Messtechnik ist der Mieter monatlich über seinen Energieverbrauch zu informieren. Eine korrekte Abrechnung erhöht die Transparenz, reduziert Konflikte – und ist rechtlich zwingend.

Welche gesetzlichen Änderungen gelten ab 2024 für die Heizkostenabrechnung?

Ab 2024 treten mehrere verschärfte Vorgaben in Kraft, die Hausverwaltungen direkt betreffen. Ziel ist mehr Transparenz, Klimaschutz und die konsequente Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

Wichtige gesetzliche Änderungen im Überblick:

  • Pflicht zur Fernablesbarkeit: Alle neu eingebauten Geräte zur Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser) müssen fernablesbar sein (§ 5 HKVO).
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Mieter müssen jeden Monat schriftlich oder digital über ihren Energieverbrauch, Kosten und Vergleichswerte informiert werden (§ 6a HKVO).
  • CO₂-Kostenaufteilung: Seit 2023 bereits gültig, aber 2024 zunehmend relevant: Die Teilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Datenschutz und Interoperabilität: Neue Messsysteme müssen sicher, interoperabel und datenschutzkonform sein – auch bei Einbindung externer Abrechnungsdienstleister.

Empfehlung:
Überprüfen Sie bestehende Verträge, Zählersysteme und Dienstleister. Ein frühzeitiges Update auf rechtssichere, digitale Lösungen schützt vor Kürzungen und Bußgeldern.

Vorteile mit Heidi Systems:

Mit Heidi Systems erhalten Sie ein Komplettpaket, das exakt auf diese Anforderungen zugeschnitten ist. Der Einbau erfolgt kostenfrei und es fällt lediglich ein Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr an – inklusive Funkzähler, Installation, Wartung, Datenübertragung und digitaler Abrechnung. Durch die Nutzung fernablesbarer, geeichter Messgeräte schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch dauerhafte Planungstransparenz und Entlastung für Verwaltung und Mieter:innen.

"2024 wird für Hausverwaltungen das Jahr der digitalen Pflicht – wer jetzt nicht umrüstet, zahlt morgen drauf."– Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Pflichten ergeben sich aus der Heizkostenverordnung (HKVO)?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter und Hausverwaltungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Mindestens 50 % der Kosten müssen verbrauchsbezogen verteilt werden. Zudem schreibt die Heizkostenverordnung Funkzähler seit der Novelle 2021 den Einsatz fernablesbarer Messtechnik bei Neugeräten vor. Bestehende Geräte müssen bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet werden. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation, wenn Fernablesung möglich ist. Bei Verstößen drohen Kürzungsrechte der Mieter. Die Verordnung regelt damit nicht nur das Wie der Abrechnung, sondern auch die technischen Anforderungen und Informationspflichten.

Bei Verstößen drohen Kürzungsrechte der Mieter. Die Verordnung regelt damit nicht nur das Wie der Abrechnung, sondern auch die technischen Anforderungen und Informationspflichten.

Was bedeutet die CO₂-Kostenaufteilung für Mieter und Vermieter?

Seit dem 1. Januar 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, wie die Zusatzkosten aus dem nationalen CO₂-Preis auf Mieter und Vermieter verteilt werden. 2024 wird diese Regelung in der Verwaltungspraxis noch relevanter.

Kernpunkte der Aufteilung:

  • Verursacherprinzip: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher der Anteil für den Vermieter.
  • 10-Stufen-Modell: Der CO₂-Preis wird anhand des spezifischen Emissionswertes (kg CO₂/m²) in zehn Stufen aufgeteilt – von 0 % (sehr effizient) bis 95 % (sehr ineffizient) Vermieteranteil.
  • Pflicht zur Ausweisung: In der Heizkostenabrechnung muss der CO₂-Preis transparent aufgeschlüsselt werden – inkl. Emissionswert, Kostenverteilung und Brennstoffdaten.
  • Sonderregelungen: Für Nichtwohngebäude gelten vorerst 50/50-Aufteilungen, eine Staffelung folgt voraussichtlich ab 2025.

Welche Fristen müssen Hausverwaltungen 2024 unbedingt einhalten?

Hausverwaltungen müssen 2024 vor allem die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten beachten: Heiz- und Nebenkosten für das Jahr 2024 müssen dem Mieter spätestens bis zum 31. Dezember 2025 vorliegen. Verpassen Vermieter diese Betriebskostenabrechnung Frist, verlieren sie das Recht auf Nachforderungen. 

Ebenso ist bei Einsatz fernablesbarer Messtechnik die monatliche Verbrauchsinformation zwingend – sie muss dem Mieter jeden Monat bereitgestellt werden. Auch Eichfristen für Zähler und die Austauschpflicht nicht fernauslesbarer Geräte bis 2026 sollten frühzeitig überwacht werden. Wer diese Fristen sauber einhält, vermeidet Rechtsstreitigkeiten und Rückforderungen.

Welche Anforderungen gelten für die monatliche Verbrauchsinformation?

Die monatliche Verbrauchsinformation ist seit der HKVO-Novelle 2021 verpflichtend, sobald Funkzähler verbaut sind. Sie soll Mietern helfen, ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen und Einsparpotenziale zu erkennen.

Pflichtinhalte der monatlichen Information (§ 6a HKVO):

  • Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser (in Kilowattstunden oder m³)
  • Kosteninformationen, soweit verfügbar
  • Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat
  • Durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Nutzergruppen
  • Hinweis auf Energiequellen und ggf. Emissionsfaktoren

Form der Information:

  • Kann digital oder schriftlich erfolgen
  • Muss jeden Monat bereitgestellt werden
  • Keine Zustimmung des Mieters erforderlich, sofern Fernablesung vorliegt

Praxisempfehlung:
Automatisierte Abrechnungssysteme oder Dienstleister mit EED-konformer Plattform vereinfachen die monatliche Information und reduzieren Fehlerquellen. Wichtig: Die Pflicht gilt ohne gesonderte Aufforderung durch den Mieter.

Was ist bei der Abrechnung nach Verbrauchsanteilen zu beachten?

Bei der Abrechnung nach Verbrauchsanteilen müssen nach dem Heizkostenabrechnung 30/70 Beispiel mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten nach dem individuellen Verbrauch des Mieters abgerechnet werden – der Rest wird nach einem festen Maßstab wie Wohnfläche verteilt (§ 6 HKVO). Die Messung muss mit geeichten, korrekt installierten Geräten erfolgen. 

Zudem dürfen nur tatsächlich gemessene Verbrauchsdaten verwendet werden – Schätzungen sind nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Wichtig ist, dass auch Leerstände korrekt berücksichtigt werden, da sie sonst zu ungerechter Kostenverteilung führen. Eine übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung der Verbrauchswerte in der Abrechnung schützt vor Rückfragen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Wie unterscheiden sich zentrale und dezentrale Heizsysteme in der Abrechnung?

Anforderungen für zentrale und dezentrale HeizsystemeAnforderungen für zentrale und dezentrale Heizsysteme

Zentrale und dezentrale Heizsysteme bringen unterschiedliche Anforderungen an die Erfassung, Verteilung und Abrechnung der Heizkosten mit sich. Hausverwaltungen sollten diese Unterschiede kennen, um korrekt und rechtssicher abzurechnen.

Zentrales Heizsystem:

  • Eine zentrale Heizquelle versorgt mehrere Wohneinheiten (z. B. Gaszentralheizung, Fernwärme).
  • Abrechnung erfolgt auf Basis der zentral erfassten Gesamtverbräuche, die per Einzelmessung (z. B. Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) auf Mieter umgelegt werden.
  • Heizkostenverordnung (HKVO) ist verpflichtend anzuwenden.

Dezentrales Heizsystem:

  • Jede Wohneinheit hat eine eigene Heizquelle (z. B. Gasetagenheizung, Wärmepumpe pro Wohnung).
  • Es gibt keinen zentralen Wärmemengenzähler, da jede Einheit direkt mit dem Energieversorger abrechnet.
  • Die Heizkosten sind nicht umlagefähig und nicht Bestandteil der Betriebskostenabrechnung – Ausnahme: Warmwasser über zentrale Anlage.

Wichtiger Hinweis:
Bei Mischformen (z. B. zentrale Warmwasserbereitung, dezentrale Heizung) ist eine getrennte Abrechnung erforderlich – Fehler hierbei führen oft zu Beanstandungen.

Müssen alle Messgeräte funkbasiert oder fernauslesbar sein?

Ja, alle neu eingebauten Messgeräte zur Erfassung von Heiz- und Warmwasserverbrauch müssen seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar sein (§ 5 HKVO). Bereits vorhandene Geräte müssen bis Ende 2026 entsprechend nachgerüstet oder ersetzt werden. Ziel ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die eine monatliche Verbrauchsinformation ohne Vor-Ort-Ablesung ermöglichen soll. 

Wichtig ist: Nur zugelassene, eichpflichtige und interoperable Geräte dürfen verwendet werden. Wer nicht umrüstet, riskiert Kürzungsansprüche der Mieter und Verstöße gegen Datenschutzanforderungen, da moderne Systeme auch strengere IT-Sicherheitsstandards erfüllen müssen.

Welche Anforderungen gelten an die Datensicherheit bei Funkzählern?

Funkzähler müssen nicht nur präzise messen, sondern auch hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllen. Die Hausverwaltung trägt dabei eine Mitverantwortung für die Einhaltung relevanter Vorschriften.

Wesentliche Anforderungen im Überblick:

  • Verschlüsselte Datenübertragung: Alle übertragenen Verbrauchsdaten müssen Ende-zu-Ende verschlüsselt sein – z. B. nach AES-Standard.
  • Datenspeicherung nach DSGVO: Speicherung und Verarbeitung müssen zweckgebunden, transparent und nachvollziehbar erfolgen. Zugriffe sind zu dokumentieren.
  • Zugriffsrechte definieren: Nur autorisierte Personen oder Dienstleister dürfen auf die Verbrauchsdaten zugreifen – idealerweise mit Rollen- und Rechtemanagement.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Schutz vor Manipulation, Datenverlust oder unbefugtem Zugriff ist Pflicht – etwa durch Firewalls, Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Audits.
  • Interoperabilität und Sicherheit nach HKVO: Die Geräte müssen den aktuellen Stand der Technik erfüllen und austauschbar mit Systemen anderer Anbieter sein.

"Ohne starke Verschlüsselung ist jede Verbrauchserfassung ein Risiko – Sicherheit ist kein Extra, sondern Pflicht."– Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie wird der Datenschutz bei der Verbrauchserfassung gewährleistet?

Der Datenschutz bei der Verbrauchserfassung wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie durch technische Vorgaben der Heizkostenverordnung Funkzähler geregelt. Erfasst werden dürfen nur verbrauchsrelevante Daten, die zweckgebunden und transparent verarbeitet werden. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Datenübertragung ist Pflicht, insbesondere bei fernablesbaren Zählern. 

Der Zugriff auf die Daten muss auf autorisiertes Personal beschränkt und nachvollziehbar dokumentiert sein. Zudem müssen Betroffene jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten Daten erhalten können. Moderne Messsysteme bieten hierfür DSGVO-konforme Schnittstellen und Protokollierungen, sodass Sicherheit und Transparenz gewährleistet sind.

Welche Rolle spielen Submetering-Dienstleister in der Praxis?

Vorteile von Submetering-Dienstleister für HausverwaltungenVorteile von Submetering-Dienstleister für Hausverwaltungen

Submetering-Dienstleister übernehmen zentrale Aufgaben im Bereich der Verbrauchserfassung und Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten. Sie entlasten die Hausverwaltung organisatorisch und sorgen für rechtssichere Prozesse.

Kernaufgaben von Submetering-Dienstleistern:

  • Installation und Wartung von Messgeräten (Heizung, Wasser, ggf. Strom)
  • Fernablesung und Datenverarbeitung nach HKVO- und DSGVO-Vorgaben
  • Monatliche Verbrauchsinformation für Mieter bei funkbasierten Systemen
  • Erstellung der rechtssicheren Jahresabrechnung
  • Überwachung von Eichfristen und Geräteaustausch
  • CO₂-Kostenaufteilung und Dokumentation gemäß gesetzlicher Vorgaben

Vorteile für Hausverwaltungen:

  • Reduktion des Verwaltungsaufwands
  • Minimierung rechtlicher Risiken durch gesetzeskonforme Abrechnungen
  • Technische Expertise für moderne Messtechnik und Digitalisierung

Was ist bei der Beauftragung externer Abrechnungsfirmen zu beachten?

Bei der Beauftragung externer Abrechnungsfirmen müssen Hausverwaltungen auf rechtliche, technische und vertragliche Kriterien achten. Die Dienstleister müssen HKVO-konforme Abrechnungen erstellen, datenschutzrechtlich zertifiziert sein und interoperable Messsysteme verwenden. 

Wichtig ist auch, dass sie die monatliche Verbrauchsinformation zuverlässig übernehmen und CO₂-Kosten korrekt aufteilen. Der Vertrag sollte klare Regelungen zu Haftung, Fristen und Datenverfügbarkeit enthalten. Nur Anbieter, die nachweislich DSGVO- und EED-konform arbeiten, garantieren eine rechtssichere Zusammenarbeit und schützen vor Rechtsrisiken und Mieterbeschwerden.

Wählen Sie externe Dienstleister mit klar definierten technischen, rechtlichen und vertraglichen Standards. Anbieter wie Heidi Systems bieten nicht nur rechtssichere, digitale Lösungen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile durch kostenfreien Einbau und einen transparenten Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. So reduzieren Sie Verwaltungsaufwand, sichern sich gegen rechtliche Risiken ab und bieten Ihren Mieter:innen maximale Transparenz.

Welche Eichfristen gelten 2024 für Messgeräte?

Die Eichfrist ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Messgeräte genaue und rechtlich anerkannte Verbrauchswerte liefern. Verstöße führen zur Ungültigkeit der Abrechnung.

Gültige Eichfristen gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG):

  • Wasserzähler: 6 Jahre
  • Wärmezähler: 5 Jahre
  • Heizkostenverteiler: Keine Eichpflicht, aber Austausch nach Herstellerangabe, meist 10 Jahre

Wichtige Hinweise für 2024:

  • Fristen gelten ab erstmaliger Inbetriebnahme des jeweiligen Geräts.
  • Eine rechtzeitige Nacheichung oder Austausch ist Pflicht – andernfalls droht Verlust der Umlagefähigkeit.
  • Eichfristen können bei zertifizierten Geräten unter bestimmten Bedingungen verlängert werden (Stichwort: Stichprobenverfahren).

Was müssen Hausverwaltungen bei der Gerätewartung beachten?

Hausverwaltungen sind verpflichtet, Messgeräte für Heizung und Wasser regelmäßig zu prüfen, instand zu halten und bei Bedarf auszutauschen. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Eichfristen, die Kontrolle auf technische Funktionstüchtigkeit und die Sicherstellung einer korrekten Verbrauchserfassung. 

Bei Störungen oder Defekten muss eine umgehende Reparatur oder ein Austausch erfolgen, um Abrechnungsfehler und rechtliche Beanstandungen zu vermeiden. Wartungspflichten gelten unabhängig davon, ob die Geräte im Eigentum des Vermieters oder eines Messdienstleisters stehen – bei Letzterem muss die Verantwortung vertraglich klar geregelt sein. Nur gewartete Geräte sichern eine rechtssichere und nachvollziehbare Heizkostenabrechnung.

Erfüllen Sie Ihre Wartungspflichten ohne Mehraufwand: Heidi Systems sorgt für vollständige Eich-Compliance, technische Zuverlässigkeit und DSGVO-konforme Datenübertragung – bei kostenfreier Installation und einem transparenten Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. So bleibt Ihre Heizkostenabrechnung rechtssicher, effizient und auditfähig.

Welche wirtschaftlichen Risiken entstehen durch fehlerhafte Abrechnungen?

Fehlerhafte Heiz- oder Betriebskostenabrechnungen führen schnell zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken für Eigentümer und Verwaltungen. Diese können direkte finanzielle Verluste sowie langfristige Vertrauensschäden nach sich ziehen.

Typische wirtschaftliche Risiken:

  • Verlust von Nachforderungen: Wird die Abrechnung verspätet oder fehlerhaft erstellt, können Nachforderungen rechtlich unwirksam werden (§ 556 BGB).
  • Kürzungsrechte der Mieter: Bei formalen oder inhaltlichen Mängeln dürfen Mieter Abrechnungskosten kürzen, z. B. bei Verstoß gegen die Heizkostenverordnung Funkzähler.
  • Rückforderungen bei Überzahlungen: Fehler zugunsten des Vermieters können zu Rückzahlungsansprüchen und sogar zu Zinsforderungen führen.
  • Kosten für Nachbesserung: Korrekturen durch Messdienstleister, Rechtsberatung oder erneute Zustellung verursachen unnötige Zusatzkosten.
  • Image- und Vertrauensverlust: Wiederholte Abrechnungsfehler schädigen das Verhältnis zu Mietern und Eigentümern – mit Folgen für Anschlussverträge.

Ein zuverlässiger Mess- und Abrechnungsdienstleister kann diese Risiken deutlich reduzieren. Bei Heidi Systems erfolgt der Einbau der notwendigen Funkzähler kostenfrei. Für 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr sind sämtliche Leistungen wie Gerätetechnik, Einbau, Wartung, Datenübertragung und digitale Abrechnung inklusive. Damit lassen sich rechtssichere, transparente und wirtschaftlich stabile Abrechnungsprozesse langfristig gewährleisten.

"Ein kleiner Abrechnungsfehler heute kann morgen zur großen Kostenfalle werden – Präzision spart bares Geld."– Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie können Hausverwaltungen Nachzahlungen und Beschwerden vermeiden?

Nachzahlungen und Beschwerden lassen sich vermeiden, wenn Abrechnungen transparent, fristgerecht und nachvollziehbar erstellt werden. Grundlage ist eine korrekte Erfassung der Verbrauchsdaten mit geeichten und funktionsfähigen Messgeräten. 

Die monatliche Verbrauchsinformation ermöglicht Mietern eine frühzeitige Kontrolle und schafft Vertrauen. Zudem sollten alle gesetzlichen Fristen (z. B. Abrechnungs- und Eichfristen) konsequent eingehalten werden. Klare Kommunikation bei Preisanpassungen, eine übersichtliche Darstellung der Abrechnung und der Einsatz digitaler Tools zur Fehlervermeidung tragen entscheidend dazu bei, Konflikte und Rückfragen zu reduzieren.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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