Wärmemengenzähler ablesen: So lesen Sie Verbrauchswerte richtig und vermeiden Fehler

ProduktInsights
30 August 2025
Wärmemengenzähler ablesen: So lesen Sie Verbrauchswerte richtig und vermeiden Fehler

Welche gesetzlichen Pflichten gelten beim Ablesen von Wärmemengenzählern?

In Deutschland ist das Ablesen von Wärmemengenzählern gesetzlich klar geregelt, insbesondere durch die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Für Hausverwaltungen bedeutet das:

  • Pflicht zur Verbrauchserfassung: Nach § 5 HeizkostenV müssen Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das setzt eine regelmäßige und korrekte Ablesung voraus.
  • Mindestens einmal jährlich ablesen: Eine jährliche Ablesung ist gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob es sich um manuelle oder fernablesbare Geräte handelt.
  • Fernauslesbarkeit bei Neuanlagen: Seit Januar 2022 müssen neu installierte Zähler funkfähig sein (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV). Bis Ende 2026 müssen alle bestehenden Systeme entsprechend nachgerüstet sein.
  • Informationspflicht gegenüber Mietern: Monatliche Verbrauchsinformationen müssen bei fernauslesbaren Geräten bereitgestellt werden (§ 6a HeizkostenV).
  • Eichpflicht gemäß MessEV: Alle Zähler unterliegen der Eichpflicht – Wärmemengenzähler z. B. müssen alle 5 Jahre geeicht oder ersetzt werden.
  • Datenschutz beachten: Die Datenübertragung bei Funkzählern muss DSGVO-konform erfolgen. Das bedeutet u. a. verschlüsselte Übertragung und Zugriff nur für berechtigte Personen.

Wer ist für die Ablesung rechtlich verantwortlich – Mieter, Vermieter oder Dienstleister?

Für die Ablesung von Wärmemengenzählern ist grundsätzlich der Vermieter bzw. die Hausverwaltung verantwortlich. Sie tragen die rechtliche Pflicht, eine ordnungsgemäße Verbrauchserfassung sicherzustellen. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch oft an Messdienstleister wie Techem oder ista übertragen. Diese übernehmen die Ablesung, Wartung und teilweise auch die Bereitstellung der Zählerdaten. Mieter sind nur dann beteiligt, wenn es sich um manuell abzulesende Geräte handelt – in diesem Fall müssen sie Zugang zur Wohnung gewähren oder selbst ablesen und die Werte fristgerecht melden. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Richtigkeit der Daten liegt aber weiterhin bei der Verwaltung.

Durch die kostenfreie Installation und die zentrale Verwaltung zum Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr wird die Ablesung vollständig automatisiert. Damit entfällt für Hausverwaltungen die Sorge um Terminorganisation, Zugang zur Wohnung oder Dokumentationspflichten – die Verantwortung bleibt formal beim Vermieter, wird aber technisch und organisatorisch zuverlässig abgesichert.

Welche Fristen und Ablesezeiträume müssen eingehalten werden?

Wichtige Fristen und Zeiträume für das Ablesen von WärmemengenzählernWichtige Fristen und Zeiträume für das Ablesen von Wärmemengenzählern

Beim Ablesen von Wärmemengenzählern gelten in Deutschland klare Fristen, die Hausverwaltungen unbedingt beachten müssen. Sie sind maßgeblich für die korrekte und rechtssichere Heizkostenabrechnung.

Wichtige Fristen und Zeiträume im Überblick:

Ableseintervall:

  • Einmal jährlich ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 HeizkostenV).
  • Bei fernauslesbaren Geräten entfällt der Wohnungszutritt, was eine flexible und pünktliche Erfassung erleichtert.

Abrechnungszeitraum:

  • Die Heizkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt werden (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Verspätungen können zum Verlust des Nachforderungsrechts führen – Wärmemengenzähler Heizung Abrechnung

Monatliche Verbrauchsinformation:

  • Bei Funkzählern ist die Verwaltung verpflichtet, monatliche Verbrauchsdaten bereitzustellen (§ 6a HeizkostenV, seit 2022).

Eichfristen:

  • Wärmemengenzähler unterliegen der Eichpflicht, in der Regel alle 5 Jahre (MessEV § 34).

“Wer die Ablesefristen im Blick behält, sichert sich eine rechtlich wasserdichte Abrechnung und erspart sich unnötige Diskussionen mit Mietern.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was schreibt die Heizkostenverordnung für Funkzähler vor?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verpflichtet Vermieter seit dem 1. Dezember 2021, bei Neuinstallationen ausschließlich fernauslesbare Messgeräte zu verwenden. Diese Regelung gilt für Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler und Wasserzähler. Bereits installierte Geräte müssen bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet werden, sofern sie nicht funkfähig sind. Ein zentrales Ziel dieser Vorgabe ist die monatliche Verbrauchsinformation, die bei Funkzählern verpflichtend ist (§ 6a HeizkostenV). Damit sollen Transparenz, Energieeinsparung und verbrauchsorientiertes Verhalten gefördert werden. Funkzähler müssen zudem interoperabel und sicher in der Datenübertragung sein, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Welche technischen Anforderungen müssen moderne Funkzähler erfüllen?

Moderne Funkzähler müssen nicht nur präzise messen, sondern auch gesetzliche und technische Standards erfüllen, um in der Wohnungswirtschaft zuverlässig einsetzbar zu sein.

Zentrale technische Anforderungen:

  • Fernauslesbarkeit: Geräte müssen eine automatisierte drahtlose Datenübertragung ermöglichen – ohne Betreten der Wohnung.
  • Interoperabilität: Funkzähler müssen herstellerübergreifend kompatibel sein, um in verschiedenen Systemen einsetzbar zu bleiben (§ 5 Heizkostenverordnung).
  • Eichrechtliche Zulassung: Nur geeichte Geräte gemäß Mess- und Eichverordnung (MessEV) dürfen verbaut werden – z. B. alle 5 Jahre erneuern oder nachgeeicht.
  • Sicherheitsanforderungen: Übertragene Verbrauchsdaten müssen verschlüsselt sein und den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
  • Batterielaufzeit: Die Geräte sollten eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren gewährleisten, um Wartungsaufwand gering zu halten.
  • Zuverlässigkeit bei der Signalübertragung: Besonders in Altbauten oder größeren Liegenschaften müssen Funkzähler auch durch Wände hindurch zuverlässig kommunizieren können.

Wie funktioniert das Ablesen bei fernauslesbaren Geräten in der Praxis?

Bei fernauslesbaren Geräten erfolgt die Verbrauchserfassung automatisch und kontaktlos über Funk. Die Zähler senden ihre Daten in regelmäßigen Intervallen an ein zentrales Empfangsgerät im Gebäude oder direkt an den Server des Messdienstleisters. Ein Wohnungszutritt ist nicht erforderlich, was den Ableseprozess für Hausverwaltungen und Mieter erheblich vereinfacht. Die erfassten Werte werden verschlüsselt übertragen und stehen zeitnah für die monatliche Verbrauchsinformation und die jährliche Abrechnung zur Verfügung – Warmwasserzähler ablesen. Diese Methode spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und erfüllt die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie des Datenschutzes.

Praxisvorteil mit Heidi Systems: Die Geräte werden kostenfrei eingebaut und ermöglichen eine lückenlose, verschlüsselte Funkübertragung. Für Hausverwaltungen entstehen dadurch keine zusätzlichen Investitionskosten, sondern lediglich ein transparenter Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Damit sind Ablesung, Datensicherheit und rechtskonforme Dokumentation zuverlässig abgedeckt – ohne organisatorischen Mehraufwand.

“Die Fernauslesung spart nicht nur Zeit – sie ist der Schlüssel zu effizientem Gebäudemanagement und zufriedenen Mietern.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie sicher ist die Datenübertragung bei Funkzählern wirklich?

Die Datenübertragung bei modernen Funkzählern ist heute sehr sicher, sofern zertifizierte Technik verwendet wird. Dennoch tragen Hausverwaltungen Mitverantwortung für Datenschutz und Systemsicherheit.

Sicherheitsaspekte im Überblick:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Verbrauchsdaten werden verschlüsselt übertragen – vergleichbar mit Online-Banking.
  • Anonyme Datenpakete: Es werden keine personenbezogenen Informationen mitgesendet, sondern nur Zählerkennungen und Verbrauchswerte.
  • Datenschutz nach DSGVO: Anbieter müssen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen, u. a. durch Zugriffsbeschränkungen und Dokumentation.
  • Regelmäßige Prüfungen: Seriöse Messdienstleister lassen ihre Systeme regelmäßig von externen IT-Sicherheitsfirmen prüfen.
  • Kein Fernzugriff von außen: Der Zugang zu den Daten ist meist nur über interne, geschützte Systeme möglich – keine offene Internetverbindung.

Vorteil mit Heidi Systems: Alle Geräte werden kostenfrei eingebaut und arbeiten mit verschlüsselter Funktechnologie nach anerkannten Standards. Die Verwaltung zahlt lediglich einen transparenten Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive sicherer Datenübertragung, laufender Prüfungen und rechtssicherer Dokumentation. So haben Hausverwaltungen volle Kostentransparenz bei gleichzeitig höchster Datensicherheit.

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen Hausverwaltungen beachten?

Hausverwaltungen müssen beim Einsatz von Funkzählern strenge datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verbrauchsdaten gelten als personenbezogene Daten, sobald sie einem Mieter zugeordnet werden können. Deshalb ist eine Zweckbindung, also die Verwendung ausschließlich zur Abrechnung, zwingend erforderlich – Heizkostenverordnung Abrechnung. Zudem müssen alle Zugriffe auf die Daten protokolliert und unbefugte Einsicht ausgeschlossen sein. Auch die Informationspflicht spielt eine zentrale Rolle – Mieter müssen verständlich darüber informiert werden, welche Daten, wie lange und zu welchem Zweck gespeichert werden. Die Zusammenarbeit sollte nur mit zertifizierten Messdienstleistern erfolgen, die entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nachweisen können.

Welche Unterschiede gibt es beim Ablesen von Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmezählern?

Für Hausverwaltungen ist es wichtig, die spezifischen Merkmale der jeweiligen Zählerarten zu kennen, um Ablesung und Abrechnung effizient zu organisieren.

Wesentliche Unterschiede im Überblick:

Stromzähler:

  • Zeigen den kumulierten Stromverbrauch in kWh.
  • In modernen Anlagen meist Smart Meter mit Fernübertragung.
  • Stromversorger übernimmt i. d. R. die Ablesung direkt.

Wasserzähler:

  • Messen den Verbrauch in m³.
  • Zählerstand meist direkt ablesbar, bei Funkzählern regelmäßige Fernübertragung.
  • Oft in Wohnungen und zentral im Technikraum verbaut.

Gaszähler:

  • Geben den Verbrauch in m³ an, der zur Abrechnung in kWh umgerechnet wird.
  • Ablesung erfolgt durch den Gasnetzbetreiber oder Dienstleister.
  • Funklösungen noch nicht flächendeckend etabliert.

Wärmemengenzähler:

  • Erfassen Wärmeenergie in kWh über Temperaturdifferenz und Volumenstrom.
  • Besonders relevant für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
  • Häufig im Wohnungsverteiler oder zentral installiert, zunehmend mit Funkmodul.

Wie lese ich einen Wärmemengenzähler richtig ab?

Ein Wärmemengenzähler zeigt den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Zum Ablesen drückt man – falls kein automatisches Display vorhanden ist – die Taste am Gerät, bis der Hauptwert (meist “Energie” oder “kWh”) erscheint. Dieser Wert ist entscheidend für die Abrechnung. Einige Geräte zeigen zusätzlich Temperaturdifferenzen, Durchflussmengen oder Zählernummern an – diese sind zur Kontrolle nützlich, aber nicht abrechnungsrelevant – Wärmemengenzähler Warmwasser. Wichtig ist, dass der Zählerstand zum korrekten Stichtag dokumentiert wird, idealerweise mit Foto und Datum. Bei fernauslesbaren Geräten entfällt die manuelle Ablesung, der Verbrauch wird automatisch gespeichert und übermittelt.

Kann ich einen Wärmemengenzähler selbst ablesen?

Worauf beim Ablesen eines Wärmemengenzähler geachtet werden sollteWorauf beim Ablesen eines Wärmemengenzähler geachtet werden sollte

Ja, grundsätzlich kann ein Wärmemengenzähler auch selbst abgelesen werden – insbesondere bei manuell abzulesenden Geräten ohne Funkmodul – Wärmemengenzähler Einbau. Das ist häufig der Fall bei älteren Anlagen oder wenn kein Messdienstleister beauftragt ist.

Worauf Mieter oder Eigentümer achten sollten:

  • Anzeige prüfen: Drücken Sie ggf. die Taste, bis der Wert in kWh (Kilowattstunden) erscheint – das ist der relevante Verbrauchswert.
  • Zählernummer vergleichen: Die abgelesene Einheit muss mit der in der Abrechnung genannten Zählernummer übereinstimmen.
  • Datum dokumentieren: Notieren Sie den genauen Ablesetag – am besten zusätzlich mit Foto des Displays als Beleg.
  • Meldung an die Hausverwaltung: Der Wert muss fristgerecht übermittelt werden, z. B. per E-Mail, Formular oder App – je nach Vorgabe der Verwaltung.

Bei funkfähigen Wärmemengenzählern entfällt dieser Aufwand: Sie werden automatisch ausgelesen und rechtssicher dokumentiert. Mit Systemen wie denen von Heidi Systems profitieren Hausverwaltungen von kostenfreiem Einbau, digitaler Fernauslesung und einer Komplettleistung zum Fixpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr.

Welche Werte zeigt ein Wärmemengenzähler an?

Ein Wärmemengenzähler zeigt in erster Linie den Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an – dieser Wert ist für die Heizkostenabrechnung entscheidend. Zusätzlich können je nach Modell weitere Werte angezeigt werden, etwa die Vor- und Rücklauftemperatur, die Temperaturdifferenz, der Volumenstrom in Litern sowie das Gerätedatum oder eine Zählernummer. Manche Geräte verfügen über ein Scroll-Display, das automatisch alle Werte durchläuft, andere müssen manuell über eine Taste bedient werden. Für Hausverwaltungen ist vor allem der kWh-Wert am Stichtag relevant, alle weiteren Anzeigen dienen meist nur zur technischen Kontrolle oder Plausibilitätsprüfung.

Wie können Ableseprozesse effizient und wirtschaftlich gestaltet werden?

Ein effizienter Ableseprozess spart Zeit, reduziert Fehler und senkt langfristig Kosten – insbesondere für Hausverwaltungen mit vielen Einheiten.

Praxistipps für eine wirtschaftliche Umsetzung:

  • Funktechnik nutzen: Der Einsatz fernauslesbarer Zähler reduziert Personalaufwand und vermeidet Terminabsprachen mit Mietern.
  • Ableseprozesse digitalisieren: Mit Online-Portalen oder Apps können Daten automatisch gesammelt, geprüft und exportiert werden.
  • Zählerstand-Dokumentation automatisieren: Regelmäßige Stichtagsauslesung sorgt für rechtssichere Verbrauchsdaten ohne manuelle Eingriffe.
  • Verträge mit zuverlässigen Dienstleistern: Einheitliche Leistungen über einen Anbieter ermöglichen bessere Kontrolle und transparente Kostenstruktur.
  • Ablese-Kalender einführen: Interne Planungen mit festen Terminen und automatischen Erinnerungen sichern die fristgerechte Abwicklung.
  • Mieterkommunikation verbessern: Frühzeitige Information und klare Anleitungen (z. B. bei manueller Ablesung) erhöhen die Mitwirkungsbereitschaft und vermeiden Nachfragen.

Vorteil mit Heidi Systems: Alle Zähler werden kostenfrei eingebaut und laufen in einem einheitlichen Funksystem. Für Hausverwaltungen bedeutet das: keine Terminabsprachen mehr, volle digitale Transparenz und eine klare Kostenstruktur von nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive Betrieb, Wartung und Abrechnung.

Welche Vorteile bieten automatisierte Ablesesysteme für Hausverwaltungen?

Automatisierte Ablesesysteme bieten Hausverwaltungen deutliche Vorteile in Bezug auf Zeitersparnis, Zuverlässigkeit und Kosteneffizienz. Die Verbrauchsdaten werden regelmäßig, kontaktlos und exakt erfasst – ohne Vor-Ort-Termine oder Zutrittsprobleme. Dadurch sinkt der organisatorische Aufwand erheblich. Zudem sind die Daten sofort digital verfügbar und können direkt in die Abrechnungssoftware übernommen werden, was Fehlerquellen minimiert – Hausverwaltung Software. Auch die gesetzlich geforderte monatliche Verbrauchsinformation lässt sich automatisiert bereitstellen. Langfristig ermöglicht die Technik eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung, was das Vertrauen der Mieter stärkt und Rückfragen reduziert.

Wie lassen sich Manipulationen oder Ablesefehler erkennen und vermeiden?

Manipulationen und Ablesefehler können die Abrechnung verfälschen und rechtliche Folgen haben – Warmwasserzähler ablesen. Für Hausverwaltungen ist daher eine systematische Kontrolle und technische Absicherung entscheidend.

Bewährte Maßnahmen zur Fehlervermeidung und Manipulationssicherheit:

  • Funkzähler mit Plausibilitätsprüfung verwenden: Moderne Geräte melden Auffälligkeiten automatisch (z. B. rücklaufende Werte, Temperaturfehler).
  • Regelmäßige Vergleichswerte nutzen: Verbrauchsentwicklung im Jahresvergleich oder zwischen Wohneinheiten hilft, Unregelmäßigkeiten zu erkennen.
  • Zugriffs- und Plombenschutz prüfen: Geräte sollten verplombt und gegen unbefugte Eingriffe gesichert sein.
  • Ablesung digitalisieren: Manuelle Übertragungsfehler entfallen bei fernauslesbaren Zählern, die direkt ins System gespeist werden.
  • Fotos bei manueller Ablesung anfordern: Bei Mieterselbstablesung dient ein Foto mit Zeitstempel als Nachweis.

“Technik allein reicht nicht – erst die Kombination aus intelligenter Auswertung und klaren Prozessen macht Ablesedaten wirklich zuverlässig.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Rolle spielt das Ablesen für die Betriebskostenabrechnung?

Das korrekte Ablesen der Zähler ist die Grundlage für eine rechtssichere und verbrauchsabhängige Betriebskostenabrechnung. Nur mit exakten Verbrauchswerten lassen sich Heiz- und Warmwasserkosten gemäß § 556 BGB und Heizkostenverordnung verursachergerecht auf die Mieter verteilen. Fehlerhafte oder fehlende Ablesungen führen zu Ungenauigkeiten, die Anfechtungen und Rückforderungen nach sich ziehen können. Auch der Abrechnungszeitraum ist entscheidend – der Stichtagswert muss dokumentiert sein – Betriebskostenabrechnung prüfen lassen. Moderne Zähler mit Fernauslesung erhöhen dabei die Transparenz und Nachvollziehbarkeit, was Reklamationen deutlich reduziert und das Vertrauen in die Abrechnung stärkt.

Wie kann die Kommunikation mit Mietern beim Ablesen verbessert werden?

Eine klare und frühzeitige Kommunikation mit Mietern erleichtert den Ableseprozess und beugt Missverständnissen vor. Besonders bei manueller Ablesung oder bei Nachrüstungen ist Transparenz entscheidend.

Praxistipps für eine effektive Mieterkommunikation:

  • Frühzeitig informieren: Ankündigung von Ableseterminen mindestens zwei Wochen im Voraus – per Aushang, Brief oder digital.
  • Verständliche Sprache nutzen: Technische Begriffe vermeiden und den Zweck der Ablesung einfach erklären.
  • Kontaktmöglichkeiten anbieten: Rückfragen sollten schnell geklärt werden können – z. B. per Telefon oder E-Mail-Kontakt der Hausverwaltung.
  • Anleitung zur Selbstablesung beilegen: Bei Mieterselbstablesung helfen Bilder und Schritt-für-Schritt-Erklärungen, Fehler zu vermeiden.
  • Mieter regelmäßig einbinden: Bei Funkzählern kann durch monatliche Verbrauchsinfos das Bewusstsein für den Energieverbrauch geschärft werden.

Welche Förderprogramme oder rechtlichen Anreize gibt es für die Umrüstung auf Funktechnik?

Für die Umrüstung auf funkbasierte Zählertechnik gibt es derzeit keine bundesweiten direkten Förderprogramme, jedoch profitieren Hausverwaltungen von rechtlichen Anreizen. Die Heizkostenverordnung schreibt seit Dezember 2021 vor, dass nur noch fernauslesbare Geräte verbaut werden dürfen – und ab Ende 2026 müssen alle bestehenden Systeme nachgerüstet sein – Kosten Hausverwaltung. Durch diese gesetzliche Vorgabe entsteht ein Zukunftssicherungsanreiz, der spätere Nachrüstkosten vermeidet. Zusätzlich können regionale Förderprogramme, etwa im Rahmen kommunaler Klimaschutzmaßnahmen, in Anspruch genommen werden. Ein weiterer Vorteil: automatisierte Ablesung senkt langfristig Betriebs- und Verwaltungskosten, was die Investition wirtschaftlich attraktiv macht.

Was liest man bei einem Wärmemengenzähler ab?

Relevante Werte zur Ablesung von WärmemengenzählerRelevante Werte zur Ablesung von Wärmemengenzähler

Beim Wärmemengenzähler wird der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung oder Warmwasser erfasst – Wärmemengenzähler Heizung Abrechnung. Die Ablesung liefert die Grundlage für eine faire und transparente Abrechnung.

Diese Werte sind relevant:

  • Energieverbrauch in kWh: Der wichtigste Wert – er zeigt den kumulierten Wärmeverbrauch seit Inbetriebnahme.
  • Zählernummer: Eindeutige Identifikation des Geräts – wichtig für Zuordnung zur Wohnung oder Einheit.
  • Stichtagswert: Der Zählerstand zu einem festgelegten Datum (z. B. Abrechnungsende) wird zur Berechnung verwendet.

Weitere mögliche Anzeigen (je nach Modell):

  • Vor- und Rücklauftemperatur
  • Temperaturdifferenz (ΔT)
  • Durchflussmenge in Litern

Welche Herausforderungen gibt es beim Umstieg auf digitale Funkzähler?

Der Umstieg auf digitale Funkzähler bringt viele Vorteile, stellt Hausverwaltungen aber auch vor organisatorische und technische Herausforderungen. Besonders die Koordination der Nachrüstung in bewohnten Objekten erfordert frühzeitige Planung und klare Kommunikation mit Mietern. Technisch muss sichergestellt sein, dass die Gebäudeinfrastruktur eine zuverlässige Datenübertragung erlaubt – etwa durch ausreichende Funkreichweite oder Repeater. Auch der Datenschutz stellt hohe Anforderungen an Gerätewahl und IT-Systeme. Zudem müssen Altgeräte fristgerecht entfernt und die neuen Zähler ordnungsgemäß in die Abrechnung integriert werden. Ohne enge Zusammenarbeit mit zertifizierten Messdienstleistern können Kosten, Zeitverzug und rechtliche Risiken entstehen.

Mit Heidi Systems lassen sich viele dieser Punkte vereinfachen: Der Einbau erfolgt kostenfrei, die Technik ist standardisiert und sofort abnahmereif, und für nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Wartung, Fernauslesung und rechtssichere Dokumentation abgedeckt.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

Kostenfrei nachrüsten
Jetzt installieren lassen

Kostenfreie Installation der Funkgeräte

chess_shield

Gesetzeskonform

§ 229 Artikel 3

checkmark_shield

Datenschutzkonform

Nach DSGVO

lock

SSL Verschlüsselung

Zertifiziert und Sicher

eu_elipse

Server in Europa

EU Datenschutz

small_counter

Jetzt auf digitale Funkzähler umstellen lassen.

Angebot anfordern