Austausch Warmwasserzähler: Wann notwendig, was kostet es & wer muss zahlen?

InsightsProdukt
16 September 2025
Austausch Warmwasserzähler: Wann notwendig, was kostet es & wer muss zahlen?

Wann ist der Austausch von Warmwasserzählern gesetzlich vorgeschrieben?

Der Austausch von Warmwasserzählern ist in Deutschland gesetzlich geregelt und erfolgt vorrangig auf Basis des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Eichfrist:

  • Warmwasserzähler müssen alle 5 Jahre geeicht oder durch ein neues, geeichtes Gerät ersetzt werden (§ 37 MessEV).
  • Eine Verlängerung ist nur durch eine staatlich anerkannte Konformitätsbewertung möglich.

Pflicht zur Ausstattung:

  • Nach § 5 Heizkostenverordnung (HKVO) sind alle Wohnungen mit messbarer Warmwasserbereitung mit Zählern auszustatten.
  • Der Austausch ist nötig, wenn das Gerät defekt, nicht mehr eichgültig oder nicht mehr auslesbar ist.

Fernauslesungspflicht seit 2022:

  • Neu installierte Zähler müssen laut Heizkostenverordnung-Änderung fernauslesbar sein.
  • Bis spätestens 2026 müssen alle Zähler umrüstbar oder bereits fernauslesbar sein (§ 5 Abs. 2 HKVO).

Verantwortung:

  • Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung trägt die Verantwortung für fristgerechten Austausch und Eichgültigkeit.

Welche Eichfristen gelten für Funk-Warmwasserzähler in Deutschland?

Für Funk-Warmwasserzähler gelten in Deutschland die gleichen Eichfristen wie für klassische Warmwasserzähler. Laut § 37 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die gesetzliche Eichfrist 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist der Zähler entweder zu ersetzen oder durch eine verlängerte Konformitätsbewertung zuzulassen, sofern das Gerät dafür zugelassen ist – Warmwasserzähler ablesen. Entscheidend ist dabei nicht das Einbaudatum, sondern das Datum der Ersteichung, das auf dem Gerät vermerkt ist. Eine Nichteinhaltung dieser Frist kann zur Ungültigkeit der Verbrauchserfassung führen und rechtliche Probleme bei der Nebenkostenabrechnung verursachen.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Landesvorgaben in Deutschland?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen LandesvorgabenDie wichtigsten Unterschiede zwischen Landesvorgaben

In Deutschland gelten für den Austausch und Betrieb von Warmwasserzählern überwiegend bundesweit einheitliche Regelungen auf Basis des MessEG, der MessEV und der Heizkostenverordnung 2024 (HKVO). Dennoch gibt es auf Landesebene unterschiedliche Vorgaben in der Umsetzung und Kontrolle. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Umsetzungskontrolle:

  • In einigen Bundesländern (z. B. Bayern, NRW) übernehmen zuständige Eichbehörden aktiv die Kontrolle der Eichgültigkeit.
  • In anderen Ländern liegt die Verantwortung stärker beim Betreiber bzw. der Hausverwaltung.

Gebäudeförderprogramme:

  • Manche Länder bieten zusätzliche Förderungen für den Umstieg auf fernauslesbare Funkzähler oder energetische Sanierung.

Datenschutzaufsicht:

  • Die Landesdatenschutzbehörden interpretieren die Anforderungen an Funkzähler unterschiedlich streng – etwa bei Einwilligungspflichten oder der Speicherfrist von Verbrauchsdaten.

Technikoffenheit und kommunale Vorgaben:

  • Manche Kommunen setzen zusätzlich eigene Vorgaben (z. B. bei Smart-Meter-Infrastrukturen), die im Einzelfall berücksichtigt werden müssen.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Funkzähler allgemein (Strom, Wasser, Gas, Wärme)?

Funkzähler unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, die sich aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Grundsätzlich müssen alle Zähler geeicht, konformitätsbewertet und für den funkgestützten Betrieb zugelassen sein. Bei der Nutzung von Funkzählern ist außerdem sicherzustellen, dass die Verbrauchsdaten manipulationssicher erfasst, verschlüsselt übertragen und zweckgebunden gespeichert werden. Besonders wichtig ist, dass Mieter rechtzeitig informiert und ihre Rechte auf Auskunft und Widerspruch gewahrt bleiben. Seit 2022 gilt zusätzlich die Pflicht, neu eingebaute Zähler fernauslesbar zu gestalten (§ 5a HKVO).

Wie oft muss der Warmwasserzähler wechseln?

Der Wechsel von Warmwasserzählern ist gesetzlich geregelt und erfolgt turnusmäßig. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Eichfrist:

  • Laut § 37 MessEV beträgt die gültige Eichdauer 5 Jahre.
  • Danach muss der Zähler ausgetauscht oder eine Verlängerung durch Stichprobenverfahren beantragt werden.

Gründe für früheren Wechsel:

  • Defekt oder Messabweichung
  • Technologiewechsel (z. B. Umstieg auf Funkzähler)
  • Gebäudesanierung oder Umbauten

Wichtiger Hinweis für Hausverwaltungen:

  • Die fristgerechte Einhaltung ist verpflichtend – Verstöße können zur Anfechtung der Betriebskostenabrechnung führen.
  • Eine regelmäßige Dokumentation und Überwachung der Eichfristen ist unerlässlich.

Wann werden Warmwasserzähler getauscht?

Warmwasserzähler werden in der Regel dann getauscht, wenn die gesetzliche Eichfrist von 5 Jahren abgelaufen ist oder das Gerät technische Mängel aufweist. Ein Austausch auch für Warmwasserzähler Wohnung erfolgt außerdem, wenn der Zähler nicht mehr ordnungsgemäß misst, beschädigt ist oder eine Umrüstung auf Funktechnologie vorgesehen ist. Auch im Rahmen von Modernisierungen oder bei einem Wechsel des Messdienstleisters kann ein Tausch erforderlich sein. Entscheidend ist immer, dass die Messgenauigkeit und die Rechtskonformität dauerhaft gewährleistet bleiben.

Wie läuft der Austauschprozess in der Praxis ab?

Der Austausch eines Warmwasserzählers folgt einem klar strukturierten Ablauf, der sowohl rechtliche als auch technische Anforderungen berücksichtigt:

Fristenkontrolle:

  • Überprüfung der Eichfrist und des Zustands des vorhandenen Zählers durch die Hausverwaltung oder den Messdienstleister.

Terminvereinbarung:

  • Ankündigung an die Mieter mit ausreichender Vorlaufzeit (§ 555a BGB – in der Regel 14 Tage).
  • Koordination eines Austauschtermins mit einem zertifizierten Fachbetrieb.

Ausbau und Einbau:

  • Demontage des alten Geräts und fachgerechte Montage des neuen Zählers.
  • Dokumentation der Zählerstände (alt und neu) sowie der Seriennummern.

Inbetriebnahme und Prüfung:

  • Funktionstest und ggf. Netzanbindung bei Funkzählern.
  • Sicherstellung der Datenübertragung bei fernauslesbaren Geräten.

Dokumentation und Meldung:

  • Erfassung im Zählerregister, ggf. Meldung an Eichbehörde oder Dienstleister.
  • Aktualisierung der Abrechnungsdatenbank durch die Hausverwaltung.

Wer darf Warmwasserzähler austauschen?

Der Austausch von Warmwasserzählern unterliegt rechtlichen und fachlichen Anforderungen. Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen diesen durchführen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Zugelassene Fachbetriebe:

  • Der Zähleraustausch darf ausschließlich durch fachkundige Installateure oder autorisierte Messdienstleister erfolgen.
  • Diese müssen über eine gültige Installateurzulassung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbarer Standards verfügen.

Verantwortung der Hausverwaltung:

  • Die Organisation, Beauftragung und Dokumentation liegt in der Verantwortung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung.
  • Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Fachkräfte die rechtlichen Vorgaben zur Eichung, Montage und Dokumentation einhalten.

Haftung und Abrechnung:

  • Fehlerhafter Einbau durch nicht autorisierte Personen kann zu ungültiger Verbrauchserfassung und rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Nur der fachgerechte Austausch sichert die Rechtssicherheit beim Betriebskostenabrechnung erstellen.

Mit Heidi Systems läuft dieser Prozess besonders effizient: Der Austausch erfolgt automatisch nach Ablauf der Eichfrist, inklusive kostenfreiem Einbau. Alle Schritte – von der Terminplanung über die Dokumentation bis zur Integration in die Abrechnung – sind in der Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit enthalten. So sparen Hausverwaltungen Zeit, Kosten und Koordinationsaufwand.

Welche technischen Standards müssen neue Warmwasserzähler erfüllen?

Neue Warmwasserzähler müssen in Deutschland den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen und eine gültige Konformitätsbewertung nachweisen. Sie müssen nach MID-Richtlinie (2014/32/EU) zertifiziert sein und die Messgenauigkeit der Klasse 2 oder besser erfüllen. Bei Funkzählern ist zudem sicherzustellen, dass die Geräte verschlüsselte Datenübertragung, Störsicherheit und eine fernauslesbare Schnittstelle bieten. Zähler mit eingebautem Speicher zur Zwischenwert-Erfassung und kompatibler Funkschnittstelle gelten als zukunftssicher und erleichtern die gesetzlich geforderte verbrauchsabhängige Abrechnung.

Wie läuft der Austauschprozess in der Praxis ab?

Der Austausch eines Warmwasserzählers folgt einem klar strukturierten Ablauf, der sowohl rechtliche als auch technische Anforderungen berücksichtigt:

Fristenkontrolle:

  • Überprüfung der Eichfrist und des Zustands des vorhandenen Zählers durch die Hausverwaltung oder den Messdienstleister.

Terminvereinbarung:

  • Ankündigung an die Mieter mit ausreichender Vorlaufzeit (§ 555a BGB – in der Regel 14 Tage).
  • Koordination eines Austauschtermins mit einem zertifizierten Fachbetrieb.

Ausbau und Einbau:

  • Demontage des alten Geräts und fachgerechte Montage des neuen Zählers.
  • Dokumentation der Zählerstände (alt und neu) sowie der Seriennummern.

Inbetriebnahme und Prüfung:

  • Funktionstest und ggf. Netzanbindung bei Funkzählern.
  • Sicherstellung der Datenübertragung bei fernauslesbaren Geräten.

Dokumentation und Meldung:

  • Erfassung im Zählerregister, ggf. Meldung an Eichbehörde oder Dienstleister.
  • Aktualisierung der Abrechnungsdatenbank durch die Hausverwaltung.

Mit Heidi Systems läuft der Austausch besonders effizient: Der Einbau ist kostenfrei und alle Schritte – Terminplanung, Dokumentation, Datenpflege – sind bereits in der Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit enthalten. So wird der Prozess für Hausverwaltungen maximal vereinfacht.

“Ein gut geplanter Zähleraustausch beginnt mit klarer Kommunikation – der Rest ist saubere Handwerksarbeit und strukturierte Dokumentation.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Anbieter und Gerätetypen sind derzeit marktüblich?

Der Markt für Warmwasserzähler wird in Deutschland von führenden Messdienstleistern wie ista, Techem, Brunata-Metrona, Qundis und Minol dominiert. Diese bieten moderne Zähler mit Funktechnologie und MID-Zertifizierung an. Üblich sind Geräte mit OMS-kompatibler Schnittstelle, die sich in gängige Smart-Meter-Systeme integrieren lassen. Am häufigsten eingesetzt werden Ultraschallzähler und Flügelradzähler, wobei erstere als besonders präzise, langlebig und wartungsarm gelten. Wichtig für Hausverwaltungen ist die Auswahl von fernauslesbaren Geräten, die eine rechtssichere Verbrauchserfassung und digitale Integration ermöglichen.

Welche Rolle spielen Smart-Meter-Gateways beim Zähleraustausch?

Die Rolle von Smart-Meter-Gateways bei modernen MesssystemenDie Rolle von Smart-Meter-Gateways bei modernen Messsystemen

Smart-Meter-Gateways sind zentrale Bausteine moderner Messsysteme und spielen auch beim Austausch von Warmwasserzählern eine zunehmend wichtige Rolle. Die wichtigsten Punkte für Hausverwaltungen:

Zentrale Datenschnittstelle:

  • Smart-Meter-Gateways verbinden mehrere Messgeräte (z. B. Wasser, Wärme, Strom) über eine sichere Kommunikationsplattform.

Datensicherheit & Datenschutz:

  • Sie erfüllen hohe IT-Sicherheitsstandards nach BSI und garantieren eine datenschutzkonforme Übertragung der Verbrauchswerte.

Interoperabilität:

  • Gateways ermöglichen die Integration verschiedener Zählermodelle, auch von unterschiedlichen Herstellern (z. B. via OMS-Protokoll).

Zukunftssichere Infrastruktur:

  • Besonders bei Gebäudesanierungen oder Neubauten ist der Einsatz sinnvoll, um langfristig digitale Abrechnungssysteme zu ermöglichen.

Rechtlicher Kontext:

  • In Kombination mit fernauslesbaren Geräten erfüllen Gateways die Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) zur monatlichen Verbrauchsinformation.

Was sind die typischen Herausforderungen beim Austausch in Bestandsgebäuden?

In Bestandsgebäuden ist der Austausch von Warmwasserzählern oft mit baulichen, organisatorischen und technischen Hürden verbunden. Häufig sind Zugänglichkeit und Platzverhältnisse in älteren Installationen eingeschränkt, was die Montage erschwert. Zudem fehlen oft einheitliche Leitungsführungen oder digitale Infrastruktur, die für Funkzähler notwendig sind – Warmwasserzähler Wohnung. Auch die Terminabstimmung mit Mietern kann den Ablauf verzögern. In vielen Fällen erfordert der Austausch eine individuelle Planung, um den Betrieb nicht zu stören und gleichzeitig die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Wie unterscheiden sich manuelle und fernauslesbare Zähler in der Handhabung?

Manuelle und fernauslesbare Warmwasserzähler unterscheiden sich grundlegend in Bedienung, Ablesung und Verwaltungsaufwand. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Ablesung:

  • Manuelle Zähler müssen vor Ort durch Ableser oder Mieter erfasst werden.
  • Fernauslesbare Zähler übermitteln die Verbrauchsdaten automatisch per Funk – ohne Wohnungszugang.

Verwaltungsaufwand:

  • Bei manuellen Zählern ist der Aufwand für Terminplanung, Zugang und Fehlerkorrektur höher.
  • Warmwasserzähler Funk ermöglichen automatisierte Abrechnung und schnellere Reaktionszeiten bei Problemen.

Mieterkomfort:

  • Keine Störung durch Ablesetermine bei Funkzählern.
  • Monatliche Verbrauchsinformation nach HKVO ist nur mit Fernauslesung rechtssicher umsetzbar.

Investitionskosten:

  • Fernauslesbare Zähler sind in der Anschaffung teurer, rechnen sich aber langfristig durch weniger Betriebskosten und geringeren Aufwand.

“Funkzähler sparen nicht nur Zeit, sie machen die Verwaltung transparenter und die Abrechnung nachvollziehbarer für alle Beteiligten.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie hoch sind die Kosten für den Austausch und wer trägt sie?

Die Kosten für den Austausch eines Warmwasserzählers liegen je nach Gerätetyp und Einbausituation in der Regel zwischen 40 und 100 Euro pro Einheit, bei Funkzählern auch darüber. Hinzu kommen mögliche Montagekosten und Dienstleistungsgebühren. Grundsätzlich sind diese Kosten Betriebskosten im Sinne der Heizkostenverordnung 2023 (§ 2 Nr. 2 BetrKV) und damit auf die Mieter umlegbar, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Investitionskosten für Neugeräte trägt jedoch in der Regel der Vermieter bzw. die Hausverwaltung, da es sich dabei um Modernisierungskosten handelt, die nur unter bestimmten Bedingungen anteilig umgelegt werden dürfen.

Mit Heidi Systems entfällt diese Komplexität: Einbau und Austausch sind kostenfrei und sämtliche Leistungen – inklusive Eichung, Wartung und Abrechnung – werden zu einem Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr abgedeckt. Das schafft Kostensicherheit und spart Verwaltungsaufwand.

Wer trägt die Kosten beim Wechseln der Wasseruhren?

Beim Wechsel von Warmwasserzählern (Wasseruhren) ist die Kostenverteilung gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Austauschkosten (Material & Einbau):

  • Trägt grundsätzlich der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung, da es sich um Instandhaltungskosten handelt.
  • Bei Umrüstung auf Funktechnik gelten diese ggf. als Modernisierungskosten.

Betriebskosten (Miete der Zähler, Ablesung, Wartung):

  • Können laut § 2 Nr. 2 BetrKV als umlagefähige Nebenkosten auf die Mieter verteilt werden – sofern im Mietvertrag geregelt.

Kostenverteilung bei defekten Geräten:

Sonderfall Eigentumswohnung:

  • In WEGs trägt die Gemeinschaft die Kosten, Verteilung nach Miteigentumsanteilen.

Wie lassen sich langfristig Betriebskosten durch neue Zähler senken?

Moderne fernauslesbare Warmwasserzähler senken die Betriebskosten, indem sie manuelle Ablesungen überflüssig machen und Fehlerquellen reduzieren. Die automatische Datenübertragung spart Personalaufwand und ermöglicht eine schnelle Abrechnung. Durch die präzise Erfassung lassen sich Verbrauchsspitzen frühzeitig erkennen, was energetische Maßnahmen gezielter steuerbar macht. Zudem reduzieren langlebige, wartungsarme Zählermodelle wie Ultraschallzähler die Instandhaltungskosten. Langfristig profitiert die Hausverwaltung von effizienteren Verwaltungsprozessen und mehr Transparenz, was auch die Mieterzufriedenheit erhöht.

Welche Förderprogramme oder steuerlichen Vorteile gibt es?

Förderprogramme und steuerlichen Vorteile zur Umstellung auf fernauslesbare FunkzählerFörderprogramme und steuerlichen Vorteile zur Umstellung auf fernauslesbare Funkzähler

Beim Austausch von Warmwasserzählern – insbesondere bei der Umstellung auf fernauslesbare Funkzähler – können Hausverwaltungen von verschiedenen Förderprogrammen und steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese sind jedoch nicht einheitlich geregelt und hängen vom Bundesland, der Art der Maßnahme und der Eigentumsform ab. Die wichtigsten Aspekte im Überblick:

KfW-Förderung (Bundesebene):

  • Im Rahmen von energieeffizienten Sanierungen (z. B. KfW-Programm 152/430) können digitale Messtechniken als Teilmaßnahme förderfähig sein – wenn sie zur Transparenz beim Energieverbrauch beitragen.
  • Voraussetzung ist meist ein Sanierungskonzept oder individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Landesprogramme:

  • Viele Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Bayern) bieten regionale Fördermittel für digitale Infrastruktur oder Smart-Meter-Technologien.
  • Förderhöhe und Anforderungen variieren – eine Einzelfallprüfung lohnt sich.

Steuerliche Vorteile:

  • Modernisierungskosten für neue Zähler können ggf. abgesetzt oder über die Mietnebenkosten umgelegt werden – wenn sie nicht der reinen Instandhaltung dienen.
  • Bei Eigentumswohnungen kann der Einbau im Rahmen von gemeinschaftlichen Sanierungen anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

CO₂-Kostenaufteilung:

  • Durch präzisere Verbrauchserfassung kann der Verursacheranteil genauer ermittelt und bei der CO₂-Kostenverteilung berücksichtigt werden – das spart ggf. bares Geld.

Welche Anforderungen gelten beim Datenschutz und bei der Datensicherheit?

Beim Einsatz von fernauslesbaren Warmwasserzählern sind strenge Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit einzuhalten, da Verbrauchsdaten als personenbezogene Daten gelten. Grundlage ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt durch nationale Vorschriften wie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Erhobene Daten dürfen nur zweckgebunden verwendet und müssen verschlüsselt übertragen werden. Der Zugriff ist auf berechtigte Personen zu beschränken, und eine regelmäßige Dokumentation und Protokollierung ist verpflichtend. Hausverwaltungen sind zudem verpflichtet, Mieter über die Datenverarbeitung transparent zu informieren und ihnen Auskunftsrechte zu gewähren. Bei Nutzung externer Messdienstleister ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Warmwasserzähler Funk sollten nach Stand der Technik abgesichert sein, z. B. durch sichere Funkprotokolle (z. B. OMS, AES-Verschlüsselung) und eine klare Datenlöschfrist. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen – daher ist eine datenschutzkonforme Umsetzung ein zentraler Bestandteil des Zählerbetriebs.

“Bei Funkzählern endet die Pflicht nicht beim Einbau – der Schutz der Verbrauchsdaten ist genauso wichtig wie die Messung selbst.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Melde- oder Dokumentationspflichten bestehen gegenüber Behörden?

Beim Austausch von Warmwasserzählern bestehen mehrere Melde- und Dokumentationspflichten, die Hausverwaltungen beachten müssen, um den gesetzlichen Rahmen einzuhalten. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Meldung an die zuständige Eichbehörde:

  • Neue oder gewechselte Messgeräte müssen bei bestimmten Vorgängen – z. B. bei Mängeln oder bei Verwendung nicht konformer Geräte – an die zuständige Landeseichbehörde gemeldet werden.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder und die Ungültigkeit der Verbrauchsabrechnung.

Geräteidentifikation und Eichdaten:

  • Die Seriennummer, das Ersteichdatum, der Einbauort sowie die Verwendung im Gebäude müssen dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar sein.

Aufbewahrungspflicht:

  • Alle relevanten Unterlagen (z. B. Montageprotokolle, Eichnachweise, Ablesedaten) sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren – teils länger, wenn sie Grundlage für Abrechnungen sind.

Digitale Abrechnungssysteme:

  • Bei Funkzählern ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Systeme revisionssicher und datenschutzkonform dokumentieren.
  • Hierzu zählen auch die Zugriffsprotokolle, Datenübertragungen und Softwareversionen.

Kooperation mit dem Messdienstleister:

  • Hausverwaltungen sollten die Einhaltung dieser Pflichten vertraglich an den Messdienstleister delegieren, gleichzeitig aber die Verantwortung für Vollständigkeit und Korrektheit behalten.

Mit Heidi Systems sind Hausverwaltungen auf der sicheren Seite: Die eingesetzten Zähler arbeiten DSGVO-konform, nutzen sichere Verschlüsselungstechnologien und werden in einer zentralen Plattform verwaltet. Der Einbau ist kostenfrei, und alle Leistungen inklusive Datenschutz, Wartung und Abrechnung sind im Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten – maximale Sicherheit bei voller Kostentransparenz.

Welche Informationspflichten haben Hausverwaltungen gegenüber Mietern?

Hausverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, Mieter umfassend und rechtzeitig zu informieren, wenn Warmwasserzähler ausgetauscht oder durch Funkzähler ersetzt werden. Grundlage dafür sind unter anderem die Heizkostenverordnung (HKVO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mieter müssen mindestens zwei Wochen vor dem Einbau schriftlich über den geplanten Zählerwechsel, den Zeitpunkt, den Zweck und die Art der neuen Technik informiert werden. Bei Funkzählern ist zusätzlich auf die Art der Datenerhebung, den Empfängerkreis sowie die Speicherdauer hinzuweisen. Besonders wichtig ist, dass Hausverwaltungen die Rechte der Mieter auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch klar benennen. Bei Modernisierungen, die zu Kostenumlagen führen, ist eine formgerechte Ankündigung nach § 555c BGB erforderlich. Erfolgt die Informationsweitergabe nicht ordnungsgemäß, kann dies zur Anfechtbarkeit von Betriebskostenabrechnungen oder zu datenschutzrechtlichen Beschwerden führen. Eine transparente Kommunikation schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Vertrauen und Akzeptanz bei den Mietern.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

Kostenfrei nachrüsten
Jetzt installieren lassen

Kostenfreie Installation der Funkgeräte

chess_shield

Gesetzeskonform

§ 229 Artikel 3

checkmark_shield

Datenschutzkonform

Nach DSGVO

lock

SSL Verschlüsselung

Zertifiziert und Sicher

eu_elipse

Server in Europa

EU Datenschutz

small_counter

Jetzt auf digitale Funkzähler umstellen lassen.

Angebot anfordern