Warmwasserzähler Wohnung: Einbau, Ablesung & häufige Fehler bei der Abrechnung

Wo ist der Warmwasserzähler in der Wohnung?
Der Standort eines Warmwasserzählers hängt von der baulichen Struktur und dem Leitungssystem des Gebäudes ab. In den meisten Mietwohnungen finden sich Warmwasserzähler an folgenden Stellen:
- Direkt am Waschbecken oder in der Küche: Häufig unter dem Waschbecken in einem Schrank oder Sichtbereich installiert.
- Im Bad oder an der Duscharmatur: Besonders in Altbauten mit dezentraler Warmwasserversorgung durch Durchlauferhitzer.
- Im Installationsschacht oder Versorgungsschrank: Bei zentraler Versorgung (z. B. Fernwärme oder zentrale Heizungsanlage), meist mit mehreren Zählern für Warm- und Kaltwasser.
- In Neubauten: Oft zentral in Versorgungseinheiten auf dem Flur oder in Nischen mit Sichtfenster.
Wichtig für die Hausverwaltung:
- Die Zähler müssen leicht zugänglich sein – für Ablesung, Wartung oder Austausch.
- Der Montageort sollte dokumentiert und bei Wohnungsübergabe klar kommuniziert werden.
- Bei Funkzählern muss sichergestellt sein, dass der Montageort keine Funkabschirmung (z. B. durch Metallverkleidungen) verursacht – Hausverwaltung Aufgaben.
Sind Warmwasserzähler in Mietwohnungen Pflicht?
Ja, Warmwasserzähler sind in den meisten Fällen Pflicht. Nach der Heizkostenverordnung (§ 5 Abs. 2 HeizKV) müssen Vermieter den Warmwasserverbrauch verbrauchsabhängig erfassen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Pflicht gilt deutschlandweit – unabhängig vom Bundesland. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Einbau unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder baulich nicht möglich ist. Für Hausverwaltungen ist daher wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob alle Einheiten mit geeichten Zählern ausgestattet sind und die Abrechnung korrekt nach Verbrauch erfolgt – Warmwasserzähler Pflicht.
Wie viel kostet ein Warmwasserzähler?
Die Kosten für einen Warmwasserzähler variieren je nach Modell, Einbauart und technischer Ausstattung. Für Hausverwaltungen ist eine genaue Kalkulation entscheidend, insbesondere bei größeren Objekten. Hier eine übersichtliche Aufschlüsselung:
- Einfache mechanische Zähler: ca. 25–50 € pro Stück (zzgl. Einbau)
- Funkfähige Warmwasserzähler: ca. 60–120 € pro Stück (je nach Hersteller und Funkstandard)
- Einbaukosten durch Fachfirma: ca. 40–100 € pro Zähler (abhängig von Zugänglichkeit und Installationsaufwand)
- Wartung und Eichung (alle 5 Jahre): ca. 10–20 € jährlich anteilig je Zähler
- Gesamtkosten (inkl. Montage): bei modernen Geräten im Schnitt 100–200 € pro Wohnung
Ein Wechsel zu Heidi Systems bietet dabei klare Vorteile: Der Einbau erfolgt kostenfrei und sämtliche Leistungen – von der Installation über die Wartung bis zur digitalen Fernauslesung – sind in einer transparenten Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten. Dadurch entfallen hohe Anfangsinvestitionen und Hausverwaltungen profitieren von planbaren, dauerhaft stabilen Kosten – Hausverwaltung Kosten.
Wann braucht man einen Warmwasserzähler?
Ein Warmwasserzähler wird immer dann benötigt, wenn der Warmwasserverbrauch einzelner Wohneinheiten zur verbrauchsabhängigen Abrechnung erfasst werden soll. In Deutschland ist dies gemäß der Heizkostenverordnung verpflichtend, sobald eine zentrale Warmwasserversorgung besteht und der Einbau technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Hausverwaltungen müssen darauf achten, dass bei Modernisierungen, Neubauten oder beim Zählertausch stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird. Ohne Warmwasserzähler darf maximal 30 % pauschal und mindestens 50 % nach Verbrauch abgerechnet werden – alles andere gilt als rechtswidrig.
Wann ist ein Warmwasserzähler in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Warmwasserzähler ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Zentrale Warmwasserversorgung ist vorhanden (z. B. durch Heizungsanlage oder Fernwärme).
- Der Verbrauch mehrerer Wohneinheiten muss erfasst werden.
- Die Installation ist technisch machbar und verursacht keine unverhältnismäßigen Kosten.
Die rechtliche Grundlage dafür ist:
§ 5 Heizkostenverordnung (HeizKV):
- verpflichtet zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Warmwasserverbrauchs mind. 50 % der Warmwasserkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden – Warmwasserzähler ablesen.
Ausnahmen gelten nur:
- bei baulich-technischer Unmöglichkeit (z. B. Einrohrsysteme ohne Trennbarkeit)
- bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, etwa in bestimmten Altbauten
Welche Unterschiede bestehen bei den Landesregelungen zur Zählerpflicht?
Die grundsätzliche Pflicht zur Verbrauchserfassung ergibt sich bundesweit aus der Heizkostenverordnung (HeizKV) und dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) – beide gelten in allen Bundesländern. Allerdings gibt es regionale Unterschiede in der Umsetzung und Kontrolle. Manche Länder, wie Bayern oder NRW, setzen stärker auf digitale Funkzählerlösungen, während andere Bundesländer Übergangsfristen großzügiger handhaben – Hausverwaltung Düsseldorf. Auch die Duldungspflicht von Mietern beim Einbau oder Tausch wird landesrechtlich unterschiedlich streng interpretiert. Für Hausverwaltungen ist es daher wichtig, stets die landesspezifischen Vorgaben der Aufsichtsbehörden zu kennen, um rechtssicher zu handeln.
Welche Eichfristen gelten für Warmwasserzähler in den Bundesländern?

Die Eichfristen für Warmwasserzähler sind bundesweit einheitlich geregelt durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) – sie gelten in allen Bundesländern gleichermaßen. Für Hausverwaltungen sind folgende Fristen relevant:
Warmwasserzähler:
- 5 Jahre Eichfrist ab erstmaliger Inbetriebnahme
- danach Austausch oder Re-Eichung erforderlich – Warmwasserzähler ablesen
Wichtig zu beachten:
- Die Frist beginnt mit dem 31.12. des Herstellungsjahres, sofern kein genauer Einbaudatum nachgewiesen wird
- Verlängerung der Eichfrist nur möglich mit gültiger Konformitätsbewertung durch den Hersteller
Praktischer Tipp für Hausverwaltungen:
- Zähler regelmäßig kontrollieren
- Austausch rechtzeitig einplanen, um Bußgelder und Abrechnungsmängel zu vermeiden
- Eichdatum gut dokumentieren (z. B. digital in der Verwaltungssoftware)
“Ein Warmwasserzähler darf niemals über die Eichfrist hinaus verwendet werden – sonst ist jede Abrechnung rechtlich angreifbar.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Anforderungen stellt das Mess- und Eichrecht (MessEG, MessEV)?
Das Mess- und Eichrecht regelt die Verwendung und Überwachung von Messgeräten wie Warmwasserzählern. Nach MessEG und MessEV dürfen in Wohnungen nur geeichte Geräte eingesetzt werden, die eine gültige Konformitätsbewertung besitzen. Die Messgeräte müssen richtig eingebaut, regelmäßig überprüft und nach Ablauf der Eichfrist ersetzt oder erneut geeicht werden – Heizkostenverordnung neueste Fassung. Zudem ist die Zählernummer zu dokumentieren und bei einer Prüfung durch die Eichbehörde nachweisbar zu halten. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur rechtskonforme und nachvollziehbar dokumentierte Zähler dürfen für die verbrauchsabhängige Abrechnung verwendet werden.
Was ist bei der Erstausstattung von Wohnungen mit Funkzählern zu beachten?
Bei der Erstausstattung von Wohnungen mit Funkzählern sind für Hausverwaltungen sowohl technische als auch rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen – Kaltwasserzähler Wohnung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Geräteauswahl:
- Nur konformitätsbewertete und geeichte Zähler verwenden
- Geräte müssen den aktuellen Funkstandards (z. B. OMS) entsprechen
Einbauvoraussetzungen:
- Sicherstellen, dass Zähler leicht zugänglich und ordnungsgemäß montiert sind
- Funkübertragung darf nicht durch bauliche Gegebenheiten gestört sein
Datenschutz und Mieterinformation:
- Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO prüfen (insbesondere bei Fernauslesung)
- Mieter schriftlich informieren über Art, Zweck und Technik der Funkablesung
Dokumentation:
- Zählernummer, Einbaudatum und Funkmodul in der Verwaltungssoftware erfassen
- Einbaudokumentation für spätere Prüfungen bereithalten
Zukunftssicherheit:
- Auf nachrüstbare oder austauschbare Systeme achten, um spätere Kosten zu minimieren
Welche technischen Standards müssen Funk-Warmwasserzähler erfüllen?
Funk-Warmwasserzähler müssen in Deutschland bestimmte technische Standards und gesetzliche Vorgaben erfüllen, um rechtskonform betrieben werden zu dürfen. Zwingend erforderlich ist eine gültige EU-Konformitätsbewertung, die den Einsatz nach MessEG und MessEV erlaubt. Technisch sollten die Geräte mit dem OMS-Standard (Open Metering System) arbeiten, da dieser eine herstellerübergreifende Interoperabilität gewährleistet. Außerdem müssen die Zähler sichere Funkübertragungen (z. B. im M-Bus-Funkprotokoll) unterstützen und über eine verschlüsselte Datenkommunikation verfügen. Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass die Zähler fernablesbar, eichrechtskonform und zukunftsfähig sind, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten – Warmwasserzähler Pflicht.
Wie sicher ist die Datenübertragung bei funkbasierten Zählern?
Die Datenübertragung bei funkbasierten Warmwasserzählern ist bei Einhaltung aktueller Standards grundsätzlich sehr sicher, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Verschlüsselung:
- Übertragung erfolgt meist per AES-128-Bit-Verschlüsselung
- schützt zuverlässig vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation
Funkprotokolle:
- Nutzung von OMS- oder wM-Bus-Standards, die auf Datensicherheit und Interoperabilität ausgelegt sind
Datentrennung:
- Es werden keine personenbezogenen Daten, sondern nur Messwerte mit Zähler-ID übertragen
- Verknüpfung mit Nutzerdaten erfolgt erst intern beim Messdienstleister oder in der Abrechnungssoftware
Rechtlicher Rahmen:
- Anforderungen nach DSGVO und BNetzA-Vorgaben müssen eingehalten werden
- Datenschutz-Folgenabschätzung empfohlen bei großflächiger Funkablesung
Ein Umstieg auf moderne Lösungen wie die von Heidi Systems bietet zusätzlichen Schutz: Neben der sicheren Funkübertragung übernimmt Heidi die komplette datenschutzkonforme Verwaltung. Der Einbau der Zähler ist kostenfrei, und alle Leistungen sind in einer transparenten Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten – inklusive sicherer Datenhaltung und Abrechnung.
“Sichere Funkübertragung beginnt bei der Geräteauswahl – ohne Verschlüsselung kein Datenschutz.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Datenschutzvorgaben sind bei der Zählerauslesung einzuhalten?
Bei der Zählerauslesung gelten die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es dürfen ausschließlich notwendige Verbrauchsdaten erhoben werden, und diese müssen verschlüsselt übertragen und vor Zugriff Dritter geschützt werden. Die personenbezogene Zuordnung (z. B. Name des Mieters) darf erst in der internen Abrechnungssoftware erfolgen – nicht beim Zähler selbst. Hausverwaltungen sind verpflichtet, Mieter transparent zu informieren über Art, Zweck und Häufigkeit der Auslesung. Zudem empfiehlt sich eine Datenschutz-Folgenabschätzung, vor allem bei Fernauslesung über Funk, um Rechtskonformität und Vertrauen sicherzustellen.
Welche Meldepflichten bestehen gegenüber Behörden oder Mietern?

Bei der Installation und Nutzung von Warmwasserzählern – insbesondere Funkzählern – bestehen folgende Melde- und Informationspflichten für Hausverwaltungen:
Gegenüber Mietern:
- Vorab-Information über den Einbau oder Austausch von Zählern
- Bei Funkzählern: Hinweis auf Funktechnik, Datenschutzmaßnahmen und Zweck der Datenverarbeitung
- Dokumentation der Information (z. B. schriftlich oder per Aushang) zur rechtlichen Absicherung
Gegenüber Behörden:
- Keine generelle Meldepflicht bei Standardinstallationen
- Bei Einsatz von Funktechnik: Einhaltung der BNetzA-Vorgaben
- Aufbewahrung von Nachweisen zur Eichung und Konformität für mögliche Prüfungen durch Eichbehörden
Bei Messdienstleistern:
- Übermittlung der aktuellen Nutzer- und Gerätedaten für korrekte Abrechnung
- Sicherstellung, dass die Datenschutzerklärung DSGVO-konform vorliegt
Ein Umstieg auf Systeme von Heidi Systems erleichtert die Einhaltung dieser Vorgaben erheblich: Der Anbieter sorgt für rechtssichere Dokumentation, datenschutzkonforme Abläufe und übernimmt die technische Verwaltung. Der Einbau ist kostenfrei, und die Leistungen sind in einer klaren Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten.
Wie erfolgt die Abrechnung über Warmwasserzähler rechtssicher und transparent?
Die rechtssichere Abrechnung über Warmwasserzähler basiert auf den Vorgaben der Heizkostenverordnung (§ 5 HeizKV). Mindestens 50 % der Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden – gemessen über geeichte und dokumentierte Zähler. Die restlichen Kosten dürfen pauschal verteilt werden. Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass die Zählerstände regelmäßig erfasst, die Verbrauchsdaten korrekt zugeordnet und die Abrechnungen nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Die Mieter müssen zudem eine Einsicht in die Verbrauchswerte erhalten können, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Nur so ist eine rechtskonforme Betriebskostenabrechnung möglich.
Welche Kosten entstehen für Anschaffung, Einbau und Wartung?
Die Kosten für Warmwasserzähler setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Für Hausverwaltungen ist eine sorgfältige Planung wichtig, um Investitionen korrekt zu kalkulieren und gegebenenfalls umzulegen. Hier ein praxisnaher Überblick:
Anschaffungskosten:
- Mechanische Zähler: ca. 25–50 € pro Gerät
- Funkfähige Zähler: ca. 60–120 €, je nach Hersteller und Systemkompatibilität
- Mengenrabatte bei größeren Liegenschaften möglich
Einbaukosten:
- Je nach Gebäudezustand und Zugänglichkeit ca. 40–100 € pro Gerät
- Inklusive Dichtungen, Halterungen und Kleinmaterialien
Wartung & Eichung:
- Warmwasserzähler müssen alle 5 Jahre gemäß MessEV ausgetauscht oder neu geeicht werden
- Wartungskosten liegen anteilig bei ca. 10–20 € jährlich
Zusatzkosten bei Funkzählern:
- Eventuelle Kosten für Gateway-Installationen und Netzwerkanbindung
- Monatliche Servicegebühren durch Messdienstleister bei Fernauslesung (z. B. 1–2 € pro Zähler)
Gesamtkalkulation:
- Bei Komplettausstattung inkl. Einbau und Funktechnik entstehen Kosten von ca. 100–200 € pro Wohnungseinheit
Eine Alternative bietet Heidi Systems: Der Anbieter übernimmt Einbau, Verwaltung und Eichmanagement kostenfrei und stellt alle Leistungen zu einem festen Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr bereit. Damit sind die Kosten langfristig planbar und rechtssicher abgedeckt.
Wer trägt die Kosten – Eigentümer, Verwalter oder Mieter?
Die Kosten für Warmwasserzähler trägt grundsätzlich der Eigentümer, da er für die ordnungsgemäße Ausstattung der Wohnung gemäß Heizkostenverordnung verantwortlich ist. Allerdings können bestimmte Betriebskostenanteile gemäß § 2 Nr. 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden – etwa die Miete der Zähler, die Ablesung, sowie Wartungs- und Eichkosten. Diese Umlage muss im Mietvertrag ausdrücklich geregelt sein. Die Anschaffungskosten für gekaufte Geräte hingegen sind in der Regel nicht umlagefähig, sondern Teil der Instandhaltungskosten des Eigentümers – Betriebskostenabrechnung prüfen lassen. Hausverwaltungen sollten daher genau prüfen, ob eine Zählermiete mit Servicevertrag wirtschaftlicher ist und gleichzeitig umlagefähige Betriebskosten schafft. Wichtig ist zudem, dass sämtliche Kosten transparenzpflichtig sind und den Mietern in der jährlichen Betriebskostenabrechnung offen und nachvollziehbar dargestellt werden. Nur so lässt sich rechtlich einwandfrei und ohne Konflikte abrechnen.
Sind Mietkosten für Funkzähler umlagefähig auf die Betriebskosten?
Ja, Mietkosten für Funkzähler sind in der Regel umlagefähig, sofern sie zu den laufenden Betriebskosten zählen und im Mietvertrag oder in der Betriebskostenvereinbarung klar benannt sind. Grundlage dafür ist § 2 Nr. 2 BetrKV, der die Kosten für den Betrieb von Messvorrichtungen (inkl. Miete, Ablesung und Wartung) ausdrücklich erlaubt – Betriebskostenabrechnung erstellen. Für Hausverwaltungen bedeutet das:
Umlagefähige Bestandteile:
- Miete der Geräte durch einen externen Messdienstleister
- Fernauslesungskosten bei Funkzählern
- Wartungs-, Eich- und Kalibrierkosten
- Datenbereitstellung für die Abrechnung
Nicht umlagefähig:
- Kaufpreis bei Eigentumszählern
- Einmalige Einbaukosten zählen zur Instandhaltung und bleiben Eigentümerpflicht
Voraussetzungen für die Umlage:
- Vertraglich vereinbart im Mietvertrag oder durch wirksame Betriebskostenklausel
- Jährliche Abrechnung muss die Position klar und getrennt aufführen
Praxisvorteil mit Heidi Systems: Anstatt Anschaffung und Verwaltung selbst zu tragen, können Hausverwaltungen die Leistungen komplett auslagern. Der Einbau ist kostenfrei, und alle Services (inkl. Eichung, Ablesung und Verwaltung) gibt es zu einem festen Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Diese laufenden Kosten sind umlagefähig und bieten Mietern wie Eigentümern volle Kostentransparenz.
Wann muss ein defekter oder nicht geeichter Zähler ersetzt werden?
Ein Warmwasserzähler muss ersetzt werden, wenn er entweder nicht mehr funktioniert, fehlerhafte Werte anzeigt oder die gesetzliche Eichfrist abgelaufen ist. Die Eichfrist beträgt 5 Jahre ab dem Ende des Herstellungsjahres, danach verliert der Zähler seine rechtliche Zulässigkeit für Abrechnungszwecke. Eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzeswidrig und kann zur Anfechtung der Betriebskostenabrechnung führen. Wird ein Defekt festgestellt – etwa bei der Ablesung, durch auffällige Verbrauchswerte oder auf Hinweis des Mieters – ist der sofortige Austausch erforderlich. Hausverwaltungen sind in der Pflicht, den Zustand der Zähler regelmäßig zu kontrollieren und rechtzeitig zu handeln. Wichtig ist zudem, dass der Ersatz dokumentiert und die neuen Zählerdaten korrekt in das Abrechnungssystem übernommen werden. Nur so ist eine rechtskonforme, nachvollziehbare und faire Verbrauchsabrechnung gewährleistet.
Wie läuft der koordinierte Zählertausch in Mehrparteienhäusern ab?

Ein koordinierter Zählertausch in Mehrparteienhäusern erfordert eine strukturierte Planung, klare Kommunikation und reibungslose Umsetzung. Für Hausverwaltungen ist die Ablaufplanung entscheidend, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und den Mieterbetrieb möglichst wenig zu stören.
Typischer Ablauf:
Bestandsaufnahme:
- Ermittlung aller Zählerarten, Standorte und Eichdaten
- Prüfung, ob Funknachrüstung sinnvoll oder verpflichtend ist
Terminplanung:
- Beauftragung eines zertifizierten Fachbetriebs oder Messdienstleisters
- Koordination mit allen Mietparteien zur Zugänglichmachung der Wohnungen
- Ankündigung des Tauschs mit mind. 14 Tagen Vorlaufzeit
Zählertausch vor Ort:
- Ausbau der alten und Einbau der neuen geeichten Zähler
- Dokumentation der Zählernummern und Startstände
- Protokollierung mit Unterschrift des Monteurs und ggf. des Mieters
Nachbereitung:
- Übermittlung der Daten an die Verwaltung und ggf. den Abrechnungsdienst
- Aktualisierung der Abrechnungssoftware mit den neuen Zählerdaten
- Kommunikation an Mieter über erfolgreiche Durchführung – Hausverwaltung Software
“Ein gut geplanter Zählertausch spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Konflikte mit Mietern und Dienstleistern.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Förderprogramme oder steuerlichen Vorteile gibt es für die Umrüstung?
Für die Umrüstung auf moderne Warmwasserzähler, insbesondere Funk- oder fernauslesbare Systeme, gibt es in Deutschland keine direkten bundesweiten Zuschüsse, jedoch steuerliche Vorteile und regionale Fördermöglichkeiten. Investitionen in die energetische Optimierung von Gebäuden – wozu auch die digitale Verbrauchserfassung zählt – können unter bestimmten Voraussetzungen als Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen) geltend gemacht werden. Zudem ist der Zählertausch oft Bestandteil größerer Sanierungsmaßnahmen, die durch KfW-Programme (z. B. BEG EM) unterstützt werden können. Einige Bundesländer bieten über ihre Landesförderbanken oder kommunale Programme Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für digitale Gebäudetechnik, einschließlich Messsysteme. Für Hausverwaltungen lohnt sich eine Einzelfallprüfung, oft gemeinsam mit dem Energieberater oder Steuerberater. Wichtig ist: Nur maßnahmebezogene Investitionen mit klarer Zieldefinition und nachweisbarer Durchführung sind förderfähig – dabei müssen technische Mindestanforderungen eingehalten und die Rechnungen korrekt dokumentiert sein. Durch vorausschauende Planung lassen sich somit Kosten senken und Reinvestitionen steuerlich optimieren.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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