Warmwasserzähler Kaltwasserzähler: Unterschiede & Einsatz in der Betriebskostenabrechnung

Kann man einen Warmwasserzähler für Kaltwasser benutzen?
Nein, ein Warmwasserzähler ist für den Einsatz bei höheren Temperaturen konzipiert und nicht für Kaltwasser geeignet. Hier die wichtigsten Unterschiede und Gründe im Überblick:
Temperaturbereich:
- Warmwasserzähler: für Temperaturen bis ca. 90 °C ausgelegt
- Kaltwasserzähler: nur bis ca. 30–40 °C zugelassen
Materialbeanspruchung:
- Warmwasserzähler besitzen hitzebeständige Materialien
- Kaltwasserzähler könnten bei heißem Wasser undicht werden oder beschädigt werden
Genauigkeit und Zulassung:
- Zähler sind eichrechtlich nur für den vorgesehenen Temperaturbereich zugelassen
- Falsche Verwendung kann zu Rechtsproblemen und falschen Verbrauchswerten führen
Pflicht zur korrekten Auswahl:
- Nach § 12 der Heizkostenverordnung sind geeignete, richtige Messgeräte zu verwenden
- Bei Mietverhältnissen kann die falsche Nutzung zur Beanstandung der Abrechnung führen
Wie erkenne ich warm- und kaltwasserzähler?
Warm- und Kaltwasserzähler lassen sich in der Regel eindeutig durch Farbkennzeichnung und technische Angaben unterscheiden. Ein blaues Gehäuse oder ein blauer Ring steht für Kaltwasser, während ein rotes Gehäuse oder roter Ring auf einen Warmwasserzähler hinweist. Zusätzlich ist auf dem Zähler selbst eine Temperaturangabe aufgedruckt: Kaltwasserzähler sind meist bis 30 °C, Warmwasserzähler bis 90 °C zugelassen. Auch der Einbauort gibt Hinweise – Warmwasserzähler befinden sich meist nach dem Boiler oder der Zirkulationsleitung, Kaltwasserzähler direkt am Frischwasserzulauf. Bei Unsicherheit zwischen Warm und Kaltwasserzähler sollte stets die Typenkennzeichnung auf dem Zähler geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Warm- und einem Kaltwasserzähler?

Der Unterschied liegt vor allem in der Temperaturbeständigkeit, der Materialausführung und dem Verwendungszweck. Hier eine klare Übersicht:
Temperaturbereich:
- Warmwasserzähler: für bis zu 90 °C geeignet
- Kaltwasserzähler: für max. 30–40 °C zugelassen
Materialien:
- Warmwasserzähler bestehen aus hitzebeständigeren Werkstoffen
- Kaltwasserzähler sind einfacher aufgebaut und günstiger
Kennzeichnung:
- Warmwasserzähler: rot
- Kaltwasserzähler: blau
Einsatzbereich:
- Warmwasserzähler werden nach der Erwärmung des Wassers eingesetzt
- Kaltwasserzähler messen den Frischwasserverbrauch direkt vom Netz
Wann müssen Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler ausgetauscht werden?
Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler unterliegen in Deutschland einer gesetzlich festgelegten Eichfrist von 6 Jahren (§ 12 MessEG i. V. m. § 35 MessEV). Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Zähler nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden, es sei denn, sie wurden durch eine gültige Nacheichung oder eine Verlängerung durch Stichprobenprüfung freigegeben. Wenn Sie eine Betriebskostenabrechnung erstellen ist ein rechtzeitiger Austausch für Hausverwaltungen entscheidend, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten und Beanstandungen durch Mieter zu vermeiden.
Worin besteht der grundlegende Unterschied zwischen Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler?
Der Hauptunterschied liegt in der Temperaturbeständigkeit und der technischen Ausführung. Beide Zählertypen sind speziell für ihren jeweiligen Einsatzbereich ausgelegt. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Temperaturgrenzen:
- Warmwasserzähler: geeignet für Temperaturen bis 90 °C
- Kaltwasserzähler: ausgelegt für Temperaturen bis 30–40 °C
Materialauswahl:
- Warmwasserzähler bestehen aus hitzebeständigen Materialien
- Kaltwasserzähler verwenden einfachere, kostengünstigere Werkstoffe
Kennzeichnung:
- Warmwasserzähler: meist rot markiert
- Kaltwasserzähler: meist blau gekennzeichnet
Einsatzort:
- Warmwasserzähler: nach dem Wärmeerzeuger (z. B. Boiler, Zirkulationsleitung)
- Kaltwasserzähler: direkt am Frischwassereingang der Wohnung oder des Gebäudes
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Einbau und Betrieb in Deutschland?
In Deutschland gilt für den Einbau und Betrieb von Wasserzählern das Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Zähler dürfen nur verwendet werden, wenn sie geeicht und zugelassen sind. Die Eichfrist beträgt in der Regel 6 Jahre. Für Warmwasserzähler, die zur Heizkostenabrechnung dienen, ist zudem die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) relevant. Nach § 5 und § 12 dieser Verordnung müssen alle Verbrauchseinheiten einzeln erfasst und nachweislich korrekt abgerechnet werden. Außerdem ist beim Einsatz von Funkzählern auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu achten, insbesondere bei der Übermittlung und Speicherung von Verbrauchsdaten.
Wie unterscheiden sich die Eichfristen und Prüfintervalle für Warm- und Kaltwasserzähler?
Die gesetzlichen Eichfristen sind für Warm- und Kaltwasserzähler identisch, allerdings gibt es Unterschiede in der praktischen Handhabung und Prüfung:
Eichfrist laut MessEV:
- Warmwasserzähler: 6 Jahre
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre
Verlängerung möglich durch Stichprobenprüfung:
- Nur bei zentral organisierter Verwaltung praktikabel
- Aufwand und Wirtschaftlichkeit müssen abgewogen werden
Pflichten für Hausverwaltungen:
- Fristgerechter Austausch oder Nachweis der Verlängerung erforderlich
- Nicht geeichte Zähler dürfen nicht zur Abrechnung verwendet werden
Dokumentation wichtig:
- Austausch- und Prüfprotokolle müssen nachvollziehbar archiviert werden
- Relevant für rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen
“Die Einhaltung der Eichfristen ist nicht nur Pflicht, sondern schützt Hausverwaltungen auch vor rechtlichen Fallstricken bei der Abrechnung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wann ist eine getrennte Erfassung von Warm- und Kaltwasser gesetzlich vorgeschrieben?
Eine getrennte Erfassung von Warm- und Kaltwasser ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Verbrauchskosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, insbesondere in Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Grundlage ist die Heizkostenverordnung neueste Fassung (§ 5 HeizkostenV), die eine Einzelverbrauchserfassung für Warmwasser verlangt. Für Kaltwasser besteht zwar keine bundesweite Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung, doch viele Landesbauordnungen und Förderrichtlinien setzen sie implizit bei Neubauten oder Sanierungen voraus. Zudem fordern Förderprogramme wie BEG oder KfW häufig eine separate Erfassung. Für eine rechtssichere und nachvollziehbare Abrechnung sollten Hausverwaltungen grundsätzlich auf getrennte Zählerlösungen setzen.
Welche länderspezifischen Unterschiede müssen Hausverwaltungen in Deutschland beachten?
Auch wenn das Mess- und Eichrecht sowie die Heizkostenverordnung bundesweit gelten, gibt es zwischen den Bundesländern relevante Unterschiede bei Ausführungspflichten und Fördervorgaben:
Landesbauordnungen:
- Manche Länder verlangen in Neubauten oder bei Sanierungen separate Wasserzähler pro Wohneinheit
- Beispiel: In Bayern oder Baden-Württemberg gelten hier oft strengere Auslegungsvorgaben als in anderen Bundesländern
Förderrichtlinien (z. B. KfW, BEG):
- Je nach Bundesland können zusätzliche technische Nachweise gefordert werden
- Häufige Voraussetzung: Einbau digitaler oder funkbasierter Messsysteme
Datenschutzanforderungen:
- Landesdatenschutzbeauftragte setzen zum Teil unterschiedliche Maßstäbe bei Funkübertragung, Speicherung und Zugriffsrechten
Gebäudestruktur & Wasserversorgung:
- In städtischen Gebieten oft zentrale Lösungen – in ländlichen Regionen häufiger dezentrale Einzellösungen erforderlich
Welche Rolle spielen Funkzähler in modernen Abrechnungssystemen?

Funkzähler ermöglichen eine automatisierte, fernauslesbare und lückenlose Verbrauchserfassung – ganz ohne Wohnungszugang. Sie spielen in modernen Abrechnungssystemen eine zentrale Rolle, da sie Ablesefehler vermeiden, Verwaltungsaufwand reduzieren und rechtssichere Abrechnungen nach § 6 Heizkostenverordnung 2024 unterstützen. Zudem erfüllen sie die Anforderungen der EED-Richtlinie (EU), wonach Nutzer regelmäßig über ihren Verbrauch informiert werden müssen. Für Hausverwaltungen bedeutet der Einsatz von Funkzählern eine erhebliche Effizienzsteigerung und die Möglichkeit zur digitalen Integration in Abrechnungs- und ERP-Systeme.
Welche technischen Anforderungen gelten für Funkwasserzähler in Wohnimmobilien?
Funkwasserzähler müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um rechtssicher, energieeffizient und datenschutzkonform betrieben werden zu können. Für Hausverwaltungen besonders relevant:
Eichrechtliche Zulassung:
- Zähler müssen nach MessEG und MessEV zugelassen und geeicht sein
Funktechnologie:
- Häufig verwendete Standards: OMS-Protokoll, wM-Bus (868 MHz)
- Muss interoperabel mit gängigen Auslesesystemen sein
Datensicherheit:
- Verschlüsselte Datenübertragung nach DSGVO-Vorgaben
- Zugriffskontrollen und gesicherte Schnittstellen erforderlich
Batterielebensdauer:
- Zähler sollten mindestens 10 Jahre wartungsfrei laufen können
Kompatibilität:
- Integration in Abrechnungssoftware und Smart Metering-Plattformen muss möglich sein
Montage- und Umgebungsanforderungen:
- Robuste Bauweise gegen Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und Manipulation
Wie funktioniert die Integration von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern in ein einheitliches Funksystem?
Die Integration erfolgt über ein einheitliches Kommunikationsprotokoll, meist nach dem OMS-Standard (Open Metering System). Dieses erlaubt es, Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler unterschiedlicher Hersteller in ein gemeinsames Funksystem zu integrieren. Alle Zähler senden ihre Verbrauchsdaten in regelmäßigen Intervallen an ein zentrales Gateway oder Datensammler, der diese Daten speichert und an die Abrechnungssoftware übermittelt. Wichtig ist dabei, dass alle Komponenten kompatibel, verschlüsselt und fernwartbar sind. Für Hausverwaltungen bietet eine Hausverwaltung Software den Vorteil einer zentralisierten Verbrauchserfassung bei minimalem Aufwand und hoher Rechtssicherheit.
Wie steht es um die Datensicherheit bei der Nutzung funkbasierter Zählsysteme?
Die Datensicherheit bei Funkzählern ist ein zentraler Punkt für Hausverwaltungen – insbesondere im Hinblick auf die DSGVO. Moderne Systeme erfüllen heute hohe Sicherheitsstandards, dennoch sind folgende Aspekte zu beachten:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Verbrauchsdaten werden verschlüsselt übertragen, z. B. nach AES-Standard
- Zugriffsmanagement: Nur autorisierte Personen oder Systeme dürfen auf die Zählerdaten zugreifen
- Datenspeicherung: Speicherung erfolgt auf zertifizierten Servern mit klar definierten Löschfristen
- Transparenzpflicht: Nutzer (Mieter/Eigentümer) müssen informiert werden, welche Daten erfasst und wie sie verarbeitet werden
- Risiko bei Billigsystemen: Günstige Geräte ohne Prüfzertifikate bergen erhöhte Sicherheitsrisiken
Was ist bei der Auswahl geeigneter Zählermodelle für den Bestand zu beachten?
Bei der Auswahl geeigneter Zählermodelle im Gebäudebestand sind vor allem Kompatibilität, Einbauverhältnisse und rechtliche Anforderungen entscheidend. Wichtig ist, dass die Zähler geeicht sind und zum vorhandenen Leitungssystem und Montageplatz passen. In Altbauten sind oft kompakte Bauformen erforderlich. Zudem sollte geprüft werden, ob eine Funknachrüstung möglich oder ein Komplettaustausch wirtschaftlicher ist. Auch die Kompatibilität mit vorhandener Abrechnungssoftware sowie eine nachhaltige Batterielebensdauer spielen eine zentrale Rolle. Hausverwaltungen sollten stets auf zertifizierte Geräte setzen, die sowohl die technischen Normen als auch die Datenschutzanforderungen erfüllen.
“Wer im Bestand Zähler auswählt, muss immer Technik, Platzverhältnisse und Zukunftstauglichkeit zusammendenken.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie hoch sind die Kosten für Anschaffung, Einbau und Wartung der verschiedenen Zählertypen?
Die Gesamtkosten für Wasser-, Strom-, Gas- und Wärmezähler variieren je nach Zählertyp, Funktechnik, Einbausituation und Dienstleistermodell. Hausverwaltungen sollten mit folgenden Richtwerten kalkulieren:
Anschaffungskosten (pro Zähler):
- Kaltwasserzähler (mechanisch): ca. 20–40 €
- Warmwasserzähler (mechanisch): ca. 30–60 €
- Funkwasserzähler (OMS-fähig): ca. 70–120 €
- Strom- oder Wärmezähler (digital): bis 150–250 €, je nach Modell
Einbaukosten (pro Zähler):
- Je nach Aufwand und Gebäudestruktur: ca. 30–100 €
- In Altbauten ggf. zusätzliche Kosten für Umbauten oder Anpassungen
Wartung & Betrieb:
- Funkzähler: gering, da fernauslesbar (keine jährliche Vor-Ort-Ablesung)
- Mechanische Zähler: manuelle Ablesung, dadurch höherer Personalaufwand
Folgekosten:
- Eichwechsel alle 6 Jahre (gesetzlich vorgeschrieben)
- Bei Funkzählern ggf. Batteriewechsel nach 10–12 Jahren
- Softwarepflege und Schnittstellenwartung bei digitalen Systemen
Alternative: Mietmodell über Messdienstleister:
- Inklusive Einbau, Wartung, Eichung und Abrechnung – Eichfrist Kaltwasserzähler
- Monatliche Kosten: meist 1,50–3,00 € pro Zähler
Mit Heidi Systems entfällt die hohe Anfangsinvestition komplett: Der Einbau ist kostenfrei, und Hausverwaltungen erhalten alle Leistungen (inkl. Wartung, Ablesung, Eichung und Abrechnung) zum Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr – planbar, transparent und rechtssicher.
Welche Fördermöglichkeiten oder gesetzlichen Fristen zur Umrüstung bestehen derzeit?

Für die Umrüstung auf moderne Funk- oder digitale Zählsysteme bestehen aktuell keine einheitlichen bundesweiten Förderprogramme, allerdings können regionale Förderungen oder Zuschüsse im Rahmen energetischer Sanierungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden – insbesondere, wenn die Zähler Teil eines integrierten Energiemanagementsystems sind. Gesetzlich relevant ist vor allem die Heizkostenverordnung, die seit der Novelle 2021 vorschreibt, dass alle neu eingebauten Zähler fernablesbar sein müssen. Bestehende Geräte müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Auch die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verlangt, dass Nutzer monatlich über ihren Verbrauch informiert werden können – was nur mit digitaler Messtechnik realisierbar ist. Hausverwaltungen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Maßnahmen im Objekt erforderlich sind, um rechtzeitig fristgerecht und förderfähig umzurüsten. Ein Gespräch mit dem Messdienstleister kann Klarheit über technische Anforderungen und wirtschaftliche Optionen schaffen.
Mit Heidi Systems lässt sich die Umstellung besonders wirtschaftlich gestalten: Der Einbau ist kostenfrei, und alle Leistungen (inklusive Wartung, Ablesung, Eichung und Abrechnung) sind im Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten – transparent und ohne Investitionsrisiko.
Wie sollten Hausverwaltungen den Ableseprozess rechtssicher dokumentieren?
Eine rechtssichere Dokumentation des Ableseprozesses ist für Hausverwaltungen essenziell, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit bei der Betriebskostenabrechnung zu gewährleisten. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Zeitpunkt und Art der Ablesung festhalten:
- Datum, Uhrzeit und genaue Zählerstände notieren
- Angabe, ob die Ablesung manuell, durch Mieter oder per Funk erfolgte
Zugangs- und Ableseprotokolle führen:
- Bei Vor-Ort-Ablesungen: Unterschrift des Mieters oder Hausmeisters
- Bei Funkzählern: automatisches Ausleseprotokoll speichern
Fotodokumentation (optional):
- Bei Streitfällen hilfreich: Foto der Zählerstände mit Datum
Ableseberichte archivieren:
- Alle Daten mindestens zehn Jahre aufbewahren – analog oder digital
- Bei Funkzählern über das Backend oder Cloud-System exportieren und sichern
Dokumentierte Kommunikation:
- Info an Mieter über Ablesezeitraum, Stichtag und Rückmeldefrist bei Selbstablesung
- Zustellung schriftlich oder digital mit Sendungsnachweis
Wer haftet bei Fehlfunktionen, Falschauslesungen oder Manipulationen?
Bei Fehlfunktionen, Falschauslesungen oder Manipulationen von Zählern ist die Haftung abhängig von der Ursache und vertraglichen Konstellation. Grundsätzlich trägt der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Messgeräte. Wurde die Abrechnung jedoch durch einen externen Messdienstleister erstellt und die Zähler durch diesen geliefert und gewartet, haftet dieser in der Regel bei technischen Mängeln oder Ablesefehlern, sofern vertraglich geregelt. Bei vorsätzlicher Manipulation durch Mieter liegt die Haftung beim Verursacher, allerdings muss dies nachgewiesen werden. Wichtig ist in jedem Fall eine lückenlose Dokumentation aller Ablesevorgänge, Wartungen und Meldungen. Bei Streitfällen ist die Beweisführung durch die Hausverwaltung entscheidend. Daher sollten nur zertifizierte Geräte verwendet und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um Risiken zu minimieren und die Rechtssicherheit der Abrechnung zu gewährleisten.
Mit Heidi Systems können Hausverwaltungen ihre Haftungsrisiken erheblich reduzieren: Alle Zähler werden kostenfrei eingebaut und laufen im Full-Service-Modell für 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Dazu gehören Wartung, Eichung, Ablesung und Abrechnung – inklusive manipulationssicherer Technik und lückenloser Dokumentation. So bleibt die Verwaltung rechtlich abgesichert und kann Verantwortung klar an einen zertifizierten Dienstleister übergeben.
Was sollte bei der Vertragsgestaltung mit Messdienstleistern beachtet werden?
Ein gut gestalteter Vertrag mit einem Messdienstleister ist für Hausverwaltungen entscheidend, um Kostentransparenz, Verlässlichkeit und rechtliche Absicherung zu gewährleisten. Folgende Punkte sollten unbedingt beachtet werden:
Leistungsumfang klar definieren:
- Lieferung, Einbau, Wartung, Eichung, Fernauslesung und Abrechnung müssen einzeln benannt sein
- Reaktionszeiten bei Störungen oder Zählerdefekten vertraglich festlegen
Vertragslaufzeit & Kündigungsfristen:
- Keine überlangen Laufzeiten – 5 Jahre mit Verlängerungsoption ist marktüblich
- Kündigungsfristen transparent und einseitige Verlängerungsklauseln vermeiden
Preisgestaltung offenlegen:
- Monatliche Gebühren pro Zähler inklusive aller Zusatzleistungen auflisten
- Kosten für Austausch und Reparaturen separat angeben lassen
Datenschutz und DSGVO-Konformität:
- Verantwortung für Datenverarbeitung, Zugriff und Verschlüsselung klar regeln
- Auf zertifizierte Systeme und dokumentierte Prozesse bestehen
Rechts- und Nachweissicherheit:
- Regelungen zur Archivierung und Herausgabe von Ablesedaten
- Haftung bei Fehlern oder Datenverlust muss eindeutig geregelt sein
Mit Heidi Systems wird diese Komplexität deutlich reduziert: Der kostenfreie Einbau und das Full-Service-Paket für 150 € pro Wohneinheit und Jahr beinhalten alle Leistungen von Wartung über Eichung bis zur Abrechnung. Die Verträge sind transparent und kurzlaufend, ohne versteckte Kosten oder lange Bindungen. So haben Hausverwaltungen Planungssicherheit und volle Kontrolle über ihre Daten.
“Ein sauber formulierter Vertrag mit dem Messdienstleister spart der Hausverwaltung später Zeit, Geld und Nerven.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Entwicklungen sind bei Funkzählern in den nächsten Jahren zu erwarten?
In den kommenden Jahren ist bei Funkzählern mit einem klaren Trend zu mehr Digitalisierung, Vernetzung und Energieeffizienz zu rechnen. Moderne Systeme werden zunehmend auf bidirektionale Kommunikation setzen, sodass nicht nur Verbrauchswerte gesendet, sondern auch Einstellungen und Diagnosen aus der Ferne vorgenommen werden können. Durch die Integration in Smart-Meter-Gateways werden Funkzähler Bestandteil intelligenter Gebäudeinfrastruktur und ermöglichen eine dynamische Verbrauchsanalyse in Echtzeit. Gleichzeitig steigt der Druck auf Hersteller und Messdienstleister, die Datensicherheit und Interoperabilität weiter zu verbessern. Für Hausverwaltungen bedeutet das: mehr automatisierte Prozesse, weniger manueller Aufwand und rechtssichere, zeitnahe Abrechnungen. Zusätzlich könnten künftige gesetzliche Vorgaben, etwa im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie (EED) oder neuer Klimaschutzprogramme, die flächendeckende Umstellung auf digitale Zähler weiter beschleunigen. Wer frühzeitig umrüstet, profitiert langfristig von niedrigeren Betriebskosten, besserer Transparenz gegenüber Mietern und einer höheren Wertstabilität der Immobilie.
Mit Heidi Systems sind Hausverwaltungen bereits heute auf diese Zukunft vorbereitet: Der kostenfreie Einbau und das Full-Service-Modell für 150 € pro Wohneinheit und Jahr stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, Upgrades ohne Zusatzkosten erfolgen und die Systeme langfristig updatefähig bleiben.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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