Heizkostenabrechnung Vorlage Excel: Kostenlose Excel-Vorlage + Anleitung für Ihre Abrechnung

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3 Oktober 2025
Heizkostenabrechnung Vorlage Excel: Kostenlose Excel-Vorlage + Anleitung für Ihre Abrechnung

Wie rechnet man die Heizkostenabrechnung aus?

Die Berechnung der Heizkostenabrechnung erfolgt in mehreren Schritten und muss gesetzlich korrekt sowie nachvollziehbar sein. Hier ein praxisnaher Überblick für Hausverwaltungen:

Gesamtkosten ermitteln:

  • Heizöl, Gas oder Fernwärme
  • Wartung, Betrieb der Heizungsanlage
  • ggf. Mietkosten für Messgeräte

Verbrauch erfassen:

  • Ablesung der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler
  • ggf. Aufteilung in Heizwärme und Warmwasser

Verteilung nach §6 Heizkostenverordnung:

  • 30–50 % Grundkosten nach Wohnfläche oder Volumen
  • 50–70 % Verbrauchskosten nach tatsächlichem Verbrauch

Warmwasserkosten berechnen (sofern zentral):

Leerstände und Mieterwechsel berücksichtigen:

  • Taggenaue Zuordnung des Verbrauchs
  • Pauschalregelungen vermeiden

Abrechnung pro Einheit erstellen:

  • Aufteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Nutzer
  • Darstellung in einer klaren, prüfbaren Form (z.B. Excel-Vorlage mit Formeln)

Kann man eine Heizkostenabrechnung selbst erstellen?

Ja, eine Heizkostenabrechnung kann selbst erstellt werden – sofern die gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung eingehalten und alle relevanten Daten korrekt erfasst werden. Für kleinere Liegenschaften oder erfahrene Hausverwaltungen reicht eine gut strukturierte Excel-Vorlage häufig aus – WEG Hausverwaltung Excel. Wichtig ist, dass Verbrauchswerte nachvollziehbar, Verteilerschlüssel korrekt angewendet und Pflichtangaben vollständig sind. Bei komplexeren Gebäuden oder mehreren Mietparteien empfiehlt sich jedoch ein professionelles Abrechnungssystem oder externe Unterstützung, um Formfehler und Streitpotenzial zu vermeiden.

Wie soll eine Heizkostenabrechnung aussehen?

Eine rechtssichere Heizkostenabrechnung muss klar gegliedert, vollständig und nachvollziehbar sein. Folgende Bestandteile sind dabei unerlässlich:

Grundaufbau der Abrechnung:

  • Liegenschaftsbezeichnung und Abrechnungszeitraum
  • Gesamtkostenaufstellung (Heizung und ggf. Warmwasser)
  • Verteilerschlüssel (z.B. Wohnfläche, Verbrauch)
  • Verbrauchsdaten der einzelnen Einheiten
  • Berechnung der anteiligen Kosten je Mieter
  • Nachzahlung oder Guthaben

Formelle Anforderungen:

  • Einheitliche Struktur (z.B. Tabellen mit Spalten für Einheiten, Werte, Anteile)
  • Klare Zuordnung von Grund- und Verbrauchskosten
  • Genaue Angaben zur Berechnung der Warmwasserkosten (wenn zentral)
  • Hinweise auf Widerspruchsfristen oder Ansprechpartner

Welche Kosten gehören in die Heizkostenabrechnung?

In die Heizkostenabrechnung fließen alle direkt verbundenen Kosten der Wärmeerzeugung und -verteilung ein. Dazu zählen vor allem:

Kosten für Brennstoffe wie Gas, Öl, Pellets oder Fernwärme, Betriebskosten der Heizungsanlage (z.B. Stromverbrauch, Bedienung, Wartung), Miete oder Eichung der Messgeräte,
sowie Kosten für Abgasmessung und Emissionskontrollen.

Wenn das Warmwasser zentral erzeugt wird, müssen auch die anteiligen Warmwasserkosten nach §9 Heizkostenverordnung durch Wärmemengenzähler Warmwasser enthalten sein. Nicht zulässig sind hingegen Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten – diese dürfen nicht über die Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Entscheidend ist: Nur verbrauchsnahe und laufende Kosten dürfen angesetzt werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Heizkostenabrechnungen in Deutschland?

Die Heizkostenabrechnung ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt, vor allem durch folgende Vorschriften:

Heizkostenverordnung (HeizKV):

  • Regelt die Verteilung der Kosten für Wärmemengenzähler Heizung und Warmwasser
  • Gibt Pflicht zur Verbrauchserfassung vor
  • Legt Verteilerschlüssel (Grund- und Verbrauchskosten) fest
  • Regelt Berechnungsmethoden bei fehlenden Messgeräten

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 556 BGB: Pflicht zur jährlichen Abrechnung
  • Frist: spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
  • Ausschlussfrist für Nachforderungen durch den Vermieter

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

  • Schützt personenbezogene Verbrauchsdaten
  • Regelt Speicherung, Weitergabe und Zugriff auf Abrechnungsdaten

Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern (z.B. Bayern vs. Berlin)?

Die gesetzliche Grundlage für Heizkostenabrechnungen ist bundesweit einheitlich geregelt – insbesondere durch die Heizkostenverordnung Funkzähler. Unterschiede ergeben sich jedoch in der Auslegung und Kontrolle auf Landesebene. In Bayern erfolgt die Überwachung oft durch das Landratsamt oder die Bezirksregierung, während in Berlin eher die Senatsverwaltung oder bezirkliche Wohnungsämter zuständig sind. Auch bei der Wohnungsbauförderung oder dem Mietspiegel, der Einfluss auf die Umlagefähigkeit bestimmter Kosten haben kann, gibt es länderspezifische Unterschiede. Für Hausverwaltungen gilt: Die rechtliche Basis bleibt gleich, aber Verwaltungspraxis, Kontrolle und Beratung variieren je nach Bundesland.

Welche Anforderungen stellt die Heizkostenverordnung an die Abrechnung per Excel?

Anforderungen für die Abrechnung per ExcelAnforderungen für die Abrechnung per Excel

Die Heizkostenverordnung (HeizKV) erlaubt die Nutzung von Excel – sofern die Inhalte rechtskonform und nachvollziehbar dargestellt werden. Eine Excel-Vorlage muss folgende Anforderungen erfüllen:

Verbrauchserfassung:

  • Getrennte Erfassung von Heizung und Warmwasser
  • Berücksichtigung von Verbrauchsanteilen gemäß § 6 HeizKV

Verteilung der Kosten:

  • Anwendung eines zulässigen Verteilerschlüssels (z.B. Wohnfläche, Verbrauch)
  • Aufschlüsselung in Grundkosten und Verbrauchskosten

Nachvollziehbarkeit:

  • Alle Werte und Rechenschritte müssen für Mieter transparent und prüfbar sein
  • Einheitliche Darstellung der Daten pro Wohneinheit

Fristen und Form:

"Eine Excel-Abrechnung ist nur dann rechtssicher, wenn sie den strukturellen Anforderungen der Heizkostenverordnung vollständig entspricht – das betrifft vor allem die Nachvollziehbarkeit von Verbräuchen und Verteilerschlüsseln.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wann ist der Einsatz einer Excel-Vorlage überhaupt rechtssicher möglich?

Der Einsatz einer Excel-Vorlage ist rechtssicher, wenn sie alle Vorgaben der Heizkostenverordnung erfüllt und die Berechnung für Dritte nachvollziehbar ist. Das bedeutet: Die Excel-Datei muss korrekt rechnen, alle Pflichtangaben enthalten und klar strukturierte Verbrauchs- und Kostenaufstellungen liefern. Zusätzlich muss die Datensicherheit gewährleistet sein, etwa durch Schutzfunktionen gegen versehentliche Änderungen und sichere Speicherung personenbezogener Daten. Kritisch wird es, wenn manuelle Eingriffe ohne Protokollierung erfolgen oder Formelveränderungen nicht dokumentiert sind. Hausverwaltungen sollten daher nur mit geprüften und konsistenten Vorlagen arbeiten – idealerweise mit Versionskontrolle und standardisierten Prüfmechanismen.

Welche Pflichtangaben muss eine Heizkostenabrechnung enthalten?

Eine Heizkostenabrechnung muss laut Heizkostenverordnung vollständig, prüfbar und nachvollziehbar sein. Folgende Angaben sind verpflichtend:

Allgemeine Angaben:

  • Abrechnungszeitraum
  • Bezeichnung der Liegenschaft
  • Gesamtfläche und Anzahl der Einheiten

Gesamtkostenübersicht:

  • Brennstoffkosten (inkl. Rechnungskopie empfehlenswert)
  • Betriebskosten der Heizanlage
  • ggf. Kosten für Warmwasser
  • Verteilerschlüssel (z.B. Fläche/Verbrauch)

Verbrauchserfassung:

  • Ablesewerte der einzelnen Einheiten
  • Verbrauchssummen der Liegenschaft
  • Anteiliger Verbrauch je Nutzer

Einzelabrechnung je Einheit:

  • Berechneter Anteil der Heiz- und ggf. Warmwasserkosten
  • Gesamtbetrag der Belastung
  • Nachzahlung oder Guthaben

Rechtlicher Hinweis:

  • Frist zur Einwendung (meist 12 Monate laut § 556 BGB)
  • Ansprechpartner bei Rückfragen

Wie wird Verbrauch richtig erfasst und zugeordnet?

Der Verbrauch wird richtig erfasst, wenn geeichte und regelmäßig abgelesene Messgeräte eingesetzt werden – etwa Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler oder Warmwasserzähler. Diese müssen den technischen Anforderungen der Heizkostenverordnung entsprechen. Die Zuordnung erfolgt dann verbrauchsgenau je Wohneinheit, basierend auf den individuellen Ablesewerten innerhalb des Abrechnungszeitraums. Wichtig ist: Die Daten müssen vollständig dokumentiert, bei Mieterwechseln taggenau abgegrenzt und vor Abrechnung plausibilisiert werden. Bei fehlenden Messwerten darf nur ausnahmsweise eine Ersatzberechnung erfolgen, z.B. nach Fläche – und auch das nur unter engen Voraussetzungen. Entscheidend ist: Die Transparenz der Verbrauchsdaten steht im Zentrum jeder rechtssicheren Zuordnung.

Welche technischen Datenquellen (z.B. Zähler, Messgeräte) müssen eingebunden werden?

Für eine korrekte und rechtskonforme Heizkostenabrechnung sind geeichte und geeignete Messgeräte zwingend erforderlich. Die wichtigsten Datenquellen im Überblick:

Heizkostenverteiler:

  • Direkt an Heizkörpern montiert
  • Erfasst den individuellen Verbrauch pro Raum
  • Einsatz in Gebäuden ohne zentrale Wärmemengenzähler

Wärmemengenzähler:

Warmwasserzähler:

  • Erfasst den individuellen Verbrauch von Warmwasser je Einheit
  • Wichtig für die exakte Aufteilung nach §9 Heizkostenverordnung

Allgemeinzähler:

  • Für Stromverbrauch der Heizanlage (z.B. Pumpen, Steuerung)
  • Grundlage zur Ermittlung der Betriebskosten

Wie lassen sich zentrale und dezentrale Heizsysteme in der Vorlage abbilden?

Zentrale und dezentrale Heizsysteme unterscheiden sich in der Art der Abrechnung – und genau das muss die Excel-Vorlage sauber abbilden. Bei zentralen Anlagen (z.B. Öl-, Gas- oder Fernwärmeheizung) wird der Gesamtverbrauch gemessen, zentral erfasst und anteilig auf die Nutzer verteilt – anhand von Messgeräten oder Verteilerschlüsseln. Die Vorlage muss hier die Gesamtkosten erfassen, nach Grund- und Verbrauchskosten trennen und verbrauchsbezogen zuordnen – Wärmemengenzähler Heizung Abrechnung.

Bei dezentralen Heizungen (z.B. Gasetagenheizung) fallen die Heizkosten direkt beim Mieter an. In solchen Fällen wird meist keine zentrale Heizkostenabrechnung erstellt. Wenn trotzdem Betriebskosten wie Wartung umgelegt werden, sollten sie getrennt und klar als solche ausgewiesen sein. Wichtig ist: Die Vorlage muss systemgerecht aufgebaut sein – ein Mischsystem darf nicht pauschal behandelt werden.

Wie werden Warmwasserkosten nach §9 HeizKV korrekt berechnet?

Wenn kein separater Wärmemengenzähler für Warmwasser vorhanden ist, greift die Ersatzformel nach §9 Heizkostenverordnung. Damit lassen sich die Warmwasserkosten rechtssicher berechnen – vorausgesetzt, die nötigen Daten liegen vor.

Berechnungsschritte nach §9 HeizKV:

  • V = Warmwasserverbrauch in Kubikmetern
  • ϑw = durchschnittliche Warmwassertemperatur (z.B. 55 °C)
  • ϑz = Kaltwassertemperatur (standardmäßig 10 °C)
  • Q = Wärmemenge in kWh = V × 2,5 × (ϑw – ϑz)
  • Kosten = Q × spezifische Brennstoffkosten (€/kWh)

Wichtig:

  • Der Wert „2,5“ steht für die spezifische Wärmekapazität von Wasser inklusive Umrechnungsfaktor
  • Liegen Messwerte vor, z. B. mit Wärmemengenzähler ablesen, müssen diese vorrangig verwendet werden
  • Die restlichen Heizkosten (nach Abzug der Warmwasserkosten) werden dann für die Raumheizung verwendet

Welche Verteilerschlüssel sind zulässig und wie werden sie umgesetzt?

Laut Heizkostenverordnung müssen die Heizkosten anteilig nach Verbrauch und anteilig nach Wohnfläche oder Nutzfläche verteilt werden. Üblich ist eine Aufteilung von 50 bis 70 % nach Verbrauch und der Rest nach Fläche. Den genauen Schlüssel legt der Vermieter im Mietvertrag oder in der Abrechnungspraxis fest – er muss jedoch innerhalb des gesetzlichen Rahmens bleiben.

Die Umsetzung erfolgt in der Praxis so: Zuerst werden die Gesamtkosten getrennt in Grundkosten (nach Fläche) und Verbrauchskosten (nach Ablesung). Dann erfolgt die Zuweisung je Einheit, wobei die Verbrauchsdaten direkt aus den Messgeräten stammen und die Wohnfläche aus dem Mietvertrag. Wichtig ist, dass die Verteilung für jeden Mieter nachvollziehbar ist – deshalb sollten alle Rechenschritte transparent in der Excel-Vorlage dargestellt werden. Ein falsch gewählter oder nicht dokumentierter Schlüssel kann zur formalen Ungültigkeit der Abrechnung führen.

Wie integriert man Mieterwechsel, Leerstände und Teilzeiträume sauber in Excel?

Mieterwechsel und Leerstände sind in der Heizkostenabrechnung taggenau zu berücksichtigen – auch in Excel. Damit die Abrechnung rechtssicher bleibt, muss die Vorlage folgende Punkte abbilden können:

Zeitanteilige Zuordnung:

  • Aufteilung der Kosten nach belegten Tagen je Mieter
  • Ein- und Auszugsdatum exakt erfassen
  • Leerstände fließen in die allgemeine Verteilung ein, dürfen aber nicht ausgenommen werden

Verbrauchsaufteilung:

  • Wenn Zwischenablesung vorhanden: Verbrauch exakt zuordnen
  • Ohne Zwischenablesung: anteilige Verteilung nach Tagen oder Durchschnittswertbildung

Technische Umsetzung in Excel:

  • Tabellenfeld für Anzahl belegter Tage je Mieter
  • Automatische Berechnung über Formeln mit Zeitwerten
  • Spalte für Leerstandstage, die anteilig in die Verteilung einfließen

"Ohne zeitgenaue Erfassung und klare Excel-Logik wird aus einer Heizkostenabrechnung schnell ein jurisches Risiko – besonders bei Mieterwechseln.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche typischen Fehlerquellen gibt es bei Excel-Vorlagen für Heizkostenabrechnungen?

Excel-Vorlagen sind flexibel, bergen aber auch hohes Fehlerrisiko, wenn sie nicht sorgfältig aufgebaut und gepflegt werden. Zu den häufigsten Fehlerquellen zählen:

  • Erstens: Falsche oder veraltete Formeln, die zu Rechenfehlern führen. Besonders kritisch sind unbemerkte Verschiebungen in Zellbezügen.
  • Zweitens: Unvollständige Verbrauchsdaten oder falsche Zuordnungen, z. B. wenn Mieterwechsel nicht korrekt erfasst werden.
  • Drittens: Fehlende Trennung von Grund- und Verbrauchskosten, was zu einer rechtlich angreifbaren Abrechnung führt.
  • Viertens: Unklare Dokumentation – wenn Eingabewerte und Berechnungen nicht transparent nachvollziehbar sind.
  • Fünftens: Keine Prüfroutinen oder Versionskontrollen, was bei manuellen Änderungen problematisch wird.

Wer Excel nutzen will, muss daher auf eine strukturierte, geprüfte und geschützte Vorlage setzen – sonst drohen Widersprüche oder rechtliche Konsequenzen.

Wie lässt sich die Excel-Vorlage wirtschaftlich effizient in den Verwaltungsalltag integrieren?

Eine gut aufgebaute Excel-Vorlage kann in der Hausverwaltung Zeit sparen und Kosten senken – vorausgesetzt, sie ist praxisgerecht durchdacht. Für eine effiziente Integration sollten folgende Punkte beachtet werden:

Standardisierung:

  • Einheitliche Vorlage für alle Objekte
  • Vordefinierte Felder für Zählerstände, Verbräuche und Kosten

Automatisierung:

  • Formeln für Verbrauchsverteilung, Leerstand und Abrechnungszeiträume
  • Dropdowns und Validierungen zur Fehlervermeidung

Modularer Aufbau:

  • Spalten für Grundkosten, Verbrauchskosten, Warmwasser, Leerstand
  • Leicht anpassbar bei Änderungen von Verteilerschlüsseln oder Messdaten

Schnittstellen und Export:

  • Exportierbar als PDF für Mieteranschreiben
  • Kompatibel mit Buchhaltung oder Archivsystemen

Schulung und Routine:

  • Mitarbeiter sollten die Vorlage sicher bedienen können
  • Regelmäßige Updates und Prüfläufe einplanen

Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten bei digitalen Abrechnungen?

Digitale Heizkostenabrechnungen unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet: Alle personenbezogenen Daten, wie Name, Wohnungsnummer, Verbrauchswerte oder Zahlungsbeträge, müssen sicher gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Zugriff dürfen nur befugte Personen haben – z. B. die Verwaltung oder der betroffene Mieter. Außerdem ist eine Zweckbindung erforderlich: Daten dürfen nur für die Abrechnung genutzt werden, nicht für Werbung oder Statistik. Werden externe Dienstleister eingesetzt, etwa für die Ablesung oder IT-Verwaltung, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden. Wichtig ist auch: Die Abrechnungen dürfen nicht offen in Hausfluren oder E-Mails ohne Schutz verschickt werden – sichere Übertragungswege wie passwortgeschützte PDFs oder Onlineportale sind Pflicht. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert Abmahnungen oder Bußgelder.

Vorteil mit Heidi Systems: Durch automatisierte Ablesung, digitale Zählerverwaltung und transparente Datenbereitstellung reduziert Heidi Systems den administrativen Aufwand erheblich. So können Verwalter sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren – Kommunikation, Organisation und Werterhalt der Immobilie.

"Datenschutz beginnt nicht bei der Software, sondern bei der Struktur der Datei – wer Excel nutzt, muss auch DSGVO-konform denken.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie schützt man sensible Mieterdaten innerhalb einer Excel-Datei?

Maßnahmen für Datenschutz und IT-Sicherheit innerhalb einer Excel-DateiMaßnahmen für Datenschutz und IT-Sicherheit innerhalb einer Excel-Datei

Der Schutz personenbezogener Daten in Excel ist Pflicht – besonders bei Heizkostenabrechnungen. Damit Datenschutz und IT-Sicherheit eingehalten werden, sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Zugriff beschränken:

  • Datei auf einem zugriffsbeschränkten Laufwerk speichern
  • Nur autorisierte Personen erhalten Lese- und Schreibrechte.

Datei verschlüsseln:

  • Excel-Datei mit starkem Passwort schützen
  • Falls möglich, zusätzlich in einem verschlüsselten Archiv speichern

Eingaben kontrollieren:

  • Keine sensiblen Daten in sichtbare Formeln oder Kommentarfelder schreiben
  • Nur das Nötigste dokumentieren – Datenminimierung beachten

Trennung nach Einheiten:

  • Für Mieteranschreiben separate, einzelseitige PDF-Abrechnungen erstellen
  • Keine Gesamtliste mit allen Namen und Verbräuchen an Dritte weitergeben

Sicher archivieren:

  • Ablage auf sicheren, DSGVO-konformen Servern
  • Keine Speicherung auf privaten Geräten oder USB-Sticks

Welche Standards gelten für die Archivierung und Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen?

Heizkostenabrechnungen müssen laut § 259 BGB und GoBD mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden – vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher. Das bedeutet: Alle Unterlagen, Berechnungsgrundlagen, Ablesebelege und Verteilungsschlüssel müssen lückenlos dokumentiert und jederzeit prüfbar sein. Bei Nutzung digitaler Systeme wie Excel ist darauf zu achten, dass die Dateien unverändert archiviert werden – etwa durch PDF-Konvertierung oder Versionssicherung. Änderungen müssen protokolliert werden, um die Transparenz zu wahren. Wichtig ist auch: Die Daten sollten auf DSGVO-konformen Servern abgelegt werden, mit geregeltem Zugriffsschutz. Nur so ist im Streitfall eine rechtssichere Nachweisführung möglich.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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