Miete Kaltwasserzähler Verteilerschlüssel: So wird richtig abgerechnet – aktuelle Vorgaben & Tipps

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14 October 2025
Miete Kaltwasserzähler Verteilerschlüssel: So wird richtig abgerechnet – aktuelle Vorgaben & Tipps

Ist die Miete für einen Kaltwasserzähler umlagefähig?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Miete für einen Kaltwasserzähler auf die Mieter umlagefähig, sofern sie als Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) gilt.

Wichtige Punkte zur Umlagefähigkeit:

  • Grundlage: Die Mietkosten können als „sonstige Betriebskosten“ (§ 2 Nr. 17 BetrKV) umgelegt werden – aber nur, wenn diese vertraglich vereinbart wurden.
  • Klarheit im Mietvertrag: Eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder in der Betriebskostenvereinbarung ist erforderlich.
  • Nutzung und Verbrauchsbezug: Die Kosten müssen im Zusammenhang mit der Verbrauchserfassung stehen – z. B. Erfassung des Kaltwasserverbrauchs je Einheit.
  • KEINE doppelte Abrechnung: Die Miete darf nicht zusätzlich zur Abschreibung eines bereits gekauften Geräts abgerechnet werden.
  • Transparenzpflicht: Die Höhe und der Zweck der Miete müssen in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar aufgeführt sein.

Welcher Verteilerschlüssel bei Kaltwasser?

Der Verteilerschlüssel bei Kaltwasser richtet sich in der Regel nach dem gemessenen Verbrauch, sofern in allen Wohneinheiten Kaltwasserzähler geeicht installiert sind. Fehlen einzelne Zähler oder liegen technische Probleme vor, darf der Verbrauch anteilig nach Wohnfläche oder Personenzahl verteilt werden. Wichtig ist, dass der gewählte Schlüssel einheitlich, transparent und nachvollziehbar angewendet wird – und vorher vertraglich festgelegt wurde. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist zudem ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich, falls vom Standard abgewichen wird.

Kann der Vermieter die Kosten für den Wasserzähler auf den Mieter umlegen?

Ja, die Kosten für den Wasserzähler können unter bestimmten Bedingungen auf den Mieter umgelegt werden – allerdings nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Umlagevoraussetzungen:

  • Art der Kosten: Nur die laufenden Mietkosten für Wasserzähler (z. B. Eichmiete, Servicepauschalen) sind umlagefähig – nicht die Anschaffungskosten.
  • Rechtsgrundlage: Die Umlage erfolgt über § 2 Nr. 2 und Nr. 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
  • Vertragliche Regelung: Die Umlage muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein.
  • Verbrauchsbezogene Abrechnung: Nur zulässig, wenn die Zähler tatsächlich zur individuellen Verbrauchserfassung genutzt werden.
  • Transparenzpflicht: Kosten müssen in der Abrechnung klar benannt und aufgeschlüsselt sein.

Muss der Verteilerschlüssel im Mietvertrag feststehen?

Ja, der Verteilerschlüssel sollte im Mietvertrag klar geregelt sein, insbesondere wenn von der gesetzlichen Vorgabe abgewichen wird. Bei Betriebskosten gilt grundsätzlich der im Vertrag vereinbarte Schlüssel – zum Beispiel nach Wohnfläche, Verbrauch oder Personenzahl. Fehlt eine vertragliche Regelung, greifen die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 556a BGB, meist nach Fläche. Ein transparenter und nachvollziehbarer Schlüssel vermeidet Rechtsstreitigkeiten und erleichtert die Betriebskostenabrechnung für Hausverwaltungen erheblich.

Was bedeutet der Verteilerschlüssel bei gemieteten Kaltwasserzählern?

Wichtige Aspekte des Verteilerschlüssel bei gemieteten KaltwasserzählernWichtige Aspekte des Verteilerschlüssel bei gemieteten Kaltwasserzählern

Der Verteilerschlüssel bei gemieteten Kaltwasserzählern legt fest, wie die Wasserkosten auf die Mieter verteilt werden. Dabei spielt die Kombination aus Zählermiete und Verbrauchsdaten eine entscheidende Rolle.

Wichtige Aspekte:

  • Verbrauchsorientiert: Wenn alle Wohnungen über funktionierende und geeichte Zähler verfügen, erfolgt die Verteilung nach gemessenem Verbrauch.
  • Ergänzende Umlage: Die Mietkosten der Zähler können separat als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV) umgelegt werden – vorausgesetzt, sie sind vertraglich vereinbart.
  • Ausnahmefälle: Fehlen Zähler oder sind einzelne Geräte defekt, wird der Verbrauch anteilig – z. B. nach Wohnfläche – berechnet.
  • Transparenz: Hausverwaltungen müssen die gewählte Methode dokumentieren und nachvollziehbar abrechnen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Mietung von Funkzählern in Deutschland?

Die Mietung von Funkzählern in Deutschland basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen. Zentrale Vorgaben ergeben sich aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Mietkosten für Funkzähler dürfen nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn sie als Betriebskosten vereinbart und gemäß § 2 Nr. 2 bzw. Nr. 17 BetrKV eingeordnet sind. Zusätzlich verlangt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bei Funkzähler Strom und Gaszählern eine moderne Ausstattungspflicht – insbesondere bei Neubauten oder größeren Umbauten. Wichtig für Hausverwaltungen: Die Geräte müssen geeicht, fernauslesbar und datenschutzkonform sein.

“Gesetzliche Klarheit ist entscheidend – wer Funkzähler einsetzt, muss sowohl das MessEG als auch die DSGVO im Blick behalten.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie unterscheiden sich die Regelungen zwischen den Bundesländern?

Grundsätzlich gelten für Funkzähler und deren Miete bundesweit einheitliche Vorgaben, da das Mess- und Eichrecht sowie die Betriebskostenverordnung (BetrKV) bundesrechtlich geregelt sind. Dennoch gibt es regionale Unterschiede in der Auslegung und Praxis:

Wichtige Unterschiede im Überblick:

  • Kontrolldichte: Einige Bundesländer (z. B. Bayern, NRW) führen häufiger Stichprobenkontrollen der Eichpflicht durch, andere sind zurückhaltender.
  • Förderprogramme: Länder wie Baden-Württemberg oder Hessen bieten teilweise Förderungen für digitale Messsysteme – das kann die Entscheidung zur Umrüstung beeinflussen.
  • Verwaltungspraxis: In Metropolregionen ist die Anforderung an Datenschutz und Abrechnungsnachweise strenger ausgelegt als in ländlichen Gebieten.
  • Kommunale Vorgaben: Manche Städte schreiben bei Neubauten bereits funkbasierte Systeme verpflichtend vor – trotz fehlender Bundespflicht.

Welche Abrechnungsmodelle sind bei Funkzählern zulässig?

Bei Funkzählern sind zwei Abrechnungsmodelle zulässig: die verbrauchsabhängige Abrechnung und die Pauschalverteilung. Die verbrauchsabhängige Methode ist gesetzlich bevorzugt und erfolgt auf Basis automatisch erfasster Zählerdaten. Pauschalverteilungen – etwa nach Wohnfläche – sind nur erlaubt, wenn keine vollständige Verbrauchserfassung möglich ist, etwa bei defekten oder fehlenden Zählern. Wichtig ist, dass die Abrechnung transparente, nachvollziehbare und rechtskonforme Grundlagen hat. In der Betriebskostenabrechnung müssen Verbrauchswerte und mögliche Gerätemieten klar getrennt ausgewiesen werden.

Wie erfolgt die korrekte Umlage der Mietkosten nach § 2 BetrKV?

Die korrekte Umlage der Mietkosten für Funk- oder Kaltwasserzähler richtet sich nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) und muss transparent, sachlich und vertraglich geregelt sein.

So gehen Hausverwaltungen korrekt vor:

Rechtsgrundlage: Umlagefähig nach

  • § 2 Nr. 2 BetrKV: Betrieb der Wasserversorgungsanlage
  • § 2 Nr. 17 BetrKV: Sonstige Betriebskosten (z. B. Gerätemiete), wenn ausdrücklich vereinbart
  • Voraussetzung: Die Kostenposition muss im Mietvertrag oder der Betriebskostenvereinbarung benannt sein.

Abrechnung:

  • Getrennt ausweisen von Verbrauchskosten und Gerätemiete
  • Umlage erfolgt meist nach dem gleichen Schlüssel wie die Wasserkosten (z. B. Verbrauch oder Wohnfläche)
  • Transparenzpflicht: Mietkosten müssen in der jährlichen Abrechnung nachvollziehbar dargestellt werden – inklusive Zeitraum, Gerätetyp und Anbieter.

Wann ist ein Wechsel auf funkbasierte Systeme gesetzlich oder wirtschaftlich sinnvoll?

Ein Wechsel auf funkbasierte Zählsysteme ist gesetzlich sinnvoll, wenn Eichfristen ablaufen, eine verbrauchsgenaue Abrechnung gefordert wird oder die Anforderungen der Heizkostenverordnung (§ 5 HeizkostenV) erfüllt werden müssen. Wirtschaftlich lohnt sich der Umstieg vor allem bei Mehrparteienhäusern, da Ablesekosten, Fehlablesungen und Verwaltungsaufwand reduziert werden. Zudem ermöglichen Funkzähler eine automatisierte, fernauslesbare Erfassung, was langfristig Kosten spart und die Transparenz gegenüber Mietern erhöht. In Neubauten und bei Sanierungen ist die Installation moderner Systeme mittlerweile branchenüblich und wird oft behördlich empfohlen.

Welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile bringt die Gerätemiete gegenüber dem Kauf?

Die Entscheidung zwischen Miete und Kauf von Messgeräten (z. B. Funkzähler Wasser) hat direkte Auswirkungen auf Kosten, Flexibilität und Verwaltungsaufwand. Für Hausverwaltungen lohnt sich eine wirtschaftliche Abwägung je nach Objektgröße und Verwaltungsstruktur.

Vorteile der Gerätemiete:

  • Keine hohen Anfangsinvestitionen: Ideal bei knappem Budget oder vielen Einheiten
  • Regelmäßige Wartung und Eichung inklusive
  • Technologischer Fortschritt: Austausch auf dem neuesten Stand erfolgt automatisch
  • Planbare Betriebskosten: Gleichbleibende Raten, besser kalkulierbar
  • Outsourcing von Verantwortung: Dienstleister übernimmt Gewährleistung und Funktion

Nachteile der Miete:

  • Langfristig höhere Gesamtkosten als beim Einmalkauf
  • Vertragliche Bindung an bestimmte Anbieter
  • Abhängigkeit von Servicequalität externer Firmen

Heidi Systems bietet eine besonders transparente Lösung: Der Einbau ist kostenfrei, Wartung, Eichung und Funkservice sind inklusive – zu einem festen Preis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. So kombinierst du die Planungssicherheit der Miete mit der Kosteneffizienz eines Komplettpakets.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Wärmemengenzählern, Wasserzählern, Strom- und Gaszählern in der Verteilung?

Die Verteilung von Verbrauchskosten unterscheidet sich je nach Zählertyp aufgrund technischer und gesetzlicher Vorgaben. Wärmemengenzähler und Wasserzähler dienen meist der internen Verteilung innerhalb eines Gebäudes, während Strom- und Gaszähler oft direkt mit dem Versorger abrechnen. Bei Wärme und Wasser ist die Umlage auf Mieter über den Verteilerschlüssel üblich, z. B. nach Verbrauch oder Fläche. Für Strom und Gas erfolgt die Abrechnung meist nutzerbezogen durch Einzelverträge. Zudem gelten bei Heizkosten spezielle Vorgaben wie die Heizkostenverordnung, während Strom und Gas über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt sind.

Wie funktioniert der Verteilerschlüssel bei gemischter Zählerausstattung (Funk + manuell)?

Bei gemischter Zählerausstattung – also einer Kombination aus Funk- und manuellen Zählern – muss der Verteilerschlüssel so gestaltet sein, dass alle Einheiten gerecht erfasst und rechtssicher abgerechnet werden können.

Praxislösung für Hausverwaltungen:

  • Priorität für Verbrauchsdaten: Wohnungen mit funktionierenden Zählern (egal ob Funk oder manuell) werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
  • Ergänzende Verteilung: Fehlen in einzelnen Einheiten Zähler oder sind sie defekt, wird der Anteil nach Fläche oder Personenanzahl geschätzt.
  • Gesamtverbrauchsaufteilung: Der Gesamtverbrauch wird aufgeteilt, wobei Verbrauchswerte Vorrang haben – der Rest wird nach Ersatzschlüssel verteilt.
  • Dokumentationspflicht: Die Art der Erfassung und Verteilung muss in der Abrechnung klar ersichtlich sein.
  • Rechtssicherheit: Grundlage ist die Heizkostenverordnung (§ 9 Abs. 1 HeizkostenV) – sinngemäß auch für Wasser übertragbar.

“Bei gemischten Zählerstrukturen ist Transparenz der Schlüssel – sonst wird der Verteilerschlüssel schnell zum Streitpunkt.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Was ist bei der Installation und dem Betrieb von Mietzählern zu beachten?

Darauf sollte bei Installation und Betrieb von Mietzählern geachtet werdenDarauf sollte bei Installation und Betrieb von Mietzählern geachtet werden

Bei der Installation und dem Betrieb von Mietzählern müssen Hausverwaltungen auf die Eichpflicht, die fachgerechte Montage und die regelmäßige Wartung achten. Zähler dürfen nur verwendet werden, wenn sie ordnungsgemäß geeicht und für den vorgesehenen Zweck zugelassen sind. Die Montage muss durch zertifizierte Fachkräfte erfolgen, um Messgenauigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zudem müssen Mietzähler jederzeit ablesbar sein – bei Funkzählern gilt zusätzlich die Datenschutzkonformität nach DSGVO. Eine transparente Dokumentation aller Vorgänge und eine klare Zuordnung zu den Nutzungseinheiten sind für eine rechtssichere Abrechnung unverzichtbar.

Wie wird die Eichfrist bei Mietzählern eingehalten und dokumentiert?

Die Eichfrist für Mietzähler (z. B. Wasser-, Wärme- oder Stromzähler) ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt in der Regel 5 Jahre bei Kaltwasserzählern und 6 Jahre bei Eichfrist Wärmemengenzähler. Für Hausverwaltungen ist die Einhaltung dieser Frist verpflichtend – bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen und Unwirksamkeit der Verbrauchsabrechnung.

So wird die Eichfrist korrekt eingehalten und dokumentiert:

  • Lückenlose Geräteerfassung: Alle Zähler müssen mit Einbaudatum, Typ und Seriennummer erfasst werden – am besten in einer digitalen Verwaltungssoftware.
  • Automatische Fristenüberwachung: Moderne Abrechnungssysteme bieten Erinnerungsfunktionen zur rechtzeitigen Planung des Austauschs.
  • Kooperation mit Dienstleistern: Bei Mietzählern übernimmt häufig der Messdienstleister die Überwachung und fristgerechte Erneuerung.
  • Eichkennzeichnung prüfen: Jeder Zähler trägt ein Eichsiegel mit Jahresangabe – die Frist beginnt mit dem 31.12. des Eichjahres.
  • Dokumentationspflicht: Die Verwaltung muss belegen können, dass alle verwendeten Zähler innerhalb der Eichfrist sind – z. B. durch Prüfprotokolle, Wartungsverträge oder Einbau-Nachweise.

Heidi Systems übernimmt die vollständige Fristenüberwachung und Dokumentation automatisch. Der Einbau ist kostenfrei, und sämtliche Wartungs-, Eich- und Austauschleistungen sind bereits im Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten. So bleibt die Hausverwaltung jederzeit gesetzeskonform – ohne zusätzlichen Aufwand.

Welche technischen Anforderungen gelten für moderne Funkzähler?

Moderne Funkzähler müssen eine Reihe technischer Anforderungen erfüllen, um rechtskonform, genau und datenschutzkonform betrieben werden zu können. Grundvoraussetzung ist die Eichung nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Einhaltung der Messgeräterichtlinie (MID). Die Geräte müssen so konzipiert sein, dass sie verbrauchsgenaue Daten erfassen und diese manipulationssicher per Funk übertragen können. Wichtig ist auch die kompatible Integration in bestehende Abrechnungssysteme und Smart-Metering-Infrastrukturen. Die Funkübertragung erfolgt in der Regel auf standardisierten Frequenzen (z. B. OMS, wM-Bus) und muss störungsfrei sowie verschlüsselt sein, um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen. Zudem müssen sie über eine hohe Batterielebensdauer (mind. 10 Jahre) verfügen, um den Wartungsaufwand gering zu halten. Für Hausverwaltungen besonders relevant: Die Zähler sollten fernablesbar, interoperabel und rückwirkungsfrei eingebaut sein, sodass kein Eingriff in bestehende Leitungen nötig ist. So wird nicht nur der Verwaltungsaufwand minimiert, sondern auch die Abrechnungssicherheit und Transparenz gegenüber Mietern deutlich erhöht.

Welche Rolle spielt die Fernablesung im Verteilerschlüssel?

Die Fernablesung spielt eine zentrale Rolle im modernen Verteilerschlüssel, da sie eine verbrauchsgenaue und rechtssichere Abrechnung ermöglicht – ohne Betreten der Wohnung und ohne manuelle Fehlerquellen. Für Hausverwaltungen bringt das erhebliche Vorteile in der Effizienz und Transparenz.

Wichtige Funktionen und Vorteile der Fernablesung:

  • Exakte Verbrauchsdaten: Die automatische Erfassung erlaubt eine tagesgenaue oder monatliche Verbrauchszuteilung, z. B. bei Nutzerwechseln.
  • Rechtskonformität: Erfüllung der Verbrauchsinformation gemäß Heizkostenverordnung (§ 6a HeizkostenV).
  • Zeiteinsparung: Kein Koordinationsaufwand mehr für manuelle Ablesetermine – besonders in großen oder schwer zugänglichen Objekten.
  • Fehlerminimierung: Automatisierte Datenübertragung reduziert Ablese- und Übertragungsfehler auf ein Minimum.
  • Gerechter Verteilerschlüssel: Der tatsächliche Einzelverbrauch jedes Nutzers bildet die Basis der Kostenverteilung – Ausnahmeregelungen (z. B. Schätzung) entfallen weitgehend.
  • Bessere Mieterkommunikation: Auf Wunsch können Verbrauchswerte regelmäßig digital bereitgestellt werden – das stärkt Vertrauen und Nachvollziehbarkeit.

Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für Funkzähler nach DSGVO?

Funkzähler unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sie personenbeziehbare Verbrauchsdaten erfassen und übermitteln. Für Hausverwaltungen bedeutet das, dass alle Erfassungs-, Speicher- und Übertragungsvorgänge datenschutzkonform und transparent gestaltet sein müssen. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Betriebskostenabrechnung genutzt werden und müssen gegen unbefugten Zugriff geschützt sein – z. B. durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Datenübertragung. Zusätzlich sind Mieter über Art, Zweck und Umfang der Datennutzung schriftlich zu informieren (Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO). Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist notwendig, wenn ein externer Messdienstleister eingesetzt wird. Zudem müssen Speicherfristen definiert und Zugriffe dokumentiert werden. Wichtig ist auch die Möglichkeit für Mieter, Auskunft über gespeicherte Daten zu erhalten. Wer gegen diese Anforderungen verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Vertrauensverlust bei den Mietparteien. Daher ist ein klar dokumentiertes Datenschutzkonzept bei der Nutzung von Funkzählern für jede Hausverwaltung unerlässlich.

Heidi Systems kombiniert digitale Verbrauchserfassung, automatisierte Datenübertragung und rechtssichere Abrechnung in einem System. Der Einbau ist kostenfrei, und sämtliche Leistungen – einschließlich Wartung, Fernablesung und Dokumentation – sind im Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten. So profitieren Hausverwaltungen von maximaler Effizienz bei minimalem Aufwand.

Wie sicher sind die Funkprotokolle und Zählerdaten gegenüber Manipulation?

Die Sicherheit von Funkprotokollen und Zählerdaten hat höchste Priorität, da es sich um sensible, oft personenbezogene Verbrauchsdaten handelt. Moderne Funkzähler verwenden in der Regel verschlüsselte Kommunikationsstandards wie OMS (Open Metering System) oder Wireless M-Bus, die speziell für Manipulationsschutz und Datenintegrität entwickelt wurden.

Sicherheitsmerkmale im Überblick:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle übertragenen Daten werden nach anerkannten Verschlüsselungsstandards (z. B. AES-128) gesichert.
  • Digitale Signaturen: Schutz vor Datenverfälschung durch Prüfmechanismen direkt im Zähler.
  • Zugriffsmanagement: Nur autorisierte Empfänger – z. B. zertifizierte Abrechnungsdienstleister – dürfen die Daten entschlüsseln und nutzen.
  • Übertragungsfrequenzen: Die Systeme arbeiten auf kurzen, verschlüsselten Funkstrecken, wodurch ein Abfangen oder Stören erschwert wird.
  • Integritätsprüfungen: Regelmäßige Systemchecks und Firmware-Updates minimieren Schwachstellen.

Welche Softwarelösungen oder Dienstleister erleichtern die Verteilung in der Praxis?

Softwarelösungen und Programme bieten Fernablesung, Datenaufbereitung und AbrechnungSoftwarelösungen und Programme bieten Fernablesung, Datenaufbereitung und Abrechnung

In der Praxis setzen immer mehr Hausverwaltungen auf digitale Softwarelösungen und externe Messdienstleister, um die Verteilung von Wasser-, Wärme- und Stromkosten effizient und rechtssicher zu gestalten. Programme wie ista, Techem, Brunata-Metrona oder Kalorimeta (KALO) bieten integrierte Systeme zur Fernablesung, Datenaufbereitung und Abrechnung – inklusive automatischer Berücksichtigung des jeweils gültigen Verteilerschlüssels. Diese Lösungen ermöglichen eine zeitnahe Erfassung und transparente Aufbereitung der Verbrauchswerte sowie die Erstellung rechtskonformer Abrechnungen. Zusätzlich sind viele dieser Anbieter nach BSI-Standards zertifiziert, was die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllt. Die meisten Systeme lassen sich direkt mit bestehenden Immobilienverwaltungsprogrammen (z. B. Domus, Haufe PowerHaus oder Wodis Sigma) verknüpfen, wodurch Arbeitsprozesse automatisiert und Fehlerquellen minimiert werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger Verwaltungsaufwand, mehr Transparenz für Mieter und eine deutliche Reduktion des Haftungsrisikos bei der Nebenkostenabrechnung.

“Intelligente Software spart Zeit, minimiert Fehler und schafft Vertrauen – das ist heute Standard in der Hausverwaltung.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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