Warmwasserzähler Eichfrist: So behalten Sie die gesetzlichen Fristen im Blick

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6 Oktober 2025
Warmwasserzähler Eichfrist: So behalten Sie die gesetzlichen Fristen im Blick

Wie lange ist ein Warmwasserzähler geeicht?

Ein Warmwasserzähler ist gemäß deutschem Eichrecht auf 6 Jahre geeicht. Diese Frist beginnt ab dem erstmaligen Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme des Zählers.

Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:

  • Eichdauer: 6 Jahre gesetzliche Gültigkeit laut Mess- und Eichgesetz (MessEG)
  • Zählertyp beachten: Gilt für mechanische und digitale Warmwasserzähler gleichermaßen
  • Austauschpflicht: Nach Ablauf der Eichfrist muss der Zähler ersetzt oder nachgeeicht werden
  • Kennzeichnung: Das Eichjahr ist direkt auf dem Zähler aufgedruckt (z. B. „21“ für 2021)
  • Toleranzfrist: Es gibt keine gesetzliche Verlängerung – Überschreitungen gelten als Verstoß

Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?

Ist die Eichfrist eines Warmwasserzählers abgelaufen, darf der Zähler nicht mehr für die Betriebskostenabrechnung verwendet werden. Der Einsatz eines nicht geeichten Messgeräts stellt einen Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz (MessEG) dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem riskieren Hausverwaltungen rechtliche Konflikte mit Mietern, wenn Abrechnungen auf veralteten Zählern basieren. Um das zu vermeiden, sollte der Austausch rechtzeitig geplant und dokumentiert werden.

Wo finde ich das Eichdatum auf dem Wasserzähler?

Das Eichdatum eines Warmwasserzählers ist in der Regel gut sichtbar direkt am Gerät angebracht. Es zeigt an, bis wann der Zähler zur Abrechnung verwendet werden darf.

So erkennen Sie das Eichdatum:

  • Prüfkennzeichen: Meist ein kleiner Aufdruck oder Aufkleber auf der Vorderseite des Zählers
  • Jahresangabe: Darstellung oft als Zweiziffern-Code – z. B. „22“ für das Eichjahr 2022
  • Sanduhr-Symbol: Häufig begleitet von einem Symbol (z. B. Sanduhr oder CE-Kennzeichnung mit Jahr)
  • Typenschild oder Gehäuseprägung: Je nach Hersteller auf dem Typenschild oder ins Metall/Kunststoffgehäuse eingraviert

Wie oft muss ein Warmwasserzähler getauscht werden?

Ein Warmwasserzähler muss in der Regel alle 6 Jahre getauscht werden, da nach Ablauf dieser Zeit die gesetzliche Eichfrist endet. Ein Weiterbetrieb ohne gültige Eichung ist nicht zulässig und kann zu Abrechnungsproblemen und rechtlichen Konsequenzen führen. Der Austausch sollte daher vorausschauend geplant und dokumentiert werden, um Kosten und Aufwand zu minimieren.

Welche Eichfristen gelten für Warmwasserzähler in Deutschland?

In Deutschland sind die Eichfristen für Warmwasserzähler gesetzlich durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt. Sie definieren, wie lange ein Zähler für verbrauchsabhängige Abrechnungen zulässig ist.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Eichfrist Dauer: 6 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme
  • Gültigkeit bundesweit: Die Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern
  • Neuer Zähler = neue Frist: Nach Austausch beginnt die Frist erneut
  • Keine automatische Verlängerung: Nach Fristablauf verpflichtender Austausch oder Nacheichung

Unterscheiden sich die Fristen je nach Bundesland?

Nein, die Eichfristen für Warmwasserzähler sind in ganz Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Es gibt keine länderspezifischen Abweichungen, die Frist beträgt überall 6 Jahre. Hausverwaltungen müssen sich daher nicht an unterschiedliche Landesregelungen anpassen, sondern können bundesweit einheitlich planen.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Warmwasser-, Kaltwasser- und Wärmezählern?

Für Hausverwaltungen ist es wichtig, die Funktionsweise und den Einsatzzweck der verschiedenen Zählertypen zu kennen, da sie jeweils unterschiedlichen Medien und Abrechnungsarten dienen.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Warmwasserzähler

  • Messen den Verbrauch von erhitztem Wasser
  • Einsatz z. B. in Küche und Bad zur Verbrauchsabrechnung
  • Eichfrist: 6 Jahre

Kaltwasserzähler

  • Erfassen den Verbrauch von unbeheiztem Wasser
  • Meist an der Hauptleitung oder pro Wohneinheit installiert
  • Kaltwasserzähler Eichfrist: 6 Jahre

Wärmezähler

  • Bestimmen den Energieverbrauch von Heizungsanlagen
  • Erfassen Temperaturdifferenz und Durchflussmenge
  • Eichfrist: 6 Jahre

“Wer die technischen Unterschiede der Zählertypen kennt, kann Abrechnungen präziser gestalten und teure Fehlplanungen vermeiden.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Eichpflicht (MessEG, MessEV)?

Die Eichpflicht für Warmwasserzähler ist im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgelegt. Diese Vorschriften regeln, dass nur geeichte Messgeräte für verbrauchsabhängige Abrechnungen verwendet werden dürfen. Die Eichfrist beträgt 6 Jahre und beginnt mit dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme des Zählers. Verstöße gegen diese Vorgaben gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden. Hausverwaltungen sind daher verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Eichfristen aktiv zu überwachen.

Wie wird die Eichfrist eines Funkwasserzählers festgestellt?

So stellen Hausverwaltungen die Eichfrist zuverlässig festSo stellen Hausverwaltungen die Eichfrist zuverlässig fest

Die Eichfrist eines Funkwasserzählers beginnt mit dem Jahr, in dem der Zähler erstmals in Betrieb genommen oder in Verkehr gebracht wurde – unabhängig davon, wann die Montage erfolgt ist. Die Frist ist gesetzlich auf 6 Jahre festgelegt und darf nicht überschritten werden.

So stellen Hausverwaltungen die Eichfrist zuverlässig fest:

Eichkennzeichnung prüfen:

  • Jeder Funkzähler Wasser trägt eine Eichmarkierung oder Gravur, meist bestehend aus einer zweistelligen Jahreszahl (z. B. „23“ für 2023).
  • Diese Angabe befindet sich auf dem Gehäuse, dem Typenschild oder als Aufkleber.

Hersteller- und Lieferdokumente einsehen:

  • Der genaue Zeitpunkt des Inverkehrbringens kann ggf. über die Lieferscheine oder Rechnungen nachvollzogen werden.
  • Auch Herstellerbescheinigungen enthalten relevante Hinweise zum Eichdatum.

Zählerverwaltung digitalisieren:

  • Durch digitale Erfassung (z. B. in einem Abrechnungssystem oder Zählerverwaltungs-Tool) lassen sich Fristen automatisch überwachen.
  • Frühzeitige Erinnerungen ermöglichen einen rechtzeitigen Austausch ohne Abrechnungsrisiko.

Welche Anforderungen gelten für elektronische Funkzähler mit Fernauslesung?

Elektronische Funkwasserzähler mit Fernauslesung müssen den Vorgaben des Mess- und Eichrechts sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie geeicht und für die Fernauslesung technisch zugelassen sind. Wichtig ist, dass die übertragenen Daten verschlüsselt erfolgen und der Zählerstand manipulationssicher gespeichert wird. Zusätzlich muss die Datensicherheit bei der Übertragung und Verarbeitung gewährleistet sein – etwa durch den Einsatz moderner Funkstandards wie OMS oder LoRaWAN, die eine geschützte Kommunikation ermöglichen.

Für Hausverwaltungen ist entscheidend, dass die Zähler interoperabel, also mit verschiedenen Auslesesystemen kompatibel sind, und sich nahtlos in bestehende Abrechnungssysteme integrieren lassen. Ebenso muss eine transparente Information der Nutzer über Art und Umfang der Datenverarbeitung erfolgen, um rechtlichen Anforderungen zu genügen. Nur zertifizierte Geräte mit konformer CE-Kennzeichnung und nachgewiesener Eichgültigkeit dürfen eingebaut und verwendet werden.

Welche technischen Standards und Schnittstellen sind bei neuen Funkzählern relevant?

Moderne Funkzähler müssen bestimmten Standardprotokollen und Schnittstellen entsprechen, um eine sichere und systemübergreifende Auslesung zu ermöglichen. Für Hausverwaltungen ist die Auswahl kompatibler und interoperabler Geräte entscheidend für effiziente Prozesse und geringe Folgekosten.

Relevante Standards und Schnittstellen:

OMS (Open Metering System):

  • Der meistverwendete Standard in Deutschland
  • Unterstützt Wasser-, Wärme-, Gas- und Funkzähler Strom
  • Hohe Datensicherheit, herstellerunabhängig und zukunftssicher

M-Bus / Wireless M-Bus:

  • Kabelgebundene oder drahtlose Auslesung
  • Weit verbreitet bei Immobilien mit gemischter Zählertechnik

LoRaWAN:

  • Funktechnologie mit großer Reichweite bei geringem Energieverbrauch
  • Ideal für schwer zugängliche Gebäude oder große Liegenschaften

NB-IoT (Narrowband IoT):

  • Mobilfunkbasierte Datenübertragung
  • Besonders geeignet für Neubauten ohne vorhandene Infrastruktur

Standardisierte Schnittstellen:

  • z. B. XML oder CSV für einfache Anbindung an Abrechnungssysteme
  • REST- oder API-Schnittstellen bei cloudbasierten Lösungen

Wie wird der Datenschutz bei Funkzählern und Fernauslesung sichergestellt?

Der Datenschutz bei Funkzählern wird durch eine Kombination aus technischen Schutzmaßnahmen und rechtlichen Vorgaben sichergestellt. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Verbrauchsdaten nur dann erfasst und übertragen werden, wenn dies zweckgebunden, verschlüsselt und dokumentiert erfolgt. Moderne Funkzähler nutzen sichere Übertragungsprotokolle wie OMS (Open Metering System), bei denen die Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt sind und kein Rückschluss auf einzelne Nutzer möglich ist.

Hausverwaltungen müssen zudem sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Messdaten erhalten und die Speicherung zeitlich begrenzt erfolgt. Bei cloudbasierten Lösungen ist auf Serverstandorte in der EU zu achten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Mieter müssen transparent informiert werden, welche Daten erfasst werden, zu welchem Zweck und wer sie verarbeitet. Nur Zähler mit DSGVO-konformer Zertifizierung sollten eingebaut werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Was müssen Hausverwaltungen bei der Dokumentation der Eichfristen beachten?

Zählerdaten zur Erfassung für die Dokumentation der EichfristenZählerdaten zur Erfassung für die Dokumentation der Eichfristen

Eine sorgfältige Dokumentation der Eichfristen ist für Hausverwaltungen nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch praktisch unverzichtbar. Sie dient als Rechtssicherheit gegenüber Mietern und Behörden und verhindert Abrechnungsfehler oder Bußgelder bei Fristverstößen.

Wichtige Anforderungen an die Dokumentation:

Erfassung der Zählerdaten:

  • Zählernummer, Einbauort, Einbaudatum, Hersteller – Kaltwasserzähler Nummer
  • Eichjahr laut Aufdruck oder Lieferschein
  • Fristende (z. B. 6 Jahre bei Warmwasserzählern)

Pflege eines digitalen Zählerregisters:

  • Übersicht in Excel, ERP-System oder spezialisierter Software
  • Automatische Erinnerung an bevorstehende Fristabläufe

Belegbare Unterlagen hinterlegen:

  • Montageprotokolle, Lieferscheine, Prüf- und Eichbescheinigungen
  • Speicherung an zentral zugänglichem Ort (z. B. Cloud oder Server)

Zugriffsberechtigung regeln:

  • Nur autorisierte Personen dürfen Daten einsehen und bearbeiten
  • Nachweise bei Prüfungen oder Mieteranfragen sofort verfügbar

Transparente Kommunikation mit Mietern:

  • Bei Rückfragen oder Abrechnungsreklamationen sollten relevante Angaben sofort belegt werden können

“Eine saubere Zählerdokumentation ist wie die Buchhaltung – unauffällig, aber im Ernstfall entscheidend.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche Strafen drohen bei verpasster oder fehlender Eichung?

Wird ein Warmwasserzähler nach Ablauf der Eichfrist weiterhin zur Abrechnung genutzt, liegt ein Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz (MessEG) vor. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis liegen die Beträge zwar meist darunter, doch bereits ein einzelner nicht geeichter Zähler kann bei systematischer Nichtbeachtung rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Zusätzlich sind Abrechnungen mit ungeeichten Zählern rechtlich angreifbar, was zu Rückforderungen durch Mieter führen kann. Auch der Verlust der Betriebskostenumlagefähigkeit ist möglich, wenn Messwerte rechtlich nicht anerkannt werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Eine lückenlose Überwachung und fristgerechter Austausch sind unverzichtbar, um Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Wer ist rechtlich verantwortlich für die Einhaltung der Eichfrist – Eigentümer oder Verwalter?

Die gesetzliche Verantwortung für die Einhaltung der Eichfristen liegt grundsätzlich beim Geräteverwender – im Kontext von Mietobjekten also beim Eigentümer. Allerdings wird diese Pflicht in der Praxis häufig per Verwaltervertrag auf die Hausverwaltung übertragen, die damit für die fristgerechte Überwachung, Dokumentation und den Austausch zuständig ist.

Rechtliche Zuordnung im Überblick:

Eigentümerpflicht:

  • Eigentümer trägt die rechtliche Verantwortung laut MessEG
  • Bei fehlender Beauftragung haftet der Eigentümer bei Verstößen

Übertragung auf Verwalter:

  • In der Regel im Verwaltervertrag geregelt
  • Verwalter übernimmt operative Durchführung und Überwachung der Fristen
  • Mieter haben keine Verantwortung, aber ein Recht auf korrekte Abrechnung. Ein Mangel an geeichten Zählern kann zur Anfechtung und Betriebskostenabrechnung Widerspruch führen.

Empfehlung:

  • Schriftliche Regelung im Verwaltervertrag über Zuständigkeit
  • Nutzung digitaler Tools zur Fristenüberwachung und rechtssicheren Dokumentation

Wie läuft der Austausch eines abgelaufenen Warmwasserzählers ab?

Der Austausch eines abgelaufenen Warmwasserzählers erfolgt in mehreren klar definierten Schritten und sollte rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist geplant werden. Zunächst prüft die Hausverwaltung die Eichdaten im Zählerverzeichnis und legt auf dieser Basis einen Austauschzeitpunkt fest. Anschließend erfolgt die Beauftragung eines zertifizierten Fachbetriebs, der den Ausbau des alten und die Montage des neuen Zählers vornimmt. Dabei wird der neue Zähler korrekt eingebaut, plombiert und mit Eichjahr und Seriennummer dokumentiert.

Wichtig ist, dass alle Daten schriftlich festgehalten werden – inklusive Zählernummern, Einbauzeitpunkt und Technikerangabe. Diese Informationen müssen später für die Abrechnung und eventuelle Nachfragen durch Mieter oder Prüfbehörden nachvollziehbar vorliegen. Parallel sollte die Verwaltung das digitale Zählerverzeichnis aktualisieren, um die nächste Eichfrist korrekt zu erfassen. Wird der Austausch Warmwasserzähler professionell organisiert, entstehen weder Abrechnungsprobleme noch rechtliche Risiken – entscheidend ist die fristgerechte Durchführung und saubere Dokumentation.

Wie kann der Austausch effizient in einem Mehrparteienhaus organisiert werden?

Ein effizienter Zähleraustausch im Mehrparteienhaus erfordert strukturierte Planung, klare Kommunikation und die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern. Ziel ist es, den Austausch fristgerecht, mit minimalem Aufwand für Mieter und ohne Störungen im Betriebsablauf durchzuführen.

Bewährte Schritte zur Organisation:

Fristenanalyse und Planung:

  • Prüfung der Eichfristen über ein Zählerverzeichnis
  • Festlegung eines geeigneten Zeitraums für den Austausch

Dienstleister koordinieren:

  • Beauftragung eines zertifizierten Messdienstleisters
  • Optional: Angebote einholen, um Kosten zu vergleichen

Mieter frühzeitig informieren:

  • Schriftliche Ankündigung mit Terminfenster (mind. 2 Wochen vorher)
  • Hinweis auf Zutrittsnotwendigkeit zu Technikräumen oder Wohnungen

Austausch termingerecht durchführen:

  • Austausch durch Fachpersonal inkl. Funktionsprüfung und Plombierung
  • Altdaten erfassen, neue Zähler dokumentieren (Zählernummer, Eichjahr, Einbaudatum)

Dokumentation & Systempflege:

  • Alle Daten im Abrechnungssystem oder Zählerregister aktualisieren
  • Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit für Eigentümer und Abrechner

Nachbereitung und Kontrolle:

  • Störmeldungen aufnehmen und ggf. Korrekturen veranlassen
  • Bestätigung der erfolgreichen Umsetzung an Eigentümer übermitteln

Vorteil mit Heidi Systems: Durch das digitale Zählermanagement von Heidi Systems werden Eichfristen automatisch überwacht, Austauschtermine koordiniert und alle relevanten Daten revisionssicher dokumentiert. Der Einbau ist kostenfrei, und die jährliche Servicepauschale von 150 € pro Wohneinheit deckt Wartung, Ablesung und Datenmanagement ab – so bleibt der gesamte Prozess für Hausverwaltungen effizient, transparent und rechtssicher.

Welche Rolle spielen Dienstleister und Messdienste beim Eichfristmanagement?

Dienstleister und Messdienste übernehmen beim Eichfristmanagement eine zentrale Rolle, insbesondere in Mehrparteienhäusern mit vielen Zählern. Sie sorgen dafür, dass alle relevanten Messgeräte fristgerecht ausgetauscht oder nachgeeicht werden und dabei die gesetzlichen Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) eingehalten werden. Zu ihren Aufgaben gehören die Erfassung der Zählerdaten, der Terminabgleich mit Mietern, die fachgerechte Montage neuer Zähler, sowie die Dokumentation aller Maßnahmen.

Zudem stellen professionelle Messdienste oft digitale Monitoring- und Verwaltungssysteme bereit, mit denen Hausverwaltungen jederzeit den Status aller Eichfristen im Bestand überblicken können. Sie bieten auch automatische Erinnerungen, erstellen Protokolle für die Betriebskostenabrechnung und fungieren bei Fragen als technischer Ansprechpartner.

“Ein starker Messdienst an der Seite der Verwaltung spart Zeit, minimiert Risiken und sichert gesetzeskonforme Abläufe.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Zählerwechsel für die Verwaltung?

Auswirkungen von Zählerwechsel für die VerwaltungAuswirkungen von Zählerwechsel für die Verwaltung

Der turnusmäßige Zählerwechsel ist für Hausverwaltungen mit direkten Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden – gleichzeitig kann eine vorausschauende Planung wirtschaftliche Vorteile bringen. Entscheidend ist, wie effizient der Wechsel durchgeführt und wie gut er in bestehende Verwaltungsprozesse eingebunden wird.

Wirtschaftliche Auswirkungen im Überblick:

Kostenfaktoren:

  • Anschaffungskosten für neue, geeichte Zähler
  • Montagekosten durch Fachfirmen oder Messdienste
  • Verwaltungsaufwand für Terminierung, Dokumentation und Mieterkommunikation
  • Eventuelle Folgekosten bei verspätetem Austausch (z. B. Bußgelder, Rückabwicklungen)

Umlagefähigkeit:

  • Zählerwechselkosten sind teilweise betriebskostenumlagefähig, sofern sie dem Verbrauch dienen (z. B. Eichung, Miete, Wartung)
  • Einmalige Anschaffungen gehören i. d. R. zu den Investitionskosten und sind nicht umlagefähig

Langfristige Einsparpotenziale:

  • Nutzung moderner Funkzähler reduziert Ablesekosten und manuelle Aufwände
  • Digitale Verwaltungslösungen senken Fehlerquote und Bearbeitungszeit
  • Frühzeitige Bündelung von Austauschterminen spart Monteurkosten

Risiken bei Missachtung:

  • Abrechnungsverluste durch nicht anerkannte Zählerstände
  • Regressforderungen bei fehlerhafter Abrechnung
  • Imageverlust durch Beschwerden oder rechtliche Auseinandersetzungen

Wie gelingt die langfristige Planung aller Zählerwechsel im Bestand?

Eine erfolgreiche und wirtschaftliche Verwaltung von Liegenschaften erfordert eine systematische und langfristige Planung der Zählerwechsel. Zentral ist dabei die frühzeitige Erfassung aller relevanten Zählerdaten, insbesondere Eichjahr, Zählernummer, Einbauort und Fristende. Diese Informationen sollten in einem digitalen Zählerverzeichnis gepflegt werden, das automatische Erinnerungen generiert und so hilft, Fristüberschreitungen zuverlässig zu vermeiden.

Zusätzlich empfiehlt sich eine Bündelung der Austauschtermine nach Objekt oder Region, um Monteurkosten zu senken und den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Auch der Einsatz von Funkzählern mit Fernauslesung reduziert in Zukunft manuelle Ablesekosten und verbessert die Abrechnungssicherheit. Wichtig ist, die Planung regelmäßig zu überprüfen und bei Bestandsänderungen (z. B. Sanierungen oder Mieterwechsel) anzupassen.

Die Einbindung von professionellen Messdienstleistern, die Monitoring-Tools und Schnittstellen zur Abrechnungssoftware bereitstellen, erleichtert die Umsetzung zusätzlich. So entsteht ein verlässlicher, kosteneffizienter und rechtssicherer Prozess, der sowohl Eigentümern als auch Mietern zugutekommt.

Vorteil mit Heidi Systems: Mit dem intelligenten Zählermanagement von Heidi Systems behalten Hausverwaltungen jederzeit den Überblick über alle Eichfristen, Austauschtermine und Gerätestände. Die Systeme erfassen Zählerdaten automatisch, koordinieren den Wechsel rechtzeitig und dokumentieren alles revisionssicher. Der Einbau ist kostenfrei, und für nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Wartung, Ablesung und Datenmanagement inklusive – für eine zukunftssichere und stressfreie Verwaltung.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

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