Wärmemengenzähler Heizkörper: Einsatzmöglichkeiten, Vorteile & Abrechnungs-Tipps

Wie funktioniert ein Wärmemengenzähler am Heizkörper?
Ein Wärmemengenzähler am Heizkörper misst die tatsächlich übertragene Wärmemenge, nicht nur die Laufzeit oder Temperatur. Er liefert eine verbrauchsgenaue Grundlage zur Heizkostenabrechnung.
So funktioniert der Zähler in der Praxis:
- Messprinzip: Er erfasst kontinuierlich den Volumenstrom des Heizwassers und die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf.
- Berechnung: Aus diesen Werten errechnet das Gerät die abgegebene Wärmeenergie in Kilowattstunden (kWh).
- Sensorik: In modernen Geräten erfolgt die Messung elektronisch, meist per integrierter Fühler oder Ultraschallsensorik.
- Funkübertragung: In der Regel senden Funk-Wärmemengenzähler die Daten automatisch an ein zentrales System, ohne dass eine Vor-Ort-Ablesung nötig ist.
Vorteile für Hausverwaltungen:
- Erhöht die Abrechnungsgenauigkeit und Transparenz gegenüber Mietern.
- Erfüllt die Anforderungen der Heizkostenverordnung.
- Reduziert den Verwaltungsaufwand bei der Ablesung und Dokumentation.
Wie heißt der Zähler am Heizkörper?
Der Zähler am Heizkörper wird je nach Technik unterschiedlich bezeichnet. Bei elektronischer Messung der Wärmeleistung spricht man in der Regel von einem Wärmemengenzähler. Wird lediglich die Temperaturdifferenz über die Zeit erfasst, handelt es sich meist um einen Heizkostenverteiler. Beide Geräte dienen der verbrauchsabhängigen Erfassung von Heizenergie, unterscheiden sich jedoch deutlich im Messprinzip. Für eine präzise Heizkostenabrechnung gemäß Heizkostenverordnung kommen bevorzugt Funk-Wärmemengenzähler zum Einsatz.
Wie viel kostet ein Wärmezähler für einen Heizkörper?
Die Kosten für einen Wärmemengenzähler am Heizkörper hängen von Gerätetyp, Technik und Einbauaufwand ab. Für Hausverwaltungen ergeben sich folgende Richtwerte:
Gerätekosten (Kauf):
- Einfache Heizkostenverteiler: ca. 20–50 €
- Elektronische Wärmemengenzähler: ca. 80–150 €
- Funkfähige Modelle: ca. 120–200 €
Installation (einmalig):
- je nach Gebäudestruktur und Rohrführung ca. 50–150 € pro Zähler
Wartung und Ablesung (jährlich):
- bei Miet- oder Serviceverträgen oft im Gesamtpreis enthalten
- sonst etwa 10–25 € jährlich pro Gerät
In vielen Fällen nutzen Hausverwaltungen Mietmodelle oder Full-Service-Verträge, bei denen Einbau, Wartung und Fernauslesung als Pauschale (z. B. 25–35 € pro Jahr) abgerechnet werden – ohne hohe Anschaffungskosten.
Ein besonders transparentes und effizientes Modell bietet das Unternehmen Heidi Systems:
Dort erfolgt der Einbau sämtlicher Zähler kostenfrei – unabhängig von Gebäudestruktur oder Heizungsart. Statt Einmalkosten zahlen Verwaltungen lediglich eine Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Dieser Betrag deckt alle Leistungen ab: moderne Funk-Wärmemengenzähler, Einbau, regelmäßige Wartung, Fernauslesung, Eichfristüberwachung sowie ein digitales Portal mit monatlichen Verbrauchsinformationen. Zusätzliche Service- oder Wartungsverträge sind nicht notwendig. Das reduziert sowohl den Verwaltungsaufwand als auch langfristige Betriebskosten.
Wie wird der Verbrauch am Heizkörper gemessen?
Der Verbrauch am Heizkörper wird entweder über einen Heizkostenverteiler oder einen Wärmemengenzähler erfasst. Heizkostenverteiler messen die Temperaturdifferenz am Heizkörper über einen festgelegten Zeitraum – sie liefern relative Verbrauchswerte, keine exakten kWh. Wärmemengenzähler hingegen erfassen zusätzlich den Wasserdurchfluss und berechnen daraus die tatsächliche Wärmeenergie in Kilowattstunden (kWh). Für eine präzise, gesetzeskonforme Abrechnung nach Heizkostenverordnung sind daher Wärmemengenzähler die genauere Lösung.
Was ist ein Wärmemengenzähler am Heizkörper und wie funktioniert er?

Ein Wärmemengenzähler ist ein präzises Messgerät zur Erfassung der tatsächlich verbrauchten Heizenergie pro Heizkörper oder Heizkreis. Im Gegensatz zu einfachen Heizkostenverteilern liefert er exakte Verbrauchswerte in kWh.
So funktioniert er:
- Messung des Volumenstroms: Er misst, wie viel Heizwasser durch das Rohrsystem fließt.
- Temperaturdifferenz: Gleichzeitig erfasst er die Temperatur des Vor- und Rücklaufs.
- Berechnung der Wärmeenergie: Aus Wassermenge und Temperaturdifferenz errechnet er die abgegebene Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh).
Einsatzgebiet in der Hausverwaltung:
- Ideal bei Zentralheizungen mit Heizkreisverteilung (z. B. Fußbodenheizung oder Etagenverteilung).
- Pflicht in vielen Fällen laut Heizkostenverordnung neueste Fassung für eine verbrauchsabhängige Abrechnung.
Ein Wärmemengenzähler sorgt für mehr Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit bei der Heizkostenverteilung.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Wärmemengenzähler in Deutschland?
In Deutschland regelt die Heizkostenverordnung (HKVO) die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Heizenergie. Demnach müssen in zentral beheizten Gebäuden mindestens 50 % der Heizkosten anhand des tatsächlichen Verbrauchs der Nutzer abgerechnet werden – maximal sind 70 % erlaubt – Heizkostenabrechnung 30/70 oder 50/50 was ist besser? Um dies zu ermöglichen, sind geeichte Messgeräte wie Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler gesetzlich vorgeschrieben. Seit der Novelle 2021 gilt zudem: Neu installierte Zähler müssen fernablesbar sein und ab 2027 muss jede Liegenschaft vollständig fernauslesbar sein. Damit sollen Datentransparenz und jährliche Verbrauchsinformationen für Mieter sichergestellt werden.
Gibt es Unterschiede in den Landesvorgaben der Bundesländer?
Grundsätzlich gilt für Wärmemengenzähler und deren Einsatz in Mietobjekten bundesweit die Heizkostenverordnung (HKVO) – sie ist einheitlich auf Bundesebene geregelt. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen jedoch in folgenden Bereichen:
- Landesbauordnungen: Manche Bundesländer stellen zusätzliche Anforderungen an die Installation und den Brandschutz bei Funktechnik oder Nachrüstungen.
- Förderprogramme: Es gibt regionale Förderungen oder Zuschüsse für den Einbau digitaler Messtechnik, etwa im Rahmen energetischer Sanierungen.
- Datenschutzaufsicht: Die Umsetzung und Kontrolle des Datenschutzes liegt bei den jeweiligen Landesdatenschutzbehörden, wodurch sich Anforderungen in der Praxis leicht unterscheiden können.
Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung (HKVO) bei der Zählerpflicht?
Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Deutschland. Sie schreibt vor, dass mindestens 50 % der Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch erfasst und verteilt werden müssen. Um dies zu ermöglichen, sind geeichte Messgeräte wie Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler gesetzlich verpflichtend. Seit der Novelle 2021 verlangt die HKVO zudem, dass neu installierte Geräte fernablesbar sein müssen. Ab 2027 gilt sogar eine vollständige Fernablesbarkeitspflicht für alle Liegenschaften. Die HKVO sichert damit Transparenz, Fairness und Rechtskonformität in der Heizkostenabrechnung.
Wann ist ein Wärmemengenzähler gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Wärmemengenzähler ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung gemäß § 5 der Heizkostenverordnung (HKVO) erforderlich ist und eine exakte Erfassung der Wärmeenergie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Pflicht besteht insbesondere bei:
- Zentralheizungen mit Verteilung über Heizkreise (z. B. bei Fußbodenheizung oder Wohnungsverteilung über Heizstränge)
- Technisch geeigneter Rohrführung, bei der Volumenstrom und Temperaturdifferenz gemessen werden können
- Neubauten oder Sanierungen, bei denen moderne Wärmemengenzähler wirtschaftlich eingebaut werden können
- Fernauslesbaren Geräten, bei Neuinstallationen ab 2022 verpflichtend
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Einbau technisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist (§ 11 HKVO).
Was sind Funkzähler und welche Arten gibt es?
Funkzähler sind moderne Messgeräte, die den Verbrauch von Energie oder Wasser automatisch per Funk an ein zentrales System übermitteln. Dadurch entfällt die manuelle Ablesung vor Ort, was insbesondere für Hausverwaltungen eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis bedeutet. Zudem minimiert die digitale Übertragung das Risiko von Ablesefehlern und ermöglicht eine rechtssichere, kontinuierliche Verbrauchserfassung.
Zu den wichtigsten Arten zählen Wärmemengenzähler, die die abgegebene Wärmeenergie in Kilowattstunden (kWh) erfassen, sowie Heizkostenverteiler, die am Heizkörper den relativen Verbrauch ermitteln. Darüber hinaus gibt es Funkzähler Wasser, die den Durchfluss von Kalt- oder Warmwasser messen, Gaszähler für den Gasverbrauch und sogenannte Smart Meter für die präzise Strommessung. Alle diese Zählertypen sind heute auch in funkfähigen Varianten verfügbar.
Funkzähler schaffen damit die Grundlage für eine transparente und gesetzeskonforme Betriebskostenabrechnung nach Heizkostenverordnung und erleichtern gleichzeitig die Umsetzung der neuen Anforderungen zur monatlichen Verbrauchsinformation und Fernablesbarkeitspflicht ab 2027.
Welche technischen Anforderungen müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler unterliegen in Deutschland klaren technischen Anforderungen, damit sie rechtssicher, genau und datenschutzkonform betrieben werden können. Für Hausverwaltungen sind folgende Punkte besonders relevant:
- Eichpflicht nach Mess- und Eichgesetz (MessEG): Zähler müssen geeicht sein und dürfen nur innerhalb der gültigen Eichfrist verwendet werden (z. B. 5 Jahre bei Wasserzählern, 6 Jahre bei Wärmemengenzählern).
- Fernablesbarkeit gemäß HKVO (seit 2022 Pflicht): Neu installierte Geräte müssen aus der Ferne auslesbar sein – drahtlos, ohne Wohnungszutritt.
- Interoperabilität: Geräte sollen in offenen Systemen arbeiten, um Anbieterwechsel und Datenzugriff zu erleichtern.
- Datensicherheit: Die Funkübertragung muss verschlüsselt erfolgen (z. B. AES-Verschlüsselung), um personenbezogene Daten zu schützen.
- MID-Konformität: Zähler müssen den Anforderungen der EU-Messgeräterichtlinie (MID) entsprechen und entsprechend zertifiziert sein.
Nur wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, ist der rechtskonforme Betrieb und die fehlerfreie Abrechnung innerhalb der Hausverwaltung gewährleistet.
“Ein Funkzähler ist nur dann eine zukunftssichere Lösung, wenn er interoperabel, geeicht und sicher verschlüsselt ist – alles andere ist ein Kompromiss.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie oft müssen Wärmemengenzähler und Funkzähler geeicht oder ausgetauscht werden?
Wärmemengenzähler und andere Funkzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Die Eichfrist beträgt in der Regel 6 Jahre für Wärmemengenzähler und 5 Jahre für Wasserzähler – Eichfrist Wärmemengenzähler. Nach Ablauf dieser Fristen dürfen die Geräte nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden, sofern keine gültige Nacheichung oder ein Austausch erfolgt. Bei Funkzählern mit fest verbauten Batterien ist oft ein kompletter Gerätetausch nötig, da eine Wiederverwendung technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Eine regelmäßige Überprüfung und Dokumentation der Eichfristen ist daher Pflicht für jede Hausverwaltung.
Was müssen Hausverwaltungen bei der Auswahl und Installation beachten?
Bei der Auswahl und Installation von Wärmemengenzählern oder Funkzählern sollten Hausverwaltungen auf folgende Punkte achten, um rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu handeln:
- Rechtskonformität sicherstellen: Nur geeichte und fernablesbare Geräte gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) einsetzen.
- Technische Kompatibilität prüfen: Zähler müssen zur vorhandenen Heiztechnik und Rohrführung passen – insbesondere bei älteren Gebäuden wichtig.
- Datenschutz beachten: Geräte müssen verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen und DSGVO-konform betrieben werden.
- Austauschzyklen berücksichtigen: Frühzeitig auf Eichfristen und Batterielaufzeiten achten, um Ausfälle und Nachberechnungen zu vermeiden.
- Systemoffenheit bevorzugen: Offene Zählersysteme erleichtern bei Bedarf den Anbieterwechsel oder die Integration in bestehende Abrechnungssoftware.
- Hersteller- und Servicestabilität prüfen: Nur etablierte Anbieter mit langfristigem Support und Wartungskonzept wählen.
Eine sorgfältige Auswahl reduziert nicht nur spätere Probleme, sondern erhöht auch die Transparenz und Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.
Welche Anbieter und Systeme sind für Hausverwaltungen in der Praxis bewährt?
Für Hausverwaltungen haben sich in der Praxis vor allem Anbieter bewährt, die komplette Mess- und Abrechnungssysteme inklusive Fernauslesung, Softwareanbindung und Wartung anbieten. Zu den bekanntesten zählen ista, Techem, Brunata-Metrona und Kalo. Diese Unternehmen bieten zertifizierte, eichfähige Funkzähler, langjährige Betriebssicherheit und rechtssichere Abrechnungsdienstleistungen. Wichtig bei der Auswahl ist, dass das System interoperabel ist, also auch mit anderen Herstellern oder Softwarelösungen kompatibel bleibt. Hausverwaltungen profitieren besonders von Full-Service-Modellen, die Installation, Wartung, Ablesung und Datenspeicherung aus einer Hand liefern – zuverlässig, effizient und rechtlich auf dem neuesten Stand.
Welche Kosten entstehen für Einbau, Wartung und Betrieb von Funkzählern?
Die Gesamtkosten für Funkzähler setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Anbieter, Gerätetyp und Gebäudestruktur variieren können. Hausverwaltungen sollten mit folgenden Posten rechnen:
Einbaukosten (einmalig):
- je nach Aufwand und Technik: ca. 50–150 € pro Zähler
- zusätzliche Installationen (z. B. Datenempfänger) können weitere Kosten verursachen
Gerätekosten:
- bei Kauf: ca. 100–200 € pro Funk-Wärmemengenzähler
- bei Mietmodellen: keine Anschaffungskosten, aber laufende Gebühren
Wartung und Betrieb (jährlich):
- Service- oder Mietgebühren: ca. 20–40 € pro Gerät/Jahr
- enthalten meist Fernablesung, Störungsbeseitigung und Datenbereitstellung
Abrechnungskosten:
- für Verbrauchsabrechnungen durch Dienstleister: nach Vereinbarung, oft pauschal oder nutzerbezogen
Ein Full-Service-Vertrag kann wirtschaftlicher und kalkulierbarer sein als Einzelabrechnungen – besonders bei größeren Wohnanlagen.
Anstatt separater Einbaukosten und laufender Wartungsgebühren, bietet Heidi Systems eine Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, die sämtliche Kosten abdeckt – vom kostenfreien Einbau der Funkzähler über regelmäßige Wartung, bis hin zur Fernablesung und Datenbereitstellung. Zudem sind keine zusätzlichen Abrechnungskosten für Verbrauchsdaten notwendig, da alle Services im Pauschalpreis enthalten sind. Hausverwaltungen sparen sich so nicht nur Aufwand, sondern auch unvorhersehbare Kosten. Das Angebot eignet sich besonders für große Wohnanlagen, die auf einfache, kalkulierbare Lösungen angewiesen sind.
Wie können Hausverwaltungen Investitionen wirtschaftlich planen?
Hausverwaltungen sollten Investitionen in Funkzähler vorausschauend und gebäudebezogen planen. Zunächst ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sinnvoll, bei der Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten den Einsparungen durch automatisierte Ablesung und geringeren Verwaltungsaufwand gegenübergestellt werden. Empfehlenswert ist der Einsatz von Miet- oder Full-Service-Modellen, da diese die Investitionskosten senken und planbare Jahrespauschalen bieten. Zudem lassen sich Förderprogramme auf Landes- oder Bundesebene prüfen, insbesondere bei energetischer Sanierung. Wichtig ist auch, den Eichzyklus der bestehenden Geräte im Blick zu behalten, um rechtzeitig zu modernisieren. So entstehen keine unnötigen Doppelaufwände oder Abrechnungslücken – Eichfrist Wärmemengenzähler.
Wie läuft die Fernablesung per Funkzähler technisch ab?
Die Fernablesung per Funkzähler erfolgt vollautomatisch und berührungslos. Dabei senden die Zähler ihre Verbrauchsdaten in regelmäßigen Intervallen über ein verschlüsseltes Funksignal an zentrale Empfangseinheiten. Für Hausverwaltungen ergibt sich daraus ein klarer technischer Ablauf:
- Signalübertragung: Funkzähler senden Verbrauchsdaten in festgelegten Zeitabständen (z. B. täglich oder monatlich) über Short-Range-Funk (z. B. OMS-Standard) oder über Long-Range-Funknetze (wie LoRaWAN).
- Datenempfang: In der Immobilie werden Gateways oder Datensammler installiert, die alle Signale bündeln und an einen zentralen Server oder Cloud-Dienst übermitteln.
- Datenauswertung: Die empfangenen Messwerte werden in einer Abrechnungssoftware aufbereitet – entweder durch den Dienstleister oder direkt im Verwaltungsportal.
- Keine Wohnungsbegehung: Da keine manuelle Ablesung mehr nötig ist, wird der Zutritt zur Wohnung überflüssig, was Aufwand spart und die Privatsphäre der Bewohner schützt.
- Rechtskonforme Speicherung: Alle übertragenen Daten müssen DSGVO-konform und fälschungssicher archiviert werden.
Welche Vorteile bieten Funkzähler bei der Betriebskostenabrechnung?
Funkzähler bieten Hausverwaltungen bei der Betriebskostenabrechnung eine Reihe praktischer und wirtschaftlicher Vorteile. Der größte Pluspunkt ist die automatische und kontaktlose Erfassung der Verbrauchsdaten – ganz ohne Terminvereinbarung oder Wohnungszutritt. Das spart nicht nur Zeit und Personalaufwand, sondern reduziert auch Fehlerquellen durch manuelle Ablesung. Zudem stehen die Daten zeitnah und tagesgenau zur Verfügung, was eine frühzeitige Abrechnung und laufende Kontrolle möglich macht.
Ein weiterer Vorteil liegt in der rechtlichen Sicherheit: Durch den Einsatz geeichter und fernablesbarer Geräte erfüllt die Abrechnung die Anforderungen der Heizkostenverordnung, insbesondere die ab 2027 geltende Pflicht zur vollständigen Fernablesbarkeit. Außerdem verbessert sich die Transparenz gegenüber Mietern, da monatliche Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden können. Das stärkt das Vertrauen und fördert ein verbrauchsbewusstes Heizverhalten, was langfristig auch die Energiekosten senken kann.
“Funkzähler bringen Effizienz und Transparenz in die Abrechnung – und sparen dabei bares Geld auf Verwaltungsseite.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie wird der Datenschutz bei Funkzählern gewährleistet?

Der Datenschutz bei Funkzählern ist ein zentrales Thema für Hausverwaltungen, da hier personenbezogene Verbrauchsdaten erhoben und übertragen werden. Um diesen Schutz sicherzustellen, müssen mehrere technische und organisatorische Maßnahmen eingehalten werden:
- Verschlüsselte Datenübertragung: Die Zähler kommunizieren ausschließlich über stark verschlüsselte Funkprotokolle (z. B. AES 128-Bit). So wird verhindert, dass Unbefugte die Daten abfangen oder manipulieren können.
- Datensparsamkeit und Zweckbindung: Es werden nur die nötigen Verbrauchswerte übermittelt – keine Namen, Adressen oder sonstige personenbezogenen Informationen. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden für die Abrechnung.
- Zugriffsschutz: Nur autorisierte Personen oder Dienstleister erhalten Zugriff auf die gespeicherten Daten, meist über passwortgeschützte Portale mit Protokollierungspflicht.
- DSGVO-Konformität: Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mieter müssen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung transparent informiert werden.
- Speicherfristen: Verbrauchsdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie zur Abrechnung erforderlich sind. Danach müssen sie sicher gelöscht oder anonymisiert werden.
Mit Heidi Systems ist dieser Datenschutzstandard garantiert: Die Funkzähler werden kostenfrei eingebaut, die Daten ausschließlich verschlüsselt und DSGVO-konform verarbeitet, und Hausverwaltungen erhalten einen klar kalkulierbaren Pauschalpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive Ablesung, Wartung und sicherer Datenhaltung.
“Datenschutz beginnt nicht erst bei der Abrechnung – sondern schon bei der Auswahl der richtigen Messtechnik.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche datenschutzrechtlichen Pflichten treffen die Hausverwaltung?
Hausverwaltungen tragen bei der Nutzung von Funkzählern eine verantwortungsvolle Rolle als Datenverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Verbrauchsdaten der Mieter sicher zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Zentrale Pflicht ist die Information der betroffenen Personen: Mieter müssen transparent über Zweck, Umfang, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Datenverarbeitung aufgeklärt werden – idealerweise in Form eines schriftlichen Hinweises oder Datenschutzhinweises im Mietvertrag.
Darüber hinaus muss die Hausverwaltung sicherstellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf die Daten haben, alle Übertragungen verschlüsselt erfolgen und Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden. Wird ein externer Abrechnungsdienstleister eingesetzt, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zwingend notwendig. Auch das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten und die Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen gehören zu den rechtlichen Anforderungen.
Wer diese Pflichten konsequent einhält, schützt nicht nur die Daten der Bewohner, sondern minimiert auch das Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern. Datenschutz ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für professionelles Gebäudemanagement.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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