WEG Hausverwaltung Berlin – was Wohnungseigentümer wissen müssen

Was kostet ein Verwalter für eine WEG?
Die Kosten für einen WEG-Verwalter hängen von mehreren Faktoren ab, sind aber in der Regel gut kalkulierbar – WEG Hausverwaltung Kosten. Hier eine Übersicht:
Grundvergütung pro Einheit (jährlich):
- Üblich: 200 bis 350 Euro pro Wohnung
- Abhängig von: Lage, Objektgröße, Verwaltungsaufwand
Zusatzleistungen (nach Aufwand oder Pauschale):
- z. B. Durchführung von Eigentümerversammlungen außerhalb des Grundpakets
- Erstellung von Wirtschaftsplänen oder Sonderabrechnungen
- Begleitung von Sanierungen oder Versicherungsfällen
Sondervergütung (möglich, aber zustimmungspflichtig):
- Beispiel: Gebäudesanierung, Projektsteuerung, gerichtliche Verfahren
- Muss per Beschluss genehmigt werden (nach §27 Abs. 2 WEG)
Wichtig:
- Vertrag genau prüfen – welche Leistungen sind inklusive, welche nicht
- Vergleich von Angeboten lohnt sich, besonders im Berliner Raum mit stark variierenden Marktpreisen
Wenn du willst, kann ich dir auch ein Musterangebot oder eine Checkliste für Verwalterkosten zusammenstellen.
Tipp: Mit digitalen Verbrauchserfassungslösungen wie bei Heidi Systems lassen sich Verwalterkosten indirekt optimieren, da Nachzahlungen reduziert und Abrechnungsprozesse vereinfacht werden. Der Einbau ist kostenfrei, und die Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit sorgt für klare Kalkulierbarkeit.
Wer sucht einen neuen Verwalter für die WEG?
In der Regel ist es der Verwaltungsbeirat oder ein einzelner Eigentümer, der im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) potenzielle Verwalter vorschlägt. Die endgültige Auswahl trifft jedoch die Eigentümerversammlung per Beschluss mit einfacher Mehrheit (§26 WEG). Wichtig: Jeder Eigentümer hat das Recht, Vorschläge zu machen. In der Praxis übernimmt die Suche oft der Beirat, da er den direkten Draht zur Gemeinschaft und zur aktuellen Verwaltung hat. Ein strukturierter Vergleich mehrerer Angebote wird dringend empfohlen – WEG Hausverwaltung Pflichten.
Was kostet eine Hausverwaltung in Berlin?
Die Kosten einer Hausverwaltung in Berlin variieren je nach Objektgröße, Leistungsumfang und Zustand des Gebäudes. Grobe Richtwerte:
WEG-Verwaltung (pro Einheit und Jahr):
- Standard: 200 bis 350 Euro
- Bei komplexen Objekten oder Sonderwünschen: bis 450 Euro
Mietverwaltung (pro Einheit und Monat):
- Üblich: 20 bis 35 Euro
- Inklusive: Mietenbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung, Mieterkommunikation
Zusatzkosten (nach Aufwand oder Vertrag):
- z. B. Sanierungsbegleitung, Mahnwesen, Eigentümerversammlung außerhalb des Standards
- Sollten transparent im Vertrag geregelt sein
Vorteil mit Heidi Systems: Durch die digitale Verbrauchserfassung wird die Arbeit der Verwaltung spürbar entlastet, Nachzahlungen werden reduziert und Abrechnungen transparenter. Der Einbau ist kostenfrei, und mit einer Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit bleiben die Kosten für Eigentümergemeinschaften und Verwalter klar kalkulierbar.
Wie kann ich die Hausverwaltung in meiner WEG wechseln?
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist möglich, wenn die Eigentümerversammlung mehrheitlich einen neuen Verwalter bestellt (§26 WEG). Dazu muss der aktuelle Vertrag geprüft werden – insbesondere die Kündigungsfrist und die Laufzeit. Der Antrag zur Abwahl der alten und Bestellung der neuen Verwaltung muss rechtzeitig als Tagesordnungspunkt in die Einladung zur Versammlung aufgenommen werden. Wichtig: Es sollte bereits ein konkreter neuer Verwaltervorschlag vorliegen. Nach dem Beschluss erfolgt die Kündigung durch die Eigentümergemeinschaft, nicht durch Einzelpersonen. Ein sauberer Übergang setzt eine gute Planung und rechtssichere Beschlussfassung voraus – WEG Hausverwaltung in der Nähe.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die WEG-Verwaltung in Berlin?

Für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten bundesweit einheitliche Regelungen, ergänzt durch Berliner Besonderheiten im Vollzug – Hausverwaltung Berlin. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen:
Wohnungseigentumsgesetz (WEG):
- Regelt die Bestellung, Abberufung und Aufgaben des Verwalters
- §26: Bestellung durch Mehrheitsbeschluss
- §27: Rechte und Pflichten des Verwalters
- §28: Wirtschaftspläne und Abrechnungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- Ergänzt Regelungen zu Verträgen und Haftung
- Wichtig für Dienstleistungsverträge mit Verwaltern
Berliner Besonderheiten:
- Keine eigenen landesgesetzlichen Sonderregelungen zur WEG-Verwaltung
- Praxisrelevant: Umgang mit baurechtlichen Genehmigungen, Denkmalpflege, Zweckentfremdungsgesetz
Weitere Pflichten:
- Datenschutz (DSGVO) beachten
- Energieeinsparverordnung (GEG) einhalten
- Verwalterzertifikat (§26a WEG) seit 2023 verpflichtend bei Nachfrage durch Eigentümer
Was schreibt das WEMoG für Hausverwaltungen konkret vor?
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat seit 2020 zentrale Regeln für Hausverwaltungen verändert. Verwalter sind jetzt stärker haftbar, aber auch klarer legitimiert. Eigentümer können auf Wunsch einen zertifizierten Verwalter verlangen (§26a WEG), der eine Sachkundeprüfung nachweisen muss. Außerdem dürfen Verwalter nur noch dann rechtsverbindlich handeln, wenn sie dazu ausdrücklich ermächtigt wurden (§27 WEG). Gleichzeitig wurden digitale Beschlussfassungen erleichtert und bauliche Veränderungen (z. B. E-Ladestationen) können leichter beschlossen werden. Kurz gesagt: Das WEMoG verlangt mehr Transparenz, klare Befugnisse und stärkere Einbindung der Eigentümer. Hausverwaltungen müssen ihre Prozesse seitdem entsprechend anpassen – WEG Hausverwaltung Pflichten.
Wie unterscheiden sich Berliner Landesregelungen vom Bundesrecht?
Für WEG-Verwaltungen gilt in ganz Deutschland das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Bundesrecht. Berlin hat keine eigenen Landesgesetze, die die Verwaltung von Wohnungseigentum direkt regeln. Unterschiede entstehen aber in der Umsetzung und im Verwaltungsumfeld:
Vollzug & Behördenpraxis:
- Bauaufsicht, Denkmalschutz und Zweckentfremdungsverbot unterliegen dem Berliner Landesrecht
- Genehmigungsverfahren können strenger oder langsamer sein als in anderen Bundesländern
Zweckentfremdungsgesetz Berlin:
- Betrifft z. B. Kurzzeitvermietung (Airbnb) in WEGs
- Verwalter sollten die Nutzung der Einheiten regelmäßig prüfen
Förderprogramme und energetische Vorgaben:
- Berlin bietet eigene Fördermittel für Sanierung, Photovoltaik und E-Mobilität
- Teilweise zusätzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit oder Energieeffizienz
Welche Anforderungen stellt das BGB an die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt zwar nicht direkt die WEG-Verwaltung, aber es ergänzt das WEG durch vertragsrechtliche und haftungsrechtliche Vorgaben. Besonders relevant sind die §§ 611 ff. BGB, die das Dienstvertragsrecht betreffen. Ein Verwaltervertrag gilt als Dienstvertrag, was bedeutet: Die Hausverwaltung schuldet eine ordnungsgemäße Tätigkeit, aber keinen garantierten Erfolg. Zudem muss die Verwaltung sorgfältig, weisungsgebunden und im Interesse der Eigentümer handeln. Bei Pflichtverletzungen (z. B. falsche Abrechnung, unterlassene Instandhaltung) kann sie haftbar gemacht werden. Das BGB verlangt also im Kern Vertragstreue, Transparenz und Sorgfaltspflicht – Grundpfeiler jeder professionellen Verwaltung.
"Die Einhaltung gesetzlicher Pflichten in der WEG-Verwaltung ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie schafft Vertrauen, Sicherheit und Rechtsklarheit für alle Eigentümer"- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wann ist eine Bestellung oder Abberufung der Hausverwaltung rechtssicher?
Eine Bestellung oder Abberufung der Hausverwaltung ist nur dann rechtssicher, wenn bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sind:
Formale Voraussetzungen:
- Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Eigentümerversammlung
- Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer (§26 WEG)
- Beschlussprotokoll muss dokumentiert und unterzeichnet werden
Bei Bestellung:
- Verwaltervertrag liegt vor oder ist bekanntgegeben
- Vertragslaufzeit und Vergütung müssen im Beschluss benannt sein
- Falls gewünscht: Hinweis auf zertifizierten Verwalter (§26a WEG)
Bei Abberufung:
- Möglich jederzeit, auch ohne wichtigen Grund
- Vertragliche Kündigungsfristen beachten
- Abberufung und Kündigung müssen rechtlich getrennt erfolgen
Wichtig:
Nur wenn diese Punkte eingehalten werden, ist der Beschluss anfechtungssicher. Andernfalls drohen Rechtsstreitigkeiten oder eine unwirksame Abberufung – WEG Hausverwaltung Pflicht.
Welche Nachweispflichten hat eine WEG-Verwaltung gegenüber Eigentümern?
Eine WEG-Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, vollständige und prüfbare Unterlagen vorzulegen, die den Eigentümern eine Kontrolle der Verwaltung ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die Jahresabrechnung nach §28 WEG, inklusive Belegeinsicht. Auf Verlangen müssen Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge und Versicherungsnachweise offengelegt werden. Auch Beschlussprotokolle und Wirtschaftspläne zählen zur Nachweispflicht – WEG Hausverwaltung Pflichten. Wichtig: Eigentümer haben ein individuelles Recht auf Einsicht, nicht nur auf Zusammenfassungen. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert Vertrauensverlust und mögliche Abberufung. Kurz gesagt: Transparenz ist Pflicht, nicht Kür.
Was ist bei der Jahresabrechnung nach §28 WEG besonders zu beachten?
Die Jahresabrechnung nach §28 WEG ist ein zentrales Dokument der WEG-Verwaltung. Sie muss verständlich, rechnerisch korrekt und vollständig sein. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
Inhalte der Abrechnung:
- Gesamtabrechnung für die Gemeinschaft (kein Einzelverbrauchsnachweis)
- Kostenverteilung nach dem geltenden Umlageschlüssel
- Abrechnungsspitzen (Nachzahlung oder Guthaben) je Einheit
Wirtschaftsplan und Rücklagen:
- Gegenüberstellung von Soll und Ist
- Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
Formale Anforderungen:
- Rechtzeitige Vorlage zur Eigentümerversammlung
- Prüffähige Unterlagen auf Anfrage (z. B. Belegeinsicht)
- Beschlussfassung über die Abrechnung und Entlastung
Häufige Fehler vermeiden:
- Vermischung von Einzel- und Gesamtabrechnung
- Fehlende oder falsche Umlageschlüssel
- Keine Trennung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
Wie kalkuliert man ein wirtschaftlich tragfähiges Verwalterhonorar?
Ein wirtschaftlich tragfähiges Verwalterhonorar basiert auf dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, der Anzahl der Einheiten und dem gewünschten Leistungsumfang. Grundlage ist meist eine Pauschale pro Einheit und Jahr, ergänzt durch separate Vergütungen für Sonderleistungen wie Sanierungsbegleitung oder gerichtliche Verfahren. Wichtig ist, die Personalkosten, IT-Infrastruktur, Haftungsrisiken und steigende Anforderungen durch das WEMoG realistisch einzupreisen – WEG Hausverwaltung Kosten. Gleichzeitig sollte das Honorar für die Eigentümer transparent und nachvollziehbar sein. Eine gute Kalkulation schafft wirtschaftliche Stabilität für die Verwaltung und verhindert spätere Konflikte über „versteckte“ Kosten.
Welche Risiken birgt eine Unterdeckung in der Instandhaltungsrücklage?

Eine Unterdeckung in der Instandhaltungsrücklage ist für die WEG Hausverwaltung ein finanzielles und rechtliches Risiko. Fehlt Geld in der Rücklage, kann das direkte Folgen haben:
Verzögerte oder unterlassene Instandhaltung:
- Dringende Reparaturen können nicht fristgerecht ausgeführt werden
- Folge: Substanzverlust und Wertminderung der Immobilie
Sonderumlagen werden notwendig:
- Eigentümer müssen kurzfristig Geld nachzahlen
- Besonders kritisch für wirtschaftlich schwächere Eigentümer
Rechtliche Konsequenzen:
- Verwaltung kann für mangelhafte Vorsorge haftbar gemacht werden
- Neue Käufer sehen eine Unterdeckung oft als negatives Signal bei Kaufentscheidungen
"Wer Eichfristen ignoriert, riskiert nicht nur fehlerhafte Abrechnungen, sondern auch das Vertrauen der Eigentümergemeinschaft."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie wirkt sich die Inflation auf die laufenden Betriebskosten aus?
Die Inflation führt dazu, dass Energie, Handwerkerleistungen, Versicherungen und Verwaltungsdienstleistungen spürbar teurer werden. Für die WEG bedeutet das: höhere Betriebskosten und oft auch steigende Hausgelder. Besonders betroffen sind Heizkosten und Wartungsverträge, da viele Anbieter inflationsbedingte Preisgleitklauseln nutzen. Auch die Versicherungsprämien werden regelmäßig angepasst. Die Verwaltung muss deshalb frühzeitig kalkulieren, transparent informieren und gegebenenfalls den Wirtschaftsplan anpassen, um Finanzierungslücken zu vermeiden. Inflation ist kein Ausnahmefall mehr, sondern ein fester Faktor in der Kostenentwicklung – WEG Hausverwaltung Kosten.
Welche Fördermittel können Berliner WEGs aktuell in Anspruch nehmen?
Berliner Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können verschiedene öffentliche Förderprogramme nutzen, vor allem im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz. Aktuelle Möglichkeiten:
KfW-Förderprogramme (bundesweit, auch in Berlin nutzbar):
- KfW 261/262: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen
- KfW 458: Zuschuss für Einzelmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Dämmung)
- Energieberaterkosten werden anteilig gefördert
Berliner Landesprogramme (IBB – Investitionsbank Berlin):
- IBB Förderprogramm Energetische Gebäudesanierung: Zuschüsse für Heizungsmodernisierung, Dämmung, Solaranlagen
- E-Mobilitätsförderung: Unterstützung für Ladeinfrastruktur in Gemeinschaftsgaragen
BAFA-Förderung:
- Für Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Beratung
- Kombinierbar mit KfW-Leistungen
Wichtig:
- Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
- Ein zertifizierter Energieberater wird meist vorausgesetzt
- Verwaltung sollte die Eigentümer frühzeitig informieren und professionell begleiten
Wie kann die technische Verwaltung von Wohnanlagen effizient organisiert werden?
Eine effiziente technische Verwaltung beginnt mit einer digital dokumentierten Objektakte, in der alle Pläne, Wartungsverträge, Prüfprotokolle und Mängelberichte zentral erfasst sind. Regelmäßige Objektbegehungen mit Protokoll helfen, Schäden frühzeitig zu erkennen. Wichtig ist auch ein strukturierter Wartungsplan, der alle wiederkehrenden Leistungen (z. B. Aufzüge, Heizung, Brandschutz) automatisiert überwacht. Für Störungen sollten feste Reaktionszeiten mit Dienstleistern vereinbart sein. Moderne Hausverwaltungen nutzen digitale Tools, um Abläufe zu bündeln, Erinnerungen zu setzen und Eigentümer transparent zu informieren. So wird Technik nicht zum Störfaktor, sondern zum stabilen Rückgrat der Immobilie.
Vorteil mit Heidi Systems: Durch die digitale Verbrauchserfassung wird die technische Verwaltung noch effizienter. Der kostenfreie Einbau der Funkzähler und die kalkulierbare Jahrespauschale von 150 € pro Wohneinheit reduzieren Verwaltungsaufwand, schaffen Transparenz und entlasten die Hausverwaltung bei der technischen Betreuung.
Welche Rolle spielen Energiemanagement und Nachhaltigkeit in der WEG-Verwaltung?
Energiemanagement und Nachhaltigkeit sind heute zentrale Aufgaben moderner WEG-Verwaltung. Sie beeinflussen nicht nur die Betriebskosten, sondern auch den Wert und die Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
Kernaufgaben für die Verwaltung:
- Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs (z. B. durch digitale Zähler)
- Optimierung von Heizungsanlagen, Beleuchtung und Dämmung
- Koordination von Sanierungsmaßnahmen mit Energieberatern
- Nutzung von Fördermitteln (z. B. für Photovoltaik oder Ladeinfrastruktur)
- Transparente Kommunikation mit Eigentümern über Einsparpotenziale
Warum es relevant ist:
- Energiepreise steigen langfristig
- Gesetzgeber fordert CO₂-Reduktion und wird die Vorgaben verschärfen
- Nachhaltige Immobilien sind leichter vermiet- und verkäuflich
Welche IT-Systeme sind für die Verwaltung von WEGs heute unverzichtbar?
Moderne WEG-Verwaltung kommt ohne digitale Systeme nicht mehr aus. Unverzichtbar sind Verwaltungssoftwarelösungen, die Buchhaltung, Abrechnungen, Beschlussfassungen und Kommunikation bündeln. Wichtig ist eine Mandantenfähigkeit, also die getrennte Verwaltung mehrerer Objekte in einem System. Dazu braucht es ein Dokumentenmanagementsystem zur sicheren Archivierung aller Unterlagen sowie digitale Eigentümerportale, über die Abrechnungen, Protokolle und Mitteilungen transparent bereitgestellt werden. Ergänzend sind Cloud-Lösungen mit Datensicherung, automatisierte Zahlungsläufe und mobile Zugriffsmöglichkeiten entscheidend für Effizienz und Reaktionsfähigkeit. Wer digital aufgestellt ist, spart nicht nur Zeit, sondern schafft auch nachvollziehbare Prozesse und Rechtssicherheit.
"Technik schafft nur dann Akzeptanz, wenn die Eigentümer verstehen, was passiert – Transparenz ist der Schlüssel jeder erfolgreichen Umstellung."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie lassen sich Daten DSGVO-konform verwalten und speichern?

Damit eine Hausverwaltung datenschutzkonform arbeitet, müssen alle personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt, dokumentiert und zweckgebunden verarbeitet werden. Das bedeutet konkret:
Rechtmäßige Datenverarbeitung:
- Nur Daten erfassen, die für die Verwaltung notwendig sind
- Einwilligungen einholen, wo erforderlich (z. B. E-Mail-Kommunikation)
Technische Maßnahmen:
- Zugriffsrechte klar regeln
- Datenverschlüsselung und gesicherte Serverstandorte nutzen
- Cloud-Dienste nur mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Organisatorische Maßnahmen:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen
- Datenschutzbeauftragter benennen (ab 20 Beschäftigten)
- Eigentümer über ihre Rechte auf Auskunft und Löschung informieren
Aufbewahrung & Löschung:
- Aufbewahrungsfristen nach BGB, HGB und WEG einhalten
- Daten rechtzeitig löschen oder anonymisieren
Welche Mindeststandards gelten für die IT-Sicherheit bei Hausverwaltungen?
Hausverwaltungen arbeiten täglich mit sensiblen personenbezogenen Daten – darum gelten klare Mindeststandards für die IT-Sicherheit. Zentrale Anforderungen sind starke Passwortrichtlinien, regelmäßige Software-Updates und der Einsatz von aktuellen Virenschutzprogrammen. Alle Daten müssen auf gesicherten Servern in der EU gespeichert sein, idealerweise verschlüsselt. Der Zugang zu Verwaltungssoftware sollte über Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. Zusätzlich ist ein Backup-Konzept Pflicht: Daten müssen regelmäßig gesichert und im Notfall schnell wiederherstellbar sein. Wer cloudbasierte Lösungen nutzt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter. Auch Schulungen für Mitarbeiter gehören dazu. IT-Sicherheit ist keine Kür – sie ist Grundvoraussetzung für professionelles Arbeiten.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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