Hausverwaltung Berlin: Preise, Pflichten und worauf Eigentümer jetzt achten sollten

Was kostet eine Hausverwaltung in Berlin?
Die Kosten für eine Hausverwaltung in Berlin hängen von verschiedenen Faktoren ab, lassen sich aber grob wie folgt einordnen:
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Verwaltung):
- Ø 20–30 € pro Einheit und Monat
- abhängig von Objektgröße, Zustand, Verwaltungsaufwand
Mietverwaltung (für vermietete Einheiten):
- meist 6–10 % der monatlichen Kaltmiete
- Leistungen wie Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltungskoordination enthalten
Weitere Kostenfaktoren:
- Sonderleistungen (z. B. Sanierungsbegleitung, rechtliche Auseinandersetzungen)
- Digitalisierung & Zusatzservices (z. B. Online-Zugang, digitale Abrechnung)
- Lage & Verwaltungsqualität (einflussreich bei der Preisgestaltung)
Was kostet im Durchschnitt eine Hausverwaltung?
Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine Hausverwaltung in Deutschland bei etwa 25 bis 35 Euro pro Wohneinheit und Monat bei der WEG-Verwaltung. Bei der Mietverwaltung belaufen sich die Gebühren in der Regel auf etwa 8 % der monatlichen Kaltmiete. Diese Werte können je nach Region, Objektgröße, Zustand der Immobilie und Leistungsumfang leicht variieren. Wichtig ist, dass nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Transparenz und Leistungsqualität geachtet wird.
Heidi Systems hilft dabei, die passende Hausverwaltung in der Nähe zu finden – schnell, zuverlässig und auf die Bedürfnisse Ihrer Immobilie abgestimmt. Über unser digitales Netzwerk bringen wir Eigentümer mit qualifizierten, erfahrenen Verwaltern zusammen, die moderne Abrechnungslösungen, smarte Verbrauchserfassung und rechtssicheren Service bieten. So profitieren Sie nicht nur von lokalem Support, sondern auch von digitalen Schnittstellen, automatisierten Prozessen und einem Ansprechpartner, der Ihre Anforderungen versteht.
Wie erkenne ich eine gute Hausverwaltung?
Eine gute Hausverwaltung zeichnet sich durch Fachkenntnis, Zuverlässigkeit und transparente Kommunikation aus. Achten Sie auf folgende Merkmale:
Zertifizierungen & Qualifikationen
- Mitgliedschaft im Verband (z. B. VDIV, BVI)
- Nachweis über Fortbildungen oder IHK-Zertifikat
Transparente Abrechnung & Dokumentation
- Klare, nachvollziehbare Jahresabrechnungen
- Digitale Zugänge für Eigentümer (z. B. Online-Portale)
Erreichbarkeit & Reaktionszeit
- Feste Ansprechpartner
- Reaktionszeit auf Anfragen < 48 Stunden
Erfahrung & Referenzen
- Erfahrung mit vergleichbaren Objekten
- Positives Feedback anderer Eigentümer
Vertrag & Leistungsübersicht
- Detaillierter Verwaltervertrag mit Leistungsbeschreibung
- Keine versteckten Zusatzkosten
Für was ist ein Hausverwalter zuständig?

Ein Hausverwalter übernimmt die organisatorische, technische und kaufmännische Verwaltung einer Immobilie. Er kümmert sich um die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, die Koordination von Instandhaltungen, die Kommunikation mit Eigentümern und Mietern sowie die Überwachung von Zahlungseingängen. Bei WEGs führt er zudem die Eigentümerversammlungen durch und setzt Beschlüsse der Gemeinschaft um. Kurz gesagt: Der Hausverwalter sorgt dafür, dass eine Immobilie rechtssicher, wirtschaftlich und technisch intakt geführt wird.
“Ein Hausverwalter ist das organisatorische Rückgrat jeder Immobilie – er sorgt dafür, dass Betrieb, Instandhaltung und Abrechnung reibungslos und rechtssicher funktionieren.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Funkzähler in Deutschland?
In Deutschland gelten für den Einsatz von Funkzählern mehrere verbindliche Vorgaben, die Hausverwaltungen beachten müssen:
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG):
- Verpflichtet schrittweise zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen - Funkzähler Pflicht ab wann
- Gilt primär für Strom, mit Übergangsfristen und Ausnahmen
Heizkostenverordnung (HKVO):
- Seit 2021 verpflichtend: fernauslesbare Heizkostenverteiler und Funkzähler Wasser bei Neuanlagen oder Austausch
- Bis Ende 2026 müssen alle Geräte fernauslesbar sein
Eichgesetz und Mess- und Eichverordnung:
- Stellt sicher, dass nur geeichte und geprüfte Geräte verwendet werden dürfen
- Regelmäßige Eichfristen (z. B. 5 Jahre für Wasserzähler)
Datenschutz (DSGVO):
- Erhebung und Übertragung von Verbrauchsdaten muss sicher, zweckgebunden und nachvollziehbar erfolgen
Was fordert das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) konkret von Hausverwaltungen?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet Hausverwaltungen dazu, bei Stromanschlüssen schrittweise auf moderne Messeinrichtungen und bei bestimmten Verbrauchern auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Dabei müssen sie sicherstellen, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber den Einbau durchführt und der Mieter oder Eigentümer rechtzeitig informiert wird. Besonders wichtig ist die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards, da die Verbrauchsdaten digital übermittelt werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Koordination, Dokumentation und rechtssichere Kommunikation mit allen Beteiligten. Heidi Systems hilft Ihnen die passende Hausverwaltung in der Nähe zu finden.
Welche Pflichten ergeben sich aus der Heizkostenverordnung (HKVO)?

Die Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Hausverwaltungen zur gerechten und verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Daraus ergeben sich folgende zentrale Pflichten:
Pflicht zur Verbrauchserfassung:
- Einsatz von geeichten Messgeräten für Heizung und Warmwasser
- seit 2021: nur noch fernauslesbare Geräte bei Neuausstattung oder Austausch
Umrüstungspflicht:
- bis spätestens Ende 2026: alle Zähler müssen fernauslesbar sein, Funkzähler Pflicht ab wann
Monatliche Verbrauchsinformation:
- Mieter müssen monatlich über ihren Energieverbrauch informiert werden (bei fernauslesbarer Technik)
Abrechnungspflicht:
- mindestens 50 %, höchstens 70 % der Kosten müssen verbrauchsabhängig verteilt werden
- Informationspflichten:
- Nutzer müssen über Abrechnungsmaßstab, Energiequelle und Vergleichswerte informiert werden
“Die Heizkostenverordnung zwingt Verwaltungen zur Digitalisierung – wer jetzt nicht umrüstet, riskiert fehlerhafte Abrechnungen und rechtliche Konsequenzen.” – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie unterscheiden sich die Anforderungen je nach Zählerart (Strom, Wasser, Gas, Wärme)?

Die Anforderungen an Zähler unterscheiden sich je nach Medium vor allem in Bezug auf gesetzliche Vorgaben, Eichfristen und technische Ausstattung. Bei Stromzählern regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme mit besonderen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Wasser- und Wärmezähler unterliegen der Heizkostenverordnung (HKVO) und müssen bis Ende 2026 fernauslesbar sein. Für Gaszähler gelten ebenfalls Umrüstpflichten auf digitale Systeme, wobei die Umsetzung häufig in Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber erfolgt. Allen gemeinsam ist: Die Geräte müssen geeicht, genormt und datenschutzkonform betrieben werden.
Heidi Systems unterstützt Hausverwaltungen, Eigentümer und Projektentwickler dabei, diesen Anforderungen effizient und rechtssicher nachzukommen. Das Unternehmen bietet eine voll digitale Komplettlösung – inklusive kostenfreiem Einbau der neuesten Funkzähler, automatisierter Verbrauchserfassung sowie direkter Anbindung an gängige Abrechnungssoftware. Dadurch entfallen Vor-Ort-Termine, Fehlerquellen werden minimiert, und der Verwaltungsaufwand sinkt erheblich. Gleichzeitig profitieren Nutzer von einer hohen Datensicherheit, maximaler Transparenz und einer zukunftssicheren Infrastruktur gemäß HKVO, MsbG und EED.
Welche Fristen zur Umrüstung auf fernauslesbare Messsysteme müssen eingehalten werden?
Für die Umrüstung auf fernauslesbare Messsysteme gelten in Deutschland verbindliche Fristen, die Hausverwaltungen zwingend einhalten müssen:
Neuausstattung oder Gerätewechsel seit 01.12.2021:
- Es dürfen nur noch fernauslesbare Zähler (Heizkostenverteiler, Funkzähler Wasser, Wärmemengenzähler) verbaut werden.
Übergangsfrist für Bestandsanlagen:
- Bis 31. Dezember 2026 müssen alle bestehenden Messgeräte auf fernauslesbare Technik umgestellt sein.
Stromzähler (nach MsbG):
- Einbau moderner Messeinrichtungen bereits seit 2017 in Stufen
Für größere Verbraucher: Pflicht zur intelligenten Messsystemen ab einem bestimmten Verbrauchsniveau
Wer trägt die Kosten für Einbau und Betrieb der Funkzähler?

Die Kosten für den Einbau und Betrieb von Funkzählern dürfen in der Regel auf die Nutzer bzw. Mieter umgelegt werden – jedoch nur, wenn dies rechtlich zulässig und im Mietvertrag oder in der WEG-Beschlusslage entsprechend geregelt ist. Laut Heizkostenverordnung (§ 6a HKVO) zählen die laufenden Kosten der fernablesbaren Systeme zu den betriebskostenfähigen Aufwendungen. Die Einmalkosten für den Einbau können bei Mietobjekten über eine Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) geltend gemacht werden. In der WEG tragen grundsätzlich die Eigentümergemeinschaften anteilig die Kosten. Entscheidend ist immer die transparente Kommunikation und korrekte Verteilung der Kosten nach geltendem Recht.
Mit Heidi Systems profitieren Eigentümer und Verwalter zusätzlich von einer effizienten, digitalen Gesamtlösung:
- Kostenfreie Installation modernster Funkzähler gemäß HKVO und EED
- Nahtlose Integration in bestehende Abrechnungssysteme ohne Mehraufwand
- Automatische Datenübertragung reduziert manuelle Fehler und spart Zeit
- Frühzeitige Leckageerkennung durch kontinuierliche Verbrauchsüberwachung
- DSGVO-konformer Datenschutz und verschlüsselte Datenkommunikation
- Transparente Abrechnung und laufende Verbrauchsinformationen für Mieter und Eigentümer
So wird die gesetzlich geforderte Umrüstung nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt.
Wie lassen sich Funkzähler wirtschaftlich in die Betriebskostenabrechnung integrieren?
Funkzähler lassen sich wirtschaftlich und rechtssicher in die Betriebskostenabrechnung einbinden, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Betriebskostenfähig laut HKVO (§ 6a):
- Mietverhältnisse: Betrieb und Wartung können als umlagefähige Betriebskosten abgerechnet werden
- WEG: Kostenverteilung erfolgt nach Miteigentumsanteilen oder Beschlusslage
Abrechnungstechnisch effizient:
- Automatische Fernauslesung reduziert Ablesekosten und minimiert Fehlerquellen
- Verbrauchsgenaue Daten verbessern die Kostenverteilung und erhöhen die Akzeptanz bei Mietern
Langfristige Einsparungspotenziale:
- Weniger Vor-Ort-Termine
- Schnellere Abrechnung und geringerer Verwaltungsaufwand
Mit Heidi Systems lassen sich alle anfallenden Kosten zu 100 % gesetzeskonform auf die Betriebskosten umlegen.
Dank klarer Systemtrennung, transparenter Dokumentation und rechtskonformer Vertragsgestaltung erfüllt Heidi Systems sämtliche Anforderungen der Heizkostenverordnung und sorgt dafür, dass Eigentümer und Verwalter auf der sicheren Seite sind – sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich.
Welche technischen Standards müssen Funkzähler erfüllen?
Funkzähler müssen in Deutschland bestimmte gesetzliche und technische Standards erfüllen, um zuverlässig und rechtssicher eingesetzt zu werden. Sie unterliegen dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), was bedeutet, dass sie geeicht, regelmäßig überprüft und nur mit gültiger Konformitätskennzeichnung (z. B. MID, CE) betrieben werden dürfen. Technisch sollten sie mit dem OMS-Standard (Open Metering System) kompatibel sein, um eine herstellerübergreifende Interoperabilität zu gewährleisten. Zudem müssen sie eine sichere, verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen und den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) entsprechen – insbesondere in Bezug auf Fernauslesbarkeit und Datensicherheit.
Wie wird die Datensicherheit bei Funkzählern gewährleistet?
Die Datensicherheit bei Funkzählern wird durch gesetzliche Vorgaben und technische Schutzmaßnahmen sichergestellt. Dabei gelten folgende Prinzipien:
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung:
- Verbrauchsdaten werden verschlüsselt übertragen – vom Zähler bis zum Empfänger
Datentrennung:
- Technische Trennung von Verbrauchsdaten und personenbezogenen Informationen (z. B. Wohnungsnummer)
Zugriffsrechte:
- Nur autorisierte Stellen (z. B. Verwalter, Abrechnungsdienste) dürfen Daten einsehen
- Protokollierung aller Zugriffe ist Pflicht
Speicher- und Löschfristen:
- Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie für
- Abrechnung oder Information notwendig
- Danach müssen sie ordnungsgemäß gelöscht werden
Sicherheitszertifizierte Geräte:
- Nur geprüfte Funkzähler mit zertifizierter Datenschnittstelle dürfen verbaut werden
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an Hausverwaltungen beim Einsatz von Funkzählern?
Die DSGVO verpflichtet Hausverwaltungen beim Einsatz von Funkzählern zu einem sorgsamen, transparenten und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Verbrauchsdaten gelten als personenbezogen, wenn sie einer Wohnung oder einem Nutzer zugeordnet werden können. Hausverwaltungen müssen deshalb für eine rechtmäßige Datenerhebung, eine Zweckbindung und eine sichere Speicherung sorgen. Zudem besteht eine Informationspflicht gegenüber Mietern und Eigentümern über Art, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung. Wichtig ist auch der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit dem Messdienstleister. Nur wer diese Punkte einhält, handelt DSGVO-konform.
Wie kann eine Hausverwaltung die Umrüstung effizient organisieren?
Damit die Umrüstung auf fernauslesbare Funkzähler reibungslos und gesetzeskonform abläuft, sollte die Hausverwaltung strukturiert und planvoll vorgehen:
Bestandsaufnahme durchführen:
- Alle vorhandenen Zählerarten, Eichfristen und Standorte erfassen
- Prüfen, welche Geräte bereits fernauslesbar sind
Geeignete Dienstleister auswählen:
- Vergleich von Angeboten und Prüfung auf technische Standards & DSGVO-Konformität
- Abschluss eines klar geregelten Dienstleistungsvertrags
- Angebot von Heidi Systems oder weiteren Anbietern einholen
Eigentümer und Mieter frühzeitig informieren:
- Transparent über Umrüstung, Zeitplan und Vorteile aufklären
- Zustimmung der Eigentümerversammlung bei WEG einholen
Einbau koordinieren:
- Zeitlich gestaffelte Umrüstung zur Reduzierung von Störungen
- Dokumentation der Montage, Zählernummern und Übergabeprotokolle
Digitale Abrechnung vorbereiten:
- Integration in vorhandene Abrechnungssoftware prüfen
- Testläufe und Schulung des Verwaltungspersonals
Welche Risiken bestehen bei der Datenübertragung und wie können sie minimiert werden?
Die Übertragung von Verbrauchsdaten über Funkzähler bringt verschiedene Risiken mit sich, darunter unbefugter Zugriff, Datenmanipulation oder sogar Datenverlust. Solche Gefahren entstehen häufig durch unsichere Übertragungsschnittstellen oder den Einsatz veralteter Verschlüsselungstechnologien, die moderne Angriffe nicht mehr abwehren können.
Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, dürfen nur zertifizierte Geräte mit aktueller Verschlüsselungstechnik verwendet werden. Eine klare Trennung zwischen technischen Messdaten und personenbezogenen Informationen ist ebenso wichtig wie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der gesamten Infrastruktur. Auch die Vergabe von genau definierten Zugriffsrechten an befugte Personen trägt entscheidend zur Datensicherheit bei.
Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgen dafür, dass die Datenübertragung den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht. Gleichzeitig wird das Risiko von Manipulation oder Datenmissbrauch erheblich reduziert – ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Privatsphäre und zur Akzeptanz digitaler Messsysteme bei Mietern.
Wie gelingt die Kommunikation mit Eigentümern und Mietern zur Einführung von Funkzählern?
Eine klare, frühzeitige und nachvollziehbare Kommunikation ist entscheidend für die Akzeptanz der Funkzähler. Hausverwaltungen sollten dabei strukturiert vorgehen:
- Frühzeitig informieren: Eigentümer und Mieter rechtzeitig über Gründe, Vorteile und gesetzliche Pflichten der Umrüstung aufklären
- Verständlich erklären: Nutzen wie weniger Ablesetermine, mehr Transparenz und genauere Abrechnung hervorheben
- Rechtliche Grundlage nennen: Verweis auf HKVO, MessEG und Umrüstpflicht bis 2026 schafft Vertrauen
- Fragen ernst nehmen: Datenschutz, Strahlenbelastung oder Zusatzkosten transparent und sachlich beantworten
- Medienmix nutzen: Infoschrift, E-Mail, Aushang und Eigentümerversammlung kombinieren
Welche Informationspflichten gegenüber Mietern bestehen?
Beim Einsatz von Funkzählern in Mietwohnungen haben Hausverwaltungen klare Informationspflichten gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mieter müssen rechtzeitig und in verständlicher Form darüber informiert werden, welche Verbrauchsdaten erfasst werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden, wie lange die Speicherung erfolgt und wer Zugriff auf die Daten hat. Diese Transparenz ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Privatsphäre der Bewohner.
Sobald fernauslesbare Geräte installiert sind, müssen Hausverwaltungen den Mietern monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Diese Daten helfen den Mietern, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus müssen technische Änderungen, geplante Umrüstungen sowie Ablesezeiträume rechtzeitig schriftlich oder digital angekündigt werden, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.
Eine vollständige und transparente Kommunikation schafft Vertrauen zwischen Mietern und Verwaltung. Sie fördert nicht nur ein gutes Mietverhältnis, sondern schützt auch vor Missverständnissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Datenerhebung und Heizkostenabrechnung.
Welche typischen Fehler machen Hausverwaltungen bei der Umsetzung?

Bei der Einführung von Funkzählern passieren häufig vermeidbare Fehler, die rechtliche oder wirtschaftliche Folgen haben können:
Unzureichende Kommunikation:
- Mieter und Eigentümer werden zu spät oder unvollständig informiert
- Folge: Misstrauen, Beschwerden oder Widersprüche
Nichtbeachtung gesetzlicher Fristen:
- Umrüstungspflichten (z. B. bis Ende 2026) werden ignoriert
- Warmwasser Funkzähler, Wärmemengenzähler, Funkzähler Wasser Pflicht
- Risiko: Abrechnungen werden anfechtbar
Fehlende Dokumentation:
- Einbau, Eichfristen oder Datenverarbeitung nicht sauber dokumentiert
- Folge: Nachweisprobleme bei Prüfungen oder Streitfällen
Falsche Gerätetypen oder Standards:
- Nicht interoperable oder nicht fernauslesbare Zähler werden verbaut
- Erschwert spätere Abrechnung und führt zu Folgekosten
DSGVO-Verstöße:
- Kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Messdienstleister
- Unzureichende Information über Datenverarbeitung
Wie kann eine Hausverwaltung die Umrüstung effizient organisieren?
Eine effiziente Umrüstung gelingt nur mit frühzeitiger Planung, klarem Ablauf und verlässlichen Partnern. Zunächst sollte die Hausverwaltung eine Bestandsaufnahme aller Zähler inklusive Eichfristen durchführen. Danach folgt die Ausschreibung geeigneter, zertifizierter Messdienstleister, idealerweise mit Erfahrung im Bereich Funktechnik und DSGVO-Konformität.
Wichtig ist auch die rechtzeitige Information der Eigentümer und Mieter, inklusive Zeitplan, Vorteile und rechtlicher Grundlage. Der Einbau sollte schrittweise und dokumentiert erfolgen, um Störungen zu vermeiden. Abschließend müssen die neuen Systeme in die Abrechnungssoftware integriert und das Verwaltungsteam geschult werden. So entsteht ein rechtssicherer, transparenter und wirtschaftlicher Ablauf.

Chris Nagel
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Heizkostenabrechnung Beispiel: So sieht eine korrekte Abrechnung aus

WEG Hausverwaltung Kosten: Was kostet eine Verwaltung und wie setzen sich die Gebühren zusammen?
FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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