Ablesedienst: Ablauf, Kosten und Vorteile für Verwalter
Was kostet ein Ableseservice?
Die Kosten für einen Ableseservice hängen von mehreren Faktoren ab, darunter Gebäudegröße, Anzahl der Messgeräte und Art der Ablesung (manuell oder fernablesbar). Hausverwaltungen sollten mit folgenden Richtwerten rechnen:
- Grundkosten pro Liegenschaft: meist zwischen 15 und 40 Euro jährlich.
- Kosten pro Messgerät: etwa 3 bis 8 Euro pro Heizkostenverteiler, Wasser- oder Wärmemengenzähler.
- Fernablesung: in der Regel etwas teurer, jedoch mit Einsparung durch geringeren Personalaufwand und keine Terminabstimmung mit Mietern.
- Gesamtpreis pro Wohnung: durchschnittlich 25 bis 60 Euro pro Jahr, abhängig vom Anbieter und Vertragsmodell.
Für Hausverwaltungen lohnt sich der Vergleich mehrerer Anbieter, da Rabatte bei größeren Liegenschaften oder längerfristigen Verträgen üblich sind. Ein transparenter Kostenüberblick ist wichtig, um diese Beträge rechtssicher in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.
Heidi Systems bietet hier ein besonders attraktives Modell: Der Einbau der Funkzähler ist kostenfrei, und alle Leistungen – von der Fernauslesung bis zur jährlichen Abrechnung – sind im Festpreis von nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten. Damit profitieren Verwalter von klar kalkulierbaren Kosten, minimalem Verwaltungsaufwand und einer vollständig digitalen Lösung.
Was sind die Vorteile mit Heidi Systems als Ablesedienstleister zusammen zu arbeiten?
Die Zusammenarbeit mit Heidi Systems bietet Immobilienverwaltungen und Eigentümern erhebliche Vorteile: Dank der vollautomatischen Fernablesung von Warm-, Kaltwasser- und Heizungsverbräuchen entfallen aufwändige Vor-Ort-Termine, wodurch Zeit- und Personalkosten deutlich reduziert werden. Zudem sorgt Heidi Systems dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen (z. B. Pflicht zur Umrüstung auf fernablesbare Zähler) sauber eingehalten werden - ein großer Compliance-Vorteil. Hinzu kommt eine kostenfreie Installation und Wartung der Funktechnik, wodurch die Einstiegshürde niedrig gehalten wird, und ein Dashboard mit Echtzeit-Verbrauchsdaten, das Transparenz schafft und die Betriebskostenabrechnung vereinfacht. Insgesamt heißt das: Sie erhalten eine zukunftssichere, digitale Verbrauchserfassung, die Verwaltungsaufwand massiv reduziert, Prozesse verschlankt und gleichzeitig rechtlich sowie technisch auf dem neuesten Stand ist.
Ist die Fernablesung der Heizkostenabrechnung Pflicht?
Ja, die Fernablesung ist seit 2022 in Deutschland verpflichtend, wenn neue Messgeräte installiert oder alte ersetzt werden. Grundlage ist die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Ziel ist mehr Transparenz für Mieter und eine effiziente Verbrauchserfassung.
Wichtige Punkte für Hausverwaltungen:
- Neugerätepflicht: Alle neu eingebauten Messgeräte müssen fernablesbar sein.
- Bestandsgeräte: Bis Ende 2026 müssen alle bestehenden Zähler entsprechend nachgerüstet oder ersetzt werden.
- Interoperabilität: Systeme müssen mit anderen Anbietern kommunizieren können (z. B. OMS-Standard).
- Verbrauchsinformation: Mieter müssen monatlich digitale Verbrauchsdaten erhalten.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: rechtzeitig planen, Anbieter prüfen und auf zukunftssichere Funk- oder Smart-Meter-Systeme umstellen, um Bußgelder oder Abrechnungsverstöße zu vermeiden.
"Fernablesung ist längst nicht mehr Zukunft, sondern Standard. Wer heute noch manuell abliest, verliert Zeit und Transparenz.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Wie hoch sind die Kosten für das ablesen der Heizkosten bei Heidi Systems?
Die Kosten für das Ablesen der Heizkosten betragen bei Heidi Systems 150 € pro Wohneinheit und Jahr – inklusive Einbau, Wartung, Datenübertragung und digitaler Abrechnung. Dieser Festpreis deckt sämtliche Leistungen ab, es gibt also keine versteckten Zusatzkosten. Besonders attraktiv für Eigentümer und Verwaltungen: Die gesamten Kosten sind vollständig auf die Mieter umlagefähig (§ 2 BetrKV). In der Praxis führt die Zusammenarbeit mit Heidi Systems durch den Einsatz moderner Funkzähler, automatisierte Ablesung und transparente Verbrauchsanalysen häufig sogar zu Einsparungen bei den Heiz- und Betriebskosten, da Verbrauchsspitzen früh erkannt und unnötige Serviceeinsätze vermieden werden. So profitieren Verwaltung, Eigentümer und Mieter gleichermaßen.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Ablesedienst in Deutschland?
Der Ablesedienst wird in Deutschland durch mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt, die Transparenz, Genauigkeit und Datenschutz sicherstellen sollen. Für Hausverwaltungen sind vor allem folgende Vorschriften relevant:
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Regelt die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten – Heizkostenverordnung §9.
- Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie Mess- und Eichverordnung (MessEV): Bestimmen, dass Messgeräte regelmäßig geeicht und korrekt betrieben werden müssen.
- Energieeffizienzrichtlinie (EED, EU-Richtlinie 2018/2002): Vorgibt, dass neue Geräte fernablesbar sein müssen und Mieter regelmäßig Verbrauchsinformationen erhalten.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Schützt personenbezogene Verbrauchsdaten und verpflichtet Hausverwaltungen zu sicherer Datenverarbeitung.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Die Auswahl des Ablesedienstes muss rechtskonform, datenschutzsicher und technisch aktuell erfolgen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern bei den Ablesevorschriften?
Die Ablesevorschriften basieren zwar auf bundesweiten Regelungen wie der Heizkostenverordnung, unterscheiden sich aber in Details durch die Landesbauordnungen (LBO) und Verwaltungspraxis der Bundesländer. Während die rechtliche Pflicht zur Verbrauchserfassung überall gleich gilt, variieren in manchen Ländern Fristen, Zuständigkeiten oder technische Vorgaben für die Geräteinstallation. In Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg wird oft stärker auf digitale Fernablesung gesetzt, während andere Länder noch häufig manuelle Verfahren dulden. Hausverwaltungen sollten daher stets die landesspezifischen Vorgaben und Energiegesetze prüfen, um ihre Ableseprozesse vollständig rechtskonform zu gestalten.
Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) beim Ablesen von Verbrauchsdaten?
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für das Ablesen und Abrechnen von Heiz- und Warmwasserkosten in Deutschland. Sie schreibt vor, dass der Energieverbrauch verbrauchsabhängig zu erfassen ist, um eine faire Kostenverteilung sicherzustellen.
Wesentliche Punkte für Hausverwaltungen:
- Pflicht zur Verbrauchserfassung: Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden (§ 6 Heizkostenverordnung neueste Fassung).
- Fernablesbarkeit: Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein, um regelmäßige Verbrauchsinformationen zu ermöglichen.
- Monatliche Informationspflicht: Mieter müssen über ihren Energieverbrauch digital informiert werden (§ 6a HeizkostenV).
- Sanktionen bei Verstößen: Bei Nichtbeachtung dürfen Mieter den Kostenanteil um bis zu 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Damit ist die HeizkostenV für Hausverwaltungen die verbindliche Grundlage, um Ableseprozesse gesetzeskonform, transparent und mieterfreundlich zu gestalten.
Welche Pflichten haben Hausverwaltungen gegenüber Mietern beim Ablesedienst?
Hausverwaltungen tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfassung, Dokumentation und Abrechnung der Verbrauchsdaten. Sie müssen sicherstellen, dass alle Messgeräte funktionsfähig, geeicht und gesetzeskonform installiert sind. Zudem sind sie verpflichtet, den Mietern regelmäßig Verbrauchsinformationen bereitzustellen, insbesondere bei fernablesbaren Geräten monatlich. Wichtig ist auch die transparente Kommunikation: Mieter müssen rechtzeitig über Ablesetermine, technische Umstellungen oder mögliche Kostenänderungen informiert werden. Werden diese Pflichten verletzt, drohen Kürzungen der Heizkostenabrechnung oder rechtliche Beanstandungen. Eine sorgfältige Organisation des Ablesedienstes ist daher für Hausverwaltungen unerlässlich.
Welche Anforderungen stellt das Mess- und Eichgesetz (MessEG) an Messgeräte?
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) legt fest, dass alle Geräte zur Verbrauchserfassung genau, sicher und regelmäßig überprüft werden müssen. Für Hausverwaltungen bedeutet das, nur zugelassene und geeichte Messgeräte einzusetzen und deren Einsatz zu dokumentieren.
Zentrale Anforderungen:
- Eichpflicht: Jedes Messgerät (z. B. Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler) muss vor der Nutzung geeicht sein.
- Eichfristen:
- Wärmemengenzähler: 6 Jahre
- Warmwasserzähler: 6 Jahre
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre
- Kennzeichnungspflicht: Geräte müssen mit einer Eichmarke oder einem Konformitätszeichen versehen sein.
- Dokumentationspflicht: Hausverwaltungen müssen den Eichstatus nachweisen können – etwa durch Gerätelisten oder Prüfprotokolle.
Die Einhaltung des MessEG ist entscheidend, um rechtssichere Abrechnungen zu gewährleisten und Beanstandungen durch Mieter oder Behörden zu vermeiden.
"Nur geeichte und dokumentierte Messgeräte schaffen Vertrauen – alles andere ist ein Risiko für jede Hausverwaltung.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Fristen und Ablesezeiträume gelten nach deutschem Recht?
Nach deutschem Recht erfolgt die Ablesung der Verbrauchswerte in der Regel einmal jährlich, meist zum Ende des Abrechnungszeitraums. Laut Heizkostenverordnung (§ 6 Abs. 1 HeizkostenV) müssen die Daten so erfasst werden, dass sie eine verbrauchsabhängige und nachvollziehbare Abrechnung ermöglichen. Bei fernablesbaren Geräten entfällt der Vor-Ort-Termin, und die Werte können monatlich oder automatisiert digital übermittelt werden. Wichtig ist, dass der Abrechnungszeitraum 12 Monate nicht überschreitet und die Verbrauchsinformationen zeitnah verarbeitet werden. Für Hausverwaltungen bedeutet das: rechtzeitig planen, Terminüberschneidungen vermeiden und sicherstellen, dass alle Messgeräte fristgerecht ausgelesen werden.
Wie erfolgt die ordnungsgemäße Dokumentation der Ablesewerte?
Eine korrekte Dokumentation der Ablesewerte ist für die Rechtssicherheit der Betriebs und Heizkostenabrechnung unerlässlich. Sie dient als Nachweis gegenüber Mietern und Behörden.
Wichtige Schritte für Hausverwaltungen:
- Erfassung: Die Werte werden entweder manuell vor Ort oder automatisch per Funk/Fernablesung erfasst.
- Protokollierung: Jeder Ablesevorgang muss mit Datum, Gerätenummer und Verbrauchswert dokumentiert werden.
- Nachvollziehbarkeit: Mieter sollten auf Wunsch Einsicht in die Ableseprotokolle erhalten.
- Datensicherung: Digitale Ablesedaten müssen DSGVO-konform gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
- Überprüfung: Auffällige Verbrauchsdaten sollten kontrolliert und gegebenenfalls durch eine Nachablesung bestätigt werden.
Eine strukturierte Dokumentation schützt Hausverwaltungen vor Streitfällen und schafft Transparenz bei der jährlichen Abrechnung.
Wie gewährleisten Ablesedienste die Datensicherheit bei der Verbrauchserfassung?
Ablesedienste müssen bei der Erfassung und Übertragung von Verbrauchsdaten hohe Datensicherheitsstandards einhalten. Die Daten werden in der Regel verschlüsselt übertragen und auf zertifizierten Servern innerhalb der EU gespeichert. Moderne Systeme wie Funk- oder Smart-Meter-Technologien nutzen sichere Kommunikationsprotokolle, um Manipulationen und unbefugten Zugriff zu verhindern. Zudem werden personenbezogene Daten wie Wohnungsnummern oder Namen von den eigentlichen Verbrauchsdaten technisch getrennt verarbeitet, um die Anonymität der Nutzer zu wahren. Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, nur Anbieter zu wählen, die DSGVO-konforme Prozesse und regelmäßige Sicherheitsaudits nachweisen können.
Welche Anforderungen bestehen an Datenschutz und DSGVO-Konformität?
Beim Ablesen von Verbrauchsdaten greifen Datenschutz und DSGVO unmittelbar, da personenbezogene Informationen verarbeitet werden. Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass alle Prozesse rechtskonform und transparent ablaufen.
Zentrale Anforderungen:
- Rechtsgrundlage: Die Datenerhebung erfolgt auf Basis gesetzlicher Pflichten nach HeizkostenV und EED.
- Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für die Abrechnung notwendig sind.
- Transparenzpflicht: Mieter müssen informiert werden, welche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
- Auftragsverarbeitung: Mit dem Ablesedienst muss ein vertraglicher Datenschutzrahmen (AV-Vertrag) bestehen.
- Speicherdauer: Verbrauchsdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für Abrechnung oder Nachweiszwecke erforderlich sind.
Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur DSGVO-zertifizierte Dienstleister beauftragen und regelmäßige Datenschutzprüfungen dokumentieren.
Wie unterscheiden sich manuelle und fernablesbare Systeme in der Praxis?
Manuelle und fernablesbare Systeme unterscheiden sich vor allem im Ableseaufwand, Komfort und Datenzugriff. Bei der manuellen Ablesung muss ein Mitarbeiter die Werte vor Ort direkt an den Geräten ablesen, was Terminabsprachen, Zugang zur Wohnung und höhere Personalkosten erfordert. Fernablesbare Systeme hingegen senden die Verbrauchsdaten automatisch über Funk oder digitale Netzwerke an den Ablesedienst. Dadurch entfallen Vor-Ort-Termine, und Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformationen gemäß Heizkostenverordnung. Für Hausverwaltungen sind fernablesbare Systeme langfristig effizienter, genauer und datensicherer, da sie den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren und Ablesefehler vermeiden.
Welche Bedeutung haben interoperable Systeme (z. B. OMS, LoRaWAN) für Hausverwaltungen?
Interoperable Systeme sind für Hausverwaltungen ein entscheidender Schritt zu Flexibilität und Zukunftssicherheit im Ableseprozess. Sie ermöglichen, dass Geräte verschiedener Hersteller miteinander kommunizieren und zentral verwaltet werden können.
Wichtige Vorteile:
- Anbieterunabhängigkeit: Hausverwaltungen können Geräte und Dienstleister frei wählen, ohne an einen Hersteller gebunden zu sein.
- Technische Kompatibilität: Systeme wie OMS (Open Metering System) oder LoRaWAN gewährleisten eine einheitliche Datenübertragung und Integration in Smart-Building-Lösungen.
- Kostenkontrolle: Durch offene Schnittstellen lassen sich langfristig Betriebskosten reduzieren.
- Datentransparenz: Alle Verbrauchsdaten können in einer zentralen Plattform sicher verwaltet werden.
Für Hausverwaltungen sind interoperable Systeme die Basis moderner digitaler Liegenschaftsverwaltung, da sie Effizienz, Datensicherheit und Wettbewerbsfreiheit vereinen.
Wie können Hausverwaltungen den Ableseprozess digital optimieren?
Hausverwaltungen können den Ableseprozess deutlich effizienter und fehlerfreier gestalten, indem sie auf digitale Lösungen setzen. Der Einsatz von fernablesbaren Messsystemen ermöglicht eine automatische Datenerfassung ohne Vor-Ort-Termine. Über Online-Portale oder Cloud-Plattformen lassen sich Verbrauchsdaten zentral verwalten, analysieren und direkt in die Heizkostenabrechnung übernehmen. Auch automatische Plausibilitätsprüfungen helfen, Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Durch die Integration mit ERP- oder Abrechnungssystemen reduziert sich der manuelle Aufwand erheblich. Entscheidend ist, dass alle digitalen Prozesse DSGVO-konform und interoperabel gestaltet sind, um langfristig rechtssicher und wirtschaftlich zu arbeiten.
"Digitalisierung im Ableseprozess ist kein Luxus, sondern die Voraussetzung für Effizienz und Rechtssicherheit.“ – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Kosten des Ablesedienstes sind umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Nach § 2 Nr. 2 und Nr. 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen bestimmte Kosten des Ablesedienstes auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Umlagefähig sind insbesondere:
- Kosten für das Ablesen der Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler)
- Kosten der Datenerfassung und -übermittlung bei Funk- oder Fernablesesystemen
- Abrechnungskosten des beauftragten Dienstleisters
- Mietkosten für Messgeräte, sofern keine Anschaffung erfolgt ist
Nicht umlagefähig sind hingegen:
- Anschaffungs- oder Nachrüstkosten der Geräte
- Verwaltungs- und Prüfkosten der Hausverwaltung
Für Hausverwaltungen ist eine klare Trennung zwischen Betriebskosten und Investitionskosten wichtig, um rechtssichere und nachvollziehbare Abrechnungen zu gewährleisten.
Heidi Systems bietet Hausverwaltungen hier maximale Transparenz: Der Einbau der Messgeräte ist kostenfrei, und sämtliche Leistungen – von Wartung über Fernablesung bis zur jährlichen Abrechnung – sind im Festpreis von nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr enthalten. So lassen sich alle umlagefähigen Kosten klar und einfach abbilden. Der Betrag kann vollständig auf die Mieter umgelegt werden.
Welche rechtlichen Risiken bestehen bei fehlerhafter Ablesung oder Datenübermittlung?
Fehlerhafte Ablesungen oder falsche Datenübertragungen können für Hausverwaltungen rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Nach der Heizkostenverordnung (§ 12 HeizkostenV) dürfen Mieter bei nachweislichen Fehlern die Abrechnung um bis zu 15 Prozent kürzen. Kommt es durch fehlerhafte Messungen zu falschen Abrechnungen, haftet in der Regel die Hausverwaltung oder der beauftragte Ablesedienst. Zudem kann bei mangelnder Kontrolle ein Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz vorliegen. Auch Datenschutzverletzungen durch unsichere Datenübermittlung können Bußgelder nach DSGVO nach sich ziehen. Eine sorgfältige Überprüfung, Dokumentation und regelmäßige Systemwartung ist daher unerlässlich, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Welche Haftung trägt die Hausverwaltung bei Problemen mit dem Ablesedienst?
Hausverwaltungen tragen eine Organisations- und Überwachungspflicht gegenüber beauftragten Ablesediensten. Das bedeutet: Sie haften, wenn sie ihre Kontrollpflicht vernachlässigen oder ungeeignete Dienstleister auswählen.
Wichtige Haftungsaspekte:
- Auswahlverschulden: Wird ein nicht qualifizierter oder unzuverlässiger Anbieter beauftragt, kann die Hausverwaltung für daraus resultierende Abrechnungsfehler haftbar gemacht werden.
- Überwachungspflicht: Die Verwaltung muss prüfen, ob Ablesungen korrekt, fristgerecht und gesetzeskonform erfolgen.
- Informationspflicht: Mieter müssen über Ablesetermine, Systemumstellungen und Abrechnungsdaten informiert werden.
- Schadensersatz: Entstehen Mietern finanzielle Nachteile durch falsche Ablesungen, kann die Verwaltung regresspflichtig sein.
Praktisch bedeutet das: Hausverwaltungen sollten nur zertifizierte Ablesedienste beauftragen, Verträge regelmäßig prüfen und Ergebnisse dokumentieren, um sich rechtlich abzusichern.
Heidi Systems reduziert dieses Risiko erheblich: Der Einbau der Geräte ist kostenfrei, und alle Leistungen – von der Fernablesung bis zur Abrechnung – erfolgen nach höchsten Qualitäts- und Datenschutzstandards zu einem transparenten Festpreis von 150 € pro Wohneinheit und Jahr. Damit behalten Verwaltungen volle Rechtssicherheit bei minimalem Haftungsrisiko.
Welche Innovationen prägen die Zukunft des Ablesedienstes in Deutschland?
Die Zukunft des Ablesedienstes wird klar von Digitalisierung, Automatisierung und Nachhaltigkeit bestimmt. Moderne Smart-Meter-Technologien ermöglichen eine minutengenaue Verbrauchserfassung und direkte Datenübertragung in Abrechnungssysteme. Offene Standards wie OMS und LoRaWAN fördern die Interoperabilität zwischen Geräten verschiedener Anbieter. Gleichzeitig setzen viele Unternehmen auf Cloud-basierte Plattformen, die Echtzeitdatenanalyse und Energieeffizienzbewertungen ermöglichen. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Verbrauchsoptimierung und Fehlererkennung gewinnt an Bedeutung. Für Hausverwaltungen bedeutet das: weniger Verwaltungsaufwand, höhere Transparenz und ein Schritt hin zu energieeffizientem Gebäudemanagement.
Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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